ERMLAND, BF.E VON
I.
Auch Bf.e von Braunsberg oder Heilsberg, Bm. seit 1243 (seit 1246 zum Ebm. → Riga), Hochstift seit 1251, bis 1466 unter Schirmherrschaft des → Deutschen Ordens, 1466-1772 des Kgr.s Polen; Auflösung des Stifts 1772 im Zusammenhang mit dem Anschluß E.s an Preußen. Territorium: Größtes der vier preuß. Stifte mit dem Kammeramt Braunsberg am Frischen Haff und den (zusammenhängenden) Kammerämtern Wormditt, Heilsberg, Rössel, Guttstadt, Seeburg und Wartenburg. Zw. beiden Herrschaftsgebieten lag das Kammeramt Mehlsack, das wie die KammerämterFrauenburg und Allenstein vom Domkapitel verwaltet wurde.
II.
Im Jahr 1251 wählte der erste ermländ. Bf. Anselm (1250-78) auf der Grundlage der 1243 erfolgten Aufteilung Preußens in vier Bm.er das mittlere Drittel seiner Diöz. mit der Stadt Braunsberg zu seinem Stiftsgebiet. Nach deren Zerstörung im zweiten Prußenaufstand (1260) und der Verlegung der Stadt errichtete Anselms Nachfolger Heinrich I. Fleming (1279-1300) um 1280 in ihr seine Res., erbaute das steinerne Schloß und verlieh der Stadt 1284 ihre Handfeste. Bf. Eberhard von Neisse (1301-26) hielt sich zw. 1315 und 1321 überwiegend in seiner NeugründungHeilsberg auf, kehrte in seinen letzten Lebensjahren aber nach Braunsberg zurück. Im Zusammenhang mit der Besiedelung weiterer Gebiete des Stifts und möglicherw. in Folge seiner Auseinandersetzungen mit der Altstadt Braunsberg verlegte Bf. Hermann von Prag (1337-49) i. J. 1340 seine Res. in das zentraler gelegene Wormditt. Für den bfl. Hof wurden in der näheren Umgebung umfangr. Ländereien als Tafelgüter und der vierte Teil einer Mühle erworben, und die Baumaßnahmen auf dem Vorwerk wurden anteilig aus einem 1341/43 von den Pfarrern der Diöz. erhobenen subsidiumcaritativum mitfinanziert. Für 1343 ist auf dem Schloß bereits eine Schule für Angehörige der bfl. familia nachweisbar. Doch schon um 1350 erfolgte die endgültige Verlegung der Res. auf das Schloß Heilsberg, wo sich bis zum Ausbruch des Ständekrieges (1454) unter hochmeisterl. und nach dem Zweiten Thorner Frieden (1466) unter poln. Schirmherrschaft ein repräsentatives Hofleben entfalten konnte. Die Bf.e von E. urkundeten nun meistens in Heilsberg, häufig aber auch in Braunsberg oder dem Kathedralsitz Frauenburg, wo sieeine durch Bf. Heinrich III. Sorbom (1373-1401) ausgebaute Bischofskurie bewohnten. Bf. Franz Kuhschmalz (1424-57) einigte sich um 1430 nach einem Streit mit den Domherren über die Nutzung dieser Kurie. Sie verblieb im Besitz des Domkapitels und wurde von einem Kanoniker bewohnt. Dieser war aber verpflichtet, die habitatio melior sowie die stuba magna cum sala und die darüber liegenden Kammern für die Mitglieder der bfl. familia stets ordentl. und gereinigt für den Bf. und sein Gefolge bereit zu halten. Außerdem sollten demBf. die große Küche mit einer Vorratskammer sowie Stallungen für sechs Pferde zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnung des Domherrn in der Bischofskurie blieb von diesen Maßnahmen unangetastet, und beide Parteien wurden unter Strafandrohung auf einen rücksichtsvollen und ehrenhaften Umgang miteinander verpflichtet. Unterwegs in ihrem Herrschaftsgebiet nahmen die Bf.e auch Res. auf ihren Burgen in Wormditt, Rössel und Seeburg oder in ihren kleineren Häusern in Wartenburg und Guttstadt, wo sie enge Verbindungen zu dem Kollegiatstift unterhielten. In der Nähe von Guttstadt besaßen sieeinen Hof auf dem bfl. Tafelgut