Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

Schweiz

Innerhalb der europ. Verfassungsgeschichte nimmt die Schweiz zweifellos eine eigenartige Stellung ein. Mit den eidgenössischen Orten bildete sich im Laufe des MAs ein politisches Gebilde heraus, das in Abgrenzung zu den fsl. Territorialstaaten einen Sonderweg darstellte. Diese Eidgenossenschaft war eine mehr oder weniger lockere Verbindung von Städten und Landschaften, den Alten Orten, die über Bündnisse miteinander verknüpft waren, über ein gemeinsames Untertanengebiet verfügten und über Verträge weitere Orte, Kirchenfs.en, Abteien oder Adlige mehr oder weniger eng an sich banden. Das Einflußgebiet erstreckte sich über die Alpen in die südlichen Täler (Tessin), in die französischsprachige Westschweiz (Genfersee, Jura), aber auch nach Graubünden und in den süddt.-elsässischen Raum (Klettgau, Rottweil, Mülhausen). Die heutige Schweiz ist gerade auch mit Blick auf den Adel deshalb keine homogene historische Landschaft, sondern stand in engem Kontakt mit den angrenzenden Gebieten. Im Vordergrund der folgenden Ausführungen soll die heutige Deutschschweiz stehen, während die – deutlich unterschiedlichen – Verhältnisse in der Westschweiz, im Tessin und in Graubünden ausgeklammert bleiben.

Erst im 15. Jh. sich stärker verfestigend, blieb der Zusammenhalt der weitgehend autonomen eidgenössischen Orte bis in die Neuzeit locker; die divergierenden Interessen wurden durch die Reformation vielmehr verstärkt. Einen gemeinsamen Nenner bildete die im SpätMA entstandene Geschichtstradition mit dem Freiheitshelden Wilhelm Tell im Zentrum, die den Gegensatz zu Habsburg und dem Adel betonte und eine »bäuerlich-freiheitliche« Herkunft unterstrich. Diesem Bild scheint zu entsprechen, daß die Eidgenossenschaft v.a. auf Kosten Habsburgs und des (Hoch-)Adels expandierte, der Adel um 1500 südlich des Rheins keine größere Rolle mehr spielte und sich kaum noch hochadlige Herrschaften finden. Auf regionaler Ebene verschwand der (Nieder-)Adel aber nie völlig, und die Eliten in den Städten und Länderorten orientierten sich je länger, desto ausgeprägter an adligen Vorbildern. Dazu paßt, daß der Kriegsdienst und die Diplomatie einzelnen Vertretern dieses »neuen« Adels Nobilitierung oder Standeserhöhung brachten. Obwohl weitab von Fs.enhöfen und adligen Standesgruppen, blieb dank solchen Privilegierungen ein neuer – zahlenmäßig bescheidener – Hochadel bestehen, dessen Rang allerdings mehr symbolisch als politisch von Bedeutung war.

Entspr. einseitig und lückenhaft zeigt sich die Forschungslage: Der spätma. »adelsfeindlichen« Geschichtstradition folgend, interessierte sich die Wissenschaft über Monographien zu einzelnen Geschlechtern hinaus lange kaum für den Adel. Erst in den letzten Jahren entstanden v.a. zum 13. und 14. Jh. moderne Studien (Roger Sablonier, Erwin Eugster). Die Zeit ab dem SpätMA bleibt vorläufig jedoch ein Stiefkind, gleichzeitig beruht die Geschichte der meisten Adelsgeschlechter auf veralteten prosopografischen Grundlagen und sind Untersuchungen über einen längeren Zeitraum (Dorothea Christ) wie über Adelsgruppen selten.

1. Abstieg der Hochfreien – die Zeit um 1300

Überlieferungsbedingt läßt sich der Hochadel erst im Laufe des 13. Jh.s besser fassen, als nach dem Aussterben der Gf.en von Lenzburg und der Hzg.e von Zähringen Bewegung in die Adelslandschaft kam. Unterhalb der mächtigeren Gf.engeschlechter (Kyburg, Habsburg) finden sich zahlr. Nobiles oder Hochfreie, die schon für die Zeit vor 1200 belegt sind und die sich in bestimmten (Rand-)Gebieten zu konzentrieren scheinen, über deren Familienbildung aber wenig Aussagen möglich sind. Der Besitz bestand aus einem meist heterogenen Geflecht ganz unterschiedlicher Rechte und erstreckte sich zum Teil über große Distanzen. Die im 13. Jh. zunehmende Territorialisierung von Herrschaft setzte die schwächeren Hochadligen rasch unter Druck; ein Konkurrenz- und Verdrängungskampf, wie er etwa an der auffallend großen Zahl von Kl.gründungen ablesbar ist (Eugster, Territorialpolitik), führte gegen 1300 zu einem »Umschichtungs- und Neugruppierungsvorgang« (Sablonier, Adel, S. 254). Die meisten Hochadelsfamilien verschwanden – am eindrücklichsten der Niedergang der Frh.en von Regensberg –, und mit der Durchsetzung der habsburgischen Landesherrschaft im östlichen Mittelland und in der Ostschweiz entstand eine von Habsburg abhängige Spitzengruppe, die sich v.a. aus Ritteradligen zusammensetzte. In Anlehnung an Habsburg vermochten sich einzelne Hochadlige v.a. in Randgebieten zu halten (→ Toggenburger, → Tengen); nur im Jura und im westlichen Mittelland konnte sich der Hochadel vorläufig eine einflußreiche Stellung wahren (→ Neuenburg, → Nidau, → Neu-Kyburg, → Thierstein). Aber auch hier zeigten sich Krisensymptome. Der zum Teil beachtliche hochadlige Besitz stellte ein lockeres Gebilde dar, eine Straffung und Verdichtung blieben aus, und die Verwaltungsstrukturen waren nur rudimentär ausgebildet. Fast alle hochadligen Herrschaften stützten sich auf finanziell problematische Grundlagen ab. Welche Rolle schließlich Kl. wie Einsiedeln oder das Fraumünster in Zürich für die hochadlige Gruppenidentität spielten, bleibt offen.

