Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WILHELM VON HOLLAND (1247-56)

I.

W., Gf. von Holland und Zeeland, wurde 1227 als ältester Sohn des Gf.en Floris IV. (1222-34) und seiner Frau Mechthild von Brabant geboren. Nach dem Tod seines Vaters 1234 bei einem Turnier, übernahm er die Gft. Bis 1239 stand W. unter der Vormundschaft seines Onkels Wilhelm, nach dessen Tod 1238 unter der Vormundschaft seines Onkels Otto III., Elektvon Utrecht. Am 25. Jan. 1252 heiratete er Elisabeth, die Tochter Ottos I., Hzg. von → Braunschweig-Lüneburg. Aus dieser Ehe stammten zwei Kinder: ein Sohn namens Floris (1254) und eine Tochter namens Mechthild (1255), die vermutlich bereits in jungen Jahren verstarb. W. wurde am 3. Okt. 1247 zum Kg. des Heiligen Römischen Reiches gewählt und am 1. Nov. 1248 in Aachen gekrönt. Er fiel am 28. Jan. 1256 während eines Feldzuges gegen die Westfriesen bei Hoogwoud. Sein Leichnam wurde von den Friesen an einemgeheimen Ort begraben. Elisabeth starb am 27. Mai 1266 und wurde in der Abteikirche von Middelburg beigesetzt.

Zum Ende des 9. Jh.s gelang es in einem entlegenen Winkel des Mittelfränkischen Reiches einer gfl. Dynastie, sich die erbl. Herrschaft über ein Gebiet in Frisia zu verschaffen, das aus nicht mehr als einigen Streifen Landes hinter den Dünen und entlang der Rheinmündung bestand. Durch gezielte Expansionspolitik verstanden es die aufeinanderfolgenden westfries. Gf.en, ihr Territorium nach O und S auszudehnen. Das brachte ihnen einige Probleme mit ihren Nachbarn ein, namentlich dem Gf.en von Flandern und dem Bf. von → Utrecht. Ebenso gerieten sie mit dem dt.Kg. in Konflikt. Die meisten Gf.en wählten daher ihre Ehegattinnen aus den Kreisen der sächs. Gegner. Nach milit. Niederlagen und dem Fall der Gf.en Dirk IV. (1039-49) und Floris I. (1049-61) geriet die Dynastie Mitte des 11. Jh.s in eine ernste Krise, als der Bf. von → Utrecht und der Hzg. von Nieder-Lothringen ihr Territorium besetzten. Gf. Dirk V. (1061-91) gelang es jedoch, die Kontrolle über die Besitzungen seiner Vorfahren zurückzugewinnen. Er und seine Nachfolger nannten sich fortan »Grafen von Holland«. Im 12. und 13. Jh. war ihre Politik einerseits durch Versuchegekennzeichnet, die nördl. Nachbarn, die Westfriesen, zu unterwerfen, und andererseits durch Konflikte mit den flandr. Gf.en um die Herrschaft über Zeeland westlich der Schelde bestimmt. Die Beziehungen zum Deutschen Reich verbesserten sich nun. Gf. Floris III. (1157-90) war ein Anhänger Friedrichs I. Barbarossa, und begleitete den Ks. auf seinen Zügen nach Italien 1176-77 und ins Heilige Land 1189-90. Die Bemühungen Dirks VII. (1190-1203), in den Reichsfürstenstand aufgenommen zu werden, schlugen dennoch fehl. Ihre Ehepartnerinnen wählten die Gf.en im 12. und 13. Jh.s vornehmlich ausDynastien naheliegender Fsm.er (→ Kleve, Bentheim, → Geldern, → Brabant, Loon), um die stets wechselnden Allianzen zu stärken, die damals regionale Politik bestimmten.

II.

