Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Tirol

Innerhalb der spätma. habsburgischen Länder gilt Tirol als Sonderfall, was die ständische Gliederung des Adels betrifft. Um 1500 war nämlich der Tiroler Adel auf den Landtagen nur mit einer Kurie vertreten, und auch sonst läßt sich das Phänomen einer rechtlichen Binnendifferenzierung im Niederadel, eine dezidierte Unterteilung in einen »Herrenstand« als den höheren landsässigen Adel und einen »Ritterstand« nicht feststellen. Für Tirol ist somit »die Zugehörigkeit zur Adelslandschaft Süddeutschlands mit einem allein dominierenden Niederadel (Ritterstand) evident« (Press, Adel, S. 19), wie dies etwa auch in Bayern, in den Vorlanden oder in Salzburg der Fall war.

Die Erforschung des spätma. Tiroler Adels muß als lückenhaft gelten. Aus jüngerer Zeit gibt es nur wenige Studien, die den gesamten Adel in den Blick nehmen, unter denen insbes. jene von Feldbauer, Bitschnau und Bettotti sowie einige Aufsätze von Pfeifer zu nennen sind. In ähnlicher Weise liegen zu einzelnen Adelsgeschlechtern kaum neuere Untersuchungen vor. Neben der umfangr. Literatur über Oswald von → Wolkenstein und einer Monographie über die Freundsberger (Fornwagner) ist auf einige Aufsätze neueren Datums zu verweisen (Pfeifer, Siller, Brandstätter), die einzelnen Geschlechtern oder Familienangehörigen gewidmet sind, wobei in letzter Zeit insbes. Aufsteigerfamilien in den Blick geraten sind.

1. Landesfürsten und Adel

Tirol wurde erst spät und hauptsächlich durch die energische Politik Gf. Meinhard II. (1258-1295, seit 1286 Hzg. von Kärnten) zum Land geformt. Dessen rigoroses Vorgehen gegen Adel und Ministerialität hat als Teil des Landbildungsprozesses zu gelten. Insbes. hochfreie Geschlechter, die eine natürliche Gegnerschaft darstellten, wurden unter Druck gesetzt und zu Verkäufen oder Lehensaufsagungen genötigt. Zum Verkauf maßgeblicher Rechte zwang Meinhard die Gf.en von Flavon, die in der Folge kaum noch in Erscheinung traten; um die Mitte des 14. Jh.s erlosch das Geschlecht. Die Herren von Enn sahen sich nach zahlr. Veräußerungen veranlaßt, in den St. Galler Raum auszuweichen. Die Herren von Taufers wurden 1293 und endgültig 1301 unterworfen, ehe sie wenige Jahrzehnte später ausstarben, und die Herren von Wangen hatten sich ebenso Meinhard zu beugen; der letzte Wangener verstarb um 1318. Somit bewirkte die Verdrängungspolitik des Fs.en, daß als edelfreie Familien nur die Vögte von → Matsch, die Castelbarco und – nach Waldstein-Wartenberg – die Arco (die jedoch nach Wiesflecker aus der Ministerialität stammten, jedenfalls aber später als edelfrei galten) übrigblieben, Familien, die an den Rändern der tirolischen Einflußzonen agierten und aus diesem Grund eine gewisse Selbständigkeit bewahren konnten, wenn auch die Vögte von → Matsch die Wehrhoheit Meinhards anzuerkennen hatten, die Castelbarco Teile ihrer Besitzungen vom Fs.en zu Lehen nehmen mußten und die Arco schwere Niederlagen erlitten hatten; möglicherw. hatten auch die an sich wenig bedeutenden Tschengelsburger, die Anfang des 15. Jh.s ausstarben, edelfreien Status.

