Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

FINSTINGEN

B. Finstingen

I.

F. war Vogteilehen der Abtei Remiremont, doch der Hzg. von Lothringen hat aus seiner Schirmvogtei über die Abtei nie Hoheitsrechte über F. abgeleitet. Es wurde Erblehen ( zuletzt 1495 gemutet) und war nach der Bildung der beiden Linien F.-Brackenkopf und F.-Schwanhals eine Gemeinherrschaft. Zur Gemeinherrschaft gehörten nur Burg und Stadt F. selbst sowie drei zugehörige Dörfer. Die übrigen der insgesamt 17 Dörfer der Herrschaft gehörten einer der beiden Linien allein und sind möglicherw. später erworben worden. Den allodialen Teil der benachbarten Burgherrschaft Geroldseck (auch Niederstinzel gen.), flußabwärts im Saartal gelegen, haben die Brackenkopf im 14. Jh. gekauft. Der andere Teil, ein Lehen der Bf.e von Metz, der zunächst in den Händen der Herren von Geroldseck verblieben war, kam an andere Gemeinherren von F., so daß diese Herrschaft Anfang des 16. Jhs mit einer kleinen Ausnahme ganz Geroldseck besaß. Die Herrschaft F. galt im 16. Jh. als reichsunmittelbar und wurde dem Oberrheinischen Kr. zugeschlagen. In der Quaternionenüberlieferung erscheint F. als eines der vier Reichserbmarschallämter, was im Prozeß um die Reichsunmittelbarkeit zu Beginn des 18. Jh.s eine gewisse Rolle spielte.

Auf die komplizierte Entwicklung der Besitzverhältnisse nach dem Aussterben der Finstinger kann hier nur kursorisch eingegangen werden: Der größere Teil des Erbes der F.- Brackenkopf war seit 1531 im Besitz der Gf.en von → Salm, die ihn 1584 an Karl-Philipp von Croÿ, Marquis von Havré verkauften. Dieser hatte Diana von Dommartin geheiratet, die einen Teil des Erbens der F.-Schwanhals in die Ehe einbrachte. Karl-Philipp und Diana haben in F. residiert und den Neubau des Finstinger Schlosses vorangetrieben. Sie vertraten die Sache des Katholizismus, der andere Erbe der F.-Schwanhals, der Rheingf. von → Kyrburg, die des Luthertums, das er als Inhaber der Kollationsrechte 1565 in der Herrschaft einführte. Die konfessionellen Auseinandersetzungen wurden vorläufig im Burgfrieden von 1584 und endgültig im Burgfrieden von 1618 beigelegt. Die meisten Pfarreien der Herrschaft und die Stiftskirche in F. wurden protestantisch. Für den katholischen Ritus errichteten die Croÿ-Dommartin in F. die Schloßkapelle und eigene Kirchen in den Dörfern Lohr, Schalbach (Gemeinherrschaft) und Mittersheim (Schwanhals).

Die Herren von Croÿ und die Rheingf.en von → Kyrburg verkauften 1664/65 ihre Anteile an Hzg. Karl IV. von Lothringen, der damit zusammen mit Bitsch, Saaralben und Lixheim eine Apanage für seinen illegitimen Sohn Charles-Henri von Vaudémont bildete. 1711 verzichte Charles-Henri auf Druck von Hzg. Leopold von Lothringen endgültig auf F. F. ging damit zum überwiegenden Teil in den Besitz des Hzg.s über, und 1751 gab auch der letzte andere verbliebene Teilherr, der Prinz von → Salm aus dem Haus der Rheingf.en von Daun, gegen eine Entschädigung seine Besitzrechte auf.

Die Herrschaft Falkenberg war im 13. Jh. der Mittelpunkt einer bedeutenden Lehensherrschaft; zu den Lehen zählten → Criechingen, Bolchen (Boulay-Moselle), Waibelskirchen (Varize) und Wieblingen (Vaudoncourt). Die Finstinger Lehensherrschaft über Bolchen scheint 1384 an die Hzg.e von Luxemburg verloren gegangen zu sein, diejenige über Waibelskirchen bereits im frühen 14. Jh. Die ursprgl. bfl. metzische oder lothringische Lehenshoheit über Falkenberg ist nach der Mitte des 13. Jhs nicht mehr nachweisbar. Durch die umstrittene Erbfolge Ulrichs von F.-Brackenkopf wurde Falkenberg Anfang des 15. Jh. zu einer Gemeinherrschaft verschiedener Familien und kam unter lothringische Lehenshoheit.

Die Herrschaft Diemeringen war ein Zweibrücker Lehen der Herren von F. Da die Gf.en von Zweibrücken 1275 auf die Lehenshoheit verzichtet hatten, galt die Herrschaft im 16. Jh. als reichsunmittelbar. Die städtische Entwicklung Diemeringens suchte Hugo von F.-Schwanhals 1289 durch einen Freiheitsbrief zu fördern. Nach dem Erlöschen der F.-Schwanhals gelangte die Herrschaft an die Rheingf.en von → Kyrburg.

Die Herren von F. hielten Lehen der Ebf.e von Trier, der Bf.e von Metz und Straßburg und der Hzg.e von Lothringen.

II.

Aussagen über die Hofhaltung sind für das MA nicht möglich. Für das 16. und 17. Jh. ist die Überlieferung bisher nicht systematisch ausgewertet worden.