Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Gottesdienst und Frömmigkeit

Hofgeistlichkeit

1200-1450

An den weltl. Fürstenhöfen, an den geistl. etwas später, setzte ab dem 12. Jh. der institutionelle Ausbau der Hofkanzleien ein, für deren Dienste – Schreibarbeiten und Urkundenausfertigung – schreibkundige Hofgeistliche herangezogen wurden. Die Verbindung zw. geistl. Hofdienst und Kanzleitätigkeit (cancellarius) wurde charakterist. Die durchwegs adeligen Hofgeistlichen (capellanus) waren jedoch in der Frühzeit noch nicht als fester Personenstamm am Hof resident, sondern blieben weiterhin einer kirchl. Institution, einem Kl. oder Stift, zugeordnet. Ihre materielle Unterstützung erhielten sie aus Pfarrei- oder Stiftspfründen, ledigl. die vornehml. in der Seelsorge tätigen Hofgeistlichen waren dauerhafter am Hof präsent und enger in den Hofstaat eingebunden; auch sie wurden jedoch weiterhin aus ihren Pfründen versorgt. So hatten bspw. Protonotare, die der österr. Herzogskanzlei unter Albrecht I. vorstanden, generell mehrere Pfarreien inne.

Die Einbeziehung des Hofkaplans in den Hofstaat war unterschiedl. geregelt. Während die Kapläne im Hzm. Österreich Mitglieder des Hofstaates waren und ihre Herren auf Reisen zu Reichstagen, zu anderen Res.en oder auf Kriegszügen begleiteten, ist aus Braunschweig noch für das späte 13. Jh. überliefert, daß Hofgeistliche den Herrscher kaum auf Reisen begleiteten und ledigl. auf Abruf in ihrem Kl. oder Stift bereit standen. Auch Doppelloyalitäten konnten sich ausbilden. So gehörte bspw. der Magister Bernhard, Propst des Kollegiatstiftes St. Bartholomä in Friesach, am Anfang des 13. Jh.s sowohl der ebfl. Kapelle in Salzburg als auch der hzgl. Kapelle der Babenberger an. An der Münchner Res. etablierte sich eine Kanzlei erst relativ spät, am Anfang des 13. Jh. Die Wittelsbacher griffen für anfallende Schreibarbeiten auf Geistliche aus den Stiften und Kl.n zurück, die jedoch nicht in den eigentl. Hofdienst übernommen wurden.

Hofgeistliche wurden aus allen zum Herrschaftsbereich des Fs.en gehörenden Kl.n und Stiften rekrutiert, meist aus den Hauskl.n, etwa dem Schottenkl. im Fall der Hzg.e von Österreich. Für Prag lassen sich Geistliche als Notare und Protonotare aus den Kollegiats- bzw. Hochstiften Prag, Wyschegrad, Olmütz und Kremsier nachweisen.

Mit dem Aufstieg von weltl., an den Universitäten ausgebildeten und hoch qualifizierten Laien, die das Amt des Notars übernahmen, schwand im späten MA allmähl. die Bedeutung der Geistlichen für das Kanzleiwesen. Es fand nun eine Konzentration auf religiöse Handlungen und auf den polit. Bereich statt, als Berater der Fs.en oder Kg.e, als Hofkanzler bzw. wie im frühen 14. Jh. unter Friedrich dem Schönen als Mitglieder des für Diplomatie und Gesandtschaftswesen zuständigen consortium secretariorum et familiarum. Doch nicht nur im diplomat.-seelsorgerl. Bereich waren Hofgeistliche tätig, sondern ihnen kam auch eine wichtige und prägende Rolle für die höf. Kultur zu, bspw. als Verfasser volkssprachl.-höf. Texte. Die Kapläne Heinrichs des Löwen werden als Verfasser des Lucidarius gen., Heinrich von Veldeke gehörte zum Hof der Gf.en von Loon und Kleve, Herbort von Fritzlar bewegte sich im Umkreis der Ludowinger.

1450-1550

Mit dem Ausbau und der Ausgestaltung der Hofburgkapellen zu Hofpfarren, v. a. ab dem frühen 16., aber auch schon Mitte des 15. Jh.s, trat eine Diversifizierung der Ämter der Hofgeistlichkeit ein. In Wien gab es bereits seit 1435 neben den Hofkaplänen einen »Pfarrer zu Hof«, unter Ehzg. Ferdinand I. sind nun ein Hofprediger (der erste ist der Franziskaner Medardus van Kirchen), ein Eleemosynarius (Almosinier) sowie mehrere Hofkapläne zu finden; auch eine Kantorei wurde gestiftet. Gleichzeitig vollzog sich die vollständige Einbindung der Hofgeistlichkeit in den Hofstaat des Fs.en, wie die von Ehzg. Ferdinand I. 1527 erlassene Capellordung zeigt.

