Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

Zurück zur Liste

Münster

Münster

(1) An einer Furt durch die Aa gründete Missionar Liudger auf einem Geestrücken um 793 ein dem Hl. Paulus geweihtes Kloster, das 805 Bf.ssitz wurde. Dieser zog den überregionalen Verkehr auf sich, so von Utrecht bzw. Deventer in Richtung Paderborn und die Verbindung vom Rhein (Köln/Wesel) nach Osnabrück bzw. Bremen und aus dem Raum Soest nach Emden bzw. der Emsmündung, die über die Aa, die in die Ems entwässert, gut zu erreichen war und zur Diözese gehörte.

Der karolingischen »Domburg« westlich gegenüber, jenseits der Aa (»Überwasser«), gab es eine Marienkirche, die 1040 ein Damenstift erhielt. Die Bf.sresidenz lag anfangs westlich, dann nördlich der Kathedrale. Im Rahmen der Besitzteilung zwischen Bischof und Domkapitel vor 1000 erhielt der Bischof eine große Kurie (Domplatz 1) im Südosten der Domburg. Ungefähr gleichzeitig baute er den etwa 250 m südwestlich von der Domburg entfernt, jenseits der Aa gelegenen Bispinghof zur Festung aus.

Vor der Domburg entstanden im 11. Jahrhundert im Nordwesten eine Siedlung um das Damenstift sowie (schon um 1040?) im Nordosten am Schnittpunkt der Ost-West- und Nord-Süd-Straßen eine bürgerliche Siedlung mit der Marktkirche St. Lamberti.

Der Aufstieg des Bf.s zum Fbf. um 1170/80, der bis 1802 Stadtherr blieb, wertete zwar die zentralörtliche Funktion der Stadt auf, doch bedeutete das politische Erstarken der Bürgerschaft im 13. Jahrhundert den Rückzug des Bf.s aus der Stadt in seine Landesburgen. Der befestigte Bispinghof wurde 1278 in den Ring der Stadtbefestigung einbezogen. Gleichwohl konnte der Fbf., gestützt auf den einheimischen Adel, der auch im Domkapitel mitregierte, bis 1408 fast das ganze »Münsterland« seiner Herrschaft unterwerfen, ebenso das Emsland, die Ämter Cloppenburg und Vechta sowie zeitweise Wildeshausen und Delmenhorst und so das flächenmäßig größte geistliche Territorium im Römisch-Deutschen Reich aufbauen, das zeitweise (1482-1547) bis vor die Tore Bremens reichte. Seit 1497 regierte der Bischof allerdings meist in Personalunion noch in anderen Fbm.ern (Osnabrück, Minden, Paderborn, Köln) und hielt sich nur selten im Lande, noch seltener in M. selbst auf.

Periodisch wiederkehrende Kämpfe zwischen Bürgerschaft und Fbf. (Münsterische Stiftsfehde 1450-1457; Täuferherrschaft 1534/35) tasteten die Freiheiten der Stadt nur vorübergehend an. Erst 1661 musste sich die Bürgerschaft der bfl.en Herrschaft endgültig unterwerfen, wurde Haupt- und Residenzstadt mit Zitadelle und starker landesherrlicher Garnison, erhielt aber erst 1767-1785 ein (1773 provisorisch bezogenes) Residenzschloss.

Die Ausbildung einer landesfürstlichen Bürokratie durch die Etablierung zentraler Gerichte und Behörden (Hofkammer) um 1570/72 verstärkte die Zentralortfunktion der Stadt. Im Fürstenhof am Domplatz fanden seit 1603 die Landtage statt.

