(1) B. liegt am Nordrand der Eifel, ca. 60 km südwestlich von Köln und 55 km südöstlich von Aachen, überragt von der gleichnamigen Burg, dem Sitz der Grafen von B., die 1415 ausstarben und von den Grafen von Loon-Heinsberg (auch Loen-Heinsberg) beerbt wurden. Die wurden ihrerseits 1468 von den Herren von Manderscheid abgelöst, die dort unter Annahme des Grafentitels eine Linie ihres verzweigten Hauses begründeten, die bis zum Einmarsch französischer Revolutionstruppen 1794 regierte. Der an der Ahrquelle erbaute Ort lag relativ verkehrsgünstig in der Nähe der alten Römerstraßen Trier-Bonn (Entfernung ein Kilometer) und Trier-Köln (Entfernung vier Kilometer).
(2) Unterhalb der 1273 erstmals schriftlich bezeugten Burg wurde eine Talsiedlung angelegt, deren Bezeichnung »Tal« (seit 1341) sie von dem älteren, auf einer Anhöhe nordwestlich der Burg gelegenen Dorf B. (später und heute: Blankenheimerdorf) unterschied, die gleichwohl bis 1687 rechtlich eine Einheit bildeten.
Die Talsiedlung, die in den Quellen als »Tal« oder »Flecken«, seltener (vor allem seit dem 18. Jh.) als stat, urbs oder oppidum - 1780 ausnahmsweise als Residenz - firmierte, hat sich aus bescheidenen Anfängen entwickelt und ist über einen »minderstädtischen« Charakter nicht hinausgekommen. Sie erstreckte sich vor 1670 längs des Talverlaufs in Nord-Südrichtung über 200 Meter, in der Ost-Westausdehnung maß sie 100 Meter. Nach der Ortserweiterung von 1670 lauteten die entsprechenden Zahlen 450 bzw. 200 Meter. Der Ort war seit der Mitte des 15. Jahrhunderts durch Tore und Mauern gesichert, für deren Bau die Grafen der Bürgerschaft 1467 die Weinakzise überließen, von der sie allerdings im 17. Jahrhundert wieder ein Drittel, 1671 zwei Drittel für sich beanspruchten.
1670 ist der Flecken durch ein »Vortal« nach Westen hin erweitert worden, dessen Einbeziehung in den Mauerring zu Querelen zwischen Bürgerschaft und Herrschaft führte und noch 1723 den gfl.en Landesherrn veranlasste, das Städtchen mit einer (neuen?) bestendigen mauer zu umgeben. Infolge dieser Ortserweiterung kamen zu den ursprünglichen zwei Stadttoren am Ein- und Ausgang des Tals noch drei weitere unter wechselnden Bezeichnungen hinzu. Die Öffnung, Schließung und Bewachung der Stadttore waren häufig Gegenstand von Reibereien zwischen Bürgerschaft und Herrschaft, 1689 allerdings kam es zu einem ernsteren Zerwürfnis zwischen Landesherr und Stadt, als die Bürger sich durch die ausgedehnten Wachdienste überfordert fühlten. Eine neue Wachordnung von 1702 lässt allerdings vermuten, dass sie mit ihrer Klage keinen Erfolg hatten. Ähnlich widerspenstig zeigte sich 1583 die Einwohnerschaft gegenüber den Plänen des Grafen Hermann, einen Friedhof außerhalb des Fleckens anlegen zu lassen; der 1719/20 genannte newe kirchhoif dürfte deshalb innerhalb der Mauern gelegen haben. Eine Sonderstellung unter den Toren nahm die 1563 schriftlich dokumentierte burchportz ein, die die Aufgabe hatte, die Grenze zwischen Tal und Burg, zwischen dem bürgerlichen und dem herrschaftlichen Bereich zu markieren.
