LAUSANNE, BF.E VON
I.
Bm. nachgewiesen seit Anfang des 5. Jh.s mit Sitz in Aventicum (Avenches), vor Ende des 6. Jh.s. Transferierung nach L., seit Regalienverleihung durch Kg. Rudolf I. von Burgund 896 weltl. Herrschaft. Herrschaftsgebiet: Stadt L. und Umgebung im Waadtland, Bulle und umliegende Dörfer, Lucens.
II.
Die Bf.e, die kurz vor 600 Avenches als Bischofssitz aufgaben und sich in L. etablierten, das - auf einem Hügel nahe am Genfer See gelegen - besser verteidigt und versorgt werden konnte, erwarben weltl. Herrschaftsrechte in Kooperation mit den seit 888 als Kg.e von → Burgund regierenden Rudolfinern. Rudolf I. übertrug Bf. Boso die Herrschaft über die Stadt und ihr Umland, Rudolf III. verlieh den Bf.endie Gft. Waadtland. Weitere Schenkungen - so v. a. von Ks. Heinrich IV. 1079 - vermehrten Besitz und Rechte an Kirchen und Einkünften. Die Bf.e besaßen eine Münzstätte.
Die rudolfin. Kg.e von Burgund ließen sich in der Kathedrale von L. krönen und wurden dort bestattet. Die Bf.e waren ihre Ratgeber und Gefolgsleute; sie erlangten durch kgl. Investitur ihr Amt. Auch nach dem Aussterben der burgund. Königsdynastie 1032 und der Krönung von Ks. Konrad II. zum Kg. von Burgund in Payerne (Peterlingen) 1033 blieben die Bf.e von L. in enger Verbindung zur Reichsherrschaft und wurden Rfs.en. In den Auseinandersetzungen zw. Ks. und Papst standen sie meist auf Seiten der ersteren, so Burchard von Oltingen (1056-89), den Ks. Heinrich IV. 1079 zum Kanzler der ital.Kanzlei ernannte, und ebenso die Nachfolger Lambert de Grandson (1089-90) und Giroldus de Faucigny, den Ks. Heinrich V. 1120 zu seinem Kanzler berief. Im späten MA indes schwand die Mitwirkung der Bf.e an der Königsherrschaft, was an der Dominanz der Gf.en bzw. Hzg.e von → Savoyen lag, die die Kontakte der Bf.e zu Kg. und Reich zu mediatisieren suchten.
Konkurrenten der Bf.e waren die Hochstiftsvögte - es waren dies zunächst die Gf.en von Genf, seit 1156 die Hzg.e von Zähringen. Nach deren Aussterben 1218 konnte der Bf. die Vogtei an sich ziehen, jedoch dominierten von nun an die Gf.en bzw. Hzg.e von → Savoyen, die insbes. durch die Expansion von Peter II. († 1268) im Waadtland Herrschaftsrechte erwarben. Die Möglichkeiten einer territorialen Fundierung des Hochstifts L. waren damit sehr beschränkt, und die bfl. Landesherrschaft bildete schließl. am Ende des 15. Jh.s nur noch Inseln im savoy. Territorium. Bereits im Frieden vonEvian 1244 mußte der Bf. Jean de Cossonay die Positionen → Savoyens im Waadtland anerkennen. Auch das Bündnis von Bf. Guillaume de Champvent (1273-1301) mit dem → Habsburger Kg. → Rudolf I. und mit dessen Sohn Kg. → Albrecht I. konnte die eingetretene Entwicklung nicht mehr wenden, brachte aber die Anerkennung der bfl. Herrschaft als principatus. Gleichwohl erreichten die → Savoyer 1356, daß ein ihnen unterstehendes Gericht in L. selbst eingerichtet wurde, das in weltl. Angelegenheiten letztinstanzl.entschied. 1365 stattete Ks. → Karl IV. den Gf. von → Savoyen mit dem Reichsvikariat über die Kirche von L. aus. Den Bf.en gelang es nicht, diese Einsetzung dauerhaft rückgängig zu machen, obwohl sie von Kg. → Wenzel das Reichsvikariat wieder aufheben ließen - eine Entscheidung, die aber anschl. revidiert wurde. Ausgehöhlt wurde die Herrschaft der Bf.e auch durch die Stadtgemeinde L., die seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s zahlr. Privilegien erhielt und sich teils mit dem Domkapitel, teils mit → Savoyen verbündete, aber eine Loslösung aus derStadtherrschaft des Bf.s bis 1536 nicht erreichte.
Wg. der nur schwach entwickelten Herrschaft über ein um 1500 nur kleines Territorium war der Hof des Bf.s nicht bedeutend. Wichtigster Residenzort war L. In der dortigen Cité befanden sich die Kathedrale mit der Domkurie (Kapitelsaal und Kreuzgang, Sakristei) und seit dem 9. Jh. die Gebäude des bfl. Hofes - der Evêché - und seit 1397 das Schloß Saint-Maire.