(2) Die Siedlung erlebte im Hochmittelalter ein bedeutendes Wachstum. Nach der Zerstörung 1121 wuchs die Siedlung bis zum Mauerbau um 1170/80 auf eine Fläche von 103 ha heran. Die Wall-Graben-Anlage um die Domburg wurde durch den Bau der Stadtmauer vor 1169 obsolet und durch eine Grenzmauer ersetzt, die fortan das Areal der Domburg, nun Domimmunität, von dem Bereich des Stadtgerichts bzw. -rates trennte. Östlich der Domimmunität siedelten sich die führenden Kaufleute an dem zu einem Platz verbreiterten nord-südlich angelegten Prinzipalmarkt an. Gegenüber dem Michaelistor an der Domkurie des Bf.s entstand das Rathaus; dahinter befand sich bis zum Pestpogrom 1350 das unter bfl.en Schutz stehende Judenviertel. Der Grundriss wurde von acht radial auf die zentral gelegene Domburg zulaufenden Straßen gebildet. Die Domburg wurde nach drei Seiten von einer im Osten und Nordosten zu Märkten verbreiterten Ringstraße umfasst.

Die Bürger dürften 1173 mit dem von ihr organisierten Mauerbau Selbstverwaltungsrechte erhalten haben, die 1197 an kleinere Städte des Münsterlandes (Coesfeld, Warendorf) verliehen wurden, 1214 auch an Bielefeld. Nach dem Sieg über den Bischof in der Fehde von 1275-1278 wurden der Bispinghof und die Überwassersiedlung in den Mauerring einbezogen. 1326 erwarb die Stadt durch Pfandschaft das Stadtgericht beiderseits der Aa. Das anfängliche Schöffengericht und der spätere Rat wurden vom Stadtadel, den »Erbmännern« besetzt, erst nach der Stiftsfehde 1450-1457 waren auch wohlhabende Honoratioren ratsfähig.

Schätzungen für das 15. Jahrhundert rechnen mit 7000-10000, für 1530 mit 11000 Einwohnern. Nach der Täuferherrschaft wuchs die Bevölkerung bis 1591 wieder auf etwa 10600 Personen. Im Dreißigjährigen Krieg stagnierend, werden für 1685 ca. 9000 Einwohner geschätzt, für 1770 maximal 10500, 1810 bei ca. 14000.

Der 1170/80 im Osten, nach 1278 im Westen geschlossene Mauerring mit schließlich zehn Stadttoren und sechs Mauertürmen bildete bis 1802 den Geltungsbereich des Stadtrechtes.

Um 1320/40 wurde um den Graben ein hoher, mit Palisaden gesicherter Wall und ein zweiter Außengraben angelegt, ab 1520 zusätzlich große Rundtürme. 1597 entstand eine erste moderne Bastion vor dem Mauritztor; acht Stadttore, die Südost- und Südwestseite wurden zwischen 1622 und 1657 mit zehn Schanzen gesichert, was die Stadtfläche auf etwa 150 ha vergrößerte. Nach der Unterwerfung der Stadt ließ der Fbf. Galen ab 1661 im Westen eine Zitadelle mit eigener Kapelle bauen, die sog. »Paulusburg« (ähnlich der ab 1655 errichteten »Ludgerusburg« in seiner Residenzstadt Coesfeld). Stadtbefestigung und Zitadelle wurden ab 1764 geschleift, die Stadtmauer für den Neubau des Schlosses auf der Ostbastion der Zitadelle abgebrochen und der äußere Wall zur Promenade umgestaltet.

Die seit dem 14. Jahrhundert fassbare Einteilung in »Leischaften« (seit 1454 zwei) links der Aa im Kirchspiel Überwasser und vier rechts der Aa war für die Benennung der zehn (zwei links der Aa, acht rechts der Aa) »Kurgenossen« für die jährliche Ratswahl wichtig, ebenso für das Bürgeraufgebot seit Einführung der Fahnenwachtordnung (Einteilung der Bürger und Einwohner in Fahnen, d.h. Bürgerkompanien) 1589 zur Stadtverteidigung.Exemt war die Domimmunität, der Bispinghof mit seinen Burgmannshöfen und die Georgskommende des Deutschen Ordens, die Hofstelle des domkapitularischen Niesinghofes (Domdechanten- oder St. Pauli-Freiheit, ab 1742 Clemens-Hospital), die »Asche« an der Mauritzstraße (später in Adelsbesitz) sowie die Klöster, Häuser der Geistlichen und die Adelshöfe der Landadelsfamilien (insbesondere nach 1536 errichtet).

