Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Militär am Hof

Garde

Vor 1200

Und es begab sich darnach, daß Absalom lies im [i.e.: sich] machen Wagen und Rosse und funffzig Man die sein Drabanten waren (2 Sam 15,1). Soweit die hier wiedergegebene Übersetzung Martin Luthers von 1524 [zu dem von ihm verwendeten, sehr vieldeutigen Begriff »Trabant« vgl. Artikel »Militär am Hof«], während der revidierte Luthertext von 1964 von den fünfzig Mann, die seine Leibwache waren spricht. Im Vulgata-Text selbst ist die Rede von den fünfzig Männern, die vor ihm hergehen sollten. – Man versteht Absaloms Verhalten, wenn man sich daran erinnert, welch gefährl. Plan er verfolgte. Er beabsichtigte nichts Geringeres, als einen amtierenden Kg. mittels Gewalt abzulösen, gegen ihn zu putschen. Damit dies gelingen konnte, galt es, sich eine kgl. Aura zu verschaffen, besser noch: einen solchen Glanz zu entfalten, der sich nicht nur mit dem des Kg.s messen, sondern ihn sogar übertrumpfen konnte. Zumindest was die Zahl seiner Leibwächter anging, hatte Absalom Erfolg. Denn die persönl. Leibwache seines Konkurrenten, des Kg.s David, bildeten »die Dreißig«, die sich durch bes. Tapferkeit im Kampf auszeichneten (2 Sam 23,20-23). Darüberhinaus verfügte David noch über eine weitere, ihm eng verbundene Leibgarde, die zwar unter jüd. Oberkommando stand, sich aber ansonsten aus Ausländern – den kereti und peleti – zusammensetzte und David auch während des Putsches von Absalom die Treue bewahrte (2 Sam 15,18). U.a. dieser Garde und der Loyalität ihres Anführers Benaja hatte es der nächste Kg., Salomon, zu verdanken, daß er unter ihrem milit. Schutz sich auf »das Maultier des Königs« David setzen und zu dessen Nachfolger salben lassen konnte, was letztl. den Ausschlag im Kampf um die Nachfolge des schon schwer erkrankten David geben sollte (1Reg 1,38ff.). Die hier skizzierten drei funktionalen Leistungen einer »Garde«, der Repräsentation, des persönl. Schutzes und des milit. Einsatzes im Dienste eines Herrschers, wie sie bereits beispielhaft im Alten Testament beschrieben worden sind, lassen sich unv. auch für das MA und die Frühe Neuzeit nachweisen. Persönl. Schutz des Herrschers, der auch in dessen Intimbereich aufrechtzuerhalten war, bildete traditionell eine bes. wichtige Aufgabe für Leibwächter: Satellites und custodes corporis in größerer Anzahl schwammen mit Karl zusammen in den Aachener Quellen. Bisweilen erwiesen sich aber die Bodyguards als ausgesprochen illoyal. Da sie sich, während der Herrscher tafelte, »nach altem Brauch« in dessen Nähe aufzuhalten hatten, konnten sie auch ungehindert zuschlagen: »Eben wollte Ildibad, auf seinem Lager ruhend, sich nach vorne beugen und nach den Speisen greifen, als ihn Uilas plötzlich mit dem Schwerte in den Nacken traf. Und während er noch das Essen in Händen hielt, rollte sein Haupt schon auf den Tisch.« (Prokop, Gotenkriege III, 1, S. 449). Der Gotenherrscher Ildibad (Mitte des 6. Jh.s) sollte nicht der einzige Germanenkg. bleiben, der von einem seiner Leibwächter ermordet wurde. Um »Garde« im Sinne einer primär herrscherl. Glanz ausstrahlenden milit. Hoftruppe dürfte es sich bei den ditissimorum militum cohortes handeln, die der Mainzer Ebf. Riculf (787-813) in betonter Konkurrenz zu Karl dem Großen und dessen invictissimi proceres aufgebaut haben soll (Notker Balbulus, Gesta Karoli Magni I 18). Dem mutigen Einsatz seiner Leibgarde, der palatini milites, die coram rege stritten, hatte es schließl. der nachmalige Ks. Arnulf (888-90) zu verdanken, daß ihm 894 der Sturmangriff auf das unzugängl. Bergamo glücken sollte (Annales Fuldenses, Continuatio Ratisbonensis ad a. 894). Diese wenigen Beispiele aus dem MA dürften zur Genüge zeigen, daß die eingangs beschriebenen drei Grundfunktionen von »Garde«, wie sie sich bereits im Alten Testament abzeichneten, auch für diese Periode zutreffen dürften. Auch der Umstand, daß der Herrscher zum Schutz seines Körpers und seiner Macht bei der Garde verstärkt auf Angehörige fremder Ethnien baute, setzte sich im MA fort. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang nur die berühmte Warägergarde in Byzanz (10.-12. Jh.) oder die sarazen. Elitekrieger des Stauferks.s Friedrich II. (1212-50), die an die Stelle der alttestamentar. kereti und peleti getreten waren. Ein wesentl. Grund für die Entscheidung, ausgerechnet Ausländer als Gardetruppen einzusetzen, dürfte darin gelegen haben, daß man sie für bes. loyal und daher auch für bes. schwer korrumpierbar hielt. Darüberhinaus genossen sie auch hohes milit. Ansehen, weil sie ein bereits generationenaltes waffentechn. Spezialistentum auszeichnete, über das »normale« Truppen in aller Regel nicht verfügten. Ein übriges dürfte ihr häufig exot. Aussehen dazu beigetragen haben, sie als Garde einzusetzen. Die vom Staufer im apul. Lucera stationierten Sarazenen standen als Bogner im ksl. Dienst und setzten die Tradition ihrer Väter und Vorväter fort, die schon der normann. Vorgängerdynastie Hauteville seit der zweiten Hälfte des 11. Jh.s zur Seite gestanden hatten.

