SALZBURG, EBF.E VON (MIT DEN SALZBURGER EIGENBM.ERN GURK, SECKAU, CHIEMSEE, LAVANT)
I.
Erzstift, dem Bayerischen Reichskreis (alternierender Vorsitz mit → Bayern) zugehörig, mit Sitz (Vorsitz alternierend mit → Österreich) auf der geistl. Fürstenbank des Reichstages.
Das Hochstift S. verfügte seit dem 8./9. Jh. über weitgestreuten Besitz von → Augsburg im W bis zum Plattensee (Balaton) im O und von der Donau im N bis zur Drau im S. Seit dem 12. Jh. gab es zwei Vizedomämter in S. für die Güter nördl. des Alpenhauptkamms und in Friesach (Kärnten) für die Besitzungen im S. Dazu kam um 1218 ein drittes Vizedomamt in Leibnitz (südl. von → Graz) für die weit entfernten Güter in der Mittel- und Untersteiermark. Diese Verwaltungsorganisation wurde auch beibehalten, als im 13. Jh. die Bildung eines großen geistl. Territoriums gelang,das sich nach der Schlacht bei Mühldorf (1322) als eigenes Land von → Bayern löste. Das Land war in vier Gaue gegliedert (Salzburggau, Pongau, Pinzgau, Lungau), außerdem gehörten dazu das Brixental, das Zillertal und Windischmatrei (alle im heutigen Tirol). In der Verwaltung unterschied man das Land »inner Gebirg« (südl. des Passes Lueg) vom Land »außer Gebirg«. Die umfangr. »auswärtigen Besitzungen« lagen in Kärnten, der Steiermark, → Österreich und → Bayern.
Das vom hl. Bonifatius 739 eingerichtete Bm. S. wurde auf Betreiben Karls des Großen 798 zum Ebm. und Metropolitansitz der bayer. Kirchenprovinz erhoben. Zu den Suffraganbistümern → Regensburg, → Passau, → Freising und → Brixen kamen die vier »Eigenbistümer« Gurk (1072), Chiemsee (1216), Seckau (1218) und Lavant (1226). Gravierende Änderungen der Kirchenprovinz S. brachten erst die Reformen Josefs II. (ab 1782) und die Säkularisation des Erzstiftes (1803).
II.
Die auffallend späte Nennung von Hof und Rat der S.er Ebf. im 13. Jh. ist auf die starke Position der Hofkapelle zurückzuführen. Die ebfl. Kapelläne, die seit dem 11. Jh. nachzuweisen sind, erlangten im Verlauf der Kirchenreform, bes. der Chorherrenreform unter Ebf. Konrad I. (1106-47), immer größere Bedeutung. Die Weltgeistlichen und Regularkanoniker, die von den Ebf.en zu Kapellänen ernannt wurden, waren entweder Domherren in S. oder wurden mit einer geistl. Pfründe, meist einer Propstei oder Pfarre, versorgt. Die Kapelläne begleiteten die Ebf. auf großenReisen, bekleideten wichtige Ämter bei Hof, dienten als Gesandte und wurden mit verantwortungsvollen diplomat. Aufgaben betraut. Ihre Zahl stieg von durchschnittl. fünf im 12. Jh. auf über ein Dutzend im 13. Jh. Damals absolvierten etwa ein Drittel ein Universitätsstudium, meist in Italien, einige dienten dem Ebf. als einflußreiche Hofjuristen. Zahlr. Mitglieder der Hofkapelle machten später als Bf.e Karriere. Seit dem späten 13. Jh. wurde die Hofkapelle zugunsten des Hofrats immer stärker auf ihre geistl.-liturg. Funktion beschränkt.
Mit der Hofkapelle eng verbunden waren die Anfänge der seit dem frühen 12. Jh. nachweisbaren Kanzlei. Die ersten bekannten Notare waren zugl. Domherren und Mitglieder der Hofkapelle. Bis zur Mitte des 13. Jh.s war meist nur ein Notar oder Protonotar als Leiter der Kanzlei tätig, der von Gelegenheitsschreibern unterstützt wurde. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jh.s stieg die Zahl der Notare auf drei und mehr an, die als Mitglieder der Hofkapelle durchwegs geistl. Standes waren. Eigene Formularbücher wurden seit 1325/30 zusammengestellt, das älteste erhalteneKanzleiregister umfasst die Jahre 1364-78. Nach einer Zeit des Niedergangs kam es erst unter Ebf. Leonhard von Keutschach (1495-1519) zu einer durchgreifenden Reform der Kanzlei.
Der Leiter der Kanzlei trug bis zur Mitte des 14. Jh. nur den Titel Protonotar oder Oberster Schreiber, obwohl er zur selbständigen Siegelführung berechtigt war und alle Agenden eines Kanzlers versah. Der Titel »Kanzler« ist erstmals 1354 bezeugt, seit dem 15. Jh. wurden nur mehr Theologen oder Juristen mit Universitätsabschluß zum Kanzler bestellt. Die Kanzler dienten auch als persönl. Gesandte und Unterhändler der Ebf.e, nahmen an Reichstagen teil, fungierten als Beisitzer im Hofgericht und vertraten den Ebf. bei der Bestellung von Hofräten. Sie besetzten in der Kanzlei die Posten derSekretäre und Notare, besoldeten diese und verfaßten selbst einen Großteil der Kanzleikonzepte. Die Kanzler, die auch im Hofrat eine führende Position einnahmen, waren im MA durchwegs geistl. Standes und wurden mit Pfründen versorgt. Häufig erhielten sie die Leitung eines S.er Eigenbm.s, im 15. Jh. war eine enge Verbindung des Kanzleramtes mit dem Bm. Chiemsee gegeben. Mit dem früheren Protonotar Dr. Wolfgang Pachhaimer wurde 1508 erstmals ein Laie zum Kanzler bestellt. Den Kanzler unterstützte ein Protonotar, der ebenfalls dem Hofrat angehörte, als Beisitzer im Hofgericht fungierte und alsLehenpropst die Kanzleilehenbücher führte. Die Notare, durchwegs geistl. Standes, wurden seit dem späten 14. Jh. als Sekretäre oder Geheimschreiber bezeichnet. Unter ihnen standen im 15. Jh. die Kanzleischreiber (scribae, famuli), denen die endgültige Reinschrift von Urk.n und Briefen oblag. Zu diesen Positionen erhielt im 16. Jh. auch das Bürgertum Zugang. Die im 15. Jh. stark angehobenen Kanzleigebühren (Taxen) wurden seit 1502 von einem eigenen Taxator verwaltet.
