REVAL, BF.E VON
I.
Das Bm. R. wurde 1219 auf dem erfolgr. Kreuzzug Kg. Waldemars II. von Dänemark zur Eroberung und Missionierung der Esten gegr. und dem Ebm. Lund unterstellt. Seine Konsolidierung gelang erst Bf. Thorkill (1238/40-60), nachdem die langjährigen Auseinandersetzungen zw. Dänemark und dem Schwertbrüderorden um den Besitz Nordestlands 1238 durch den Frieden von Stensby abgeschlossen worden waren. Zur Diöz. R. gehörten die damals Dänemark überlassenen Landschaften Harrien und Wierland und das dem → Deutschen Orden (in Nachfolge des ihm inkorporiertenSchwertbrüderordens) verbliebene Jerwen. Waldemar II. dotierte das Bm. 1240 mit 80 Haken im R.er Gebiet und 40 Haken in Wierland. Die bfl. Tafelgüter und die Domherrngüter lagen verstreut in den drei genannten Landschaften, zu Besitzschwerpunkten entwickelten sich Borkholm in Wierland und Fegefeuer in Harrien. Als infolge des Aufstandes der Esten Kg. Waldemar IV. 1346 Harrien und Wierland an den → Deutschen Orden verkauft hatte, geriet das Bm. unter dessen maßgebl., mit dem Patronatsrecht begründeten Einfluß, aus den Reihen seiner Priesterbrüder gingen fortan viele Bfe. hervor. DasBm. verblieb zwar der Form nach in der Lunder Metropolitie, aber der Sache nach fügten sich die Bf.e dem → Rigaer Diözesanverband ein, indem sie etwa an dessen Provinzialsynoden teilnahmen. Obwohl sie nicht mit landesherrl. Rechten ausgestattet waren, besuchten sie seit dem 15. Jh. regelmäßig die livländ. Landtage, auf denen sich die geistl. Landesherren und die Stände, Ritterschaften und Städte, versammelten, und wurden 1521 im Rahmen einer gemeinsamen diplomat. Aktion aller livländ. Stifte in den Reichsfürstenstand erhoben. Das Bm. ging 1561 als Folge des russ.-livländ.Krieges, des Zerfalls der livländ. Konföderation und des Übergangs Estlands an das luther. Schweden unter.
II.
Die von den dän. Kg.en in der Gründungsphase gewährten Privilegierungen blieben für das Bm. während der Gesamtdauer seiner Existenz konstitutiv. Der Bf. erhielt nicht die Rechtsstellung eines Landesherrn, sondern ihm wurden nur zu seiner materiellen Sicherstellung Tafelgüter, über seine ganze Diöz. verstreute Dörfer, übertragen, die er im Laufe der Zeit noch zu erweitern verstand. Aber wg. des insgesamt geringfügigen Besitzes und der bloß grundherrl. Position vermochte er im Gegensatz zu den anderen livländ. Stiften keine adlige Vasallen anzusetzen und sich aufkeine eigene stift. Ritterschaft zu stützen; auf den Landtagen und in urkundl. Zeugenreihen erschien der Bf. allein oder allenfalls in Gemeinschaft mit seinen Domherren. Am Ort der Kathedralkirche, in der Stadt R., verfügten Bf. und Domkapitel nur über geringe Rechte, da der Stadtgemeinde bereits 1257 und 1284 unter Orientierung am lüb. Recht und an lüb. Verhältnisse weitgehende kirchl. Autonomie eingeräumt worden war. Wg. der Armut des Bm.s bestand das 1277 zum ersten Mal erwähnte Domkapitel nur aus vier Domherren. Sein Haupt war der Dekan, der Ökonom war zugl. Schatzmeister und Bauherr derKirche, der Scholastikus leitete die Domschule, und der Kantor pflegte den Kirchengesang. Die Domherren bezogen ihre Einkünfte aus frommen Stiftungen und aus einigen in der Nähe R.s gelegenen Dörfern. Während die Bf.e des 15. und 16. Jh.s in annähernd gleichen Teilen aus dem landsässigen Adel und aus R.er Bürgergeschlechtern stammten, überwogen im Domkapitel deutl. die bürgerl. Domherren, zumeist aus R., gelegentl. aus → Dorpat.
In der Stiftsverwaltung wirkten Vögte des Bf.s und des Domkapitels, einzelne Besitzungen, u. a. Borkholm und Fegefeuer, wurden von Amtmännern bzw. Verwaltern geleitet. Zur Umgebung des Bf.s gehörten die seit dem späteren 15. Jh. gelegentl. auftauchenden Schreiber, Sekretäre, Kanzler, Marschall, Hofrichter. Während die wenigen Aufenthaltsbelege des 13. und 14. Jh.s die Bf.e, abgesehen von auswärtigen Reisen, fast ausschließl. in R. nachweisen, treten in den Itineraren des 15. und 16. Jh.s zur Bischofstadt zwei bfl. Höfe bzw. Burgen regelmäßig hinzu, Fegefeuer seit Johannes Ochmann (1405-18)und Borkholm seit Simon von der Borch (1477-92); unter Simon wurden an beiden Orten größere Baumaßnahmen durchgeführt und so die beiden einzigen Schloßanlagen des Bm.s errichtet. Die sehr schmale Quellenüberlieferung läßt den bfl. Hof durch Aussagen zur Prosopographie und zu Ämtern nur schemenhaft erkennen, größere Wirksamkeit wird ihm insbes. wg. des fehlenden adligen Elementes nicht beschieden gewesen sein.
Quellen
Ein eigenständiges Archiv des Bf.s bzw. des Domkapitels ist nicht erhalten, geringfügige Reste davon sind in die Bestände des Revaler StA eingegangen; vgl.: Katalog des Revaler Stadtarchivs, hg. von Otto Greifenhagen, 3 Bde., 2. Aufl., Reval 1924-26. - Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch I,1-12, 1853-1910, II,1-3, 1900-14, III,1-3, 1907-38.
Literatur
Arbusow d. Ä., Leonid: Livlands Geistlichkeit vom Ende des 12. bis ins 16. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik (1900) S. 33-80; (1901) S. 1-160; (1902) S. 39-134; (1911-13) S. 1-430. - Chronologie, 1879. - Johansen, Paul: Die Estlandliste des Liber Census Daniae, Kopenhagen u. a. 1933. - Johansen, Paul/Mühlen, Heinz von zur: Deutsch und Undeutsch im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Reval, Köln u. a. 1973. -Neitmann, Klaus: Der Deutsche Orden und die Revaler Bischofserhebungen im 14. und 15. Jahrhundert, in: Reval. Handel und Wandel vom 13. bis zum 20. Jahrhundert, hg. von Norbert Angermann und Wilhelm Lenz, Lüneburg 1997, S. 43-86.