BADEN
I.
Seit dem 12. Jh. (erstmals 1112) Mgf.en von B., daneben noch bis in die Zeit Mgf. Rudolfs I. († 1288) auch Mgf.en von Verona (urkundl. seit 1072 bez.); auf Mgf. Heinrich I. († 1231) zurückgehende Seitenlinie der Mgf.en von Hachberg (bis 1418 bzw. Sausenberg-Röttler Zweig bis 1503). In der Neuzeit seit 1803 auch Hzg.e von Zähringen und Kfs.en, 1806 Großhzg.e von B.
Abgesehen von der nur zeitweilig im Rahmen der Italienpolitik der frühen → Staufer faßbaren Amtstätigkeit als Mgf.en von Verona verfügten die mit den Hzg.en von Zähringen stammverwandten mgfl. »Hermanne« über die Breisgaugft. (wohl seit 1061), die bei der Teilung des Erbes Mgf. Hermanns IV. († 1190) zusammen mit der im nördl. Breisgau gelegenen Burg Hachberg der damals entstehenden Seitenlinie der Mgf.en von Hachberg zufiel. Der eigentl. Besitzschwerpunkt der Mgf.en von B. mit der ersten mgfl. Grablege im Backnanger Pankratiusstift befand sich während des 12. Jh.s im Gebietdes mittleren Neckars und der Murr. Erst im 13. Jh. verlagerte sich das Herrschaftszentrum nach W an den Oberrhein und damit in das räuml. Umfeld der um 1100 auf altem Königsbesitz erbauten, namengebenden Burg B. (Hohenb.). Die im 12. Jh. dem sal. und stauf. Kgtm. eng verbundenen Mgf.en von B. übernahmen am Oberrhein und im südl. Kraichgau seit 1219 stauf. Besitzpositionen und Herrschaftsrechte. Zu der aus dem Erbe der Pfgf.en stammenden Stadt Pforzheim und den Stauferstädten Durlach und Ettlingen, die Kg. → Friedrich II. den Mgf.en übertragen hatte, kamen mit dem Zerfall derstauf. Macht die Grafschaftsrechte im Uf- und Pfinzgau, namentl. die dortigen, umfangr. Güter des Kl.s → Weißenburg sowie die Reichsburg und Zollstätte Mühlburg. In diesem Zusammenhang läßt sich auch eine bedeutende Vergrößerung der Dienst- und Lehnsmannschaft beobachten, die zunächst v. a. dem Breisgau, der Ortenau, dem südl. Ufgau sowie dem Gebiet von Neckar und Murr, aber erst seit dem 13. Jh. auch dem Pfinz-, Enz- und Kraichgau entstammte. Im Uf- und Pfinzgau traten die ehemaligen stauf. Reichsministerialen fast ausnahmslos in die Dienste der Mgf.en von B.Außerdem bildeten die Vogteirechte über die Reichsabtei Selz im Unterelsaß, über das Kl. Gottesaue bei Durlach und das Zisterzienserkl. Herrenalb eine wesentl. Basis für die im späten MA weiter vorangetriebene Herrschaftsverdichtung am Oberrhein, wo zw. der Pfinz im N und dem Kl. Schwarzach im S schließl. ein weitestgehend geschlossenes Territorium entstand, das den Kern der Mgft. B. bildete. Die Verschiebung des Herrschaftsschwerpunktes in diesen Raum markiert insbes. die Einrichtung der neuen Grablege der Mgf.en von B. (1248) in dem 1245 beim Stammsitz B.(-B.) gestiftetenZisterzienserinnenkl. Lichtenthal, das zum neuen Hauskl. wurde. Nach dem 13. Jh. stellten die durch Kauf und auf dem Erbweg erworbenen rechtsrhein. Herrschaften der Hachberger Seitenlinien, näml. Hachberg selbst (1415) sowie Rötteln, Sausenberg und Badenweiler (1503), die bedeutendsten Zugewinne für die mgfl. Hauptlinie dar. Abseits der oberrhein. Kernlande verfügten die Mgf.en außerdem seit 1437 über Kondominatsanteile an der Gft. Sponheim und seit 1492 über die luxemburg. Herrschaft Rodemachern.