Seit dem 12. Jh. ist ein engerer Stab von Mitarbeitern nachzuweisen, der die Ebf.e ständig beriet. Unter Ebf. Eberhard II. (1200-46) wird 1231 erstmals die curia gen., die sich aus den wichtigsten geistl. und weltl. Würdenträgern zusammensetzte. Sie stellte zugl. das Hofgericht, das auch Urteile fällte. Ein ebfl. Rat (consilium) wird unter Ebf. Friedrich II. von Walchen (1270-84), der zahlr. absolvierte Juristen und Theologen an seinen Hof zog und 1284 die ersten Universitätsgutachten nördl. der Alpen einholte, gen. Die Mitglieder des Rates,dessen personelle Zusammensetzung am Ende des 13. Jh.s faßbar wird, führten zunächst den Titel consiliarius oder auch »heimliches Hofgesind«. Seit 1370 wurde die Bezeichnung »geschworener Rat« übl., die auf die Eidesleistung der Räte an den Ebf. hinweist.
Innerhalb des Rates bildeten die Hofbeamten eine engere, stets am Hofe anwesende Gruppe von Räten. Ab 1360 wurden innerhalb weniger Jahrzehnte der Vizedom von S., der oberste Schreiber, der Hauptmann, der Domdekan, der Kanzler und der Hofmarschall als ständige Mitglieder in den Rat aufgenommen. Im 15. Jh. kamen der Hofmeister, der Kammermeister, der Assessor, der Untermarschall und der Pfleger von Hohensalzburg hinzu. Daneben bestellten die Ebf. weitere geistl. und weltl. Personen zu Räten, die teils in der Stadt S., teils aber auch weit entfernt davon lebten, wie der Bf. von Lavant oderder Vizedom von Friesach. Die Pflichten der geschworenen Räte, die das Recht auf einen Platz an der ebfl. Tafel besaßen, und ihre Besoldung wurden in Dienstreversen und Bestallungsbriefen festgelegt. Seit dem Ende des 15. Jh. nahm der Anteil der Juristen unter den Ratsmitgliedern und damit auch der Einfluß des röm. Rechts bei Hof deutl. zu. Der engere Rat, der unter dem Vorsitz des Ebf.s zusammentrat, zählte höchstens zehn bis zwölf Mitglieder. Wichtigste Aufgaben der Räte waren neben dem Anteil an den Regierungsgeschäften die Rechtsprechung als Beisitzer und Urteilsfin-der im Hofgericht, finanzielle Befugnisse wie die Überprüfung der Rechnungslegung der Vizedome und des Hofmeisters und Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Zu den Ratssitzungen wurden auch die als »Diener« bezeichneten Theologen und Juristen des ebfl. Hofes beigezogen. Einen genauen Einblick in Rechte und Pflichten des S.er Hofrats gewährt die von Kard. Matthäus Lang am 3. April 1524 erlassene Hofratsordnung.
Die vier Hofämter des Marschalls, Kämmerers, Truchsessen und Mundschenken sind seit dem frühen 12. Jh. nachweisbar und wurden von Angehörigen des edelfreien Adels und der Ministerialität ehrenhalber versehen. Die tatsächl. Aufgaben wurden von untergeordneten Beamten bei Hof versehen, da 1182 ein Untermarschall und ein Unterkämmerer gen. werden. Im 13. Jh. übertrugen die Ebf.e die vier Hofämter an die benachbarten Hzg.e von → Bayern (Kämmerer), Steiermark (Marschall), → Österreich (Schenk) und Kärnten (Truchseß), die ihrerseits diese Ämter als erbl. Lehen an S.erMinisterialengeschlechter verliehen. Die Träger dieser Erbämter standen als »Landherren« an der Spitze des S.er Adels und genossen bes. Vorrechte. Der Erbmarschall führte seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s den Vorsitz auf den S.er Landtagen.
Da die Träger der Erbämter oft weit entfernt vom Hof lebten und nur mehr beim Regierungsantritt eines Ebf.s die Zeremonien erfüllten, entwickelten sich daneben eigene Hofämter, die permanent am Hof wahrgenommen wurden. Die größte Bedeutung besaß der Hofmarschall, der den Vorsitz im Hofgericht führte und für die Angelegenheiten des landsässigen Adels, der vor ihm seinen Gerichtsstand hatte, zuständig war. Seit 1471 wurde er von Untermarschällen unterstützt.
Der Kämmerer war der Leiter der ebfl. Kammer, in der die Gold- und Silbergeräte, Prunkgewänder und Festornate, wertvolle Stoffe, der Schatz, die eingenommenen Geldsummen und das ebfl. Archiv verwahrt wurden. Seit dem Beginn des 14. Jh.s gab es eigene Kammernotare, deren Tätigkeit sich nicht nur auf die Betreuung des Archivs beschränkte. Sie legten auch die Kammerbücher an, die als Kopialbücher die wichtigste Quellenüberlieferung zur ma. Geschichte S.s bieten. Seit dem 15. Jh. war die Kammer die oberste Finanzbehörde, der die Vizedome von Friesach und Leibnitz jährl. Rechnung legenmußten. An ihrer Spitze stand der Kammermeister, der selbst die finanziellen Angelegenheiten des Hofes regelte, die Beamten besoldete und die vom Ebf. aus der Kammer angewiesenen Beträge auszahlte. Er wurde in seiner Arbeit von einigen Kämmerern unterstützt.
Die Aufgaben des Truchsessen und des Mundschenken erfüllten am Hof der Küchenmeister und der Kellermeister, die bereits in der ersten Hälfte des 12. Jh.s gen. werden. Der Küchenmeister war nicht nur für die ebfl. Tafel sondern auch für die Verpflegung des gesamten Rates, der am Hofe tätigen Beamten und der Besatzung der Feste Hohensalzburg zuständig. Die als Küchendienst geleisteten speziellen Naturalabgaben wurden im Kasten gelagert und vom ebfl. Kastner verwaltet. Dem Kellner oblag die Versorgung des Hofes, der Beamten und der Festungsbesatzung mit Wein, nicht nur zu den Mahlzeitensondern auch für den allen zustehenden abendl. »Schlaftrunk«.
