Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOHENWALDECK

A. Hohenwaldeck

I.

Die im Oberbayerischen begüterten Herren von Maxlrain, Gf.en von H., zählten in der Frühen Neuzeit zu den ranghöchsten und ältesten Adelsgeschlechtern Bayerns. Ein in Öl auf Holz gemalter Stammbaum aus dem 17. Jh., der sich in Schloß Maxlrain befindet, zeigt den Urvater des Geschlechts, Podalunk als spätma. Ritter, aus dessen Leib der Familienstammbaum erwächst. Podalunk wird in einem Intinerar von 813 erwähnt, als er Besitz um Maxlrain, in der Nähe von (Bad) Aibling gelegen, dem Freisinger Bf. übergab. Sein Wappen – schwarz-silberne schräge Wellenlinien im Schild – wurde zum Stammwappen der Maxlrain, das sich in allen weiteren Wappen erhalten hat. Die Stammtafel konstruiert eine (unbewiesene) durchgehende Genealogie vom 9. bis zum 12. Jh.

Die Herren von Waldeck sind wieder im 11. Jh. als maßgebliche Adelsfamilie im südlichen Oberbayern, im Gebiet zwischen den Flüssen Leitzach und Schlierach, greifbar. Um 1050 erscheint ein Hartmann als Vogt des 779 gegr. Benediktinerkl.s Schliersee am gleichnamigen See, das immer eines der Zentren der H.er Herrschaft bleiben sollte. Die Freisinger Bf.e hatten diesen Besitz vereinnahmt und an die Waldecker als Vögte gegeben. Diese gehörten zur gehobenen Schicht der Freisinger Minsterialen und hatten dort das Erbkämmeramt inne. Durch Allodifizierung wurden die Waldecker, die sich zum Teil auch nach ihren Burgen in Parsberg, Holnstein und Miesbach nannten, schließlich zu Eigenherren des großen Gebietes südlich des bayerischen Landgerichtes Aibling bis zum Gebirge.

Hartmanns Söhne oder Enkel, Sibito und Heinrich, unterzeichnen 1130 die Gründungsurk. des Kl.s Beyharting. 1165 nimmt Sibitos Sohn Ehrnreich an einem Turnier in Zürich teil.

Nach einer Urk., die im 16. Jh. noch vorlag, zerstörte dann Arnold von Waldeck 1312 die Burg Miesbach, ein Besitz des Freisinger Bf.s, und beanspruchte ab da die weltliche Herrschaft in diesem ihm bisher als Vogt unterstehenden Gebiet. Eine weitere Urk. von 1312 spricht nunmehr von den Burgen Wallenburg (bei Miesbach) und Alten-Waldeck im Gegensatz zu H. – man hatte nunmehr das riesige Herrschaftsgebiet geteilt. H., die in den ersten beiden Jahrzehnten des 13. Jh.s entstandene, später namengebende Burg, lag oberhalb des Ortes Fischhausen am Schliersee. Philipp Apian schildert sie Mitte des 16. Jh.s in seiner Topographia Bavariae aber bereits als bewaldete Ruine; heute sind davon nur noch schwer auszumachende Reste sichtbar.

Die Familie (Hohen)Waldeck-Maxlrain trug, wie so viele bayerische Hochadelsgeschlechter, jh.elang den einfachen Titel der »Herren«. Sie gehörte, wie Erasmus Fend, Archivar unter Hzg. Wilhelm V., Mitte des 16. Jh.s deutlich machte, zu den nobiliores Bavaricorum familiae, der Adelsschicht, der er direkt dem alten Turnieradel des HochMAs nachordnete. Diese Zugehörigkeit zur obersten Adelsschicht Bayerns spiegelt sich auch in der Tatsache wider, daß sowohl Wilhelm Mächsselrainer wie auch Jörig Waldecker neben anderen Hochadeligen die Satzung des bayerischen Adelsbundes von 1416 zeichneten.

II.

Ab Mitte des 15. Jh.s traten die Waldecker auch als bayerische Landsassen auf, waren in den Landständen vertreten und konnten vom Hzg. vor sein Gericht gefordert werden. Mit diesem Schritt war die Grenze zwischen eingeforderter Reichsunmittelbarkeit und in Anspruch genommener Landstandschaft fließend geworden, war doch 1453 die Herrschaft Waldeck als reichsunmittelbar bezeichnet worden.