Zahlr. Ministerialen der ausgestorbenen oder verdrängten Hochfreien zog Meinhard an sich, und ebenso war es Ergebnis seiner energischen Politik, daß viele Dienstmannen den Hochstiften Brixen und Trient abspenstig gemacht wurden. Gleichzeitig ging der Fs. rigoros gegen allzu mächtige Dienstmannengeschlechter vor, kaufte Teile ihrer Besitzungen auf und wandelte Eigenbesitz in Lehen um; Lehen gab er nur noch selten aus, statt dessen betraute Meinhard Nichtritterliche zu Amtsrecht mit Verwaltungsaufgaben und ersetzte somit die Ministerialen »zeitw. durch absetzbare und abhängige Herrschafts- und Amtsträger« (Pfeifer, Neuer Adel, S. 4). Ziel war die Ausbildung eines einheitlichen, »auf die unterste Stufe landesfsl. Eigenleute gedrückten Lehensadels«, was faktisch das »Ende der ministerialischen Eigenherrlichkeit« bedeutete (Bitschnau, Burg, S. 29 f.); nur wenige Familien vermochten sich erfolgreich den Absichten des Fs.en zu entziehen und maßgebliche Herrschaftsrechte als Eigen zu behaupten. Gleichzeitig eröffnete die Adels- und Familiarenpolitik Meinhards gerade kleineren Geschlechtern Gelegenheiten zum Aufstieg, der im Verlauf des 14. Jh.s bis in die höchsten Ränge führen konnte: So stiegen die von Vilanders »von anfänglich unfreien Eigenleuten bis zum mächtigsten Geschlecht des 14. Jh.s« auf (Bitschnau, Burg, S. 208).

Da die Söhne Meinhards die Politik des Vaters nicht fortsetzten, wurde der Druck auf den Adel geringer, sodaß dieser seine Position erneut festigen konnte. Die ministerialische Spitzengruppe vermochte jetzt wieder Lehen zu erhalten, Pfandschaften zu erwerben, Ämter zu übernehmen und damit ihre wirtschaftliche und soziale Position nachhaltig zu festigen; Kennzeichen ehem. Unfreiheit traten in den Hintergrund, und eine endgültige Angleichung an die wenigen verbliebenen Edelfreien wurde möglich. Durch Kumulation von Herrschaftsrechten gelang in dieser Zeit auch einigen kleineren Familien der Anschluß an die Spitzengruppe. Zusätzlich trugen die Dynastiewechsel 1335, 1341/42 und 1363 zum Wiedererstarken des Adels bei. Energisch ging aber der Wittelsbacher Mgf. Ludwig der Brandenburger (1341/42-1361) insbes. gegen jene Adeligen vor, die sich im Kampf um den Besitz Tirols auf die Seite der Luxemburger geschlagen hatten, wie etwa die von Vilanders. Ludwig setzte aber auch ganz allg. dem Adel gewisse Schranken und vermochte die edelfreien Vögte von → Matsch zur Leistung des Lehenseides und zur definitiven Anerkennung der tirolischen Oberhoheit zu zwingen. Die schwache Regierung seiner Wwe. Margarethe Maultasch bot freilich neue Möglichkeiten, ebenso wie der 1363 vollzogene Übergang Tirols an die Habsburger, residierte doch in den folgenden Jahrzehnten kein Mitglied der Dynastie vor Ort.

Als infolge habsburgischer Linienteilungen Friedrich IV. (1404/06-1439) in Tirol seine Res. aufschlug und eine energische Rekuperationspolitik einleitete, kam sogleich die oppositionelle Haltung eines Großteils des Adels zum Tragen. Der Bildung von Adelsbündnissen mußte der Landesfs. zunächst noch tatenlos zusehen, ehe es zum Bruch mit dem mächtigsten Adeligen, Heinrich von Rottenburg, kam. Auch nach der milit. Niederwerfung des Rottenburgers 1410 hielt der latente Widerstand namhafter Adelsfamilien an, die durch die Ächtung des Hzg.s durch Kg. Sigmund (1415) infolge der bekannten Vorfälle auf dem Konstanzer Konzil ihre Chance gekommen sahen, den Landesfs.en in die Schranken zu weisen und nach Möglichkeit Vinciguerra von Arco nachzueifern, der dem Gegensatz zwischen dem Reichsoberhaupt und den Habsburgern seine Erhebung in den Gf.enstand (1413) verdankte. Da aber der Kg., dem Einmarschpläne übermittelt wurden, den Ausgleich mit dem Hzg. suchte, vermochte Friedrich IV. opponierende Adelige 1417/18 zu besiegen und – nach erneutem Aufflackern des Widerstandes – bis 1426 die Starkenberger zu schlagen. Mit der Niederwerfung der hartnäckigsten Widersacher war die Dominanz des Landesfs.en wieder hergestellt, und in der Folge gelang es Friedrich IV. und seinem Sohn Sigmund (1439-1490), den Adel in das Land zu integrieren und weitgehend an das landesfsl. Regiment zu binden, ehe mit dem Ende der Tiroler Linie Maximilian die Herrschaft übernahm.