Der erstmals 1243 genannte S.er Hofmeister (magister curie) war in seiner Tätigkeit zunächst ganz auf den Hof beschränkt. Im Jahre 1296 führte er erstmals den Vorsitz im Hofgericht bei einem Lehensprozess. Im 14. Jh. übernahm der Hofmeister die Leitung der ebfl. Urbar- und Finanzverwaltung. Er verdrängte schließl. den Vizedom von S. ganz aus dessen angestammter Position und übernahm selbst die Leitung des Vizedomamts, das seither als Hofmeisteramt S. bezeichnet wurde. Im Gegensatz zu den Vizedomen von Friesach und Leibnitz stand dem Hofmeister aber nicht dieWahrnehmung der Hochgerichtsbarkeit zu, die an den Hauptmann überging, sondern er übte - so wie die ihm unterstellten Amtleute und Pröpste - nur das Niedergericht über die ebfl. Grundholden aus. Wichtigste Aufgabe des Hofmeisters war die Urbarverwaltung. Er legte teilw. selbst Urbare und Steuerbücher an, war bei der Vergabe von Urbargütern zugegen, setzte Erhöhungen oder nach Katastrophen auch Ermäßigungen der Abgaben fest, nahm Steuern und Strafgelder ein, dazu die Abgaben aus Gewerbe und Fischerei, Lehentaxen etc. Bis ins 15. Jh. waren die Hofmeister überwiegend geistl. Standes,meist Domherren aber auch Ordensbrüder und Weltgeistliche. Gegen Ende des 15. Jh. fanden auch der Landadel und das Bürgertum Zugang zu diesem Amt.
Das Amt des Hauptmanns war im 13. und 14. Jh. nicht ständig besetzt, nur in Krisenzeiten wurde ein Hauptmann als milit. Führer bestellt. Er übernahm im 14. Jh. die Ausübung der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit, die vorher der Vizedom von S. wahrgenommen hatte. Nachdem 1268 erstmals ein Hauptmann ernannt worden war, wurde erst in den Auseinandersetzungen mit → Bayern vor und nach der Schlacht bei Mühldorf (1322) wieder ein Hauptmann bestellt. Die Verbindung dieses wichtigen Amtes mit dem Land fand am Ende des 15. Jh.s im Titel Landeshauptmann ihren Niederschlag. Der Hauptmann, derneben dem Hofmarschall zeitw. den Vorsitz im Hofgericht führte, urteilte über Hoch- und Blutgerichtsfälle (»Hauptmannshändel«), aber auch über Ketzer und Juden. Mit der Einführung des allgemeinen Aufgebots 1456 übernahm der Hauptmann zusätzl. Aufgaben im Bereich der Landesverteidigung. In seiner Amtsführung wurde er durch Hauptmannschaftsschreiber und Landschreiber unterstützt, seit dem 15. Jh. gab es auch einen Vizehauptmann. Wg. der milit. Kompetenzen wurden nur Angehörige des weltl. Adels mit diesem Amt betraut.
Als Wohnsitz diente den Ebf.en der von Ebf. Konrad I. nach 1121 errichtete Bischofshof (im Bereich der späteren Res.), der im Laufe des MA mehrfach umgebaut und erweitert wurde. Nur am Ende des 15. Jh.s nahmen Johann Beckenschlager (1481-89) und Leonhard von Keutschach (1495-1519) wg. der latenten Gegensätze zur Bürgerschaft der Hauptstadt ihren dauernden Wohnsitz auf der Feste Hohensalzburg, die großzügig ausgestaltet wurde. Bis ins frühe 16. Jh. erfuhr der Hof eine räuml. und personelle Ausweitung, die auch einen entspr. höheren Finanzaufwand erforderte. Zum »Hofgesinde« zähltenbisweilen auch Künstler und Baumeister, die von den Ebf.en zur Ausführung bestimmter Arbeiten in Dienst genommen wurden. Die enormen Zahlungen, die nach den Bauernkriegen 1525/26 v. a. für Kriegshilfe an Bayern geleistet werden mußten, erzwangen eine drast. Reduktion des Hofstaates. Der prunkliebende Kard. Matthäus Lang mußte die Hoftrompeter entlassen, den Großteil der Hofmusikkapelle abbauen und den Marstall auf wenige Pferde reduzieren.
Für eine Neuordnung und starke Ausweitung des Hofes sorgte Ebf. Wolf Dietrich von Raitenau (1587-1612). Er entzog dem Stadtrichter von S. die Blutgerichtsbarkeit in der Stadt und übertrug sie an den Hofrat, dessen Kompetenzen durch die Hofratsordnung (auch Hofgerichtsordnung) vom 17. Aug. 1588 genau geregelt wurden. Den Vorsitz im Hofrat, der auch als Appellations- und Revisionsgericht fungierte, führte der Ebf. selbst oder der von ihm ernannte Statthalter. Gleichzeitig wurden die Privatangelegenheiten des Landesfs.en sowie Außenpolitik, Finanzgebarung undHoheitsagenden aus dem Tätigkeitsbereich des Hofrats gelöst.
Für den rasch wachsenden Hofstaat verfaßte Wolf Dietrich 1590 eigenhändig eine Hofstaatsordnung, in der er für die einzelnen Funktionäre bei Hof wie Kämmerer, Stallmeister, Mundschenk, Kammerdiener, Türhüter, Diener, Köche etc. Pflichten und Entlohnung festlegte. Die Aufsicht über das gesamte Hofpersonal, das innerhalb weniger Jahre auf einige hundert Personen anwuchs, kam dem Hofmarschall zu. Allein die Hofmusikkapelle umfaßte damals 21 Musiker, dazu gab es noch zehn Trompeter. In der Küche waren 21 Köche und Küchenjungen tätig, außerdem sorgten zwei Leibärzte für die Gesundheit des Fs.en.Für die Hofstallungen waren 46 Knechte und Jungen angestellt und eine neu aufgestellte, einheitl. uniformierte und bewaffnete Leibgarde demonstrierte den Glanz des Fs.en und seines Hofes.
Mit der Hofkanzleiordnung wurde 1592 die Tätigkeit der Hofkanzlei ganz auf die Erfordernisse des Hofrats abgestimmt. Der Hofkanzler, der zugl. Hofratsdirektor war und auch anderen Ratsgremien angehörte, stand in einem bes. Naheverhältnis zum Ebf. Getrennt von der Hofkanzlei richtete Wolf Dietrich eine Geheime Kanzlei ein, die Staats- und Kabinettsgeschäfte, Reichs- und Kreisangelegenheiten erledigte und zu einer Drehscheibe für wichtige Aufga-ben der Regierung wurde. Als zentrale Verwaltungsstelle fungierte die Hofkammer, die bestimmte Aufgaben vom Hofrat übernahm. In ihr flossen die Einnahmen aus den regionalen Ämtern, aus den Hof- und Zentralstellen und nach der Ausschaltung der Landschaft auch alle Steuergelder zusammen. Bereits 1588 richtete Wolf Dietrich das Amt des Hofkammerpräsidenten ein, der von einem Kammermeister unterstützt wurde. Die Hofkammer selbst wurde 1590/91 in drei Unterämter geteilt: Die Raitmeisterei, der die Rechnungsprüfung oblag, dasGeneraleinnehmeramt und das Zahlmeisteramt. Ähnl. wie dem Hofrat die Hofkanzlei, stand der Hofkammer eine eigene Kammerkanzlei zur Seite.