Mit der Wahl des jungen Gf.en W. zum Gegenkönig setzte eine Tradition der Wahl schwacher Könige aus zumeist unbedeutenden gräfl. Dynastien ein, die so wenig Einfluß wie mögl. auf die selbständige Territorialpolitik der geistl. und weltl. Fs.en des Deutschen Reiches haben sollten. W., aus einer kleinen Gft. am Rande des Reiches stammend, hing anfängl. tatsächl. am Gängelband derer, die ihn gewählt hatten, der Fs.en der Rheinlande und des Papstes, die ihn als Schachfigur in ihrem Spiel gegen Kg. → Konrad IV. und Ks.→ Friedrich II. brauchten. W. versuchte mutig, seine Macht als Kg. zu festigen, konnte aber letztl. nur wenig zustande bringen. Seine Hausmacht war zu schwach und seine Finanzen zu dürftig. Anfangs konnte er sich durchaus mit Erfolgen schmücken: 1248 brachte er die Städte Aachen, Dortmund und Duisburg sowie die Burg Kaiserswerth unter seine Gewalt und am 1. November wurde er in Aachen gekrönt. Der Unterstützung des Adels versicherte er sich mit Hilfe der üppigen Finanzmittel des Papstes und durch die Verpfändung von Reichsbesitzungen. 1252 stellten sichdie Welfenfs.en des dt. N hinter ihn. Diese Allianz wurde durch seine Heirat mit Elisabeth von Braunschweig bekräftigt. Seine Feldzüge entlang des Mittelrheins brachten hingegen nur geringe Erfolge. W. zeigte strateg. Einsicht, indem er versuchte, sich aus dem Griff der Fs.en zu lösen und 1254 den Schulterschluß mit seinen natürl. Bundesgenossen suchte, den Bürgern der Städte. Diese hatten, zusammen mit der wehrlosen Landbevölkerung, die schwersten Lasten des chron. Kriegszustandes, in dem sich das Reich befand, zu tragen und hatten sich in einem Städtebund zusammengeschlossen. Mit diesemSchritt zog sich W. die Feindschaft seiner früheren Bundesgenossen zu, der rhein. Bf.e. Dennoch war er im Jahr 1255 auf dem besten Wege zu einer breiten Anerkennung seines Kgtm.s, ja sogar die Kaiserkrone schien ganz nah. Alle Hoffnungen wurden aber am 28. Jan. 1256 durch seinen plötzl. Tod während des Feldzuges gegen die Westfriesen zerschlagen. Sein letztl. Scheitern als Kg. wurde durch seine ehrgeizige Territorialpolitik in seinen Erblanden noch befördert, wo er außer gegen die Friesen auch noch Krieg gegen Flandern führte. W. stellte, ebenso wie die dt. Fs.en, die eigeneHausmacht über die Interessen des Reiches.

In seiner Gft. spielte W. eine bedeutendere Rolle als im Reich. Holland war in dieser Zeit ein aufstrebendes Land. Ab dem 11. Jh. hatten groß angelegte Kultivierungsmaßnahmen von Moorgebieten die landwirtschaftl. nutzbaren Flächen stark vergrößert und eine kräftige demograph. und ökonom. Entwicklung zur Folge gehabt. Damit fuhr der Landesherr ausgesprochen gut. Das wirtschaftl. Wachstum leitete ihm zunehmend Geldströme zu, die maßgebl. aus den Flußzöllen im Mündungsgebiet von Rhein, Maas und Schelde stammten. Am Ende des 12. Jh.s hatte der Aufstieg der Städte begonnen und zur Zeit W.sfestigten sie ihre Position dadurch, daß sie Stadtrechte vom Gf.en erwarben. Die Initiative ging dabei nicht vom Gf.en aus, wie man früher meist angenommen hat, sondern vielmehr von den Bürgern, die eine Bestätigung ihrer rechtl. Ausnahmestellung v. a. im Hinblick auf die Förderung ihrer kaufmänn. und handwerkl. Interessen wünschten. Die Texte der Stadtrechts-Urk.n stellten die Bürger selbst auf. Daraus wird deutl., daß die Städte schon damals ein beträchtl. ökonom. und organisator. Niveau erreicht hatten. W. sah sich gern als Stadtgründer, denn Wachstum und Blüte der städt. Gemeinwesen warenauch in seinem Interesse. In den Jahren 1245-54 verlieh oder bestätigte er Vorrechte für Haarlem, Delft, 's-Gravenzande, Zierikzee, Dordrecht, Middelburg und Alkmaar.

Als Gf. von Holland war W. sehr an der Förderung des religiösen Lebens in seinem Land interessiert. Möglicherw. hatte er dieses Engagement von seiner Mutter, Mechthild von Brabant, geerbt, die für ihre Frömmigkeit bekannt war (Thomas von Cantimpré legt davon Zeugnis ab). W. war als Stifter oder Gönner an den ersten Entwicklungen der Kl. von Koningsveld bei Delft, der Karmeliter in Haarlem und der Minoritenbrüder in Middelburg beteiligt. In vielen Urk.n begünstigte er geistl. Institute, nämlich neben den alten Abteien Egmond, Rijnsburg und Middelburg auch die Neugründung der Minoritenin Dordrecht und der Beginen in 's-Gravenzande, Middelburg und Zierikzee. Bei all dem spielten neben aufrichtiger Frömmigkeit auch polit. Motive eine Rolle, denn W. wurde von den Minoriten und Dominikanern aktiv in seinem Streit gegen → Friedrich II. unterstützt. Die Begünstigungspolitik gegenüber den Minoriten und Beginen spielte auch eine Rolle in der Entwicklungsförderung der Städte. Die vielen Urk.n zugunsten geistl. Stiftungen, die er als Kg. des röm.-dt. Reiches ausstellte, hatten sicher zum überwiegenden Teil einen polit.-administrativen Hintergrund.

