KULM, BF.E VON
I.
Bm. seit 1243, seit 1246 zum Ebm. → Riga, seit 1589 zum Ebm. Gnesen; Res. 1246-ca. 1310 am Kathedralsitz Kulmsee, ca. 1310-ca. 1350 und 1416-1781 in Löbau, ca. 1350-1416 in Briesen/Fredeck. Territorium: Kleinstes der vier preuß. Stifte mit 600 Hufen Land Streubesitz im K.er Land mit der Stadt Briesen/Fredeck sowie einem Drittel der Landschaft Löbau mit der Stadt Löbau im → Deutschordensland Preußen (bis 1466), danach (bis 1772) unter poln. Herrschaft.
II.
Nach der Einteilung Preußens in vier Bm.er durch den Kardinallegaten Wilhelm von Modena i. J. 1243 gingen die zuvor dem preuß. Missionsbf. Christian zugesprochenen 600 Hufen (ca. 100 Quadratkilometer) Streubesitz im K.er Land 1246 in den Besitz des ersten K.er Bf.s Heidenreich (1245-63) über. In der Landschaft Löbau erhielt er nach dem auch in den anderen drei Bm.ern angewandten Teilungsverhältnis ein Drittel als Stiftsgebiet, während zwei Drittel der Diöz. unter der Herrschaft des → Deutschen Ordens verblieben. Nach langwierigen Konflikten zw. demOrden und den K.er Bf.en konnte erst 1338 eine endgültige Einigung über die Grenzziehung erzielt werden. Zunächst residierten die Bf.e überwiegend in Kulmsee, wo Heidenreich bereits i. J. 1251 das Domkapitel gründete und mit Besitz ausstattete. Nach der Niederschlagung des zweiten Prußenaufstandes, in dem Kulmsee belagert und Stadt und Burg Löbau zerstört wurden, verlegte Bf. Hermann von Prizna (1303-11) seinen Sitz nach Löbau. Wichtigste Nebenres. war das von Hermann erbaute Schloß Briesen/Fredeck im K.er Land (rund 20 Kilometer nordöstl. von Kulmsee), in dem sich die Bf.e häufig, zw. 1350und1416 überwiegend, aufhielten. An dritter Stelle erscheint als Ausstellungsort von Urk.n der Kathedralsitz Kulmsee, wo 1330 erstmals eine domus episcopalis erwähnt wird. 1399 überließ Bf. Vincent dem Domkapitel einen Acker und eine Wiese bei Kulmsee mit der Verpflichtung, den bfl. Hof während seiner Aufenthalte in der Bischofskurie sowie die dort angestellten Diener mit Heu und Stroh für die Pferde zu beliefern. Auf dem Weg von rund 75 km zw. Löbau und Kulmsee konnten die Bf.e nur in Briesen auf eigenem Gebietübernachten und waren zw. Löbau und Briesen stets auf eine fremde Herberge angewiesen. Bereits Bf. Stephan von Neidenburg (1480-95) und Nikolaus Krapitz (1496-1507) beklagten diesen Umstand. 1516 erwarb Bf. Johann von Konopat (1509-30) durch ein Tauschgeschäft einen Hof mit Grundbesitz und drei Dörfern in der weiteren Umgebung von Rheden, so daß er mit seinem Gefolge nicht mehr auf fremde Gastfreundschaft angewiesen war. War das Bm. zu Ordenszeiten stets arm gewesen und durch die krieger. Auseinandersetzungen mit Polen-Litauen in der ersten Hälfte des 15. Jh.s schwer in Mitleidenschaft gezogenworden, so genoß es nach dem zweiten Thorner Frieden die Förderung der poln. Kg.e. 1503 überließ Kg. Alexander Bf. Nikolaus Krapitz zur wirtschaftl. Stärkung des Bm.s Burg und Stadt Rheden und zwei Jahre später die Burgen Althausen/Starogrod und Papau (bei seiner gesundheitsbedingten Resignation i. J. 1507 wurden ihm ihre Einkünfte auf Lebenszeit reserviert) sowie die Stadt K. Der Nachfolger von Krapitz, Johannes Konopat, urkundete mehrfach in Althausen und K. Mit der bedeutenden Stadt kam es u. a. über die Wahl der städt. Selbstverwaltungsorgane zu Differenzen, die i. J. 1514 von einer kgl.Kommission ausgeräumt werden mußten. Unter kunstliebenden und humanist. gebildeten Bf.en erlebte das Bm. im 16. und 17. Jh. eine wirtschaftl. und kulturelle Blütezeit. Es erlangte jedoch nicht die Bedeutung des Stifts → Ermland. Davon zeugt auch die Tatsache, daß von 18 Bf.en zw. 1416 und 1648 sieben nach einer meist kurzen Amtszeit als K.er Bf.e auf eine höher geschätzte Kathedra transferiert wurden, davon die bedeutenden Prälaten Johannes Dantiscus (1530-37), Tiedemann Giese (1538-49) und Stanislaus Hosius (1550-51) sowie Piotr Tylicki (1595-1600) auf die des Bm.s→ Ermland. Mit der ersten poln. Teilung und der Angliederung des Stiftsgebiets an Preußen i. J. 1772 endete die Landesherrschaft der K.er Bf.e, die bis 1781 in Löbau und danach in Kulmsee residierten.