2. Zwischen Habsburg und Eidgenossenschaft: Krise und Chance?

Innerhalb der sich verfestigenden habsburgischen Landesherrschaft spielte der Hochadel keine bes. Rolle. Der »habsburgische Landesadel« (Sablonier, Adel, S. 179) beruhte auf der Nähe zum Fs.en, auf bes. Qualifikationen und auf Geld und umfaßte deshalb keine ständische Binnendifferenzierung; die ständischen Grenzen scheinen vorübergehend vielmehr zu verschwimmen, wie die Heiratsbeziehungen einzelner Ritteradliger mit Frh.en (Hallwyl mit → Tengen und Grünenberg) oder gar Gf.en (Landenberg mit → Habsburg-Laufenburg) deutlich machen. Erst ab der zweiten Hälfte des 14. Jh. waren Hochadlige häufiger an den Schaltstellen der landesherrlichen Verwaltung anzutreffen (Frohburg, → Nidau, → Altenklingen, → Habsburg-Laufenburg) und gewannen als Inhaber habsburgischer Pfandschaften eine zum Teil erstaunliche Stellung (→ Toggenburg, Grünenberg). Hierin unterschieden sie sich aber kaum von den Spitzenvertretern des Ritteradels (Gessler, Thorberg), die sich über das Pfandwesen Macht und Einfluß sicherten – u. a. eine Folge der zunehmenden Verlagerung der habsburgischen Interessen nach Österreich.

Trotz der Dominanz Habsburgs blieben außerhalb der habsburgisch-österr. Kerngebiete einzelne hochadlige Herrschaften bestehen, die sich v.a. auf landgfl. Rechte, Kleinstädte und traditionelle grundherrliche Einkünfte abstützten. Während sich in der Ostschweiz die Gf.en von → Toggenburg auch dank habsburgischen Pfändern eine bemerkenswerte Macht aufbauten, die von der Thur bis zu den Alpenpässen Graubündens reichte, und die Frh.en von (Hohen-) → Klingen ihre Stellung in Stein am Rhein hielten, bildeten sich im Jura und westlichen Mittelland über Erbgang größere Herrschaften aus, deren hochadlige Inhaber eng miteinander verwandt waren. Die Gf.en von → Neuenburg, → Nidau, Frohburg, → Neu-Kyburg und → Thierstein sowie die Frh.en von → Falkenstein, → Brandis, Signau und Grünenberg kontrollierten im 14. Jh. weitgehend das Gebiet zwischen Emmental und Jura, zwischen Neuenburgersee und Olten. Eine einigende Klammer bildete allenfalls der Besitz von Lgft.en, von einer einheitlichen Gruppe läßt sich sonst aber kaum sprechen. Verwandtschaft schloß Konflikte nie aus, und das Lavieren zwischen Eigenständigkeit und Abhängigkeit gegenüber von Habsburg und bald auch Bern prägte das Verhalten dieser hochadligen Familien. Zudem gelang es kaum einem Hochadligen, seine Herrschaft auf finanziell solidere Grundlagen abzustützen, was langfristig weniger Habsburg-Österreichs als der Reichstadt Bern zugute kam, die Schritt für Schritt – zum Teil mit Krieg, meist mit Käufen – adlige Rechte an sich zog.

Mit der Expansion der eidgenössischen Orte Bern, Luzern und Zürich, später auch von Solothurn und Basel traten neue Mächte auf die politische Bühne, die den Spielraum der Hochadligen weiter einschränkten. Die Ausbildung und Konsolidierung der Eidgenossenschaft verlief auf Kosten von Habsburg, das im Laufe des 14. und v.a. 15. Jh.s schrittweise aus dem Gebiet der heutigen Schweiz verdrängt wurde. Zwischen diesen beiden stand der Hochadel, der keineswegs nur habsburgisch orientiert war, sondern sich recht geschickt zwischen den Parteien bewegte, um die eigenen Interessen erfolgreich verfolgen zu können; für eine Zeit des Übergangs kann deshalb von einer Politik des Sowohl-als-Auch gesprochen werden.

