Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Steiermark: Politische Entwicklung, landesfürstliche Hof- und Herrschaftsmittelpunkte des steirischen Adels vom Regierungsantritt Maximilians I. bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges

I. Der Herrschaftsantritt Maximilians I. (1493) bedeutete für die habsburgischen Länder hinsichtlich der Verwaltungsstrukturen und im Verhältnis von Landesfs. und Landständen eine Zäsur. Das galt auch für die Steiermark. Als Teil des habsburgischen Länderkonglomerats und der »niederösterreichischen« Länder (Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain) war sie gleichermaßen in den administrativen Reformprozeß mit dem Ziel, die bisher getrennten und nur über die Person des Landesherrn verbundenen Territorien zu einer Einheit zusammen zu führen, einbezogen. 1501/02 fand dieser Prozeß einen vorläufigen Abschluß. Konkret bedeutete das für die »niederösterreichischen« Länder die Ernennung eines Statthalters, der für die Dauer der Abwesenheit des Landesfs.en die landesherrliche Gewalt ausübte. Damit einher ging das Bestreben Maximilians I., eine landesfsl. Verwaltung aufzubauen. Innerhalb dieser hatten die »Regimente« eine zentrale Aufgabe. Als stellvertretende landesfsl. Behörde übten sie die landesherrliche Gewalt im Lande aus. Neben ihnen, und über das Land hinausgehend und diesem übergeordnet, wurden weitere landesfsl. Behörden geschaffen: als oberste Justizbehörde das Hofgericht in Wiener Neustadt und als Zentralhofbehörden die Hofkammer sowie der Hofrat. Gegen diesen Versuch Maximilians I., die landesfsl. Position über die Administration und mit der Bestellung eines sich am römischen Recht orientierenden Beamtentums zu stärken, um sich von den Ständen unabh.(er) zu machen, stellten sich die steirischen Stände. Sie erkannten, daß mit der Einführung des »Regiments« eine Relativierung ihrer politischen Machtstellung und ihres Einflusses auf die Landesverwaltung verbunden war. Dagegen, insbes. aber gegen die Besetzung der »Regimente« durch Landfremde, stellten sie sich. 1504 mußte Maximilian I. nachgeben. Die Stände rangen ihm Zugeständnisse ab. Eines der wesentlichen war ihre Zustimmung zur Aufbringung der Kriegssteuern. Angesichts der virulent werdenden Türkenbedrohung war das ein Atout. Mit dieser Konzession in der Hand gingen die Stände daran, in den Jahrzehnten bis in die 1570er Jahre ihre politische Position gegenüber dem Landesfs.en zu stärken. Diese wurden zur »Blütezeit des steirischen Ständewesens« (Mell). Die Mitglieder des Herrenstandes hatten es verstanden, die Türkengefahr und die sich ausbreitende protestantische Lehre für die Durchsetzung ihrer politischen Ziele zu nutzen. Denn die ständische Opposition ging mit der religiösen Hand in Hand. Zum Zentrum der ständischen Politik wurden die Landtage.

Das ließen bereits die Vorgänge nach dem Tod Maximilians I. (1519) erahnen, als es bis zur Klärung der Nachfolgefrage zu einer ständischen Zwischenherrschaft kam. Die steirischen Stände als – so ihre Selbstdefinition – »natürliche Vertreter« des Landes beanspruchten für sich unter Berufung auf das Rudolfinische Privileg des Jahres 1277 das Recht der Mit- bzw. Alleinregierung. Sie seien so lange einem künftigen Landesherrn gegenüber nicht zum Treueid verpflichtet, bis er ihnen den Eid zur Einhaltung ihrer Freiheiten geschworen habe. Die Verhandlungen um die Bestätigung der ständischen Freiheiten zogen sich Monate hin. Am 6. Febr. 1520 fand in der landesfsl. »Burg« in Graz die Erbhuldigung Ferdinands I. statt. Der neue Landesfs. trat ein schwieriges Erbe an. Ihm stellte sich eine Vielzahl von Problemfeldern. Eines war die Verbreitung der lutherischen Lehre. Früh wurde die Steiermark, wie die Archidiakonvisitation (1523/25) und die landesfsl. Visitation der Pfarren und Kl. (1528) zeigen, von dieser erreicht. Ob der Schwäche des Katholizismus verbreitete sie sich seit Mitte der 1520er Jahre rasch und fand in allen Bevölkerungsschichten Anhänger. In den Städten wie auf dem Land kam es zu einem massiven Auftreten lutherischer Prediger. Das Wegbrechen des niederen Klerus – bis zur landesfsl. Visitation von 1644/45 gingen der katholischen Kirche 40% der Geistlichen verloren – wirkte sich massiv auf die konfessionellen Strukturen aus. Vermehrt begannen sich parallel zur katholischen Pfarrorganisation protestantische Stützpunkte zu etablieren. Graz wurde zu einem Zentrum der neuen Glaubensbewegung. Ferdinand I. sah den Vorgängen nicht tatenlos zu. Er erkannte die für die landesfsl. Position ausgehende politische Brisanz. Seine Versuche, die Verbreitung des Protestantismus einzudämmen, fruchteten wenig. Die bis in die späten 1520er Jahre ergangenen Mandate stießen auf Widerstand und blieben wirkungslos, auch weil die katholische Kirche zu diesem Zeitpunkt zur Abwehr