Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BASEL, BF.E VON

I.

Bf. von B., 1185 von Kg. Heinrich VI. erstmals als Fbf. (dilectus princeps noster Henricus episcopus, Trouillat/Vautrey 1, 1852, S. 399) bezeichnet.

Herrschaftsgebiet: An der Schwelle zur Neuzeit waren den Bf.en von dem ehem. umfangr. Streubesitz rechts des Rheines ledigl. die Dörfer Schliengen, Mauchen, Steinenstadt, Istein und Huttingen geblieben, i. J. 1503 kam die Burgvogtei Binzen hinzu. Am linken Rheinufer lag der bedeutend größere Teil des bfl. Territoriums: die Ämter Birseck und Zwingen-Laufen, des weiteren Delsberg und Pruntrut im französischsprachigen Jura, die den Kernbereich der weltl. Herrschaft bildeten, im SW St. Ursitz und die Freiberge (Franches Montagnes), schließl. in Nachbarschaft der expandierenden Eidgenossenschaftdie Abtei Münster-Granfelden sowie am Bieler See die Herrschaften Erguel, Tessenberg, Biel und Neuenstadt. Im Oberelsaß verfügten die Bf.e über Streubesitz.

II.

Unter Bf. Heinrich III. von Neuenburg (1262-74) gelangte der Ausbau der weltl. Macht zu seinem vorläufigen Abschluß, nachdem mit der Schenkung des Jahres 999 der Grundstock für die weltl. Gewalt der Bf.e gelegt worden war. Der letzte burgund. Kg. Rudolf III. hatte dem Stift B. die mit reichen Besitzungen ausgestattete Abtei Münster Granfelden vermacht. Bf. Heinrich, der auch als der kriegerischste der B.er Bf.e betrachtet wird, erwarb die großen Vogteien Elsgau (mit Pruntrut), Sornegau (mit Delsberg) sowie das Erguel. Außerdem begab sich 1271 der Gf. von Pfirtin die Lehensabhängigkeit der B.er Bf.e. In dieser Zeit wurde der Hof zu einem Zentrum der ritterl.-höf. Kultur; v. a. unter Bf. Heinrich von Isny (1275-86), dem man nachsagt, er habe an seinem Hof die höf. Lebensweise und die weltl. Genüsse bes. geschätzt. Mit Peter Reich von Reichenstein (1286-96), Sohn des B.er Bürgermeisters Heinrich, besetzte erstmals ein Mitglied jener Ministerialengeschlechter den Bischofsstuhl, die seit dem ausgehenden 12. Jh. nicht nur am bfl. Hof, sondern auch in der Stadt und im Domkapitel eine zunehmend bedeutendere Rolle gespielt hatten.

Gegen den Willen des Domkapitels, das sich vornehml. aus den oberrhein. Adelsgeschlechtern rekrutierte, ernannte der Papst im 14. Jh. des öfteren auswärtige Bf.e, die sich jedoch gegen die Interessen des oberrhein. Adels nur selten durchsetzten konnten: so auch Johann von Vienne (1365-82), der einem burgund. Adelsgeschlecht entstammte und sich in hitzige Streitereien mit der Stadt B., dem Domkapitel und dem Adel des Umlandes verstrickte. Die Folge: Er hinterließ das Bm. in einem zerrütteten Zustand, belastet durch hohe Schulden. Während seines Episkopats gingen zahlr. Gerechtsame durchVerpfändungen - u. a. Münze und Zoll an die Stadt B. - für längere Zeit oder auch auf immer verloren. Diese Entwicklung setzte sich unter seinen Nachfolgern fort.

Erst mit Johann von Fleckenstein (1423-36) begann eine neue Epoche in der Geschichte des Bm.s, er gilt als dessen Erneuerer. Bf. Johannbrachte St. Ursitz sowie die Burgen Goldenfels (Roche d'Or), Spiegelberg (Muriaux) und Kallenberg (Chauvilliers) wieder in die Hände der Bf.e, des weiteren Birseck und Laufen; er löste außerdem alle Verpfändungen rechts des Rheines wieder ein: Schliengen, Mauchen, Steinenstadt, Istein, Huttingen und Riehen.

