Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

Zurück zur Liste

GELDERN

I.

Ein Gf. von G. ist zum ersten Mal für das Jahr 1096 bezeugt; dieser erste geldr. Gf. hatte sich zuvor, 1087, nach Wassenberg benannt und führte bis 1125 beide Herkunftsbezeichnungen nebeneinander. Der Name G. (älteste Namensform des 10. Jh.: Gelleron, später Gelre, Gielra o.ä.), dessen ungeklärte Etymologie und Bedeutung auf sich beruhen bleiben kann, war zunächst eine Gebietsbezeichnung, ein Raumbegriff, der die Siedlungsplatte am östl. Rand des Niersbruchs mit dem Mittelpunkt Aldekerk meinte.Über die dortigen Besitz- und Herrschaftsverhältnisse vor dem Auftreten der Gf.en von G. gibt es sagenhafte Erzählungen aus älterer sowie gelehrte, mit vielen Hypothesen operierende Theorien aus jüngerer Zeit. Überzeugende Erklärungen liefern beide nicht. Wahrscheinl. ist aber die Partikel von G. im Namen des Gf.en Gerhard aus der Zeit um 1100 nicht mehr auf den Landstrich, sondern die Burg G. zu beziehen, die eben damals am nördl. Rand der Aldekerker Platte in der Niersniederung erbaut worden sein dürfte. Sie sollte die als Mitgift an eine Tochter aus der Hand gegebene Burg Wassenbergersetzen. Von ihr ist der Name dann auf das spätere Territorium übertragen worden. Mit einiger Sicherheit lassen sich die unmittelbaren Vorfahren des ersten Gf.en von G. dingfest machen, die als Inhaber von Grafschaftsrechten in der Betuwe (Teisterbant), in der Veluwe und in der Hetter nachweisbar sind. Der erste urkundl., und zwar in einem Diplom Ks. Konrads II. von 1033, greifbare Vertreter der Familie, Gerardus Flamens, führt dann unmittelbar an die Nachricht der Klosterrather Jahrbücher (Annales Rodenses) heran, derzufolge der Ks. ein flandr. Brüderpaar namensGerhard und Rutger an den Niederrhein versetzt und reich ausgestattet hat, um dort das nach den selbstzerstörer. Adelsfehden der Jahrtausendwende entstandene Machtvakuum aufzufüllen. Diese Brüder seien die Vorfahren der um 1104 lebenden Gf.en von G., → Kleve, Heinsberg und Krickenbeck. Die Forschung ist inzw. mehrheitl. von der Zuverlässigkeit dieser Notiz überzeugt. In dem Gerardus Flamens von 1033 darf man deshalb einen der vom Ks. (Heinrich II.?) an den Niederrhein verpflanzten Brüder sehen, die dort mit der Verwaltung des Reichsguts (Reichswald!) und der Wahrnehmung unmittelbarerwie mittelbarer kgl. Herrschaftsrechte (Gft.en) beauftragt waren. Von 1096 an läßt sich die Genealogie der Familie zieml. lückenlos verfolgen; Meinungsverschiedenheiten bestehen ledigl. darüber, ob zw. den Gf.en Gerhard I. (1096-1131/38) und Heinrich I. (1138-74/82) noch ein Gerhard II. und zw. den Gf.en Heinrich I. und Otto I. (1182-1207) noch ein Gerhard III. einzuschieben sind. Je nachdem, wie man sich entscheidet, können die Ordnungszahlen variieren. Durch die Heirat des gleichnamigen Sohnes (oder Enkels) des Gf.en Gerhard I. mit der Erbtochter des Gf.en Otto von Zutphen fiel diese Gft. anderen Sohn Gf. Heinrich I. von G.; seit 1190 titulierten die Gf.en von G. sich zusätzl. als Gf.en von Zutphen. Mit dem Tode Rainalds III. ist die Familie 1371 im Mannesstamm ausgestorben. Herrschafts- und Besitzrechte kamen auf dem Wege einer zw. den beiden Halbschwestern des letzten Hzg.s strittigen weibl. Erbfolge schließl. an das Haus → Jülich (1371/78) und nach dem Ende von dessen jül.- geldr. Zweig (1424) wiederum in weibl. Erbfolge an das Haus → Egmond.