Das vor 1157, sicher 1173 anzunehmende Schöffenkollegium unter einem bfl.en Richter (bezeugt 1209) und zwei Schöffenmeistern (bezeugt 1246/54, seit 1300 Bürgermeister) besaß 1221 mehr als zwölf Mitglieder. Der seit spätestens 1400 jährlich gewählte Rat bestand seit spätestens 1454 aus 22 Ratsherren und zwei Bürgermeistern, zuständig für Stadtgericht, Steuererhebung und die Vertretung der Stadt nach außen, bis 1661 auch für die Stadtverteidigung. Der Zweipoligkeit der Stadtverfassung zwischen Rat und Gemeinheit folgte seit spätestens 1410 eine Dreipoligkeit, indem die Gildemeister der schließlich 17 Gilden (»Ämter«) als »Gesamtgilde« Mitspracherechte ausübten.

Die Ratswahl erfolgte bis 1534 durch zehn Kurgenossen, wurde nach der Täuferzeit 1536 ebenso wie die Gilden verboten und wie diese erst 1553 in einem indirekten Verfahren mit drei Wahlgängen wieder zugelassen, ebenso wie die ältere Polizeyordnung. 1661 wurde die freie Ratswahl abgeschafft, die Ratsherren vom Fbf. auf Lebenszeit ernannt, der Stadtrichter Leiter des Magistrates als faktisch landesherrlicher Behörde, Rat und Gildemeister waren vom Landesherrn zu bestätigen und die Gilden auf rein gewerbliche Fragen beschränkt. 1681 reduzierte der Nachfolger Galens die Zahl der Ratsherren auf 14, erlaubte die Ratswahl aber wieder nach dem Verfahren von 1553, der Stadtrichter blieb Teilnehmer der Ratssitzungen.

Nach 1600 erhöhte sich der landesherrliche Druck auf städtische Rechte. Bemühungen um eine Ausweitung der Selbstverwaltung nach dem Westfälischen Frieden und die Behauptung der Militärhoheit gegen die Bestimmungen des Regensburger Reichstagsschlusses 1654 scheiterten nach teils blutigem Kampf (bfl.e Belagerungen 1657 und 1660/61) trotz zeitweiser politischer Rückendeckung durch die Republik der Niederlande.

Kleriker, Adelige, landesherrliche Beamte und Soldaten waren keine Bürger; wohl aber fbl.e Hofräte, die als Juristen in den Landesgerichten tätig waren und die nach 1661 die Juristen im Stadtrat (Bürgermeister, Assessoren) stellten.

Umgekehrt traten auch viele Bürgersöhne nach juristischer Ausbildung und Studium als Notare, Schreiber und Räte in die Landesverwaltung ein, stiegen auch in die höchsten Ränge (Geheimer Rat, Vizekanzler) auf, teils in Konkurrenz zu Adeligen, die aber die Spitzenämter monopolisierten. Ähnliches gilt für die geistlichen Laufbahnen; die erbmännischen und bürgerlichen Stiftsherren an St. Ludgeri und St. Martini bildeten eine Führungsreserve für die geistliche Verwaltung.

Noch die ersten modernen Vereine (Adeliger Club und Civil-Club, beide 1775, Zwei-Löwen-Club 1796) waren ständisch geschieden, während die 1778 gestiftete Freimaurerloge jüngere Männer aus Adel, Klerus, Armee und Bürgertum anzog. Die 1780 eröffnete Universität rekrutierte ihren Lehrkörper aus früheren Lehrern des Jesuitenkollegs und bürgerlichen Juristen und Medizinern.

