Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SAMLAND, BF.E VON

I.

Bm. seit 1243, seit 1246 zum Ebm. → Riga; Hochstift unter der Schirmherrschaft des → Deutschen Ordens, Auflösung 1525 im Zusammenhang mit der Säkularisierung des Ordenslandes. Territorium: Drei nicht zusammenhängende Gebiete im westl. S. am Frischen Haff (Kammerämter Fischhausen, Medenau und Rinau/Thierenberg), in den Gebieten nördl. von Königsberg bis zum Kurischen Haff (Kammerämter Laptau, Powunden und Quednau/Neuhausen) sowie im weiter östl. gelegenen Nadrauen am Oberlauf des Pregel (Kammerämter Georgenburg und Saalau). Die KammerämterQuednau/Neuhausen und Saalau standen unter der Verwaltung des dem Orden inkorporierten Domkapitels.

II.

Die ersten Bf.e residierten überwiegend im Reich und hielten sich nur zeitweilig im S. auf, das als letzter Teil Preußens erst 1255 durch den → Deutschen Orden erobert wurde. Nach einem 1263/64 erfolgten Tausch von Grundbesitz zw. Bf. Heinrich von Strittberg (1254-74) und dem Orden verlegte der Bf. seinen Sitz von → Königsberg in das 32 km westl. gelegene Fischhausen an der Nordostküste des Frischen Haffes. Erstmals wird der Ort als castrum Schonwik 1268 urkundl. erwähnt, an dem auch die erste Kathedralkirche errichtetwurde. Als das 1285 gegründete, aber erst 1294 durch eine Neugründung etablierte samländ. Domkapitel i. J. 1296 vom → Deutschen Orden das Patronat über die Pfarrkirche der Altstadt → Königsberg und die Erlaubnis zum Bau einer Domkirche erhielt, wurde der Kathedralsitz dorthin verlegt. Nach 1322 zog das Domkapitel wohl v. a. aus Platzgründen erneut um und ließ den Dom auf der Pregelinsel Kneiphof errichten, deren östl. Hälfte Bf. Johann Clare (1319-344) vom → Deutschen Orden zugesprochen bekommen hatte. Die Bf.e urkundeten seit ca. 1297 überwiegend inFischhausen, häufig in → Königsberg, seit dem späten 14. Jh. gelegentl. in den Burgen Powunden, Laptau und Thierenberg, ganz vereinzelt auch in Medenau und Georgenburg. Keine Aufenthalte der Landesherren sind auf ihren Burgen Rinau und Ziegenberg belegt. In Nadrauen überließ das Domkapitel i. J. 1472seine stark ruinöse Burg Saalau dem Bf. Dietrich von Cuba (1470-74) auf Lebenszeit, weil das dortige Klima seiner Gesundheit zuträgl. war, die Einkünfte aus der von ihm bes. geschätzten Burg Georgenburg für den Unterhalt seiner familia aber nicht ausreichten. An zweiter Stelle hinter Fischhausen steht → Königsberg als Ausstellungsort, wo Bf. Johann Clare auf dem Grundbesitz seines Kapitels eine domus episcopalis errichtete. 1392 wird sie als mansioepiscopi und 1422 als des Bischoffs gemach erwähnt. Eine Urk. von 1421 nennt als Ausstellungsort: prope ecclesiam cathedralem in stuba hiemali residencie nostre site infra emunitatem (Regesta historico-diplomatica Ordinis S. Mariae Theutonicorum, 2, 1973, Nr. 2062). Vermutl. handelte es sich bei dieser als domus bezeichneten Res. nur um ein Appartement innerhalb der Gebäude der Domherren, denn 1452 vergl. sich Kapitel und Bf. Nicolaus I. von Schöneck (1442-70) angesichts der gegenseitigen Beeinträchtigungen über den Baueiner bfl. habitatio sive curia specialis et distincta. Das neue Gebäude wird 1473 von Bf. Dietrich von Cuba als nostra aula episcopalis Konigesbergk bezeichnet. In → Königsberg hielten sich die Bf.e zur Teilnahme an kirchl. Feiern in ihrer Kathedralkirche und zu Verhandlungen mit dem Hochmeister auf, der seit 1457 ebenfalls seinen Sitz in → Königsberg hatte. In den Jahren 1522-25 fungierte Bf. Georg von Polentz (1519-24) als Regent für den abwesenden Hochmeister Albrecht von Brandenburg und beklagte diesem gegenübermehrfach die mit dem Amt des Statthalters verbundenen Beschwernisse und Unkosten. Auch während dieser Zeit blieb Fischhausen Hauptres., bis das Stift im Zuge der Säkularisierung des Ordenslandes i. J. 1525 aufgelöst und der zum Luthertum übergetretene Bf. mit den Ämtern Balga und Taplacken für seinen Lebensunterhalt ausgestattet wurde.

