Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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HOHENZOLLERN

A. Hohenzollern

I.

Die Gf.en von H. nennen sich nach der gleichnamigen Burg bei → Hechingen. Die Etymologie des Berg- und Burgnamens Zollern ist unklar. Herleitungen von einem Heiligtum des Sonnengottes (mons solarius) oder von dem Begriff »Söller« sind Spekulation. Erste in schriftlichen Quellen nachweisbare Vertreter der Familie sind die chronikalisch für das Jahr 1061 gen. Burchard und Wezil de Zolorin. Die heute für Burg und Familie übliche Bezeichnung "H." begegnet erstmals 1350.

Die wesentlich auf Basilius Herold fußende Hauschronik des Geschlechts, die Gf. Karl I. zu Beginn der 1570er Jahre zusammenstellen ließ, nennt als ältesten Zollerngf.en einen Tassilo. Die Chronik behauptet eine Abstammung des Geschlechts von fränkischen Kg.en und einen Fs.enrang der Familie bis ins 12. Jh. hinein. Neben der Stammverwandtschaft mit den Kfs.en von Brandenburg wird darin auch betont, daß u. a. die Habsburger und das römische Patriziergeschlecht Colonna aus zollerischem Geschlecht anfenglichs herkommen seien und der Hl. Meinrad Angehöriger des Hauses gewesen sei. Andere spätma. und frühneuzeitliche Herkunftssagen lassen die Zollern von den Colonna und über diese von den Trojanern abstammen und bringen sie mit der ital. Familie Colalto in Verbindung.

II.

Spätestens seit 1111 hatte die Familie Grafenrechte inne. Nach Abspaltung der Gf.en von Hohenberg und der Bgf.en von Nürnberg umfaßte der Kernbesitz in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s neben der namengebenden Burg mit der Stadt → Hechingen die Herrschaft Mühlheim an der oberen Donau mit der gleichnamigen Stadt und die Herrschaft → Schalksburg mit der Stadt → Balingen. Die Besitzungen waren überwiegend Allod, die Herrschaft Mühlheim seit dem 14. Jh. Lehen des Hochstifts Konstanz. In der Herrschaft → Schalksburg gingen einzelne Rechte und Besitzungen von den Kl.n St. Gallen und Ottmarsheim im Elsaß zu Lehen. Eine Teilung 1288 schwächte die Familie nachhaltig: Die Linie → Schalksburg erhielt die Herrschaften → Schalksburg und Mühlheim, die Linie H. die Burg → H. und → Hechingen. Die Mannlehen blieben gemeinschaftlicher Besitz der beiden Linien und wurden vom Senior der Familie vergeben.

Die Linie → Schalksburg starb 1408 mit Gf. Friedrich V. gen. Mülli aus. Dieser hatte bereits 1391 aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Herrschaft Mühlheim den niederadligen Herren von Weitingen und 1403 nach dem frühen Tod seines einzigen Sohnes die Herrschaft → Schalksburg an die Gf.en von Württemberg verkauft.

Die Linie H., zeitw. durch weitere Teilungen geschwächt, steckte um 1400 ebenfalls in einer tiefen Krise. Es kam zu Verpfändungen an die Gf.en von Württemberg und Pfgf. Otto von Pfalz-Mosbach. Die Krise wurde verschärft durch persönliche Animositäten, Streitigkeiten und Fehden der beiden Brüder Friedrich gen. Öttinger und Eitelfriedrich. 1423 wurde die Burg → H. von Truppen des Schwäbischen Städtebundes mit württ. Unterstützung erobert und zerstört. Im Markgröninger Vertrag von 1429 gerieten die Gf.en von H. in völlige Abhängigkeit von Württemberg: Sie hatten ihre Herrschaft unter württ. Schutz und Schirm zu stellen und unbefristete Dienstverträge mit Württemberg einzugehen, außerdem sollte im Falle des Aussterbens im Mannesstamm die Herrschaft Zollern an Württemberg fallen.

Um die Mitte des 15. Jh.s gelang es den Gf.en von H. mit politischer Rückendeckung der Mgf.en von Brandenburg und v.a. der Habsburger, schrittweise die Abhängigkeit von Württemberg abzubauen und sich zu konsolidieren. Symbol hierfür ist der Wiederaufbau der Burg → H. 1454. Ks. Friedrich III. überließ 1471 den Gf.en von H. das Münzrecht und Bergregal als Reichslehen, verlieh ihnen den Blutbann, räumte ihnen einen privilegierten Gerichtsstand ausschließlich vor dem Kg. ein und befreite ihre Untertanen von fremden Gerichten.