Die Ortserweiterung scheint zu einem gewissen Schub in der Entwicklung der Bevölkerungszahl geführt zu haben, sofern die fast inkommensurablen Daten einen solchen Schluss zulassen. 1508 gab es dort 14 Familien, 1534 43 Bedepflichtige, 1567 27 Gebäude innerhalb des Mauerberings; im Vorspann zur Landesordnung von 1670 stellte Graf Salentin Ernst von Manderscheid-B. fest, dass es nur eine »geringe Zahl« von Talbürgern gebe; 1672 50 Haushalte; 1674 57 Häuser; 1716 85 Familien mit 500 »Seelen«, 1753 563 Kommunikanten bei einer rein katholischen Bevölkerung.
Die schon erwähnte Landesordnung von 1670 lässt erkennen, dass die Bürgergemeinde von einem Bürgermeister - schon seit 1549 belegt - und sechs Ratspersonen verwaltet und geleitet wurde, von denen zwei aus den Gerichtsschöffen, zwei aus den Burgmannen und zwei aus den gemeinen Bürgern zu nehmen waren. Nur die letzteren sowie der Bürgermeister, der die Hauptlast der anfallenden Geschäfte zu tragen hatte, wurden jährlich gewählt, während die übrigen vier, sofern sie capabel blieben, den Ratssitz lebenslänglich behielten und damit die herrschaftliche Dominanz im Stadtregiment garantierten. Anlass dieser Landesordnung war offenbar die 1669 geäußerte Klage des Landesherrn, dass die Bürgerschaft in letzter Zeit nur die allerunbequemste und unduchtigste persohnen in den Rat gewählt habe. Aufgabe des Gemeinderates, der sechsman, war es, die Feuersicherheit der Häuser zu überprüfen, die verwendeten Gewichtsmaße zu kontrollieren und die Lebensmittelpreise festzulegen, wobei sie stets Eingriffe der Landesverwaltung (der »Kanzlei«) zu gewärtigen hatten, die etwa 1680 es war, die den Bierpreis festsetzte. Seit 1783 war dem Bürgermeister aus verwaltungspraktischen Gründen eine dreijährige Amtszeit zugebilligt worden. Die Zusammensetzung des Gemeinderats spiegelt die Struktur der Einwohnerschaft B.s wider, in der neben bzw. über den Bürgern und Einwohnern die Burgmannen rangierten, was seinen sichtbaren Ausdruck z.B. noch in einer Prozessionsordnung aus dem Jahre 1780 fand. Dort waren den Schloßdomestiken, den Räthen und - in herausgehobener Position als Repräsentanten der Herrschaft - dem Herrn Kanzleidirektor die vornehmen Plätze angewiesen, während die Bürger den Schluss bildeten.
Ein eigenes städtisches Gericht gab es nicht. Zuständig war vielmehr das seit 1438 unter dem Vorsitz des herrschaftlichen Schultheißen im sogenannten Herrenhaus (1593 zuerst genannt) tagende Schöffengericht für die Grafschaft B. Es wurde 1597 zum Obergericht für sämtliche Eifelherrschaften des Hauses Manderscheid-B. erhoben, dem seit 1683 der gräfliche Kanzler präsidierte. Das Schöffensiegel von 1497 zeigte das Wappen der Grafen von Manderscheid-B., das von den Figuren des Hl. Georg und der Hl. Margareta, der Patrone des Gf.enhauses, flankiert wurde.
Die Wirtschaftsstruktur wies deutliche Spuren ihrer grundherrschaftlichen Basis und Herkunft auf. Die Landwirtschaft spielte im Erwerbsleben der bürgerlichen Talbewohner eine herausragende Rolle. In ihren Rahmen fielen die der Herrschaft geschuldeten Frondienste wie das Heumachen, die Hafermahd, das Waschen der Schafe und das Flachsbrechen (so 1607), womit sich die Bürgerschaft laut einer schon 1563 vorgebrachten Beschwerde gegenüber den dienstbefreiten Burgleuten benachteiligt fühlte. Unter den 57 Gebäuden, die eine Ortsbeschreibung von 1674 zählt, befanden sich 40 Scheunen und 45 Ställe. Dem entsprach im selben Jahr ein Viehbestand von 175 Schafen, 141 Stück Rindvieh und zwölf Pferden. 1719 wurden von den Talbewohnern sogar 31 Pferde gegen eine Gebühr an die herrschaftliche Kasse auf die Weide getrieben. Auf der grundherrschaftlichen Ordnung beruhten auch Mai- und Herbstbede, die von den abhängigen Gütern, die sich in bürgerlichem Besitz befanden, alljährlich fällig waren.
