BAMBERG, BF.E VON
I.
Das Hochstift wurde in der Neuzeit im Hinblick auf die Gründung und Ausstattung des Bm.s durch Ks. Heinrich II. und die anhaltende Nähe der Fürstbfe. zum Reichsoberhaupt als Kaiserliches Hochstift bezeichnet. Ihren Ausdruck fand diese Verbindung bereits durch die Übernahme des schwarzen Löwen in Gold des Geschlechtswappens der → Staufer in das in der ersten Hälfte des 13. Jh.s entstehende Wappen des Hochstifts B.; in der Folgezeit wurde dieses durch die Reichskrone in bes. Weise überhöht. Kirchl. nahm das Bm. B. von Anfang aneine Sonderstellung in der Reichskirche ein: Die im päpstl. Gründungsprivileg von 1007 angesprochene Unterstellung unter den Ebf. von → Mainz und unter Rom wurde in der Folgezeit schrittw. (1020 Erteilung des röm. Schutzes; 1053 Verleihung des Palliums an die B.er Bf.e; seit 1106 Weihe des B.er Bf.s durch den Papst) in die 1245 anläßl. der päpstl. Anerkennung des Elekten Heinrich I. von Bilversheim (1242-57) festgeschriebene Exemtion der B.er Kirche umgewandelt (que immediate ad apostolicam sedem spectat, Ussermann 1801, S. 155;Guttenberg 1937, S. 41). Auch danach wurden die B.er Bf.e noch bis zum Ende des 13. Jh.s zu den Mainzer Provinzialsynoden geladen; erst das Aussetzen der Einladung zu Beginn des 14. Jh.s löste B. auch in dieser Hinsicht aus dem Mainzer Metropolitanverband. Die Erinnerung an den Besuch Papst Benedikts VIII. in B. 1020, das Grab des aus hochfreiem sächs. Geschlecht stammenden B.er Bf.s Suidger (1041-46), der als Clemens II. auf den päpstl. Stuhl gelangt war (1046-47), in der B.er Kathedrale, das einzige Grab eines Papstes nördl. der Alpen überhaupt, sowie dieAd-limina-Besuche der B.er Bf.e oder deren Prokuratoren hielten die Verbindung mit Rom in besonderer Weise aufrecht.
Im Fürstenrat des Reichstags war B. mit Virilstimme vertreten; der Fbf. nahm auf der geistl. Fürstenbank den sechsten Platz (nach dem Hoch- und Deutschmeister und vor den übrigen Bf.en) ein. Das Hochstift gehörte zum Fränkischen Reichskreis. B. hatte hier das Kreistagsdirektorium inne. Das Kreisausschreibamt wurde seit 1559 gemeinsam von B. und den Mgfm.ern → Brandenburg-Ansbach und → Brandenburg-Bayreuth geführt.
Um 1500 erstreckte sich die geistl. Gewalt des B.er Bf.s über ein Gebiet, das nahezu doppelt so groß war wie der weltl. Herrschaftsbereich. Das Hochstift B. umfaßte neben dem zur Erstausstattung zählenden Kerngebiet im ehem. Radenzgau mit dessen ursprgl. Zentrum Forchheim die im Hoch- und SpätMA v. a. auf der Grundlage ererbter oder eingezogener Gft.s- und Vogteirechte hinzugewonnenen bzw. durch Ankauf erworbenen Herrschafts- und Besitzkomplexe im heutigen Oberfranken sowie die Exklaven im heutigen Unterfranken (Oberscheinfeld und Zeil), in der heutigen Oberpfalz (Vilseck) und im Hzm.Kärnten (Villach und Wolfsberg). Durch eine Reihe reichsunmittelbarer ritterschaftl., jedoch der Lehenshoheit des B.er Bf.s unterworfener Enklaven war das hochstift. Territorium ein typ. territorium non clausum. Die westl. B.s gelegenen Exklaven gehörten kirchl. zur Diöz. → Würzburg, die Exklave Vilseck zur Diöz. → Regensburg, die Exklave in Kärnten zur Erzdiöz. → Salzburg. Demgegenüber erstreckte sich die geistl. Gewalt der B.er Bf.e in größerem Umfang auf brandenburg-bayreuth., nürnberg. und sächs. Gebiete.
