Bildung und Erziehung
Der Typus der klassengegliederten Lateinschule mit öffentl. Vorlesungen (»lectiones publicae«) ohne Universitätsstatus wird in der Forschung mit dem Begriff »Gymnasium illustre« bezeichnet. Als »Gymnasia illustra« wurden im 16. Jh. zunächst (reichs-) städt. Schulen gegr. Darunter war bes. einflußreich das Gymnasium der Reichsstadt Straßburg (Privileg Ks. Maximilians II. von 1566), dessen Rektor, Johann Sturm (1507-89), in seinen Schriften die Bildungsziele des »Gymnasium illustre« theoret. begründete und auch Fs.en und Adel für sein humanist. Ausbildungsprogramm zu gewinnen suchte. Zunächst einmal war das »Gymnasium illustre« eine mehrklassige Lateinschule. Hinzu kam das Angebot auch an weiterführenden wissenschaftl. Vorlesungen v. a. in den philolog.-philosoph. Fächern, aber auch in Theologie und jurist. Propädeutik. Noch Johann Heinrich Zedler hält im 1735 publizierten zehnten Band seines Universallexikons fest, daß Gymnasia illustra […] diejenigen Schulen genennet zu werden [pflegen], welche, so zu sagen, das Mittel zw. denen ordentl. Schulen und denen Vniversitäten sind. Im Unterschied zu einer vollen Universität hatten Gymnasien ledigl. den Status einer Partikularschule: Sie besaßen keine Berechtigung zur Vergabe höherer akadem. Grade und blieben ohne das Recht zur korporativen Selbstverwaltung. Der institutionelle Typus des »Gymnasium illustre« bot im weiteren Verlauf des 16. Jh.s den Territorien auch mindermächtiger Reichsstände die Gelegenheit, hochschulähnl. Lehranstalten einzurichten: Nach dem Straßburger Modell entstanden die beiden Gymnasien von Lauingen an der Donau (im Hzm. Pfalz-Neuburg, 1559) und von Hornbach (im Hzm. Pfalz-Zweibrücken, 1574), die auf dt. als »vornehme Schule« bezeichnet wurden. In Gießen erwog man 1605, ein illustre Gymnasium gleich dem Lauinger in Neuburg. Pfaltz zu gründen, entschied sich dann allerdings gleich für eine volle Universität. Die Reichsstadt Ulm beschloß, ihr Gymnasium »nicht als ein akademisches, sondern nur als ein vornehmes Schulwesen« einzurichten. Auch die Gründungen in den Territorien calvinist. Reichsgf.en gehören typolog. zu dieser Gruppe von Lehranstalten, darunter die »Hohe Schule« in der Gft. Nassau-Dillenburg (1584). Manchmal führte die Entwicklung vom Gymnasium zur vollen Universität, so im Fall Straßburgs (Universitätsprivileg Ks. Ferdinands II. von 1621), Nürnberg-Altdorfs (Erhebung zur Universität nach dem Vorbild Straßburgs 1622) oder Stadthagen-Rintelns (1610/21). Als illustre Schulen wurden bisweilen auch diejenigen Lehranstalten bezeichnet, die keinen öffentl. Vorlesungsbetrieb besaßen und ihre Schüler auf den Besuch einer Universität vorbereiteten. In diesen Fällen zielte das Beiwort (»vornehm«) einerseits auf die Reputation der Schule, andererseits auf die fsl. Trägerschaft: Unter ihnen ragen v. a. die Fürsten- und Klosterschulen im albertin. Kursachsen (Pforta, Grimma, Meissen) und in Württemberg (Hirsau, Blaubeuren, Bebenhausen, Maulbronn, Adelberg) hervor. Im Unterschied zu den Stadtschulen waren »illustre Gymnasien« Fürsten- oder Landesschulen, wie die kurbrandenburg. Fürstenschule in Joachimsthal (1607). Sie nahmen im Rahmen der landesfsl.-reglementierenden Ordnungspolitik einen hohen Rang ein und waren vielfach Gegenstand polit. Testamente. Ein weiterer Sonderfall sind die Landesgymnasien in einigen österr. Erblanden, die von protestant. Landständen im 16. Jh. eingerichtet wurden. In den kathol. Territorien übernahmen die Jesuitenkollegien und -gymnasien dieselbe Funktion.
Quellen
Johann Sturm, De educatione principum, Straßburg 1551. – Art. »Gymnasium«, in: Zedler, Johann Heinrich: Universal Lexicon, Bd. 10, Halle u. a. 1735, Sp. 1512-1513. – Die evangelischen Schulordnungen des sechzehnten Jahrhunderts, hg. von Reinhold Vormbaum, Gütersloh 1860. – Greiner, Johannes: Die Ulmer Gelehrtenschule zu Beginn des 17. Jahrhunderts und das akademische Gymnasium. Darstellung und Quellenmaterial, Ulm 1912 (Mitteilungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben, 18). -
Literatur
Becker, Wilhelm Martin: Das erste halbe Jahrhundert der hessen-darmstädtischen Landesuniversität, in: Die Universität Gießen von 1607 bis 1907. Beiträge zu ihrer Geschichte. FS zur dritten Jahrhundertfeier, hg. von der Universität Gießen, Bd. 1, Gießen 1907, S. 1-364. – Menk, Gerhard: Die hohe Schule Herborn in ihrer Frühzeit (1584-1660). Ein Beitrag zum Hochschulwesen des deutschen Kalvinismus im Zeitalter der Gegenreformation, Wiesbaden 1981 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 30). – Schindling, Anton: Die humanistische Bildungsreform in den Reichsstädten Straßburg, Nürnberg und Augsburg, in: Humanismus im Bildungswesen des 15. und 16. Jahrhunderts, hg. von Wolfgang Reinhard, Weinheim 1984 (Mitteilungen der Kommission für Humanismusforschung, 12; Acta Humaniora), S. 107-120. – Schindling, Anton: Humanistische Hochschule und freie Reichsstadt. Gymnasium und Akademie in Straßburg 1538-1621, Wiesbaden 1977 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abt. Universalgeschichte, 77). – Schindling, Anton: Die Universität Gießen als Typus einer Hochschulgründung, in: Academia Gissensis. Beiträge zur älteren Gießener Universitätsgeschichte, hg. von Peter Moraw und Volker Press, Marburg 1982 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 45; Academia Gissensis), S. 83-113. – Seifert, Arno: Das höhere Schulwesen. Universitäten und Gymnasien, in: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 1: 15.-17. Jahrhundert. Von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe, hg. von Notker Hammerstein, München 1996, S. 197-346. – Winter, Agnes: Das Joachimthalsche Gymnasium als Fürstenschule der Hohenzollern in der Zeit von Territorialisierung und Konfessionalisierung (1607-1713), in: Die sächsischen Fürsten- und Landesschulen. Interaktion von lutherisch-humanistischem Erziehungsideal und Eliten-Bildung, hg. von Jonas Flöter und Günther Wartenberg, Altenburg 2004 (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde, 9), S. 167-183.