II.

Die Gf.en von G. verdankten die Grundlagen ihrer Besitz- und Machtstellung der Gunst und dem Vertrauen des Kg.s. Sie reihten sich damit in die Schar der kleineren Herrschaftsträger innerhalb der kgl. Klientel ein. Mit dem Rückgang des Einflusses von Kg. und Reich im NW des Kontinents orientierten sie sich dann in Anlehnung wie Konkurrenz auf die regionalen Fürstengewalten hin; das waren im N der geldr. Interessen- und Aktionssphäre das Bm. → Utrecht, im SW das Bm. → Lüttich und das Hzm. → Brabant, im S und SO das Ebm. → Köln, das einezunehmende Bedeutung für G. gewann. Von → Köln trugen die geldr. Gf.en ansehnl. Besitzungen und Vogteien bis hin nach Neuss zu Lehen, was sie v. a. im 13. Jh. eng an die köln. Politik band. Das brachte ihnen durch die Vermittlung des »Reichsverwesers« Engelbert von Köln, eines Neffen des Gf.en Gerhard IV. (1207-29) erhebl. Vorteile von Seiten des Reiches, unter denen die Erlaubnis zur Verlegung des reichslehnbaren Zolls von Arnheim nach Lobith (wo derRhein noch ungeteilt floß) zweifellos und auf lange Sicht der gewinnbringendste war. Im Schlepptau der köln. Politik machten die Gf.en von G. die von Ebf. Konrad getragene Wendung gegen das stauf. Kgtm. mit; 1246 wurde Gf. Otto II. (1229-71) sogar als aussichtsreicher Kandidat für das (Gegen-) Kgtm. gehandelt - ein Indiz für die angesehene Stellung, die die Gf.en von G. im NW des Reiches inzw. errungen hatten. Der bedeutendste Gewinn aus der propäpstl./proköln. Parteinahme gegen die → Staufer war die Verpfändung der ReichsstadtNimwegen durch Kg. → Wilhelm 1247. Nimwegen, das Tiel als wichtigsten Handelsplatz der Region abgelöst hatte, verklammerte fortan die gfl. Besitzkomplexe an Niers und Maas mit denen in der Betuwe und Veluwe. Den Höhepunkt der Südorientierung der Gf.en von G. und der köln.-geldr. Kooperation stellte dann der limburg. Erbfolgestreit dar, in den Gf. Rainald I. durch die Heirat mit der Erbtochter des letzten Hzg.s von Limburg unmittelbar verstrickt war. Dieser Erb- und Sukzessionsstreit weitete sich rasch zu einem Kampf um die Hegemonie im NW des Reichs zw. → Brabant und → Kurkölnaus, was die geldr. Frontstellung an der Seite → Kurkölns gegen das seit jeher als Machtkonkurrent zu G. auftretende → Brabant befestigen mußte. Die verheerende Niederlage bei Worringen (1288), die die Gft. G. für mehrere Jahre unter fläm. Kuratel stellte (Gf. Guido von Flandern hatte das Lösegeld für seinen Schwiegersohn Rainald aufgebracht und wollte sich schadlos halten), hat für G., v. a. hinsichtl. der inneren Strukturierung des Landes, eher