Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Ahaus

Ahaus

(1) A. entstand im Grenzgebiet der Bm.er Utrecht und Münster. Zur Kontrolle der von dort an die Ijssel (Deventer, Zutphen) führenden Straßen errichtete Bernhard I. van Diepenheim während der salisch-sächsischen Auseinandersetzungen um 1120 eine Burg an der Aa, nach der seine Nachkommen sich seit 1152/54 »von A.« nannten; die Burg selbst wird seit 1177 erwähnt. Sie wurde Mittelpunkt der Herrschaft A., deren Grundlage wohl älterer Diepenheimer Grundbesitz in der Umgebung war. Hinzu kamen Gerichtsrechte in den benachbarten Kirchspielen Wüllen, Wessum und Alstätte (Gericht zum Steinernen Kreuz).

Als einzige Burg der Herrschaft wird A. von Anfang an als Residenz gedient haben; erst 1377 ist daneben der Besitz von Haus Blankenborg in Haaksbergen nachweisbar. Die Residenzfunktion behielt A. auch, nachdem die Herrschaft 1400 an das Bistum Münster verpfändet und 1406 verkauft wurde. Den Münsteraner Fbf.en diente A. in unterschiedlicher Intensität und im 17./18. Jahrhundert meist saisonal als Residenz. Nach dem Anfall an das Hochstift Münster wurde A. außerdem Mittelpunkt des gleichnamigen Amtes und Sitz des Amtsrentmeisters, während die adligen Amtsdrosten auf ihren oft außerhalb des Amtes gelegenen Herrenhäusern wohnten.

(2) Ausgangspunkt der Ortsentwicklung war die Burg. Die Siedlung entstand auf Ländereien des ihr vorgelagerten Schultenhofes, an dessen Standort der Straßenname »Domhof« erinnert. Diese Bezeichnung weist auf einen aus dem Gericht zum Steinernen Kreuz eximierten besonderen Gerichtsbezirk hin, der zum Stadtgericht wurde. 1353 wird erstmals ein eigener Richter erwähnt. 1389 verlieh Ludolph von A. den borgeren und undersaeten der hierbei zuerst als solche bezeichneten stadtz ton Ahuß ein Akziseprivileg und 1391 gewährte er schepenen und borgeren unser stat ton Ahuß städtische Rechte. Sie regelten die Aufnahme in die Bürgerschaft, bei der sich die Edelherren ein Mitspracherecht vorbehielten, die Übergabe von Hausbesitz, die Erbteilung zwischen Eltern und Kindern, die Veräußerung von Immobilienbesitz sowie Schuldrecht und Gerichtsstand, wobei die Edelherren sich die Gerichtsbarkeit über Totschläger und ihre Eigenleute reservierten. Ihren Einfluss sicherten sie sich ferner durch die Bestallung des Stadtrichters und der Schöffen, die wenigstens zum Teil aus ihrem Umfeld kamen.

Das Bürgerrecht besaßen automatisch die Bürgerkinder, während Zugezogene es gegen Zahlung eines Gewinngeldes erwerben mussten, wobei auch Frauen Bürgerin werden konnten. Im Unterschied zu anderen Städten wurden in A. auch fürstliche Bediente Bürger, jedoch vorwiegend im 16. Jahrhundert, als neben mehreren Burggrafen auch einige Amtsrentmeister die Bürgerschaft gewannen. Die Amtsrentmeister des 17./18. Jahrhunderts wurden dagegen nicht mehr Bürger.

Im Spätmittelalter entfaltete sich die städtische Verfassung: 1437 traten neben den Schöffen erstmals die Achtmänner auf, zwischen 1525/32 Bürgermeister, deren Wahl in der Ratswahlordnung von 1572 festgelegt wurde. Nach dem erneuerten Reglement von 1775 fanden die Bürgermeister- und Ratswahlen unter Mitwirkung des fbf.en Stadtrichters statt.

Der engen Verbindung von Stadt und Landesherrschaft entsprach es, dass sich zwar die Burgmannen an der Landesvereinigung von 1466 beteiligten, die Stadt aber weder an diesem noch an anderen Bündnissen teilnahm und infolgedessen auch nicht die Landstandschaft erreichte. Die Bedeutung von A. beruhte auf seiner Funktion als Amtsmittelpunkt, nicht auf Handel und Handwerk, wofür das Fehlen von Gilden symptomatisch ist. Eine vom Fbf. 1653 gegründete Fayencemanufaktur bestand nur bis 1657/58, doch zog die Hofhaltung Spezialhandwerker wie Goldschmied (1566) und Apotheker (1735) an.

