Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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MÖMPELGARD C.7. (Montbéliard)

I.

Wer sich mit der Geschichte von M. beschäftigt, erkennt rasch, daß dieser Ort - oder besser: dieses Herrschaftszentrum - nicht erst in württ. Zeit, also seit 1397, mit dem südwestdt. Raum auf das engste verbunden war. Ganz im Gegenteil, von dem Augenblick an, da in den schriftl. Nachrichten der Raum um M. und die Burg M. aufscheinen, wird eine tiefgreifende Verflechtung mit den herrschenden Akteuren östl. des Rheins faßbar. M. liegt in der »Burgundischen Pforte«, einer wichtigen Durchgangslandschaft zw. Vogesen und Schweizer Jura. In ihrem Zentrumbefindet sich jene ma. Gft., die ihren Namen von der Burg Mons Beligardis erhalten hat, woraus im Frz. Montbéliard, im Dt. Mümpelgart und später M. geworden ist. - F, Dep. Doubs, Montbéliard.

II.

Schon die Römer haben eine ihrer wichtigsten Militärstraßen durch die Burgundische Pforte geführt; sie verlief - ausgehend von → Chalon-sur-Saône - von Vesontio/→ Besançon über Epomanuodurum/Mandeure und Larga/Largitzen zum Rhein bei Cambes/Kembs, wo sich eine große Rheinbrücke befand. Von Tavannes kommend zog eine weitere Römerstraße über den Jurapass von Les Rangiers. Sie führte durch die Ajoie und stieß in der Nähe von Mandeure auf den Straßenzug durch die Burgundische Pforte. Damit hatte die günstige geograph. Situation noch eine zusätzl.Verbesserung in Form eines hochentwickelten Straßennetzes erhalten.

Noch für die erste Hälfte des 8. Jh.s bleibt erkennbar, daß das alte Römerlager Epomanuodurum unweit von M. - beim heutigen Ort Mandeure - als Herrschaftszentrum rangierte. Bei der Auflösung des karoling. Großreiches im ausgehenden 9. Jh. entstanden neben dem Westfränk. und dem Ostfränk. Reich noch die Kgr.e Italien und → Burgund. So ließ sich 888 der Welfe Rudolf, der von seinem Vater Konrad die Herrschaft im transjuran. Dukat um den Genfer See geerbt hatte, in der alten Burgunderstiftung Saint-Maurice d'Augune zum Kg. ausrufen. Er kontrollierte auch das Doubsgebiet mit→ Besançon, und sein Sohn Rudolf II. (reg. 912-37) verstand es im Bunde mit Hzg. Burchard von Schwaben, seinem Schwiegervater, und seit 926 zudem in enger Anlehnung an den ostfränk. Kg. Heinrich I. das burgund. Kgr. zu konsolidieren. Während der langen Herrschaft von Kg. Konrad (reg. 937-93), Rudolfs II. Sohn, dehnte sich das regnum bis an das Mittelmeer aus. Zu diesem regnum gehörte nicht nur das Ebm. → Besançon, sondern ebenfalls jene wohl eminent wichtige und von Anfang an als exponiertesHerrschaftszentrum bezeugte Burg M.