Johann von Fleckenstein war vor seinem Episkopat kein Mitglied des Domkapitels gewesen. Bei seinen Nachfolgern gelang es jedoch dem Domkapitel, die Wahl der Wunschkandidaten aus den eigenen Reihen durchzusetzen.

Die Auseinandersetzungen mit der Stadt B., die unter Bf. Johannes von Venningen (1458-78) neu entflammten und unter Bf. Kaspar zu Rhein (1479-1502) an Schärfe zunahmen, führten dazu, daß sich die Bf.e immer häufiger in ihre erst 1461 aus der Pfandschaft ausgelöste Res. in Pruntrut zurückzogen. Nachdem der Beitritt B.s zur Eidgenossenschaft i. J. 1501 das Verhältnis zw. Bf. und Stadt weiter belastet hatte, bildete schließl. die Reformation für Bf. Philipp von Gundelsheim (1527-53) den Anlaß, i. J. 1528 seinen Sitz endgültig in diese außerhalb der B.er Diöz. gelegene Stadt zu verlegen.

Wenn auch die Bf.e selbst, z. B. Christoph von Utenheim (1502-27), oder Personen aus dem bfl. Umfeld an dem in dieser Zeit blühenden Humanismus als Beteiligte eine Rolle gespielt haben, war doch nicht - wie einst - der bfl. Hof, sondern die Stadt B. das Zentrum des kulturellen Lebens.

Die Informationen zu Gestalt und Größe des Hofes vor dem 15. Jh. sind äußerst spärl. Christian Wurstisen bemerkt ledigl., das die alten bischofe ein grossen fürstlichen staht gefüret, ob wol einer mehr dann der ander (Wurstisen 1888, S. 484). Der Chronist Nikolaus Gerung, der Johann von Fleckenstein (1423-36) sieben Jahre lang als Kaplan und Sekretär diente, hebt die Bescheidenheit der Hofhaltung dieses Bf.s hervor: Johann habe sich mit drei oder vier Dienern und dem kärgl. Leben in zwei ärml. Res.en beschieden. Ob diese Schilderung derRealität entspricht oder die bes. Bescheidenheit vielmehr zur Verklärung der Bischofsgestalt eigens betont wurde, muß dahingestellt bleiben. Ausführl. zeitgenöss. Beschreibungen des Lebens bei Hofe oder Schriften normativen Charakters sind nicht bekannt. Die älteste überlieferte Hofordnung von 1554 ist auf die Nennung des Gesindes und auf Anweisungen zu seiner Leitung beschränkt, die statuta curia basiliensis aus dem Jahr 1485 regeln ledigl. das Wirken der kirchl. Verwaltungsbeamten, also Offizial, Sigilifer usw. Als bedeutende Quelle ist jedoch das in bes. dichterÜberlieferung in Pruntrut verwahrte Verwaltungsschriftgut zu betrachten.

Der Hof des Bf.s Johannes von Venningen umfaßte i. J. 1470 ca. 17 Personen. Dazu gehörten Kanzler, Hofmeister und gelehrter Rat sowie drei Tischdiener. Außerdem sind mehrere Dienstknechte zu nennen, darunter Marstaller, Schneider, Koch, Barbier, und ungefähr fünf Personen, die einfach als Knechte bezeichnet werden. Zusätzl. Bedienstete für die Führung des Haushaltes sind - wenn auch in geringer Zahl - in den Res.en auszumachen. In einer Aufstellung des Gesindes von Bf. Christof zu Utenheim aus dem Jahr 1503 hat sich die Personenanzahl nur geringfügig geändert, die Zahl der Hofdiener isteher kleiner geworden.