III.

Die Gf.en von Holland führten, wie viele ma. Fs.en, ein Wanderdasein. Sie zogen von einer der weit über ihre Territorien verstreuten Res.en zur nächsten. Die Wohnsitze waren auf alten gfl. Höfen erbaut (curiae); man findet sie unter anderem in Albrechtsberg bei Bloemendaal, Loosduinen und 's-Gravenzande, aber auch in den Städten, etwa in Zierikzee, Delft, Leiden und Haarlem. Ursprgl. waren diese Wohnsitze also ländl. Besitzungen und es ist kaum anzunehmen, daß die gfl. Anwesen vor dem 13. Jh.s bes. repräsentativ gewesen sind. Archäolog.Funde zeigen bspw., daß der Wohnsitz zu Haarlem um 1250 noch ganz aus Holz gebaut war. Es ist bezeichnend für das gewachsene Ansehen der Dynastie, daß sich in → Den Haag im Laufe des 13. Jh.s doch ein Gebäudekomplex erhob, der in der Chronik von Beke (ca. 1350) mit Recht als palatium bezeichnet wird. Dort verfügten die Gf.en über ein umhegtes Jagdgut (wie schon am Namen Hage »Zaun« ersichtlich), welches strateg. günstig an der N-S-Verkehrsachse hinter den Dünen lag. Hier erbauten sie im 13. Jh. ein Verwaltungszentrum, den Binnenhof,der bis zum heutigen Tag im Dienst der nld. Regierung steht. Über die Datierung der verschiedenen Teile des Komplexes gehen die Meinungen auseinander. Möglicherweise hat bereits W.s Vater, Floris IV., mit der Anlage begonnen. Sicher scheint, daß der heutige »Rittersaal« von W.s Sohn Floris V. (1256-96) teilw. auf Fundamenten eines älteren Baues errichtet wurde. Dieser ältere Bauteil und das noch bestehende Wohngebäude, welches im O direkt an den Rittersaal anschließt, wurden wahrscheinlich von W. erbaut bzw. vollendet, so wie es die Chroniken von Beke und de Clerc (ca. 1410) vermelden. Auch »königliche« Architekturelemente, etwa ein oculus, ein großes rundes, von zwei Spitzbögen flankiertes Fenster, verweisen auf die Beteiligung des Kg.s an diesem Gebäude. In der Literatur wirdsuggeriert, daß dieses Wohngebäude von dem kgl. Palast Lofen in → Utrecht aus dem 11. Jh. inspiriert sei. Baul. Stilelemente, namentl. Merkmale der sogenannten »Scheldegotik«, deuten darauf hin, daß der Komplex von fläm. Baumeistern errichtet wurde. Mit diesem Gebäude besaß W. in → Den Haag einen repräsentativen Wohnsitz. Es verfügte im Erdgeschoß über einen großen Saal über die gesamte Länge des Bauwerkes hinweg, in dem der Kg. bei öffentl. und zeremoniellen Anlässen gegenüber dem Rosettenfenster thronte. Im Obergeschoß sollen sich die Wohngemächer befunden haben. An derWestseite des Gebäudes erheben sich zwei Ecktürme: südl. ein runder Treppenturm und nördl. ein viereckiger Turm, in dem sich wahrscheinl. eine Kapelle befand.

Ungeachtet dieses Palastes war W. zumeist auf Reisen, entweder im Reich oder in seiner Gft. Das Personal seines Hofes, seine familia, begleitete ihn dabei. Man muß zwischen der kgl. und der gfl. Hofgesellschaft unterscheiden, wenngleich sich beide in Teilen überschnitten. Sowohl von der einen wie von der anderen ist allerdings nicht viel bekannt.

Im »königlichen Hof« dürfen wir neben Dienern und milit. Funktionsträgern auch vornehme Fs.en und Prälaten annehmen, die im kgl. Rat eine prominente Rolle spielten, wenn sie anwesend waren. So wurde der Abt von Egmond als dilectus et familiaris noster bezeichnet, ital. Adlige wie Tomasino de Foliano (Neffe von Papst Innozenz IV.) und Gf. Nicoleto von Lavagna wurden als dilectus familiaris et consiliarius betitelt. Die wichtigsten Ratgeber waren die Fs.en und die rhein. Bf.e, die W. 1248 gewählt hatten: die Ebf.e von → Mainz und→ Trier und vor allem derjenige von → Köln, Konrad von Hochstaden. Dann und wann begleiteten auch päpstl. Legaten den jungen Kg. In den Zeugenlisten der kgl. Urk.n spiegelt sich die wechselnde Zusammensetzung von W.s Rat. Neben den Prälaten und Fs.en finden wir darin ebenso regelmäßig niedere Adelige, manchmal sogar Herren aus Holland und → Utrecht.