Schmolainen. Nur vereinzelt urkundeten die Landesherren in den erst Ende des 14. Jh.s gegründeten Städten Bischofsburg und Bischofsstein, in denen es ebenfalls unter der Aufsicht bfl. Bgf.en stehende Häuser gab. Über die Ausübung der Landesherrschaft hinaus konnten die Bf.e von E. bedeutende polit. Aufgaben übernehmen wie Bf. Franz Kuhschmalz die Vertretung des → Deutschen Ordens im Prozeß gegen den Preußischen Bund am Kaiserhof in → Wien (1453/54). Die endgültige Parteinahme Paul von Legendorfs für Polen i. J. 1464 trug erhebl. zumFriedensschluß zugunsten des Kgr.es bei, mit dem das Stift durch die beiden Petrikauer Verträge von 1479 und 1512 eng verbunden wurde. Unter humanist. gebildeten und kunstliebenden Bf.en wie Lukas Watzenrode (1489-1512), Johannes Dantiscus (1538-48), Stanislaus Hosius (1551-79) und Martin Kromer (1579-89) erlebte der Hof eine lange Blütezeit. Nach dem ersten Schwedenkrieg betrieb Bf. Mikołaj Szyszkowski (1633-43) den wirtschaftl. Wiederaufbau und förderte die Kunst und das Schulwesen in seiner Diöz., die im zweiten Schwedenkrieg - mit der Erstürmung und Plünderung des Schlosses Heilsbergi. J. 1703 - erneut schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde. 1772 fiel das Stiftsgebiet im Zusammenhang mit der ersten poln. Teilung an Preußen.
Über die Verwaltung des bfl. Hofes in Heilsberg liegt mit der »Ordinancia seu consuetudo castri Heylszbergk« aus der Zeit um 1470 eine für die preuß. Bm.er einzigartige Quelle vor. Es handelt sich bei diesem Text nicht um eine Hofordnung im Sinne der Definition Werner Paravicinis (Paravicini 1999, S. 14), sondern um eine heterogene und z. T. anekdotenhafte Beschreibung des Hoflebens aus der Feder eines unbekannten Verf.s (für die in der älteren Forschung behauptete Autorenschaft des bfl. Bgf.en gibt es keine stichhaltigen Argumente). Die in Form und Inhaltstark voneinander abweichenden Teile, deren Klammer in der positiven Bewertung der Bf.e zw. 1373 und 1424 und in der Kritik an Bf. Franz Kuhschmalz besteht,dürften auf unterschiedl. Vorlagen beruhen, von denen für die Abschnitte 1 bis 18 eine offizielle Hofordnung und für die Abschnitte 21 bis 24 eine möglicherw. ebenfalls bereits schriftl. vorliegende Tischordnung angenommen werden können. Zunächst listet der Text 17 Ämter auf und nennt zum Teil sehr detailliert die Aufgabenbereiche und disziplinarrechtl. Befugnisse ihrer Träger im Schloß. Die ersten fünf Ämter beziehen sich weniger auf den Hof als auf die Landesverwaltung. An erster Stelle steht der Generalvikar (vicariusecclesiae), der als Geistlicher und als oberster Berater des Bf.s charakterisiert wird. Im folgenden werden der Offizial als oberster Richter in geistl. Dingen (iudex in spiritualibus) sowie der Vogt (iudex saecularis, advocatus) gen., dem aufgrund seiner umfassenden Aufgaben wie der milit. Führung der bfl. Mannschaft, der Landvermessung und der weltl. Gerichtshoheit im Stift neben einem Diener auch ein Schreiber, ein pruß. Dolmetscher und ein eigener Pferdeknecht zur Verfügung standen. Der Schäffer (procurator) war fürdie Einziehung aller Abgaben im Stift, für die Zuteilung von Mitteln an die bfl. Einrichtungen und für die Entlohnung des gesamten Personals zuständig, wobei er einer strengen Rechenschaftspflicht gegenüber dem Landesherrn unterlag. Dem Pönitentiar (penetencionarius) kamen die vom Offizial vorbereiteten Visitationen der Pfarreien im Territorium des Bf.s und die