Es ergaben sich massive Komplikationen mit den regierenden Wittelsbachern, als die Herren von Waldeck 1483 in männlicher Linie ausstarben. Hzg. Albrecht IV. von Bayern erhob Ansprüche auf die großen Gebirgsherrschaft, Ks. Friedrich III. schritt zugunsten der direkten Erben ein. Der unmittelbare Erbe, Diepold von Waldeck, war Domherr in Freising und hatte aber seinerseits auf die Vogtei zugunsten des Landesherrn, Hzg. Albrecht IV., verzichtet. Auch der nächste Verwandte, Martin von Waldeck, hatte das Erbe abgelehnt, so daß die Schlierseer Stiftsherren schließlich den Versuch wagten, die Herrschaft der adeligen Vogteiherren endgültig abzuschütteln, indem sie den bayerischen Landesherrn zum Vogt wählten. Albrecht IV. setzte daraufhin – unter Verletzung des Reichsrechts – im Herrschaftsgebiet einen von ihm ernannten Landrichter, den Kastner von Aibling, ein.

Ks. Friedrich III. reagierte sofort und setzte nun Georg von Höhenrain mit einem Lehensbrief 1483 als Erben von Waldeck ein. Höhenrain gehörte zur mittleren politischen Führungsschicht Bayerns und war nun, durch den Besitz von Hohen-Waldeck, in den hohen Adel aufgestiegen. Hzg. Albrecht IV. hatte aber dem Kastner von Aibling ausdrücklich befohlen, den Untertanen im Gebiet Waldeck einzuschärfen, daß sie dem Landesherrn und nicht Georg von Höhenrain unterstünden. Diese steten Versuche der bayerischen Landesherrn, ihre landesherrlichen Rechte und Befugnisse auszudehnen und somit die Schließung des frühneuzeitlichen Territorialstaates weiter zu fördern, zogen sich in diesem Territorium bis ins 18. Jh. hin, als das Gebiet schließlich 1734 – entspr. dem Salzburger Vertrag von 1559 – an die Wittelsbacher Landesherrn fiel.

Der Streit zwischen dem Reich und Bayern um die Herrschaft Waldeck zog sich durch das gesamte 15. Jh. 1488 war von Ks. Maximilian I. nach dem Tod des Georg von Höhenrain dann Hochprant von Sandizell als Herr in H. eingesetzt worden, was die Wittelsbacher sofort anfochten. Der Streit führte dazu, daß der Ks. schließlich i.J. 1500 dem bayerischen Hzg. die Steuererhebung im Gebiet Waldeck verbot. Die Auseinandersetzung ging weiter, Hzg. Albrecht IV. argumentierte, daß die Herren von H. ihm als Landsassen Gehorsam zu leisten haben, genauso wie andere Landsassen, die ebenfalls Reichslehen innehatten. Ganz in diesem Sinn verfügten die hzgl. Räte 1502, daß Hochprant von Sandizell die Steuern aus seiner Herrschaft Waldeck dem Hzg. übergeben sollte.

Kurz darauf verstarb Hochprant von Sandizell und Hzg. Albrecht IV. besetzte kurzerhand das ganze Gebiet. Auch dieser erneute Griff nach Waldeck schlug fehl, denn nun zwang ihn der Ks. im Zuge der Vereinbarungen nach dem Ende des Landshuter Erbolgekrieg 1505 auf alle Ansprüche zu verzichten. Ks. Maximilian I. hatte damit die Position des Reiches in Bayern gestärkt und er übertrug die Herrschaft H. der Wwe. und den Kindern des Hochprant von Sandizell, die sie 1516 auf Wolf von Maxlrain verkauften.

Wolf von Maxrain war der Sohn der Margarete von Waldeck, deren Vater Wolfgang von Waldeck gewesen war, der 1483 verstorbene letzte direkte männliche Erbe der Waldecker – somit war die Herrschaft nun wieder in den Händen der angestammten Familie. Wolf, verh. mit Anna von Frundsberg, erhielt noch 1516 von Ks. Maximilian die Bestätigung für seine Herrschaft, die klar als Reichslehen angesprochen wurde. 1521 wurde diese Bestätigung von Ks. Karl V. erneuert. Damit hatten sich nach den Wirren des späten 15. Jh.s die herrschaftlichen Verhältnisse geklärt und gefestigt. 1522 erkannten dann die hzgl. Brüder Wilhelm IV. und Ludwig. X. den Blutbann, also die Hochgerichtsbarkeitsrechte, des Wolf von Maxlrain in der Herrschaft Waldeck an. Allerdings fügten sie hinzu, daß die Herren von Maxlrain den bayerischen Hzg.en die Erbhuldigung schuldeten und hielten ihren Anspruch auf die Herrschaft mit dem Argument aufrecht, daß auch in Waldeck nach dem oberbayerischen Landrecht von Ks. Ludwig dem Bayern gerichtet werde.