Die spätmittelalterliche Stadt verdankte ihren Wohlstand dem Fernhandel und der Versorgung des weiteren Umlandes mit Luxuswaren, etwa auch Goldschmiedearbeiten und Malereien sowie Kunstwerken aus Baumberger Sandstein, der bis nach Bremen und in Ostwestfalen bis nach Korbach exportiert wurde.

Die bischöfliche Fasten- und Herbstsynoden sowie das Patronatsfest zu Peter und Paul (29. Juni) entwickelten sich zu Freimärkten (»Send«). Für die Wirtschaft war die Versorgung der Geistlichkeit von größerer Bedeutung, während ab 1661 die Bedeutung der Verwaltungsangehörigen wuchs. Die Garnison - mindestens 1000 Soldaten - entzog durch Einquartierung der Soldaten der Stadt Wirtschaftskraft (so die Selbstwahrnehmung der Bürgerschaft). Da der Fbf. ab 1661 bei seinen Aufenthalten in M. das Fraterhaus, ein kleines Kollegiatstift, nutzte - wenn er nicht in einer Domherrenkurie oder einem seiner adeligen Verwandten zu Gast war -, sich aber in der Regel auf seinen Landesburgen aufhielt (Ahaus, Bevergern, Coesfeld, Sassenberg, Schöneflieth) oder in den durch Personalunion angeschlossenen Bm.ern weilte, spielte der Hof für die Wirtschaft eine nur geringe Rolle.

Die Ausweitung der exemten Bevölkerungsgruppen nach 1661 führte zu einer Verarmung der steuerzahlenden Kaufleute und Handwerker, Abwanderung bzw. fehlender Zuwanderung. Daher wurde die Art der Exemtionen nach vier Klassen durch fbl.es Edikt 1683 neu geregelt; Angelegenheiten, die alle Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrem Rechtsstatus angingen wie die Pest (1666) oder Straßenreinigung erforderten Regelungen durch fbl.e Edikte.

Der Stadtrat besaß das Recht auf Steuererhebung innerhalb des von ihm regierten Areals. Die Schatzung bestand aus einer Grundsteuer, zudem zog man nach Bedarf Feuerstätten und Personen heran. Verbrauchssteuern wurde seit 1278 auf Grut (Kraut zur Bierherstellung), später auch auf Mehl (Multersteuer), auf Bier und Wein u.a. erhoben. Das Grutamt fungierte als Bank, die Geld gegen Zinsen verlieh und später aufnahm. Die Stadtkämmerei dagegen organisierte die Unterhaltung der städtischen Liegenschaften einschließlich der Befestigungswerke und die Stadtverteidigung. Zugleich kontrollierte der Stadtrat die Kreditvergabe der ihm unterstehenden Armenstiftungen.

Durch die Kriegskosten wuchs die städtische Schuld beim Grutamt bis 1661 auf eine nicht mehr tragbare Höhe. Nach 1661 war M. derart verarmt, dass Zahlungspflichten oft um Jahrzehnte verspätet nachgekommen wurde und die Stadt einen enormen Schuldenberg vor sich herschob. Krisenhaft verschärfte sich die Lage durch Gelderpressungen vor allem preußischer und hannoverscher Besatzungstruppen im Siebenjährigen Krieg.

(3) Den Gründungen des Domklosters um 793, des Alten Domstiftes nördlich der Kathedrale um 1100 und der Pfarrkirche St. Jacobi für die Bewohner der Domimmunität um 1180/1200 folgten außerhalb der Domburg das Damenstift Überwasser 1040 mit den Pfarrechten links der Aa bis weit in das Umland herein, als Ausgründung der Dompfarre um 1040/90 die Pfarrkirche St. Lamberti (mit großem Außenkirchspiel im Süden), das Stift St. Mauritz östlich vor der Stadt um 1065, und sowie um 1172/80 die Pfarrkirchen St. Aegidii (mit Zisterzienserinnen-, ab 1468 Benediktinerinnenkloster), St. Ludgeri und St. Martini (mit angegliederten Kollegiatstiften) sowie St. Servatii.