positive als negative Folgen gehabt. Sie hat den Gf.en Rainald I., einen offenkundigen polit. Exzentriker, jedenfalls nicht gehindert, nachder Reichsfürstenwürde zu streben, die ihm 1317 vom Thronkandidaten Friedrich von Österreich auch zugesagt wurde, zusammen mit dem Versprechen, die Reichsinsignien künftig in Arnheim (!) aufzubewahren. Was die Entwicklung im Reich Rainald I. letztendl. versagte, gelang dann seinem Sohn Rainald II. (1318/26-43), der den für regierungsunfähig erklärten Vater 1318 gefangen setzte und fakt. die Herrschaft übernahm. Ihm gelang es für einige Jahre, nicht nur Reichs-, sondern große europ. Politik zu betreiben, indem er - zusammen mit Gf. Wilhelm V. von Jülich - seit 1335 für den engl. Kg. EduardIII., der Ansprüche auf den frz. Thron erhob, eine antifrz. Koalition nordwesteurop. Fs.en organisierte, in der er selbst eine der stabilsten Säulen darstellte. An diese Koalition wurde zeitweilig auch Ks. → Ludwig IV. der Bayer herangeführt. Seine Aktivitäten in der Eröffnungsphase des Hundertjährigen Krieges brachten dem verwitweten Gf.en Rainald II. nicht nur die Hand der kgl. Schwester Eleonore von England, sondern 1339 auch die Erhebung zum Hzg. und die Umwandlung seiner Gft. in ein Hzm., das - als ganzes und nicht nur, wie bisher, in Teilen - vom Reich zu Lehen ging und auch inweibl. Linie vererbbar war. Mit dem Tode Rainalds II. (1343) brach die reichsnahe und englandorientierte geldr. Politik der großen Perspektiven zusammen. Der noch im Kindesalter stehende Nachfolger aus der Ehe mit Eleonore von England, Rainald III. (1343-61, 1371) wurde in die Rivalitäten landsässiger Adelsfraktionen, in regionale Machtkonflikte und schon bald in Auseinandersetzungen mit seinem Bruder Eduard verstrickt, der eine Teilhabe an der Landesherrschaft forderte, sie schließl. ganz für sich beanspruchte. Es war der zweite jener mit Waffengewalt ausgetragenen Konflikte innerhalb derDynastenfamilie, die für G.s Geschichte so charakterist. gewesen sind. 1361 setzte Eduard mit Billigung des größeren Teils der Landstände seinen Bruder ab, folgte ihm als Hzg. und griff die traditionelle antibrabant. Politik G.s wieder auf. In deren Verfolg ist er 1371 als Bundesgenosse Hzg. Wilhelms II. von Jülich in der Schlacht gegen Hzg. Wenzel von Brabant bei Baesweiler gefallen. Sein wiedereingesetzter Bruder Rainald III. folgte ihm nur wenige Monate später kinderlos im Tode nach. Mit ihm wurden - wie es der Chronist pathet. formuliert - »Helm und Schild des Stamms von Geldern«begraben (Koelhoffsche Chronik, 1877, S. 705).

