Byzanz, das oströmische Kaiserreich, das seit der Gründung Konstantinopels durch Konstantin den Großen über mehr als ein Jahrtausend eine bedeutende, lange Zeit sogar die wichtigste Macht des europäisch-mediterranen Kulturkreises war, gewinnt im Bewußtsein der neueren Geschichtsschreibung vom Mittelalter zunehmend an Bedeutung. Zwar findet für den Westen das Corpus Iuris Civilis, die im 6. Jahrhundert geschaffene monumentale Kodifikation Justinians, als Übermittler des klassischen römischen Rechts in Mittelalter und Neuzeit großes Interesse, doch bleibt oft unbeachtet, daß das Corpus Iuris Civilis im Osten eine ununterbrochene Fortwirkung in griechischer Sprache hatte und nicht nur innerhalb der räumlichen und zeitlichen Grenzen des byzantinischen Reiches Grundlage des Rechts blieb. In seinen byzantinischen Transformationsstufen wurde es während des Mittelalters auf dem Balkan, von den Ostslaven und von den Völkern des christlichen Orients rezipiert. Noch in der Neuzeit war es geltendes Recht in den rumänischen Fürstentümern und im wiedererstandenen griechischen Königreich. So lässt sich anhand byzantinischer Rechtsquellen die kontinuierliche Fortentwicklung einer hochentwickelten, stark literarisch bestimmten Rechtskultur unter den sich wandelnden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen studieren.

Mit der Osterweiterung des politischen Europa hat die Kenntnis der byzantinischen Rechtskultur und ihrer Fortsetzung in den slavischsprachigen Ländern besondere Aktualität und konkrete Bedeutung gewonnen. Chancen und Hindernisse einer Wiederannäherung und Vereinheitlichung der Rechtsordnungen West- und Südosteuropas sowie Osteuropas lassen sich nur im Bewusstsein der Wurzeln und Traditionen beider Rechtskreise beurteilen. Die Entwicklungen im modernen Russland sind ohne Kenntnisse der byzantinischen Wurzeln des dortigen Staats- und Herrschaftsverständnisses nicht zu begreifen.

Außerdem war Byzanz etwa 900 Jahre lang mit dem Islam konfrontiert. Die vielfältigen wechselseitigen Beziehungen sind noch ganz unzureichend erforscht. Die Arbeitsstelle leistet für diese Aufgabe durch die Erschließung und Sicherung der relevanten Texte eine wesentliche Vorarbeit.

Voraussetzung aller Forschungen zur byzantinischen Rechtsentwicklung ist die Erschließung und Sicherung ihrer Textgrundlagen. Als Voraussetzung für eine solche Arbeit wurde ein umfassendes, international einzigartiges Archiv auf Mikrofilm erfasster Dokumente angelegt, das Forschern weltweit zur Verfügung steht und bereits viele andere Projekte ermöglicht hat. Es stellt die Basis dar für eine Bestandsaufnahme der Überlieferung des byzantinischen Rechts durch kritische Editionen noch nicht oder unzureichend edierter Texte, für die Erstellung von Hilfsmitteln (Repertorium) sowie für die Durchführung sprachlich und inhaltlich orientierter Untersuchungen zum byzantinischen Recht. Neben den weltlichen müssen auch die kanonistischen Rechtsquellen angemessene Beachtung finden, denn das byzantinische Rechtsleben hat auf beide Quellenarten zurückgegriffen.