Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Familie (weitere)

1250-1550

Im Zusammenhang des ma. Fürstenhofes ist das Verständnis von Familie mehrdeutig. Sie war zum einen, wie noch in der modernen bürgerl. Gesellschaft, die verwandtschaftl. Kerngruppe: der Hausvorstand (pater familias), sein Ehepartner und die (leibl. und legitimen) Kinder innerhalb eines gemeinsamen Haushalts. In dieser Form war die Familie das verwandtschaftl. Ordnungsmodell in allen sozialen Ständen der ma. Gesellschaft. Am herrscherl. Hof bildete entspr. die Familie des Fs.en den Mittelpunkt, durch exklusive persönl.-verwandtschaftl. Bindung an die Person des Fs.en und in ihrer sozialen wie funktionalen Rollenzuschreibung auf sein herrscherl. Amt bezogen. Ein weiterer verwandtschaftl. Kreis bestand in den nur temporär anwesenden leibl. oder eingeheirateten (rechtlichen) Verwandten, die anderen Höfen angehörten. Die weitläufigen, stets verdichteten und im späten MA europaweit ausgedehnten dynast. Vernetzungen zw. den Höfen gründeten sich auf der Verwandtschaft der Fs.en, die auch zw. den Herrschern verschiedener Reiche familiäre Bindungen begründete. Schon die vielfältigen repräsentativen, diplomat. und polit. Aufgaben der Familienmitglieder, insbes. der Fürstengattinnen, erlauben es selbst bei enger persönl. Bindung eines Fs.en an seine Familienangehörigen nicht, die Familie als priv. zu verstehen: Eine fsl. Familie war Teil der höf. Öffentlichkeit. In einem solchen Verständnis begriffl. erst seit der Frühen Neuzeit belegt, bedeutete familia in der ma. Gesellschaft zugl. die Gemeinschaft aller im Haus Lebenden, wiederum des Hausvorstandes und seiner leibl. Verwandten, dann aber auch der Diener und Vertrauten. Dieses Verständnis von Familie bezeichnete die unmittelbare personelle Umgebung des Fs.en (entourage), deren Zugänglichkeit und Zugehörigkeit – außerhalb verwandtschaftl. Bindung, aber auch mit dieser überschneidend – durch ein persönl. Vertrauensverhältnis zum Fs.en und durch Funktionen am Hof bestimmt war. Zunehmend ausgeformt und vielfältig variiert finden sich solche fsl. familiae im westl. Europa sicher nachweisbar seit dem 12. Jh.

Sozialständ. Ränge und polit. Bedeutung eines einzelnen konnten die Aufnahme in eine fsl. familia nahelegen, aber niemals erzwingen. Wer in der Umgebung des Fs.en zugelassen war, welche Stellung er dort bekleidete und welche zeitl. Dauer seiner Zugehörigkeit vorgegeben war, entschied der Fs. in persönl. Willensakten, die auch die Übertragung besonderer Aufgaben oder einen Ausschluß bewirken konnten. Die Aufnahme konnte formlos geschehen oder im Rahmen einer Zeremonie am Hof.

Vom Hoch- zum SpätMA zunehmend, wurde die Mitgliedschaft in einer fsl. familia nicht mehr nur als Ausdruck von Gefolgschaft und Nähe zur Person des Fs.en verstanden, sondern mit der Übernahme funktionaler Tätigkeiten verbunden. Diese konnten in vielfältiger Verfügbarkeit für aktuelle Erfordernisse der Politik und Diplomatie bestehen oder in grundsätzl. Zuständigkeit für bestimmte Aufgabenbereiche am Hof und im Auftrag des Fs.en. Insbes. in der Diplomatie bewirkte die Vertrauensstellung eines familiaris zu seinem Fs.en, daß er glaubwürdig für seinen Willen sprechen und im zeitgenöss. Verständnis seinen fsl. Herrn geradezu körperl. repräsentieren konnte. Da Herrschaft im MA trotz zunehmender Verschriftlichung und Effektivierung von Verwaltungshandeln (Staatswerdung) immer personale Herrschaft blieb und der persönl. Präsenz des Herrschers erhebl. Bedeutung für seine Akzeptanz zukam, spielte die sinnfällige »stellvertretende persönl. Präsenz« durch familiares eine wichtige Rolle. Für die Konsolidierung und Stabilität von Königsherrschaft kaum zu überschätzen ist die integrative Funktion einer Rekrutierung der familiares aus den geopolit. Regionen eines Reiches. In der familia liegt »a key concept in the understanding of medieval government in Western Europe« (Takayama 1993).

