Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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REGENSBURG, BF.E VON

I.

Seit 739 Bm. R.; ab 798 im Metropolitanverband der Erzdiöz. → Salzburg. Bei der kanon. Errichtung des Bm.s 739 durch Bonifatius wurde die Leitung der Diöz. Bf. Gaubald übertragen, der zugl. Abt von → St. Emmeram war. Die personelle und materielle Verbindung zw. dem Bm. und dem Kl. → St. Emmeram blieb bis 975 bestehen, erst danach läßt sich eine eigenständigere Entwicklung von Kathedralkirche und Bischofssitz genauer fassen. Die von Bf. Wolfgang durchgesetzte Gütertrennung zw. Kathedralkirche und → St. Emmeram botin der Folgezeit immer wieder Anlaß für Streitigkeiten. Die frühma. Schenkungsmasse des Bm.s ist noch nicht abschließend untersucht.

Das eigentl. Hochstift umfaßte mit den Herrschaften Donaustauf und Wörth an der Donau sowie der Gft. Hohenburg auf dem Nordgau nur einen Bruchteil des Umfangs der Diöz., deren Sprengel zu den größeren im Reich gehörte. Diese drei Herrschaftsgebiete lagen alle in relativer Nähe zu R. Der Umfang sowie die Funktion weiteren Mediatbesitzes des Hochstifts, der in Streulage über den gesamten süddeutschen und südostdeutschen Raum verteilt war, ist für das MA noch nicht umfassend geklärt.

Die Herrschaftsschwerpunkte Donaustauf (als kgl. Forstschenkung) und Wörth an der Donau kamen bereits im 10. Jh. an die R.er Kirche. Das dritte größere Herrschaftsgebiet Hohenburg auf dem Nordgau kam als Schenkung der Gf.en von Hohenburg Mitte des 12. Jh.s in den Besitz der R.er Kirche, konnte allerdings erst 1257 unter Zurückdrängung fremder Herrschaftsrechte endgültig gesichert werden, und blieb - abgesehen von einer kurzen Phase der Verpfändung (1402-18) - eine wichtige Gütermasse im Besitz des Hochstifts. Auch der Besitzkomplex der Bf.e innerhalb der Stadt R. blieb weitgehend auf denengen Dombezirk beschränkt.

II.

Der Hof des Bf.s von R. tritt erst im 12. Jh. durch einzelne Quellenhinweise hervor. Verschiedene Spezifizierungen sind zwar schon in der ersten Hälfte des 12. Jh.s faßbar, so ein decanus, ein Wolfherus custos oder Pertholdus cellerarius (1136), aber weiterführende personelle als auch »administrative« Strukturen bleiben zunächst unscharf. Auch eine bfl. »Kanzlei« wird nur zögerl. faßbar, und dürfte personell nicht sehr umfangr. gewesen sein. Als ein früher bfl. Notar läßt sich in derersten Hälfte des 13. Jh.s ein Eberhardus notarius fassen, der Kanoniker am Stift der Alten Kapelle war. Deutl. wird auch eine enge personelle Verbindung bfl. »Amtsträger« zum Domkapitel. In der frühesten Wahlkapitulation, die 1437 der neugewählte Bf. Friedrich II. dem Domkapitel gegenüber leisten mußte, wurde ausdrückl. bestimmt, daß die Ämter des Domscholasters, Domcustos und des bfl. Kaplans nur mit Angehörigen des Domkapitels zu besetzen seien; auch seine bfl. Räte müsse der Bf. aus den Reihen der Domkanoniker nehmen. Insgesamt dürfte sich die Entwicklungnicht wesentl. von der in anderen Diözesen unterschieden haben.

Hofordnungen für den bfl. Hof sind nicht erhalten, so daß auch Umfang und Größe des Hofes unklar bleiben. Punktuelle Hinweise finden sich in der Wahlkapitulation von 1437: aufgrund der schlechten finanziellen Situation des Hochstifts wurde dem Bf. nur ein Haushalt von 24 Personen zugestanden; eine Erhöhung des Personals war vorgesehen, falls sich die prekäre Schuldenlage des Hochstifts bessern sollte.

Hinzuweisen ist noch auf die literar. Bedeutung R.s seit dem frühen MA; allerdings ist dabei die Rolle, die der bfl. Hof spielte, nicht genau zu bestimmen. Kulturelle und literar. Wirksamkeit erlangte im frühen 12. Jh. Bf. Kuno I. (1126-32). Unter seinem Episkopat gelangten etwa theolog. Werke des Rupert von Deutz nach R., zum Teil mit persönl. Widmung an Bf. Kuno, und auf seine Veranlassung hin kam Gerhoch, der spätere Propst von Reichersberg, einige Jahre nach R. Ob bfl. Einfluß bei der Abfassung der sog. Kaiserchronik eine Rolle spielte, läßt sich nicht entscheiden. Im 15. Jh. wird dasR.er Domkapitel zu einem »Zentrum des Frühhumanismus«, aus dem u. a. der theolog. und jurist. einflußr. Domscholastikus und spätere Bf. Friedrich von Parsberg (1437-49) zu nennen wäre. Die wirtschaftl. Potenz des Hofes sowie des ganzen Hochstifts darf nicht allzu hoch angesiedelt werden. Eine schmale Einkommenssituation und eine permanente drückende Schuldenlast führten dazu, daß das Bm. während der frühen Neuzeit häufig in Personalunion mit Nachbardiöz.n vergeben wurde. Ledigl. die Münzstätte R. hatte im hohen MA überregionalen Einfluß, wobei neben den R.er Bf.en auch kgl. und hzgl.Münzherren auftraten; ab dem beginnenden 12. Jh. begann eine lange Phase (bis 1409), in der die Münzstätte gemeinsamer Besitz der → bayer. Hzg.e und R.er Bf.e blieb.

Quellen

Codex chronologico-diplomaticus episcopatus Ratisbonensis, hg. von Thomas Ried, 2 Bde., Regensburg 1816.

Frauenknecht, Erwin: Der Bischof und die Stadt. Ein Spannungsverhältnis zwischen geistlicher Intensität und weltlicher Aktivität, in: Geschichte der Stadt Regensburg, 2000, S. 688-709. - Geschichte der Stadt Regensburg, 2000. - Hausberger, Karl: Geschichte des Bistums Regensburg, 2 Bde., Regensburg 1989. - Janner, Ferdinand: Geschichte der Bischöfe von Regensburg, 3 Bde., Regensburg, New York u. a. 1883-86. - Ratisbona Sacra. Das Bistum Regensburg im Mittelalter. Ausstellunganläßlich des 1250jährigen Jubiläums der kanonischen Errichtung des Bistums Regensburg durch Bonifatius 739-1989, Diözesanmuseum Obermünster, Regensburg, hg. von Peter Morsbach, München 1989 (Kataloge und Schriften [der] Kunstsammlungen des Bistums Regensburg. Diözesanmuseum Regensburg, 6). - Regensburg im Mittelalter, 1, 1995. - Schmid 1995. - Staber, Josef: Kirchengeschichte des Bistums Regensburg, Regensburg 1966.