KONSTANZ, BF.E VON
I.
Hochstift, dem Schwäbischen Reichskreis zugehörig, seit 1542 K.er Bf. Kreisausschreibender Fs. - Diöz.: um 600 Bistumsgründung, größte Diöz. nördl. der Alpen, die Reformation führte v. a. im eidgenöss. und württ. Einflussgebiet zur Ablösung oder zu Beschränkungen der bfl. Zuständigkeiten, 1827 Aufhebung des Bm.s - Hochstift: Für die Frühzeit ist der Besitzschwerpunkt des Hochstifts im Thurgau (Bischofshöri südl. der Bischofsstadt sowie bei Arbon und Bischofszell) sowie westl. des Bodensees (Höri) zu lokalisieren. Der im 13. Jh. begonnene Ausbau des bfl.Territoriums war v. a. aufgrund der Dominanz der → Habsburger nur wenig erfolgr., der bedeutendste Besitzkomplex entstand im Aargau und im Klettgau, daneben kam nur Streubesitz nördl. des Bodensees an das Hochstift. Die Inkorporation der Reichenau führte 1540 jedoch zu einer nahezu geschlossenen Herrschaft um den Untersee. 1802 wurde das Hochstift aufgelöst - Wappen: Rotes Kreuz auf Weiß.
II.
Die »heillose Zertrümmerung der Archive der Bischöfe von Konstanz« (Ottnad 1985, S. 250) nach der Aufhebung von Bm. und Hochstift, d. h. deren große Verluste und Aufteilung an die Archive der südwestdt. Territorien und eidgenöss. Kantone, darf als Ursache dafür gelten, daß bislang weder ein Dienerbuch noch eine ähnl. prosopograph. Erfassung des bfl.-konstanzer Hofs begonnen wurde. Zum K.er Hof im engeren Sinn liegen abgesehen von kulturgeschichtl. Skizzen keine wissenschaftl. Untersuchungen vor. Ledigl. die bfl. Verwaltung undihre Träger wurden bereits erforscht (Ottnad 1974 und 1985; Helvetia Sacra I, 2, 1993), von den klass. vier Hofämtern sind nur die älteren erfaßt worden (Derschka 1999), die bfl. Notare stellte - wenn auch sehr lückenhaft - für das SpätMA Schuler 1987 zusammen. Nähere Quellen über das Hofleben sind bislang nur selten entdeckt bzw. publiziert worden und gehören meist erst dem 18. Jh. an (Inventare, Speisepläne für Festessen, Hofprotokolle, Beschreibungen von Besuchen von Fs.en und Gesandten, Pläne überFunktionen der Räume in der Meersburger Res.), ebenso Personenlisten (z. B. Aufstellung der im Meersburger Schloß wohnenden Personen von 1796) und Staatsschematismen (ab 1759).
Die Anfänge der Kanzlei als Kern der bfl. Verwaltung sind spätestens im 8./9. Jh. zu vermuten und müssen im Zusammenhang mit den nahen und zeitw. institutionell verbundenen Kl.n → St. Gallen und → Reichenau gesehen werden. Vertraute und Amtsträger aus der bfl. Umgebung - Familiaren, Kapläne und später Ministerialen - sind für die Frühzeit nur in Einzelfällen überliefert. Bischofsnahe Personen waren v. a. die Domherren, deren vita communis um 1100 endete; der Einfluß der Domherren auf die bfl. Entscheidungen und deren Umsetzung beschränkte sichnicht auf die Zeit ihrer »Alleinregierung« während der Sedisvakanzen und bei der Bischofswahl. Der Bedeutungsverlust des Domkapitels bei der Entfaltung der bfl. Zentralverwaltung ab dem Ende des 13. Jh.s wurde durch die seit 1326 überlieferten Wahlkapitulationen kompensiert, in denen das Kapitel die Besetzung oder zumindest einen Einfluß auf die Spitzenpositionen sowie die Mitwirkung bei bestimmten Entscheidungen beanspruchte; insbes. am Ende des 15. Jh.s kontrollierten die Domherren v. a. die bfl. Finanzverwaltung Nach der Reformation richtete sich der Blick des Domkapitelsvorrangig auf die Diözesan- und weniger auf die Hochstiftsverwaltung, aber auch in die letztere war es immer noch eingebunden bzw. versuchte, weiterhin durch Wahlkapitulationen seinen Einfluß geltend zu machen.