Abhaltung von Laiensynoden zu. Alle fünf genannten Ämter sind auch durch andere Quellen belegt. Zusätzl. werden in Zeugenlisten die Vögte von Braunsberg und Seeburg gen., die als Burgvögte jedoch eher lokaleAufgaben wahrnahmen und nicht von den Bgf.en zu unterscheiden sind. In der »Ordinancia« folgen nun die Hofämter im engeren Sinn, an deren Spitze das des Bgf.en (burggrabius) steht. Ihm kam die Oberaufsicht über das Schloß und über das Hofpersonal zu, das den detaillierten strafrechtl. Bestimmungen zufolge offenbar insbes. der Disziplinierung aufgrund von Lebensmitteldiebstählen und der Einschleusung von Frauen bedurfte. Außerdem war der Bgf. für die Instandhaltung der Schloßgebäude, die Holzversorgung, die Aufsicht über die Scharwerksdienste und über die Vorwerkeverantwortlich. Zudem kam ihm das Patronatsrecht über die Vikarie an der Schloßkapelle zu. Diese Aufgabenfelder decken sich im wesentl. mit denen der im E. nicht nachweisbaren Hauskomture auf den Burgen des → Deutschen Ordens und der anderen preuß. Bf.e und Domkapitel. Die folgenden fünf Ämter entsprechen den klass. vier Hofämtern des Kämmerers, Marschalls, Truchsesses und Mundschenken. Dem Kämmerer (camerarius) - nicht zu verwechseln mit den ebenso genannten Verwaltern der einzelnen Kammerämter - kam die Aufsicht über die bfl. Gemächer sowie über diePagen (pueri camere) und Kammerdiener (familiares) zu, die auch seiner Disziplinargewalt unterstanden und damit von dem allgemeinen Strafrecht des Bgf.en ausgenommen waren. In der Verantwortung des Marschalls (marscalkus) standen die bfl. Tafel mit der Kontrolle aller Speisen und Getränke sowie die Stallungen und die Stallknechte und die Einquartierung von Gästen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen ihm zwei Briefboten und ein Vorschneider zur Verfügung. Die Aufsicht über die Küche und deren Personal samt Küchengerät undSpeisekammern übte der Küchenmeister (magister coquine) aus. Zudem war er für die abgelieferten Naturalabgaben, für den Einkauf von Lebensmitteln auf dem Markt und für die Schloßbeleuchtung zuständig. Dem Oberschenken (pincerna altior) kam die Versorgung des Bf.e mit Wein und Met, dem Unterschenken (pincerna bassior) die des sog. Konventstisches mit Getränken zu, an dem die Geistl. unter den Hofbeamten und die bfl. Kammerdiener saßen. Die Ämter des Fisch- (magister piscature) und Forstmeisters(magister silvarum) waren im E. anders als im Territorium des → Deutschen Ordens zentral organisiert. Ihre Träger wohnten ebenfalls auf dem Schloß und waren für die Gewässer bzw. Wälder und deren wirtschaftl. Nutzung im gesamten Stiftsgebiet zuständig. Dem Glöckner (campanator) kam die Fürsorge für die Schloßkapelle mitsamt deren Ausstattung und für die Uhr zu, dem Kornknecht (servus siliginis) jene für die ordnungsgemäße Lagerung des Getreides. Letzterer hatte außerdem bei verschiedenen Aufgaben dem Kellermeisteroder dem Kellerknecht zur Hand zu gehen, die beide in der »Ordinancia« nur am Rande erwähnt werden. Die Auflistung wird beschlossen mit zwei Torwärtern. Der Oberwächter (vigil superior) war für den Zugang zur Hauptburg, die Reinigung der Schloßgänge, die Hühner im Burggraben und für das Klerikergefängnis zuständig, der Unterwächter (vigil inferior) für das Tor zur Vorburg und deren Reinigung, für das Laiengefängnis, die Versorgung der Gäste mit Feuerholz, die Aufsicht über die Stallknechte und für die Fütterung der Jagdhunde imBurggraben.