Die erste namentl. Erwähnung von M. wird in das Jahr 985 dat. und findet sich in der Vita des hl. Eustasius und des hl. Valbert, zwei Äbten von → Luxeuil. Als ihr nicht unumstrittener Verfasser gilt der 992 verstorbene Adso, Abt von Montier-en-Der in der Champagne. M. - Mons Biligardae gen. - wird als castrum und oppidum bezeichnet. Beide Begriffe stehen im 10. Jh. für Burg. Der Bewohner der Burg - ein Adliger - hieß Uto. In eine nur wenige Jahrzehnte jüngere Zeit führt der Hinweis aufeinen Gf.en Liutho von M. in der Zwiefaltener Chronik von Ortlieb. Dem um 1135/36 schreibenden Chronisten geht es um die Genealogie der Stifter von Zwiefalten, also der Brüder Gf. Kuno von Wülflingen († 1092) und Gf. Liutold von Achalm († 1098). Ihre Mutter war eine gewisse Adelheid, Tochter Liuthos von M. und Willibirgs von Wülflingen. Als Adelheids Bruder wird Hunfried († 1051) herausgestellt, 1045 durch Heinrich III. zum Kanzler für Italien erhoben und 1046 zum Ebf. von Ravenna geweiht. Eine Urk. macht einen weiteren Bruder Adelheids namhaft, Wotto, der 1044 nichtmehr lebte. Als einen Sohn Liuthos von M. hat man zudem den 1027 in Rom gefallenen Berengar erschlossen, den Ks. Konrad neben dem Grab Ottos II. in der Vorhalle der alten Peterskirche beisetzen ließ. Adelheids Heirat dürfte um 1030 stattgefunden haben. Ihr Vater Liutho ist neuerdings als Sohn des 997 gestorbenen Hzg.s Konrad von Schwaben (reg. 982-97) und Bruder Hzg. Hermanns II. von Schwaben (reg. 997-1003) identifiziert und damit als Konradiner erfaßt worden. Hermanns II. Frau Gerberga, eine Tochter Kg. Konrads von Burgund, gebar ihm wenigstens drei Töchter, darunter Gisela († 1043), undeinen Sohn, seinen Nachfolger Hzg. Hermann III. von Schwaben († 1012). Gisela, in dritter Ehe mit Konrad II. verheiratet dem ersten Salier auf dem Thron, war die Mutter von Ks. Heinrich III.

Leider gehört die Genealogie der Konradiner zu den umstrittensten Verwandtschaftstafeln überhaupt - und das, obwohl das Geschlecht mit Konrad I. (reg. 911-18), dem ersten ostfränk. Kg., und immerhin vier Hzg.en von Schwaben zu den herausragenden Familien des 10. und frühen 11. Jh.s zählt. Da Hzg. Konrad und sein Nachfolger Hermann II. nicht nur als Hzg.e von Schwaben amtierten, sondern - und das war neu - ihr Amt auch das Elsaß umfaßte, erscheint die Überlegung, den Uto von M. des Jahres 985 mit ihnen in eine verwandtschaftl. Verbindung zu bringen, nicht ganzabwegig, zumal Udo zu den Leitnamen der Konradiner gehört. In das von der Forschung ermittelte Konzept eines von den Ottonen eingeleiteten Ausbaues ostfränk. Positionen im Grenzraum zu → Burgund fügt sich jedenfalls auch die Installation der Adelssippe um Liutho von Mömpelgard ein, die dem Bruder des Hzg.s sicher eine bes. Rolle zukommen ließ.

In den Ausgriffen der Ottonen und frühen Salier ins Elsaß und nach → Burgund spielten nicht nur die Konradiner eine Rolle, sondern anscheinend auch jener Mann, der 1044 für den Ks. die Burg M. (Mons Piligardae) verteidigte - Gf. Ludwig († zw. 1073 und 1076), von späteren Chronisten und Hagiographen als Ludwig von Mousson bezeichnet. Mit diesem Gf.en Ludwig beginnt nun die bis zu Henriette von Montfaucon führende Genealogie der Gf.en von M. Ludwigs Vater konnte bisher nicht ermittelt werden, seine Mutter Hildegard war eine Schwester von Papst Leo IX., einemMitglied des Grafenhauses Egisheim/Dagsburg. Den bes. Rang von Ludwig, seine adelige Qualität, erhellt ebenfalls seine Ehe mit Sophie († 1093), der Tochter des 1026 verstorbenen Hzg.s Friedrich II. von Oberlothringen aus dessen Verbindung mit Mathilde, der Tochter Hzg. Hermanns II. von Schwaben. Über seine Frau gehörte Gf. Ludwig auch zu den Verfügungsberechtigten am Erbe der Konradiner, die um die Mitte des 11. Jh.s allem Anschein nach keine männl. Nachkommen mehr besaßen. Überblickt man die Nachkommen der Konradiner in den Tochterstämmen, dann wird deutlich, wie sowohl wichtiges Eigengut alsauch maßgebl. Ämter der Konradiner an den Kreis der Erbberechtigten weitergegeben wurden.