Die Bf.e, die in älterer Zeit zumeist hochfreier Herkunft gewesen waren, entstammten in späterer Zeit nahezu ausschließl. dem auch im Domkapitel vertretenen Stiftsadel. Sie waren Träger der Regalien (Münze, Zoll, Geleit, Judenschutz,Wildbann, Bergwerke).
Das Domkapitel, in dem führende fränk. Adelsfamilien eine Schlüsselrolle einnahmen, wirkte, v. a. auf der Grundlage der 1328 mit Bf. Werntho Schenk von Reicheneck (1328) einsetzenden Wahlkapitulationen der Bf.e, in wachsendem Umfang an der Regierung des Hochstifts mit. Der Domdekan erhob zeitweilig weitreichende Jurisdiktionsansprüche über den Klerus, wozu mit großer Wahrscheinlichkeit das mit seiner Dignität verbundene Recht des Archidiakons im Bezirk B. beitrug. Als Mitregent über das Hochstift stand das Domkapitel außerhalb des landständ. Systems. Nach der Zimmerischen Chronikgalten die B.er Domherren unter den dort aufgezählten aus Süddtl. insgesamt als die verspieltesten.
II.
Die Hofämter dürften in die Gründungszeit des Bm.s zurückgereicht haben. Urkundl. erscheinen sie erstmals in dem unter Bf. Gunther (1057-65) um 1060 aufgezeichneten sog. B.er Dienstmannenrecht (Justicia ministerialium Babenbergensium, Monumenta Bambergensia, 1869, S. 50f.; Joetze 1915, S. 774f.), einer Kodifikation des damals bereits bestehenden Rechts; danach wurden die Hofdienste von Truchseß, Schenk, Kämmerer, Marschalk und Jägermeister als Lehen an Ministerialen vergeben: Beneficiumhabentes a domino suo non constringatur nisi ad quinque ministeria, hoc est: ut aut dapiferi sint aut pincernae aut cubicularii aut marescalchi aut venatores (Monumenta Bambergensia, 1869, S. 50f.; Joetze 1915, S. 774f). An die Stelle der Bezeichnung cubicularius tritt seit Ausgang des 11. Jh.s die Bezeichnung camerarius. Der Jägermeister wird im 12. Jh. nicht mehr erwähnt. Eine Zuordnung der Ämter zu bestimmten Ministerialenfamilien bestand zunächst nicht. Im Lauf des 13./14. Jh.s wurden die Hofämter in der Handeinzelner niederadliger Familien zu erbl. Würden, so das Truchsessenamt in der Hand der Familie von Pommersfelden, das Schenkenamt zunächst in der Hand der Familie von Rotenhan, dann der von Aufseß, das Erbkämmereramt in der Hand der Familie von Schweinshaupten und das Erbmarschalkamt in der Hand der Familie von Kunstat. Seit dem 12. Jh. entwickelte sich die Auffassung von den oberen Hofämtern, die bereits Ks. Heinrich II. an bestimmte Rfs.en bzw. Kfs.en verliehen habe, so das Obertruchsessenamt an die → Staufer, dann an die → Wittelsbacher als Kfs.en → vonder Pfalz, das Oberkämmereramt an Kfs. Rudolf III. von Sachsen, dann an die → Zollern als Kfs.en von → Brandenburg, das Oberschenkenamt an die Kg.e von → Böhmen und das Obermarschallamt an die → Askanier, dann an die → Wettiner als Kfs.en von → Sachsen. Die Übernahme der obersten Hofämter des B.er Stifts an die vier weltl. Kfs.en bedeutete für B. eine deutl. Ran-gerhöhung; der Kfs. → von der Pfalz fungierte nun als Obertruchseß, der Kfs. von → Sachsen als Obermarschall, der Kfs. von → Brandenburg als Oberkämmerer, der Kg. von → Böhmen als Oberschenk. Die Kfs.en vergaben ihrerseits die entspr. Unterämter als Afterlehen an die Niederadelsfamilien. Als Vorsteher der bfl. Hofhaltung fungierte der 1498 erstmals belegte adlige Hausvogt.