Weit mehr ist über die kgl. Kanzlei W.s bekannt. Er verfügte über eine wohl organisierte Schreibstube, die in der Tradition der dt. Reichskanzlei arbeitete. In den Urk.n W.s finden sich die seit alters her bekannten Funktionsträger: der Erzkanzler von Deutschland in Person des Ebf.s von → Mainz, einmal der Ebf. von → Köln als Erzkanzler von Italien. Allerdings hatten diese keinen Einfluß auf das wirkl. Funktionieren der Kanzlei. Dasselbe gilt sehr wahrscheinl. auch für den Reichskanzler, den Elekt von → Speyer, und viell. auch für den einmal genanntenVizekanzler, den Abt von W.s Hauskloster Egmond. In der Kanzlei waren kurz nach W.s Wahl mehrere Hände nebeneinander tätig, einige davon waren schon zu Zeiten seiner Vorgänger → Heinrich VII. und → Heinrich Raspe dabei. Die Kanzlei arbeitete anfangs noch unregelmäßig und stand unter Einfluß von (köln.) Gelegenheitsschreibern. Gegen Ende 1248 hat sich die Einrichtung gefestigt und verfertigte dann einen großen Teils der Urk.n W.s. Ab 1250 steht die Kanzlei unter der Leitung des Protonotars Magister Arnold »de Hollandia«, Propst von Wetzlar, der drei feste Schreiberunter sich hatte, die jeweils von zwei bis drei Hilfskräften unterstützt wurden. Nach dem Tod des Kg.s wurde die Kontinuität nicht unterbrochen. Schreiber der alten Kanzlei wurden in die neue des Nachfolgers → Richard von Cornwall übernommen. Selbst die Urk.n → Rudolfs von Habsburg zeigen bis in die 1280er Jahre Einflüsse der Kanzlei Kg. W.s.

Der »gräfliche Hof« W.s mußte häufig ohne ihn auskommen. Während seiner Abwesenheit nahm sein Bruder Floris als Regent die Belange der Gft. wahr. Es scheint, daß während des Kgtm.s W.s, vermutl. wg. der häufigen Abwesenheit des Gf.en und bedingt durch das dt. Vorbild, in Holland die Institutionen einer zentralen Verwaltung eine deutl. Entwicklung erlebten. So erhielt der gfl. Rat, vordem nicht mehr als eine ad-hoc-Versammlung von Lehnsleuten des Gf.en, zunehmend den Charakter eines regelmäßig tagenden Kollegiums mit festen Mitgliedern. Jedenfalls hatten die vornehmstenAdeligen einen mehr oder minder permanenten Sitz im Rat, namentl. Vertreter der Geschlechter Teilingen, Persijn und Brederode. Auch lokale »Beamte«, die Vögte, die sich aus dem Adel rekrutierten, nahmen an den Ratsversammlungen teil. Während W.s Regierung sehen wir ferner, daß die Hofgeistlichen eine wichtigere Rolle in der Verwaltung der Gft. spielten als zuvor. In einer gfl. Urk. vom 27. Juli 1245 unterzeichnen als letztgenannte Zeugen Bartolomeus notarius noster et magister Daniel doctor scolarium in Middelburg. Der letztgenannte, aus der hzgl. Administration→ Brabants an den holländ. Hof gekommen, spielte auch eine Rolle bei der Beurkundung der Stadtrechte von Haarlem (1245), und wird darin bei den unterzeichnenden Zeugen aufgeführt, auffallenderweise mitten unter den Adeligen. Bei einer anderen Gelegenheit tritt er als Unterhändler des Gf.en auf. Bei Abwesenheit W.s blieben diese Personen in der Verwaltung aktiv, unter dem Befehl seines Bruders Floris.

Kennzeichnend für Floris' administrative Tatkraft ist die Institution einer eigenen holländ. Kanzlei. Seit 1198 war ein solcher Apparat dann und wann für die Gft. tätig, ohne daß man dabei von irgendeiner Kontinuität sprechen könnte. Auch während der ersten Jahre der Regierung Gf. W.s gibt es kaum Anzeichen für das Bestehen einer Kanzlei. Nach der Wahl W.s zum Kg. des röm.-dt. Reiches änderte sich die Situation. Wahrscheinl. nach dem Vorbild der kgl. Kanzlei ist in Holland ab 1249 ein reguläres und eigenständiges Schreibbüro, unabhängig von dem des Kg.s, nachweisbar. Ab 1252 wird dieKanzlei mit zwei oder mehr Schreibern besetzt, und nach dem Tod W.s arbeitet die holländ. Kanzlei für den Bruder Floris, der als Regent für den Sohn W.s, Floris V., auftritt. Ein Mitglied der kgl. Kanzlei W.s wechselte sogar in die holländ. Kanzlei, vermutl. stammte es aus der Gft. selbst.

Quellen

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