In der urkundl. Überlieferung sind die einzelnen Hofämter nur in Ausnahmefällen bezeugt. Gelegentl. tauchen als Zeugen oder als Empfänger nur der Bgf., der Marschall und der Kellermeister auf.
Auffallend ist das Fehlen eigener Abschnitte zum Personal der Hofkanzlei in der »Ordinancia«, woraus sich möglicherw. auf eine gesonderte und nicht in den Text eingeflossene Kanzleiordnung schließen läßt. Nur der Abschnitt 20 nennt zusammenhangslos die Einnahmen des Kanzlers. In dem als Tischordnung zu bezeichnenden Teil der »Ordinancia« wird der Kanzler neben dem zweiten Hofkaplan an der Tafel des Bf.s plaziert. An dem bereits im Abschnitt zum Unterschenken genannten Konventstisch hatte neben anderen Geistl. der Notar des Bf.s seinen Platz, am dritten Tisch für die Notare u. a. derNotar des Offizials und der des Landvogts. An anderer Stelle ist von dem Kanzler die Rede als einer von drei Kaplänen am Heilsberger Hof. Kapläne bzw. Notare sind regelmäßig als Schreiber von Urk.n überliefert, nur selten erscheint in ihnen der Kanzler.
Neben den im ersten Teil der »Ordinancia« genannten Ämtern erscheinen in der Tischordnung noch weitere Funktionsträger wie ein zweiter Kellermeister (einer für Met und einer für Bier) und der Truchseß, der für das Jahr 1445 auch urkundl. belegt ist und dessen Fehlen in der Ämterliste auf untschiedl. Vorlagen für beide Textteile schließen läßt. Außerdem ist die Rede von einer großen Anzahl untergeordneter Diener und Angestellter wie Kutscher, Schloßdiener, Heizer, Schüsselträger, Bäcker, Brauer, Mälzer usw. Die Größe des Heilsberger Hofes dürfte nach dem Ende des Ständekrieges alsobemerkenswert gewesen sein, ohne daß sie sich aufgrund der Angaben in der »Ordinancia« in Zahlen ausdrücken ließe. Die Rekrutierung der höheren Hofbeamten erfolgte aus den Reihen des eigenen Personals. Geeignete Bedienstete wurden zu Notaren ausgebildet. Erwiesen sie sich in diesem Amt als bes. geschickt, sandte man sie für zwei oder drei Jahre auf die Universität und beförderte sie dann in das Amt des Offizials oder eines anderen hochgestellten Beamten, wie die »Ordinancia« berichtet.
Für die wirtschaftl. Versorgung dieses umfangr. Hofstaates bedurfte es neben den erwähnten Naturalabgaben und Geldzahlungen, aus denen u. a. die Einkäufe auf dem Markt finanziert wurden, einer starken Eigenwirtschaft auf den bfl. Vorwerken, die der Landesherr entspr. seinen Bedürfnissen anlegte, erweiterte und veräußerte. Bes. Bedeutung kam dabei den Vorwerken nahe der Hauptres. zu. Über die Größenordnung des Heilsberger Viehhofes gibt ein Inventar aus dem Jahr 1590 Auskunft (EM 31h 2 Nr. 2), in dem 52 Reitpferde (equi maiores), 35 Arbeitspferde, 184 Kühe, Rinder undOchsen, 564 Schafe, Hammel und Lämmer und 124 Schweine verzeichnet werden.