Familiaritas (Zugehörigkeit zu einer fsl. familia) war zugl. Ausdruck einer allg. Vertrauensstellung und eines bes. Status am Hof sowie der Zugehörigkeit zu einer sozialen wie funktionalen Elite innerhalb der Hofgesellschaft (selbstverständlich unbeschadet der bevorrechteten Stellung der fsl. Verwandtschaft und des hohen Adels des jeweiligen Reiches). Entsprechend vollzog sich die Aufnahme solcher familiares und ihre Einweisung in ihren Status durch einen zeremoniellen Ernennungsakt und die Übergabe eines Ernennungsbriefes (littera familiaritatis).

Als Form sozial-hierarch. Ordnung und funktionaler Organisation einer unmittelbar auf einen Amtsinhaber bezogenen personellen Gefolgschaft wurde die familia erstmals an der päpstl. Kurie entwickelt und im folgenden an Bischofssitzen, teilw. wohl auch in monast. Orden (dort mit eigener Ausformung einer geistl. Familiarität) und Ritterorden, übernommen und beibehalten. Obwohl eine direkte Bezugnahme nicht nachweisbar ist, dürften die familiae an den Höfen weltl. Fs.en danach ausgeformt worden sein. Wie andere Elemente der höf. Ordnung auch, ist die Entwicklung der familiae zugl. Ausdruck und Folge einer regen und internationalen diplomat. Kommunikation, der die familiares verhaftet blieben: Diplomatie und Gesandtschaftstätigkeiten zählten zu ihren wesentl. Aufgabenbereichen.

An den westeurop. Höfen des späten MA folgte die Organisation der familia weitgehend einheitl. dem erwähnten Grundmuster, unterschied sich aber in der Ausführung nach Maßgabe lokaler Gewohnheiten, kultureller Traditionen und nicht zuletzt des erreichten Organisationsgrades an höf. Administration. Die jeweiligen Kanzlei- und Registraturgebräuche entschieden darüber, inwieweit die Mitglieder einer familia namentl. und über ihren Status erfaßt wurden und beeinflußten nachhaltig die Überlieferungslage. Heute festzustellende Abweichungen zw. den Höfen können deshalb durchaus in tatsächl. Entwicklungsunterschieden begr. sein oder ledigl. in einer differenten Verzeichnungspraxis. Entscheidend hierfür war der jeweilige Grad an herrschaftl. Zentralität und Residenzbildung; die kgl. familiae in Frankreich und England, auch in Aragón und Sizilien wie auch der hzgl. Hof in Burgund sind schon deshalb weitaus besser bezeugt als diejenigen im dt. Reich.

Weiterhin vollzog sich an den genannten Höfen eine stärkere institutionelle Überformung und Ausdifferenzierung: Familia, Hofkapelle (die mit kirchl. Aufgaben am Hof betrauten Kleriker) und Kanzlei (das für die Verwaltung und Schriftführung am Hof zuständige Personal) entwickelten sich in den westeurop. Zentralmonarchien organisator. und personell während des 14., teilw. schon des 13. Jh.s auseinander und zu jeweils eigenen Institutionen. Im röm.-dt. Reich hingegen blieben sie weitgehend verschränkt und erst im 15. Jh. durchlief auch dort die Kanzlei eine erkennbare Eigenentwicklung, während aber familia und Hofkapelle noch immer verbunden blieben. Entspr. standen die Höfe in den Nachbarreichen an der Spitze der Entwicklung in ihrem Herrschaftsgebiet, wohingegen im röm.-dt. Reich die territorialfsl. Höfe auch hinsichtl. ihrer personellen wie institutionellen Organisation zunehmend gegenüber dem Königshof die Entwicklung anführten. Nicht anders verhielt es sich in der internen Differenzierung: Insbes. am burgund. wie am kgl. frz. Hof sind neben der familia des Regenten weitere, grundsätzl. gleich organisierte familiae seiner Gattin, des Erbprinzen und führender, am Hof präsenter Fs.en umfangr. überliefert, während Entsprechendes im röm.-dt. Reich nur in Ansätzen erschlossen werden kann. Dort ist schließl. nur von einer kgl. familia auszugehen; eine eigenständige Entwicklung einer ksl. familia läßt sich hingegen nicht nachweisen.

