Pflegezeit

Wissenswertes

Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen, können Sie sich bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Verschiedene Modelle – z. B. die „10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung“ – ermöglichen Ihnen, Familienpflegezeit und Beruf miteinander zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsstellenleitung und der Verwaltung der Akademie über die für Sie sinnvollste Lösung. (Michael Hanisch, 0551/39‑37041, michael.hanisch@adwgoe.de, Birgit Jahnel 0552/39-37043 birgit.jahnel@zvw.uni-goettingen.de)

Weitere Informationen finden Sie z. B. hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/hilfe-und-pflege/die-familienpflegezeit-75714

Antrag, Formulare

adw-goe.de/intern/personalangelegenheiten-formulare/