nicht imstande war. Ebenso erwiesen sich die landesfsl. Visitationen als ein wenig taugliches Mittel. Ein Grund für den Mißerfolg war, daß große Teile des steirischen Adels diese nicht goutierten. Zudem hielt Sigmund von Dietrichstein, der zu diesem Zeitpunkt bereits zum lutherischen Glauben übergetreten war, als Landeshauptmann über die Anhänger der neuen Lehre die schützende Hand und förderte sie. Die Zahl der lutherischen Sympathisanten innerhalb des steirischen Adels und des Bürgertums nahm zu. Sogar in den engeren landesfsl. Machtbereich (Herrschaften, Städte, Märkte, Hof und Regierung) drang das Luthertum ein. Angesichts dieser aus der Sicht Ferdinands I. bedrohlichen Situation lag es auf der Hand, daß er in Religionsfragen in einen Gegensatz zu den politischen Eliten geraten mußte. Sie verbanden die konfessionelle Frage mit der Partizipation an der politischen Machtausübung und diese wiederum mit dem Steuerbewilligungsrecht. Das brachte den Landesfs.en in eine schwierige Lage. Denn bezüglich der Bewilligung der Geldmittel, insbes. zur Finanzierung der Türkenabwehr, war er von den Ständen abhängig. Diese wußten den finanziellen Notstand des Landesfs.en für sich zu nutzen. Insofern stellte – wie es von einem Hofprediger pointiert formuliert wurde – der Türke der Lutherischen Glück dar. Die permanente Türkenbedrohung des Landes war der weiteren Ausbreitung des Protestantismus und der damit einhergehenden Ausweitung der ständischen Macht mehr förderlich als hinderlich. So bekannte sich die steirische »Landschaft« seit 1549 als Einrichtung der »Augsburgischen Konfession«. In Anlehnung an die »Landschaft« entstand eine protestantische Kirchenorganisation, die sich mit den Grenzen des Landes deckte. Von ebenso weitreichender Bedeutung war 1538 die Errichtung der Landschaftsschule in Graz als Bildungsinstitution. Bis in die 1560er Jahre wurde diese zu einem religiösen und geistigen Zentrum des Protestantismus ausgebaut. Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine zweite Welle der Reformation über das Land gezogen. Ungeachtet des ius reformandi war es im Gefolge des Passauer Vertrages (1552) und des Augsburger Religionsfriedens (1555) zu einer weiteren Stärkung des Protestantismus und der in sein Lager übergewechselten Stände gekommen. Auf ständisches Verlangen war Ferdinand I. u. a. gezwungen, 1554 in der Frage der Ostersakramente ein Mandat zurückzunehmen. Ebenso kamen seit 1556 von ihm keine Einwände gegen die evangelische Predigt, die Priesterehe und den Laienkelch, ohne daß er aber diese als Landesfs. billigte. Was er verhindern konnte, war eine Säkularisierung des Kirchenguts. Es erfolgte keine Freigabe des Augsburger Bekenntnisses. Damit konnten sich die protestantischen Stände nie wirklich auf ihn als Landesfs.en berufen. Das bildete à la longue eine nicht unwichtige Voraussetzung für den Beginn der Gegenreformation. Bis zum Ende der Herrschaft Ferdinands I. 1564 hatte es die Landschaft verstanden, sich ihren Anteil an der Landesverwaltung und landesfsl. Herrschaft zu sichern. Auf den Landtagen führten die Herren und Rittern als zentraler Stand das große Wort.

Die gewonnene politische Relevanz veranlaßte viele Aufsteiger in den Adelsstand, ihren gewonnenen gesellschaftlichen Status in Bauten zur Schau zu stellen. Zu den ma. Wehrbauten wie der Burg Landskron über Bruck an der Mur, die Massenburg bei Leoben, die Burgen in Judenburg, → Murau, Hartberg oder Fürstenfeld kamen in der Umgebung der Städte, v.a. um Graz, adelige Landhäuser und Schlösser als Verwaltungsmittelpunkte von Grundherrschaften. Alte Burgen wurden zu Schlössern, zu modernen Befestigungsanlagen (z. B. → Riegersburg) oder zu adeligen Landhäusern um- und ausgebaut. Ließ der alte Burgplatz eine Erweiterung zu, wie etwa in Hollenegg, Eibiswald, Seggau, Kapfenberg oder Hohenwang, trat an die Stelle der Burg das moderne Renaissance-Schloß. Als Bauherren traten zumeist der neue Beamtenadel, aber auch vermögende Bürger auf. Zu den neuen Schloßbesitzern zählten auch die → Eggenberg und Stürgkh. Erstere waren als Weinhändler in Radkersburg vermögend geworden und als Geldgeber für den Landesherrn zu desse Vertrauten aufgestiegen. Johann Ulrich von → Eggenberg wurde Obersthofmeister am Grazer Hof und gehörte zu den Ratgebern Ferdinands II. 1625 ließ Johann Ulrich den Bau eines Schlosses als repräsentativen Familiensitz in der Nähe von Graz in Auftrag geben. Ludwig Stürgkh baute neben dem alten Schloß Plankenwart, das seit 1532 in Familienbesitz war, ein zweites (»Ludwigsburg«). Aber auch in Graz kam es zu einer Vielzahl von Neu- und Umbauten. So ließ sich der Schloßhauptmann Pangratz von Windischgrätz zwischen 1564 und 1566 ein Palais erbauen, das 1629 ein Nachfahre, der Exulant Friedrich von Windischgrätz, an den Gf.en Karl von Saurau verkaufte.