Ein Teil der Familie war nun auch in hzgl. Diensten zu finden – Veit von Maxlrain erscheint in den Listen der bayerischen Beamten der Neuzeit 1504 bis 1514 als hzgl. Pfleger in Aibling. In den sorgfältig geführten Unterlagen der bayerischen Landstände sticht Wolf von Maxlrain als einer der Adeligen hervor, die immer wieder in wichtigste landständische Gremien gewählt wurden. Von 1535 bis 1557 wurde er kontinuierlich zunächst für das Rentamt Landshut in den Großen Ausschuß gewählt, ab 1545 dann für das Rentamt München. Bereits im ersten Jahr, in dem er in den Großen Ausschuß gewählt wurde, vertraute man Wolf auch die Erhebung der Rittersteuer an und ab 1547 zeichnete er dann für die Abrechnung aller Steuern verantwortlich – die erhaltenen Landschaftsbücher nennen Wolf von Maxlrain 1547, 1553, 1556 und 1557 in dieser Funktion. Seine steile Karriere in der Landschaft wird begleitet mit einem ebensolchen Aufstieg in der hzgl. Verwaltung, der ihm schließlich für 20 Jahre das Amt des Viztums im Rentamt Burghausen eintrug, das er von 1541 bis 1561 innehatte. Ks. Ferdinand I. belehnte Wolf von Maxlrain am 20. Mai 1559 mit dem Blutbann in der Herrschaft Waldeck sowie im Gericht Miesbach. Damit hatte der politisch und adminstrativ so begabte Wolf von Maxlrain sicher den Zenit seiner Macht erreicht; nun versuchte Hzg. Albecht V. im Gegenzug, sich zumindest die Anwartschaft auf das Gebiet bei Aussterben der Maxlrainer zu sichern.

Eine der Grundbedingungen guter nachbarschaftlicher Verhältnisse zwischen Bayern und den eigenständigen großen Herrschaftsgebieten war die Katholizität gewesen. Dieser Tasache war sich Wolf von Maxlrain, der persönlich durchaus zum neuen lutherischen Glauben neigte, bewußt. Er hatte in seiner Herrschaft H. religiöse Toleranz geübt. Aber er war sich darüber klar, daß sein sich offen zur neuen Lehre bekennender Sohn Wolf Dietrich u.U. in H. die neue Religion einführen würde. Insofern sandte er seinen Erben vor dem Abschluß des auf dem Augsburger Reichstages auf Vermittlung des Salzburger Ebf.s Michael von Kuenburg am 28. Juli 1559 geschlossenen »Salzburger Vertrages« nach Hause. Damit konnte Wolf Dietrich später argumentieren, daß dieser Vertrag nicht für ihn gelte. Im Salzburger Vertrag (ediert bei Greindl, Landeshoheit und Religionsbann, S. 209-212) erkannte Hzg. Albrecht V. die Reichsunmittelbarkeit des Gebietes H. an gegen die Zusicherung, daß das Gebiet bei Aussterben der Familie an Bayern fallen würde.

Hatte Wolf von Maxlrain sich innerhalb der landschaftlichen Verwaltung v.a. um die Steuerverwaltung, eines der zentralen Momente der landständischen Mitsprache bei der Landesherrschaft, gekümmert, so erschien sein Sohn Wolf Dietrich von Maxlrain 1553, 1556 und 1577 v.a. in den Gremien der Landschaft, die sich mit Policeyordnungen und Policeyangelegenheiten befaßten. 1552 bis 1560 war Wolf Dietrich, der mit Veronika von Pienzenau verh. war, in der hzgl. Verwaltung als Pfleger in Ried tätig. Ab 1563 wurde er bis 1579 dann auf jedem Landtag als Abgeordneter für das Rentamt München in den Großen Ausschuß der Landstände gewählt und wird aber auch – ebenso wie sein Vater – immer wieder als einfacher Landschaftsbote aufgeführt.