In dem von den Ottonen und Saliern aufgebauten Herrschaftssystem im elsäss.-burgund. Grenzraum gewann der Mann der Herzogstochter Sophie, Gf. Ludwig, eine bes. Stellung. Sie gewann durch den frühen Tod Hzg. Friedrichs III. von Oberlothringen, der 1033 kinderlos starb, noch an Gewicht, waren doch Sophie und ihre Schwester Beatrix die einzigen Erben jenes bedeutenden Besitzkomplexes, über den ihre Eltern verfügt hatten. Neben dem konradin. Erbteil Mathildes verblieben auch die im Verlauf des 10. Jh.s von den oberlothring. Hzg.en erworbenen Grundlagen der Territorialherrschaft imBesitz der beiden Schwestern und fielen nicht an die neuen Hzg.e. Sophie wird allg. als erste Gf.in von → Bar bezeichnet, obwohl sie mit diesem Titel nicht belegt ist. Als Herrschaftszentren der Gf.en von → Bar sind zu nennen: → Bar-le-Duc, Gondrecourt, → St-Mihiel (Vogtei), Amance, Mousson an der Mosel und schließl. ein sehr ausgedehnter Besitz um Briey mit Diedenhofen.

Aus der Ehe von Ludwig und Sophie gingen sieben Kinder hervor. Gf. Ludwigs Besitzkomplex in Hochburgund, in Oberlothringen und im Elsaß gelangte weitgehend an Gf. Theoderich († 1103), der den Namen seines hzgl. Urgroßvaters führte. Der »Seigneur d'Altkirch, Ferrette, Montbéliard, Mousson, Bar et Amance« war mit Ermentrud, einer Tochter Gf. Wilhelms des Großen von Burgund (reg. 1057-87) verheiratet, die ihm nachweisl. zehn Kinder gebar. Nach Theoderichs Tod kam es zu einer Aufteilung seiner Herrschaft unter seinen drei Söhnen Rainald, Friedrich und Theoderich, die wohl nicht denCharakter einer Zersplitterung hatte, sondern der - gerade wenn man auf das Ergebnis schaut - eher ein territorialer Zug eigen war, ein Zug zur herrschaftl. Verdichtung. Gf. Rainald I. († 1149) wurde mit → Bar und Mousson ausgestattet. Mit ihm beginnt die Geschichte der Gft. und - seit 1354 - des Hzm.s → Bar. Friedrich († um 1160) verfügte über den Herrschaftskomplex im Sundgau, der in Pfirt und Altkirch seine Zentren besaß, und den er durch das Erbgut seiner zweiten Frau Stephanie, einer Tochter Gf. Gerhards von Vaudémont und Helwidis von Egisheim, noch erweitern konnte -die Gft. Pfirt. Gf. Theoderich II. († um 1163) erhielt M., bzw. - wie man wohl seit dem frühen 12. Jh. sagen darf - die Gft. M. mit der namengebenden Burg als Zentrum. Noch zu seiner Zeit wurde auf dem Burgberg von M. die 1149 geweihte Kirche Saint Maimboeuf errichtet, die der Dynastie fortan als Grablege und in ihrer Funktion als Chorherrenstift als repräsentiver kirchl. Mittelpunkt ihrer Herrschaft diente.