Die enge Verbindung zu den Habsburgern ließ Angehörige des Hauses in wichtige Funktionen gelangen: Die Habsburger setzten 1486 die Wahl Friedrichs von H. zum Bf. von Augsburg gegen einen wittelsb. Kandidaten durch. Dessen 1512 verstorbener Bruder Eitelfriedrich II. war Hauptmann der habsburgischen Herrschaft Hohenberg, Präsident des Reichskammergerichts, Mitglied des österr. Hofrats und Oberhofmeister Kg. Maximilians, sein jüngerer Bruder Friedrich Eitel war von 1488 bis 1490 Admiral der Niederlande. Dieser, zwei weitere Brüder sowie ein Sohn, ein Enkel und Urenkel Eitelfriedrichs II. starben im Kampf für die Habsburger.

Vor dem Hintergrund der Anlehnung an Habsburg ist auch der Tausch der 1461 ererbten Herrschaft Rhäzüns in Graubünden gegen die allodiale habsburgische Herrschaft → Haigerloch 1497 zu sehen.

Ein Zuwachs an Ansehen bedeutete 1505 die Belehnung mit dem Amt des Reichserbkämmerers. Mit diesem Amt wurde auch die Stammverwandtschaft mit den Kfs.en von Brandenburg betont, die das Erzkämmereramt bekleideten.

1535 wurde Gf. Karl I. von Kg. Ferdinand in dessen Eigenschaft als Ehzg. von Österreich mit den von Österreich lehensabhängigen Gft.en Sigmaringen und Veringen (→ H.-Sigmaringen [Sigmaringen, Gft. mit Gft. Veringen]) belehnt. Zur Abrundung des Besitzes im Bereich zwischen → Haigerloch und der Burg → H. konnten um 1540 die Herrschaft Haimburg und 1552 die von Österreich lehenbare Herrschaft Wehrstein gekauft werden. Beide Herrschaften bestanden aus jeweils drei Dörfern. Der 1511 erworbene Pfandbesitz um die → Schalksburg, zu dessen Arrondierung man sich vergeblich auch um → Balingen bemüht hatte, ging dagegen verloren, als Württemberg 1554 die Pfandschaft auslöste.

Nach dem Tode Gf. Karls I. wurde 1576 gemäß dessen »väterlicher Verordnung« vom Vorjahr das Herrschaftsgebiet unter den drei ältesten Söhnen aufgeteilt, der jüngste, zum Luthertum übergetretene Sohn wurde mit einem Leibgeding abgefunden. Für die so entstehenden Linien mit Sitz in → Hechingen, → Sigmaringen und → Haigerloch sollte künftig dann die Primogenitur gelten. Die Linie Haigerloch (→ Hohenzollern-Hechingen [Zollern, Gft.]; Hohenzollern-Haigerloch) starb bereits 1634 aus; es erbte die Sigmaringer Linie.

Vertreter aller drei Linien waren entschiedene Parteigänger der Gegenreformation und bekleideten wichtige Ämter im Dienst des Reiches, der Habsburger und Bayerns: Eitelfriedrich I. von H.-Hechingen (gest. 1605) war Mitglied des Reichskammergerichts und Inhaber eines ksl. Regiments, sein Sohn Johann Georg (gest. 1623) Präsident des Reichskammergerichts und des Reichshofrats, dessen Vetter Johann Christoph von H.-Haigerloch (gest. 1620) Präsident des Reichskammergerichts; Karl II. von H.-Sigmaringen (gest. 1606) bekleidete die Funktion eines Landvogts im Elsaß und Hauptmanns der Herrschaft Hohenberg, sein Sohn Johann (gest. 1638) war oberster bayerischer Hofmeister und Geheimratspräsident, ein weiterer Sohn, Eitelfriedrich (gest. 1626), der die geistliche Laufbahn einschlug, bewährte sich als Diplomat im Dienste der Gegenreformation und wurde Kard. und Bf. von Osnabrück.

Mehrere Angehörige des Hauses versahen im 16. Jh. das Ausschreib- und Direktorialamt des schwäbischen Gf.enkollegiums. Die Hechinger und die Sigmaringer Linien wurden 1623 in den Reichsfs.enstand erhoben. Die Aufnahme in den Reichsfs.enrat erfolgte 1641, seit 1653 hatten die Fst.en von H. Sitz und Virilstimme auf dem Reichstag, wobei die Vertretung im Reichstag die Hechinger Linie wahrnahm, deren Gft. Zollern (→ H.-Hechingen [Zollern, Gft.]; Hohenzollern-Haigerloch) 1623 zum Fsm. erhoben worden war.

III.