Die Besitzungen der Familie waren nach dem Tod von Wolf von Maxlrain zwischen Wolf Dietrich, der die waldeckischen Güter bekam und Wolf Wilhelm, der den ehem. Besitz der Maxlrainer erbte, im Zuge des Salzburger Vertrages geteilt worden.

Wolf Dietrich von Maxlrain, zugehörig der Gruppe der dezidiert evangelischen Landsassen, die um die Mitte des 16. Jh.s weitgehend alle entscheidenden Ämter innerhalb der Landschaft in Händen hielten, hatte sicher durch die Randlage seines Territoriums an Schliersee und Spitzingsee, die unmittelbar an die evangelisch gewordenen habsburgischen Gebiete angrenzten, genau wie seine Standesgenossen – Pankraz von Freyberg auf → Hohenaschau, Ladislaus von → Fraunberg Gf. zu → Haag, Achaz von Layming und Wolf von Seyboldsdorf – eine Herrschaft ererbt, die gerade durch ihre Randlage lange nicht im Fokus des Landesherrn lag. Dort konnten Experimente gewagt werden, die in unmittelbarer Hofnähe nicht möglich waren. Die politischen Aktivitäten der evanglischen Altadeligen fanden ihren Höhepunkt in der Mitte des 16. Jh.s bis zu dem spektakulären politischen Prozeß von 1564, als ein Teil dieser Gruppe wg. Hochverrats verurteilt wurde. Im Fall H.-Maxlrain zog sich die Auseinandersetzung, die Bemühungen um Rekatholisierung und Integration in den bayerischen Staatsverband seitens des Hzg.s noch bis in die Mitte der achtziger Jahre des 16. Jh.s hin. Da aber hatten nicht nur die Herren von H. die evangelische Religion längst angenommen, sondern auch ihre Hintersassen, die schließlich – aufgrund einer Handelssperre um das gesamte Gebiet zwischen Miesbach und der → Tiroler Grenze [Karte des Gebietes bei Greindl, Landeshoheit und Religionsbann, S. 197] vom Winterbeginn 1583 bis zum April 1584 – zu einem wesentlichen Teil das Gebiet verließen und sich v.a. nach W, nach Württemberg, wandten.

Trotz dieser massiven Religionsauseinandersetzungen im Gebiet des Wolf Dietrich von Maxlrain blieb dieser zeitlebens evangelisch, obwohl ihm sein Freund Erasmus Fend, hzgl. Rat und neunobilitierter Adeliger, in einem beachtenswerten Schreiben von 1584 dringend zur Konvertierung rät (editiert bei Greindl, Religionsauseinandersetzungen, S. 51-65). Sein Bruder Wolf Wilhelm hatte weiter höchste Ämter in der landesherrlichen und der landschaftlichen Verwaltung inne. Seit 1559 war Wolf Wilhelm mit dem Hoffräulein Johanna von Pergern verh. – eine Ehe, die Albrecht V. selbst vermittelt hatte. Wolf Wilhelm machte zunächst Karriere in der herrschaftlichen Verwaltung, er war von 1560 bis 1567 hzgl. Hofrat, danach bis 1595 Pfleger und Kastner in Schärding; von 1581 an zudem Vizdom in Burghausen, hatte also höchste Ämter inne. Die Landsassen wählten ihn ab den 1570-er Jahren immer für das Rentamt München als Abgesandten in den Großen Ausschuß.

Seine Tochter Jakobäa heiratete 1589 Hans Jakob von Closen zu Gern, kam also in den näheren Umkreis des Hofes, während der Sohn und Erbe Ludwig von Maxlrain die Herrschaft H. weiterführte. Er griff erneut auf alte Familienverbindungen zurück, als er Barbara von Sandizell heiratete. Ludwig wird als Pfleger von Marquartstein im südöstlichen Grenzgebiet Bayerns gen. und erscheint in den landständischen Gremien i.J. 1593 für die Rentämter Landshut und Straubing im Großen Ausschuß. Sein Sohn Wolf Veit wiederum, der mit Johanna Erbtruchsessin von → Waldburg verh. war, übernimmt dagegen überhaupt kein landständisches Amt mehr. Wolf Veit ist als Pfleger von Schärding, ein Amt, das er von 1595 bis 1616 innehatte, ausschließlich in der landesherrlichen Verwaltung tätig.