Zu dieser Flexibilität zählten schon früh Burgrechte mit den immer einflußreicheren Städten, die anfänglich von Gegenseitigkeit bestimmt waren, später aber zunehmend von den eidgenössischen Orten diktiert wurden, beiden Seiten aber weiterhin Spielraum liessen. Aus hochadliger Sicht dienten solche bereits im 13. Jh. faßbaren Burgrechte und andere Verträge der Wahrung der Herrschaft, der Absicherung gegenüber Habsburg, aber auch der rechtlichen Unterstützung zum Beispiel gegen andere eidgenössische Orte. So lavierten bspw. die Gf.en von → Neu-Kyburg und → Toggenburg zwischen Bern bzw. Zürich und Habsburg, die Gf.en von → Thierstein hingegen zwischen Basel, Solothurn und Habsburg. Je nach Situation konnten die Hochadligen die eine oder andere Beziehung stärker in den Vordergrund stellen – allerdings nur solange die Landesherrschaft umstritten blieb. Mit der Festigung der Eidgenossenschaft schwand dieser Spielraum rasch, zumal der Hochadel bei den eidgenössischen Orten meist schwer verschuldet war und schließlich unter finanziellem Druck seinen Besitz liquidieren mußte. Als einzige verbleibende altadlige Familie mit hochadligen Wurzeln gehörten die Herren von → Bonstetten dem Berner Patriziat an und zählen bis heute zu den alteingesessenen Burgern der Stadt.

3. Blüte und Ende hochadliger Herrschaft: 15. und 16. Jahrhundert

Der langfristige Wandel des politischen Umfelds schwächte den Hochadel auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Gleichzeitig verlor der Hochadel auch zahlenmäßig schon vor 1300 rasch an Gewicht und spielte als Territorialherr ab dem 14. Jh. selten eine größere Rolle. Vom lange dominanten Habsburg früh in die Defensive gedrängt, überlebten einige wenige größere hochadlige Herrschaften in Randgebieten des habsburgischen – und damit später auch des eidgenössischen – Einflußbereiches. Zwei Schwerpunkte zeichnen sich im SpätMA ab, das westliche Mittelland (Jurafuß, Aare, Seenlandschaft, Saane) und die Ostschweiz (→ Toggenburg, Rheintal und mittlerer Hochrhein). Hier finden sich die wichtigsten hochadligen Herrschaften, die zum Teil bis in die Frühe Neuzeit, im Grenzgebiet der modernen Schweiz sogar bis in die Neuzeit Bestand hatten (Klettgau, Liechtenstein, → Neuenburg).

Auch wenn die Zahl und die Bedeutung hochadliger Familien rasch abnahm und angesichts der Heterogenität kaum von einer »Gruppe« gesprochen werden kann, blieben einzelne hochadlige Herrschaften lange bestehen. Vielmehr ermöglichten die bes. politischen Umstände, die Flexibilität einzelner Familien und der Konzentrationsprozeß innerhalb des Hochadels im späten 14. und frühen 15. Jh. eine kurze und bescheidene Blütezeit. Die Krisensymptome scheinen nicht alle Adelsfamilien gleichermaßen getroffen zu haben, andere behaupteten sich trotz bescheidener herrschaftlicher Grundlage, und nicht wenige profitierten von der habsburgisch-eidgenössischen Rivalität und sicherten sich mit einer lavierenden Haltung die Eigenständigkeit und das Überleben zwischen den beiden übermächtigen Parteien. Dazu trugen auch Kontakte über die engere Region hinaus bei, v.a. nach Süddeutschland und dem Elsaß, zum Teil auch nach Lothringen und Tirol.

Die bereits erwähnte Randlage charakterisiert die verbliebenen hochadligen Herrschaften, die sich meist auf landgfl. Rechte abstützten. Randlage heißt hier abseits der großen Verkehrsachsen und fruchtbaren Landschaften, aber auch in Gebieten, die zwischen eidgenössischen Orten, Habsburg oder anderen Mächten umstritten waren. Während sich in der Westschweiz und damit eigtl. außerhalb unseres Untersuchungsraumes die Gft. → Greyerz zwischen Savoyen, Bern und → Freiburg bis 1554 bestehenblieb und die Gft. → Neuenburg über Erbgang um 1400 an die Breisgauer Gf.en von → Freiburg, später an die Mgf.en von Hachberg-Rötteln und im 16. Jh. dann an das Haus Orléans-Longueville überging und bis in die Neuzeit – in Abhängigkeit von Bern – ein eigenständiges Territorium bildete, verschwanden im Umfeld von Bern um 1400 praktisch alle hochadligen Herrschaften. Der politische Druck der Reichsstadt, die finanziellen Schwierigkeiten der Adligen und biologische Probleme führten zu einer raschen Veränderung der politischen Landschaft. Das überschuldete Erbe der 1375 ausgestorbenen Gf.en von → Nidau ging an die Gf.en von → Neuenburg, → Neu-Kyburg und → Thierstein. Nach der Liquidation ihrer Herrschaft verschwanden die Gf.en von → Neu-Kyburg nach 1400 fast spurlos von der Bühne. Zurück blieben die Herren von → Thierstein.und → Falkenstein, die ihren Besitz an der Aare im Laufe des 15. Jh.s an Bern und Solothurn abtraten, dafür im Jura – vergleichbar den 1554 ausgestorbenen Frh.en von Ramstein – ihre Stellung sicherten und dank Burgrechten mit Städten, Fs.endienst und habsburgischen Ämtern bis zu ihrem Aussterben im 16. Jh. einen recht großen Einfluß wahren konnten.