Von direkten Steuern im eigentlichen Sinne, ordinarien Steuern, war die Bürgerschaft befreit (was ihre Stadtqualität ausmachte), musste aber zu außerordentlichen Steuern wie Reichssteuern ebenso einen Beitrag leisten wie zu Hochzeiten und Kindtaufen »auf der Burg«.
Eine gewisse, in ihrer Bedeutung aber schwer abzuschätzende Bedeutung für die »Stadtwirtschaft« spielten auch Handel und Gewerbe; seit 1657 gab es eine Wollweberzunft, was zu der großen Zahl der Schafe im Jahre 1674 passt, seit 1660 eine Kramer- (d.h. Kaufleute-)Zunft, seit 1672 eine Schneiderzunft, welche Zünfte sich zugleich unter dem Patronat eines(r) Heiligen als kirchliche Bruderschaften organisierten. Die schon angeführte Ortsbeschreibung von 1674 weist 14 Textilhandwerker (fünf Schneider, fünf Wollweber, drei Tuchscherer, ein Färber) aus; unklar ist, ob darin schon die ersten der Wollweber einbegriffen sind, die der Landesherr 1673-1678 aus Lüttich in seine Grafschaft holte. Jedenfalls lässt sich aus diesen Zahlen das Gewicht ablesen, das die Tuchfabrikation und -verarbeitung für den Flecken B. im 17. Jahrhundert gehabt hat, selbstredend in den bescheidenen Dimensionen eines kleinen Eifelstädtchens. Ob das 1632 und 1676 konzessionierte Bleybergwerck St. Petersholz bei B. irgendwelche Auswirkungen auf das städtische Wirtschaftsleben hatte, muss angesichts fehlender Schrifthinweise offen bleiben. Fraglich ist, ob die Pottasch-Brenner (1704 zwei, 1716 vier), die die Landesherrschaft mit 10% am Erlös ihrer Verkäufe zu beteiligen hatten, den Gewerbetreibenden zuzuzählen sind oder eher unter die Rubrik Land- und Forstwirtschaft fallen.
1607 ist ein Jahrmarkt bezeugt, der am Georgstag (23. April) stattfand und Handelsleute anzog, die für ihre Verkaufsbuden der Landesherrschaft ein Standgeld zu bezahlen hatten (so 1729/30). Dasselbe galt für den jährlichen Kirchweihmarkt.
(3) Die seit 1391 in den Schriftquellen belegte Kapelle im Tal ist nach 1495 auf herrschaftliche Kosten durch eine spätgotische Kirche ersetzt worden, auf die 1508 die Pfarrrechte von der älteren Pfarrkirche in Blankenheimerdorf übergingen, die ihrerseits zur Filialkirche degradiert wurde. An beiden besaß der Graf von B. das Besetzungsrecht, ebenso an allen mit der Kirche verbundenen Stellen und Ämtern wie etwa derjenigen des Küsters, des Organisten und des Schulmeisters, die er bzw. seine Vorfahren durchweg selbst gestiftet hatten. 1660 verzichtete Graf Salentin Ernst sogar auf den ihm zustehenden Pfarrzehnten, um damit die Stelle für einen Kaplan zu finanzieren. Das scheint ihm noch nicht genug gewesen zu sein; denn 1670 ordnete er das Kirchenwesen in seiner Grafschaft neu, indem er Oratorianer nach B. berief und ihnen die Seelsorge und den Schulunterricht überantwortete. Diese Maßnahme war allerdings von keinem nachhaltigen Erfolg begleitet, nicht zuletzt wegen einer unglücklichen Personalauswahl und der unausgesetzten Eingriffe der Landesherrschaft. 1716 löste sich das B.er Oratorium wieder auf. An seine Stelle trat ein Seminar für (vier) Weltpriester, die unter Leitung des Pfarrers die für die Seelsorge notwendigen Fähigkeiten erwerben, den Pfarrer unterstützen und den Schulunterricht durchführen sollten. Mehr Glück als mit den Oratorianern hatte Graf Salentin Ernst mit einer anderen geistlichen Kongregation, die die sozialen Aktivitäten der Landesherrschaft unterstützen und befördern sollte. 