Konstitutiv für die rfsl. Rangstellung der Mgf.en von B. blieb der ursprgl. mit der Mgft. Verona verbundene Markgrafentitel, der seit dem 12. Jh. mit dem Namen des Stammsitzes B. verknüpft erscheint, wobei daneben bis ins 13. Jh. immer wieder auch der Veroneser Markgrafentitel bezeugt ist. Eine Amtstätigkeit der Mgf.en im Gebiet der Mark Verona, wo sie nicht dauerhaft Fuß fassen konnten, ist nur zeitweilig belegt. Die Mgf.en von B. wurden 1362 von → Karl IV. ausdrückl. als Rfs.en anerkannt, indem der Ks. den mgfl. Kernbesitz im Gebiet zw. Graben und Schwarzach zum reichsunmittelbarenFsm. erhob.
II.
Die nur vereinzelten Bezeugungen der klass. vier Hofämter setzen 1197 mit der Erwähnung eines Mundschenken ein. 1225 werden in einer Zeugenliste nach dem mgfl. Notar erneut ein Mundschenk und zugl. erstmals ein Truchseß gen., wobei in der betreffenden Urk. auch von der mgfl. Kammer (camera nostra) die Rede ist. In der Zeit Mgf. Rudolfs I. (1243-88) treten dann 1254 ein Kämmerer und 1262 ein erster Marschall in Erscheinung. Ein weiterer Inhaber des Marschallamts ist noch mehrmals von 1285 bis 1297 erwähnt. Die wenigen, seit der ZeitMgf. Hermanns V. (1190-1243) und insbes. unter Mgf. Rudolf I. greifbaren Zeugnisse scheinen zwar auf eine Hofhaltung fsl. Anspruchs hinzudeuten, bieten aber keine näheren Aufschlüsse zur Struktur des mgfl. Hofes in dieser Zeit.
Nachdem schon Hermann V. dank seiner engen Bindung an das stauf. Kgtm. und durch die Heirat der Pfalzgrafentochter Irmgard den mgfl. Besitz zw. Neckar und Rhein um wichtige städt. Positionen erweitern konnte, gelang Rudolf I. die Sicherung und der weitere Ausbau der mgfl. Herrschaft, die sich seither zunehmend auf den oberrhein. Raum konzentrierte. Die Erwerbung der nahe der mgfl. Stammburg B. gelegenen Burg Alteberstein, die über Rudolfs eberstein. Gemahlin an die Mgf.en fiel, markierte 1283 den Anfang der in den folgenden Jh.en erfolgreich vorangetriebenen Verdrängung der Gf.en vonEberstein aus dem Kerngebiet der späteren Mgft. Der mgfl. Stammsitz mit der Burg B. und der gleichnamigen Siedlung, deren Ausbau zur Stadt wohl um die Mitte des 13. Jh. begann, erhielt damals v. a. durch die neugegründete Grablege der Mgf.en im Kl. Lichtenthal zusätzl. Gewicht als Herrschaftszentrum. So war etwa der 1288 erwähnte Beichtvater Mgf. Rudolfs zugl. auch Leutpriester in B.(-B.). Doch wurde auf der Burg B. noch bis zur Mitte des 14. Jh.s nicht viel häufiger geurkundet als in Mühlburg, Grötzingen, Durlach oder Pforzheim. Zu den verschiedenen befestigten Plätzen, die alsAufenthaltsorte und Herrschaftssitze der Mgf.en hervortraten, aber noch nicht als Res.en im eigentl. Sinn anzusprechen sind, gehörten daneben auch Ettlingen und die Burg Alteberstein.
Die nach 1288 erfolgten zahlr. Erbteilungen verhinderten zunächst die Ausbildung eines ausgedehnteren, dem fsl. Rang entspr. Hofes. Erst unter Mgf. Bernhard I. († 1431) wird im Zuge der erfolgr. Konsolidierung und des Aus-baus der mgfl. Landesherrschaft auch ein gestiegenes Repräsentationsbedürfnis sichtbar. Dies zeigte sich v. a. im großzügigen Umbau der Burg Hohenb. zu einem Residenzschloß, das auch gehobenen fsl. Ansprüchen und einer erweiterten Hofhaltung genügen konnte. Am Hof Mgf. Bernhards begegnen erstmals ein Leibarzt und auch ein Spielmann (1404). Unter Bernhards Nachfolgern Jakob I. († 1453) und Karl I. († 1475) sind dann die mgfl. Spielleute vielfach bezeugt, wobei es sich v. a. um Pfeifer und Trompeter handelte.
