[Rezension] Jus feudale, oder Lehn-Recht, darinnen des Lehns Eigenschafft und was demselben ähnlich, welche Lehen propria oder impropria heissen, was von Personen Lehn zu geben und zu nehmen fähig, und was eigentlich zu Lehn gegeben werden kan, insonderheit von Regalien und dergleichen Herrlichkeiten.
Naeve, Johann Karl ; Anonym
Neue Bibliothec oder Nachricht und Urtheile von neuen Büchern und allerhand zur Gelehrsamkeit dienenden Sachen. (1715, S. 447-448)