II. Seit dem 15. Jh. hatte sich der grundbesitzende Adel zu einem Stand, der sich als Antipode zum Landesfs.en und als Vertreter der Landesinteressen verstand, entwickelt. Verbunden damit war eine Umwälzung in der Zusammensetzung des Adels. Mit der Regentschaft Maximilians I. hatte die Epoche des neuen landesfsl. Beamtenadels begonnen. Heimgefallene Ritterlehen wurden an Beamte weiter verliehen. Unter der Herrschaft Ferdinands I. traten Angehörige der alten Herrengeschlechter in den Dienst des katholischen Landesherrn oder wurden an den Hof bzw. in die landesfsl. Regierung berufen. Auf diese Weise erlangten sie zunehmend Einflußmöglichkeiten auf die Politik. Zu ihnen gesellten sich als Folge ihres erfolgreichen wirtschaftlichen Agierens gesellschaftliche Aufsteiger aus dem Kreis der Ritter, etwa die Familien Herberstein, Dietrichstein, Breuner oder Hofmann-Grünbüchel. Ein halbes Jh. davor waren bereits die Rottal, Schrattenbach, Prüschenk oder → Eggenberger aus dem Kreis der Bürger in den Ritterstand aufgestiegen. Zugl. versuchte sich der alte Adel gegen ein zu starkes Eindringen landfremder Adeligen in den Corpus der ständischen Vertretung abzuschirmen. Deshalb setzte man 1579 als Voraussetzung für die Aufnahme von Landleuten in die Ständematrikel den Nachweis der ehelichen Geburt, der Adelserhebung vor mind. 20 Jahren und den Nachweis der Adelsfreiheit fest. Hinzu kam noch ein Mindesterfordernis an Begüterung von 50 Pfund. Die Aufnahme in die Landstandschaft und die Vertretung im Landtag boten die Möglichkeit der Einflußnahme auf die landesfsl. Politik. Bis zum Beginn des 16. Jh.s hatten sich Landtage als institutionalisiertes Gremium der Stände (Prälaten, Herren und Ritter, Vertreter der landesfsl. Städte und Märkte) ausgebildet, das vom Landesfs.en nicht übergangen werden konnte. Sein Verhältnis zum Landtag blieb aber distanziert. So wohnte seit dem Herrschaftsantritt Ferdinands I. der Landesfs. – sieht man von den Erbhuldigungslandtagen ab – den Landtagen, die er einberufen hatte, nur selten persönlich bei. In der Regel ließ er sich vertreten. Der Verkehr zwischen den Ständen und dem Landesfs.en beschränkte sich auf ein Minimum. Selbst während der Regierungszeit Ehzg.s Karl II. (1564-1590) wurde der Landtag nie durch den Landesherrn selbst eröffnet, und das trotz der Tatsache, daß Graz inzwischen Sitz der innerösterreichischen Res. geworden war. Die landesfsl. Interessen wurden durch bevollmächtigte Vertreter, die teils aus dem steirischen bzw. außersteirischen Adel, aber auch aus der Beamtenschaften ausgewählt wurden, wahrgenommen.

Nur mehr vereinzelt fanden die ständischen Zusammenkünfte in Bruck (1525, 1529), Marburg (1522, 1530) und Radkersburg (1533) statt. Als die ständische Verwaltung im Verlaufe des 16. Jh.s ausgebaut wurde und seit Ehzg. Karls II. in Graz einen eigenen Hof und Behördenapparat einrichtete, wurde die Stadt zum fixen Tagungsort der ständischen Versammlungen, zumal sie hier seit 1494 über ein eigenes Gebäude verfügten. Aus diesem erwuchs als »Familienhaus der steirischen Stände« (Mell) das Landhaus, das zugl. auch Sitz der ständischen Behörden war. Bis in die zweite Hälfte des 16. Jh.s hielten sich die ständischen Ämter und die Zahl der Beamten noch in einem kleinen Rahmen. Ab etwa 1550 vergrößerte sich der ständische Beamtenapparat. Um 1660 umfaßte er ca. 160 Personen. Das Spektrum reichte von den Landschafts-Sekretären über die Tanz- und Sprachmeister bis zu den Landhausportieren. Zum ständischen Verwaltungsapparat gehörten aber ebenso der Landesverweser, die Verordneten, der Obersekretär und der Generaleinnehmer, während sich der Landeshauptmann in einer Doppelstellung befand. Er war dem Landesherrn und den Ständen verantwortlich. Als Vollzugsorgan des Landtags fiel den Verordneten eine bes. Stellung zu. Sie bildeten während der tagungsfreien Zeit des Landtages das Verbindungsglied zwischen den Ständen und der landesfsl. Regierung, selbst in jener Zeit, als es dem Landesfs.en gelungen war, den ständischen Einfluß einzuschränken. Die Ausweitung der ständischen Administration erforderte entspr. bauliche Erweiterungen am Landhaus. In mehreren Etappen wurde dieses bis 1645 vergrößert. Um 1500/ 1501 entstand ein Trakt mit einer Fassade in einem frühen, teils noch mit Elementen der Gotik vermengten Renaissancestil. Nach dem Ankauf des Prueschinkh’schen Freihauses (1519) ließen die Stände hier einen Trakt mit einem Rittersaal errichten. 1531 waren die Bauarbeiten, mit denen u. a. ein welscher Maurer und die Comasken Balthasar, Hanns und Sebastian Walch betraut waren, abgeschlossen. 1534 erfolgte mit dem Zukauf eines angrenzenden Hauses eine erhebliche Erweiterung des ständischen Besitzes und die Schaffung eines geschlossenen Areals. 1555 beschloß man auf diesem ein repräsentatives Palais zu errichten. Mit dem Neubau wurde Domenico dell’Aglio beauftragt. Zwischen 1557 und 1564 entstand ein Renaissancepalast venezianisch-lombardischer Prägung als neuer ständischer Versammlungsort. Bald genügte dieser nicht mehr den Anforderungen. Daher verlängerte man das Gebäude nach Plänen der Brüder Antonio und Francesco Marmoro um vier Achsen (1581-1584). Die neugeschaffenen Platzressourcen reichten bis in die Mitte des 17. Jh.s, ehe man es 1645 nochmals vergrößerte. Kurz zuvor war das Landeszeughaus als Aufbewahrungsort für die Waffen und Rüstungen erbaut worden.