III.

Von einigen kleineren chronikal. Aufzeichnungen abgesehen stellt die bis 1481 reichende »Geldrische Chronik« des Willem van Berchen das repräsentative historiograph. Werk über G. im MA dar, vornehml. zwar auf das Land ausgerichtet, doch bei der engen Verzahnung von Land und Herrschaft auch eine Chronik der Dynastenfamilie bietend. Berchen hat ältere Aufzeichnungen und Vorlagen eingearbeitet und gibt eine sehr detaillierte Schilderung der Begebenheiten, die um so genauer und zuverlässiger ist, je näher die Ereignisse an seine eigene Lebenszeitheranrücken. Eine die Herrscherfamilie glorifizierende Tendenz ist nicht zu erkennen, wohl aber spart der Autor nicht mit prononcierten Urteilen über die Akteure, ihre Taten und Unterlassungen.

Die anfängl. Zerrissenheit ihrer Besitz- und Herrschaftskomplexe, von denen sich Allode und Vogteien an der Niers und zw. Maas und Niers ballten, während Grafschaftsrechte und auf solche Rechte zurückgehende Herrschaftstitel sich in der Veluwe und Betuwe zusammendrängten, hat den Gf.en von G. eine eindeutige polit. Akzentsetzung und Schwerpunktbildung nicht leicht gemacht. »Zuhause« aber haben sie sich in ihrem Herkunftsraum gefühlt, wie die Grablegen zu erkennen geben, bei denen sich freilich erst im 13. Jh. eine stabile Tradition ausgebildet hat. Die Gf.en Heinrich I. (1138-82) undOtto II. (1182-1207) sind - wie viell. schon die beiden Vorgänger? - im Zisterzienserkl. Kamp nahe ihrem Stammsitz, aber auf köln. Boden begraben worden. Gerhard IV. (1207-29) liegt in dem von ihm gegründeten Zisterzienserinnenkl. zu Roermond bestattet. Sein Nachfolger Otto II. (1229-71) stiftete dann um 1250 die Frauenzisterze Gräfenthal bei Goch an der Niers. Es wurde die Familiengrablege, in der er selbst und alle seine Nachfolger aus dem Geschlecht der Flamenses ihre letzte Ruhe gefunden haben. Auch die Gf.innen bzw. Hzg.innen, ausgenommen die beiden letzten, sind dort begraben worden.Erst die Hzg.e aus dem Haus → Jülich wählten ihre Grabstätten in der Kartause Monnickhuizen bei Arnheim, die Hzg. Rainald II. (als Grablege?) ins Werk gesetzt hatte. Daß die Gründung von Gräfenthal eine dynast. Zäsur markieren sollte, wird dadurch unterstrichen, daß Otto II. bei oder kurz nach dem Regierungsantritt einen Wappenwechsel vorgenommen hat, insofern die bis dahin begegnende (2:1 gestellte) Mispelblüte durch einen von Schindeln begleiteten steigenden Löwen abgelöst wurde. Wahrscheinl. war es der Wunsch, sich in die Ritterkultur der Stauferzeit einzufügen, der diesenAustausch eines originellen Zeichens durch ein Allerweltssymbol veranlaßt hat. Auch die Rangerhöhung von 1339 hat Auswirkungen auf das Wappenbild gefunden: Der Löwe wurde zwiegeschwänzt und bekrönt, aus dem Schild verschwanden die Schindeln oder Würfel. In dieser Form hat das geldr. Wappen dann die Jh.e überdauert.

IV.

Die Gfen. von G. haben ihr Herrschaftsgebiet bis zu ihrer Herzogserhebung kontinuierl. ausbauen können; noch im 13. Jh. sind ihnen im südl., an Niers und Maas gelegenen Teil ihres sich ausbildenden Territoriums ansehnl. Erwerbungen gelungen. Entscheidend war aber der Gewinn und die Behauptung der Reichspfandschaft Nimwegen, womit sie nicht nur eine Großstadt mit über 10 000 Einw.n, sondern auch das Verbindungsstück zw. den südl. und den bis an die Zuidersee sich erstreckenden nördl. Teilen ihres Herrschaftsgebietes in die Hand bekamen, ohne welches dieses kaumzusammenzuhalten gewesen wäre. Daß Gft. und Hzm. G. keine Teilungen und keine Verluste haben hinnehmen müssen, hat einen doppelten Grund: Zum einen waren die schon zu Beginn des 14. Jh. sich formierenden Landstände so stark, daß sie die Integrität des Landes, der tota terra Gelrensis, und die Unteilbarkeit der Landesherrschaft durchzusetzen in der Lage waren. Das hing mit der Zusammensetzung der Stände zusammen, in denen die Städte (als solche mehrheitl. in den 30er Jahren des 13. Jh. gegr. und privilegiert) die führende Rolle spielten; in ihnenlebten am Ende des MA nicht weniger als 35% der Bevölkerung. Zum andern wurde das ständ. Streben nach Einheit und Unversehrtheit des Landes dadurch begünstigt, daß die durchweg schmale männl. Nachkommenschaft innerhalb der Dynastie eben ausreichte, die Herrschersukzession zu sichern und gelegentl. den einen oder anderen Bischofsstuhl in der Nachbarschaft zu besetzen. Erlitt man in einem solchen Fall Schiffbruch wie bei dem Lütticher Elekten Heinrich von G., wurde der Unglücksrabe mit einer Apanage abgefunden (Herrschaft Montfort). Zu einer Aufteilung in mehrere Linien ist es deshalb nichtgekommen.

Von der Heirat Gf. Rainalds II. mit Eleonorevon England abgesehen hielt sich seit dem 13. Jh. die Herkunft der Ehepartner im herkömml. Rahmen ranggleicher Dynastenfamilien des europ. NWs: → Brabant, → Kleve, Limburg, Flandern und Mecheln; im Jh. zuvor war mit Arnstein und Scheyern-Wittelsbach der Horizont noch weiter gespannt.

