METZ, BF.E VON
I.
Bfl. Fsm. des Kaiserreichs, gegr. um 930, als der Bf. durch Abtretung oder Usurpation als Inhaber gfl. Rechte auftrat. M. war von jeher Bischofssitz und ist es auch heute noch (Diöz. M.). Das Gebiet hat sich im Lauf der Zeit aber stark verändert. Das Bm. besaß v. a. Ländereien in der Gegend von → Worms (nach und nach ab dem 13. Jh. verloren gegangen) auf dem Umweg über Schenkungen an Benediktinerabteien und die Stadt Sint-Truiden (1227 dem Bm. → Lüttich überlassen). Die Stadt und das Land von Marsal wurden 1248 vom Hzg. von→ Lothringen erstanden. Epinal wurde 1466 an denselben Hzg. veräußert, und weitere Verkäufe (v. a. die Säkularisierung des Kl.s Gorze) an die hzgl. Familie von → Lothringen (de Guise) fanden bis zum Ende des 16. Jh.s statt. Zu Beginn des 17. Jh.s säkularisierten die Gf.en von Nassau-Saarbrücken die Kl. Grafenthal, Herbitzheim, Neumünster, Hornbach und Werschweiler, die sie in der Reformationszeit erworben hatten, sowie mehrere Stiftskirchen dieser Region. Als der Gf. von Vaudémont 1629 Eigentümer dieser Besitzungen wurde und dort den Katholizismus wiedereinführte, konnte er nur zwei Erzpriesterämter neu schaffen.
Durch den Investiturstreit ruiniert, aber bald durch Stephan von Bar (1120-60) wiederhergestellt, verfügte der Bf. über beachtl. Macht. Um seine weltl. Güter zu verwalten, mußte der Bf. dennoch einige seiner entferntesten Schlösser und Territorien an unabhängige Vasallen geben. So entstanden die Gft.en Saarbrücken, Blieskastel, Saarwerden, Salm sowie die Herrschaften Commercy und Apremont. Diese Vasallen, die ihm huldigen mußten, zögerten jedoch nicht, sich mit seinen Feinden zu verbünden und sich wie unabhängige Herren zu benehmen. Die der Stadt am nächsten gelegenen Schlösser, Abteien undPriorate wurden der Aufsicht von Bgf.en oder Klostervögten anvertraut, die seit vor Beginn des 13. Jh.s durch Vögte, die der Autorität eines bailli unterstehen, ersetzt wurden. Die zehn Bgft.en Albestroff, Baccarat, Freiburg, Haboudanges, La Garde, Moyen, Rémilly, Vic, Remeréville und die vier mairies des Val de Metz zählten zwar bis auf Moyen nicht zum bfl. Herrschaftsbereich, blieben aber bis zur Revolution Grundbesitz des Bm.s. Das v. a. theoret. Protektorat, das Frankreich über den Grundbesitz des Bm.s in der zweiten Hälfte des 16. Jh.sausübte, stellte die Zugehörigkeit dieser Territorien zum Reich aber nicht in Frage. Die Stände des Bm.s zahlten wenigstens bis 1613 Steuern an das Reich, zumindest bestand der Steueraufruf an die ksl. Kammer in → Speyer bis 1631. Der Kard. von Givry war 1609 der erste, der eine erneute Zahlung an den Ks. verweigerte. Die Eingliederung des bfl. Hzm.s in das Kgr. fällt zusammen mit der Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments von M., welches 1633 entstanden war, auf die Territorien des Bm.s.
II.
Der Hof und das Umfeld des Bf.s sind uns v. a. aus den Zeugenlisten der bfl. Urk.n bekannt. Aus heutiger Sicht scheinen sie sich langsam im Laufe des 12. und 13. Jh.s modifizieren zu haben. Sie bestanden aus mehreren, sich überschneidenden Kreisen.