Ohne näher auf die Geschichte der einzelnen Dynasten einzugehen, die im Land Herrschaft ausübten, oder gar den Territorialisierungsprozeß am Beispiel M.s in den Blick zu nehmen, soll im folgenden lediglich, sozusagen zum besseren Verständnis, eine mehr oder weniger genealog. Brücke zu den Ereignissen von 1396 und 1397 geschlagen werden, die zum Übergang der Herrschaft an das Haus Württemberg führten. Wen Theoderich II. von M. zur Frau hatte, ist nicht bekannt. Sein Sohn Theoderich, verheiratet mit Gertrude, einer Tochter Werners von Habsburg, starb noch vor ihm und hinterließ keinen Erben.So gelangte die Gft. M. nach Theoderichs II. Tod in die Verfügung seines Enkels Amadeus von Montfaucon, Sohn von Theoderichs Tochter Sophie († 1148) und von Richard II. von Montfaucon († um 1150). Die Burg Montfaucon liegt unweit von → Besançon; ihre imposanten Reste sind noch heute von weitem zu erkennen. Mehrfach fungierten Mitglieder dieses Hauses als Ebf. von → Besançon. Gf. Amadeus fiel 1195 dem Staufer Otto († 1200) zum Opfer, einem Sohn Barbarossas, der in Burgund als Pfgf. das Erbe seiner Mutter sichern sollte. Auf den erschlagenen Gf.en folgte dessen SohnRichard III. († 1237), der 1207 in → Basel Kg. → Philipp huldigte. Nach Richards Tod übernahm dessen Sohn Theoderich III., »le Grand-Baron« († 1285), die Herrschaft in den sich immer stärker zu einem Territorium entwickelnden Land M., während die Herrschaft Montfaucon an den nachgeborenen Amadeus gelangte. Gf. Theoderich war mit Alix von Pfirt verheiratet. Ihm gelang es, von den Gf.en von Pfirt die Herrschaft → Pruntrut mit allem Zubehör zu übernehmen. Als Theoderich ohne einen männl. Erben 1282 altershalber zurücktrat, übergab er die Herrschaft an den Gf.en Rainaldvon Burgund († 1321) aus dem Haus → Chalon, der mit seiner Urenkelin Wilhelmine von Neufchâtel-en-Bourgogne († 1317) verheiratet war. Rainald war ein Sohn des Pfgf.en Hugo von Burgund († 1266) und der Alix/Alice aus dem Hause Andechs-Meranien; ihre Eltern waren Beatrix, Tochter von Barbarossas Sohn Otto und Erbin der Pfgft., und Hzg. Otto (VII.) von Meranien. Mit Rainalds Sohn Othenin († 1338) endete die Herrschaft des Hauses Chalon im Land M.: er übergab 1332 den Herrschaftskomplex an den Mann seiner Schwester Agnes von Burgund, an Heinrich I. († 1367) aus dem HauseMontfaucon, über seinen Großvater Amadeus de Montfaucon ein Urenkel Gf. Richards III. von M. Heinrichs Sohn Stephan übernahm 1367 die Nachfolge. Er war mit Margarete von Chalon-Arlay († 1392) verheiratet, die ihm mehrere Kinder gebar, darunter den präsumptiven Erben Heinrich, nachweisl. seit 1386 als Herr von Orbe an der Herrschaft beteiligt. Heinrich von Orbe hatte 1382 Maria von Châtillon geheiratet. Bei ihrem Tod 1393 hinterließ sie vier Töchter, von denen Henriette die älteste war.