Das älteste Wappen, das in einer gelb-schwarz gestückten Einfassung in Silber einen aufgerichteten roten Löwen zeigte, wurde seit 1248 ersetzt durch einen in Silber und Schwarz gevierten Schild. Erst in der Neuzeit hat sich die Aufteilung Silber in den Feldern 1 und 4 und Schwarz in den Feldern 2 und 3 definitiv durchgesetzt. Als Helmzier begegnet seit dem 14. Jh. ein Brackenhaupt, das die bis dahin verwendeten Pfauenwedel ablöste. Nach der Belehnung mit dem Erbkämmereramt 1505 wurden aufgrund ksl. Verleihung Wappen und Kleinod dieses Amtes in das Wappen aufgenommen. Im quadrierten Schild zeigte das erste und vierte Feld den bisherigen viergeteilten Zollernschild, das zweite und dritte die gekreuzten goldenen Erbkämmererszepter in Rot. Auf dem Schild stand nun neben dem Helm mit dem Brackenhaupt auch ein Helm mit dem Erbkämmererszepter. Die in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s abgespaltene Sigmaringer Linie erweiterte dieses Wappen, indem sie das Erbkämmererwappen zum Herzschild machte und in das zweite und dritte Feld das Wappen der Gft. → Sigmaringen (in rotem Feld auf grünem Hügel ein schreitender goldener Hirsch) aufnahm. Als dritter Helm kam für die Gft. Veringen ein Helm mit zwei aufrecht stehenden Hirschstangen hinzu.

Hauskl. war zunächst das Benediktinerkl. Alpirsbach, bis in der Mitte des 13. Jh.s das Frauenkl. in Stetten bei → Hechingen (Gnadental) gegr. wurde. Stetten wurde Grablege des Geschlechts im SpätMA. Ausstattungsgegenstände der Memorialkultur in der Kl.kirche wie eine Wappenscheibe des 13. Jh.s und Totenschilde des 15. Jh.s wurden im 19. Jh. auf die Burg → H. verbracht. Die 1496 verstorbene Frau des Gf.en Eitelfriedrich II. Magdalena von Brandenburg war die erste Angehörige des Hauses, die in der neugegr. Stiftskirche in → Hechingen beigesetzt wurde. Die figürliche Bronzegrabplatte der beiden Eheleute ist bis heute von ihrem Grabmal erhalten. Bis ins 19. Jh. blieb die Stiftskirche Grablege der Hechinger Linie, während die Angehörigen der Sigmaringer Linie in der Stadtkirche → Sigmaringen, gelegentlich auch in dem bei → Sigmaringen gelegenen Kl. Hedingen ihre letzte Ruhe fanden.

Die Höhenburgen → Schalksburg und → H. wurden bis zum 16. Jh. als Sitz der Gf.en zugunsten städtischer Res.en aufgegeben. Ein frühes Beispiel städtischer Res.architektur ist das von der Schalksburger Linie in den 1370er Jahren errichtete Stadtschloß in → Balingen, das 1935 wg. Baufälligkeit abgerissen und unter Verwendung alten Baumaterials wiederaufgebaut wurde. Ende des 15. und im 16. Jh. erfolgte der Ausbau → Hechingens zur frühneuzeitlichen Res. mit der Errichtung des Chorherrenstifts St. Jakob seit 1488, dem Bau einer vierflügeligen Schloßanlage zwischen 1577 und 1598 und der Kl.kirche St. Luzen außerhalb der Stadt 1586-1589. Diese Kirche war eine Manifestation des katholischen Glaubens im Sinne der Gegenreformation, zugl. jedoch auch des vornehmen Herkommens der Familie, das im Langhausgewölbe dargestellt wird durch eine elf Generationen umfassende heraldische Ahnenreihe der Stammütter des Bauherren Eitelfriedrich I. von H.-Hechingen und seiner Ehefrau Sibylla von → Zimmern. Zwischen 1580 und 1607 ließ Gf. Christoph von H.-Haigerloch anstelle einer mittelalterlichen Burg in → Haigerloch ein repräsentatives Renaissanceschloß mit Schloßkirche errichten. Für diese Zeit sind auch umfangr. Bauarbeiten am Schloß → Sigmaringen und ein Neubau der benachbarten Sigmaringer Stadtkirche überliefert.

Die Hauschronik (»Zollernchronik«) aus den 1570er Jahren ist in mehreren Handschriften überliefert. Nach einer Einleitung folgen auf je einem Blatt kolorierte Federzeichnungen der in eine Säulenarchitektur gestellten Zollerngf.en von Tassilo bis Karl I. Jedem Gf.en ist sein Wappen und das seiner Frau beigegeben. Unterhalb der Zeichnungen finden sich Angaben zur Biographie des Dargestellten, auf der Rückseite die Namen der Kinder. Bei der Erhebung der Gf.en in den Fs.enstand 1623 rekurrierte Ks. Ferdinand II. auf die Chronik. Sie wurde Grundlage für genealogische Darstellungen des Hauses bis in das 19. Jh. und auch in der fränkischen und brandenburgischen Linie des Hauses rezipiert.