Gering, was ihre Zahl betrifft, nahm sich dagegen die landesfsl. Beamtenschaft aus. Dabei hatte Ehzg. Karl II. seit seinem Herrschaftsantritt mit der Hofstaatsordnung Ferdinands I. als Grundlage den Aufbau eines landesfsl. Hofstaates intensiviert. An dessen Spitze standen der Obersthofmeister, der sich um die landesfsl. Finanzen kümmerte und zeitweilig auch das Amt des Hofmarschalls (bis 1571) und Oberstkämmerers (1572-1575) zufiel, sowie der Oberststallmeister. Zu diesen vier Ämtern des engeren Hofstaates kam eine Vielzahl weiterer untergeordneter Erbämter, wie etwa das Oberstjägermeister-, das Hofpostmeister-, Erblandhofmeister-, das Erbstallmeister- oder das Erbfs.schneideramt. In Graz hatten seit der Länderteilung von 1564 aber auch die innerösterr. Regierung, an deren Spitze der Statthalter stand, und die obersten innerösterr. Zentralbehörden ihren Sitz. Dazu gehörten der Geheime Rat als stellvertretende Behörde und Vertrauensorgan des Landesfs.en, der Hofrat, die Hofkammer, die Hofkanzlei und der Hofkriegsrat. Angesichts der weitreichenden politischen Bedeutung dieser Regierungsbehörden waren die steirischen Stände bestrebt, möglichst viele Vertreter aus ihren Reihen in diese zu bringen. Diese (»Regimentsräte«) hatten eine Doppelstellung. Zum einen befanden sie sich in landesfsl. Diensten, zum anderen waren sie der »Landschaft« verpflichtet. Daran änderte eine 1597 durchgeführte Reform wenig. Von nun an gehörten ihr ein Statthalter, ein Kanzler, acht adelige und drei rechtsgelehrte Räte an. Ihre Beamten besorgten die ihnen vom Landesfs.en bzw. von der innerösterreichischen Regierung zugewiesenen Aufgaben.

Der Ausbau der landesfsl. Beamtenschaft, die Einrichtung überregionaler Verwaltungsinstitutionen und die Tatsache, daß Graz ab 1564 Res.stadt des innerösterr. Staatsverbandes geworden war, machte eine entspr. Infrastruktur an Gebäuden notwendig. In Graz setzte eine intensive Bautätigkeit ein. Die von Friedrich III. ab 1438 an der Nordostecke der ma. Stadtmauer errichtete und von Maximilian I. 1499/1500 ausgebaute landesfsl. »Burg«, bestehend aus einem Palais, der »Friedrichsburg« und einem viergeschossigen Flügel mit Treppenturm (»Maximiliansbau«), wurde erweitert. Die Herrscherres. verband man durch einen Gang (»Trompetengang«) mit der »Friedrichsburg« (»Karlsbau«). Auch erbaute man einen Registraturtrakt. 1571/72 kam eine Hofkapelle mit Fresken und Stuckaturen von Sebastio Carlone und Aegyd de Ryn sowie einem Altarbild von Giulio Licino hinzu. In der »Burg« befanden sich des weiteren eine Bibliothek, Kunst- und Wunderkammern sowie eine Gemäldegalerie. Mit dem Beginn der Regentschaft Karls II. 1564 wurde die auf Veranlassung Friedrichs III. erweiterte und an die »Burg« angebundene Pfarrkirche zur Hofkirche. Neben ihr entstand zwischen 1615 und 1636 als Begräbnisstätte für Ks. Ferdinand II. und seine Mutter Maria (von Bayern) das von Giovanni Pietro de Pomis entworfene Mausoleum (vollendet 1687-1690). Am höchsten Punkt der Stadt (heute: Schloßberg) befand sich eine zweite landesfsl. »Burg«, deren bauliche Wurzeln bis ins 12. Jh. zurückreichen und die sich in politisch bedrohlichen Zeiten wie etwa dem Adelsaufstand 1272 oder im Falle der Türkenbedrohung 1480 als sicherer Rückzugsort für den Landesfs.en eignete. Unter Friedrich III. wurden ab 1543 angesichts der neuerlichen Türkenbedrohung die Burgbefestigungen nach Plänen Domenico dell’Allios nach modernen Kriterien ausgebaut. Der alte Bergfried wurde abgerissen. An seine Stelle kamen Basteien und auf dem Gipfelplateau eine Zisterne. 1561 waren die Bauarbeiten weitestgehend abgeschlossen.