2. Warum bildete sich kein Herrenstand aus?

In den Hzm.ern Österreich und Steiermark hatte sich im 13. Jh. eine neue soziale Gruppe der Landherren als Spitzenschicht innerhalb des landsässigen Adels ausgebildet, die sich aus den Resten des hochfreien Adels und den mächtigsten Ministerialen zusammensetzte. Nur diesen Familien standen bestimmte Rechte zu (wie die aktive Lehensfähigkeit oder die hohe Gerichtsbarkeit, Besitz meist freieigener Burgherrschaften mit wichtigen Hoheitsrechten als Pertinenzen: mit ritterlicher Mannschaft, Vogtei- und Patronatsrechten, Wildbann, Fischweide, Marktrecht, Maut und Zoll), und diese typischen Herrenrechte sollten dazu führen, daß die Grundherrschaften dieser Herren bis in die Neuzeit hinein als »Herrschaften« bezeichnet wurden. Diese Landherren hoben sich bereits um 1300 sozial wie auch rechtlich deutlich vom übrigen Niederadel ab, und ihnen kam der erste Rang auf den Landtagen zu.

Welche Gründe waren nun ausschlaggebend dafür, daß es in Tirol nicht zur Bildung eines Herrenstandes und einer eigenen Herrenkurie kam? Grundsätzlich gab es selbstverständlich auch in Tirol höherrangige Ministerialen, die qualifizierte Herrschaftsrechte innehatten. Wiesflecker schätzte die Zahl der von den ministeriales minores deutlich abgehobenen ministeriales meliores auf etwa 50 Familien, und Bitschnau konnte feststellen, daß von den bis 1300 ca. 300 nachweisbaren Ministerialengeschlechtern nur etwa 40 für die insgesamt 82 ministerialischen Höhenburgen verantwortlich zeichneten; diese hatten zumindest durch »Mindestpertinenzen« Anteil an »Herrenrechten«. Unter diesen »Herrenmäßigen«, die teilw. bereits im 13. Jh. (wie etwa die von Rodank, Montalban und Säben) das Konnubium mit den wenigen verbliebenen Edelfreien pflegten, vermochten sich einige Familien durchaus erfolgreich gegenüber Meinhard zu behaupten, wie z. B. die Montalbaner bzw. deren Schlandersberger Zweig, die Freundsberger und die Rottenburger, deren Stammburgen erst im Laufe des 14. Jh.s dem Landesfs.en zu Lehen aufgetragen wurden.

Die Frage nach dem Fehlen einer rechtlichen Binnendifferenzierung im Adel wurde zuerst von Feldbauer zu beantworten versucht, der den Besitz qualifizierter Herrschaftsrechte zu Eigen als ausschlaggebend für Herrenmäßigkeit sah. Im 13. Jh. habe es in Tirol ein gutes Dutzend herrenmäßiger Geschlechter gegeben, und zwar – neben den wenigen Edelfreien – ausschließlich ehem. Ministerialen der Andechser und Welfen, also von Fs.enfamilien; im 14. Jh. seien noch einige Aufsteiger (wie die Vilanders oder die Spaur) hinzugetreten. Damit seien die Tiroler Herren von Anfang an wenig zahlr. gewesen, was allerdings den Verhältnissen etwa in Kärnten durchaus entspreche, ohne daß hier die Ausbildung eines Herrenstandes verhindert worden wäre. Ebenso erkläre der Umstand, daß in Tirol die Spielräume für die Gewinnung von Herrschaftseigen geringer als in den Ausbaugebieten Österreich und Steiermark gewesen seien, zwar die geringere Zahl von Herren, nicht aber das völlige Fehlen eines eigenen Standes. Wichtiger sei die Adelspolitik Meinhards, wenn auch wohl weiterhin die Voraussetzungen zur Bildung eines Herrenstandes bestanden hätten. Letztlich entscheidend sei – ähnlich wie in Salzburg – die späte und spezifische Form der Landesbildung, die Herauslösung von Gebieten aus dem Hzm. Bayern durch einen Gf.en, der die prinzipiell standesgleichen Edelfreien nicht zum Taiding habe laden können, und so habe sich aus der Versammlung der Ministerialen und Lehensleute beim Hoftag lediglich ein Adelsstand entwickelt, zu dem schließlich auch die Herren stießen.

