Genealogie
Grablegen gehören im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom 11. bis zum 17. Jh. zu den wichtigsten Monumenten dynast. Erinnerungskultur. Mit dem Begriff Grablege werden Grabstätten sozial hochrangiger, meist adeliger Personen bezeichnet, und zwar Einzelbestattungen ebenso wie Sammelgräber. Die Exklusivität der Grablege wurde durch die Gründung eigener Grabkirchen oder einer exponierten Lage innerhalb der Kirche erreicht. Ma. Grablegen zeichnen sich außerdem dadurch aus, daß sie meist durch geistl. Gemeinschaften versorgt wurden. Die Errichtung architekton. und künstler. aufwendig gestalteter Grabmonumente ist wichtiges Kennzeichen der Grablege.
Es lassen sich mehrere Gattungen von Grabmonumenten unterscheiden, von denen das Tisch- oder Tumbengrab, das Epitaph und das Figurenwanddenkmal die wichtigsten sind. Die Forschungen zum Epitaph, der gängigen Bezeichnung auch für fsl. Grabmonumente, beziehen sich zumeist auf die ma. Anfänge dieses Typus. Für die nachreformator. Grabdenkmale ist eine funktionale Trennung von Grabmal und Epitaph, wie sie dort getroffen wird, jedoch nicht grundsätzl. sinnvoll.
Grablegen waren seit dem FrühMA wichtiger Bestandteil des dynast. Selbstverständnisses. In ihrem Hauskl. Weingarten am Bodensee begründeten die süddt. Welfen eine Grablege, in der sich Welf II. und Heinrich um 1000 als erste Familienmitglieder beisetzen ließen. Die Einrichtung einer Grablege in Weingarten ging einher mit einer umfangr. Ausstattung, zu der neben der Ansiedlung von Klerikern auch Güterzuwendungen sowie die Stiftung von Reliquien und prächtigen liturg. Handschriften gehörten.
Nahezu alle reichsfsl. Dynastien haben ihre Grablege innerhalb von Ordens- oder Stiftskirchen anlegen lassen. In Doberan wurde mit Fs. Nicolaus I. († 1200) das erste Mitglied einer langen Reihe mecklenburg. Fs.en in der dortigen Zisterzienserkirche beigesetzt. Seit dem 13. Jh. befand sich in der Südkonche der Marburger Elisabethkirche des Deutschen Ordens die Grablege der Lgf.en von Thüringen und ihrer Erben, der Lgf.en von Hessen aus dem Hause Brabant (Abb. 150). Die Stiftskirche in Stuttgart war nach der Verlegung aus Beutelsbach durch Gf. Eberhard I. die Grablege der württ. Gf.en und Hzg.e, die ab 1450 auch die Tübinger Stiftskirche zu einer ihrer Begräbnisorte bestimmten. Die Heiliggeistkirche in Heidelberg wurde 1398 zur Grablege der pfälz. Kfs.en, die zuvor in der Stiftkirche in Neustadt an der Weinstraße beigesetzt worden waren. Die fränk. Hohenzollern fanden spätestens ab 1297 im Zisterzienserkl. Heilsbronn ihre Letzte Ruhe.
Aus den zumeist abseitig auf dem Land gelegenen sakralen Orten der Hauskl. wurden die dynast. Grablegen spätestens seit dem 15. Jh. systemat. in die neu formierten Residenzstädte verlagert. Die ideolog. Veränderungen etwa durch die reformator. Ereignisse waren zu vehement, um an der Fortsetzung der Begräbnistradition in den Hauskl.n festzuhalten. In einem solchen Zusammenhang stehen etwa auch die Verlagerung der Grablege der Württemberger von Tübingen nach Stuttgart oder der brandenburg. Hohenzollern von Lehnin nach Berlin. V. a. muß hier aber die schon angesprochene Res. stiftende Funktion der landesherrl. Grablege innerhalb der Mauern der Residenzstadt als Motiv mitberücksichtigt werden.
Im Verlauf des 16. Jh.s wurden die Fs.en zunächst noch häufig vor dem Monument in Einzelgräbern im Fußboden beigesetzt und diese Grabstellen durch Platten markiert, so etwa bei Philipp dem Großmütigen in Kassel († 1567) (Abb. 151). In der zweiten Hälfte des 16. Jh.s wurde dann mit der Anlegung von Gruftgewölben, in der Regel unterhalb der Chöre, begonnen. Die Grüfte, die die Särge aller Mitglieder eines Hauses aufnehmen konnten, setzten sich bis zum 17. Jh. bei den Fürstenhäusern als Bestattungsform allg. durch. Zumindest für die im 16. Jh. aufgeführten Grabmonumente lassen sich daher verbindl. Bezüge zw. Gruft und Monument herstellen. Die Gruft wurde in der Regel als Kellergewölbe direkt unterhalb der oberird. Denkmale angelegt. Das dynast. Monument des Chorraumes diente demnach als ein die Grabstelle markierendes Zeichen.