Quellen

Augustus, Louis: Annales Rodenses. Kroniek van Klosterade. Tekst en vertaling, Maastricht 1995 (Publikaties Rijksarchief Limburg, 3). - Die cronica van der hilliger Stat van Coellen (sogen. Koelhoffsche Chronik), hg. Von Hermann Cardauns, Leipzig 1877 (Die Cjroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, 14: Die Chroniken der niederrheinischen Städte/Cöln, 3). Geldersche Kronieken, hg. von P. N. van Doorninck, Arnheim 1904 (Werken uitgegeven door Gelre, 5). - Gelderse charters uit Münchenteruggekeerd, hg. von Petrus Johannes Meij, Den Haag 1953. - Gelderse Kroniek, 1950. - Het oudste leenaktenboek van Gelre 1326, hg. von P. N. van Doorninck, Haarlem 1898. - Nijhoff 1-2, 1830-33. - Oorkondenboek van Gelre en Zutphen tot 1326, hg. von E. J. Harenberg u. a., bisher 7 Lfg.en, Den Haag 1980-96. - Oorkondenboek der graafschappen Gelre en Zutfen, 1-2, 1872-76. - De rekening betreffende het graafschap Gelre 1294/95, hg. von Lodewijk SamuelMeihuizen, Arnheim 1953 (Werken uitgegeven door Gelre, 26). - Wilhelmus de Berchen, De nobili principatu Gelrie et eius origine, hg. von Ludolf Anne Jan Wilt Sloet van de Beele, Den Haag 1870.

Alberts 1950. - Alberts 1978. - Drache und Mispel im Gelderland. Eine Handreichung für Haus und Schule, hg. von Stefan Frankewitz und Peter Lingens, Geldern 1996 (Geldrisches Archiv, 4). - Flink, Klaus: Zur Entstehung des Landes und der Stadt Geldern, in: Flink, Klaus: Rees, Xanten, Geldern. Formen der städtischen und territorialen Entwicklung am Niederrhein, Kleve 1981 (Schriftenreihe des KreisesKleve, 2), S. 57-72. - Gelderland, 2001. - Gorissen, Friedrich: Geldern und Kleve. Über die Entstehung der beiden niederrheinischen Territorien und ihre politischen Voraussetzungen, Kleve 1951 (Kleverland am Niederrhein). - Janssen, Wilhelm: Die Erhebung des Grafen Rainald II. von Geldern zum Herzog und Reichsfürsten im Jahre 1339, in: Gelre, 1990, S. 1-26. - Lucas, Henry S.: The Low Countries and the Hundred Years‹ War, University of Michigan 1929. - Meij, Petrus Johannes: Deverheffing van de graaf van Gelre tot Rijksvorst, in: Gelre. Bijdragen en Mededelingen 61 (1962-64) S. 349-355. - Meij, Petrus Johannes: De Gelderse bloem en de Gelderse kronieken, in: Gelre. Bijdragen en Mededelingen 66 (1972) S. 1-37. - Merckens, Otto: Die Ahnenstämme »von Cleve« und »von Heinsberg« der Maria von Bongard, Wuppertal 1943. - Nikolay, Willi: Die Ausbildung der ständischen Verfassung in Geldern und Brabant während des 13. und 14. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Entstehung undKonsolidierung mittelalterlicher Territorien im Nordwesten des Alten Deutschen Reiches, Bonn 1985 (Rheinisches Archiv, 118). - Schiffer, Peter: Die Grafen von Geldern im Hochmittelalter (1085-1229), Geldern 1988 (Veröffentlichungen des Historischen Vereins für Geldern, 89). - Schilfgaarde, Anthonie Paul van: Zegels en genealogische gegevens van de graven en hertogen van Gelre, graven van Zutphen, Arnheim 1967 (Werken uitgegeven door Gelre, 33). - Thissen, Bert: Die Pfalz Nimwegen zwischen Reichs- undTerritorialgewalt (1247-1371), in: Territorium und Residenz am Niederrhein, 1993, S. 33-66. - Trautz, Fritz: Die Könige von England und das Reich 1272-1377, Heidelberg 1961.