Feldbauers Definition von Herrenmäßigkeit, die v.a. an österr. und steirischen Verhältnissen gewonnen wurde, blieb nicht unwidersprochen. Für Salzburg hat Dopsch darauf verwiesen, daß bei den ministeriales maiores der Lehensbesitz überwog, Burgenbau nicht die Regel war und Märkte bzw. Städte völlig fehlten, was aber keineswegs auf eine nicht-herrenmäßige Stellung schließen lasse, da die Quellen des 13. Jh.s keinen ständischen Unterschied zwischen den Herren in Österreich und der Steiermark sowie den ministeriales maiores in Salzburg machten; ganz im Gegenteil sei sogar ein intensives Konnubium feststellbar. In ähnlicher Weise ließ sich auch für Bayern konstatieren, daß nur wenige Familien des bayerischen mehrern oder Turnieradels tatsächlich über »Herreneigen« nach der Definition Feldbauers verfügten, und daß hier auch kleinere Adelige Gerichtsrechte besaßen bzw. zum mehrern Adel stießen, sodaß es »eine kontinuierlich über lange Zeiträume wirksame rechtlich definierte Standesarithmetik nicht gegeben hat« (Schneider, Niederadel, S. 249). Speziell mit Blick auf das 14. und 15. Jh. kritisierte Sablonier, daß Feldbauer die ständigen Wandlungsprozesse im Adel und insbes. die ökonomische Dimension, der im späten MA bes. Gewicht zukomme, fast völlig ausgeblendet habe (Sablonier, Situation, S. 24, Anm. 27). Für Tirol wurde dies von Pfeifer aufgegriffen, der betonte, daß zumal für das 14. Jh. angesichts des raschen »Transformierungs-^^ und Differenzierungsprozesses« das v.a. an verfassungsgeschichtlichen Kategorien entwickelte Modell Feldbauers zu kurz greife, da sozial- und wirtschaftsgeschichtlich relevante Faktoren kaum Berücksichtigung fänden. Der Fs.endienst habe Möglichkeiten zum Aufstieg geschaffen, so daß sich frühere Unterschiede und Barrieren relativieren konnten; Feldbauer widerspreche sich selbst, wenn er für das 14. Jh. Herrenmäßigkeit bei Familien (wie etwa den Starkenbergern, Völsern, Wolkensteinern, Liechtensteinern und Thun) für denkbar halte, die eigtl. nicht aus dem hochfreien Adel bzw. der fsl. Ministerialität stammten oder die nicht über qualifiziertes Herreneigen verfügten (Pfeifer, Nobilis vir, S. 418 f.).

Hatte Köfler angesichts des Wiedererstarkens des Adels nach dem Tod Meinhard II. den entscheidenden Grund in den Ereignissen zu Beginn des 15. Jh.s gesehen, »in denen sich die Landtage als ständische Korporation herausbildeten, in denen Friedrich IV. mit Hilfe des vierten Standes die mächtigsten Adelsgeschlechter wieder der landesfsl. Herrschaft unterwarf« (Köfler, Land, S. 58), so wurde neuerdings wieder die Bedeutung der Adelspolitik Meinhards betont, die zwar von seinen Nachfolgern nicht fortges. wurde, aber doch den Prozeß zur Formierung eines Herrenstandes entscheidend gehemmt habe, so daß es ähnlich wie in Salzburg »höchstens Ansätze zu einer Abschichtung einer Spitzengruppe« (Schneider, Niederadel, S. 257) gab.

Tatsächlich scheint die Zeit Meinhards von entscheidender Bedeutung zu sein: Einerseits war zweifellos die Weiterverleihung von Gerichtsherrschaften durch einen Nicht-Reichsfs.en problematisch und gefährlich für die landesfsl. Position, so daß in Tirol die Ausschaltung von Konkurrenten eine Voraussetzung für die Schaffung des Landes war. Sein konsequentes Vorgehen gegen den Adel führte gleichzeitig dazu, daß der Landesfs. zum bei weitem größten Grundbesitzer im Land avancierte und eine direkte Verbindung zu den Untertanen geschaffen worden war. Dieser starken Position des Fs.en entsprach eine im Vergleich zu anderen Territorien relative Schwäche des Tiroler Adels. Dies betraf einerseits seine Anzahl, andererseits seine Ausstattung mit Besitzungen und Herrschaftsrechten. Nur ausnahmsweise war der adelige Besitz derart konzentriert, daß die Ausbildung von Hofmarken gelang, wodurch der Mediatisierung der Untertanen ein Riegel vorgeschoben war: Selbst bei langfristigen Verpfändungen von Gerichten, die konsequenterweise auf den Landtagen vertreten waren, blieben die Gerichtsherrschaften des Adels der landesfsl. Kontrolle unterworfen. Die starke Stellung der Ämter hat Tirol mit Bayern gemein – dagegen traten in Österreich quasi die Adelsherrschaften an deren Stelle.