ca. 1300 – ca. 1600

Insofern ist es nicht überraschend, wenn im SpätMA der frz. Kg. auf schottische, der burgund. Hzg. auf engl. Bogner zurückgreifen sollte, die gleichfalls ihr Kriegshandwerk gemäß den alten Traditionen ihrer Väter und Vorväter ausübten. Einen wesentl. Aufschwung erfuhr das Gardewesen im so krieger. 15. Jh. in Frankreich und in Burgund. Die frz. Kg.e Karl VII. und Ludwig XI. vervielfachten die Zahl der von ihnen unterhaltenen Gardesoldaten, die, einheitl. gekleidet, wiederholt dem Monarchen das Leben retteten: Karl VII. in der Schlacht von Montlhéry 1465, Ludwig XI. während der Belagerung von Lüttich 1468. Aber nicht nur die Größe der Garde als solche nahm zu, sondern es kam zu einer Vervielfachung: So verfügte der frz. Kg. nicht nur über eine schottische, sondern auch über eine frz. (seit 1428) und seit den fünfziger Jahren über eine dt. bzw. seit den achtziger Jahren über eine Schweizer Garde (Cent-Allemands bzw. Cent-Suisses). Von den Zeitgenossen bereits aufmerksam registriert und oft beschrieben ist die geradezu inflationär zu nennende Entwicklung beim burgund. Hzg. Karl dem Kühnen, welche die moderne Forschung deshalb zu Recht als Ausdruck einer »Militarisierung« (Paravicini 1976) bzw. einer »Mégalomanie« (Contamine 1999) interpretiert hat. So soll Karl, folgt man seiner im Mai 1476 verkündeten ordonnance, über Gardetruppen in der Höhe von mehr als zweitsd. Mann verfügt haben: über hundert chambellanes und gentilhommes zu Pferde, vier Schwadrone, gebildet aus den Angehörigen der vier höchsten Hofämter (états), vier Gardeschwadrone, acht berittene engl. Bogenschützenkompanien, acht Infanteriekompanien. Wie schon dem eingangs erwähnten Absalom ging es auch Karl dem Kühnen v. a. darum, die mit ihm rivalisierenden europ. Herrscher durch die Entfaltung der milit. Pracht und Stärke des burgund. Hauses zu beeindrucken und zu übertrumpfen. Offenkundig ist ihm dies auch gelungen: Denn als Ende Sept. 1473 Karl der Kühne und Friedrich III. sich in Trier trafen, überstrahlte der mit achttsd. Pferden – darunter allein fünftsd. schwergewappneten Panzerreitern – in die Stadt einziehende Burgunder seinen habsburg. Rivalen, der es ledigl. auf zweieinhalbtsd. Pferde gebracht hatte. Angesichts der mit diesen hohen Zahlen verbundenen Kosten kann es nicht weiter überraschen, wenn für die dt. Höfe vom 14. bis zum 16. Jh. von einer Garde im Sinne einer größeren milit. Elite-, Schutz- und Repräsentationstruppe keine Rede sein kann. Erst aus dem ausgehenden sechzehnten Jh. findet sich in einer Münchner Hofordnung eine einschlägige Instruktion für die Leibwache. So muß man davon ausgehen, daß die für Gardetruppen spezif. Schutz- und Repräsentationsfunktionen von den gerüsteten Mitgliedern des Hofes, des »Hofgesindes« (im weiteren Sinne) übernommen wurden [vgl. dazu Artikel »Militär am Hof«]. Aufgrund der überlieferten Hofordnungen ist es schwierig zu entscheiden, ob bspw. die dort mehrfach auftauchenden schuten / schu(t)zen schon als »Leibgarde« angesprochen werden können. Gleiches gilt für die im zeitgenöss. Sprachgebrauch häufig genannten Trabanten [vgl. dazu ebenfalls Artikel »Militär am Hof«]. Auch wird man bspw. aus einer zweihundertprozentigen Steigerung der Schützenzahl, wie sie sich am spätma. Hof zu Kleve im fünfzehnten Jh. während des Übergangs der Herrschaft von Hzg. Adolf von Kleve (1411-48) auf seinen Sohn Johann I. (1448-81) vollzog, nicht