Aus der einzig erhaltenen Steuerliste des 16. Jh.s, die die Rittersteuer von 1597 aufführt, geht hervor, daß die H.-Maxlrain im Gericht Aibling steuerten, wobei die Erben des Wolf Wilhelm für ihre Besitzungen Meichslrain und Waldeckh 40 fl. zahlten und Ludwig von »Mächlsrain« für Holzolling, Ober- und Niederwiesbach ebenfalls 40 fl. gab. Die Familie war also 1597 keineswegs arm, was umso bedeutender ist, als ja die Herrschaft H. erst vor knapp zehn Jahren einer absoluten Handelssperre ausgesetzt gewesen war und zudem zahlr. Hintersassen das Gebiet verlassen hatten.

Georg von Maxlrain, der nach dem Tod Ludwigs 1608 die Herrschaft übernahm, war der letzte der sich offen zum Protestantismus bekennden Maxlrainer. Auch er kam seines Glaubens wg. immer wieder in Konflikt mit dem nun schon regierenden Hzg./Kfs. Maximilian I. Der erste Zusammenstoß erfolgte i.J. der Übernahme von H., als einige seiner Untertanen an dem protestantischen Begräbnis seiner ersten Frau Maria von → Degenberg in Regensburg teilnahmen. Dies bedeutet auch, daß nicht alle evangelischen Maxlrainer Untertanen nach Württemberg ausgewandert waren, zudem, daß sich innerhalb des bayerischen Hochadels noch immer offene Verfechter der lutherischen Lehre fanden.

Nach dem kinderlosen Tod des Georg von Maxlrain i.J. 1635 wurde sein Neffe Wilhelm für die nächsten 20 Jahre Herr der Herrschaft Waldeck, nachdem er am hzgl. Hof verschiedene Ämter innegehabt hatte, die eine große Karriere widerspiegeln. 1613 wird er als Mundschenk gen., 1614 als Jagdkommissar, 1616 als Hofrat und schließlich 1628 als Oberjägermeister. Zwei Jahre nach seiner Übernahme der Herrschaft wurde er zusammen mit seinen Brüdern in den Reichsgf.enstand erhoben. Diese 1637 erfolgte Rangerhöhung war nun nicht mehr gegen den regierenden Wittelsbacher Fs.en gerichtet; im Gegenteil Maximilian I. hatte sich dafür beim Ks. eingesetzt. Wilhelm blieb auch als – katholischer – Reichsgf. weiter in den Diensten des Kfs.en; bis 1639 war er Pfleger in Hohenschwangau, von 1639 bis 1651, dem Todesjahr Maximilians, hatte er die bedeutende, unmittelbar an München grenzende Pflege Wolfratshausen inne und von 1651 bis zu seinem eigenen Tod 1655 die Pflege in Rott am Inn. Gf. Wilhelm IV. von Maxlrain-H. vollendete die Rekatholisierung in seiner Herrschaft, die mit den massiven Eingreifen des Landesherrn in den 1580-er Jahren begonnen hatte, die aber unter seinem Onkel Georg wieder negiert worden war. Zwei in Privatbesitz befindliche Porträts machen den Unterscheid zwischen Onkel und Neffen nochmals deutlich – während Georg mit seinem voluminösen Spitzenkragen und der dreifach um die Brust geschlungenen Goldkette an Porträts reicher evangelischer Ratsherren erinnert, ließ sich sein Neffe Wilhelm in dgl. Pose wie Kfs. Maximilian I. abbilden – in einem dunklen Ganzkörperharnisch und den milit. Insignien in den beiden Händen und auf dem nebenstehenden Tisch.