Während die älteren Hofämter im 14. Jh. nicht mehr nachzuweisen sind, erscheinen seit 1381 Hofmeister als ranghöchste Amtsträger des mgfl. Hofes. Auch Mgf. Bernhards Gemahlin verfügte über einen eigenen Hofmeister (seit 1397 bez.), während unter den Ehefrauen von Bernhards Nachfolgern von 1447 an Hofmeisterinnen dieses Amt bekleideten. Der Hofmeister des Mgf.en nimmt in Zeugenlisten neben den beiden Vögten von B. und Pforzheim, die unter den mgfl. Amtmännern die wichtigsten waren und wie die Hofmeister regelmäßig dem mgfl. Lehensadel angehörten, stets die Spitzenposition ein. Im Wechsel mitden genannten Vögten führte der Hofmeister in Vertretung des Mgf.en auch den Vorsitz im Lehen- und Hofgericht. Er war ebenso für den Bereich des mgfl. Haushalts und Hofes wie für die Landesverwaltung und das Lehenswesen zuständig und übernahm verschiedene polit. und diplomat. Aufgaben. Die ersten Erwähnungen eines Haushofmeisters (1435) und eines Landhofmeisters (1452) bezeugen eine Aufteilung der anfangs noch nicht klar abgegrenzten Kompetenzen des Hofmeisters. Als Stellvertreter des Mgf.en stand der Landhofmeister künftig an der Spitze der Landesverwaltung und rangierte am mgfl. Hof vor demHaushofmeister, dem v. a. der fsl. Haushalt und insbes. die Küche unterstanden. Von den im 14. Jh. nicht mehr belegten älteren Hofämtern des 12. und 13. Jh.s kam dem Marschallamt zumindest zeitw. noch eine wichtigere Bedeutung zu, die sich in der milit. Führung der mgfl. Ritterschaft durch den mgfl. Rat Hans von Stammheim als Marschall und Zeughauptmann Mgf. Jakobs I. († 1453) im Städtekrieg 1449 zeigte.
Nachdem 1215 erstmals ein mgfl. Notar greifbar ist, der 1231 auch einmal als Protonotar bezeichnet wird, sind unter Mgf. Rudolf I. schon mehrere, teilw. gleichzeitig auftretende Notare nachweisbar. Sie fungierten nicht nur als Zeugen in Urk.n, sondern überdies etwa 1260 bei einem Streit zw. dem Mgf.en und dem Abt von Gottesaue auch als Schiedsrichter. Ansätze zur allmähl. Ausbildung einer mgfl. Kanzlei sind erst seit dem Ende des 14. Jh.s zu fassen, als auch das älteste Lehnbuch der Mgf.en von B. (1381) angelegt wurde. Unter Mgf. Bernhard I. wird ein Oberschreiber (seit 1421) und Protonotar(seit 1424) erwähnt, bei dem es sich bereits um einen Laien handelte. 1449 ist dann erstmals der Kanzlertitel belegt, der sich im Lauf des 15. Jh.s schließl. als Bezeichnung für den Vorsteher der mgfl. Schreiber durchsetzte. Mit der Neuordnung der Verwaltung und dem Einsetzen der landesherrl. Gesetzgebungstätigkeit unter Mgf. Christoph I. (1475-1516) erhielt die Kanzlei, die nach der Kanzleiordnung von 1504 aus dem Kanzler, einem Sekretär und je drei Schreibern und Dienern bestand, größere Bedeutung und entwickelte sich zu einer selbständigen, arbeitsteilig organisierten Behörde mit festenZuständigkeitsbereichen. Der seit 1496 als Kanzler nachweisbare Jakob Kirser, der als erster promovierter Jurist dieses Amt innehatte, erlangte am mgfl. Hof größeren Einfluß bei der landesherrl. Gesetzgebung Mgf. Christophs. Im Rahmen der Reichs- und Kirchenpolitik Mgf. Philipps I. († 1533) spielte der Jurist und Humanist Dr. Hieronymus Veus († 1544) eine bedeutende Rolle. Aus der Zeit Mgf. Christophs I. sind neben den zahlr. anderen landesherrl. Gesetzen und Ordnungen die ersten mgfl. Hofordnungen (1501, 1504), außerdem eine Küchenmeisterordnung (1500) und eine Ordnung für das 1415 erstmalserwähnte Hofgericht (1509) überliefert.