Wolf Dietrich schuf auch den Status des Hofkünstlers, der ausschließl. für den Ebf. tätig war und zu dessen Hofstaat zählte. Diese Position war wenigen ausländ. Spitzenleuten wie den Hofgoldschmieden Paulus von Vianen, Hans Karl und Jonas Ostertag vorbehalten, während weitere prominente Künstler, die für den Ebf. arbeiteten, in die städt. Zunft eintreten und Bürger werden mußten. Bereits 1588 begann der Ebf. mit dem Bau eines Palastes gegenüber dem Bischofshof, der als neue Res. dienen sollte. Trotz mehrfacher Umplanungen und Umbauten fand der 1602 fertiggestellte Neubau aber nicht dieZustimmung des Fs.en, der an dessen Stelle den alten Bischofshof ab 1605 völlig umbauen und zur Res. ausgestalten ließ. Dieser weitläufige Palastbau mit seinen großzügigen Innenhöfen und Gärten sowie prachtvoll ausgestatteten Prunksälen, der erst nach dem Tod des Erzbischofs vollendet und in Teilen noch später mehrfach umgestaltet wurde, diente bis zur Säkularisation 1803 als Res. der S.er Fürstebf.e.
Die Salzburger Eigenbistümer
Die Ebf.e Gebhard (1060-88) und Eberhard II. (1200-46) gründeten vier jüngere Suffraganbm.er in Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant, die man aufgrund ihrer vollständigen Abhängigkeit vom Metropoliten als »Eigenbistümer« bezeichnet. Da die S.er Ebf.e diese Bm.er nicht nur errichteten sondern auch mit Besitz ausstatteten, erhielten sie von Papst und Ks. das Recht, selbst die Bf.e auszuwählen, einzusetzen, zu weihen und ihnen die Regalien zu verleihen. Die Domkapitel dieser Eigenbm.er waren Augustiner-Chorherrenstifte, die in Chiemsee, Seckau und Lavant bereits vor den Bm.ern bestanden unddie Funktion des Domkapitels zusätzl. übernahmen; in G. wurde das Domstift erst 50 Jahre nach der Bistumsgründung errichtet. Die Bf.e führten zwar seit der frühen Neuzeit alle den Fürstentitel, waren aber keine Rfs.en, da sie nicht vom Kg. belehnt wurden. Die S.er Domherren, die bei der Besetzung der Eigenbm.er vorrangig zu berücksichtigen waren, verschmähten es häufig, eine Wahl zum Bf. von Lavant oder auch von Seckau anzunehmen; sie blieben stattdessen lieber in der Metropole S. Nur das reich ausgestattete Gurk und das Bm. Chiemsee, das seinen Sitz seit dem SpätMA in S. hatte,waren auch für S.er Domherren attraktive Positionen. Alle vier Eigenbm.er unterhielten in der Stadt S. eigene Höfe für ihren häufigen Aufenthalt am Metropolitansitz, die sich in einem relativ engen Bereich im Kaiviertel gruppierten.
Das Recht der S.er Ebf.e auf die Einsetzung der vier »Eigenbischöfe« war innerhalb der kathol. Kirche so einzigartig, daß noch Papst Pius IX. auf dem ersten Vatikanischen Konzil 1869 den S.er Ebf. Maximilian Joseph von Tarnóczy mit den Worten begrüßte: »Seht, da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann«. Erst 1920 wurde der S.er Ebf. durch ein Dekret der Römischen Konsistorialkongregation auf ein Vorschlagsrecht für die Bf.e von Graz-Seckau und Klagenfurt-Gurk beschränkt, mit dem Konkordat des Jahres 1933 ging auch dieses Recht verloren.
Gurk, Bf.e von
I.
Bm. in Kärnten, innerhalb der Erzdiöz. S. gelegen, als »Eigenbistum« nicht reichsunmittelbar.
Ebf. Gebhard errichtete 1072 nach dem Vorbild der Chorbf.e, die im 8. Jh. von den S.er Ebf.en in Karantanien eingesetzt worden waren, das erste S.er »Eigenbistum« in G. und verwendete die außerordentl. reichen Güter des adeligen Damenstiftes in G., das er zuvor aufgehoben hatte, als Ausstattung. Von Kg. Heinrich IV. und Papst Gregor VII. erhielt er das Recht, den neuen Bf. selbst auszuwählen, zu weihen und zu inthronisieren. Nach dem Muster der einstigen Chorbf.e gab er dem Bf. von G. weder eine eigene Diöz., noch ein Domkapitel und den bfl. Zehent. Erst Ebf. Konrad I. (1106-47)holte das nach. Bf. Roman I. von G. (1131-67), der zeitw. die Regierungsgeschäfte für Ebf. Konrad I. führte, wurde von der Reichskanzlei als Fs. (princeps) tituliert. Da Papst Lucius II. in Unkenntnis der S.er Privilegien dem Gurker Domkapitel 1145 des Recht der freien Bischofswahl verlieh, kam es zu jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zw. den S.er Ebf.en und den Bf.en von G. 1232 einigte man sich auf den Kompromiss, daß der Ebf. drei Kandidaten nominierte, aus denen das Gurker Domkapitel den neuen Bf. wählte. Dieser mußte vom Ebf. bestätigt, geweiht, mit den Regalieninvestiert werden und diesem den Treueid leisten. Im 15. Jh. entstand durch die landeskirchl. Bestrebungen Ks. → Friedrichs III., der sich vom Papst 1446 das Recht der Besetzung des Bm.s G. gesichert hatte, ein langwieriger Konflikt zw. den → Habsburgern und dem Ebm. S. Gemäß einem 1535 geschlossenen Übereinkommen stand je zweimal hintereinander den Habsburgern das Besetzungsrecht zu, während das dritte Mal der S.er Ebf. den Bf. von G. einsetzen konnte. Durch die Reformen Ks. Josephs II. wurde G. 1786 zum Landesbm., dessen vorher bescheidene Diöz. das ganze Land Kärntenumfaßte; der Sitz wurde von G. nach Klagenfurt verlegt. Seit dem Ende der S.er Privilegien durch das Konkordat 1933 ist das Bm. Klagenfurt-G. ein reguläres Suffraganbm. der Kirchenprovinz S.