Wie das Personal in Kanzlei und Rat, so wurden auch die Mitglieder der familia eines dt. Kg.s, insbes. nach einem Dynastiewechsel, teilw. oder vollständig ausgetauscht. Maßgebl. für die Auswahl der familiares im einzelnen war eine bereits frühere Vertrauensstellung, territorialherrschaftl. oder regionale Verbundenheit und in jedem Fall die als einzige offizielle Begründung für die Aufnahme eines neuen familiaris genannte, aber keineswegs nur top. gemeinte persönl. Bewährung des Betreffenden im fsl. Dienst. Immer wieder finden sich aber auch familiares, deren soziale oder funktionale Qualifikation ihnen ihre Mitgliedschaft in der kgl. familia über einen Herrscherwechsel hinweg sicherte.

Weil die familiares gewöhnl. feststehende, regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhielten (mitunter ergänzt um materielle Ausstattungen wie Kleidung), war die familia stets eng an die (tägliche) höf. Finanzverwaltung gebunden, ihre Mitglieder wurden in deren Registratur erfaßt und über Status oder funktionale Titulatur bestimmt. Die Bezeigung der familia über den Begriff des »Haushalts« ergibt sich hieraus, wie sie in der englischsprachigen (household) und französischsprachigen (hôtel) Überlieferung üblich war, die auch die familiares gewöhnl. nicht als solche bezeichnete, sondern differenziert nach Status oder Funktion. In der fast ausschließl. lat. geschriebenen Überlieferung des dt. Königshofes hingegen wurde das Wortfeld familia/familiaritas/familiares verwendet (so auch in den aragones. Quellen).

In der Kanzlei des engl. Königshofes waren laikale (lay officers) von geistl. Mitgliedern des household unterschieden und knights of the chamber von jenen king's knights, die als sozial exklusiver Verband kgl. Vertrauter am Hof für bes. Aufgaben herangezogen wurden, etwa in der Diplomatie. Der betreffende Personenverband war vergleichsweise einheitl. organisiert, unmittelbar und ausschließl. an die Person des Kg.s gebunden. Verdienste und soziale Stellung qualifizierten für eine Aufnahme in den Kreis der kgl. Vertrauten. Als King's knights waren die Familiaren am Hof nochmals sozial herausgehoben; ihre Funktionszuschreibungen folgten erst aus dieser Stellung.

Die kgl. frz. Kanzlei verzeichnete Einkünfte und Ausgaben des Hôtel du Roi wie auch des Hôtel der Kg.in und des Kronprinzen. Analog verfuhr man mit den Hôtels der Fs.en (insbes. derjenigen »von Geblüt«) Frankreichs. Die einzelnen Personen wurden über ihre Zuständigkeiten und Dienste erwähnt und mit ihren aktuellen Tätigkeiten verrechnet und entspr. bezeichnet. Hier stand die Funktionszuweisung im Vordergrund; ihre Komplexität und der Grad an Vertraulichkeit erst bestimmte den jeweiligen Status am Hof. Als familiers erscheinen die Betreffenden in der Kanzleiüberlieferung nicht, wohl aber in der zeitgleichen Chronistik, dort mit der Betonung auf ihrem persönl. Vertrauensverhältnis zum Fs.en, als seine ausgewählten Vertrauten und Diener. Im Gegensatz zur volkssprachl. frz.-burgund. Kanzleiüberlieferung ist die engl. teilw. in lat. Sprache verzeichnet und verwendet dann, anders als in ihren volkssprachl. Teilen, auch das Wortfeld familia.