Ks. Ferdinand II. erhob einen Monat vor seinem Tod am 11. Jan. 1637 die Familie zu Reichsgf.en von H. Damit verbunden war die erneute Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit der Herrschaft H., Sitz und Stimme in allen Reichs- und Kreiskonventen sowie die Erlaubnis, bei allen kgl. und ksl. Krönungen anwesend zu sein. Dies wurde dann erneut in der Wahlkapitulation von Leopold I. 1658 bestätigt und wiederum in den Matrikeln des bayerischen Reichskreises von 1663. Trotz dieser dauernden Nennung als Reichsgf. hat sich aber teilw. noch die alte Namensform gehalten – in der Usualmatrikel des Reichskammergerichts von 1745 wird die Gf.schaft unter Mayxelrain verzeichnet. In der Frühen Neuzeit gehörte die Familie die Maxlrain-H. zu den ranghöchsten Adelsgeschlechtern Bayerns. Die Korrelation von Besitz und Ämtern griff auch im Fall der sehr vermögenden Maxlrain-H. Sie gehörten zur dünnen Schicht von bayerischen Altadeligen, die nicht nur über riesige Länderein verfügten, nicht nur innerhalb der landständischen Verwaltung im 16. Jh. immer wieder in höchste Ämter gewählt wurden, sondern diese Position auch in der hzgl. Verwaltung im ganzen 17. Jh. behaupten konnten. Die »Tendenz zur Oligarchisierung« führte bis zum Ausgang des Alten Reiches dazu, daß über 90% der adeligen Grunduntertanen zu lediglich zwölf Familien gehörten. Da aber waren die Maxlrain-H. schon ausgestorben.

Nach dem Aufstieg 1637 in den Reichsgf.enstand blühte die Familie noch 100 Jahre, ehe sie am 12. November 1734 mit dem Tod des Gf.en Johann Vitus Josef in männlicher Linie ausstarb. Nun traten die Erbfolgebestimmungen des Salzburger von 1559 Vertrages in Kraft und die Reichsgft. sowie das Gericht über die Güter des Kapitels Schliersee fielen an den bayerischen Landesherrn, die sechs Töchter des Gf.en Johann Vitus erbten lediglich die von der Familie bewohnten Burgen und Schloßanlagen. Auch nun aber behielt die Herrschaft Maxlrain-H. eine administrative Sonderstellung bei. Erst bei der Neugliederung Bayerns 1803 erfolgte die endgültige Eingliederung in das neue bayerische Kgr.

III.

Die im Oberbayerischen begüterten Herren von Maxlrain, Gf.en von H., zählten in der Frühen Neuzeit zu den ranghöchsten und ältesten Adelsgeschlechtern Bayerns. Ein in Öl auf Holz gemalter Stammbaum aus dem 17. Jh., der sich in Schloß Maxlrain befindet, zeigt den Urvater des Geschlechts, Podalunk als spätma. Ritter, aus dessen Leib der Familienstammbaum erwächst. Podaluk ist urkundlich bereits im frühen 9. Jh. erwähnt und sein Wappen mit schwarz-silbernen schrägen Wellenlinien im Schild wurde das Stammwappen der Herren von Maxlrain.

Die Stammtafel konstruiert dann eine (unbewiesene) durchgehende Genealogie vom 9. bis zum 12. Jh., als mit Siboto und Heinrich die Herren von Maxlrain i.J. 1130 erneut greifbar werden. Sibitos Sohn Ehrnreich nahm 1165 an einem Turnier in Zürich teil, weshalb dem Wappen später Stechhelm, Wappenrock und Schärpe beigegeben wurden.

Der berühmte Maxlrain-Schwarzensteinsche Wappenfries von 1596, heute im Bayerischen Nationalmuseum verwahrt (BNM T 1808), stellt mit 63 bayerischen Adelswappen und dem Doppelwappen der Gf.en von Schwarzenstein und der Herren von Maxlrain eine der seltenen, erhaltenen gebliebenen, gestickten Ahnenproben des 16. Jh.s dar.

Das Stammwappen der Maxlrain war als frhl. Wappen zunächst dahingehend geändert worden, daß man das Wappen geviertet hatte, wobei zwei Viertel die alten wellenförmigen schwarz-silbernen Wellen zeigen, zwei Viertel einfarbiges Schwarz. Bekrönt wurde dieses Wappen von zwei stehenden gekrönten und geflügelten Löwen.

Das gfl. Wappen, das sich im Zentrum des oben erwähnten Wappenfrieses findet, zeigt ebenfalls das gevierte Schild des frhl. Wappens, dem jetzt aber noch ein Herzschild mit rotbesticktem Adler eingefügt ist. Im gestickten Wappenfries bekrönen drei reichverzierte Turnierhelme das Wappen, wobei der mittlere Helm zusätzlich noch von einem bekrönten Adler mit geöffneten Schwingen geziert wird. In anderen überlieferten Wappen werden die zwei äußeren, das Schild bekrönenden Helme durch stehende, gekrönte Löwen ersetzt.