Die Stadt wurde erschlossen durch die von Wessum herkommende Marktstraße, die über Schöppingen bzw. Coesfeld nach Münster führte. Undeutlich bleibt ihre Ausdehnung, denn es ist unklar, ob der als Tiber bezeichnete innerstädtische Graben eine erste Befestigungslinie und damit eine Wachstumsphase markierte. 1400 wurde A. - erneut? - befestigt. Seither werden Stadttore erwähnt, 1437 eine Plankenbefestigung. Aus der Nennung zweier Bollwerke zwischen zwei Gräben vor beiden Stadttoren 1451 ist zu folgern, dass der Ort damals die spätere Straße Weberwall einschloss. Fbf. Bernhard von Raesfeld (1557-1566) erweiterte die Stadt durch neue Gräben, Wälle und Türme und legte damit den Stadtumfang, wie er noch im Urkataster von 1827 abzulesen ist, weitgehend fest.

A. dürfte um 1500 etwa 500 Einwohner gezählt haben, für 1795 sind 1001 Seelen belegt. Ausweislich des 1400 begonnenen Bürgerbuchs rekrutierten sie sich, sofern sie nicht aus A. selbst stammten, vorwiegend aus der näheren Umgebung.

(3) 1260/65 wird ein Kaplan genannt. Die Burgkapelle St. Mariä Himmelfahrt wurde 1313/29 von Wüllen abgepfarrt. Die Pfarrei umfasste neben A. nur die Bauerschaft Weihkessel. Sie unterlag ebenso dem Patronatsrecht der Edelherren wie die Vikarien, die 1346, 1356 und 1378 von ihnen bzw. ihren Vasallen gestiftet wurden. Sie waren zur Vertretung des Pfarrers verpflichtet, wenn dieser in Angelegenheiten derer von A. unterwegs war. Das Patronatsrecht ging mit dem Verkauf der Herrschaft 1400/06 an den Fbf. von Münster über. Zu ihrer Zeit wurden 1434, 1518 und 1521 drei weitere Vikarien gestiftet und Fbf. Erich I. von Sachsen-Lauenburg fundierte 1516/17 ein gesungenes Marienoffizium.

Unter seinen konfessionell unentschiedenen Nachfolgern breiteten sich in Klerus und Volk unterschiedliche reformatorische Richtungen aus. Erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts begann die zeitweilig vom Rat behinderte Rekatholisierung, die unter Fbf. Christoph Bernhard von Galen (1650-1678) vollendet wurde. Träger waren neben den Pfarrern auch die fbf.en Stadtrichter und der Amtsrentmeister (Vikariestiftung 1682).

Seit 1656 gab es eine kleine, wirtschaftlich unbedeutende Judengemeinde.

(4) Wichtiger als das 1572 erwähnte Rathaus waren die ihm gegenüber stehende Pfarrkirche und die unter den Fbf.en Otto IV. von Hoya (1392-1424) und Heinrich II. von Moers (1425-1450) als Kastell ausgebaute Burg, deren Saal Fbf. Heinrich III. von Schwarzburg 1483/84 mit Wappenfenstern ausstatten ließ. Er beteiligte sich auch am Wiederaufbau der 1400 verbrannten Pfarrkirche, wie sein neben dem Stadtwappen angebrachtes Wappen über dem Portal an der Marktseite zeigte. Erich I. sorgte nicht nur für die Chorstiftung, sondern ließ sich in der Kirche ein besonderes Gestühl aufstellen und eine Sakristei als privates Oratorium anbauen.

Unter Fbf. Friedrich Christian von Plettenberg erfolgte 1690/93 der Ersatz der Burg durch ein zeitgemäßes Barockschloss. Der Neubau veränderte durch Abbruch einiger Häuser zur Erweiterung der Vorburg und Verlegung der Zufahrt das Stadtbild. Durch Garten, Fasanerie, Lusthaus, Jagdgehege und Blickachse zum Schöppinger Berg bezog Schloss A. auch die Umgebung auf sich.