Als im Sommer 1396 der ungar. Kg. → Sigismund, der spätere Ks., an der Spitze eines europ. Kreuzfahrerheeres von etwa 10 000 v. a. ungarischen, frz., dt. und ital. Rittern entlang der unteren Donau gegen die Festung Nikopolis (im heutigen Nordbulgarien) zog, befand sich auch Heinrich von Orbe, der Erbe der Pays de Montbéliard, unter ihnen. Das Heer stieß am 28. Sept. auf die osman. Armee unter Sultan Bāyezīd I. Die Schlacht endete mit einer katastrophalen Niederlage der christl. Ritter. Tausende fielen, zahlr. gerieten in Gefangenschaft und nur wenige, wie der Kg. selbst, konntenfliehen. Unter den Gefallenen oder in der Gefangenschaft Gestorbenen war auch Heinrich von Orbe. In völliger Ungewißheit über das Schicksal seines Sohnes traf der alte Gf. in seinem am 31. Okt. 1397 - einen Tag vor seinem Tod - ausgefertigten Testament für den Fall, daß Heinrich nicht mehr leben sollte, eine Regelung des Erbes. Von Heinrichs vier noch unmündigen Töchtern - in M. galt, wie schon deutl. wurde, die weibl. Erbfolge auch im Lehnrecht - sollte die älteste, Henriette, folgendes Erbe erhalten: die reichslehnbare Gft. M. im engeren Sinn - also der Stadt mit ihrer seit 1283 verbrieftenRatsverfassung und etwa 50 Dörfern -, die in der Gft. aufgegangenen Herrschaften Etobon (»Stomont«) und Belieu, ferner die drei von der Fgft. Burgund lehnsabhängigen Herrschaften Granges, Clerval und Passavant, die Salzquellen in Saulnot, dann Pruntrut, ein Pfand des → Basler Hochstifts, das 1461 eingelöst wurde, sowie die Oberlehnsherrlichkeit über La Roche.

Gf. Eberhard III. von Württemberg, der wohl von den württ. Besitzungen im Elsaß zur Trauerfeier für Gf. Stephan nach M. gekommen war, ergriff rasch und ohne der Konkurrenz noch eine Chance zu lassen, die sich bietende Gelegenheit und traf mit dem Vormund der Töchter unter dem Datum des 13. Nov. die Eheabsprache zw. Henriette und seinem damals neunjährigen Sohn Eberhard IV. Von 1397-1409 hat Eberhard III. die mömpelgard. Lande selbst regiert. Nach dem frühen Tod von Eberhard IV. (1419) war seine Wwe. Henriette mit den Regierungsgeschäften in den mömpelgard. Landen betraut. In der beim Schloßgelegenen Stiftskirche Saint Maimboeuf fand sie 1444 ihr Begräbnis. (die Grablege der Gf.en von M. wurde 1676 vom frz. Militär geplündert und geschändet, die Kirche 1793 durch Revolutionstruppen erneut verwüstet und 1810 abgebrochen). Nach Henriettes Tod gelangte der linksrhein. Besitz über ihren Sohn Ludwig I. schließl. 1459 an Eberhard im Bart. Dieser überließ ihn 1473 im Uracher Vertrag seinem Vetter Heinrich von der Stuttgarter Linie, der die Gft. M. mit ihren burgund. Lehen 1482 seinem Bruder Eberhard VI. verkaufte und ledigl. die elsäss. Herrschaften behielt. Seit 1503, dem Jahr seinervon Kg. → Maximilian I. gebilligten Volljährigkeit, verfügte Hzg. Ulrich, der älteste Sohn von Gf. Heinrich, sowohl über das Hzm. Württemberg als auch die linksrhein. Gebiete. Die elsäss. Herrschaften überließ Ulrich 1513 seinem Halbbruder Georg (1498-1558). Nach seiner Vertreibung aus dem Hzm., das der Schwäbischen Bund dem Erzhaus → Österreich übergab, verblieb Ulrich die Gft. M., die er 1526 Georg übertrug. Nach der Rückeroberung Württembergs setzte der Hzg. 1535 seinen Halbbruder als Statthalter in M. ein, der hier und in seinen elsäss. Herrschaften die Reformationeinführte. 1542 mußte Georg den Posten des Statthalters Ulrichs Sohn Christoph überlassen. Nach Ulrichs Tod 1550 und dem Ende des Interims 1552 half Hzg. Christoph seinen Onkel von der Acht zu befreien, die ihm seine Beteiligung am Schmalkaldischen Bund eingebracht hatte, und übertrug ihm 1553 im Stuttgarter Vertrag zudem die gesamten linksrhein. Gebiete der Herrschaft Württemberg als erbl. Besitz. Damit war Georg erneut, und diesmal endgültig, Landesherr M.s.