3. »Herren« im Spätmittelalter

Bis zum ausgehenden MA veränderte sich die Tiroler Adelslandschaft massiv; zahlr. hochma. Geschlechter starben aus, an deren Stelle traten Aufsteiger und Zuwanderer, gefördert etwa auch durch die Politik Friedrich IV., der aufgrund der Adelsopposition Herrschaftsrechte gezielt Nichtadeligen anvertraute – die dann häufig in der nächsten oder übernächsten Generation im Adelsstand zu finden sind – und Adelige aus den Vorlanden heranzog, die in der Folge im Tiroler Adel aufgingen. In der Landtagsmatrikel von 1474 waren junge, erst im 14. oder 15. Jh. in den Adelsstand hineingewachsene oder nobilitierte Familien gegenüber alten Geschlechtern bereits deutlich in der Überzahl.

Diese Adeligen agierten vielfach als geschlossener Block, wie dies etwa bei den Bündnissen der Jahre 1406, 1407 und 1416 zu beobachten ist. Zwar halten speziell landesfsl. Urk.n vielfach »Herren« bzw. »Ritter und Knechte« auseinander (so ist etwa in der Bestätigung der Freiheiten des Jahres 1406 von »Landherren, Rittern und Knechten« die Rede, und im selben Jahr verbanden sich im Elefantenbund »etliche Herren, Ritter und Knechte«, ehe insbes. seit der Mitte des 15. Jh.s des Öfteren nur noch der »Adel« gen. wird), jedoch unterscheiden weder Ständeverzeichnisse noch Aufgebotslisten zwischen »Herren« und »Rittern und Knechten«. Dennoch handelte es sich »trotz fortschreitender Nivellierung« selbstverständlich um »kein homogenes Sozialgebilde« (Pfeifer, Nobilis vir, S. 431). Die wenigen Edelfreien zeichneten sich durch Qualität des Besitzes und ihr Konnubium aus und führten überdies bis um 1500 allesamt den Gf.entitel. Die Vögte von → Matsch waren um die Mitte des 14. Jh.s durch Heirat in den Besitz der kleinen schwäbischen Gft. → Kirchberg gekommen. Den Arco gelang in einer glücklichen Situation und unter Ausnützung des Antagonismus zwischen dem Landesfs.en und Kg. Sigmund 1413/1433 die Erhebung in den Gf.enstand. Die Castelbarco erreichten 1443 zunächst nur eine »Bestätigung« ihres Frh.enstandes, ehe ihnen Maximilian den Gf.enstand verlieh. Noch zuvor, 1452, war es den aus der Ministerialität stammenden Lodron infolge eines nachhaltigen Aufstiegs gelungen, den Gf.entitel zu erwerben.

Zu den Edelfreien gesellte sich eine materiell und sozial deutlich herausgehobene Spitzengruppe, die ersteren an Besitz und Einfluß in einigen Fällen kaum nachstand und soziale Anerkennung fand: Neben hochrangigen Eheschließungen der Vögte von → Matsch mit Gf.enfamilien im vorländisch-schwäbischen Raum lassen sich auch Verbindungen mit Tiroler Familien, wie den Freundsbergern und Starkenbergern, feststellen. Ein Rottenburger vermählte sich in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s mit einer Tochter eines Gf.en von → Thierstein und der Agnes von → Matsch; deren Tochter heiratete einen Gf.en von → Lupfen, ihr Bruder eine Gf.in von → Montfort in erster und eine Gf.in von → Werdenberg in zweiter Ehe. Ulrich von Starkenberg wurde um 1400 nach einer gescheiterten Heiratsabrede mit den Gf.en von → Tierstein mit Anna Truchsessin von → Waldburg vermählt, womit er über deren Mutter aus dem Haus der Gf.en von Cilli praktisch auch Verwandter des damaligen Reichsoberhauptes wurde.