II.
Obwohl das Bm. G. erst im frühen 12. Jh. eine Diöz., den bfl. Zehent und ein Domkapitel in Form eines Augustiner-Chorherrenstiftes erhielt und die Bf.e keine Rfs.en waren, bildete sich bereits in dieser Zeit ein bescheidener Hof aus. Die Kanzlei, in der zunächst nur ein Kaplan für Bf. und Domkapitel tätig war und gleichzei-tig als Notar fungierte, ist seit 1155 nachzuweisen. Als erste bfl. Hofämter erscheinen der Kämmerer (1130) und der Marschall (1149), denen Kellermeister und Mundschenk (1171) sowie der Speisenträger (1190) folgten. An der Spitze der weltl. Verwaltung stand der seit 1197 bezeugte Vizedom. Das Domkapitel richtete ebenfalls zahlr. Ämter ein, darunter den Verwalter des Armenspitals (1137), Kustos (1138), Kämmerer (1140), Kellermeister (1158), Dompfarrer (1162), Gästemeister (1181), Scholasticus (1189) und Sakristan (1202). Im Laufe derfolgenden Jh.e entwickelte sich ein zwar bescheidener aber voll ausgebildeter Fürstenhof, der alles erforderl. Personal vom Hofmarschall bis zum Konfektkoch umfasste. Schriftl. Hofordnungen der Bf.e von G. sind bisher nicht bekannt.
Kg. → Albrecht I. verlieh dem Bf. von G. 1305 ein Wappen. Bf. Gerold von Friesach (1326-33) nahm eine Neuordnung der bfl. Temporalienverwaltung vor. An der Spitze der weltl. Verwaltung stand ein Rentmeister. Da die Bf.e von G. oft im Dienst der S.er Ebf.e und der → Habsburger als Landesfs.en von Kärnten abwesend waren, amtierten an ihrer Stelle ab 1335 häufig Generalvikare oder Weihbf.e. Als Res. diente seit Bf. Roman I. die 1147 vollendete Feste Straßburg im Gurktal, die im 17. Jh. zu einer barocken Fürstenres. ausgestaltet wurde.
Nach dem Erdbeben des Jahres 1676, das große Teile des Schlosses in Mitleidenschaft zog, ließ Fbf. Joseph II. Franz Anton von Auersperg 1778-82 in Zwischenwässern am Zusammenfluß von Metnitz und Gurk durch den S.er Architekten Johann Georg Hagenauer das Schloß Pöckstein im Stil des Frühklassizismus als neue Res. errichten. Das Schloß mit den im Stil des späten Rokoko und des Empire ausgestatteten Prunkräumen im zweiten Stock diente 1783-87 neben der Straßburg als Sitz der Fbf.e. Diese übersiedelten 1787 bedingt durch die Reformen Josefs II. und die Verlegung des Bischofssitzes nachKlagenfurt zunächst in das ehemalige Stadtpalais des Abtes von Viktring (Viktringer Hof) und 1791 in das für die Ehzg.in Maria Anna errichtete Palais in der Völkermarkter Vorstadt. Dieser zweigeschossige, relativ einfach gegliederte Bau in der Mariannengasse mit Repräsentationsräumen im Ostflügel, der 1769-76 nach Plänen des Wiener Hofarchitekten Nikolaus Paccassi errichtet und um 1780 von Franz Anton Hillebrand überarbeitet wurde, dient bis heute als bfl. Res.
Chiemsee, Bf.e von
I.
Ehem. Bm. in → Bayern, S. und Tirol, innerhalb der Erzdiöz. S. gelegen, als »Eigenbistum« nicht reichsunmittelbar.
Ebf. Eberhard II. errichtete 1216 das zweite »Eigenbistum« in C. Sein Plan, genau nach dem Vorbild Ebf. Gebhards in Gurk das adelige Damenstift Frauenchiemsee aufzuheben und dessen Güter zur Ausstattung des neuen Bm.s zu verwenden, wurde vom Papst untersagt. Nomineller Sitz des neuen Bm.s wurde die Insel Herrenchiemsee, und das dort bestehende Augustiner-Chorherrenstift übernahm zusätzl. die Funktion des Domkapitels. Der Gegensatz zw. dem Dompropst, der zusätzl. auch die Funktion des Archidiakons ausübte und in seinem Wappen zwei Infeln führte, und seinem Bf. war jedoch so groß, daß dieC.er Bf.e ihren Sitz auf der Herreninsel nicht einnahmen, obwohl die Klosterkirche zur Kathedralkirche erklärt wurde, und an anderen Orten residierten. Das Bm. erhielt nur eine bescheidene Diöz., die zur Gänze innerhalb der Erzdiöz. S. lag und Anteil an den heutigen Ländern → Bayern, S. und Tirol hatte. Die wirtschaftl. Ausstattung bestand in Gütern im Pongau, Pinzgau, Zillertal und Ennstal, Weingütern in der Wachau, einem Haus in der Stadt S. sowie Einkünften aus fünf Pfarreien und einem jährl. Gehalt. Zentren der Besitzungen bildeten die drei Hofmarken Fischhorn (beiZell am See), Bischofshofen und Koppl (östl. von S.) als geschlossene Niedergerichtsbezirke.
Der Plan Ebf. Eberhards II., den Bf. von C. zu seinem Stellvertreter (Vikar) nördl. der Alpen zu machen, scheiterte am Widerspruch des Bf.s von Gurk. Dafür verpflichtete Ebf. Eberhard II. 1217 den Bf. von C. und dessen Nachfolger, zur Ölweihe und zu anderen wichtigen Handlungen bei Bedarf nach S. zu kommen und stellte ihm dafür die Pfarre Seekirchen als Aufenthaltsort zur Verfügung. Damit wurden die Bf.e von C. »kraft auferlegter Verpflichtung« zu Weihbf.en der S.er Ebf.e. Zur ständigen Res. in der Stadt S. verpflichteten sich die Bf.e durch Eid aber erst in den Jahren 1558 und 1589.Bf. Berthold Pürstinger (1508-26, † 1543), der in der schwierigen Zeit der Bauernkriege 1525/26 als Vermittler auftrat, verfaßte wichtige Werke, darunter die »Tewtsche Theologey« (1528) und die krit. Schrift »Onus ecclesiae« (1519). Ebf. Wolf Dietrich von Raitenau (1587-1612) plante in seinem langjährigen Streit mit dem Bf. Sebastian Cattaneo, der sich nach Mailand zurückzog, das Bm. C. zunächst aufzuheben, dann es in ein bayer. Landesbm. umzuwandeln, für das ihm weiterhin das Besetzungsrecht zustehen sollte. Beide Pläne kamen nicht zur Ausführung. Da gemäß demReichsdeputationshauptschluß 1803 die Diözesangrenzen den Landesgrenzen angepaßt werden sollten, kam es 1805-08 zur Auflösung des C.er Kirchensprengels. Nach dem Tod des letzten C.er Bfs. Sigmund III. Gf. v. Zeil und Trauchburg († 1814) wurde 1817 das Bm. endgültig aufgelöst und 1818 durch den Papst unterdrückt.