Von der Größe des Hofes und dessen Verwaltung ergibt sich kein geschlossenes Bild, da das überlieferte Quellenmaterial nahezu ausschließl. aus Verleihungsurk.n besteht. Der wichtigste Amtsträger in der Landesverwaltung war der Vogt, dessen Aufgaben weit über die eines weltl. Richters im Stiftsgebiet hinausgingen. Er kam in der Regel aus den Reihen des → Deutschen Ordens und wurde in mehr oder weniger enger Absprache mit dem Bf. vom Hochmeister benannt. Bis zum Ende des 14. Jh.s erscheint neben dem Bistumsvogt ein Kumpan (socius) in den Zeugenlisten. Außerdemstanden ihm ein eigener Schreiber und ein Dolmetscher für die Sprache der Prußen zur Verfügung. Obwohl der Vogt seinen Sitz auf der Burg Powunden hatte, erscheint er in den Zeugenlisten regelmäßig im Gefolge des Bf.s, meist also in Fischhausen. Zu Beginn des 16. Jh.s wurde der Sitz des Vogtes dorthin verlegt. Aus dieser Zeit ist eine Ordnung enthalten, in der die - durch den Ortswechsel zum Teil neuen - Aufgaben des Vogtes beschrieben werden (OBA 27656). Demnach kam ihm neben den jurisdiktionellen Aufgaben die Bauaufsicht über die bfl. Häuser, die Aufsicht über die Schloßmühle sowie über dieZiegel- und Kalkproduktion und über das Auf- und Abschließen der Schloßtore zu. Die Aufgabe der Landvermessung hatte er bereits im 15. Jh. an einen eigenen Landvermesser abgegeben. Seit 1506 fungierte der Vogt häufig in dem von Hochmeister Friedrich von Sachsen neu eingerichteten Quatember- und Hofgericht, dem die Bf.e von S. und → Pomesanien im jährl. Turnus vorstanden. Eines der wichtigsten Ämter für das Funktionieren des Hofes in Fischhausen dürfte das des Hauskomturs (vicecommendator) gewesen sein, für dessen Aufgabenfelder entspr. Quellen aber fehlen. Erkam aus den Reihen des Domkapitels und hatte im 14. Jh. ebenfalls einen eigenen Schreiber zur Verfügung. Im 15. Jh. erscheint in den Zeugenlisten gelegentl. die Bezeichnung »Hauskomtur und Schreiber«, und zu Beginn des 16. Jh.s war der Hauskomtur zugl. bfl. Offizial. Auch andere Mitglieder des Domkapitels hielten sich häufig in der Umgebung des Bf.s auf.