Hinzu kamen weitere Baulichkeiten als Orte landesfsl. Repräsentation. Zu diesen zählten ein 1568 vom Hofgärtner Hans Richter errichteter Lustgarten mit einem Schloß in Karlau und einem eigenen Bereich für die Tierhaltung sowie ein 1602 unter der Leitung von Ferrante Signorini erbautes Ballhaus für Ballspiele und Theateraufführungen, die man als Erbauung und Unterhaltung am Grazer Hof sehr schätzte. Immer wieder kamen Wandertruppen an den Hof. 1568 traten ital. Komödianten unter Flaminio Strada und Francesco Andreini im Ballhaus auf. 1607/08 gastierte die Theatergruppe John Greens am Hof und machte das höfische Publikum mit einer im Vergleich zum örtlichen jesuitischen Schultheater anderen Theaterwelt bekannt. Ihr Repertoire war vielfältig und umfaßte neben Sinnspielen (»Niemand und Jemand«) in Anklang an Shakespeares »Kaufmann von Venedig« das Stück »Von einem Kg. von Cypern und einem Hzg. von Verona« sowie das Spiel »Von dem Doktor Faustus«. Neben dem Theater kam der Musikpflege ein hoher Stellenwert zu. Gemäß der Hofstaatsordnungen Ferdinands I. wurde eine Hofkapelle eingerichtet. Dominierten in den Anfangsjahren noch Musiker aus dem Franko-flämischen, nahm nach dem Ausscheiden Johannes de Cleves als Hofkapellenmeister die Zahl der ital. Musiker zu. Die engen Kontakte zum Münchner Hof der Wittelsbacher führten zu einer verstärkten Rezeption des Münchner Hofkapellenmeisters Orlando di Lasso. Dessen Schaffen beeinflußte das höfische Musikleben nachhaltig. Eine bes. Pflege fanden jene Gattungen, die sich wie die vierstimmigen Offiziums-Vertonungen Johannes de Cleves oder die Magnificat-Kompositonen in ihrer Gestaltung vom protestantischen Musikschaffen abhoben.

III. Die Veränderungen im administrativen Bereich und in der Zusammensetzung der Beamtenschaft waren ein Ergebnis des mit dem Herrschaftsantritt Ehzg. Karls II. sich verschärfenden konfessionellen Konflikts. Dabei war der neue Landesfs. von Anfang an entschlossen, seine Position gegenüber den Ständen zu stärken und den Katholizismus zu verteidigen. Das wurde im Rahmen der Huldigung im März 1564 deutlich, als er den Ständen gegenüber allg. versprach, ein milder christlicher Fs. zu sein und sich für die Behandlung der Gravamina einsetzen zu wollen, aber nicht willens sei, den ständischen Forderungen nachzugeben. Sein einziges Entgegenkommen bestand darin, daß er beim Beschwören der Landesfreiheiten in der überlieferten Eidesformel die Anrufung aller Heiligen durch jene der Beschwörung des heiligen Evangeliums ersetzte. Für sein künftiges Verhältnis zu den Landständen blieb das nicht folgenlos, obwohl sich Karl II. in einer Position der Defensive befand. Das galt für den Bereich der Politik, aber genauso für die konfessionellen Belange. Die katholische Kirche lag nach wie vor danieder. Das wurde von ihm auch gesehen, als er im Dez. 1565 die gröblichen Mißbräuche und das liederliche Leben der katholischen Geistlichkeit als eine Mitursache für den voranschreitenden Abfall vom katholischen Glauben und die Zustände im kirchlich-konfessionellen Bereich, wo sich der Vormarsch des Protestantismus fortsetzte, beklagte. Bis 1570 war die Grazer Bevölkerung fast zur Gänze zum Protestantismus konvertiert. Nur mehr etwa 200 Personen bekannten sich zum katholischen Glauben. Wie in Graz stellte sich die konfessionelle Situation in der übrigen Steiermark dar. V.a. aber war das Gros des Adels protestantisch und zum Garanten des protestantischen Kirchenwesens geworden. Angesichts der permanenten Türkenbedrohung blieb die Steuerbewilligung für die mehrheitlich evangelischen Stände auch in der Steiermark wie in den anderen innerösterr. Ländern eine politische Trumpfkarte, um die landesfsl. Hoheit in der Religionsfrage und in politischen Belangen zu schwächen. Gegen die Politik der Stände konnte Karl II. vorerst wenig ausrichten. Er setzte auf eine Politik der Konzessionen und des Abwartens. Was die Sache für ihn schwierig machte, war der stete Finanzbedarf für die Türkenabwehr. Diese Tatsache vor Augen sagte Karl II. auf dem Landtag von 1572 (»Grazer Pazifikation«) den steirischen Ständen zu, die Angehörigen des Herren- und Ritterstandes samt Familie, Gesinde und angehörigen Religionsverwandten nicht gegen ihr Gewissen zu bedrücken, ihre Prädikanten, Schulen und Kirchen nicht einzustellen und die Vogt- und Lehensherren in der Ausübung ihrer Rechte unbedrängt zu lassen. Als Gegenleistung übernahmen die weltlichen Stände die durch die Kriegskosten angewachsene Finanzschuld des Hofes. Das waren weitreichende Zugeständnisse. Nun waren im Einflußbereich des Adels der protestantische Kultus und Kirchenbauten, ausgenommen die landesfsl. Städte und Märkte, erlaubt. Die protestantischen Stände und das protestantische Kirchen- und Bildungswesen erreichten den Zenit ihrer Ausbreitung. 