Die kirchliche Infrastruktur verdichtete sich durch die Gründung der Deutschordens-Kommende St. Georg (um 1247), der Johanniterkommende (1282), des Minoritenklosters St. Katharina (um 1265/71) und des Fraterhauses (Kollegiatstift der Brüder des Gemeinsamen Lebens, 1400/08), des Schwesternhauses Niesing (Augustinerinnen, 1444), sowie zehn Beginenhäusern (ab 1246, zwei bis 1809, Rosental ab 1508 Augustinerinnen, Ringe ab 1491 Franziskaner-Terziarinnen); danach erst wieder nach Einsetzen der Gegenreformation durch die Niederlassungen der Jesuiten (1588), Klarissen (1613), Franziskaner-Observanten (1613/14), Kapuziner (1616) Lotharinger Chorfrauen (1647/51) und Dominikaner (1651/60) sowie Dominikanerinnen (1685) und Barmherzigen Brüder (1732, Clemenshospital, eröffnet 1753, erstmals mit heilender Krankenpflege).

An den städtischen Pfarr- und Stiftskirchen bestanden zahlreiche Altarstiftungen und Vikarien. Seit 1176 (Magdalenenhospital) entstanden bis 1800 sieben städtische und 15 kirchliche und freie Armenhäuser mit insgesamt 228 Pfründnerstellen, ein Irren- und ein Waisenhaus, außerdem etwa 32 (davon mindestens neun nach 1661 gegründet) Armenstiftungen. Die zwischen 1475 und 1573 gestifteten fünf »Elenden«, d.h. Pestkrankenhäuser für auswärtige Kranke (wie Handwerksgesellen) wurden 1732 teilverstaatlicht und im Clemens-Hospital zusammengefasst.

Von den zwölf religiösen Bruderschaften (u.a. Domkaland ab etwa 1300) hatten einige (gestiftet zwischen 1330 und 1635) sowohl adelige und bürgerliche Angehörige, zehn Nachbarschafts- (Petri-)Bruderschaften sorgten für soziale Integration zwischen Adel, Klerus, Beamten, Honoratioren und einfachen Bürgern. Fünf Schützenbruderschaften, rein bürgerlich geprägt, pflegten die militärische Ertüchtigung der Bürgersöhne. die »Großen Schützen« besaßen ein eigenes Schützenhaus. Mit der Gegenreformation stifteten die Jesuiten bis 1647 vier Sodalitäten, weitere Marien- und Todesangst-Bruderschaften bestanden bei Franziskanern und Dominikanern.

Antiklerikalen Unruhen 1525 und 1527 folgte ab 1530 die Begeisterung für die reformatorische Predigt des Kaplans Bernhard Rothmann. Als der Bischof 1531 gegen ihn einschritt, stützten ihn die Gilden. Sie erwirkten im August 1532 die Einführung der Reformation an allen Pfarrkirchen, was der Bischof 1533 anerkennen musste, während Dom und Klöster katholisch blieben. Im Konflikt um die neue Kirchenordnung radikalisierte sich Rothmann, bestritt die Kindertaufe und schloss sich 1534 den niederländischen Täufern an; bei der Ratswahl 1534 siegten die Unterstützer der Täufer. Nachdem 1535 die täuferische Theokratie gewaltsam durch bischöfliche Truppen beendet worden war, wurde die katholische Verfassung wiederhergestellt. Wegen Tolerierung von Protestanten war um 1600 wieder ein Drittel der Ratsherren reformatorisch gesinnt. Erst das Wirken der Jesuiten und landesherrlicher Druck sorgten für eine Rekatholisierung; 1628 wurden die letzten Protestanten ausgewiesen. Allein während des Westfälischen Friedenskongresses konnte in den Gesandtschaftsquartieren evangelisch gepredigt werden.

Seit dem 13. Jahrhundert gab es eine starke jüdische Gemeinde, die im Pest-Pogrom 1350 vernichtet wurde, mit einem Friedhof westlich des Bispinghofes. Erst nach 1535 konnten sich einzelne Juden ansiedeln, wurden aber nach 1553 wieder ausgewiesen.