Im aargauisch-oberaargauischen Mittelland zählten die erstaunlich begüterten Frh.en von Grünenberg (ausgestorben 1454) sowie die Frh.en von Aarburg (ausgestorben 1457) und Rüssegg (ausgestorben 1483) zu den bedeutenderen Grundbesitzern, ohne jedoch eine größere, in sich geschlossene Herrschaft aufbauen zu können. Am Rhein schließlich finden sich mit den 1408 ausgestorbenen Gf.en von → Habsburg-Laufenburg, mit den Frh.en von → Tengen (ab 1422 Gf.en, ausgestorben 1592), (Alten- und Hohen-)→ Klingen (ausgestorben 1444/45), Bussnang (ausgestorben 1471), → Brandis (ausgestorben 1512) und → Sax (ausgestorben 1633) sowie den Gf.en von → Toggenburg (ausgestorben 1436) und → Werdenberg (ausgestorben 1534) verschiedene Hochadlige. Oft untereinander und mit dem süddt.-tirolischen Adel verschwägert (→ Fürstenberg, → Montfort, → Lupfen, → Sulz und → Matsch), standen diese Hochadligen häufig in habsburgischen Diensten und besaßen zum Teil große habsburgische Pfänder (→ Toggenburg), hielten aber gleichzeitig Kontakt mit eidgenössischen Orten wie Zürich oder Schwyz. Nicht wenige dieser Geschlechter verfügten im frühen 15. Jh. über ein stattliches Territorium, das auch Kleinstädte und Zölle umfaßte. Am bemerkenswertesten war die Stellung der Gf.en von → Toggenburg, die im 14. Jh. – wohl dank Solddienst – über ein großes Vermögen verfügten und dieses gezielt in den Erwerb von lukrativen Pfändern und anderer Güter investierten. Von der Krise der habsburgischen Landesherrschaft nach 1400 profitierend, trat Gf. Friedrich VII. (1387-1436) ins Lager von Ks. Sigismund über und sicherte sich ein Territorium, das einen schönen Teil der Ostschweiz und Graubündens umfaßte, jedoch locker strukturiert blieb und nach dem Tod des letzten Gf.en zerfiel.

Eine flexible und zielstrebige Politik, Eheverbindungen sowie glückliche Umstände erlaubten auch den Frh.en von → Brandis eine überraschende Karriere. Aus dem bernischen Emmental stammend, konnten sie im 14. Jh. zuerst das Erbe der Frh.en von Weissenburg im Simmental (Berner Oberland) übernehmen, ehe das Geschlecht dank der Förderung von Heinrich von → Brandis, Bf. von Konstanz, den Schwerpunkt ihrer Herrschaft in den Raum Bodensee-Rheintal verlagerte, in die Familien Hohenklingen und → Werdenberg einheiratete und sich um → Vaduz und → Maienfeld ein neues Standbein aufbaute. Der Stammbesitz im Emmental wurde erst in der Mitte des 15. Jh.s veräußert, das Burgrecht mit Bern blieb bis ins 16. Jh. bestehen.

Allen diesen größeren und kleineren hochadligen Herrschaften war die bes. Lage zwischen Habsburg und eidgenössischen Orten gemeinsam. Burgrechte mit diesen Orten gingen Hand in Hand mit Dienstverpflichtungen gegenüber Habsburg, österr. Pfändern stand Besitz unter »eidgenössischer« Hoheit gegenüber, und Herrschaftsrechte lagen im Gebiet der heutigen Schweiz wie auch außerhalb – die Summe dieser Abhängigkeiten und Standbeine wahrte dem (Hoch-)Adel eine gewisse Autonomie. Umgekehrt ist klar, daß diese Autonomie eine eingeschränkte Angelegenheit war und von den politischen Konjunkturen diktiert wurde; jede größere Auseinandersetzung wie etwa der Schwaben- oder Schweizerkrieg von 1499 bedrohte nicht zuletzt hochadlige Herrschaften wie jene der Gf.en von → Sulz und → Tengen oder der Frh.en von → Brandis und → Sax, die als »Pufferzonen« rasch von feindlichen Truppen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Gleichzeitig zeigt die Situation der hochadligen Herrschaften die Gefahr allzu einseitiger Wertung. Der Hochadel stand zweifellos unter dem Druck der expandierenden eidgenössischen Orte, wie die Geschichtstradition betont, doch Habsburg war deswegen kein natürlicher Bündnispartner, sondern ein übermächtiger Konkurrent. Und die Verlagerung einzelner Herrschaften in die Nord- und Ostschweiz sowie in die angrenzenden Gebiete hing mit der politischen Entflechtung der Einflußzonen zusammen, war oft aber auch verwandtschaftlichen Beziehungsnetzen oder dem Erwerb größerer Pfandschaften geschuldet. Die Mobilität waren nicht einfach eine Folge von politischen Gründen.