Die Anfänge einer eigenen bfl. Kanzlei fallen in die Regierungszeit des bedeutenden Bf.s Johann Clare. Seit 1320 lassen sich kontinuierl. Notare (seit Anfang des 16. Jh.s als Sekretäre) im Dienst des Bf.s nachweisen, in der Regel hatte jedoch nur ein Einzelner dieses Amt inne. Die Nennung zweier Notare nebeneinander deutet in den meisten Fällen nicht auf eine größere Kanzlei, sondern auf eine allmähl. Amtsübergabe hin. Einige der Schreiber waren zugl. als öffentl. Notare tätig oder dienten dem Bf. außerdem als Hofkapläne, von denen oft zwei, in manchen Fällen auch dreinebeneinander im Gefolge des Bf.s erscheinen. Ein Kanzler ist nur einmal für das Jahr 1457 belegt. Von einer effizienten Kanzleiführung im 14. Jh. zeugt ein erhaltenes Register der ausgestellten Handfesten. Im 15. Jh. konnte diese Entwicklung aber nicht fortgeführt werden. Zu Veränderungen innerhalb der Hoforganisation kam es offensichtl. zu Beginn des 16. Jh.s. Neben dem Umzug des Vogtes von Powunden nach Fischhausen sprechen dafür einige Amtsbezeichnungen, die in dieser Zeit erstmals in den Quellen erscheinen. So wird 1506 einmalig ein Hofrichter zu Fischhausen gen. und seit 1514 einHausmeister und ein Hofmarschall; insgesamt reichen die spärl. Angaben jedoch nicht aus, um die Hoforganisation und deren Entwicklung in den Jahrzehnten vor der Säkularisierung zu rekonstruieren. Unterschiedl. Quellen nennen als Mitglieder des Hofstaates noch den Küchen- und Kellermeister (1297) bzw. den Küchenmeister (15. Jh.), den Karwansherrn für die Rüst- und Schirrkammer (14. Jh.) sowie einen Hofschuster (Anfang des 16. Jh.s). In einer undatierten Liste der Bernsteinpreise im Ordensland aus der ersten Hälfte des 15. Jh.s (OBA 28647; Abschrift in OF 162a fol. 182r-185v) erscheinen als zuentlohnende Bedienstete in Fischhausen neben dem Hauskomthur, den Hofkaplänen und dem Kellermeister (ein Priester, der vor des Bisschoffes keller reth) Diener und Jungen des Bf.s, ein Junge des Hauskomturs, ein Koch in der köchen, ein Reitkoch des Bf.s sowie ein Torwärter.

Die landwirtschaftl. Erträge aus den bfl. Vorwerken und Höfen sicherten die Grundversorgung des Haushalts mit Produkten wie Getreide und Vieh. Für die ökonom. Nutzung der Wälder und der Gewässer waren ein Wald- und ein Fischmeister zuständig, deren Ämter anders als in den Gebieten des → Deutschen Ordens offenbar zentral organisiert waren. Ein Mühlmeister ist für das Bm. S. nicht nachweisbar, die Aufsicht über die Schloßmühle in Fischhausen übernahm im 16. Jh. der Vogt. Über die verliehenen Mühlen sicherte sich der Bf. ein Nutzungsrecht mit der Verpflichtung des Müllers, entspr.den Bedürfnissen für die mensa episcopalis Getreide zu mahlen, ohne dafür die übl. Mahlmetze zu verlangen. Die selbst erwirtschafteten oder als Abgaben erhaltenen Naturalien wurden mittels zugekaufter Produkte ergänzt. So belegen die Handelsrechnungen der Großschäfferei Königsberg für die Jahre um 1400 Lieferungen des Ordens von Wein, Bier und Tuchen an den Bf. von S. Bf. Georg von Polentz ließ mehrfach von einem Diener Tuche, Gewürze, Wein, Bier und andere Lebensmittel für seine Haushaltung in Danzig einkaufen. Einen bes. hohen Finanzbedarf für eine aufwendigeLebensführung hatte offensichtl. der Bf. und Ordensprokurator Dietrich von Cuba, dessen Rechnungsbuch von seiner Romreise 1473 zahlr. Ausgaben für Luxusartikel enthält. Unter den Anklagepunkten des Ordens gegen Dietrich, die schließl. zur Gefangenname und zum Tod des Bf.s im Gefängnis führten, finden sich auch die Vorwürfe der Prunksucht und der Entfremdung des Kirchenschatzes. Der gewinnträchtigste Rohstoff an der Ostseeküste war der Bernstein. Der → Deutsche Orden sicherte sich darüber im Verlauf des 14. Jh.s zwar ein umfassendes Handelsmonopol, der Bf. von S. hatte neben anderenAmtsträgern wie der Komtur zu Danzig und der Abt von Oliva aber insofern Anteil an diesem Regal, als er zum ausschließl. Verkauf an den Großschäffer des Ordens den Stein zu sammeln berechtigt war. Der vorübergehenden Lagerung im Schloß Fischhausen diente eine eigene Bernsteinkammer. Das hoch geschätzte Material wurde zu wertvollen kunsthandwerkl. Objekten verarbeitet. So ist für 1522 in Fischhausen ein Bernsteindreher nachweisbar, der Bildnisse von Heiligen anfertigte. Ein Bernsteinbild der hl. Barbara in einem Gehäuse gehörte zu den Objekten, die nach dem Tod des Bischofs Heinrich IV. vonSchaumberg (1414-16) in der bfl. Kammer des Schlosses vorgefunden und in einem Inventar verzeichnet wurden (ed. Krollmann 1903, S. 143ff.). Daneben sind zahlr. silberne und z. T. vergoldete Trinkgefäße in unterschiedl. Formen aufgelistet, darunter auch ein aus einem Straußenei gefertigter Kelch, außerdem ein Salzfaß, eine Kredenz, eine Schale für Süßigkeiten, Schmuck, Reliquienkreuze, ein Kamm aus Elfenbein, ein Bildnis des Schmerzensmannes, zwei Bischofsstäbe und 34 Bücher. Auch unterwegs verzichtete der Bf. nichtauf einen repräsentativen Lebensstandard. Als er im Kl. Oliva starb, wurde bei ihm umfangr. Silbergeschirr gefunden und ebenfalls detailliert inventarisiert.