Diese Spitzengruppe innerhalb des Tiroler Adels bildete freilich kein festes Gefüge, und so läßt sich auch keine informelle soziale Trennung zwischen dem mehrern und dem gemeinen Adel wie in Bayern feststellen; zumindest teilw. mag dies in dem Umstand begründet sein, daß für die Aufnahme in die Domkapitel Brixen und Trient wie auch in weitere geistliche Institutionen des Landes edelfreie Herkunft oder »Herrenstandsqualitäten« keine Rolle spielten. Allerdings ist seit der Herrschaftsübernahme durch Maximilian zu beobachten, daß die »Herren« in den landesfsl. Urk.n wieder deutlicher hervorgehoben werden, und wiederholt wird der Adelsstand seit etwa 1520 mit der Formulierung »Herren und Adel« bzw. »Herren, Ritterschaft und Adel« umschrieben. Dies hängt mit Entwicklungen zusammen, die seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s zu einer »neuen Abschichtung« führten.

Die erwähnten Erhebungen in den Gf.enstand, das Beispiel der Entwicklung in anderen Territorien und insbes. das Vorbild der donauösterreichischen Länder ließen in einigen aus der Ministerialität stammenden Familien, die über genügend Macht und Einfluß verfügten, den Wunsch nach einer Standeserhöhung bzw. Bestätigung ihrer »herrenmäßigen Qualität« aufkommen. Daß im Hzm. Österreich einige Familien im Fs.endienst Karriere machten, zu Herren ernannt wurden und diesen Stand ergänzten, kam auch Mitgliedern der weitverzweigten Familie Spaur zugute: 1464 wurden die Söhne des Hans d.Ä. in den Frh.enstand erhoben, und 1479 ernannte der Ks. die Gebrüder Matthäus, Christoph und Jakob zu des Reiches und des Fsm.s Österreich rechten panirherren (Bannerherren) und wandelte die schon zuvor an Matthäus verliehene Burg Hohenegg in Niederösterreich zur »rechten Herrschaft« um; die Spaur erschienen in der Folge auf der Herrenbank des niederösterr. Landtages. Um die Mitte des 16. Jh.s brachen die Beziehungen zu Niederösterreich ab, und man verlagerte in der Folge die Interessen wieder nach Tirol. Möglicherw. vom Beispiel der Spaur inspiriert erwarben die → Wolkensteiner in den 1470er oder 1480er Jahren den Frh.entitel; die insbes. bei Maximilian einflußreichen Brüder Veit und Michael aus der Rodenegger Linie der → Wolkenstein erhielten zahlr. Herrschaften übertragen, und letzterer sollte sogar in der Wormser Matrikel 1521 Erwähnung finden (ebenso wie Erhard von → Polheim als Erbe der → Matsch).