(4) Der Domplatz mit den repräsentativen Wohnhöfen (Kurien) der Domherren bildete die Stadtmitte, wo sich auch der »fürstliche Hof« mit den Gerichts- und Finanzbehörden, Archiv, Sitzungsstuben und »Hofsaal« für den Landtag und die bischöfliche Kapelle im Michaelistor befand. Gegenüber am Prinzipalmarkt lag das Rathaus (Fassade um 1400) mit Stadtweinhaus (1618), Stadtlegge und Stadtkeller (1570). Das »Schohus« der Gesamtgilde (Neubau 1525), das Krameramtshaus (Neubau 1589), beide nahe der Marktkirche St. Lamberti - alle 1661 beschlagnahmt -, und weitere Gildehäuser repräsentierten die Gilden.

Die ab 1661 genutzte Bf.sresidenz im Fraterhaus war äußerlich unscheinbar; Fbf. Plettenberg (reg. 1688-1706) bewohnte seine frühere M.aner Domkurie. Die seit 1688 laufenden Planungen für ein prächtiges Schloss am Neuplatz anstelle der Zitadelle wurden erst 1767-1785 realisiert.

Die bfl.en Amtsträger, Räte und Hofhandwerker lebten in Privathäusern und Wohnhöfen. Seit etwa 1690 siedeln sich zunehmend Adelsfamilien in der Stadt an. Um 1770/80 bestanden etwa 48 Adelshöfe sowie 29 Domkurien, 28 Vikarienhäuser und zwei Klosterhöfe in der Domimmunität; der Domplatz war seit 1732 dominiert von der Domdechanei. Bischöfe und Adel schmückten die Domkirche mit Epitaphien, während Geistliche und Bürger die Pfarrkirchen ausstatteten.

Am Rathaus waren die Wappen des Reichs, des Hochstifts und der Stadt in hierarchischer Reihung angebracht.

Die bischöfliche Herrschaft wurde vor allem beim festlichen Einzug mit der Huldigung anschaulich. Der Einzug des siegreichen Bf.s Galen 1661 wurde durch eine Prozession am Reliquienfest mit Memorienfeier am Vorabend festgehalten, zu der die Stadt erhebliche Zahlungen in besonderen Schaumünzen an Domherren, Adelige, Beamte und Bürgermeister leistete (nach 1690 reduziert und 1697 eingestellt).

Als Darstellungen sind zu nennen eine Ansicht der Belagerung 1534, die Stadtansicht von Frans Hogenberg von 1570, die Vogelschauansicht von Everhard Alerdinck von 1636 (mit zahlreiche Nachstichen) und mehrere Guckkastenblätter mit Ansichten der neuen Residenz ab 1770.

(5) Viele Bürger besaßen Gärten vor der Stadt, der Stadtadel (Erbmänner) im weiteren Umland über 50, meist adlig freie Güter.

Der M.aner Fernhandel war bis zum Dreißigjährigen Krieg in die Hanse integriert¸ konzentrierte sich nach deren Ende auf das Rheinland und die Niederlande (vor allem Amsterdam). Städtische Großkaufleute und Bankiers bedienten vor allem Kunden im M.land. Drei große Jahrmärkte dienten der Versorgung des Umlandes mit Waren aller Art.

Die Stadt war seit 1246 an fast allen westfälischen Städtebünden beteiligt, zudem Vorort der Hanse für das Münsterland. Mit dem Erlöschen der Hanse nach 1650 schliefen die Kontakte ein.

Die Stadt wirkte seit 1257 an der Landespolitik mit, war seit 1309 regelmäßig mit Bürgermeistern und zwei Ratsherren an ständischen Mitregierungsorganen beteiligt und übte bis 1802 das Vertretungsrecht auf den Landtagen des Hochstifts aus, oft auch mit Vollmacht der zwölf kleineren landtagsfähigen Städte, war aber den beiden adeligen »Vorderständen« unterlegen und konnte nur zusammen mit der bfl.en Regierung eigene Interessen durchsetzen.