Alle Bemühungen um eine Territorialisierung hochadliger Herrschaften verliefen im 14. und 15. Jh. letztlich aber wenig erfolgreich. Verantwortlich sind dafür der grundsätzliche Strukturwandel im mitteleurop. Raum hin zu großen Territorialstaaten und die bes. politischen Verhältnisse in der Schweiz, aber auch herrschafts- und familienpolitische Gründe. So beeindruckend sich einzelne hochadlige Ländereien auf dem Papier präsentieren, so »flüchtig« blieben ihre Strukturen. Der administrative Zugriff auf das Gebiet war – ablesbar an der rudimentären Verwaltungsschriftlichkeit – bescheiden, die Kleinstädte genossen zunehmend Freiheiten, und das Problem der Verschuldung belastete den hochadligen Haushalt immer stärker. Einzelne Hochadlige wie Friedrich VII. von → Toggenburg (gest. 1436), Walter VII. von Hohenklingen (gest. 1422), Wolfhart IV. von → Brandis (gest. 1418) oder Hans von → Thierstein (gest. 1455) genossen als »Herren«, aber auch als Vermittler und Schiedsleute einen angesehenen Rang, der sie klar vom niederen Adel unterschied. Sie verfügten zum Teil über ein erstaunliches Vermögen, konnten jedoch ihren Besitz nie auf eine langfristig solide Grundlage stellen. Über die wirtschaftliche Bedeutung der Herrschaft ist wenig bekannt; es liegt aber auf der Hand, daß für ein standesgemässes Leben Sold- und Fs.endienst eine entscheidendere Rolle spielten – auch hier verschwamm jedoch die Grenze zu den erfolgreicheren Ritteradligen. Frh. Ulrich VIII. von Hohensax (1462-1538) zählte zu den großen Söldnerführern seiner Zeit, Gf. Oswald I. von → Thierstein (um 1435-1488) stand im Dienste des Hzg.s von Lothringen und von Habsburg, während Jörg von → Werdenberg (um 1425-1504) die vorderösterr.-eidgenössische Politik maßgeblich mitbestimmte. → Werdenberg zählte zu den »bösen Räten« Ehzg. Sigmunds und flüchtete sich wie andere Hochadlige 1490 auf das Gebiet der Eidgenossenschaft; Gf. Gaudenz von → Matsch bspw. wurde Bürger der Stadt Luzern. Bereits Jahrzehnte früher suchten die aus der Steiermark stammenden Frh.en Gradner gegenüber habsburgischem Druck Schutz bei Zürich. Von 1463 bis 1496 lebten sie mit Billigung Zürichs in Eglisau; die Herrschaft hatte lange den Gf.en von → Tengen-Nellenburg gehört. Die Eidgenossenschaft war in herrschaftspolitischer Hinsicht eine gefährliche Konkurrenz, unterstützte andererseits aber immer wieder (Hoch-)Adlige gegenüber Habsburg.

Mit dem Untergang der letzten größeren hochadligen Herrschaften verlor sich der Einfluß des Hochadels nach 1500. Die wenigen verbliebenen Familien suchten den Anschluß an die Stadt (→ Bonstetten), waren lokale Grund- und Gerichtsherren (Hohensax) oder fanden bei Habsburg oder beim Bf. von Basel am Oberrhein vorerst ein standesgemäßes Auskommen (→ Thierstein, → Falkenstein und Ramstein). Dieser »alte« Hochadel starb in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s mit Ausnahme der → Bonstetten aus. Dank Adelsprivilegien und Standeserhöhungen verschwanden Gf.en und Frh.en aber nie vollständig aus der Schweiz.

4. Neue »Herren«: Standeserhöhungen in der Frühen Neuzeit

Entgegen der schweiz. Geschichtstradition überlebte ein Teil des »schweizerischen« Adels bis in die Neuzeit. Im Dienste geistlicher Fsm.er, als Teil des Patriziats der Länder- wie Städteorte oder als Inhaber von lokal verankerten (Gerichts-)Herrschaften verfügte dieser Adel ab dem 16. Jh. kaum noch über das traditionelle Beziehungsgeflecht etwa zu Habsburg und spielte auch politisch über die Region hinaus keine größere Rolle mehr. Die verwandtschaftlichen Vererbungen griffen jedoch weiterhin in den elsässisch-süddt. Raum aus und ermöglichten via Erbfolgen einzelnen Familien den Erwerb »ausländischer« Herrschaften. Die Mobilität des Adels hing auch mit dem Solddienst zusammen, der mehr denn je eine wichtige Grundlage standesgemäßen Lebens bildete. Verwandtschaft und Solddienst erlaubten einzelnen Geschlechtern eine Standeserhöhung, so den Herren von Hallwyl, die sich im 16. Jh. in mehrere Zweige aufspalteten und im Aargau, im Thurgau, im Elsaß, in Württemberg und in Böhmen anzutreffen waren. Der gebürtige Aargauer Hugo III. wurde in habsburgischen Diensten Frh., seine Söhne dann 1671 Gf.en – die Kontakte in die Schweiz lockerten sich aber rasch. Ein ähnliches Schicksal erlebten die Herren von Breitenlandenberg, die über Heirat zuerst in das Elsaß, dann an die Mosel kamen und dort Frh.en wurden, und die Herren von Reinach, die in der Mitte des 16. Jh.s ihre letzten aargauischen Güter veräußerten und im Dienste Habsburgs im Elsaß und Breisgau Karriere machten. 1550 in den Frh.enstand erhoben, erhielt ein Zweig 1718 gar den frz. Gf.entitel.