Da das Kerngebiet der Mgft. B., innerhalb dessen die Mgf.en eine weitgehend geschlossene Landesherrschaft ausübten, kaum noch bedeutenden Adel aufzuweisen hatte, entstammten die adligen Hofamtsträger, Räte, Diener und Lehnsleute der Mgf.en überwiegend dem in den Schütterzonen zw. den fsl. oder fürstengleichen Landesherrschaften des dt. Südwestens ansässigen Niederadel. Charakterist. für diese nicht landsässigen, sondern nur als Lehnsträger und über ihren Dienst am mgfl. Hof und in der mgfl. Landesverwaltung den Mgf.en verbundenen niederadligen Familien waren gleichzeitigeBeziehungen zu den benachbarten Höfen der Kfs.en und Pfgf.en → bei Rhein, der Gf.en von → Württemberg und der → Habsburger, bei denen die Mgf.en ihrerseits in Diensten standen.
Ein glanzvoller Höhepunkt in der Geschichte des mgfl. Hauses und Hofes war die Vermählung Mgf. Karls I. mit Katharina von Österreich, der Schwester Kg. → Friedrichs III. und Hzg. Albrechts VI. von Österreich. Die Hochzeit wurde im Juli 1447 mit großem Aufwand in Pforzheim gefeiert und markiert den Bedeutungszuwachs, den die zur Klientel der Kg.e und Ks. gehörenden Mgf.en von B. in Anlehnung an das Haus → Habsburg während des 15. Jh.s erlebten. Zugl. zeugt die Wahl des Festortes von der um die Mitte des 15. Jh.s verstärkten Hinwendung der Mgf.en nach Pforzheim, dasoffenbar anstelle des Stammsitzes in B.(-B.) zu einer dem rsfl. Ranganspruch der Mgf.en gemäßen Res. mit einer eigenen mgfl. Universität ausgebaut werden sollte. Diese ehrgeizigen Pläne wurden aber infolge der vernichtenden milit. Niederlage im Kampf gegen den pfälz. Kfs.en (1462), der die Umwandlung Pforzheims in ein pfälz. Lehen erzwang, nicht verwirklicht, so daß sich Mgf. Christoph wieder auf die Einrichtung B.(-B.)s als mgfl. Hauptres. konzentrierte. Mit seinem Hof bezog er dort 1479 das unmittelbar oberhalb der Stadt errichtete sog. Neue Schloß, das anders als die ältere ResidenzburgHohenb. den gewandelten fsl. Repräsentationsbedürfnissen entsprach. Nach dem folgenschweren Einbruch unter seinem Vorgänger gelang dem im Dienst → Maximilians I. stehenden Mgf.en Christoph eine letzte bedeutende Vergrößerung und die innere Konsolidierung der Mgft.
Abgesehen von der situativen Erweiterung des mgfl. Hofes anläßl. von Festveranstaltungen mit Turnieren, wie der Pforzheimer Hochzeit oder der großen vaßnacht zu Offenburg (1483), verfügten die Mgf.en auch noch im 15. Jh. ledigl. über eine vergleichsw. kleine fsl. Hofhaltung. Erst unter Mgf. Christoph lassen sich deutl. Anzeichen eines Wandels des Repräsentationsbedürfnisses beobachten, die auch eine Ausweitung der Hofhaltung in der Res. B.(-B.), dem Ort seines gewonlichen hofhaltens (1507), mit sich brachte, so daß der alltägl. Hof desMgf.en und seiner Gemahlin 1511 bereits etwa 50 Personen umfaßte. Nach der Teilung der Mgft. wurden im 16. Jh. für die beiden mgfl. Hofhaltungen weitere repräsentative Schloßbauten errichtet. Während B.-B. unter Mgf. Philipp II. († 1588) ein prächtiges Renaissanceschloß erhielt, baute Mgf. Karl II. († 1577), der zunächst das Pforzheimer Schloß noch einmal erweiterte, das neue Residenzschloß in Durlach (Karlsburg). Anstelle des benachbarten ehemaligen Kl.s Gottesaue entstand ab 1588 ein weiteres Lust- und Jagdschloß.
Quellen
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Literatur
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