Die Hofbeamten waren mit der domus verbunden; in M. waren dies die ministeriales aus der familia Sancti Stephani: Seneschall, Mundschenk, Marschall und Kämmerer. Diese Titel wurden bis in die erste Hälfte des 13. Jh.s durch Vererbung weitergegeben. Das Amt des Seneschalls, das ab 1198 vom Aussterben bedroht war, scheint sich bis mind. 1231 erhalten zu haben. Die daran gebundenen Güter wurden vor 1267 verkauft. Nach 1237 wird der Mundschenk nicht mehr erwähnt: Das Amt wurde vermutl. abgeschafft oder verlor, bedingt durchdie Verschuldung seiner Inhaber, an Wichtigkeit. Die Träger des Amtes des Kämmerers, die auch mit der Münze beauftragt waren, sind bis 1227 bekannt. Ihre Nachfahren waren zunehmend in der Bürgerschaft von M. verwurzelt, während die Stadt die Konzession für die Münze bekam, zunächst als Lehen durch Bf. Bouchard von Avesnes 1292, dann definitiv durch Dietrich Bayer von Boppard, 1383. Das Amt des Marschalls endl. war bereits 1209 an eine Familie außerhalb der familia episcopi übergegangen. Die Bürger, die sich der mit diesen Ämtern verbundenen Güter bemächtigt hatten,nutzten die Gelegenheit, Bgf.en und Grundbesitzer zu werden. Es gibt keinen Beweis dafür, daß die neuen Inhaber der Hofämter sich der Verpflichtungen, die damit verbunden waren, entledigt hätten. Im 16. Jh. trug die Familie von Heu, die der Reformation positiv gegenüberstand, den erbl. Titel des Seneschalls des Bm.s von M.
Die Beamten, die mit der bfl. Gerichtsbarkeit betraut waren, trugen verschiedene Titel, die aber fast immer die gleichen Aufgaben bezeichnen. Die Gft. M. wurde durch Vererbung bis zu seinem Erlöschen durch adligeFamilien getragen (zuletzt durch die Familie Dagsburg), die sich für ihre Verpflichtungen indes nicht interessierten. Der Gf. von M. war verantwortl. für die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt wie in der gesamten Diöz. Der Vogt, voué von M. oder advocatus, übte die polizeil. Gewalt und niedere Gerichtsbarkeit aus, v. a. auf Messen undMärkten. Sein Amt verlor seine Bedeutung im Laufedes 13. Jh.s, wurde dann in ein Lehen umgewandelt und ging an Bürger über, bevor es 1315 von der Stadtgemeinschaft abgeschafft wurde. Andere Träger von Ämtern oder Justizaufgaben erscheinen noch gelegentl. in den Texten: Der Schöffenmeister und die Schöffen übten die niedere Gerichtsbarkeit in der Stadt M. im Namen des Bf.s vor 1180 aus (ab diesem Datum gingen die Aufgaben an Bürger außerhalb der familia episcopi über und das Gericht verwandelte sich in eine unabhängige zivile Justiz), ebenso wie die Bürgermeister undihre Untergebenen, die Dekane bzw. decani gen. wurden. Schließl. hatte der Vogt von Montigny, einem Territorium mit bfl. Immunität, den Auftrag, gerichtl. Auseinandersetzungen am Hof des Bf.s zu organisieren, in der Bischofsstadt (suburbium Sancti Stephani) Recht zu sprechen und die Sicherheit im Bischofspalast während der Sedisvakanz zu gewährleisten.
Es gibt die Erwähnung eines Offizials in Metz um 1200, aber es handelte sich um eine Funktion, die ein Kanoniker persönlich ausübte. Das Offizialat als Institution erscheint in Metz erst um 1224, etwa zur selben Zeit wie die benachbarten Schöffen. Es spielte zunächst gleichzeitig die Rolle von freiwilliger Gerichtsbarkeit und Justiz, bevor es sich auf letztere spezialisierte. In direktem Kontakt mit dem Bf. einerseits und allen kirchl. Autoritäten der Diöz. andererseits übte der Offizial überdies die Funktionen des Bf.s in genau definierten Fällen aus (Nominierungen in Pfarreien v. a.).Seine Rolle verstärkte sich und weitete sich zunehmend aus.