Das Domkapitel ist seit 814 nachgewiesen; das Kartular vom Beginn des 13. Jh.s enthält Hinweise zur Organisation des Kapitels. Es sollte auf 30 Mitglieder beschränkt sein, die übl. Dignitäten - Propst, Thesaurar, Scholaster, Kantor u. a. - waren vorhanden; ein Propst war bereits 896 erwähnt, ein Sakristan 929, Cellerarius ca. 1140. Einer der Dignitäre des Domkapitels - wohl meist der Kantor - übernahm bis zum Ende des 13. Jh.s die Aufgabe des Kanzlers des Bf.s. Konflikte zw. Bf. und seinem Kapitel - mit häufig entgegengesetzten Parteiungen in den Konflikten mit der Stadt L. und den Gf.enbzw. Hzg.en von → Savoyen - entzogen dem bfl. Hof personelles Reservoir, stärkten hingegen das Kapitel, das die Verwaltung des Hochstifts während der Vakanzen wahrnahm, über eigene Kastellaneien im Hochstiftsterritorium gebot, Priviliegien (franchises) empfing und schließl. von Papst Clemens VII. 1385 aus der Gerichtsbarkeit des Bf.s exemiert wurde. Der Einfluß der savoy. Herrscher zeigte sich seit der Mitte des 13. Jh.s. durch das verstärkte Eindringen von deren Familienmitgliedern und Gefolgsleuten in das Kapitel. Dieser Dynastie gelang es schließl. auch,die Bischofsbesetzungen zu kontrollieren, so daß das Hochstift - unter Wahrung der Reichsunmittelbarkeit - fakt. in die Verfügungsgewalt der → Savoyer gelangte. Es war daher kein Zufall, daß das Konzil, das sich in → Basel versammelte und 1439 den Hzg. von → Savoyen Amadeus VIII. zum Papst (Felix V.) wählte, auf dessen Initiative und der seiner Familie vom Sommer 1448 bis zur Auflösung am 25. April 1449 in L. tagte.
Der Hof des Bf.s löste sich seit dem 13. Jh. vom personellen Reservoir des Domkapitels - nicht zuletzt als Ergebnis der Gegensätze zu ihm aber auch als Resultat zunehmender Spezialisierung und zunehmender Anforderungen an Expertenwissen. Gelehrte Juristen traten in den Dienst des Hofes. Sitz des bfl. weltl. Gerichts war im Quartier Palud (einem der Vororte neben der Cité) und im bfl. Palast (Vieil évêché), das unter dem Vorsitz des baillis tagte und Vertreter von Klerus, Adel und der Stadt L. umfaßte. Daneben gabes seit dem 13. Jh. das Offizialat in geistl. Angelegenheiten, welches in der curia des Bf.s zusammentrat, sowie das Gericht des bfl. Seneschalls, der ansonsten Leiter des milit. Aufgebots, v. a. aber des Wachpersonals des Hofes war. Ihm war auch die Kontrolle der bfl. Münze in L. anvertraut. Die Kompetenzen eines zeitw. laikalen, zeitw. geistl. maior scheinen von denen des Senechals nicht eindeutig abgegrenzt gewesen zu sein. Gegen Ende des 12. Jh.s kontrollierten sie die bfl. Rechte in der Stadt, wurden aber auch zu Konkurrenten der Bf.e selbst,bevor diese ihre Macht beschränkten und auf Jurisdiktion und milit. Funktionen konzentrierten und v. a. sich deren Einsetzung reservierten. Kanzler der Bf.e sind in Urk.n seit der Mitte des 9. Jh. nachgewiesen; sie wurden zunächst aus den Reihen der Domkanoniker rekrutiert; weitere Personen wurden vereinzelt hinzugezogen, so 1160 der Prior des der Kathedrale benachbarten Konventes Saint-Maire, das auch ansonsten Personal für die bfl. familia bereitstellte. Nach 1182 sind vice-cancellarii nachgewiesen. In welcher Weise dasscriptorium, 1235 erstmals gen., organisiert war, entzieht sich unserer Kenntnis. Nach 1276 sind keine Kanzler aus den Reihen des Domkapitels mehr nachgewiesen, statt dessen secretarii, zumeist an Universitäten ausgebildete Juristen, über die der Bf. größere Verfügungsgewalt besaß und die von ihm ausgesucht und abberufen werden konnten. Weihbf.e und Generalvikare wurden seit dem 13. Jh. eingesetzt und widmeten sich der geistl. Verwaltung des Bm.s.