Neben den Hofämtern gewannen Mitglieder der führenden Ministerialenfamilien in Einzelfällen auch Zugang in das ursprgl. nur Hochfreien zugängl. Domkapitel - so Heinrich von Aisch 1142 - und in das Bischofsamt - so Konrad von Ergersheim (1202-03). Generell trugen die Ministerialen im bfl. Gefolge zum Ansehen des Hofes und des Fs.en bei.
Die 1249 nach dem Erlöschen der Andechs-Meranier vollzogene Übertragung des comitatus et iudicium provinciali in diocesi nostra durch Bf. Heinrich I. von Bilversheim (1242-57) an die B.er Bischofskirche mit Ausleihverbot für ewige Zeiten gilt als »Geburtstag des Staates der Bamberger Bischöfe« (Neukam 1949, S. 12); mit ihm setzte der Ausbau der Verwaltungs- und Gerichtsorganisation des Territoriums nach Ämtern (officia) und Gerichtsbezirken (Zenten) ein. Die aus der meran. Erbschaft stammende Radenzgft. samt demGrafschaftsgericht wurde zwar dem bfl. Mensalgut einverleibt, doch war das Gericht - nachdem die Bgf.en von → Nürnberg und Gf.en von Truhendingen ausgenommen wurden - territorial eingeschränkt. Das auf den Westteil des Hochstifts beschränkte höchste Gericht für die privilegierten Stände, das für die Vier Rügen sowie Erb und Eigen zuständig war, wurde schließl. als »Kaiserliches Landgericht Bamberg« an die alte Dingstätte am Roppach bei Hallstadt - wohl jene des alten Immunitätsgerichts des ehem. Königsguts - verlegt. Erst im Lauf des 15. Jh.s konnten die B.er Bf.e ihreGerichtsbarkeit mit Hilfe des Landgerichts über den Adel und dessen Hintersassen ausweiten, anfängl. bei Verfahren über Lehen- und Eigengüter, unter Ks. → Maximilian auch in peinl. Fällen.
Die hochstift. Verwaltungsaufgaben wurden ursprgl. durch einen Vicedominus wahrgenommen, der dem Domkapitel angehörte. Der Vicedominus dieser Art tritt im 12. Jh. nicht mehr auf. Spätestens seit 1334 oblag die Verwaltung einem Hofmeister aus dem Stiftsadel. Dieser saß dem Sal-, Lehen- oder Hofgericht vor und war Zeuge bei feierl. Belehnungen und anderen wichtigen Regierungsgeschäften. Bf. Georg III. Schenk von Limpurg (1505-22) ließ 1507 bei Johann Pfeyl in B. die von seinem Hofmeister Johann von Schwarzenberg verfaßte und als Peinliche Halsgerichtsordnung des Hochstifts B. bekannte»Constitutio Criminalis Bambergensis« drucken, die später als Vorlage für die Peinliche Halsgerichtsordnung Ks. → Karls V. von 1532 diente.