Die kirchl. Würdenträger, in der Regel Mitglieder des Kathedralkapitels, das seinerseits streng nach den unterschiedl. Ämtern hierarchisiert war, erschienen nur als zusätzl. Macht, unumgängl. zwar, aber nur peripher und stark von der bfl. Gewalt abhängig: Wenn auch ihre Rolle nicht zu vernachlässigen ist, so scheinen sie doch nicht die Initiative für die wichtigsten Entscheidungen, die die Diöz. betrafen, gehabt zu haben. Einige dieser Würdenträger waren auch Mitglieder des Kapitels von Saint-Sauveur in M. Die Erzdiakone waren Verwandte des Bf.s, einige von ihnen waren sogar, zu Beginn des13. Jh.s, Neffen eines früheren Kirchenfs.en. Seit dem 12. Jh. lag ihre Anzahl unv. bei vier. Es scheint, daß es ihre (bislang wenig erforschte) Aufgabe war, die bfl. Entscheidungen in ihrem Verwaltungsbereich zu verbreiten und anzuwenden (Erzdiakonate von Metz, Saarburg, Vic und Marsal), in dem sie eine wichtige Macht ausübten. Die kirchl. Würdenträger versammelten sich theoret. zweimal i. J. zu einer Diözesansynode, aber bis ca. 1297 ist uns keine kanon. Entscheidung überliefert. Es ist also schwer, ihre Bedeutung abzuschätzen, v. a. was ihre Wirkungskreise angeht (die in denumliegenden Diöz. sehr groß waren), aber es ist dennoch wichtig zu erwähnen, daß Bf. Konrad von Scharfenberg (1212-24), der wg. seiner Verpflichtungen am Hof → Friedrichs II. häufig abwesend war, sich bemühte, zweimal i. J., im Sommer und im Winter, also an den Daten, an denen die Synoden hätten tagen können, nach M. zu kommen. Aus ähnl. Gründen ist es auch schwer, die Zusammensetzung dieser Versammlung zu bestimmen. Die Benediktineräbte der Kl. der Stadt M. sowie der Abt von Gorze gehörten ebenfalls zum Hof des Bf.s. Außer ihrer Funktion als Wahlmänner (Wahl des Schöffenmeisters),umgaben sie den Bf. in der Verwaltung des Bm.s, indem sie seine Anrodnnungen in ihrem Territorium verkündeten. Der Abt von Saint-Vincent war überdies traditionell Erzkaplan des Bf.s und zelebrierte in dessen Abwesenheit die Hochfeste des liturg. Jahres.
Das Umfeld des Bf.s von M. als kirchl. Fs. des Reiches bestand außerdem aus Laienvasallen, deren Lehnsherr er war und die ihm den Lehnseid schuldeten. Er ist somit der Lehnsherr des Hzg.s von → Lothringen und des Gf.en von → Bar. Jedoch bereitet die Kenntnis aller seiner Lehnsleute Probleme, da, abgesehen von einigen, genau identifizierten Familien, die die Urk.n unterschrieben haben und von den Bf.en zu homines nostri erklärt worden waren (wie die Familien von Zabern, Saarwerden oder Dagsburg), die Huldigungen, die den verschiedenen Bf.en imLaufe des 13. Jh.s geleistet wurden, sehr häufig fiktiv waren. Mehrere kleine Adlige eigneten sich auf diese Weise Lehen an oder verschafften sich zusätzl. Einkünften und trieben so das bereits verschuldete Bm. in den sicheren Ruin. Es ist daher nicht möglich, von einem realen Umkreis des Bf.s, von einem Hof oder von einer Verpflichtung zu Rat und Tat zu sprechen: Da sie nur aus dem »Livre de reprise de fiefs« bekannt sind, sind viele solcher Huldigungen im 14. Jh. nicht aussagekräftig.