Neben dem Domkapitel, den bfl. Vertrauten und dem Haushalt ist mit der eigentl. curia, dem neben dem Pfalzgericht bestehenden geistl. Gericht, auch die bfl. Jurisdiktion anzusprechen: 1256 ist erstmalig ein K.er Offizial belegt. Ein Generalvikar, der bei Abwesenheit des Bf.s die Bistumsverwaltung übernahm, wird nur kurze Zeit später erwähnt, ab dem Episkopat von Bf. Gerhard von Bevar (1307-18) wurden Generalvikare auch bei Anwesenheit der Bf.e und nun verstärkt in der Hochstiftsverwaltung tätig. Die bfl. Kanzlei arbeitete anfangs als kleine Reisekanzlei mitwechselnder Besetzung, oft unter Hinzuziehung von Schreibkundigen, die von außen herangezogen wurden und meist ledigl. für einzelne Rechtsakte zuständig waren. Die Kanzlei bekam gegen Ende des 13. Jh.s v. a. aufgrund der stark wachsenden Beanspruchung des geistl. Gerichts festere Konturen, zudem stieg die Anzahl der dort nun meist dauerhaft beschäftigten Notare, Procuratoren, Advokaten und Schreiber bis zur Reformation kontinuierl. an. Zudem wurden neue Ämter geschaffen, ein Insiegler ist sicher ab 1319 nachweisbar, ein Fiskal erstmalig 1461 belegt. An die Spitze der Hochstiftsverwaltung tratder 1458 zum ersten Mal erwähnte Kanzler.
Der weltl. und geistl. Zentralverwaltung übergeordnet war der bfl. Rat: Zu Beginn des 15. Jh.s (erstmalig 1402) wurden Beisitzer des bfl. Hofgerichts, also die engsten Berater des Bf.s, als Räte bezeichnet. Die ab 1437 verstärkte Nennung bfl. Räte läßt für diesen Zeitpunkt die Bildung eines - wenn auch noch lockeren - Beraterkreises vermuten. In der zweiten Hälfte des 15. Jh.s verfestigte sich das bfl. Ratsgremium, spätestens 1483 entstand ein Ratskollegium, an dessen Entscheidungen der Bf. gebunden war. Das sieben Personen umfassende »Kontrollorgan« des Domkapitels war für geistl.und weltl. Belage zuständig, die Besetzung der Ratsstellen benötigte die Zustimmung des Domkapitels.
Während der Reformationszeit und unter dem nur selten im Bm. belegten Bf. Markus Sittich von Hohenems (1561-89) entwickelte sich eine immer unklarere Verteilung der Kompetenzen in Diözesan- und Hochstiftsverwaltung, die Konflikte zw. den Herrschaftsträgern und innerhalb der Verwaltung nahmen zu. Bf. Andreas von Österreich (1589-1600) ordnete die Administration neu, er schuf spätestens 1593 einen Kammerrat sowie 1594 einen weltl. und einen geistl. Rat. Der Kammerrat war für die Verwaltung der bfl. Mensa und des Hochstiftsvermögens zuständig. Dem weltl. Rat unter dem Vorsitz eines Domherrnund mit Beteilung u. a. des Hofmeisters und des Kanzlers unterstand die Hochstiftsverwaltung und die Jurisdiktion; ihm war die Kanzlei als Behörde zugeordnet. Der geistl. Rat - als das etwa 8 bis 12 Personen umfassende oberste Diözesangremium - stand unter der Leitung eines Präsidenten aus Domkapitel (meist dem Generalvikar), seine Mitglieder waren neben dem Generalvikar u. a. der Offizial und später der Insiegler bzw. der Fiskal. In den Räten wirkten neben den Amtsträgern zudem Juristen und Theologen, diese waren fast ausschließl. im Domstift oder in den K.er Stadtstiften bepfründet. AlsAmtsträger und in den Räten wurde v. a. ab dem 15. Jh. der Einfluß der jurist. gebildeten Fachleute immer stärker, die nach und nach entmachteten Adeligen konnten die bürgerl. Akademiker erst im 18. Jh. wieder verdrängen.
Den Kammerrat löste bereits Bf. Johann Georg von Hallwyl (1601-04) wieder auf, dessen Kompetenzen gingen an den weltl. Rat über; einen Kammerrat richtete erst wieder Bf. Johann Franz von Stauffenberg (1704-40) ein. Am Ende des 17. Jh.s wurde schließl. der Geheime Rat gegr., der über den bestehenden Räten stand.