II.
Die Bf.e von C. hielten sich nur selten auf der Insel Herrenchiemsee auf, die der nominelle Bistumssitz war, und wechselten im MA mehrfach ihren Wohnsitz. Im 13. Jh. residierten sie in dem nach ihnen benannten Bischofshofen, im 14. Jh. diente zumindest zeitw. die Burg Fischhorn (östl. von Zell am See) als Res. Beide Herrschaften bildeten Hofmarken mit einem geschlossenen, genau vermessenen und markierten Niedergerichtsbezirk. Ab 1305 erfolgte der Bau des Chiemseehofes in der Stadt S., der den Wohnsitz für die Tätigkeit als Weihbf.e bildete. Ebf. FriedrichIV. von S. inkorporierte 1446 die Pfarre St. Johann im Leukental (heute St. Johann in Tirol) der bfl. Mensa, um dem Bf. von C., der bis dahin keine Res. in seinem Bm. hatte, einen Wohnsitz zu bieten. St. Johann wurde aber nicht feste Res. sondern nur »Pastoralresidenz« der Bf.e, von der aus sie ihre geistl. Funktionen wahrnahmen, Kathedrale blieb die Klosterkirche auf der Herreninsel. Bis ins 16. Jh. residierten die Bf.e weiterhin auch in Bischofshofen, Fischhorn und gelegentl. in Herrenchiemsee, erst 1558 und 1589 verpflichteten sie sich zur dauernden Res. in S.; ohne Erlaubnis des Ebf.ssollten sie sich nicht aus der Stadt entfernen. 1595 und 1596 wurde der Bf. von C. vom Ebf. in seine eigentl. Res. nach S. zurückgerufen.
Der Mangel einer festen Res. bis ins 16. Jh. und die starke Inanspruchnahme der Bf.e von C. als Weihbf.e verhinderten die Ausbildung eines eigenen Fürstenhofes, zu der es auch ab dem 16. Jh. nur in Ansätzen kam. Hofordnungen der Bf.e sind nicht überliefert. Obwohl die Bf.e keine Rfs.en waren und deshalb auch keine Reichssteuern bezahlten, wurden sie zeitw. in der Reichsmatrikel geführt. Die S.er Bf.e gebrauchten ab 1664 den Fürstentitel für die Bf.e von C. Die Bf.e leisteten ihrerseits dem Ebf. den Vasalleneid. Als landsässige Prälaten nahmen die Bf.e, die nach dem Ebf. die größtenGrundherren im Lande waren, bei den Landtagen den ersten Platz auf der S.er Prälatenbank ein.
Seckau, Bf.e von
I.
S.er »Eigenbistum« in der Steiermark, zur Gänze innerhalb der Erzdiöz. S. gelegen, nicht reichsunmittelbar.
Der Edle Adalram von Waldegg gründete 1140 ein Augustiner Chorherrenstift in St. Marein bei Knittelfeld (im Murtal in der Obersteiermark), das 1482 auf die abgeschiedene Hochebene nach Se. verlegt wurde. Es bildete rascheinen kulturellen Mittelpunkt durch seine leistungsfähige Schreib- und Malschule und seine Bauhütte. Um 1150 entstand auch ein Chorfrauenstift, das bis 1448 bestand und bis zu 50 Chorfrauen zählte. Bereits der steir. Mgf. Otakar IV. erwog 1173 Pläne zur Gründung eines steir. »Landesbistums«, die nach 1186 die Babenberger als Nachfolger der Otakare übernahmen. Ebf. Eberhard II. von S. kam diesen Absichten durch die Gründung des dritten S.er Eigenbm.s in Se. 1218 zuvor. Er wählte bewußt jenen Zeitpunkt, zu dem sich der steir. Landesfs.,der Babenberger Leopold VI., der auch Vogt des Chorherrenstiftes Se. war, auf dem Kreuzzug befand. Hzg.in Theodora, die Gattin Leopolds VI., legte bei Papst Honorius III. vergebl. Protest gegen das Vorgehen des S.er Ebf.s ein.
So wie in Chiemsee und Lavant wurde auch in Se. das Augustiner-Chorherrenstift gleichzeitig zum Domkapitel, sein Propst zum Dompropst und die 1164 geweihte Stiftskirche zur Kathedrale des neuen Bm.s. Die Vogtei übernahm der steir. Hzg., der bereits Vogt des Chorherrenstiftes war. Das Diözesangebiet umfaßte 13 Pfarren samt Filialkirchen in der Ober-, Mittel- und Weststeiermark, die der Bf. aber nicht verleihen konnte, da sich der Ebf. von S. die Patronatsrechte und den bfl. Zehent vorbehalten hatte. In der Praxis fungierte der Bf. von Se. als Vertreter des Ebf.s in der Steiermark bis an dieDrau im S und nahm dort die Aufgaben eines Weihbf.s wahr. Ähnl. wie der Bf. von Chiemsee residierte er kaum im abgelegenen Se. sondern hauptsächl. auf der ebfl. Burg Leibnitz in der Mittelsteiermark. In Verbindung mit der Bistumsgründung wurde in Leibnitz ein drittes S.er Vizedomamt (neben S. und Friesach) eingerichtet, das für die Verwaltung der großen ebfl. Herrschaften in der Mittel- und Untersteiermark zuständig war. Die Bf.e von Se. führten zwar seit 1452 ehrenhalber den Titel von Rfs.en, nahmen aber als landsässige Prälaten den ersten Rang auf der steir. Prälatenbank ein.