Geschworene Räte werden erstmals Anfang der dreißiger Jahre des 14. Jh.s faßbar. Seit Beginn des 15. Jh.s tritt der Rat als ständige Einrichtung entgegen. Er setzte sich zunächst vornehml. aus Domkanonikern und Mitgliedern des Stiftsadels zusammen; seit Bf. Georg I. von Schaumberg (1459-75) gehörten ihm auch bürgerl. Gelehrte an. In wachsendem Umfang kommen zu Ausgang des MA Beamte der weltl. und geistl. Verwaltung hinzu. 1424 ist der Pfarrer von St. Sebald in → Nürnberg unter den Räten, 1506 der Abt von Langheim. Zu den häufigen Tätigkeitsfeldern der Räte gehörten dieStreitschlichtung sowie die Mitwirkung bei Bündnissen und Verträgen.
Über Urk.n und Akten, Kanzlei-, Registratur- und Archivwesen geben die in breitem Umfang erhaltenen hochstift. und domkapitl. Archivbestände sowie schriftl. Nachrichten in erschöpfender Weise Auskunft. Das Urkundenwesen näherte sich in den ersten drei Jh.en nach der Bistumsgründung schrittweise der Kanzleimäßigkeit an. Als ältester Aufbewahrungsort von Urk.n diente bereits zur Zeit Bf. Eberhards II. (1146-70) das sacrarium des Doms. Die in der Folgezeit anfallenden Urk.n für Bf. und Domkapitel gelangten mit dem Machtzuwachs des letzteren im Lauf des 14. Jh.s in dieVerfügungsgewalt des Kapitels, in der sie bis zum Ende des Alten Reiches verblieben. Im 14. Jh. richteten die Bf.e eine eigene, nur ihnen unterstehende Registratur und in dessen Folge ein eigenes bfl. Archiv ein. Arbeitsweise und Kompetenzen der Bischofskanzlei sind seit Beginn des 14. Jh.s näher faßbar. Unter den Bf.en Johannes von Schlackenwerth (1322-23) und Heinrich II. von Sternberg (1324-28) entstand in den Jahren 1323-28 das älteste Urbar des Hochstifts (Urbar A, s. u. die Hinweise in Q.). Nach dem zweiten, unter Bf. Friedrich I. von Hohenlohe(1344-52) aufgezeichneten Hochstiftsurbar von 1348 (Urbar B, s. u. die Hinweise in Q.) wurde unter Bf. Lamprecht von Brunn (1374-99) durch Nikolaus de Gizzen der »Liber privilegiorum« (SA Bamberg, Hochstift Bamberg, Kanzleibücher, Rep. B 21, Nr. 1) angelegt. Unter Lamprecht setzte auch die Führung von Registern ein. Daraus sowie aus der urkundl. und z. T. nur punktuell erhaltenen Überlieferung des Lehenhofs, der Hofkammer, des Kastenamts Lichtenfels und der bamberg. Kanzlei im kärntn. Wolfsberg läßt sich bereits seit den letzten Jahrzehnten des 14. Jh.s einumfassender Überblick über das Personal des bfl. Rats und der bfl. Kanzlei gewinnen.
Aus konkreten rechtl. Anlässen entstand am B.er Hof im Lauf des 16. Jh.s eine Reihe handgezeichneter Karten. Bes. Hervorhebung verdient eine Folge gezeichneter kartograph. Aufnahmen der B.er Außenämter von der Hand des seit 1597 in hochstift. Dienst stehenden fürstlich bambergischen Landtabreißers Peter Zweidler, die um 1600 entstanden sind. 1602 schuf Zweidler seine berühmte Kupferstichkarte der Stadt B.
Die eigentl. Finanzverwaltung des Stifts lag seit dem 13./14. Jh. in der Hand eines bürgerl. Kammermeisters. Dieser trat im weiteren Verlauf an die Spitze der Hofkammer als zentraler hochstift. Finanzbehörde. Ihr unterstanden das Hofkastenamt sowie die Kastenämter als Außenämter. Die 1588 errichtete Obereinnahme fungierte als oberste Behörde für die Steuereinnahmen; ihr unterstanden die Steuerämter.