Die städtebauliche Dominanz von Schloss und Kirche zeigen verschiedene Verduten. Diese Anlagen boten den Rahmen für Jagden, Theater und Hofhaltung, die durch entsprechendes Zeremoniell geprägt war. An den repräsentativen Einzügen war die Bürgerschaft durch Errichtung von Triumphbögen (z.B. 1707) und Schützeneskorten (zuerst 1483/84 belegt) beteiligt.

(5) Die Bürger hatten das Recht zum Torfstich in den ehemals zur Herrschaft A. gehörigen Kirchspielen Alstätte, Wessum und Wüllen, umgekehrt konnten die Einwohner dieser Dörfer unter Beibehaltung ihres Wohnsitzes das halbe Bürgerrecht in A. gewinnen.

(6) Bis zum Ende des Alten Reiches wurde A. von seiner Residenzfunktion geprägt. War diese unter den Dynasten eine ständige, so unter den Fbf.en von Münster eine phasenweise. Beide förderten den Ort durch Privilegien und kirchliche Stiftungen. Besondere Beachtung verdienten die Ansätze zur Residenzbildung um 1500 sowie die Justiz- und Verwaltungsreform unter Fbf. Johann III. von Hoya (1566-1574) und ihr Niederschlag in A. Zu dieser Zeit war die Verflechtung Stadt-Hof offenbar am engsten, während im Absolutismus eine gewisse Distanzierung stattfand.

Die in fbf.er Zeit entwickelte Rolle von A. als Amtsmittelpunkt begründete seine bis heute nachwirkende Verwaltungsfunktion.

(7) Neben dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen in Münster - Bestände Fürstentum Münster - und dem Fürstlich Salm-Salm’schen Archiv Anholt - Bestand Fürstentum Münster Amtsrentmeisterei Ahaus - ist das Stadtarchiv Ahaus zu nennen, das neben Ratsprotokollen mehrere Stadtbücher von 1572 besitzt.

Kohl, Anna-Luise: Das Bürgerbuch der Stadt Ahaus 1400-1811, Ahaus 1979 (Beiträge zur Geschichte der Stadt Ahaus, 1) - Schmitt, Michael: Westmünsterland, Münster 2002 (Westfalia Picta, 6), S. 36-40.

(8)Vagedes, Anton: Bürger und Bürgerrecht in Ahaus, Münster 1910. - Schloß Ahaus 1690-1990, hg. von Kristin Püttmann, Borken 1990. - Terhalle, Hermann: Ratswahlen in den Städten des Westmünsterlandes vor 1802, in: Jahrbuch Kreis Borken (2005) S. 118-125. - Terhalle, Hermann: Aufenthalte der Fürstbischöfe in Ahaus von 1650 bis zur Aufhebung des Fürstbistums im Jahre 1802, in: Studien zur Geschichte des Westmünsterlandes III, Vreden 2007 (Beiträge des Heimatvereins Vreden zur Landes- und Volkskunde, 74), S. 171-208. - Tschuschke, Volker: Die Edelherren von Ahaus. Ein Beitrag zur Geschichte des westfälischen Adels, Vreden 2007 (Westmünsterland. Quellen und Studien, 16). - Höting, Ingeborg , Hesse, Franz Josef: Ahaus, in: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Münster, hg. von Susanne Freund, Franz-Josef Jakobi und Peter Johanek, Münster 2008 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, 45: Quellen und Forschungen zur jüdischen Geschichte in Westfalen, 2), S. 143-157. - Tschuschke, Volker: Ahaus, Altenbeken 2008 (Westfälischer Städteatlas 10, 1). - Tschuschke, Volker: Burg und Herrschaft Ahaus, in: Burgen in Westfalen. Wehranlagen, Herrschaftssitze, Wirtschaftskerne (12.-14. Jahrhundert), hg. von Werner Freitag und Wilfried Reininghaus, Münster 2012 (Westfalen in der Vormoderne. Studien zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landesgeschichte, 12), S. 213-241. - Karras, Margret: Nikolauß Henrich Reichman, gebohren aus Osnabrück, in: Jahrbuch Kreis Borken (2013) S. 148-150. - Tschuschke, Volker: Reformation und Täufer im Westmünsterland bis um 1550, in: Beiträge zur Geschichte der Reformation in Westfalen Band 2: Langzeitreformation, Konfessionskultur und Ambiguität in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, hg. von Werner Freitag und Wilfried Reininghaus, Münster 2019 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen Neue Folge, 47), S. 239-293.

Volker Tschuschke