Es ist allerdings bezeichnend, daß diese alten Adelsfamilien erst außerhalb der Schweiz in den Hochadel erhoben und im Reich, in Österreich oder Frankreich ständisch eingebunden wurden. Innerhalb der Schweiz selbst oder in den Grenzräumen (Thurgau, Basel) finden sich aber durchaus Beispiele für Standeserhöhungen, die nicht den »alten«, sondern einen »neuen« Adel betrafen. Die eidgenössischen Länder- und Städteorte wurden von einem Patriziat regiert, das über Heirat den Anschluß an den Adel suchte, Adelsherrschaften aufkaufte und gezielt einen adligen Lebensstil pflegte, oft aber auch im Kriegswesen eine aktive Rolle spielte. Wie das Beispiel der Herren von → Bonstetten zeigt, einer hochadligen Familie, die ab 1500 in Zürich und v.a. Bern Eingang ins Patriziat fand und politische Ämter ausübte, blieben die Grenzen zwischen dem traditionellen Adel und den Aufsteigern durchlässig. Wie bei den Herren von Hallwyl, Breitenlandenberg oder Reinach ermöglichten milit. und diplomatische Kontakte, allenfalls auch der Kauf bestimmter Herrschaften, eine Stellung, die eine Nobilitierung oder Standeserhöhung erst ermöglichte. Im Dienste Sardiniens wurde etwa Josef Plazid Ab Yberg, Bürger von Schwyz, 1791 zum Frh.n erhoben. Der Urner Karl Konrad von Beroldingen hingegen erhielt vom Ks. 1691 den Frh.en-, die Nachkommen um 1800 dann den Gf.entitel. Zu diesen wissenschaftlich bisher nicht erforschten »Herren« zählten auch der Urner Sebastian Peregrin Zwyer von Evibach (1658 Frh.), der aus Luzern stammende Kaspar Jakob Segesser (1723 Frh.) oder der Solothurner Johann Ludwig von Roll (1698 Frh.). Für die Standeserhöhung im Kriegsdienst sei stellvertretend auf die Zürcher Hans Rudolf Werdmüller (1673 in Wien zum Frh. erhoben), Hans Heinrich Bürkli (1700 Frh. von Hohenburg) oder Salomon Hirzel (1788 Gf. von St-Gratien) hingewiesen. Eine bes. Stellung nahm hier das patrizische Bern ein, das enge Kontakte in die Westschweiz und über den Jura pflegte. Ein Zweig der von Wattenwyl bspw. fand in der habsburgisch-span. Fgft. Burgund eine neue Existenzgrundlage, zählte bald zum einflußreichen Adel und heiratete in den Gf.enstand ein. Johann Rudolf Sinner wurde 1706 in Wien in den Frh.enstand erhoben, Christoph Steiger 1714 in Preußen, und ein in Frankreich lebender Zweig der von Erlach, Nachfahren eines Ministerialengeschlechts, gehörte zu den Gf.en.

Für den politischen Alltag innerhalb der Eidgenossenschaft, also fern von Fs.enhöfen, waren diese Titel zwar ein bes. Statussymbol, ohne aber mit Privilegien oder einem bestimmten Rang verbunden zu sein. Die Standeserhöhung zeichnete meist eine einzelne Person aus und band diese so enger an den Ks. oder an andere Monarchen, in den eidgenössischen Orten selbst fand der Titel aber selten Verwendung; zum Teil wurde der Gebrauch sogar verboten. Bis in die Neuzeit hinein blieben aber im Zeichen der Aristokratisierung der Eidgenossenschaft (Peyer) Standeserhöhungen für »Schweizer« Adlige oder Patrizier ein gesuchtes und begehrtes Distinktionsmerkmal.