1574 wurde in Graz die neue Stiftsschule eröffnet, und in Judenburg entstand eine weitere Landschaftsschule. Zugl. arbeitete David Chytraeus eine Kirchen- und Schuldordnung aus, die 1578 für die innerösterr. Länder verbindlich wurde. Seitens der Landschaft wurde ein ihr unterstehendes Kirchenministerium eingerichtet. Die evangelische Landeskirche, allerdings ohne einen evangelischen Landesfs.en, war geschaffen. 1578 holten die Stände zum nächsten Schlag aus. Unter dem Eindruck der herannahenden Türken rangen sie Karl II. im Brucker Ausschußlandtag weitere Zugeständnisse ab (»Brucker Pazifikation«), deren schriftliche Bestätigung Karl II. allerdings verweigerte. Daher blieb es nur ein Scheinerfolg, obwohl die Brucker Zusagen die Bestimmungen des Jahres 1572 auf die Bürger in den Städten ausdehnten und den Ständen zugesichert wurde, daß die Prädikanten und Schulmeister nicht aus den Städten ausgewiesen werden. Nur die landesfsl. Städte, Märkte und Herrschaften sollten davon ausgenommen bleiben. Die weitestgehende Duldung durch den Landesfs.en, der auf das im Augsburger Religionsfrieden verbriefte Rechte des »cuius regio, eius religio« verzichtete, war erreicht. Die Stände und der Protestantismus hatten ihren Zenit erreicht. Zugl. markierte das Jahr 1578 den Wendepunkt. Als Antwort auf die »Brucker Pazifikation« erarbeitete eine am 13./14. Okt. 1579 nach München einberufene Konferenz, auf der die Hzg.e von Bayern, Ferdinand von Tirol und Ehzg. Karl II. teilnahmen, ein Strategiepapier für die Gegenreformation und Rekatholisierung der innerösterr. Länder. Geschaffene Tatsachen und getätigte Zusagen sollten unter Hinweis auf die Bestimmungen des »Augsburger Religionsfriedens« bedachtsam aufgehoben werden. Zwei wesentliche Ziele galt es zu erreichen: 1. die finanzielle Unabhängigkeit des Landesherrn von der Steuerbewilligung der Landtage, wofür die Bündnispartner entspr. Finanzmittel zur Verfügung zu stellen hatten, und 2. die Schwächung des Landtags durch die Trennung der Städte und Märkte sowie der Prälaten – diese sollten eine geschlossene katholische Kurie bilden – von den Herren und Rittern. Darüber hinaus sollte der Geheime Rat ausschließlich mit loyalen, katholischen Räten besetzt, ein neuer katholischer Adel herangezogen, die Prädikanten verfolgt und der evangelische Kirchenbau verboten werden. Ferner wurde die Errichtung einer Nuntiatur für Innerösterreich mit Sitz in Graz beschlossen. Diese Vereinbarungen bildeten die Basis für die nun anlaufenden gegenreformatorischen Maßnahmen Karls II. Knapp ein Jahr nach den Münchner Beschlüssen, im Dez. 1580, erfolgte ein erster Versuch, diese umzusetzen. Allerdings mußte das Dekret, wonach von den Bürgern ausschließlich die katholische Religion ausgeübt werden dürfe und sich nur die Herren und Ritter zwei Prädikanten, die im Landhaus predigen, halten dürften, zurückgenommen werden. 1582 wurde es neuerlich in Kraft gesetzt und stand am Beginn einer ersten Welle von gegenreformatorischen Maßnahmen seitens des Landesfs.en. Nun ging es Schlag auf Schlag. Befreit von größeren Finanzierungssorgen im Zusammenhang mit der Türkenabwehr wurde im Mai 1582 zwischen der Landschaft und Karl II. bei gleichzeitiger Überlassung mehrerer einzuhebender Steuern an die Landschaft gegen eine fixe jährl. Zahlung an den Landesherrn die Rücknahme der »Hofschuld« in die Verantwortung des Landesfs.en vereinbart. Damit fehlte den Ständen ein Druckmittel bei der Steuerbewilligung, und sie konnten in den nächsten Jahren nicht mehr für ihre religiösen Forderungen argumentieren. Im gleichen Jahr wurde den Grazer Bürgern der Besuch des evangelischen Gottesdienstes in der protestantischen Stiftskirche verboten. Das Vorschlagsrecht der Stände für die Besetzung von Regierungsämtern wurde von Karl II. nicht mehr akzeptiert. Am Grazer Hof wurden schrittweise katholische Beamte eingestellt. Als Karl II. 1590 überraschend verstarb, brachte das die landesfsl. Gegenreformation zum Stillstand. Für den noch minderjährigen Sohn Ferdinand II. übernahm eine Regentschaft unter Ehzg. Ernst und Maximilian die Herrschaft. Das verschaffte den protestantischen Stände bis 1596 eine Atempause.