Über die Vergütung des Hofpersonals geben die Quellen keinen Aufschluß. Einzige Ausnahme bildet die bereits genannte Ordnung für den Kirchenvogt. Er sollte für seine umfangr. Aufgaben jährl. 60 Mark sowie 18 Mark für seine Kleidung erhalten. Weitere 10 Mark hatte das Domkapitel an ihn zu zahlen; anders als in den übrigen drei preuß. Bm.ern gab es im S. neben dem Bischofsvogt keinen Vogt für das Territorium des Domkapitels. Zusätzl. zu der Vergütung mit Geld standen dem Vogt alle vier Wochen eine Tonne Bier und alle drei Monate eine Tonne Met zu. Lebensmittel ließ der Bf. von S. gelegentl.auch als »Ehrungen« dem Hochmeister senden, wie dem Rechnungsbuch des Ordenstreßlers auf der → Marienburg zu entnehmen ist, darunter Fische, Brote und Wild. Eine bes. Rolle spielten als diplomat. Geschenke oder Handelswaren bei den Bf.en ebenso wie bei den Ordensgebietigern Falken. Der Bf. von S. unterhielt einen eigenen Falkner. Zwar waren Jagd und Vogelbeize Ordensbrüdern den Statuten nach untersagt, doch wurde dieses Verbot bereits im 14. Jh. zunehmend unterlaufen. Nachrichten über Jagdgesellschaften am Hof des Bf.s von S. sowie über Feierlichkeiten, Feste und andereEinzelheiten des Hoflebens fehlen jedoch.

Quellen

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin: 20. Hauptabteilung (ehem. SA Königsberg): Bestände des Ordensbriefarchivs (OBA), der Ordensfolianten (OF) und der Pergamenturkunden. - Die Handelsrechnungen des Deutschen Ordens, hg. von Christian Friedrich Sattler, Leipzig 1887 (Publication des Vereins für die Geschichte von Ost- und Westpreussen). - Regesta historico-diplomatica Ordinis S. Mariae Theutonicorum, 1-2, 1948-73. - Tresslerbuch, 1896. - Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des Herzogtums Preußen, Bd. 1, hg. von PaulTschackert, Leipzig 1890. - Urkundenbuch des Bisthums Samland, 1891.

Gebser, August Rudolph: Geschichte der Domkirche zu Königsberg und des Bisthums Samland: Mit einer ausführlichen Darstellung der Reformation im Herzogthum Preussen, Königsberg 1835. - Krollmann, Christian: Heinrich von Schaumberg, Bischof von Samland (1414-1416); in: Altpreußische Monatsschrift 40 (1903) S. 121-146. - Schlegelberger, Heinz: Studien über die Verwaltungsorganisation des Bistums Samland im Mittelalter, Diss. masch. Univ. Königsberg 1923. -Weise, Erich: Das Urkundenwesen der Bischöfe von Samland, in: Altpreußische Monatsschrift 59 (1922) S. 1-48, 157-209.