Q./L. Aeschbacher, Paul: Die Grafen von Nidau und ihre Erben, Biel 1924 (Heimatkundliche Monographien, 2). – Alter Adel – neuer Adel? Zürcher Adel zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Peter Niederhäuser, Zürich 2003 (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 70). – Bänziger, Martin: Freiherr Ulrich VIII. von Hohensax, Herr zu Bürglen und Forstett (1462-1538). Studien zu einem Vertreter des privaten militärischen Unternehmertums im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert, Diss. Zürich 1977. – Baumeler, Ernst: Die Herren von Bonstetten. Adlige Selbstbehauptung und Anpassung im Bannkreis von Habsburg und Zürich, in: Alter Adel – neuer Adel? Zürcher Adel zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Peter Niederhäuser, Zürich 2003 (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 70), S. 91-104. – Baumeler, Ernst: Die Herren von Bonstetten. Geschichte eines Zürcher Hochadelsgeschlechts im Spätmittelalter, Zürich 2010. – Bickel, August: Die Herren von Hallwil im Mittelalter. Beitrag zur schwäbisch-schweizerischen Adelsgeschichte, Aarau 1978. – Bittmann, Markus: Kreditwirtschaft und Finanzierungsmethoden. Studien zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Adels im westlichen Bodenseeraum 1300-1500, Stuttgart 1991 (VSWG. Beiheft 99). – Bittmann, Markus: »Uralten Geschlechts und Herkommens«. Die Freiherren und Grafen von Tengen 1080 bis 1591, in: Tengen. Geschichte der Stadt und ihrer Ortschaften, hg. von Franz Götz, Singen 1991 (Hegau-Bibliothek, 79), S. 61-91. – Braun, Rudolf: Konzeptionelle Bemerkungen zum Obenbleiben: Adel im 19. Jahrhundert, in: Europäischer Adel 1750-1950, hg. von Hans-Ulrich Wehler, Göttingen 1990 (Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 13), S. 87-95. – Braun, Rudolf: Staying on Top: Socio-Cultural Reproduction of European Power Elites, in: Power elites and state building, hg. von Wolfgang Reinhard, Clarendon 1996 (Origins of the modern state in Europe, theme D), S. 235-259. – Brunner, Christoph H.: Zur Geschichte der Grafen von Habsburg-Laufenburg. Aspekte einer süddeutschen Dynastie im späten Mittelalter, Samedan 1969. – Bütler, Placid: Die Freiherren von Brandis, in: Jahrbuch für Schweizer Geschichte 36 (1911) S. 1-151. – Christ, Dorothea A.: Hochadelige Eidgenossen. Grafen und Herren im Burgrecht eidgenössischer Orte, in: Neubürger im späten Mittelalter. Migration und Austausch in der Städtelandschaft des alten Reiches (1250-1550), hg. von Rainer Schwinges, Berlin 2002 (Zeitschrift für Historische Forschung. Beiheft 30), S. 99-123. – Christ, Dorothea A.: Zwischen Kooperation und Konkurrenz. Die Grafen von Thierstein, ihre Standesgenossen und die Eidgenossenschaft im Spätmittelalter, Zürich 1998. – Eugster, Erwin: Adel, Adelsherrschaften und landesherrlicher Staat, in: Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 1: Frühzeit bis Spätmittelalter, Zürich 1995, S. 172-208. – Eugster, Erwin: Adel zwischen Habsburg, Zürich und dem Reich, in: Alter Adel – neuer Adel? Zürcher Adel zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hg. von Peter Niederhäuser, Zürich 2003 (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 70), S. 13-30. – Eugster, Erwin: Adlige Territorialpolitik in der Ostschweiz. Kirchliche Stiftungen im Spannungsfeld früher landesherrlicher Verdrängungspolitik, Zürich 1991. – Eugster, Erwin: Die Grafen von Toggenburg, in: Meier, Thomas/Sablonier, Roger: Wirtschaft und Herrschaft. Beiträge zur ländlichen Gesellschaft in der östlichen Schweiz (1200-1800), Zürich 1999, S. 311-342. – Eugster, Erwin: Ostschweizer Adel vom 12. bis zum 15. Jahrhundert, in: Sankt-Galler Geschichte, Bd. 2: Hochmittelalter und Spätmittelalter, St. Gallen 2003, S. 103-128. – Eugster, Erwin u. a.: Stein am Rhein. Geschichte einer Kleinstadt, Stein am Rhein 2007. – Frey, Stefan: »Uß gegebnem keiserlichem gewalt«. Der Einsiedler Klosterherr Albrecht von Bonstetten als Hofpfalzgraf und Wappenbriefaussteller, in: Äbte, Amtsleute, Archivare. Zürich und das Kloster Einsiedeln, hg. von Peter Niederhäuser und Andreas Meyerhans, Zürich 2009 (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 76), S. 91-99. – Gerber Roland: Gott ist Burger zu Bern. Eine spätmittelalterliche Stadtgesellschaft zwischen Herrschaftsbildung und sozialem Ausgleich, Weimar 2001 (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, 39). – Giger, Bruno: Gerichtsherren, Gerichtsherrschaften und Gerichtsherrenstand im Thurgau vom Ausgang des Spätmittelalters bis in die frühe Neuzeit, Frauenfeld 1993 (Thurgauer Beiträge zur Geschichte, 130). – Die Habsburger im deutschen Südwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs, hg. von Franz Quarthal und Gerhard Faix, Stuttgart 2000. – Die Habsburger zwischen Aare und Bodensee, hg. von Peter Niederhäuser, Zürich 2010. (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, 77). – Hegi, Friedrich: Die geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund von Österreich und ihre Beziehungen zur Schweiz 