Trotz der geringen Ausstattung des Bm.s und der fehlenden Jurisdiktionsbefugnisse spielten einige Bf.e von Se. eine bedeutende polit. Rolle. Ulrich I. (1244-68) wurde zum Ebf. von S. gewählt (1256-65), konnte sich dort aber nicht durchsetzen. Wernhard von Marsbach (1268-83) war Lehrer des kanon. Rechts in Padua und einer der engsten Vertrauten Kg. Přemysl Otakars II. von Böhmen. Bf. Rudmar von Hader (1337-35) konnte das verschuldete Bm. sanieren und die bfl. Burgen in Leibnitz und Wasserberg ausgestalten. Nachdem im »Ungarischen Krieg« zw. Ks. → Friedrich III. und demmit dem S.er Ebf. Bernhard von Rohr verbündeten Kg. Matthias Corvinus von Ungarn 1479-90 der Großteil der bfl. Güter zunächst von ungar. Truppen besetzt und dann von Kg → . Maximilian I. erobert worden war, mußte sie der streitbare Bf. Matthias Scheit (1481-1502) unter großen Opfern zurücklösen. Bf. Martin Brenner (1585-1615), der einer bürgerl. Familie in Schwaben entstammte, erhielt als bedeutendster Vertreter der Gegenreformation den Beinamen »Ketzerhammer«. Er und seine Nachfolger amtierten als Generalvikare der S.er Ebf.e für die gesamte Steiermark. Die von den→ Habsburgern geplante Errichtung eines Bm.s in → Graz konnten Brenner und der S.er Ebf. Wolf Dietrich von Raitenau verhindern. Im 17. und 18. Jh. avancierten etl. Bf.e von Se. zu Ebf.en von S. und zu Bf.en von → Passau, → Brixen und Chiemsee.
Im Verlauf der Reformen Josefs II. wurde zunächst das Domstift Se. 1782 aufgehoben, womit die Diöz. ihre Kathedrale und ihr Domkapitel verlor. In die Gebäude des Chorherrenstiftes zogen nach einem Jh. des Verfalls 1883 Beuroner Benediktiner aus dem Prager Emauskl. ein. Als neue Kathedrale wurde dem Bf. von Se. die ehemalige Universitäts- und Jesuitenkirche zum hl. Ägidius in → Graz zugewiesen und 1786 ein neues Domkapitel mit einem Dompropst und sieben Domherren installiert. Die neue Diöz. umfaßte die Mittelsteiermark mit dem Grazer und dem Marburger Kreis sowie dem FlorianerDistrikt. Die Obersteiermark kam an das neu errichtete Bm. Leoben, die Untersteiermark an das Bm. Lavant. Die von Ks. Josef II. bereits verfügte Erhebung des Se.er Fbf.s Josef Adam Gf. Arco (1780-1802) zum Metropoliten von Innerösterreich (als Nachfolger des Ebm.s Görz), dem die Suffraganbm.er Laibach, Lavant, Gurk, Se. und Leoben unterstehen sollten, scheiterte am Widerstand des S.er Ebfs. Hieronymus Gf. Colloredo. Das Bm. Leoben wurde nach dem Tod des ersten Bf.s Alexander Gf. Engl (1783-1800) nicht mehr besetzt, die Verwaltung 1808 dem Bf. von Se. übertragen und die Diöz.Leoben 1857/59 dem Bm. Se. einverleibt.
Als letzter Fbf. wurde Leopold Schuster (1893-1927) vom S.er Ebf. eingesetzt, sein Nachfolger Ferdinand Stanislaus Pawlikowski (1927-53) wurde bereits vom Papst ernannt. Durch die polit. Veränderungen nach dem Ersten Weltkrieg umfaßt die Diöz. Graz-Se. das gesamte österr. Bundesland Steiermark. Der Name wurde 1963 offiziell in »Graz-Seckau« geändert, die Grenze zum Bm. Marburg/Maribor erst 1964 fixiert.
II.
Der Mangel einer ständigen Bischofsres. bis ins späte 18. Jh. ist der Grund dafür, daß keine Hofordnungen der Bf.e von Se. überliefert sind und auch vom Leben am Se.er Fürstenhof nur wenig bekannt ist. Seit der Gründung 1218 war das abgelegene Se. in der Obersteiermark der nominelle Sitz des Bm.s. Dort befanden sich zwar die Kathedrale und das Domkapitel, eine bfl. Res. gab es aber nicht. Auch die mehrfach erweiterten und in der Barockzeit prächtig ausgestalteten Stiftsgebäude sahen keinen bes. Wohntrakt für den Ebf. vor. Bf. Martin Brenner bestimmte dieursprgl. zum Chorfrauenstift gehörige roman. St. Margarethen-Kapelle, die im 14. Jh. gotisiert und dann als Barbarakapelle bezeichnet wurde, 1595 zur Bischofskapelle und zur Grabstätte der Bf.e von Se.
Zur Bischofsres. wurde schon bei der Bistumsgründung ein Teil der ebfl. Burg Leibnitz bestimmt, wo Ebf. Eberhard II. den »alten Turm« mit einem Teil der Burg an das Bm. übergab. Dieser Sitz lag zwar außerhalb der Diöz., aber nur in geringer Entfernung und relativ zentral in der Mittelsteiermark, die als Wirkungsgebiet der Bf.e vorgesehen war. Nach den Bf.en erhielt zunächst der ihnen übertragene Teil und nach 1595, als Ebf. Wolf Dietrich von Raitenau die Burg an das Bm. schenkte, die gesamte Anlage den Namen Seggau. Bis zur Verlegung des Bischofssitzes nach → Graz 1786 istLeibnitz-Seggau, das großzügig ausgestaltet wurde, als Hauptres. der Bf.e anzusprechen.
Neben dem Se.er Hof im Kaiviertel der Stadt S. spielte der Bischofshof in → Graz schon seit dem 13. Jh. eine wichtige Rolle. Otakar, der letzte Sproß der Bgf.en von → Graz aus dem Geschlecht der Udalrichinger, schenkte 1254 sein Haus und das angrenzende Geidorf dem Bm. Bf. Wernhard kaufte 1274 dazu ein weiteres Haus von einem Grazer Kaufmann, das in den folgenden Ausbau zum Bischofshof einbezogen wurde. 1287 wurde dessen Kapelle zu Ehren Johannes des Täufers geweiht. Fresken aus dieser Bauzeit, die durch einen Bombentreffer 1944 freigelegt wurden, sind dieältesten Malereien in → Graz. Für den im frühen 14. Jh. erweiterten Bischofshof begegnet 1327 erstmals die Bezeichnung curia episcopalis. Bei einem weiteren Umbau Mitte des 15. Jh.s wurde die Tafelstube zur Kapelle umgestaltet. Vor der Verlegung des Bischofssitzes nach → Graz ließ Fbf. Josef Adam Gf. Arco durch den Grazer Baumeister Joseph Stengg 1781/82 einen Erweiterungsbau errichten, dessen klassizist. Portal bis zur Zerstörung 1944 das ebfl. Wappen zeigte, das Arco anläßl. der ihm zugesicherten Erhebung zum Metropoliten anbringen ließ. 1955wurde das Bischofspalais am Bischofsplatz 4 um ein drittes Stockwerk erhöht.
