AUGSBURG, BF.E VON
I.
Die Bf.e regierten in einem Territorium, dem Hochstift A., dessen Hauptres.en Dillingen an der Donau und A. und dessen Nebenresidenzen Marktoberdorf und Füssen waren. Gemäß ihrer Stellung in den Reichsorganen nach den Reichsreformen des 15./16. Jh.s votierten die Bf.e an zehnter Position im Geistlichen Reichsfürstenkollegium des Reichstags und an zweiter Position auf der Geistlichen Bank des Schwäbischen Reichskreises. Hochstift. Besitz erstreckte sich auf die Diöz.n A., → Brixen, → Trient (letztere für den A.er Splitterbesitz an derSüdtiroler Etsch). Die zugehörige Kirchenprovinz war → Mainz, zu der A. seit 829 gehörte. Von den 52 Bf.en dieses Reichsbm.s haben sich nicht wenige um Kirche und Reich verdient gemacht, im MA u. a. der hl. Ulrich (923-973) als erster Bistumspatron, Embrico (1063-77), Gf. Hartmann von Dillingen (1228-86), der als letzter Sproß seines Geschlechts den väterl. Besitz um Dillingen der A.er Kirche übereignete, Friedrich Spät von Faimingen (1309-31), Kard. Peter von Schaumberg (1424-69) und Heinrich von Lichtenau (1505-17). Die Bf.e residierten seit dem 15. Jh. in Dillingen, wo sie1469-1610 auch mehrere Bischofssynoden abhielten. Zu Beginn der Neuzeit gab es über 1050 Pfarreien und 750 Benefizien, aufgeteilt auf das A.er Archidiakonat und 39 Landkapitel, sowie 61 Männer und 37 Frauenkl. Im zugehörigen Hochstift dominierten dagegen Vogt- und Pflegämter bei der Aufteilung der Verwaltungszonen.
II.
Die Bedeutung der ma. Hofhaltung für die Genese des Hochstifts ist - im Gegensatz zur Frühneuzeit - noch weitgehend unerforscht. Doch erlauben Abgabeverweise an den Hof aus der ersten gesamthochstift. Besitzaufzeichnung, dem Urbar von 1316, Rückschlüsse auf die Zentralität der bfl. Res. bereits zu Beginn des 14. Jh.s. So hatte z. B. die Dorfschmiede des kleinen Vogtamts Wehringen in der Straßvogtei südl. von A. die jährliche Verpflichtung, alle Schlösser in der A.er Bischofspfalz zu installieren und zu warten. Auch nimmt das Hofgericht innerhalb der bfl.Rechtsprechung eine wichtige Rolle ein; unter Bf. Burkhard von Ellerbach (1373-1404) tagte und urteilte es am 28. Juli 1375 zu Dillingen im Haus des Kaplans Hansen unter dem Vorsitz Konrads von Knöringen. Das Urteil in dem Güterstreit ist die älteste bekannte Hofgerichtsurk., und mit ihr beginnt eine serielle Quellengattung. Hinweise auf eine hierarchisierte Hofdienerschaft unter Leitung eines Hofmeisters liegen seit dem frühen 15. Jh. vor und verdichten sich unter dem Episkopat Peter von Schaumbergs (1424-69). Doch einen Überblick zum A.er und Dillinger Hofstaatsleben verschaffen erstdie Dienerbücher, die als »Register des abgestorbenen hofgesinds zu Dillingen« seit 1502 vorliegen. Danach gab es seit dem Beginn des 16. Jh.s eine dichte Infrastruktur an Hofdienern unter Apothekern, Barbieren, Bereitern, Bütteln, Fischern, Gärtnern, Jägern, Junkern, Kastnern, Kellerern, Köchen, Konditoren, Metzgern, Musikern, Räten, Sekretären, Schlossern, Schmieden, Schneidern Türmern, Torwarten, Wächtern und Zahlmeistern. Der Ausbau des Hofes und seiner Res.en mußte Hand in Hand mit Reformen territorialer Ausrichtung gehen.