Zur Hofgesellschaft zählte neben den hohen weltl. Hofbeamten und den zeitweilig oder dauernd im Umkreis des Hofes lebenden Adligen der Klerus. Aus letzteren ragten der Weibf., die Dignitäre des Domstifts und der Kollegiatstifte, die Äbte der Prälatenkl. Michelsberg, Banz und Langheim sowie die im ausgehenden MA neu hinzugekommenen geistl. Amtsträger (Generalvikar, Offizial, Fiskal) hervor. Zw. dem B.er Hof und den sich formierenden Landständen bestanden vielfältige Verbindungen.1500 oblag die Berufung der Landstände dem bfl. Hofmeister. Geistl. Stände waren die Prälaten vonMichelsberg, Banz und Langheim, weltl. die 18 Städte und 15 Märkte des Hochstifts.
Bildung und Kunst wurden am B.er Hof seit der Zeit Ks. Heinrichs in vielfacher Weise gefördert. Der Grundstock der Dombibliothek wurde bereits unter Heinrich II. gelegt. Im 11./12. Jh. erlangte die Domschule im Reich höchstes Ansehen. Der in B. ausgebildete spätere ksl. Notar Gottfried von Viterbo († 1192/1200) rühmte die cacumina montis in urbe als Stätte der Geistlichkeit, Gelehrsamkeit und Bildung, hob aber zugl. hervor, daß Laien dorthin keinen Zugang hätten. In den letzten vier Jahrzehnten des 15. Jh.s wirkten die Buchdrucker Heinrich Keffer, Albrecht Pfister,Johann Sensenschmied, Heinrich Petzensteiner und Hans Pfeyl in enger Zusammenarbeit mit dem B.er Hof in der Stadt. Einen Höhepunkt der Geistigkeit bedeutete das Wirken der B.er Humanisten Leonhard von Egloffstein und Lorenz Behaim sowie der Bfe. Veit I. Truchseß von Pommersfelden (1501-03) und Georg III. Schenk von Limpurg (1505-22).
In enger Verbindung zum Hof standen die Werkstätten namhafter Künstler wie des Hohenlohe-Meisters im 14. Jh., des Goldschmieds Thomas Rockenbach im 15. Jh., der Maler Hans Pleydenwurff, Wolfgang Katzheimer und Paul Lautensack sowie der Bildhauer Ulrich Widnmann und Hans Nußbaum. Die Hofmusik stand nach den bisher bekannten Zeugnissen seit dem 16. Jh. in hoher Blüte. Zu bes. Manifestationen der Frömmigkeit und zugl. des Glanzes am B.er Hof wurden die Wallfahrten zu den Bistumsheiligen Heinrich, Kunigunde und Bf. Otto sowie die Heiltumsweisungen.
Zur standesgemäßen Bewirtung des kgl. Gefolges und Versorgung des bfl. Hofes wurde schon früh am südwestl. Hang des Burgbergs ein Tiergarten angelegt. Der archäolog. Fund eines Pfefferkorns aus der Verfüllmasse des Brunnens im Südflügel der Alten Hofhaltung zeigt an, daß in B. schon früh fremde Gewürze importiert wurden. Den Hofkammerrechnungen des 16. Jh.s sind zahlr. Belege über den Bezug von Luxuswaren und Stoffen, von Einbecker Bier oder Konfekt zu entnehmen. Als bevorzug-tes fsl. Jagdrevier wurde der vor der Stadt gelegene Hauptsmoorwald genutzt. In den Jahren 1577-96 entstand an dessen Nordrand bei einem bereits 1426 nachweisbaren Ökonomiehof in einer Seeniederung ein Lustschloß, das nach Fbf. Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg (1686-93) »Marquardsburg« benannt wurde (heute »Seehof«). Für Kurzweil bei Hofe sollten die 1589 in einer Rechnung erwähnten beiden Zwerge ebenso sorgen wie der »törichte« Narr, dem Daniel Papebroch 1660 am B.er Hof begegnete, und von dem er ausführl. in seinemTagebuch berichtete.
Quellen
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