Die Grablege befand sich insbes. bei luther. Dynastien des 16. und 17. Jh.s nunmehr fast immer in der wichtigsten Pfarr- oder Kathedralkirche der Res. (Dom in Güstrow, Stadtkirche Darmstadt), seltener in der Kapelle des Residenzschlosses (Zeitz, Weißenfels). Nur in Ausnahmefällen wurde die Grablege auch außerhalb der Hauptres. angelegt (Grablege der albertin. Wettiner in Freiberg). Kathol. Dynastien hingegen hielten an der Tradition fest, ihre Grablege innerhalb der Ordenkirchen einzurichten, allerdings verlagerten sie diese meist in städt. Ordenskirchen (Michaelskirche in München, Kapuzinergruft in Wien).
Die sozialständ. Gliederung des Kirchenraums stand in unmittelbarem Zusammenhang zu den sakralen Herrschaftsräumen des Hofes. Die örtl. Bevölkerung als Untertanenverband wurde in den Wirkungskreis der fsl. Repräsentation einbezogen, die v. a. über die Grabmonumente hergestellt werden sollte. Die Grabdenkmale der Dynastien wurden in der Regel innerhalb des Chorbereichs positioniert, oft sogar im Chorscheitel in baul. Verbund mit dem Altar (Martinskirche in Kassel, Stadtkirche Darmstadt). Die Toten wurden in diese soziale Hierarchie eingegliedert, denn die wichtigsten Hofbeamten und Theologen fanden, wie etwa in der Darmstädter Stadtkirche, ihre Grablege oft in der gleichen Kirche wie ihr Landesherr, allerdings in räuml. voneinander getrennten Grüften.
Die Chöre mit den Grabmonumenten funktionierten als eine Art bewußt eingebautes Senklot, das den in der Ausdifferenzierung befindl. Residenzort ideell fundamentierte. Die Wichtigkeit dynast. Grablege auch noch im 16. und 17. Jh. ist auch deshalb plausibel, weil die Erschließung des Territoriums und der infrastrukturelle Landesausbau nur dadurch geleistet werden konnte, weil umgekehrt ein hochwürdiges und monumentales Zentrum vorhanden war.
Die mehrstöckigen Figurenwanddenkmale gehören zu einem im 16. und 17. Jh. bei hochgestellten Persönlichkeiten in ganz Europa verbreiteten Typus, wie ihn etwa das Grabdenkmal für Pfgf. Wolfgang zu Zweibrücken († 1569) und seine Frau Anna von Hessen von 1575 in Meisenheim beschreibt. Diese Gattung löste bereits zu Beginn der Frühen Neuzeit Tischgrab und Tumba ab, welche seit dem späten 16. Jh. nur noch selten Verwendung fanden, so bei den Tischgräbern für Kg. Friedrich I. von Dänemark im Schleswiger Dom von 1551-55 oder Hzg. Wilhelm V. von Bayern und Renata von Lothringen in der Münchner Michaelskirche. Auch das Grabmonument für den Paderborner Fürstbf. Dietrich von Fürstenberg († 1618) nimmt dieses Typus auf.
Auch die architekton. Ausstattung der Grabdenkmäler spiegelt die soziale Vorrangstellung des Regenten wider. Sie wird bei allen nachreformator. Grabdenkmalen u. a. durch eine mehr oder weniger deutl. Triumphbogenarchitektur umgesetzt. Auch die Wahl der angemessenen Säulenordnung gehört hierzu. Die Statue des Herrschers, der fast immer geharnischt dargestellt ist, repräsentierte das zeitgenöss. Herrscherideal des Heros, der das Territorium als Heerführer im Krieg und bei den Lutheranern gleichzeitig als Oberhaupt der Landeskirche zu vertreten hatte.
Im 17. Jh. wurde zunehmend auf oberird. Grabmonumente verzichtet, während an der Gruftbestattung festgehalten wurde. Eine umfangr. Funeralpublizistik gewann an Bedeutung.
→ vgl. auch Abb.27, 29, 30, 44, 115, 183, 250, 251, 278
Literatur
Andermann, Kurt: Kirche und Grablege. Zur sakralen Dimension von Residenzen, in: Residenzen: Aspekte hauptstädtischer Zentralität von der frühen Neuzeit bis zum Ende der Monarchie, hg. von Kurt Andermann, Sigmaringen 1992 (Oberrheinische Studien, 10), S. 159-187. – Borgolte, Michael: Art. »Grablege«, in: LexMA IV, 1989, Sp.1628-1630. – Fey, Carola: Die Begräbnisse der Grafen von Sponheim. Untersuchungen zur Sepulkralkultur des mittelalterlichen Adels, Trier 2003. – Heck, Kilian: Grabmonumente und soziale Raumbildung. Dietrich von Fürstenberg und die Grabdenkmale des Domkapitels im Paderborner Dom, in: Bildnis, Fürst und Territorium, hg. von Andreas Beyer und Lutz Unbehaun, München 2000 (Rudolstädter Forschungen zur Residenzkultur, 2), S. 141-153. – Heck 2002. – Heinz, Stefan/Rothbrust, Barbara/Schmid, Wolfgang: Die Grabdenkmäler der Erzbischöfe von Trier, Köln und Mainz, Trier 2004. – Weckwerth, Alfred: Der Ursprung des Bildepitaphs, in: Zeitschrift für Kunstgeschichte 20 (1957) S. 147-185. – Tod und Verklärung. Grabmalskultur in der Frühen Neuzeit, hg. von Arne Karsten und Philipp Zitzlsberger, Köln u. a. 2004. – Zotz, Thomas: Art. »Weingarten«, in: LexMA VIII, 1997, Sp. 2132-2133.