Durch die stärkere Bindung der Hofgeistlichen an den Hof ist im 16. Jh. die Etablierung bestimmter Orden für die höf. Dienste, v. a. für das Amt des Beichtvaters, zu beobachten. Ab dem 17. Jh. setzten sich die Jesuiten am Wiener Kaiserhof durch, am kurbayer. Hof in München bereits ab der zweiten Hälfte des 16. Jh.s.

Im protestant. Bereich etablierte sich allmähl. eine eigenständige Hofgeistlichkeit, auch kleinere Höfe leisteten sich eigenes geistl. Personal. Die Regenten beriefen Hofprediger, zu deren Aufgaben die Sakramentsverwaltung in der fsl. Familie, aber auch in der Hofgesellschaft gehörte. Sie waren u. a. für den Gottesdienst am Hof, v. a. bei öffentl. Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Erbhuldigungen und Begräbnissen zuständig. Beispielhaft für die Übergangszeit der Reformation steht Georg Spalatin, Hofprediger am kursächs. Hof sowie Beichtvater, Seelsorger und Berater der Kfs.en Friedrich des Weisen und Johann Friedrich. Während sein Einfluß in einer frühen Phase der Reformation einen weiteren Verbleib Martin Luthers in Kursachsen bewirkte, war Spalatin ab 1528 als Superintendent in Altenburg tätig; dort übernahm er Visitationsaufgaben in der sächs. Landeskirche. Andere Fs.en, wie bspw. die hess. Lgf.en, beriefen nicht sofort eigene Hofprediger, sondern griffen zunächst auf die Pfarrer der Residenzstädte zurück.

1550-1650

Ab der zweiten Hälfte des 16. Jh.s übernahmen Hofprediger auch im protestant. Bereich neben ihren geistl. Aufgaben immer stärker polit., vornehml. kirchenpolit. Aufgaben. Ihre Einbeziehung in wichtige polit. Entscheidungen oder diplomat. Bemühungen war jedoch keineswegs so ausgeprägt wie die der kathol. Beichtväter. Ebenso gestaltete sich ihre Integration in den Hofstaat nicht einheitl., sie dürfte jedoch als institutionalisiert gelten.

An den protestant. Höfen nahmen Hofprediger häufig verschiedene Ämter in Personalunion wahr, etwa das Amt des Hofpredigers, des Konsistorialrates oder des Generalsuperintendenten, wie bspw. in Gotha und Ansbach. Die Geistlichkeit konnte aus einem oder mehreren Hofpredigern bestehen; hinzu kamen Diakone, deren Dienst die erste Stufte der Karriereleiter im geistl. Hofamt darstellte. Die Stellen waren an die Res. gebunden, d. h. an jedem Ort einer Res. entstand eine Hofpredigerstelle mit einer Gemeinde. In Dresden wurde mit der Berufung Matthias Hoe von Hoeneggs (1580-1645) zum 1. Hofprediger für diesen 1613 der Titel »Oberhofprediger« eingeführt, womit sich ein gewisser Führungsanspruch verband, der zu Auseinandersetzungen mit dem zweiten Hofprediger Daniel Hänichen führte. Der Oberhofprediger wie auch der Hofprediger unterstanden am Dresdner Hof dem Oberhof- bzw. Hofmarschall. Dem Oberhofprediger wiederum unterstanden alle in der Hofkapelle wirkenden Personen - Kapellmeister, Hofkantor, Nebenkantor, Hoforganist und Hofkirchner.

Die luther. und kalvinist. Hofprediger leisteten wichtige Beiträge für die Konsolidierung der Landeskirchen und wurden für ihre Landesfs.en zu wichtigen Verbündeten und zum Sprachrohr in der Durchsetzung kirchenpolit. Anliegen. Für Preußen ergab sich im frühen 17. Jh. die Sondersituation, daß nach der Konversion Johann Sigismunds (1613) zum Calvinismus die Hofprediger reformiert und damit die einzigen reformierten Prediger im sonst luther. verbleibenden Land waren. In anderen Territorien, etwa in Hessen-Kassel und in Hessen-Darmstadt, nahmen die Hofprediger eine Vorbildfunktion für die Konsolidierung der Landeskirchen wahr, in Hessen-Kassel zudem für die Calvinisierung der Gesellschaft.