In der Folge gelang es weiteren führenden Tiroler Familien, den Frh.entitel zu erhalten oder zu führen. Dies gilt für die Thun, unter denen Sebastian und seine Schwestern 1495 von Maximilian in den Stand unser und des heilligen Reichs panyerherrn und panyerfrauen erhoben wurden. Zwei Schwestern Sebastians waren vermählt mit Michael von → Wolkenstein und Georg von Firmian. Letzterer, ksl. Rat und Marschall des Regiments zu Innsbruck, avancierte 1526 formell zum Frh.n, wobei aber dessen Vater Nikolaus, Hofmeister der Kg.in und Landeshauptmann, schon seit 1495 wiederholt als »Herr zu Firmian« angesprochen worden war. Der Landeshauptmann Leonhard von Völs, Schwager des Nikolaus von Firmian, nannte sich seit 1498 »Herr zu Völs« bzw. wurde als solcher bezeichnet. Dabei war die Familie erst durch Heirat seines Vaters Kaspar mit der Erbtochter Dorothea von Weineck aufgestiegen; Leonhard konnte sich schließlich auch im Fs.endienst profilieren und seinen Besitz ausbauen, um in der Folge zu einem der mächtigsten Tiroler Adeligen zu avancieren. Der Aufstieg zeigt sich im Konnubium: in dritter Ehe heiratete er eine Gf.in von → Montfort. Stiftungen und die Schaffung einer Familiengrablege bei den Dominikanern in Bozen trugen dem Prestige Rechnung. In dieser Zeit begann auch der Versuch, sich »um ein seiner neuen Dignität entspr. Herkommen« zu bemühen, das er »bei den römischen Colonna« fand: Erstmals 1487 setzte er das Wappen der Colonna seinem eigenen bei, zunächst etwas versteckt, bevor er um 1505 ein prächtiges Siegel schneiden und sich 1507 durch Maximilian das Wappen bessern ließ; wohl vor 1527 war bereits die Erhebung in den Frh.enstand erfolgt. Schon 1506 war Paul von Liechtenstein, Hofmarschall Maximilians, der Titel eines Frh.n verliehen worden, dessen Sohn, der ksl. Rat Christoph Philipp, 1530 die Würde eines Gf.en erhielt, und nun setzte eine ganze Serie von Erhebungen in den Adels-, Frh.en- und Gf.enstand ein, die die Adelslandschaft gehörig verändern sollte, wenn auch die Zahl der Adeligen – 1474 verzeichnete die älteste Landtafel 126 Adelige aus 92 Familien, 1531 waren es bedingt durch die Erweiterung des Territoriums (Unterinntal, Pustertal und Osttirol) 213 – mit etwa 200 Familien in der Frühen Neuzeit relativ stabil blieb, was einer (ähnlich wie in Salzburg) eher unterdurchschnittlichen Anzahl entspricht.

Im Gegensatz zu Bayern, wo durch Standeserhebungen die Entstehung einer Gruppe von reichsunmittelbaren Frh.en und eine »Herauslösung aus dem Landesverband« drohte, weshalb solche Freiungen noch längere Zeit ein Politikum darstellten (Schneider, Niederadel, S. 243), war in Tirol – nach einer Phase der Irritation und Unsicherheit – in aller Regel klar gestellt, daß der Titel an der Landsässigkeit der betreffenden Herren und der daran geknüpften Leistungen nichts änderte; so hatten sich etwa die Söhne des 1464 zum Frh.n erhobenen Daniel von Spaur 1530 zu verpflichten, auch künftig wie bisher mit dem Tiroler Adel »mitzuleiden« und vor dem Hofrecht zu Bozen zu erscheinen, und Christoph Philipp von Liechtenstein erhielt erst nach längeren Verhandlungen die Bestätigung seines Gf.enstandes durch Kg. Ferdinand, der nicht bereit war, allfällige Möglichkeiten der Immediatisierung zu dulden. Die Frage Landsässigkeit bzw. Reichsunmittelbarkeit war nur bei Familien des Trienter Adels brisant. Die Arco und Lodron versuchten, ihren im 15. Jh. erworbenen Gf.enstatus zum Ausbruch aus landesfsl. Abhängigkeit zu nutzen, und in ähnlicher Weise strebten die Frh.en von Gresta (Agrest) aus einem Seitenzweig der Castelbarco nach einer veränderten Position. Der unklare Status dieser Familien sorgte seit dem 16. Jh. für langwierige Auseinandersetzungen. Zwar hatten Vinciguerra und Antonio von Arco nach der Erhebung in den Gf.enstand noch 1440 bekundet, Untertanen und Landleute in der Gft. Tirol zu sein, jedoch fanden etwa 1497, 1509 und 1521 Belehnungen durch das Reich statt, und auch wenn die Arco nie der Reichsmatrikel einverleibt wurden, so nützte man diese Akte doch dazu, die Bindungen an Tirol zu lockern, indem die Landtage nur sporadisch besucht und Steuern verweigert wurden. Gegen die Versuche der Arco, Lodron und Castelbarco, ihre reichsunmittelbare Stellung hervorzuheben, konnte Ferdinand I. seinen Bruder, Ks. Karl V., 1530 zu einer Erklärung bewegen, wonach alle drei Familien Tirol gegenüber zu Steuerleistungen verpflichtet und alle anderslautenden Privilegien als nichtig anzusehen seien – nachdem der Ks. noch i.J. zuvor den Gf.enstand der Arco und die Erhebung ihrer Herrschaft zur Gft. bestätigt hatte. In der Folge wies das Tiroler Regiment wiederholt darauf hin, daß durch die Entscheidung von 1530 klar gestellt sei, daß die Arco zwar Reichsvasallen, gleichzeitig aber auch Landsassen seien, und 1556 ließ Ferdinand seinen Bruder neuerlich erklären, daß die Gf.en von Arco und Lodron sowie die Herren von Agrest zwar von seinen Vorfahren in den Gf.en- bzw. Herrenstand erhoben worden seien, den Landesfs.en der Gft. Tirol aber dennoch unmittelbar unterstellt und daher steuerpflichtig seien. Endgültig zugunsten des Landesfsm.s geklärt wurde diese Situation erst im 17. Jh.