Die Kathedrale von L., um das Jahr 1000 auf einem Vorgängerbau errichtet, wurde bis zur Mitte des 13. Jh.s im got. Stil errichtet und von Papst Gregor X. 1275 in Anwesenheit von Kg. → Rudolf I. und mehrerer Kard.e und Rfs.en geweiht. L. war zeitw. wichtiger Kontaktort für die römi.-dt. Kg.e bzw. Ks. auf der Route zum Großen St. Bernhard. Neben → Rudolf ist → Heinrich VII. zu nennen. Die Treffen galten aber mehr den Herrschern von → Savoyen - als begehrte, weil mächtige Bündnispartner - als den Bf.en.
Die Bischofskirche besaß einen reichen Schatz, der durch Schenkungen seit dem 9. Jh. gebildet und auf Anweisung von Bf. Guy de Prangins 1391 und wiederum 1441 verzeichnet wurde und u. a. wertvolle Tapisserien des späten MA aus Frankreich und → Burgund umfaßte.
Das Domkapitel unterhielt eine Schule, 1179 durch eine Urk. von Bf. Arducius de Faucigny nachgewiesen, die aber - v. a. durch die Attraktivität der Universitäten in Paris und Italien auf den heim. Klerus - seit dem 13. Jh. keine größere Bedeutung mehr hatte. Am Offizialat bestand eine Rechtsschule. Über die Existenz privater Büchersammlungen unterrichten die beiden Kataloge, die zu Beginn des 16. Jh.s durch den Kleriker und Offizial François Vernet angefertigt wurden.
Eine gegliederte Territorialverwaltung im kleinen Hochstift wurde im Laufe des 13. Jh.s eingerichtet: Kastellaneien standen seit 1313 unter der Aufsicht von baillis, die vom bfl. Hof eingesetzt wurden.
Die Bf.e besaßen am Ort einer einstigen, ihnen 965 geschenkten curia in Lucens seit Anfang des 12. Jh. eine Burg, die sie als Nebenres. nutzten. Eine weitere Nebenres. bestand in Ouchy, am Nordufer des Genfer Sees in unmittelbarer Nähe der Stadt L. gelegen, wo Anfang des 13. Jh.s eine Burg bestand, die, zunächst zur Verteidigung des Hafens und als Zollstelle, seit ca. 1400 als Zufluchtsstätte vor einer aufständ. Bevölkerung in L. als Wohnstätte des Bf.s, zeitw.als Gerichtsort des Offzials und des päpstl. Inquisitors und als Verwaltungsgebäude diente, in dem sich auch meist das Archiv des Bf.s befand.
Nach der Eroberung des Waadtlandes und damit auch des gesamten Hochstifts durch die eidgenöss. Städte Bern und Freiburg 1536 flohen der Bf. und einige der Domkapitulare aus L., andere wurden zeitw. von den neuen Herren gefangengehalten. Weltl. Herrschaft übte der Bf. seitdem nicht mehr aus. Er konnte sich erst im Laufe des 17. Jh.s in Freiburg (Schweiz) dauerhaft niederlassen; es entstand dort freilich nicht mehr als eine »Kümmerresidenz«.
Quellen
Cartulaire du chapitre de Notre-Dame de Lausanne, hg. von Charles Roth, Lausanne 1948 (Mémoires et documents publiés par la Société d'histoire de la Suisse Romande, 3,3). - Documents relatifs à l'histoire du pays de Vaud, 1817. - Coutume, enquêtes, époque savoyarde, 1972.
Literatur
Biaudet 1982. - Dupraz, Emmanuel-Stanislas: La cathédrale de Lausanne. Histoire - art - culture, Lausanne 1957. - Helvetia Sacra I, 4, 1988. - Hengartner 1929. - Morerod, Jean-Daniel: Genèse d'une principauté épiscopale. La politique des évêques de Lausanne (9e-14e siècle), Lausanne 2000 (Bibliothèque historique vaudoise, 116). - Morerod,Jean-Daniel: L'évêque de Lausanne et la Mason de Savoie: le temps de la rupture (1273-1316), in: Ecoles et vie intellectuelle à Lausanne au moyen âge, hg. von Agostino Paravicini Bagliani, Lausanne 1991. - Le pays de Vaud vers 1300, hg. von Agostino Paravicini Bagliani, Lausanne 1992 (Cahiers Lausannois d'histoire médiévale, 6), hier S. 71-93. - Les pays romands, 1997. - Reymond, Maxime: Les dignitaires de l'Eglise de Notre-Dame deLausanne jusqu'en 1536, Lausanne 1912 (Mémoires et documents publiés par la Société d'histoire de la Suisse Romande 2,8). - Tremp, Ernst: Auf dem Weg in die Moderne: Peter II. von Savoyen und die Anfänge von Territorialstaatlichkeit im 13. Jh., in: ZHF 25 (1998) S. 481-507.