Hinsichtl. des bfl. Haushalts sind wir für das HochMA fast ausschließl. über die Spitzenäm-ter informiert: Mit einem Marschall läßt sich 1158 erstmalig ein klass. Hofamt fassen, ein Truchseß wird 1166, ein Kämmerer 1182 und ein Schenk 1190 zum ersten Mal gen. Die überwiegend von der Hochstiftsministerialität besetzten Hofämter entwickelten sich bis zum späten 13. Jh. zu Ehrenämtern. Die tatsächl. Tätigkeiten verrichteten in der Folgezeit oft K.er Bürger als Inhaber von Hofämtern, die in der Titulatur nicht von den Erbhofämtern unterschieden wurden. In zwei Aufstellungen von bfl. Hofämtern aus den Jahren 1271 und 1324 werdenneben den vier klass. noch weitere Ämter im bfl. Haushalt gen., so 1271 ein inferior camerarius, ein dispensator, ein chocus und ein impletor. Neben den immer bedeutungsloser werdenden Ehrenämtern (1338 letzter Beleg für einen Marschall) bestand ledigl. das Kämmerersamt kontinuierl. weiter und wurde im 15. Jh. zumeist von Klerikern versehen. Die vier klass. Hofämter erscheinen in ihrer Gesamtheit erst wieder ab dem 16. Jh., nun zusammen mit dem Erbküchenmeisteramt als Erbhofämter, die innerhalb von fünfFamilien als vererbbare Titel weitergegeben wurden.
Obwohl bereits 1324 ein bfl. Hofmeister gen. wird, kann dieser Amtsträger erst für das 15. Jh. (nächster Beleg von 1402) als Spitzenbeamter bzw. als Aufsichtsperson im bfl. Haushalt angesehen werden. Im Jahr 1407 ist wieder ein Marschall belegt, der Hofmeister trat als Leiter des Haushalts aber erst im 17. Jh. hinter den Hofmarschall zurück; beide bekleideten im 18. Jh. den Rang eines Obristhofmeisters bzw. Obristhofmarschalls.
Die Subalternen und die Diener erhielten als Gagen bzw. Lohn Geld und Naturalien, die älteste Tafelaufstellung dat. von 1627. Nur z. T. wurde eine Behausung innerhalb der bfl. Res. oder in der Stadt Meersburg gestellt, viele mußten sich in der Stadt selbst einmieten. Die Altersversorgung sollte durch das 1299 gegründete Konradsspital in K. und später durch das Meersburger Spital sichergestellt werden.
Der bfl. Hof umfasste einschließl. der weltl. Verwaltung meist unter 100 Personen, so waren zur Zeit Bf. Jakob Fuggers (1604-26) knapp über 60 Mitglieder am K.er Hof; trotz seines geringen Umfangs darf er als vollständiger Hof u. a. mit einem Apotheker, einem Barbier und einem Hofschneider bezeichnet werden. Noch während der Regierung Bf. Jakob Fuggers fand eine Reduktion um 20 Personen statt. Auch in der Folgezeit war der bfl. Hof sehr klein, z. B. umfaßte er 1705 ledigl. 47 Personen. Bf. Johann Franz von Stauffenberg hingegen vergrößerte seinen Hof im Zeichen barocker höf.Repräsentation auf über 100 Mitglieder, später blieb der K.er Hof mit meist unter 100 Personen im Vergleich zu anderen bfl. Höfen verhältnismäßig klein, aber in der Breite der Ämter vollständig und dem bfl. Rang angemessen. So stellte ein Besucher des K.er Hofs für das bereits genannte Jahr 1705 fest: »Dieser Herr hält einen ziemlich prächtigen Staat, hat [...] alle Pracht des größten deutschen Hofs, aber im Kleinen« (zit. nach Vehse 1860, S. 36).
Grund für die bescheidene Hofhaltung waren die geringen Einnahmen aus dem nur sehr kleinen Hochstift, das auch im Rahmen der Territorialisierung im 13. Jh. kaum wesentl. erweitert werden konnte. Die Ausweitung des eidgenöss. Einflußbereichs und schließl. die Reformation verringerten zudem die Einnahmen aus dem geistl. Gericht und der Diözesanverwaltung. Die bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s einsetzende Verschuldung der K.er Bf.e ließ bis zur Auflösung von Hochstift und Bm. zu Beginn des 19. Jh.s nie eine große Hofhaltung zu. Aus diesen Gründen konnte der K.er Hof nur sehr bedingteine Zentralfunktion für den Adel des Bodenseeraums ausfüllen.