Im Dienst des Hofes standen auch die bfl. Mühlen, von denen es beim Heilsberger Schloß eine Getreidemühle, eine Schleifmühle und eine Kupfermühle gab. Der Inhaber der letzteren war verpflichtet, auf den bfl. Häusern Ausbesserungsarbeiten an Kupfergeräten durchzuführern, kleinere gegen den Erlaß des jährl. Zinses umsonst, größere gegen angemessenen Lohn. Anders als diese einfachen Haushaltsgeräte spielten Luxusgegenstände wie silbernes Tafelgeschirr eine wesentl. Rolle in der repräsentativen Haushaltung des landesherrl. Hofes. Zwei Urk.n aus den Jahren 1411 und 1415 listen neben umfangr.Kirchengerät jeweils über einhundert silberne und zum Teil vergoldete Gefäße und Bestecke unterschiedl. Form und Größe auf, die in der bfl. Schatzkammer aufbewahrt wurden, und unter denen sich u. a. Schalen für Spezereien und eine Kredenz in der Form eines Baumes befanden. Zahlr. seit 1537 überlieferte Inventare aus dem 16.-18. Jh., die in der Regel im Zusammenhang mit der Neueinsetzung eines Bf.s entstanden, nennen ebenfalls in unterschiedl. Ausführlichkeit die bewegl. Ausstattungsgegenstände (suppellex). Dazu zählen neben Schmuck, Kirchengerät, Geld, Bettwäsche,Rüstzeug undWaffen sowie Küchengerät auch umfangr. Silbergeschirr und Kleidungsgegenstände.
Auch in den Passagen der »Ordinancia«, in denen der Verfasser anekdotenhaft höf. Rituale schildert, spielt die Kleidung eine Rolle. So hätten die Prälaten - mit Ausnahme des kritisierten Franz Kuhschmalz - nach dem Zusammenrufen der Dienerschaft durch das Bellen der Hunde ihre Kammer stets nur in geistl. Ornat verlassen. Ging der Bf. zum Speisen mit den familiares in den Remter, wurde ihm bei der Handwaschung assistiert und das Benedicite zur Segnung des Mahls gesprochen. In der Tischordnung wird neben den Tisch für den Hofstaat auch einerfür die Spaßmacher und Gaukler gen., der - wohl zur Unterhaltung aller - in der Mitte des Remters aufgestellt werden sollte. Das Rechnungsbuch des Ordenstresslers in → Marienburg überliefert für die Jahre 1400 und 1402 den Namen des bfl. Hofnarren Peter Pfeiffer, der vom Hochmeister anläßl. von Besuchen am bfl. Hof jeweils ½ Mark für seine Darbietungen erhielt. Derselbe Peter Pfeiffer diente dem Bf. zudem als Falkner. Dem Tresslerbuch zufolge gab es einen regen Austausch von Falken zw. Heilsberg und der → Marienburg. Die »Ordinancia« erwähnt Hunde, die zum Zweckder Jagd im Burggraben gehalten wurden, und 1504 dankte Bf. Lukas Watzenrode dem Hochmeister für einen ihm zugesandten Jagdhund. Ohne unmittelbare Nachrichten darüber zu besitzen, kann aus diesen Hinweisen sicher auf die Abhaltung höf. Jagden unter Beteiligung des Landesherrn geschlossen werden.
