Edition und Bearbeitung byzantinischer Rechtsquellen

800 erhaltene Handschriften sprechen von Recht und Gesetz

Das Mittelalter war geprägt von der bis heute nachwirkenden Trennung in einen lateinischen Westen und einen griechischen Osten. Sie betraf auch das Recht. Das justinianische Corpus Iuris Civilis, im Westen über mehrere Jahrhunderte fast vergessen, wurde im Osten noch im Rechtsunterricht des 6. Jahrhunderts mehrfach ins Griechische übersetzt. Es blieb als Grundlage der reichen und vielfältigen Rechtsliteratur des oströmischen Reichs stets präsent und wurde durch neue Gesetzgebung (Novellen) ergänzt.

Den Grundstock des kanonischen Rechts bilden die Kanones der Synoden und Kirchenväter. Vor allem das Kirchenrecht strahlte auch in andere „orthodoxe“ Regionen des „Christlichen Orients“ aus.

Die Forschungsstelle verfügte über eine nahezu lückenlose Sammlung von Mikrofilmen der ca. 900 erhaltenen Handschriften. In den Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte sind bisher 30 Bände erschienen – darunter die erste beiden eines Repertoriums der Handschriften des byzantinischen Rechts in gedruckter Form. Ein dritter Band ist als elektronische Veröffentlichung im open access zugänglich.

 

Über das Projekt

Byzanz, das oströmische Kaiserreich, das seit der Gründung Konstantinopels durch Konstantin den Großen über mehr als ein Jahrtausend eine bedeutende, lange Zeit sogar die wichtigste Macht des europäisch-mediterranen Kulturkreises war, gewinnt im Bewußtsein der neueren Geschichtsschreibung vom Mittelalter zunehmend an Bedeutung. Zwar findet für den Westen das Corpus Iuris Civilis, die im 6. Jahrhundert geschaffene monumentale Kodifikation Justinians, als Übermittler des klassischen römischen Rechts in Mittelalter und Neuzeit großes Interesse, doch bleibt oft unbeachtet, daß das Corpus Iuris Civilis im Osten eine ununterbrochene Fortwirkung in griechischer Sprache hatte und nicht nur innerhalb der räumlichen und zeitlichen Grenzen des byzantinischen Reiches Grundlage des Rechts blieb. In seinen byzantinischen Transformationsstufen wurde es während des Mittelalters auf dem Balkan, von den Ostslaven und von den Völkern des christlichen Orients rezipiert. Noch in der Neuzeit war es geltendes Recht in den rumänischen Fürstentümern und im wiedererstandenen griechischen Königreich. So lässt sich anhand byzantinischer Rechtsquellen die kontinuierliche Fortentwicklung einer hochentwickelten, stark literarisch bestimmten Rechtskultur unter den sich wandelnden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen studieren.

Mit der Osterweiterung des politischen Europa hat die Kenntnis der byzantinischen Rechtskultur und ihrer Fortsetzung in den slavischsprachigen Ländern besondere Aktualität und konkrete Bedeutung gewonnen. Chancen und Hindernisse einer Wiederannäherung und Vereinheitlichung der Rechtsordnungen West- und Südosteuropas sowie Osteuropas lassen sich nur im Bewusstsein der Wurzeln und Traditionen beider Rechtskreise beurteilen. Die Entwicklungen im modernen Russland sind ohne Kenntnisse der byzantinischen Wurzeln des dortigen Staats- und Herrschaftsverständnisses nicht zu begreifen. Außerdem war Byzanz etwa 900 Jahre lang mit dem Islam konfrontiert. Die vielfältigen wechselseitigen Beziehungen sind noch ganz unzureichend erforscht. Die Arbeitsstelle leistet für diese Aufgabe durch die Erschließung und Sicherung der relevanten Texte eine wesentliche Vorarbeit.

Voraussetzung aller Forschungen zur byzantinischen Rechtsentwicklung ist die Erschließung und Sicherung ihrer Textgrundlagen. Als Voraussetzung für eine solche Arbeit wurde ein umfassendes, international einzigartiges Archiv auf Mikrofilm erfasster Dokumente angelegt, das Forschern weltweit zur Verfügung steht und bereits viele andere Projekte ermöglicht hat. Es stellt die Basis dar für eine Bestandsaufnahme der Überlieferung des byzantinischen Rechts durch kritische Editionen noch nicht oder unzureichend edierter Texte, für die Erstellung von Hilfsmitteln (Repertorium) sowie für die Durchführung sprachlich und inhaltlich orientierter Untersuchungen zum byzantinischen Recht. Neben den weltlichen müssen auch die kanonistischen Rechtsquellen angemessene Beachtung finden, denn das byzantinische Rechtsleben hat auf beide Quellenarten zurückgegriffen.

 

Publikationen

Publikationsreihe Forschungen zur Byzantinischen Rechtsgeschichte

Die Bände sind im Verlag De Gruyter erschienen. Eine Publikationsliste mit Kapitelübersichten können Sie als PDF herunterladen.

