Pflegezeit

Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen, können Sie sich bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Verschiedene Modelle – z. B. die „10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung“ – ermöglichen Ihnen, Familienpflegezeit und Beruf miteinander zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsstellenleitung und der Verwaltung der Akademie über die für Sie sinnvollste Lösung.


Kontakte in der Akademie-Geschäftsstelle:

Michael Hanisch, 0551/39‑37041, michael.hanisch@adwgoe.de
Birgit Jahnel 0552/39-37043, birgit.jahnel@zvw.uni-goettingen.de


Weitere Informationen finden Sie z.B. hier:


Antrag und Formulare (interner Link):