1487-1499, Innsbruck 1908. – Hörsch, Waltraud: Adel im Bannkreis Österreichs: Strukturen der Herrschaftsnähe im Raum Aargau-Luzern, in: Marchal, Guy P.: Sempach 1386. Von den Anfängen des Territorialstaates Luzern, Basel 1986, S. 353-398. – Jäger, Albert: Die Fehde der Brüder Vigilius und Bernhard Gradner gegen den Herzog Sigmund von Tirol, Wien 1858. – Köhn, Rolf: Einkommensquellen des Adels im ausgehenden Mittelalter, illustriert an südwestdeutschen Beispielen, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 103 (1985) S. 33-62. – Köhn, Rolf: Die Abrechnung der Landvögte in den österreichischen Vorlanden um 1400. Mit einer Edition des »raitregisters« Friedrichs von Hattstatt für 1399-1404, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 128 (1992) S. 117-178. – Köhn, Rolf: Der Landvogt in den spätmittelalterlichen Vorlanden: Kreatur des Herzogs und Tyrann der Untertanen?, in: Die Habsburger im deutschen Südwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs, hg. von Franz Quarthal und Gerhard Faix, Stuttgart 2000, S. 153-198. – Lackner, Christian: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365-1406), Wien u. a. 2002 (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 41). – Marchal, Guy P.: Sempach 1386. Von den Anfängen des Territorialstaates Luzern, Basel 1986. – Meier, Bruno: Ein Königshaus aus der Schweiz. Die Habsburger, der Aargau und die Eidgenossenschaft im Mittelalter, Baden 2008. – Meyer, Werner: Die Verwaltungsorganisation des Reiches und des Hauses Habsburg-Österreich im Gebiete der Ostschweiz 1264-1460, Affoltern am Albis 1933. – Mülinen, Wolfgang Friedrich von: Standeserhöhungen und Wappenveränderungen bernischer Geschlechter, in: Schweizer Archiv für Heraldik 10 (1896) S. 46-48, 53-60, 64-72 und 78-84. – Niederhäuser, Peter: Im Schatten von Bern. Die Grafen von Neu-Kiburg, in: Berns mutige Zeit. Das 13. und 14. Jahrhundert neu entdeckt, hg. von Rainer C. Schwinges, Bern 2003, S. 125-132. – Niederhäuser, Peter: »Im, sinen landen und lûten gar ungütlich getan« – Herzog Friedrich von Österreich, seine Landvögte und die Appenzellerkriege, in: Die Appenzellerkriege – eine Krisenzeit am Bodensee? hg. von Peter Niederhäuser und Alois Niederstätter, Konstanz 2006 (Forschungen zur Geschichte Vorarlbergs, 7), S. 33-52. – Niederhäuser, Peter: Zwischen Konkurrenz, Partnerschaft und Unterordnung. Das Verhältnis von Grafen und Herren zu Städten im späten Mittelalter, in: Grafen und Herren in Südwestdeutschland vom 12. bis ins 17. Jahrhundert, hg. von Kurt Andermann und Clemens Joos, Epfendorf 2006 (Kraichtaler Kolloquien, 5), S. 71-95. – Noflatscher, Heinz: Liechtenstein, Tirol und die Eidgenossen, in: Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven. Seiner Durchlaucht Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein zum 80. Geburtstag, hg. von Volker Press und Dietmar Willoweit, Vaduz u. a. 1988, S. 129-162. – Peyer, Hans Conrad: Die Anfänge der schweizerischen Aristokratien, in: Messmer, Kurt/Hoppe, Peter: Luzerner Patriziat. Sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Studien zur Entstehung und Entwicklung im 16. und 17. Jahrhundert, Luzern u. a. 1976 (Luzerner Historische Veröffentlichungen, 5), S. 3-28. – Máthé, Piroska Réka: »Österreich contra Sulz 1412«. Verwaltung und Politik im Aargau unter Landvogt Graf Hermann von Sulz und der Streit um das Laufenburger Erbe, in: Argovia 99 (1987) S. 5-39. – Sablonier, Roger: Adel im Wandel. Eine Untersuchung zur sozialen Situation des ostschweizerischen Adels um 1300, Göttingen 1979 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 66), 2. Aufl., Zürich 2000. – Sablonier, Roger: Kyburgische Herrschaftsbildung im 13. Jahrhundert, in: Die Grafen von Kyburg. Kyburger-Tagung 1980 in Winterthur, Olten u. a. 1981 (Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, 8), S. 39-52. – Sablonier, Roger: Zur wirtschaftlichen Situation des Adels im Spätmittelalter, in: Adelige Sachkultur des Spätmittelalters, Wien 1982 (Veröffentlichungen des Instituts für mittelalterliche Realienkunde Österreichs, 5), S. 9-34. – Sablonier, Roger: Schweizer Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Staatlichkeit, Politik und Selbstverständnis, in: Die Entstehung der Schweiz. Vom Bundesbrief 1291 zur nationalen Geschichtskultur des 20. Jahrhunderts, hg. von Joseph Wiget, Schwyz 1999, S. 9-42. – Sablonier, Roger: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300, Baden 2008. – Stettler, Bernhard: Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Die Suche nach einem gemeinsamen Nenner, Zürich 2004. – Stievermann, Dieter: Geschichte der Herrschaften Vaduz und Schellenberg zwischen Mittelalter und Neuzeit, in: Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven. Seiner Durchlaucht Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein zum 80. Geburtstag, hg. von Volker Press und Dietmar Willoweit, Vaduz u. a. 1988, S. 87-128. – Thommen, Rudolf: Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österreichischen Archiven, 5 Bde., Basel 1899-1935.