Vor allem im SpätMA bemühten sich die Fbf.e, ihr Territorium zu vergrößern, abzurunden, administrativ zu organisieren, kurz: zu einem Territorialstaat umzugestalten. Diese Absicht lassen bereits die überlieferten Urbare des Hochstifts von 1316, 1366 und 1427/31 erkennen. Allmählich kristallisierten sich in dieser Zeit Administrationsbezirke mit einer geordneten Verwaltung und Rechtspflege heraus. Um 1316 erscheint der hochstift. Grundbesitz ungefähr in folgende Verwaltungseinheiten gegliedert: Füssen, Oberdorf, Rettenberg-Sonthofen, Buchloe, Schwabmünchen-Bobingen, A.,Hasberg-Pfaffenhausen, Schönegg, Zusmarshausen-Münsterhausen, Seifriedsberg, Westendorf, Dillingen, Offingen (Ries); außerhalb Ostschwabens lag Besitz in Kissing-Mergenthau, Sundergau (um den Staffelsee) sowie in Nord- und Südtirol. Ledigl. den Verwaltungsbezirk Füssen verzeichnete ein Urbar von 1398, das der Füssener Propst verfaßt hatte. Das zu Beginn der Regierung des Fbf.s von Schaumberg angelegte älteste Lehenbuch des Hochstifts zeigt, daß dieses im 15. Jh., abgesehen vom Landkr. Lindau, in jedem der heutigen Landkreise von Bayerisch-Schwaben und darüber hinaus inOberbayern, Mittelfranken, Württemberg, Tirol und in der Schweiz über Lehensträger verfügte, wobei die Schwerpunkte in den Gebieten der Altlandkreise A., Dillingen, Donauwörth, Füssen, Günzburg, Illertissen, Kaufbeuren, Krumbach, Martkoberdorf, Mindelheim, Schwabmünchen, Sonthofen, Wertingen und Schongau lagen. Aufschlußreich für die Verfassung eines hochstift. Amtes, über die Wahrnehmung der landesherrl. Rechte, über die grundherrl. Organisation und den Verwaltungsorganismus in einem der Amtsbezirke um die Mitte des 16. Jh.s ist eine Statistik des Vogtes Peter Gaisberg für dasAmt Oberdorf. Die Verhältnisse in diesem im Ostallgäu gelegenen Verwaltungsbezirk können als typ. auch für andere hochstift. Ämter in jener Zeit angesehen werden. Demnach ernährten diese weitgehend ihre Inhaber, deren Einkommen größtenteils in Nutzungsrechten bestanden. Hauptpflichten der Vorstände in den Mittelbehörden bildeten die Einziehung der Geld- und Naturalabgaben sowie die Rechnungsführung darüber, die Überwachung der Rechtsprechung bei den Untergerichten und die Strafgerichtsbarkeit, die seit dem ausgehenden MA das Hofgericht, eine zentrale oberste Instanz mit ständigen beamtetenRichtern und festem Sitz überwachte. In den letzten Jahrhunderten seines Bestehens wuchs das Hochstift nicht mehr nennenswert, dafür verstärkten die Fbf.e und die hochstift. Beamtenschaft ihre Anstrengungen um den inneren Ausbau des Territorialstaates. Dies war vor allem auch die Hofhaltung.
Die Ausformung des hochstift. Hoflebens zu Dillingen - mit erhebl. Einschränkungen gilt dies auch für die Res.en »auf Zeit« in A., Oberdorf oder Füssen - zeigt, daß eine geistl. Res. grundsätzl. unter dieselben Bewertungsraster fallen konnte, wie sie sich auch für Standorte weltl. Territorialfs.en entwickelt hatten. Die Entfaltung höf. Geselligkeit, hochstift. Rang- und Zeremonienordnungen oder die Konzentration eines qualitativ hochwertigen mus.-kulturellen Angebots standen vielmehr in Relation zur territorialen Größe, zur Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen und zu den persönl.Prämissen des Landesfs.en und der höf. Elite. Eine Sonderform der Residenzenbildung erlebten die dt. Hochstifte trotzdem mit dem Auszug der Bf.e und ihres Hofstaates aus den Domstädten während des 15./ 16. Jh.s.
Im Falle des A.er Hochstifts führte die Verlagerung der Zentralämter und der Hauptres. nach Dillingen, die als ein längerfristiger Prozeß zu sehen ist, der spätestens bis zum Jahr 1537 seinen Abschluß gefunden hatte, zu einer strukturellen Verschlechterung der hochstift. Position in der Reichsstadt. Die zur Nebenres. degradierte alte Pfalz litt unter einer sichtbaren baul. Vernachlässigung und Kleinräumigkeit mit entspr. negativen Implikationen bei Hofempfängen, kirchl. und weltl. Festanlässen und anderen Gelegenheiten, die die Anwesenheit des Bf.s in der Domstadt erforderten. Die äußereWirkung der Gebäude, die sich um die Aula Mariana (Fronhof) gruppierten, blieb gering. Der in A. verbliebene Teil des Hofstabs und der Fürstendiener befand sich in einer defensiven Situation gegenüber den Steuer- und Rechtsgremien der Reichsstadt. Der Streit um Ungeldprivilegien, Zölle und Asyl, die Verquickung geistl. und weltl. Gerichtsbarkeit oder die Folgen der zeremoniellen Asymmetrie zwischen Stadt und Stift banden ein erhebliches Maß an Energie in einer für das Hochstift nicht immer nutzbringenden Weise.
Um so bemerkenswerter sind die kulturellen Leistungen des Hochstifts A. Kard. Peter von Schaumberg öffnete als einer der ersten Fs.en des Reiches seine Res. und sein Herrschaftsgebiet für humanist. Reformen, denen sich auch seine Nachfolger und exponierte Vertreter des A.er Domkapitels wie Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden verpflichtet fühlten. In der Renaissance- und Barockzeit machte das Domkapitel die A.er Kathedralkirche zu einer der bedeutendsten Pflegestätten der geistl. Musik im süddt. Raum. Im 18. Jh. ließen die Fbf.e in Dillingen, der Hauptstadt des Hochstiftes, ein neuesRegierungsgebäude erstellen und ihre dortige Res., das Schloß erweitern und neu einrichten. Innerhalb des hochstift.Territoriums errichteten die hoch- und domstift. Baumeister zudem zahlr. stattliche Landkirchen. Aber auch alle der dem Hochstift inkorporierten Kl. und Stifte bekundeten durch den Bau ansehnlicher Stiftsgebäude und Kirchen, die zumeist bis indie Gegenwart die Erinnerung an sie wachhalten, ihren Willen zu einer, wenn auch noch so bescheidenen, eigenständigen Gestaltung ihrer Geschicke.
Quellen
Quellennachweise über die Residenzenart.
Literatur
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