Mit Ferdinand II. wurde ab 1596 die gegenreformatorische Politik wiederaufgenommen und in einer konsequenteren Form als Karl II. fortges. Als er die Verknüpfung seiner Huldigung durch die Stände mit der Erledigung der Religionsbeschwerden und der Bestätigung der Brucker Zugeständnisse von 1578 ablehnte, war das eine erste Kampfansage an die Stände und eine Verdeutlichung seiner politischen Ziele. Das war zum einen die Stärkung der landesfsl. Position, zum anderen die Rekatholisierung des Landes. Ein Jahr später folgten die ersten Maßnahmen. Zu deren spiritus rector wurde der zum Statthalter ernannte Lavanter Bf. Georg Stobäus, der ein umfassendes gegenreformatorisches Programm entwarf. Im Sept. 1598 schritt Ferdinand II. zur Umsetzung. Das gesamte evangelische Kirchenministerium, die in Graz tätigen Lehrer und Professoren der evangelischen Stiftsschule und -kirche wurden ausgewiesen. Das bedeutete das Ende des protestantischen Kirchen- und Schulwesens in den landesfsl. Städten und Märkten. An seine Stelle trat jenes der Jesuiten, die 1572 nach Graz berufen worden waren. Bald nach ihrer Ankunft hatten sie ein Gymnasium eröffnet und 1585 eine Universität gegr. 1599/1600 nahmen die landesfsl. Reformationskommissionen unter der Leitung des Admonter Abtes Johann Hofmann bzw. des Seckauer Bf.s Martin Brenner ihre Arbeit auf. Rigoros gingen sie ab Okt. 1599 gegen die protestantische Bevölkerung vor. In den aufgesuchten Orten wurden die Bürger und Bauern vor die Reformationskommission geladen, vor der sie ihr Bekenntnis zu erklären bzw. einen Eid abzulegen hatten. Prädikanten wurden vertrieben, protestantische Literatur mußte abgeliefert werden. In Graz waren es circa 10 000 Bücher, die verbrannt wurden. Von diesen Maßnahmen blieb der Adel, der allerdings auf den priv. Bereich zurückgedrängt wurde, noch verschont. Ihm verblieb die Gewissensfreiheit ohne jedes Recht der freien Religionsausübung. Untersagt wurden die Anstellung von Prädikanten und der Besuch auswärtiger protestantischer Gottesdienste. Das war der Anfang vom Ende des Protestantismus und der ständischen Machtenfaltung. 1628 setzte Ferdinand einen weitreichenden Schritt. Er beendete die Sonderstellung des steirischen Adels. Mit einem landesfsl. Mandat (1. Aug.) wurden, nachdem am 15. Mai (1628) bereits eine »Reformationsordnung« für die Städte und Märkte zur Durchsetzung der katholischen Lehre erlassen worden war, die Herren und Ritter vor die Alternative Konversion oder Auswanderung und Verkauf seiner Güter binnen Jahresfrist gestellt. Der zehnte Pfennig wurde ihnen erlassen, ebenso durften sie durch verwandte oder befreundete Katholiken Schulden einfordern oder Güter verkaufen lassen. Binnen Jahresfrist nicht veräußerte Besitzungen fielen an den Landesfs.en und wurden von diesem verkauft. Auch hatte der protestantische Adel sämtliche geistliche Vogteien sofort niederzulegen. Zahlr. Familien gingen ins Exil, vorwiegend in die süddt. Städte Regensburg, Nürnberg und Ulm, aber auch nach Westungarn. Zu den Emigranten gehörten u. a. die Breuner, Dietrichtstein mit 29 Angehörigen, Ernau, Herbersdorf, Herberstein, Hofmann, Kronegg, Liechtenstein, Metnitz, Mordax, → Polheim, Rottal, Saurau, Schrattenbach, Trautmannsdorf, Welzer oder Zöbinger. Viele von ihnen wie Klemens Welzer, Jakob von Ernau oder Christoph von Kronegg engagierten sich in den kriegerischen Auseinandersetzungen gegen die ksl. Armee. Mit dem Ablauf der einjährigen Frist endete 1629 die Zeit des landesfsl. anerkannten Protestantismus. Was die landesfsl. Politik in dieser Phase der Gegenreformation erreichte, war in vielen Fällen eine bloß äußerliche Rückkehr zum katholischen Glauben. Eine Vertiefung des katholischen Bekenntnisses und der katholischen Lebensformen hatte noch nicht stattgefunden. Reste des Protestantismus erhielten sich, wie die zahlr. landesfsl. Verordnungen während der 1630er Jahre zeigen. Die Maßnahmen Ferdinands II. gingen Hand in Hand mit jenen der Kirche und beschleunigten den Prozeß der katholischen Konfessionalisierung. Sie verhalfen aber ebenso den frühabsolutistischen Bestrebungen zum Durchbruch. Die Weichen in Richtung des politischen und konfessionellen Absolutismus, der nach 1648 für mehr als zwei Jh.e die politische Verfassung des Landes bestimmte, waren gestellt.

