Hinweisgeberschutz

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können? Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Die Kontaktaufnahme zur internen Meldestelle ist dabei der erste Schritt. Hinweisgeberschutz-Beauftragte für die Akademie ist Frau Annelies Stolle (annelies.stolle@adwgoe.de). Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum gesetzlichen Anwendungsbereich, zu hinweisgebenden Personen, den möglichen Meldekanälen und dem Meldeverfahren.

Anwendungsbereich

Hinweisgebende Personen

Meldekanäle

Meldeverfahren