  1. Fontes Minores I, hg. von Dieter Simon, 1976.
  2. Dietrich V. Simon, Konstantinisches Kaiserrecht. Studien anhand der Reskriptenpraxis und des Schenkungsrechts. 1977.
  3. Fontes Minores II, hg. von Dieter Simon, 1976.
  4. Fontes Minores III, hg. von Dieter Simon, 1979.
  5. Fausto Goria, Tradizione romana e innovazioni bizantine nel diritto privato dell’Ecloga privata aucta. 1980.
  6. Spyros Troianos, Ὁ «Ποινάλιος» τοῦ Ἐκλαδίου. Συμβολὴ εἰς τὴν ἱστορίαν τῆς ἐξελίξεως τοῦ ποινικοῦ δικαίου ἀπὸ τοῦ Corpus Iuris Civlis μέχρι τῶν Βασιλικῶν. 1980.
  7. Fontes Minores IV, hg. von Dieter Simon, 1981.
  8. Fontes Minores V, hg. von Dieter Simon, 1982.
  9. Wulf Eckart Voss, Recht und Rhetorik in den Kaisergesetzen der Spätantike. Eine Untersuchung zum nachklassischen Kauf- und Übereignungsrecht. 1982.
  10. Ecloga. Das Gesetzbuch Leons III. und Konstantinos V., hg. von Ludwig Burgmann. 1983.
  11. Fontes Minores VI, hg. von Dieter Simon. 1984.
  12. Die arabische Ecloga. Das vierte Buch der Kanones der Könige aus der Sammlung des Makarios, hg. von Stefan Leder. 1985.
  13. Andreas Schminck, Studien zu mittelbyzantinischen Rechtsbüchern. 1986.
  14. Fontes Minores VII, hg. von Dieter Simon. 1986.
  15. Ecloga Basilicorum, hg. von Ludwig Burgmann. 1988.
  16. Das Novellensyntagma des Athanasios von Emesa [mit deutscher Übersetzung], hg. von Dieter Simon und Spyros Troianos. 1989.
  17. Lexica Iuridica Byzantina ediderunt Ludwig Burgmann, Marie Theres Fögen, Roos Meijering, Bernard H. Stolte (= Fontes Minores VIII). 1990.
  18. Bibliographie zur Rezeption des byzantinischen Rechts im alten Rußland sowie zur Geschichte des armenischen und georgischen Rechts, unter Mitwirkung von Azat Bozojan, Igor Čičurov, Sulchan Goginava, Kirill Maksimovič und Jaroslav Ščapov zusammengestellt von Ludwig Burgmann und Hubert Kaufhold. 1992.
  19. Fontes Minores IX, hg. von Ludwig Burgmann. 1993.
  20. Repertorium der Handschriften des byzantinischen Rechts, Teil I: Die Handschriften des weltlichen Rechts (Nr. 1-327), von Ludwig Burgmann, Marie Theres Fögen, Andreas Schminck und Dieter Simon. 1995.
  21. Die armenischen Übersetzungen byzantinischer Rechtsbücher. Erster Teil: Allgemeines; Zweiter Teil: Die „Kurze Sammlung“ („Sententiae Syraciae“), hg., übersetzt und erläutert von Hubert Kaufhold. 1997.
  22. Fontes Minores X, hg. von Ludwig Burgmann. 1998.
  23. Die slavische Ecloga, hg. von Jaroslav Nikolaevič Ščapov † und Ludwig Burgmann. 2011.
  24. Manea-Erna Shirinian, Gohar Muradyan, Aram Topchyan, The Armenian Version of the Greek Ecclesiastical Canons. 2010.
  25. Wolfram Brandes, Finanzverwaltung in Krisenzeiten. Untersuchungen zur byzantinischen Administration im 6. - 9. Jahrhundert. 2002.
  26. Fontes Minores XI, hg. von Ludwig Burgmann. 2005.
  27. Das byzantinische Syntagma in 14 Titeln ohne Kommentare in altbulgarischer Übersetzung: Slavisch-griechisches und rückläufiges (slavisches) Wortregister, zusammengestellt von Kirill A. Maksimivič, herausgegeben von Ludwig Burgmann, 2 Hbde., 2010.
  28. Repertorium der Handschriften des byzantinischen Rechts, Teil II: Die Handschriften des kirchlichen Rechts I (Nr. 328-427), von Andreas Schminck und Dorotei Getov. 2011.
  29. Victor Alexandrov, The Syntagma of Matthew Blastares. The Destiny of a Byzantine Legal Code among the Orthodox Slavs and Romanians, 14-17 centuries. 2012.
  30. Eine unbekannte Konzilssynopse aus dem Ende des 9. Jahrhunderts. Ediert, übersetzt und kommentiert von Lars M. Hoffmann und Wolfram Brandes. 2013.
  31. Johannes Pahlitzsch, Der arabische Procheiros Nomos. Untersuchung und Edition der Übersetzung eines byzantinischen Rechtstextes. Frankfurt am Main 2014.
  32. Fontes Minores XII, hgg. von Wolfram Brandes / Lars M. Hoffmann / Kirill Maksimovič. Frankfurt am Main 2014, 346 + XII S.
  33. Ludwig Burgmann, Ausgewählte Aufsätze zur byzantinischen Rechtsgeschichte. Frankfurt am Main 2015.

Weitere Publikationen

  • Repertorium der Handschriften des byzantinischen Rechts. Teil III. Die Handschriften des kirchlichen Rechts II (Nr. 428-527), von Andreas Schminck und Dorotei Getov. 2014. [PDF]
  • G. Markwald, Gesamtregister der Handschriften zu den Fontes Minores I-XI. 2014. [PDF]
  • Cupido legum, hrsg. von Ludwig Burgmann, Marie Theres Fögen, Andreas Schminck. Frankfurt am Main 1985.

Online-Publikationen im Dokumentenserver res doctae

 

Personen

Prof. Dr. Wolfram Brandes | Dr. Timo Christian | Dr. habil. Kirill Maksimovič | Dr. Ekaterini Mitsiou | Dr. Lorena Atzeri (extern)