(6) Da M. im 13. Jahrhundert eine weitgehende Autonomie von stadtherrlichen Eingriffen durchsetzen konnte, fällt es schwer, die Stadt als Residenzstadt zu klassifizieren, zumal sich die Fbf.e nur selten in M. aufhielten. Wenn die Stadt auch gelegentlich die landesherrliche Politik stützte, so setzte sie sich in Konflikten meist durch. Eine Patt-Situation ergab sich bei der Stiftsfehde 1450-1457, Niederlagen bei der Bekämpfung der Wiedertäufer 1535 und die Unterwerfung unter den Fbf. 1661.

Der Stadtadel, die »Erbmänner«, erstritten sich im Erbmännerprozess 1557-1715 die Aufnahme in den Landadel und die Zulassung zu Ritterschaft und Domkapitel, während die bürgerliche Elite zahlreiche geistliche und weltliche fürstliche Amtsträger in der Landesverwaltung stellte.

Der bis etwa 1620 für die städtische Wirtschaft sehr wichtige Fernhandel brach durch den Dreißigjährigen Krieg weitgehend ab. Die Versorgung von Kunden im M.land, darunter auch des bfl.en Hofes, sowie in den Nachbarterritorien mit Kunst und Luxuswaren blieb bis 1800 ein wichtiges Standbein der städtischen Wirtschaft. Die nach 1660 ernannten Hofhandwerker und -lieferanten machten wohl nur einen geringen Teil ihres Umsatzes mit dem Hof und seinen Angehörigen, wurden aber auch bei landesherrlichen Bauvorhaben (Jagdschloss Clemenswerth 1737-1748) beschäftigt. Beim Residenzbau 1767-1785 wurden zum Unmut der ortsansässigen Handwerker meist auswärtige Fachkräfte (Tiroler Maurer u.a.) beschäftigt. Die Eingriffe des Stadtherrn in die städtischen Freiheiten nach 1661, darunter die Konfiskation der halben Multersteuer, lösten eine Finanzkrise und eine wachsende städtische Verschuldung aus.

Als besondere landesherrlich/höfische und städtische Kultureinrichtung ist das »Komödienhaus« zu nennen. Die Hofkapelle fungierte ab 1663 zugleich als Dommusik, die nach 1770 zu einem größeren Ensemble entwickelt wurde, als auf Drängen des opernbegeisterten Fbf.s Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels das Personal der Hofkapelle auf 28 Kräfte aufgestockt wurde und der Stadtrat die städtische Fleischhalle zum »Komödienhaus« ausbaute, das zwischen 1775 und 1782 von einem von Adel und Bürgern getragenen Verein finanziert wurde und dessen festes Ensemble einen Konzertbetrieb gewährleistete.

(7) An erster Stelle ist die Überlieferung des Stadtarchivs Münster, im Bestand Altes Archiv (erschlossen durch Online-Findbuch) zu nennen, der die landesherrliche Seite im Nordrhein-Westfälischen Landesarchiv (in Münster), Abt. Westfalen, Fürstbistum Münster, Landesarchiv an die Seite zu stellen ist.

Hochstifts Münsterischer Hof- und Adreßkalender 1776-1802 (Bd. 1786 als ND Vreden [2012], Bd. 1802 auch online unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/9123/19)].