1681 wurde das 1607 gegründete, dann niedergebrannte und wiedererrichtete Hospital, dessen Kirche fast ebenso groß wie die Pfarrkirche war, den Franziskanertertiarinnen der Hl. Elisabeth zur Pflege der Kranken, Aufzucht der Waisenkinder und Unterrichtung der »Töchter« überlassen, damit diese nicht mit den Jungen in die »gewöhnliche« Schule gehen mussten. Eine solche Schule, für die 1518 ein eigenes neues Gebäude geplant war, gab es nachweislich seit 1509; ihr galt das besondere Interesse der Landesherrschaft, die in mehreren Erlassen, vor allem des 18. Jahrhunderts, die ganzjährige Schulpflicht für alle Kinder vom 5. Lebensjahr an unter Strafandrohung gegen säumige Eltern einschärften, während sie 1688 nur für die Kinder zwischen dem 7. und 13. vorgeschrieben war. Die »Kanzlei« als landesherrliche Oberbehörde sollte die Einhaltung der Vorschriften überwachen und Verstöße dagegen registrieren. Leider fehlen Dokumente, aus denen sich der Erfolg oder Misserfolg dieser ambitionierten »Schulpolitik« ablesen ließe.
Wie der schulischen Ausbildung nahm sich die gräfliche Familie auch der Armenfürsorge an, so 1557 durch eine Armenstiftung in Form einer am Gründonnerstag ausgeteilten Brotspende, die 1723 eine Neuregelung erfuhr. 1784 wurde zur Eindämmung der Bettelei, also aus ordnungspolizeilichen Beweggründen, bestimmt, die ortsansässigen Armen regelmäßig mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Dazu stimmen die Belege für eine restriktive Neubürgerpolitik seitens der gfl.en Herrschaft in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, insofern man 1783 das Bürgergeld für Zuzügler auf 18 Reichstaler anhob, während das übliche Bürgergeld, wie 1749 belegt, sechs Reichstaler samt einem ledernen Eimer betrug.
In der Pfarrkirche gab es neben dem Hauptaltar mit dem Patrozinium der Hl. Jungfrau Maria und des Hl. Märtyrers Georg noch drei Nebenaltäre, dazu eine wechselnde Zahl kirchlicher Bruderschaften, über deren Mitgliederzusammensetzung, abgesehen von den unter (2) aufgeführten Zunftbruderschaften, nichts bekannt ist. Doch dürften die Bürger darin unter sich geblieben sein. Die prominenteste Bruderschaft scheint die 1726 zuerst erwähnte Dreifaltigkeitsbruderschaft gewesen zu sein, für die 1737 zwei Wochenmessen gefeiert wurden. Sie ist 1784 - im Geist der kirchlichen Aufklärung? - durch eine Bruderschaft der Nächstenliebe ersetzt worden. Wochentägliche Stiftungsmessen seitens der Gf.enfamilie gab es - wie 1782 vermeldet - freitags, dienstags und donnerstags (mit Orgelspiel). Soweit sie älteren Ursprungs waren, dürfte ihre Zelebration in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wenigstens zeitweise ausgesetzt worden sein, als reformatorische Tendenzen B. erreichten. Schon 1557 verlangte die Bürgerschaft die treuliche Predigt des Wortes Gottes, 1581 wurde in der Pfarrkirche der Laienkelch gereicht, 1586 sprach Graf Hermann von Manderscheid-B. von der wahren christlichen Religion der unverwirrten Augspurgischen Confession, und 1602 stellte man fest, dass in B. die katholische Lehre und Liturgie nicht mehr streng beobachtet werde. Dieses protestantische Zwischenspiel, in dem Stadt und Landesherr offensichtlich am gleichen Strang zogen, endete mit dem Regierungswechsel von Graf Hermann zu seinem Bruder Johann Arnold (1604-1614) und wurde durch einen gegenreformatorischen Katholizismus abgelöst, der fortan das religiöse und kirchliche Leben auch der Bürgerschaft bestimmte.