4. Frühe Neuzeit

Entstand durch die Standeserhöhungen eine breite Herrengruppe (1725 waren es 75 Herren-^^ und 132 Ritterfamilien), so blieb die von den übrigen habsburgischen Ländern abweichende Ständegliederung doch auch weiterhin erhalten. Versuche des Hofes, nach dem Ende der Tiroler Linie (1564-1665) offensichtlich nach dem Vorbild Österreichs je besondere bänkh für Herren und sonstigen Adel vnd allso einen ordentlichen vnterschid gemäß dem Herkommen zu Wienn vnd Gräz zu schaffen (Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Dip. 901, S. 133), scheiterten.

Nachdem man 1633 bei der Verlesung der Landtagsteilnehmer entgegen dem bisherigen Usus die Gf.en vor die Frh.en und diese vor den übrigen Adel gesetzt hatte, anstatt das Jahr der Immatrikulierung zu beachten, forderten 1663 Ritterschaft und Adel inklusive der Frh.en, den alten Zustand wiederherzustellen. Da dies 1665 zwar den Frh.en, nicht aber den Rittern zugesagt wurde, erneuerten diese ihre Forderung: Weil ja in disen landt alle diese vier gradus nobilitatis nur einen standt machen, möge man veranlassen, die Gf.en, Herren, Ritter und die vom Adel nach der zeit der immatriculierung in die Landtafel zu setzen und zu verlesen (Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Dip. 1121, Nr. 5, fol. 271-272). Der Zeitpunkt der Aufnahme in die Landtagsmatrikel scheint demnach als wichtiges internes Abgrenzungsmerkmal gegolten zu haben, und nicht selten weisen frühneuzeitliche Adelsverzeichnisse eine Reihung nach diesem Kriterium auf. Der aus jungem Adel stammende Matthias Burgklechner hielt in der ersten Hälfte des 17. Jh.s fest, daß die Tiroler Landesordnung grundsätzlich keine rechtlichen Unterschiede im Adel kenne, jedoch sei erstens hinsichtlich des Trienter Adels vereinbart worden, daß jene seit dem Landlibell von 1511 in den Adelsstand erhobenen und der Matrikel einverleibten Familien weiterhin der Trienter Jurisdiktion unterstellt sein sollten, zweitens habe Maximilian 1518 jenen Herren und Adeligen, die von alters an einigen Zöllen für den Eigenbedarf vom Zoll befreit seien, dieses Privileg bestätigt, was für erst später Nobilitierte nicht gelte, und drittens sehe die Landesordnung vor, daß von den durch den Adel seit 1500 erworbenen Gütern gewisse, bereits darauf haftende Leistungen weiterhin zu erbringen seien. Deshalb, so Burgklechner, sei ain vnterschid zwischen denen vom adel der zeit halber vor vnd nach dem 1500. jar zu machen (Burgklechner, Tirolischer Adler, 2. Bd., 2. Tl., S. 590). Aus diesem Grund stellte Burgklechner ausschließlich die vor 1500 immatrikulierten Adelsfamilien näher vor, ähnlich wie Franz Adam von → Brandis, der einige Jahrzehnte später jüngere Geschlechter – und darunter selbst namhafte Familien – in den Anhang »verfrachtete« und nur kurz und bündig mit dem Jahr der Immatrikulierung auflistete.

Q./L. Bettotti, Marco: L’aristocrazia nel tardo medioevo, in: Storia del Trentino, Bd. 3: L’età medievale, a cura di Andrea Castagnetti e Gian Maria Varanini, Bologna 2000, S. 417-459. – Bettotti, Marco: La nobiltà trentina nel medioevo (metà XII – metà XV secolo), Bologna 2002 (Annali dell’Istituto storico italo-germanico in Trento. Monografie, 36). – Bitschnau, Martin: Burg und Adel in Tirol zwischen 1050 und 1300. 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