Ausschreibung für das Akademienprogramm 2027

Die Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften (Akademienprogramm) für 2027 finden Sie hier.

Hinweise für Antragsteller/innen von Neuprojekten zum Akademienprogramm finden Sie hier.

Aufnahmeverfahren für Neuprojekte zum Akademienprogramm

Projektvorschläge zum Akademienprogramm werden von der Akademie sorgfältig geprüft, bevor ein Projektantrag bei der Union der deutschen Akademien eingereicht werden kann. Diese Prüfung wird im Wesentlichen von der eigens für Neuvorhaben eingesetzten Projektkommission der Akademie vorgenommen, die die Antragsentwicklung während des Prüfverfahrens unterstützt und begleitet.

Voranträge zu Projekten, die für das Akademienprogramm in Betracht kommen, werden von der Projektkommission beraten. Besteht hier grundsätzliche Einigkeit über die Qualität und Eignung, werden die Antragstellenden aufgefordert, einen Vollantrag zu entwickeln.

Eingereichte Vollanträge werden von der Projektkommission geprüft, die den Antragstellenden ggf. Hinweise zur weiteren Verbesserung und Überarbeitung gibt. Wenn der Vollantrag aus Sicht der Projektkommission keine Mängel aufweist, wird der von der Union der Akademien organisierten externen Fachbegutachtung zugeführt. In der Regel werden dazu drei schriftliche Gutachten eingeholt.

Sobald die Gutachten vorliegen, berät die Projektkommission über die Antragslage im Lichte der Fachgutachten und entscheidet über eine Aufnahmeempfehlung an das Akademiepräsidium. Schließt sich das Präsidium dieser Empfehlung an, beantragt die Akademie bei der Union der deutschen Akademien die Aufnahme des geplanten Projekts in die Förderung des Akademienprogramms. Daraufhin erarbeitet die Wissenschaftliche Kommission (WiKo) der Union eine Reihung aller aus den acht Akademien vorliegenden Anträge und empfiehlt dem Unionspräsidium die Aufnahme der am höchsten bewerteten Vorhaben. Die Förderung beginnt dann mit dem auf die Entscheidungssitzung der WiKo folgenden Kalenderjahr.