IV.

Mitte des 14. Jh.s ist ein Otto von Maxlrain bezeugt, der in erster Ehe mit Anna von → Montfort, in zweiter mit der → Tiroler Adeligen Catharina von Schenna, deren Familie weitreichende Besitzungen südliche des Alpenhauptkammes hatte, verh. war. Catharina von Schenna-Maxlrain wurde die Mutter der Brüder Conrad und Wilhelm, dessen Sohn Ludwig die Familie mit Anna von Paxberg fortsetzte. Ihr gemeinsamer Sohn heiratete Anna von Riechheim, deren Sohn Veit von Maxlrain war. Dieser heiratete die Alleinerbin des H.er Gebietes, Margarete von Waldeck. Obwohl Hzg. Albrecht IV. nach dem Aussterben der männlichen Linie das Waldecker Gebiet besetzt hatte, mußte er es im Zuge der Vereinbarungen nach dem Ende des Landshuter Erbolgekrieg räumen. Ks. Maximilian I. konnte nach dem Landshuter Erbfolgekrieg die Position des Reiches in Bayern stärken und die vom Hzg. unrechtmäßig besetzten Gebiete wie H. oder auch die Gft. → Haag räumen lassen. Durch Kauf kam H. 1516 an die nächsten männlichen Verwandten, an Wolf von Maxlrain, den Sohn der Margarete von Waldeck. Noch im selben Jahr erhielt Wolf von Maxlrain-H. von Ks. Maximilian die Bestätigung für seine Herrschaft, die nunmehr klar als Reichslehen angesprochen wird. 1521 wurde diese Bestätigung dann von Ks. Karl V. erneuert. Gemäß dem Salzburger Vertrag erbte dann Wolf Dietrich von Maxlrain die Reichsgft. H., sein Bruder Wolf Wilhelm die Gebiete im Mangfalltal um das Schloß Maxlrain.

Wolf Wilhelm von Maxlrain war verh. mit dem Hoffräulein Johanna Pergerin – eine Ehe, die Hzg. Albrecht V. 1559 selbst vermittelt hatte. Er machte zunächst Karriere in der hzgl. und landschaftlichen Verwaltung und wurde zu einem der mächtigsten Adeligen Bayerns. Seine Tochter Jakobäa heiratete 1589 Hans Jakob von Closen zu Gern, womit sie in relativer Hofnähe lebte (Gern ist heute ein Stadtteil von München). Wolf Dietrichs Sohn und Erbe Ludwig von Maxlrain führte die Herrschaft H. dann in angestammte Familienbande zurück, als er Barbara von Sandizell heiratete. Der katholische Ludwig wurde ebenso wie sein Vater in der hzgl. und landständischen Verwaltung mit höchsten Ämtern getraut (s.o.). Sein Sohn Wolf Veit heiratete Johanna Erbtruchsessin von → Waldburg, erscheint dann überhaupt nicht mehr in den landschaftlichen Gremien, sondern nur in der landesherrlichen Verwaltung und war über die → Waldburg wesentlich mehr mit der Politik des Reiches beschäftigt.

Der jüngere Bruder Ludwigs, Georg von Maxlrain, der die Herrschaft nach dessen Tod 1608 übernommen hatte, war der letzte der sich offen zum Protestantismus bekennden Maxlrainer. Nach seinem kinderlosen Tod 1635 wurde sein Neffe Wilhelm für die nächsten 20 Jahre Herr der Herrschaft Waldeck, ein Hochadeliger, der 1613 als Mundschenk, 1614 als Jagdkommissar, 1616 als Hofrat und schließlich 1628 als Oberjägermeister am Münchner Hof fungierte. 1637 wurde er zusammen mit seinen Brüdern in den Reichsgf.enstand erhoben. Zwei in Privatbesitz befindliche Porträts machen den Unterschied zwischen Onkel und Neffen und auch den zeitlichen Unterschied deutlich – während Georg mit seinem voluminösen Spitzenkragen und der dreifach um die Brust geschlungenen Goldkette an Porträts reicher evangelischer Ratsherren erinnert, ließ sich sein Neffe Wilhelm in einem dunklen Harnisch abbilden – ganz so wie Kfs. Maximilian I.

Quellen

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