Über die Verwaltung des Stifts und des landesherrl. Hofes liegen keine aussagekräftigen Quellen wie Hofordnungen o. ä. vor, und auch in den Zeugenlisten der überlieferten Urk.n werden nur wenige Funktionen und Hofämter gen. Der wichtigste Amtsträger zur Verwaltung des Stifts war der seit 1278 nachweisbare Vogt (advocatus). Zu seinen Aufgaben zählten v. a. die weltl. Jurisdiktions- und sämtl. milit. Angelegenheiten im Stift wie die Organisation der Landwehr. In den meisten Fällen stammte er aus den Reihen des → Deutschen Ordens. Gelegentl. erscheinen zweiVögte nebeneinander, die für die räuml. voneinander getrennten Besitzungen im K.er Land bzw. in der Löbau zuständig waren. Für geistl. Rechtsangelegenheiten gab es neben dem Vogt einen meist aus den Reihen des Domkapitels stammenden Offizial, der seit 1303 nachweisbar ist. Als Vertreter des Bf.s und dessen Berater tritt ein Generalvikar in Erscheinung, 1399 ist einmalig von bfl. consiliarii die Rede. Die Oberaufsicht über das Schloß Löbau und das Hofpersonal dürfte - wie im → Stift Ermland in → Heilsberg - der Bgf. inne gehabt haben. Auch auf derKapitelsburg Kauernik saß neben dem Kapitelsvogt ein Bgf., der den Kapitelsstatuten von 1603 zufolge als administrator omnium bonorum communium capituli districtus Kaurnik in temporalibus fungierte. Ein Hauskomtur, dessen Amt den Verwaltungsstrukturen der Deutschordenskonvente entstammte und dessen Aufgaben weitgehend mit denen der Bgf.en ident. gewesen sein dürften, ist für das Domkapitel nur in Kulmsee, für die bfl. Burgen gar nicht nachweisbar. Als Schloßkapläne erscheinen in den Zeugenlisten ein oder zwei Geistl. nebeneinander. Sie stammten im 13. Jh. aus den Reihendes Domkapitels, später offenbar nicht mehr, und dienten zum Teil auch als bfl. Notare. Zw. ca. 1350 und 1416, während die Bf.e dauerhaft in Briesen/Fredeck residierten, werden mehrfach Kapläne castri Fre-{ dek Culmensis dyocesis gen. Gelegentl. schickten die Bf.e ihre Schreiber bzw. Notare zu Verhandlungen außer Landes (→ Braunsberg, Danzig). 1510 ist mit dem Rechtslizentiaten Philipp Holkener (1514 zugl. als Schäffer) erstmals ein bfl. Kanzler nachweisbar. Von 1541 bis 1549 hatte unter Bf. Tiedemann Giese dieses Amt der spätereGeschichtsschreiber Lukas David inne. Als weitere Hofbeamte erscheinen in den Zeugenlisten nur der für die bfl. Gemächer zuständige Kämmerer (camerarius), der Schäffer (procurator) für die Finanzverwaltung sowie seit Anfang des 16. Jh.s der Marschall (marschalcus). Das Hofpersonal wird aber zudem auch einen Großteil der für den bfl. Hof des Stifts → Ermland in → Heilsberg genannten Amtsträger umfaßt haben, wenngleich sie für das Stift K. nicht nachgewiesen werden können. In den Zeugenlisten erscheinendes weiteren nur allg. Bezeichnungen wie familiares, famuli, servitores, curienses, aulici (Höflinge) und Junker. Für 1251-1255 und 1321 sind Hofkumpane belegt. Am Hochmeisterhof in → Marienburg waren der Ober- und Unterkompan jüngere Ordensbrüder in einer meist zwei Jahre währenden Lehrzeit für eine mögl. Gebietigerlaufbahn. In den vier preuß. Stiften ist allein in K. ein Hof- oder Bischofskumpan nachweisbar, ansonsten erscheint in den Quellen nur das Amt des Kumpansals socius des Vogtes.