Schon früh waren die Bf.e um gute Ausbildungsmöglichkeiten für ihr Personal bemüht, wie die 1343 genannte Hofschule in Wormditt belegt. Nach der Verlegung der Res. nach Heilsberg wurde auch dort von Bf. Johann II. Streifrock (1355-73) eine Schule für pruß. Jungen eingerichtet, die im Ständekrieg unterging, danach aber wiedererrichtet und von Bf. Stanislaus Hosius ausgebaut wurde. Hosius förderte neben anderen humanist. gesinnten Bf.en des 16. Jh.s in bes. Maße Wissenschaft und Kunst. Doch bereits für die ma. Zeit gibt es Hinweise auf ein reges kulturelles Leben am Bischofshof. So ist fürdas Jahr 1361 in Heilsberg ein bfl. scriptor librorum nachweisbar, und Bf. Johann Abezier (1415-24) besorgte nach den Verwüstungen seines Bm.s durch den so genannten Hungerkrieg gegen Polen i. J. 1414 auf dem Konstanzer Konzil zahlr. Bücher, v. a. mit Texten der röm. Klassiker und der Kirchenväter. Johannes Dantiscus betrieb systemat. die Erweiterung der bfl. Bibliothek, indem er Gefolgsleute mit der Beschaffung von Büchern beauftragte und in Briefen an seine gelehrten Freude um Bücher bat, wobei sein bes. Interesse den Schriften des Erasmus von Rotterdam galt. Daßdie Bedeutung der Bibliothek auch über das E. hinaus bekannt wurde, zeigt der Besuch des Jesuiten Antonius Possevino aus Mantua i. J. 1578, der in seinem Werk über bedeutende europ. Bibliotheken mit dem Titel apparatus sacer von 1606 auch den Bestand der Heilsberger Sammlung auflistet, u. a. mit Werken von Seneca, Cicero und Petrarca. Infolge der Plünderung des Schlosses Heilsberg durch die Schweden i. J. 1703 befinden sich bis heute zahlr. Handschriften und Drucke aus der bfl. Bibliothek in Uppsala.
Der bedeutendste Naturwissenschaftler im Umfeld des ermländ. Hofes war der Domherr Nikolaus Kopernikus, der die Erziehung und Förderung seines Onkels Bf. Lukas Watzenrode genoß. Zw. 1504 und 1510 hielt Kopernikus sich am bfl. Hof in Heilsberg auf und diente Watzenrode als Leibarzt. Watzenrode förderte auch in großem Umfang die schönen Künste und ließ die von ihm gestifteten Kirchengeräte, Altäre, Grabplatten, Wandmalereien u. ä. häufig mit seinem Wappen versehen. Um eine Gemäldesammlung im Heilsberger Schloß war Bf. Johannes Dantiscus bemüht. Er konnte in sie auch einige Werke von HansHolbein aufnehmen, unter denen sich seinem wissenschaftl. Interesse entspr. ein Porträt des Erasmus von Rotterdam befand.
Quellen
CDW I-IV, 1860-1935. - Fleischer, Franz: Alltagsleben auf Schloß Heilsberg, in: Zeitschrift für die Geschichte und Althertumskunde Ermlands 18 (1913) S. 802-829. - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, 20. Hauptabteilung (ehem. SA Königsberg): Bestände des Etatsministeriums (EM), des Ordensbriefarchivs (OBA) und der Pergamenturkunden (OU). - Hauke, Karl: Das Inventarium des Schlosses Heilsberg von 1565/69, in: Zeitschrift für die Geschichte und Altertums- kunde Ermlands 24 (1932)S. 228-239. - Tresslerbuch, 1896. - Ordinancia castri Heylsbergk, in: Scriptores Rerum Warmiensium oder Quellenschriften zur Geschichte Ermlands, Bd. 1, hg. von Carl Peter Woelky und Johann Martin Saage, Braunsberg 1866 (Monumenta Historiae Warmiensis, 3), S. 314-346. - Plastwig 1866. - Regesta historico-diplomatica Ordinis S. Mariae Theutonicorum, 1-2, 1948-73.
Literatur
Borawska, Teresa: życie umysłowe na Warmii w czasach Mikołaja Kopernika, Thorn 1996. - Hipler, Franz: Analecta Warmiensis. Studien zur Geschichte der ermländischen Archive und Bibliotheken, in: Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands 5/2 (1871) S. 316-488. - Müller-Blessing 1967/68. - Paravicini, Werner: Europäische Hofordnungen als Gattung und Quelle, in: Höfe undHofordnungen, 1999, S. 13-20. - Röhrich, Viktor: Geschichte des Fürstbistums Ermland, Braunsberg 1925. - Szorc, Alojzy: Dominium Warmińskie 1243-1772, Allenstein 1990 (Rozprawy i materialy, 112). - Wróblewska, Kamila: Łukasz Watzenrode jako fundator dzieł sztuki, in: Komunikaty Mazursko-Warmińskie 115 (1972) S. 149-157.