Eine im Vergleich singuläre Dichte und Detailgenauigkeit weist die burgund. Kanzleiüberlieferung zum Hôtel du Duc de Bourgogne aus. Auch dort sind die Einzelnen nicht als familiers, sondern durch Status (chevalier, clerc) oder Funktion (sergeant, officiers) bezeichnet. Zweifellos an allen europ. Höfen war, wie in Burgund sicher nachzuweisen, der Personenverband der Familiaren von demjenigen der Räte wie auch der Sekretäre und Notare der Kanzlei (bei gelegentl. Überschneidung) im Grundsatz getrennt.

Für das röm.-dt. Reich sind entspr. Überlieferungen ohnehin erst rudimentär seit Karl IV., seriell seit Sigmund und Wenzel erhalten (Reichsregisterbände), erreichen aber im 15. Jh. bei weitem nicht den Organisationsgrad der erwähnten übrigen europ. Höfe. Nachweise bleiben zumeist auf eine Verleihung von Litterae familiaritatis bezogen und nennen für den Einzelfall die betreffenden Personen und ihre Aufnahme in den Kreis der kgl. familia. Unterschieden werden sowohl Funktionsbereiche, insbes. in der Diplomatie, und aktuelle, abgerechnete Tätigkeiten als auch der jeweilige soziale Status. Hierzu zählte eine nochmalige Unterscheidung in temporär Aufgenommene und in dauerhafte Mitglieder, letztere mitunter als commensales / Tischgenossen / Hofgesinde des Kg.s einmal mehr ausgezeichnet. Anders als an den übrigen genannten Höfen waren in der familia des römisch-dt. Kg.s sowohl Diener und Funktionsträger geistl. wie weltl. Standes und unterschiedl. sozialer Stellung wie auch regierende Fs.en des Reiches (formal als dauerhafte Mitglieder, fakt. ohne regelmäßige Hofpräsenz) zusammengeführt. Neben die funktionale familiaritas trat zugl. eine Ehren- oder Titularfamiliarität hochrangiger Personen, als Ausdruck von Loyalität und Gefolgschaft. Insgesamt umfaßte die familia an den europ. Höfen des SpätMA innerhalb der Regierungszeit eines Kg.s mehrere hundert Personen. Im röm.-dt. Reich mehr als an den übrigen Höfen ist zudem eine vermehrte Mitgliedschaft gebildeter, graduierter Bürgerlicher festzustellen, deren Fachwissen für die kgl. Herrschaft von steigender Bedeutung war.

1550-1650

An diesen strukturellen Merkmalen fsl. Familiarität änderte sich im Grundsatz wenig zw. ihrer Entwicklung seit dem hohen MA, insbes. der formalen Verfestigung während des späten MA und der weiteren Ausdifferenzierung in der Frühen Neuzeit. Für das 16. und 17. Jh. in der Forschung unter den Schlagworten »Patronage« und »Klientel« behandelt, erfuhren die familiaren Bindungen eine erneute Funktionalisierung und wurden zum Fundament eines erfolgreich angewandten Karrieremusters. Die päpstl. Kurie rückte wieder stärker ins Zentrum der Entwicklung, prägte die Ordnungsformen von familiaritas und insbes. ihre polit.-funktionale Instrumentalisierung. Bereits im SpätMA nicht mehr nur zur inneren Integration eines Reiches verwendet, sondern in grundlegenden Ansätzen auch zur Gestaltung auswärtiger diplomat. Beziehungen, wurde diese Entwicklung der Familiarität jetzt vorrangig weitergeführt und unter den veränderten Zeitumständen neu geprägt. In ihren Anfängen aus dem verwandtschaftl. Umfeld des Fs.en herausgelöst und diesem ergänzend beigefügt, erhielt die fsl. familia in der frühen Neuzeit wieder stärker verwandtschaftl. Akzentuierungen, im Zeichen des Nepotismus.

→ vgl. auch Farbtafel 1

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