Es gab auch zu Beginn des 15. Jh.s keinen differenzierten weltl. Verwaltungsapparat, keinen Stab von Spezialisten mit genau definiertem Zuständigkeitsbereich. Die B.er Bf.e trafen persönl. auch kleinste Entscheidungen der alltägl. Herrschaftspraxis. Neben dem Bf. waren ledigl. zwei Personen mit zentralen Verwaltungsaufgaben betraut: der Kanzler und der Hofmeister. Die weltl. Verwaltung war damit weit weniger ausgeprägt und differenziert als die geistl. Verwaltung des Bm.s. Für das 15. Jh. sind zwei herausragende Persönlichkeiten als Träger des Kanzleramtes zu nennen: Wunnewald Heidelbeckund Jost Keller bekleideten das Kanzleramt von 1436 bis 1509 und stellten damit im Vergleich zu den häufiger wechselnden Bf.en - beide übten ihr Amt unter drei verschiedenen Bf.en aus - ein Kontinuitätsmoment dar. Wunnewald Heidelbeck kontrollierte die Wirtschaftsführung der bfl. Schaffner und Vögte, daneben spielte er auch eine gewichtige polit. Rolle. Als »rechte Hand« der Bf.e war er auch mit den polit. und diplomat. Sachverhalten genauestens vertraut. Die Bf.e entsandten ihn häufiger an die Höfe der umliegenden Herrschaften, er vertrat seine Herrn bei Tagen und Versammlungen.

Der Hofmeister war zunächst nicht mit der Hofverwaltung, sondern mit der Durchsetzung des fsl. Gewaltmonopols betraut, ihm oblag die Durchführung kleinerer polizeil. und milit. Aktionen. Erst seit Bf. Kaspar zu Rhein (1479-1502) wurden die Befugnisse des Hofmeisters erweitert, nun war er auch mit der Erhebung der Einkünfte und der Vertretung des Hochstifts nach außen befaßt. Dem Kanzler blieb jedoch die Kontrolle der Finanzen. Die Amtszeit der Hofmeister war stärker an die der Bf.e gebunden, zw. 1440 und 1520 diente ledigl. ein Hofmeister unter zwei Bf.en. Bes. Bedeutung besaß das B.erGeschlecht zu Rhein. Diese Familie stellte mit Friedrich (1437-51) und Kaspar (1479-1502) nicht nur zwei Bf.e, sondern mit Hans Bernhard, Jakob und Friedrich auch drei Hofmeister in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s.

Bf. Friedrich zu Rhein (1437-51) hat in besonderer Weise die Schriftlichkeit der Verwaltung forciert. In seine Amtszeit fallen die Entstehung des »Liber Marcarum«, des Lehenbuches und des Rezeßbuches, das zur Kontrolle der Wirtschaftsführung in den Ämtern diente, um nur die wichtigsten zu nennen. Auch den die Verwaltungspraxis prägenden Kanzler Wunnewald Heidelbeck hat er in Dienst genommen.

Die Finanzlage des Bm.s an der Schwelle zur Neuzeit war mehr als bedrohl. Zwar konnte die Territorialherrschaft im Verlauf des 15. Jh.s konsolidiert werden, der Preis war allerdings ein weiterer Anstieg der Schuldenlast, so daß ein Großteil der bfl. Einnahmen durch Zinszahlungen in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 1499 entriß das Domkapitel Bf. Kaspar zu Rhein (1479-1502) das Regiment und setzte den späteren Bf. Christoph von Utenheim (1502-27) als Statthalter ein. Die finanzielle Lage war so katastrophal, daß sich die Domherren bereit erklärten, mit Hilfe ihrer eigenen Gelder zumindestdie ärgsten Bedrückungen abzuwenden, ein im spätma. Fbm. B. einmaliger Vorgang. Ausgegl. wurde der Haushalt erst durch den Vergleich mit der Stadt B. i. J. 1585. Bf. Jakob Christof Blarer von Wartensee (1575-1608) erwirkte diesen Schiedsgerichtsspruch, der die Stadt B. zur Zahlung von 200 000 fl an den Bf. verpflichtete. Dadurch wurde das Bm. aller Schuldenlast ledig. Der Bf. verzichtete im Gegenzug auf weitere Entschädigungen für das im Zuge der Reformation eingezogene Kirchengut und gab außerdem das Rückkaufsrecht auf die an B. verpfändeten Besitzungen auf.

Die vier erbl. Hofämter hatten i. J. 1500 die folgenden Geschlechter inne: Eptingen: Marschalkenamt; Bärenfels: Schenkenamt; Reich: Kämmereramt; Schönenberg: Truchsessenamt. Ihre ursprgl. Aufgabe hatten diese jedoch schon seit Jh.en nicht mehr ausgeübt, die Ämter besaßen allenfalls noch eine zeremonielle Bedeutung.