Auch der Umfang der bfl. Repräsentation wurde von den knappen Finanzmitteln der K.er Bf.e bestimmt, dürfte aber den Bedürfnissen eines Fs.en und eines regionalen Hofs genügt haben. 1392 ist erstmalig ein Fiedler belegt, ab dem 15. Jh. sind regelmäßig Musiker erwähnt, die auch an anderen Höfen tätig waren; eine Hofmusikkapelle unter einem Hofkapellmeister wird zum ersten Mal unter Bf. Andreas von Österreich gen. Unter Hugo von Hohenlandenberg (1496-1532) ist ein Hofnarr am K.er Hof, 1611 wird ein Zwerg erwähnt. Erst 1784 richtete Bf. Maximilian Christoph von Rodt (1775-1800) im MeersburgerRatshaus ein bfls. Theater ein.
An der Blüte der K.er Kunst, Literatur und Kultur um 1300 waren sicherl. auch der Bf. und sein Umkreis als Mäzene beteiligt, auch wenn man den Einfluß Bf. Heinrichs von Klingenberg (1293-1306) nicht überschätzen sollte. In den höf. Kontext einzuordnen ist Heinrich Wittenwiler, ein bfl. Advokat, der unter Bf. Heinrich Blarer (1407-10) seinen »Ring« für das höf. Publikum dichtete. Unter Bf. Hugo von Hohenlandenberg, der Kontakte zu Humanisten unterhielt, dürfte die bfl. Kunstförderung (Malerei, Bautätigkeit, geistl. Musik) ihren Höhepunkt erreicht haben. Die K.er Hofkünstlerwaren wg. der Verschuldung ihres Auftraggebers meist eher unbedeutend, größtenteils wurden nur kurzfristig auswärtige Künstler angestellt. Überregional bedeutende Hofkünstler wirkten am K.er Hof erst nach dem Dreißigjährigen Krieg, so waren die Baumeister Christoph Gessinger († 1732) und Balthasar Neumann († 1753) am Neubau der Meersburger Res. beteiligt.
Quellen
Regesta Episcoporum Constantiensium, 1-5, 1895-1941. - Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen, 1-4, 1982-90.
Literatur
Bischöfe von Konstanz, 1-2, 1988. - Derschka 1999. - Fürstbischöfe von Konstanz, 1988. - Gottlob, Theodor: Die Offiziale des Bistums Konstanz im Mittelalter, Limburg 1951. - Helvetia Sacra I, 2, 1993. - Irlinger, Ansgar: Am Hofe der Konstanzer Fürstbischöfe zu Meersburg. Ein Zeitbild aus dem 18. Jahrhundert, in: Bodenseegeschichtsverein. Heimatkundliche Mitteilungen 4 (1940) S. 21-35. - Maier, Konstantin: Das Domkapitel von Konstanz und seineWahlkapitulationen. Ein Beitrag zur Geschichte von Hochstift und Diözese in der Neuzeit, Stuttgart 1990 (Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit, 11). - Ottnad, Bernd: Die Archive der Bischöfe von Konstanz, in: Freiburger Diözesan-Archiv 94 (1974) S. 270-516. - Ottnad, Bernd: Zur Geschichte des Kanzleramtes und der Kanzler der Fürstbischöfe von Konstanz (1458-1802), in: Freiburger Diözesan-Archiv 105 (1985) S. 249-281. - Schmid, Hermann: Aus den Totenbüchern der Pfarrei Meersburg (1714-1839).Ein Beitrag zur Geschichte der Gemeinde, des bischöflich-konstanzischen Hofs und der schwäbischen Kreistruppen, in: Freiburger Diözesan-Archiv 110 (1990) S. 137-234. - Schuler, Peter Johannes: Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1520, 2 Bde., Stuttgart 1987 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B: Forschungen, 90, 99). - Vehse, Eduard: Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation, 6. Abt.: Geschichte der kleinendeutschen Höfe, 14. Tl.: Die geistlichen Höfe, 4. Tl., Hamburg 1860.