Quellen

Q. Acten und Correspondenzen zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich unter Erzherzog Karl II. (1578-1590), hg von Johann Loserth, Wien 1898 (Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, Abt. II: Diplomataria et acta, 50). – Akten und Korrespondenzen zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich unter Ferdinand II. (1590-1600), hg. von Johann Loserth, Tl. 1: Die Zeiten der Regentschaft und die Auflösung des protestantischen Schul- und Kirchenministeriums in Innerösterreich; Tl. 2: Von der Auflösung des protestantischen Schul- und Kirchenministeriums bis zum Tode Ferdinands II. (Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, Abt. 2: Diplomataria et acta, 58 und 60, Wien 1906-07).

L. Amon, Karl: Reformation – katholische Reform – Gegenreformation, in: Kirchengeschichte der Steiermark, hg. von Karl Amon und Maximilian Liebmann, Graz u. a. 1993, S. 138-174. – Amon, Karl: Abwehr der Reformation und Rekatholisierungsversuche in Innerösterreich unter Ferdinand I. und Karl II, in: Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628/Katoliška prenova in protireformacija v notranjeavstrijskih deželah 1564-1628/Riforma cattolica e controriforma nell'Austria Interna 1564-1628, hg. von France M. Dolinar, Maximilian Liebmann, Helmut Rumpler und Luigi Tavano, Klagenfurt u. a. 1994, S. 405-418. – Baravalle, Robert: Burgen und Schlösser der Steiermark, Graz 1995. – Ebner, Herwig: Burgen und Schlösser. Graz, Leibnitz, Weststeiermark, Wien 1967 (Steiermarks Burgen und Schlösser, 3). – Heilingsetzer, Georg: Landesfürst und Stände in den habsburgischen Ländern, in: Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628/Katoliška prenova in protireformacija v notranjeavstrijskih deželah 1564-1628/Riforma cattolica e controriforma nell'Austria Interna 1564-1628, hg. von France M. Dolinar, Maximilian Liebmann, Helmut Rumpler und Luigi Tavano, Klagenfurt u. a. 1994, S. 419-429. – Höfer, Rudolf: Bischof Martin Brenner von Seckau als Gegenreformator und katholischer Reformer, in: Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628/Katoliška prenova in protireformacija v notranjeavstrijskih deželah 1564-1628/Riforma cattolica e controriforma nell'Austria Interna 1564-1628, hg. von France M. Dolinar, Maximilian Liebmann, Helmut Rumpler und Luigi Tavano, Klagenfurt u. a. 1994, S. 21-40. – Höfer, Rudolf: Reformation, Gegenreformation und Katholische Reform in Innerösterreich. Steiermark, Kärnten und Krain, in: Von Stadtstaaten und Imperien. Kleinterritorien und Großreiche im historischen Vergleich, hg. Von Christoph Haidacher und Richard Schober, Innsbruck 2006 (Veröffentlichungen des Tiroler Landesarchivs, 13), S. 343-357. – Hubmann, Klaus: Musik am Grazer Habsburgerhof unter dem Einfluß der Gegenreformation, in: Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628/Katoliška prenova in protireformacija v notranjeavstrijskih deželah 1564-1628/Riforma cattolica e controriforma nell'Austria Interna 1564-1628, hg. von France M. Dolinar, Maximilian Liebmann, Helmut Rumpler und Luigi Tavano, Klagenfurt u. a. 1994, S. 607-612. – Lambacher, Hannes: Literatur und Theater, in: Geschichte der Stadt Graz, Bd. 3: Kirche – Bildung – Kultur, hg. von Walter Brunner, Graz 2003, S. 543-660. – Luttenberger, Albrecht: Innerösterreich und das Reich im Zeitalter der Gegenreformation, in: Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564-1628/Katoliška prenova in protireformacija v notranjeavstrijskih deželah 1564-1628/Riforma cattolica e controriforma nell'Austria Interna 1564-1628, hg. von France M. Dolinar, Maximilian Liebmann, Helmut Rumpler und Luigi Tavano, Klagenfurt u. a. 1994, S. 357-370. – Mell, Anton: Grundriß der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Landes Steiermark, hg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz u. a. 1929. – Mezler-Andelberg, Helmut J.: Graz als Residenz Innerösterreichs 1564-1619, in: Österreich in Geschichte und Literatur 8 (1964) S. 258-267. – Pirchegger, Hans: Geschichte der Steiermark 1282-1740, Graz u. a. 1931. – Popelka, Fritz: Geschichte der Stadt Graz, Bd. 1, Graz 1928. – Rabensteiner, Christine: Kunstgeschichte des Landhauses, in: Unser Landtag Steiermark, hg. von Landesdirektion, 5. unveränd. Aufl., Graz 2006, S. 63-65. – Staudacher, Ilse M.: Musik in Graz, in: Geschichte der Stadt Graz, Bd. 3: Kirche – Bildung – Kultur, hg. von Walter Brunner, Graz 2003, S. 661-728. – Wiesflecker, Hermann: Graz als Residenz, Universitätsstadt und Festung, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark 53 (1962) S. 185-202.