Die Bedeutung der Bf.e als Mäzene für Künstler aller Art blieb in recht engen Grenzen. Die Geistlichkeit bezog verschiedene Goldschmiedearbeiten von den B.er Handwerkern, ebenso blieb die Gestaltung der Fenster mit Malereien den ortsansässigen Künstlern vorbehalten. Damit mögen die Bf.e für diese Künstler eine gewisse Rolle gespielt haben; daß die Bf.e im 15. Jh. eine über die Grenzen der Region hinausgehende mäzennat. Wirkung gehabt haben könnten, geht aus den Quellen nicht hervor. Hofkünstler sind nicht auszumachen. Bei Hofe angestellte Musiker etwa sind erst im 17. Jh. nachzuweisen.

Wappen: ein roter, nach rechts gerichteter Bischofsstab auf weißem Grund.

Quellen

Amtsrechnungen des Bistums Basel im späten Mittelalter, 1998. - Das Anniversarbuch des Basler Domstifts (Liber vite Ecclesie Basiliensis), hg. von Paul Bloesch, 2 Bde., Basel 1975. - Archives de l'ancien Évêché de Bâle, Porrentruy [zu weiteren Archiven und ihrer Relevanz für eine Untersuchung der Bistumsgeschichte siehe die Angaben in: Helvetia Sacra I, 1, 1972, S. 142-145]. - Basler Chroniken, 1872-1945. - Trouillat/Vautrey 1-5, 1852-67. - Beschreibung des Basler Münsters,1888. - Siehe auch das Quellenverzeichnis in: Helvetia Sacra I, 1, 1972, S. 145-147.

Berner 1989. - Dirlmeier, Ulf/Fouquet, Gerhard: Bischof Johannes von Venningen auf Reisen. Aufwand und Konsum als Merkmale adliger Lebensführung, in: Symbole des Alltags - Alltag der Symbole. Festschrift für Harry Kühnel zum 65. Geburtstag, hg. von Gertrud Blaschitz u. a., Graz 1992, S. 113-145. - La donation, 2002. - Fouquet/Dirlmeier 1995. - Fuhrmann, Bernd: »dochwils min gnediger herr nit, so wilich sy wider nemen«. Anmerkungen zu Territorium, Verwaltung und Wirtschaftsführung im Bistum Basel gegen Ende des Mittelalters, in: Scripta Mercaturae 33 (1999) S. 1-45. - Fuhrmann/Weissen 1997. - Helvetia Sacra I, 1, 1972, S. 127-362 [mit umfassendem Überblick über die bis dahin erschienene Lit.]. - Hirsch, Volker: Zur Wirtschaftsführung im Territorium des Basler Bischofs Johannes von Venningen (1458-78), in: Adel und Zahl, 2000, S. 99-119. -Hirsch, Volker: Der Hof des Basler Bischofs Johannes von Venningen - Verwaltung und Kommunikation, Wirtschaftsführung und Konsum, Diss. Univ. Siegen 2002 (in Vorb. zum Druck). - Kälble, Basel. - Lindau, Johann Karl: Basler Bischofsgestalten der vorreformatorischen Zeit, in: Jahrbuch der schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung 14 (1987) S. 3-154. - Prongue, Jean-Paul: La Prévôté de Saint-Ursanne au XVe siècle. Aspectes politiques etinstitutionneles, Pruntrut 1995. - Schmidt, Fritz: Textil- und Kleidungsverbrauch am Hof des Basler Bischofs Johanns VI. von Venningen (1458-1478), in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der frühen Neuzeit, hg. von Stefan Rhein, Sigmaringen 1993, S. 123-172. - Vautrey 1-2, 1884-86. - Wakkernagel, Rudolf: Geschichte der Stadt Basel, 3 Bde. und Register, Basel 1907-24, 1954. - Weissen 1994. - Weissen, Kurt: Stagnation undInnovation in der Rechnungslegung der Territorial- und Hofverwaltung der Fürstbischöfe von Basel (1423-1527), in: Adel und Zahl, 2000, S. 135-148. - Weissen, Kurt: Die weltliche Verwaltung des Fürstbistums Basel am Ende des Spätmittelalters und der Ausbau der Landesherrschaft, in: La donation, 2002, S. 213-240.