gleich auf burgund. Einfluß schließen dürfen, auch wenn letzterer am burgund. Hof erzogen worden war. Die prima vista prozentual so beeindruckende Steigerung verliert an Bedeutung, wenn man sich die realen Zahlen vor Augen hält: Die Zahl der Schützen war ledigl. von vier um acht auf zwölf Personen gestiegen, während allein das Klev. Küchenpersonal im selben Zeitraum um 13 auf 25 Personen zugenommen hatte. Jedenfalls legen allein schon die einschlägigen Zahlen der für das 15. Jh. bereits als »groß« oder »größer« anzusprechenden dt. Höfe, die max. allenfalls 400 Personen umfaßt haben dürften, nicht die Annahme nahe, daß es dort »Garden« gegeben hat, die sich mit westeuropä. Maßstäben hätten messen lassen können. Auch für die mit Kleve in der Größenordnung vergleichbaren Höfe wie Ansbach unter Albrecht Achilles, Bayern-Landshut unter den »reichen Herzögen«, oder für den Wettin. Hof, ließen sich bislang Indizien für eine »Leibgarde« nicht beibringen. Vielmehr bestätigen sie denselben negativen Befund, wie er schon im Fall des Hofes von Friedrich III. erhoben worden ist: Eine »Garde« hat es weder am Hof Friedrichs III. noch an anderen dt. Höfen dieser Zeit gegeben. Den Schutz des Herrschers speziell am Hof übernahmen stattdessen funktional bestimmte Personengruppen wie die Türhüter, denen die Repräsentationsfunktionen und das Elitekämpfertum, wie sie traditionellerweise einer Garde eignet, schwerl. zugekommen sind [vgl. dazu Artikel »Türhüter«]. Ein Versuch, eine selbständige Garde nach burgund. Vorbild einzurichten, ist erst von seinem Sohn und Nachfolger Maximilian unternommen worden: In einer Mai 1498 erlassenen Instruktion verfügte der Röm. Künig die Aufstellung und Ausrüstung von hundert wolgerüsteten kyrissern für Wien und die niederösterreich. Lande. Die überaus detaillierten Ausführungsbestimmungen für diese in vier Schwadronen gegliederten und jeweils unter einem hawbtman stehenden schweren Panzerreiter (Kürassiere) atmen den Geist der Militärordonnanzen seines hzgl. Schwiegervaters, der seinem künftigen Schwiegersohn Maximilian anläßl. der bereits erwähnten Trierer Begegnung eine Abschrift der burgund. Heeresordnung von 1473 hatte zukommen lassen [vgl. Abbildung unten]. Des burgund. Hauses wird auch dadurch gedacht, daß die Kürassiere verpflichtet werden, neben den habsburg. vier hawbtfarben zusätzl. das Zeichen des Ordens vom Goldenden Vlies und das burgund. Andreaskreuz zu führen. Stark geprägt vom milit. Konservativismus der berittenen burgund. Gardetruppen, setzt auch diese Instruktion noch auf die gefechtstakt. inzw. längst überholte Lanze bzw. Gleve als Grundeinheit: Einem schwer gerüsteten adligen Panzerreiter (kyrisser) werden sechs weitere Personen zugeordnet, die ihn im Kampf unterstützen sollen, ein Knabe (junger Knappe), ein Trabant (leichtbewaffneter Fußknecht), ein Büchsenschütze, zwei leichtbewaffnete berittene Knechte und schließl. auch seiner freund ainen, nemlich ain jungen edelmann. Außerdem wurde dieser in vier Schwadronen organisierte Kampfverband durch weitere 8oo leichter bewaffnete Reiter, sog. Einspännige, und 200 Trabanten ergänzt (Quellen zur Geschichte Maximilians I. 1996, S. 91-94). Rechnet man alles zusammen, dann hätte auch Maximilian annähernd über eine zweitsd. Mann starke Garde für die niederösterr. Länder verfügt. Inwieweit dieser Initiative Maximilians ein größerer Erfolg beschieden gewesen ist, steht dahin.

