Den Kollationen schließen sich die Re­visionen an: Alle Hand­schriften werden ein zweites Mal von einem wiss. Mit­ar­beiter in Zu­sammen­ar­beit mit dem zweiten wiss. Mit­ar­beiter oder einer sehr er­fahren­en Hilfs­kraft ge­lesen, wobei sämt­liche Ein­tragung­en noch­mals auf ihre Richtig­keit über­prüft werden. Dieses zweifel­los zeit­intensive Ver­fahren legt sich aus zwei Grün­den dringend nahe:

  • Zum einen, um Kollations­fehler zu be­seiti­gen, die nicht nur auf die unter­schiedlich ent­wickel­te Lese­fähig­keit der Kollatoren, viel­mehr auch auf die unter­schiedlich aus­fallen­de Les­bar­keit von Hand­schriften oder Ab­schnitten in Hand­schrif­ten zurück­zu­führen sind, die etwa wegen schwer ent­ziffer­barer Tachy­gra­phien oder Mu­tila­tion, sei es Blatt­beschädi­gung, sei es Schrift­schädi­gung wie Ver­blassen oder Ab­blättern von Tinte oder Wasser­schäden, oder auch wegen mangel­hafter photo­graphi­scher Re­produk­tion eine reiche Er­fahrung im Um­gang mit Hand­schrif­ten vor­aus­setzen.
  • Zum andern, um regel­widrige oder um­ständ­liche Nota­tionen zu kor­rigie­ren bzw. zu ver­ein­fachen, damit den Heraus­ge­bern, die ja nur noch in Ein­zel­fall­prüfung­en mit den Hand­schriften selber in Be­rührung kom­men, die in den Kollations­heften fest­ge­halten­en Über­lieferungs­be­funde so nach­voll­zieh­bar wie mög­lich ge­macht werden.

Darum werden den Edi­toren erst die voll­ständig re­vidier­ten Kollations­hefte als Arbeits­grund­lage aus­ge­händigt.