Das Stadtarchiv Münster 1176-1440, bearb. von Josef Prinz, Münster 1960 (Münsterisches Urkundenbuch, 1, 1). - Regesta Historiae Westfaliae accedit Codex Diplomaticus …, Bd. 2 (1126-1200), Münster 1851 (ND Osnabrück [1972] ([Westfälisches Urkundenbuch, 2]). - Die Urkunden des Bisthums Münster von 1201-1300, bearb. von Roger Wilmans, Münster 1876 (Westfälisches Urkundenbuch, 3). - Die Urkunden des Bistums Münster von 1301-1325, bearb. von Robert Krumbholtz, Münster 1913 (Westfälisches Urkundenbuch, 8). - Die münsterischen Chroniken des Mittelalters, hg. von Julius Ficker, Münster 1850 (Geschichtsquellen des Bistums Münster, 1). - Berichte der Augenzeugen über das Münsterische Wiedertäuferreich, hg. von Carl Adolf Cornelius, Münster 1853 (Geschichtsquellen des Bistums Münster, 2). - Die münsterischen Chroniken von Röchell, Stevermann und Corfey, hg. von Johannes Janssen, Münster 1856 (Geschichtsquellen des Bistums Münster, 3). - Kerssenbrochs Wiedertäufergeschichte. Anabaptistici furoris Monasterium inclitam Westphaliae metropolim evertentis historica narratio, hg. von Heinrich Detmer, 1. Hälfte, Münster 1900 (Die Geschichtsquellen des Bistums Münster 5,1).

Westfalia Picta. Erfassung westfälischer Ortsansichten vor 1900, hg. vom Institut für vergleichende Städtegeschichte, Bd. 8: Münster, bearb. von Michael Schmitt, Münster 2003.

(8) Grundlegend: Geschichte der Stadt Münster. 3 Bde., hg. von Franz-Josef Jakobi, Münster 1993. - Vahle, Johannes: Das städtische Armenwesen Münsters vom Ausgange der fürstbischöflichen Zeit bis zum Beginne der französischen Herrschaft einschließlich, in: Westfälische Zeitschrift 71 (1913) S. 331-494, Tabellen 3-7. - Kirchhoff, Karl-Heinz: Klöster und Konvente in Münster bis 1800. Eine topographische Bestandsaufnahme, in: Monastisches Westfalen. Klöster und Stifte 800-1800, hg. von Géza Jászai, Münster 1982, S. 551-560. - Hanstein, Thomas: Das Handwerk in Münster im 18. Jahrhundert, in: Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, N.F. 12, Münster 1987, S. 34-138. - Siekmann, Mechthild: Die Stadt Münster um 1770. Eine räumlich-statistische Darstellung der Bevölkerung, Sozialgruppen und Gebäude, Münster 1989. - Dethlefs, Gerd: Die Gedenkmünzen auf die Unterwerfung der Stadt Münster 1661, in: Geldgeschichtliche Nachrichten, Jg. 26 (1991) H. 141, S. 9-28. - Kirchhoff, Karl-Heinz, Siekmann, Mechthild: Münster, Altenbeken 1993 (Westfälischer Städteatlas, Lfg. 4, Nr. 3). - Art. »Münster«, in: Westfälisches Klosterbuch. Lexikon der vor 1815 errichteten Stifte und Klöster von ihrer Gründung bis zur Aufhebung Bd. 2: Münster-Zwillbrock, hg. von Karl Hengst, Münster 1994, S. 28-136. - Lütteken, Laurenz u.a.: Höfische Musikkultur 1650-1803, in: Musik in Münster. Ausstellungskatalog Stadtmuseum Münster, hg. von Hans Galen, Münster 1994, S. 125-161. - Weidner, Marcus: Landadel in Münster 1600-1760. Stadtverfassung, Standesbehauptung und Fürstenhof, 2 Tl.e., Münster 1999. - Kohl, Wilhelm: Das Bistum Münster, Bd. 7, Tl.e 1-4: Die Diözese, Berlin/New York 1999-2004 (Germania Sacra N. F. 37,1-4). - Möllenhoff, Gisela: Münster, in: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe, Bd. 3: Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Münster, hg. von Susanne Freund u.a., Münster 2008, S. 487-513. - Dethlefs, Gerd: Das münsterische Residenzschloss und die Politik 1688-1801, in: Archiv für Kulturgeschichte 102 (2020) S. 273-300. - Schoppmeyer, Heinrich: Städte in Westfalen. Geschichte vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches, Paderborn 2021.

Gerd Dethlefs