IV.

Im 12. Jh. spalteten sich die Gf.en von Hohenberg ab, die sich in mehrere Linien teilten und 1486 ausstarben. Ihr Besitz kam im 14. und 15. Jh. letztendlich an Habsburg (Gft. Hohenberg mit Rottenburg und Horb), Württemberg (Nagold und Wildberg) und Baden (Altensteig).

Aufgrund seiner Ehe mit Sophie von Raabs, der Tochter des Bgf.en von Nürnberg, wurde Gf. Friedrich III. 1192 mit dem Nürnberger Bgf.enamt belehnt. Seine beiden Söhne teilten das väterliche Erbe: der ältere, Friedrich, erhielt den weitgehend allodialen schwäbischen Stammbesitz, der jüngere, Konrad, das Reichslehen der Nürnberger Bgft. Aus der von Konrad begründeten fränkischen Linie gingen die Mgf.en von Brandenburg und späteren Kg.e von Preußen hervor. Das Bewußtsein, eines Stammes zu sein, blieb das ganze MA und die frühe Neuzeit über lebendig. Die fränkische Linie übernahm im 13. Jh. den gevierten Schild als Wappen, im folgenden Jh. führten beide Linien das Brackenhaupt als Helmzier ein. Eine Vereinbarung, die Gf. Eitelfriedrich II. 1488 mit seinen beiden Brüdern traf, bestimmte uff den fall, sie alle drey ohne leibserben absterben sollten, die Markgrafen zue Brandenburg zue erben. Ein 1695 geschlossenes pactum gentilitium zwischen dem Haus Brandenburg und den beiden schwäbischen Linien des Hauses H. erkannte den brandenburgischen Kfs.en als Familienchef des Gesamthauses an, räumte diesem für den Fall des Aussterbens der schwäbischen Linien ein Erbfolgerecht ein und sah vor, daß sich die Fs.en von H. künftig auch Bgf.en von Nürnberg nennen durften, während der Kfs. bereits seit 1685 den Titel »Graf zu H.« in seine Herrschertitulatur aufgenommen hatte.

Eine von Gf. Joachim von H., dem zum Protestantismus übergetretenen Sohn Gf. Karls I., begründete schles. Linie erlosch bereits 1622 in der zweiten Generation.

Waren im MA Heiratsverbindungen mit schwäbischen Hochadelsfamilien üblich, konnten um 1500 einzelne Gf.en Ehen mit Töchtern aus Fs.enfamilien (Brandenburg, Baden) eingehen. Im 16. und zu Beginn des 17. Jh.s kommen Heiraten mit führenden Familien der habsburgischen Erblande (Harrach, → Neuhaus, Welsperg, → Wolkenstein) hinzu.

Quellen

Monumenta Zollerana. Urkunden-Buch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern. Bd. 1: Urkunden der Schwäbischen Linie 1095-1418, hg. von Rudolph von Stillfried und Traugott Maercker, Berlin 1852, Bd. 8: Ergänzungen und Berichtigungen 1085-1417, hg. von Julius Grossmann und Martin Scheins, Berlin 1890.

Bernhardt, Walter/Seigel, Rudolf: Bibliographie der Hohenzollerischen Geschichte, Sigmaringen 1975. – Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern, bearb. von Julius Grossmann, Ernst Berner, Georg Schuster und Karl Theodor Zingeler, Berlin 1905. – Kallenberg, Fritz: Hohenzollern im Alten Reich, in: Hohenzollern, hg. von Fritz Kallenberg, Stuttgart 1996. – Neugebauer, Wolfgang: Die Hohenzollern, Bd. 1, Stuttgart 1996. – Schöntag, Wilfried: Hohenzollern, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2, hg. von Meinrad Schaab und Hansmartin Schwarzmaier, Stuttgart 1995, S. 360-378. – Schöntag, Wilfried: Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 32 (1996) S. 167-228. – Seigel, Rudolf: Die Entstehung der schwäbischen und der fränkischen Linie des Hauses Hohenzollern. Ein Beitrag zur Genealogie und zum Hausrecht der älteren Zollern, in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 5 (1969) S. 9-44. – Seigel, Rudolf: Zur Geschichtsschreibung beim schwäbischen Adel in der Zeit des Humanismus. Aus den Vorarbeiten zur Textausgabe der Hauschronik der Grafen von Zollern, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 40 (1981) S. 93-118. – Zingeler, Karl Theodor: Das Wappen des Fürstlichen Hauses Hohenzollern, Görlitz 1889.