Der erste Bf., der sich durch Generalvikare unterstützen ließ, ohne seinen Sitz tatsächl. in M. zu haben, war Henri Dauphin aus dem Kgr. Arles (1318-25), auch wenn Kleriker, zweifelsohne Mitglieder des Kathedralkapitels oder aus dem näheren Umfeld des Bf.s, die Verwaltung der Diöz. in seiner Abwesenheit, v. a. bei Konrad von Scharfenberg (1212-24), übernommen hatten. Es überrascht nicht, daß die Weihbf.e, die ab dem 14. Jh. ernannt wurden und die das geistige Gut des Bm.s verwalteten, in Vertretung für einen Bf., der seine Aufgaben nicht wahrnimmt und sich mit seinen weltl. Einkünftenbegnügt, Mönche aus den wichtigsten Bettelorden waren, die zu Bf.en in partibus infidelium geweiht wurden. Am Ende des 15. Jh.s waren dies Augustiner und Karmeliter. Kard. Johann von Lothringen (1518-50) stellte seinen Weihbf.en verpflichtend einen Koadjutor an die Seite, um ihnen nicht allzu viel Spielraum in der Führung seiner Geschäfte zu lassen. Die bekanntesten und größten unter diesen Weihbf.en waren Antoine Fournier, Nicolas Coeffeteau (1617-21) und Martin Meurisse, der Bedeutung durch seinen Kampf gegen den Protestantismus, der damals in M. die Oberhand zugewinnen drohte, aber auch als Verfasser der Geschichte seiner Vorgänger erlangte.
M. besaß sehr früh eine bfl. Kanzlei, die sich an der ksl. messen konnte. Die Kanzler waren seit dem ersten Drittel des 12. Jh.s wichtige Persönlichkeiten aus dem Umkreis des Bf.s, sogar so wichtig, daß das Amt mehrere Jahre, zw. 1209 und 1221, vakant blieb. Die Kanzlei, die sehr gut organisiert war, umfaßte mehrere Schreiber, Notare etc., alle anhand ihrer Schrift identifizierbar. Ihre Dienste wurden von jedem in und selbst außerhalb der Diöz. in Anspruch genommen. Nach 1224 machten ihr die örtl. Kanzleien immer mehr Konkurrenz, und so verlor sie von ihrem Glanz, bis sie wieder zu einerbloß administrativen Struktur wurde. Noch im 16. Jh. werden die Schreiber der Kanzlei escripvains du palais de Metz gen.
Die Leute schließl., die den Bf. in seinem tägl. Leben umgaben, sind nur schwer zu identifizieren. Nur wenige sind gegen 1150 belegt, z. B. der Münzmeister, der maistre parmentier, der seine Kleidung herstellt, sein maistre fevre (Schlosser) und sein Schuster. Es gab sicher noch andere Berufe am Hof des Bf.s wie den Koch, die Stalleute etc.
Für die Zeit zw. dem 14. und dem 16. Jh. ist es noch schwieriger, das Umfeld des Bf.s zu bestimmen, wg. des aktuellen Forschungsstandes und fehlender Quellen, v. a. der Rechnungen des Bm.s, von denen nur ein Inventar existiert. Ebenso ist es unmöglich, die Geschichte des tägl. Lebens zu skizzieren. Der Bf. residierte damals in Vic-sur-Seille (für die residierenden Bf.e), das im der ersten Drittel des 14. Jh.s zur Hauptstadt des Hochstifts wurde. Da er sich von den Verpflichtungen seines Bischofsamtes abwendete, trat er häufiger in Kontakt mit den Laien seiner Umgebung und delegierte seinegeistl. Aufgaben an seinen Weihbf.
Mehrere Institutionen wurden in dieser Zeit geschaffen, aber das genaue Datum ihres Erscheinens bleibt unbekannt. Dazu gehört der private Rat des Bm.s. Seine genaue Zusammensetzung ist nach dem aktuellen Forschungsstand nicht bekannt, aber es besteht wenig Zweifel, daß seine Mitglieder aus dem näheren Umkreis des Bf.s stammten. Dieser Rat schien keine reglementierenden Befugnisse gehabt zu haben, sondern übte nur beratenden Einfluß auf den Bf. aus. Zur selben Zeit erscheint auch das Amt des bailli, dessen Auftrag es war, Recht in der Domäne des Bf.s zu sprechen, unddas der gruerie, die mit der Verwaltung der Domänen beauftragt war.
Quellen
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