Das zeitweilige siegreiche Vordringen der evangelischen Gottesdienstpraxis und Glaubensinhalte hat auch zum Erliegen der im 15. Jahrhundert aufgekommenen »Heiltumsfahrt« zu den in der B.er Pfarrkirche verwahrten Stoffreliquien und der Büste des Hl. Georg geführt. Sie ist dann um die Mitte des 17. Jahrhunderts als uhralte walfahrt wiederbelebt worden und trug erheblich zur regionalen Attraktivität des Städtchens bei.
(4) An »öffentlichen« Gebäuden sind ein 1593 erwähntes »Herrenhaus«, das als Tagungsstätte des Schöffengerichts diente, ein Rathaus (1670; 1749 bügerhauß), in dem sich der Gemeinderat traf, und ein bürgerlicher sprinckbrunnen (1749) zu nennen. Schon 1616 hatte die Gf.inwitwe Ursula die Pfarrkirche mit einem Turm versehen lassen, der der Gemeinde zugutekam. Am imposantesten aber präsentierte sich das neue Kanzleigebäude als Sitz der zentralen herrschaftlichen Verwaltung aller manderscheidischen Kleinterritorien, das 1780 errichtet wurde und bis heute den Blick vom Tal auf die Burg beherrscht.
(6) Die oben (unter 4) erwähnte »Kanzlei« demonstriert zum Ende des Ancien Régime noch einmal eindrucksvoll und sichtbar das Verhältnis der Bürgerschaft zur Landesherrschaft, die der Talgemeinde als Residenzort nur wenig Raum zur Eigenständigkeit und Selbstverwaltung ließ, vielmehr bestrebt war, hier auch in Kleinigkeiten das Heft in der Hand zu behalten. Die Möglichkeit dazu verschaffte sie sich durch eine enge Kontrolle der bürgerlichen Aktivitäten auf zivilem wie kirchlichem Gebiet, insofern sowohl die Bürgermeisterrechnungen als auch der status der kirch-, pastorey-, capellaney- schull- und orgelgefällen im flecken B. in der cantzellaria präsentiert werden mussten, um dort justifiziert zu werden.
(7) Archivalische Quellen zu Blankenheim finden sich vornehmlich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, in Duisburg, Bestand Grafschaft Manderscheid-Blankenheim, Akten Nr. 95-108.
Als Ansichten sind zu nennen: Stadtansicht von R. Roidkin um 1730 (Bonn, Landeskonservator), N. Ponsart, Ortsansicht mit Schloßruine 1836 (Kölnisches Stadtmuseum, G 243b). Reproduktionen beider Ansichten bei Neu 1974 (siehe unter 8). Weitere Ansichten bei Kunstdenkmäler, bearb. Wackenroder 1932 (auch unter 8), S. 71f. nachgewiesen.
(8)Becker, Johannes: Geschichte der Pfarreien des Dekanats Blankenheim, Köln 1893. - Die Kunstdenkmäler des Kreises Schleiden, bearb. von Ernst Wackenroder, Düsseldorf 1932 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, 11/2), S. 48-88. - Gerig, Hans: Die Blankenheimer Heiltumsfahrt, in: Heimatkalender des Kreises Schleiden 1952, S. 65-77. - Neu, Peter: Burg und Burgflecken Blankenheim, in: Die Stadt in der europäischen Geschichte. FS Edith Ennen, hg. von Werner Besch, Klaus Fehn, Dietich Höroldt u.a., Bonn 1972, S. 451-456. - Neu, Peter: Blankenheim (Rheinischer Städteatlas, II 11), Bonn 1974. - Janssen, Walter: Studien zur Wüstungsfrage im fränkischen Altsiedelland zwischen Rhein, Mosel und Eifelnordrand, Bd. 2, Köln 1975 (Bonner Jahrbücher, Beih. 35), S. 55. - Ring, Klaus: Blankenheims Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kreismuseum Blankenheim 1990.