Hzg. Christoph drängte 1555 Gf. Georg zur Heirat mit Barbara von Hessen, die ihm knapp ein Jahr vor seinem Tod in M. den Sohn und Erben Friedrich gebar. Christoph holte den Knaben 1568 an seinen Hof nach → Stuttgart und bestimmte in seinem Testament für den Fall, daß die Stuttgarter Linie aussterben sollte, Friedrich zum Nachfolger im Hzm. Seit 1581 amtierte Friedrich als regierender Gf. im Land und den linksrhein. Besitzungen. Im frankophonen M. hatte den Gf.en die noch immer schwebende Religionsfrage beschäftigt, die sich durch den ständigen Zuzug von Glaubensflüchtlingen ausFrankreich noch schwieriger gestaltete. Die reformierte Linie ergab sich nicht kampflos, und als das »Mömpelgarder Kolloquium«, an dem sich im März 1586 Théodor Bèze aus → Genf sowie Jakob Andreae und Lukas Osiander aus Württemberg beteiligten, mit einem Eklat endete, ließ Friedrich im Dez. 1586 die »confession de Montbéliard« verkünden, die das Abendmahl der reformierten Lehre verwarf. Als der Rat der Stadt, der die Verständigung mit den Hugenotten suchte, Widerstand leistete, entschied Friedrich die Angelegenheit im Mai 1587 durch einen von milit. Pressionenbegleiteten Staatsstreich für sich: Der Rat wurde verhaftet und aufgelöst, die Bürgerschaft gezwungen, dem Gf.en den Treueid zu schwören, das M.er Bekenntnis anzunehmen und in einem »Accord amiable« die weitergehenden gfl. Forderungen auf eine Mitwirkung am Stadtregiment anzuerkennen. Auch als Friedrich von 1593 bis zu seinem Tod 1608 als Hzg. von Württemberg agierte, hat er die linksrhein. Gebiete nicht aus den Augen verloren. Im Gegenteil, wie es scheint, hat er versucht, zw. den beiden Herrschaftskomplexen eine Landbrücke zu installieren, die wohl in Freudenstadt einen Mittelpunkterhalten sollte. Zudem war sein Baumeister Heinrich Schickhardt über viele Jahre mit dem Ausbau von Stadt und Res. M. beschäftigt, wie noch heute bestimmte Teile des Schlosses (»Junckhern Losament«), die einzigartige Stadtkirche Saint- Martin, das »Schwabenhaus«, die Reste des Universitätskollegiums und die Anlage der Neuve Ville eindrucksvoll bezeugen.    

Der Erwerb M.s führte nicht nur zur württ. Herrschaft, sondern begründete überdies langfristig, um mit Dieter Mertens (Mertens 1995), zu sprechen, M.s polit. - und später auch konfessionelle - Sonderrolle in der wichtigen Durchgangslandschaft vom Sundgau zur Franche-Comté, im weiteren zw. dem Reich und Frankreich. Von Bedeutung war nicht zuletzt die kulturelle Verbindung zw. den frz. sprechenden Pays de Montbéliard in der Reichsromania und Württemberg. Auch hat der Besitz M.s dynast. Teilungsvorgänge erleichtert und als entscheidende »dynast. Reserve«gedient. Überdies gewann es wiederholt als territoriale Reserve beträchtl. Bedeutung. Und schließl. hat M., als es am Ende des Alten Reiches aufgegeben werden mußte, als Preis gedient für die reichl. Entschädigung mit »Neuwürttemberg«. Nicht zu übersehen bleiben jedoch die mit seinem Besitz verbundenen Pressionen auf die württ. Politik, so daß sich mehrfach deren polit. Bewegungsspielraum sehr verengte.