Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800)

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Golzow

Golzow

(1) G., ca. 20 km südlich Brandenburgs an der Havel gelegen, verdankt seine Bedeutung der Lage an der brandenburgisch-sächsischen Grenze. Durch den Ort führte die Handelsstraße von Wittenberg nach Brandenburg, die hier das sich westlich und südlich ausbreitende Havelbruch passierte. In G. befanden sich eine Burg, die die Grenze und die Handelsstraße überwachte, sowie eine Zollstelle. G. lag an der Plane, einem linken Nebenfluss der Havel, der von hier aus nach Norden abfließt. Mit G. wurde zunächst die Burg bezeichnet, der Name wurde erst im Laufe der Zeit auf die Siedlung übertragen (1451 Hauss Goltzow und Stadechen). 1299 und 1313 ist die Anwesenheit der brandenburgischen Markgrafen Otto IV. bzw. Waldemar belegt, 1328 fanden Verhandlungen zwischen dem Markgrafen und dem sächsischen Herzog in G. statt. 1329 erscheint mit Heinrich von Rochow erstmals ein Vertreter des Adelsgeschlechtes, das über Jahrhunderte über Burg und Ort G. sowie ausgedehnten Besitz im Planetal verfügte. Die Familie wird früh im Gefolge der brandenburgischen Markgrafen erwähnt und gehörte zur Spitze der märkischen Ritterschaft. Nachdem sie G. für den Landesherrn aus fremdem Pfandbesitz eingelöst hatte, erfolgte 1351 ihre Belehnung durch den Markgrafen, wobei G. als Stadechen bezeichnet wurde. Die Belehnung war wohl eine Anerkennung für die Treue gegenüber den Markgrafen aus dem Wittelbachischen Haus in dessen Kampf gegen den »Falschen Waldemar«, der als angeblich letzter Markgraf aus askanischem Hause 1348–1350 mit einer größeren Anhängerschaft für eine Destabilisierung der Landesherrschaft sorgte. Bis 1945 blieben G. und der größte Teil der Güter im Besitz der Familie Rochow, lediglich 1414–1416 unterbrochen durch die Teilnahme Wichard von Rochows an der Opposition gegen den Burggrafen Friedrich von Nürnberg als neuem Landesherr in Brandenburg. Um 1520 kam es zu einer Erbteilung, wobei die Besitzungen im Planetal – möglicherweise auf Geheiß des Landesherrn – in der Hand eines Familienmitglieds blieben. Im Verlauf des 16./17. Jahrhunderts wurden jedoch auch diese Güter geteilt, nicht zuletzt durch die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges. Nach der Teilung entstand etwa neun Kilometer nordwestlich von G. auf Gut Reckahn ein weiterer Herrschaftsmittelpunkt der Familie (im 18. Jahrhundert durch den Schulreformer und Volksaufklärer Friedrich Eberhardt von Rochow bekannt).

(2) Östlich der der Burg entstand spätestens im 12. Jahrhundert eine Siedlung, die sich in Form eines Angerdorfes entlang der Handelsstraße am Nordufer der Plane erstreckt. Das Flüsschen sicherte den Ort nach Süden (Sachsen), ansonsten scheinen Befestigungen gefehlt zu haben. Das Zentrum des heutigen Dorfes dominiert der sich breit öffnende Anger, über den die Handelsstraße zog. G. wurde bereits 1335 zweimal als stedeken tu der G. bzw. die state zv der G. bezeichnet. Im Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 ist der städtische Charakter G.s jedoch nicht eindeutig erkennbar, da hier der Begriff oppidum (so auch vorher schon 1373) verwendet bzw. der Ortsvorsteher als Schulze und nicht als Bürgermeister charakterisiert wird. 1601, 1623 und (letztmalig) 1715 wurde G. hingegen als Städtchen bezeichnet, 1645 vom Stadtherrn als Flecken (im gleichen Jahr durch Feuer zerstört). Die Verleihung eines Stadtrechts ist nicht überliefert. Die ab 1684 in der Mark Brandenburg erhobene Akzise (städtische Verbrauchssteuer) wurde in G. nicht erhoben, was darauf schließen lässt, dass Handwerk und Kaufmannschaft kaum entwickelt waren.