Ihr Selbstverständnis, aber auch ihre Vorstellungen für das theolog. und polit. Programm der Fs.en formulierten Hofprediger wie Polykarp Leyser, d. Ä. (Dresden), Joachim Lütkemann (Wolfenbüttel) oder David Pforr (Kassel) in Predigten, die später im Druck erschienen. Ab der Mitte des 17. Jh.s wandelte sich der Anspruch an den protestant. Hofprediger, der nun weniger als Berater des Fs.en in kirchenpolit. Angelegenheiten hervortrat, sondern vielmehr zum mahnenden Theologen wurde. Generell sind von den Hofpredigern eine Vielzahl hofkrit. Äußerungen überliefert, die sich im späten 17. und frühen 18. Jh. zu Absolutismuskritik entwickeln konnten. In diesem Sinne griffen die luther. und kalvinist. Hofprediger bereits im 16. Jh. in Diskurse über Herrschaftsprinzipien und Obrigkeit ein und trugen durch entspr. gewählte Predigttexte, etwa bei Begräbnissen von Fs.en, zur allgemeinen Diskussion bei.

Das kathol., jedoch polit. stärker involvierte Pendant der Hofprediger waren die Hofbeichtväter oder Hofkapläne, die an den wichtigsten weltl. und geistl. Höfen ab dem frühen 17. Jh. meist dem Jesuitenorden entstammten. Bekannte Hofbeichtväter, die auch durch staatstheoret. Schriften hervortraten, waren der jesuit. Beichtvater des bayer. Kfs.en Maximilian I., Adam Contzen, sowie Wilhelm Lamormaini (ebenfalls Jesuit) am Wiener Kaiserhof.

→ vgl. auch Abb.7

Quellen

Adam Daniel Contzen, aulae speculum. Sive de statu, vita, virtute aulicorum atque magnatum, Coloniae Agrippinae 1630. - Polykarp d. Ä. Leyser, Regenten-Spiegel, oder Erklärung deß 101. Psalmen in 4. Predigten zum Anfang und Beschluß deß Land-Tags zu Torgau, Leipzig 1605, ND hg. von Ferdinand Friederich, Halle 1858. - Joachim Lütkemann, Regenten Predigt (von der höchsten Tugend hoher Obrigkeit, über Psalm 37 V. 34) 1671, in: Christiano-scopia epistolica: Oder Christlicher Wahrsager u. Zeichen-Deuter. Das ist: Die sontägliche Episteln durchs gantze Jahr […] außgeleget […], Andreas Ottho, Hanau: Stock, 1668. – David Pforr, Christlicher Hofspiegel aus des Gott-gefälligen Israelitischen König Davids 101. Psalm zuforderst Obrigkeit und Regenten dann auch dero hohen und niedern Bedienten und Unterthanen, Schmalkalden 1679.

Klewitz, Hans-Walter: Cancellaria. Ein Beitrag zur Geschichte des geistlichen Hofdienstes, in: DA 1 (1937) S. 44-79. – Reuvekamp-Felber, Timo: Volkssprache zwischen Stift und Hof. Hofgeistliche in Literatur und Gesellschaft des 12. und 13. Jahrhunderts, Köln u. a. 2003. – Schorn-Schütte, Luise: Prediger an protestantischen Höfen der Frühneuzeit, in Bürgerliche Eliten in den Niederlanden und in Nordwestdeutschland. Studien zur Sozialgeschichte des europäischen Bürgertums im Mittelalter und in der Neuzeit, hg. von Heinz Schilling und Hermann Diederichs, Köln u. a. 1985 (Städteforschung. A, 23), S. 275-336. – Sommer, Wolfgang: Obrigkeits- und Sozialkritik in lutherischen Regentenpredigten des frühen 17. Jahrhunderts, in: Predigt und soziale Wirklichkeit. Beiträge zur Erforschung der Predigtliteratur, hg. von Werner Welzig, Amsterdam 1981 (Daphis, 10), S. 113-140. – Thadden, Rudolf von: Die Brandenburgisch-Preußischen Hofprediger im 17. und 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der absolutistischen Staatsgesellschaft in Brandenburg-Preußen, Berlin 1959 (Arbeiten zur Kirchengeschichte, 32). – Zeissler, Gustav Ludwig: Geschichte der sächsischen Oberhofprediger, Leipzig 1856.