Beratung in Konfliktfällen

In Konfliktfällen zwischen Kolleg/inn/en oder zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten  steht neben dem Personalrat der Generalsekretär für Beratungen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Konflikte, die den Bereich des Arbeits- und/oder Tarifrechts berühren.

In Fällen zwischenmenschlicher Konflikte bietet darüber hinaus die Gleichstellungsbe­auftragte Dr. Ulrike Stöwer, die durch ein Weiterbildungsstudium ausgebildete Supervisorin und Coach ist, unseren Beschäftigten Beratungsgespräche und Supervisionen an. Oft ist es hilfreich, ein Problem mit einer außenstehenden Person zu beleuchten, sei es, dass Sie sich in einer Konfliktsituation befinden, vor einer schwierigen Entscheidung stehen oder Ihr berufliches Handeln reflektieren möchten. Nicht selten lassen sich Konflikte auch vermeiden, wenn die Beteiligten rechtzeitig miteinander Gespräche führen, um mögliche Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zu klären. In bereits bestehenden Konflikten kann eine Mediation zu einer für beide Seiten akzeptablen Einigung führen.

Bei Bedarf oder wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern direkt bei Dr. Ulrike Stöwer ulrike.stoewer@adwgoe.de

Schriftverkehr und Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Gespräche können persönlich, telefonisch oder in einem sicheren digitalen Raum stattfinden.