Die Familie Rochow hatte das Ober- und Untergericht inne. Die Bewohner, deren Anzahl auch außerhalb von Kriegszeiten auf kaum mehr als 300 bis 500 zu schätzen ist, übten als Bauern und Kossäten landwirtschaftliche Berufe aus. Darüber hinaus werden bis in das 18. Jahrhundert lediglich eine Schmiede, eine Mühle sowie ein Krug genannt. Inwieweit der geräumige Dorfanger eine Marktfunktion ausübte, ist unklar. Die Verleihung eines regulären Marktes bzw. Marktrechtes durch die Landesherrschaft ist nicht belegt.

(3) Die Familie Rochow übte das Kirchenpatronat aus. Während der Herrschaft des Generals Friedrich Wilhelm von Rochow entstand 1750–1752 eine neue Kirche, die u. a. mit einer aufwändigen Patronatsloge ausgestattet wurde, die Bilder des Stifters und seiner Gemahlin Henriette Sophie von Katte sowie ein Allianzwappen beider Adelsgeschlechter trägt.

(4) Geprägt wurde der Ort von der Burg. Über ihr Aussehen in älterer Zeit lässt sich nichts sagen. Ihre Wehrhaftigkeit wird dadurch belegt, dass sie 1414 während des Feldzuges des Burggrafen Friedrich von Nürnberg gegen den opponierenden märkischen Adel nicht eingenommen werden konnte. Die Verbindung von Herrschaft und Patronat lässt sich in der Gestaltung des Siedlungsraums im frühen 18. Jahrhundert erkennen. Bis 1728 vollendeten die Herren von Rochow auf G. den Neubau eines zweigeschossigen Herrenhauses, dessen Mittelrisalit an der nach Norden gerichteten Hauptfront weit hervortrat und auf den Eingang der ca. 400 Meter entfernten Kirche weist. Diese war auf einem künstlichen Hügel auf dem Dorfanger an der Stelle eines 1733 bei einem Blitzschlag zerstörten Vorgängerbaus errichtet worden. Ihre repräsentative Gestaltung in Form eines gleichmäßigen Oktogons mit einem zentralen Turmaufbau passt sich dem aufwändigen Baustil des Herrenhauses an. Die Sichtachse zwischen den Eingangsbereichen beider Bauwerke ließ die quasi gespiegelt angeordneten Häuser und Höfe der bäuerlichen Untertanen um den langgestreckten Anger als eine Art Rahmen erscheinen, in dessen Zentrum sich die herrschaftliche Selbstdarstellung der Rochow beim Kirchgang, bei kirchlichen Festen, Hochzeiten, Taufen oder Begräbnissen vollzog. Erkennbar wird diese Siedlungsstruktur auf einem Ortsplan von 1729, der allerdings noch den Vorgängerbau der Kirche zeigt. Die Ausstattung der neuen Kirche mit einer aufwändigen Patronatsloge und den Bildern des Stifterehepaares lässt erkennen, dass die Familie Rochow dem Ort eine Residenzfunktion zuwies.