Die burgund. Garden, die infolge der verheerenden Niederlagen Karls des Kühnen weitgehend vernichtet worden waren bzw. sich zum größeren Teil selbst aufgelöst hatten, wurden in bescheidenem Maße als »Leibgarde« (Schwarzkopf 1955, S. 249) zwar bereits unter Maximilian, dann später auch von seinem Sohn Philipp dem Schönen im Rahmen der Hoforganisation wiederaufgestellt, ihre milit. Bedeutung, soweit von ihr überhaupt eine Rede sein kann, beschränkte sich jedoch auf die burgund. Lande. Auf anderen Kriegsschaupätzen ist sie von Maximilian nie eingesetzt worden. Die bewaffnete Garde im engeren Sinne, die zum Hofstaat gehörte, wird man sich angesichts des relativ bescheidenen Umfangs von Maximilans Hof nicht allzu groß vorstellen dürfen und war »je nach der Lage größer oder kleiner« (Wiesflecker 1986, S. 382).

Quellen

Annales Fuldenses ad annum 894 (MGH SS rer. Germ.), Hannover 1891, S. 123. – Deutsche Hofordnungen, 1, 1905, 1907. – Die klevischen Hofordnungen, bearb. von Klaus Flink, Köln u. a. 1997 (Rechtsgeschichtliche Schriften, 9). – Einhardi Vita Karoli Magni, cap. 22 (MGH SS rer. Germ.), Hannover 1911, S. 27. – Kaiser Maximilian. Bewahrer und Reformer (Ausstellungskatalog), hg. von Georg Schmid-von Rhein, Ramstein 2002, Katalognr. 302: Kriegsordnung Karls des Kühnen von Burgund. – Procopius Caesariensis, Werke, Bd. 2: Gotenkriege, hg. von Otto Veh, München 1966. – Quellen zur Geschichte Maximilians und seiner Zeit, hg. von Inge Wiesflecker-Friedhuber, Darmstadt 1996 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit, 14), Nr. 25, S. 91-94.

Amatuccio, Giovanni: Saracen Archers in Southern Italy, http://www.deremilitari.org./RESOURCES/ARTICLES/saracen_archers.htm (26.01.2005). – Contamine, Philippe: La Guerre au Moyen Age, 5. Aufl., Paris 1999, S. 296-306. – Contamine, Philippe: Art. »Leibwache«, in: LexMA V, 1991, Sp. 1848f. – Dawson, Timothy: The uses of the Varangian Guard, in: Journal of Byzantium 6,1 (1998). – Delbrück, Hans: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte, 3. Tl.: Das Mittelalter, 2. Aufl., Berlin 1923, S. 540-544. – Delcor, Martin, Les Kerethim et les Crétois, in: Vetus Testamentum 28,4 (1978) S. 409-422. – Jähns 1889-91. – Mansel, Philip: Pillars of Monarchy. An outline of the political and social History of Royal Guards 1400-1984, S. 1-9. – Paravicini, Werner: Karl der Kühne. Das Ende des Hauses Burgund, Göttingen u. a. 1976, S. 58-66. – Schwarzkopf, Ursula: Studien zur Hoforganisation der Herzöge von Burgund aus dem Hause Valois, ungedruckte Diss., Göttingen 1955. – Wiesflecker 1986, S. 383, 501-562.