Die Landesherrschaft der Kulmer Bf.e und ihre Haushaltung wurden durch unterschiedl. Abgaben finanziert, von denen das Pfluggetreide oder der Bischofsscheffel als die Haupteinnahmequelle erscheint. Dieser Getreidezins entsprach dem Zehnten und stand im K.er Land auch außerhalb des Stiftsgebiets den Bf.en von K. zu. Eine Reihe von Urk.n und Formularen belegt, wie sehr - auch unter der poln. Herrschaft nach 1466 - auf die Entrichtung dieser Abgabe geachtet wurde. Weniger bedeutend als der Bischofsscheffel war der Hufenzins, der als Geld oder in Form von Geflügel gezahlt wurde. Wie auch in denanderen preuß. Stiften waren die K.er Bf.e bes. auf die Nutzung des Forst-, Fischerei- und Mühlrechts bedacht. Von den dafür zuständigen Amtsträgern wird nur einmalig 1503 ein Fischmeister (magister piscaturae) gen. Forst- und Fischereirecht wurden meist nur zum Eigenbedarf vergeben, das Recht zum Fischfang nur mit kleinen Netzen. Für das widerrechtl. Fischen mit großen Netzen in bfl. Seen - die eine große Rolle für die Versorgung des Hofes mit Fischen spielten - ist ein Exkommunikations-Formular überliefert. Bei der Verschreibung von Mühlen verpflichtete der Bf.den jeweiligen Empfänger und seine Nachkommen, neben der Entrichtung eines jährl. Zinses kostenlos für den Bedarf des landesherrl. Haushalts zu mahlen und mitunter auch Schweine zu mästen.
Die kulturelle Blütezeit des bfl. Hofes in Löbau unter humanist. gebildeten und kunstinteressierten Bf.en setzte mit Nikolaus Krapitz ein. Er stiftete Bücher für die Schloßbibliothek und stattete zahlr. Kirchen seines Bm.s mit Kirchengerät und Kunstgegenständen aus. Bf. Tiedemann Giese war eng mit Nikolaus Kopernikus befreundet, erhielt in Löbau mehrfach Besuch von dem ermländ. Domherren und berühmten Astronomen und betrieb in dem Schloß ein eigenes Observatorium. Außerdem unterhielt er Briefkontakte mit Persönlichkeiten wie Erasmus von Rotterdam und Philipp Melanchton. Bf. JohannesDantiscus, einer der bedeutendensten Vertreter des Humanismus in Preußen, betätigte sich als Sammler von Büchern und Gemälden. Aus einem Briefwechsel mit Hzg. Albrecht von Brandenburg, mit dem er trotz aller theolog. und polit. Differenzen freundschaftl. verbunden war, geht hervor, daß beide sich gegenseitig Gemälde ausliehen und von ihren Hofmalern kopieren ließen. Zwar hatte Dantiscus nur wenig Erfolg mit der Wiedererrichtung eines 1508 in K. gegründeten Gymnasiums, er war aber weit über die Grenzen seiner Diöz. hinaus als Förderer und Finanzier junger Gelehrter und vielversprechenderSchüler bekannt, so daß zahlr. Bittgesuche und Empfehlungsschreiben bei ihm eingingen. u. a. verwandte sich bei ihm i. J. 1533 Philipp Melanchton für den kulmländ. Studienanwärter Matthäus Lang, der erkannt habe, »daß seinem Vaterland nun das zuteil geworden ist, was, wie Plato urteilt, für den Staat am förderlichsten ist, daß er näml. von Philosophen regiert wird.« (Müller-Blessing 1967/68, S. 223).
Quellen
Urkundenbuch des Bisthums Culm, 1-2, 1884/85. - Ein preußisches Formelbuch des 15. Jahrhunderts, hg. von August Kolberg, in: Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands 9 (1891) S. 273-328.
Literatur
Chrzanowski, T./Kornecki, M.: Mecenat artystyczny biskupa chełmińskiego Mikołaja III. Crapitza, in: Biuletyn Historii Sztuki 34 (1972) S. 7-22. - Froelich, Gottfried: Das Bistum Kulm und der Deutsche Orden. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte des Deutsch-Ordensstaates, in: Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins 27 (1889) S. 1-99. - Müller-Blessing 1967/68.