(5) Der Charakter als adlige Mediatstadt (bis 1715) bewirkte, dass G. auf Landtagen und in den ständischen Gremien von der Familie Rochow vertreten wurde. Damit hatten Vertreter der Gemeinde kaum Möglichkeiten, eigene Kontakte und Netzwerke aufzubauen. Lediglich bei regionalen Auseinandersetzungen, wie z. B. den ständig wiederkehrenden Streitigkeiten um Gemeinde- bzw. Besitzgrenzen im Freien Havelbruch, wurden sie gehört. Ihre fast ausschließlich agrarischen Produkte verkauften die G.er innerörtlich oder in den knapp 20 km nördlich liegenden Städten Alt- und Neustadt Brandenburg, die über die Handelsstraße gut erreichbar waren. Zumeist gute Kontakte zu den Städten Brandenburg pflegte auch die Familie Rochow, was z. B. 1455 darin mündete, dass ihre Vertreter jederzeit Zutritt zu den Ratssitzungen der Neustadt haben sollten. Angehörige der Familie besaßen zeitweise auch Häuser oder Wohnsitze, vorrangig in der Neustadt Brandenburg. Besondere Bedeutung hatte für die Herren von Rochow auf G. jedoch die familiäre Konkurrenz zu den Verwandten, die sich im nahe gelegenen Dorf Reckahn einen eigenen Herrschaftsmittelpunkt aufbauten. Nach der Teilung der Familiengüter um 1520 hatten die Reckahner Rochow zunächst auch G. besessen, es im 16./17. Jahrhundert aber durch Verschuldung und Verkauf verloren. Im Bestreben, sich äußerlich als die Linie der Familie darzustellen, der eigentlich der Anspruch auf das bedeutendere G. zustand, errichtete sie 1721–1729 in Reckahn ein repräsentatives Herrenhaus und bis 1739 eine ebenso aufwändig gestaltete Kirche. Damit entstand durch die offensichtliche Konkurrenz der beiden Linien in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahezu zeitgleich neben G. ein zweiter repräsentativer Herrschaftssitz der Familie im Planetal.

(6) Der städtische Charakter G.s gründete sich vor allem auf die Nähe der Siedlung zu einer landesherrlichen Grenzburg. Mit dem Verlust der wehrhaften Funktion der Burg ging spätestens im 16./17. Jh ein Bedeutungsverlust der städtischen Siedlung einher, der sich u. a. darin widerspiegelt, dass G. ab 1715 nicht mehr als »Stadt« oder »Flecken« bezeichnet wird. Darüber hinaus kam es nicht zur Ausbildung einer städtischen Hierarchie aus Rat, Gewerken und Bürgerschaft, ebenso ließen sich neben dem Verkauf agrarischer Produkte keine Handwerks- und Marktbeziehungen über den Eigenbedarf hinaus nachweisen. Die Gerichts- und Herrschaftsrechte über die Bewohner übten die adligen Stadtherren aus, sie vertraten die Gemeinde auch nach außen. Den Stadtraum nutzten sie für ihre repräsentative Selbstdarstellung.

(7) Codex diplomaticus Brandenburgensis (1838–1868), bes. Bd. A X (1856), S. 102–181. – Golzower Nachrichten (bis 1602), aus Adolph Friedrich Riedels Nachlass, ungedrucktes Manuskript im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam, Sign. Ms 12. – Rochow, Anton Friedrich August von: Nachrichten zur Geschichte des Geschlechts derer von Rochow und seiner Besitzungen, Berlin 1861 (mit umfangreichem Quellen- bzw. Regestenbestand). – Ribbe, Wolfgang: Die Aufzeichnungen des Engelbert Wusterwitz. Überlieferung, Edition und Interpretation einer spätmittelalterlichen Quelle zur Geschichte der Mark Brandenburg, Berlin 1973 (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, 12).

(8) Historisches Ortslexikon Brandenburg V, 1977, S. 147–149. – Engel, Evamaria: Die oppida des brandenburgischen Landbuches von 1375, in: Engel, Evamaria, Fritze, Konrad, Schildhauer, Johannes: Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte, Berlin 1989, S. 57–78. – Geiseler, Udo: Von der Burg zum Schloss – Zur Geschichte eines märkischen Rittersitzes, in: 3./4. Jahresbericht des Historischen Vereins Brandenburg (Havel) e. V. (N.F.), Brandenburg an der Havel 1995, S. 45–49. – Geiseler, Udo, Rust, Edzard: Golzow, in: Herrenhäuser in Brandenburg, Bd. 2 (2000), S. 196–199 (mit Ortsplan von 1729).

Udo Geiseler