Als Sommersitz diente den Bf.en die Burg Wasserberg bei Knittelfeld am Zusammenfluß von Ingering und Gaal, die Bf. Wernhard um 1275 auf Dotationsgut des Bm.s errichten ließ. Nach den Inhabern wurde sie auch als »Seckauburg« (Seccoburch 1261 und 1277) bezeichnet. Die Burg, auf der die Bf.e wiederholt urkundeten, wurde von Se.er Ministerialen als Bgf.en verwaltet und im 15. Jh. zum Schloß umgebaut. Nach der Besetzung durch die Ungarn 1482 und der Rückgewinnung war sie 1555-90 verpachtet. Bf. Martin Brenner, der die Burg ausgestalten ließ, lehnte den ihm von Ebf.Wolf Dietrich von S. angebotenen Tausch gegen die Burg Leibnitz ab, da ihm Wasserberg viel wertvoller erschien. Im 17. Jh. diente Wasserberg, das als Lustschloß ohne Wehrcharakter beschrieben wird, den Bf.en als Sommersitz und Jagdschloß. Nach großzügigen Renovierungsarbeiten 1691-1725 und 1739-44 wurden Burg und Herrschaft Wasserberg 1844 an den Sensengewerken Max Seßler verkauft. Heute gehört das Schloß der Zisterzienserabtei Heiligenkreuz in Niederösterreich.
Lavant, Bf.e von (ab 1858/59 Marburg/Maribor)
I.
S.er »Eigenbistum« in Unterkärnten, zur Gänze innerhalb der Erzdiöz. S. gelegen, nicht reichsunmittelbar.
Als die Auseinandersetzungen mit den Bf.en von Gurk ihren Höhepunkt erreichten, errichtete Ebf. Eberhard II. im abgelegenen Ort St. Andrä im Unterkärntner Lavanttal 1225 ein Augustiner Chorherrenstift, das als erster Schritt zur Bistumsgründung gedacht war. Die Gründung des vierten S.er Eigenbm.s L. mit Sitz in St. Andrä war 1228 abgeschlossen. Der Bf. von L., der so wie die anderen Eigenbf.e vom S.er Ebf. ausgewählt, eingesetzt, geweiht und mit den Regalien belehnt wurde, mußte in Gegenwart des S.er Domkapitels dem Ebf. huldigen und ihm den Treueid leisten. Der Bf. von Gurk erhielt damiteinen Konkurrenten in der Nachbarschaft, der in relativ geringer Entfernung von ihm residierte. Wg. seiner bescheidenen Ausstattung und seiner abseitigen Lage wurde L. verächtl. als »Winkelbistum« oder »Zwetschgenbistum« bezeichnet. Es nahm unter den vier S.er Eigenbm.ern eindeutig den letzten Rang ein. Die Augustiner Chorherren des Stiftes, die zugl. das L.er Domkaptitel bildeten, besaßen ledigl. das Recht, selbst den Propst zu wählen, allerdings nur aus den Mitgliedern des S.er Domkapitels. Das anfangs nur mit vier Chorherren besetzte Stift wurde 1234 besser ausgestattet. Ihmgehörten seit damals acht Priester, zwei Diakone, zwei Subdiakone und zwei Akolythen an.
Der erste Bf. von L., Ulrich (1228-57) war vorher Pfarrer von Haus im Ennstal und Kaplan des Ebf.s. Ihm folgten eine Reihe von Ordensleuten aus dem benediktin. Mönchtum, die teilw. auf andere größere Bm.er transferiert wurden. Bf. von Konrad von L. wurde 1291 Ebf. von S. Die Grenzen der bescheidenen Diöz. L. wurden erst relativ spät (1244) festgelegt. Zum Sprengel gehörten nur sieben Pfarren in Kärnten und der Steiermark. Am Umfang änderte sich bis zur Diözesanregulierung unter Josef II. (1786) nichts. Der Bf. von L. fungierte aber auch als Generalvikar des S.er Ebf.s für die nahegelegenenPfarren Unterkärntens. Das Archidiakonat blieb im Bm. L. - so wie in Chiemseee - dem Dompropst von St. Andrä vorbehalten.
Seit 1318 wurde auch für die Bf.e von L. gelegentl. der Fürstentitel verwendet und von Ks. → Friedrich III. 1457 reichsrechtl. zuerkannt, obwohl sie keine Rfs.en waren. Im 14. und 15. Jh. nahmen die Bf.e von L. häufig das Amt des Vizedoms von Friesach wahr. An der Wende vom 16. zum 17. Jh. zählte der aus Preußen stammende Bf. Georg Stobäus von Palmberg (1584-1618) zu den wichtigsten Vertretern der Gegenreformation in → Österreich. Einige Bf.e von L. avancierten damals zu Ebf.en von S., Bf.en von → Passau, Seckau oder Chiemsee. Die Bf.e verwalteten indieser Zeit das S.er Archidiakonat für Ober- und Unterkärnten. Durch die josefin. Diözesanreform 1786 wurde Gurk zum eigentl. »Landesbistum« für Kärnten, während der Bf. von L. nur für das Lavanttal und den Völkermarker Distrikt zuständig blieb. Das weststeir. Diözesangebiet wurde 1789 an das Bm. Seckau abgetreten, dafür erhielt L. jene Gebiete in der südl. Steiermark, die bis dahin zum Ebm. Görz und zum Bm. Laibach gehört hatten.
Mit dem Tod des letzten Chorherren zu St. Andrä 1798 hatte das regulierte Domkapitel ein Ende gefunden. Erst 1825 gelang mit Bewilligung Ks. Franz‹ I. die Errichtung eines neuen Domkapitels, das aus einem Dompropst und drei Domherren bestand. Mit der Diözesanregulierung 1857/1859 fielen alle Kärntner Pfarren der Diöz. L. an die Diöz. Klagenfurt; als Ersatz erhielt L. die Seckauer Dekanate südl. der Mur in der Untersteiermark, dem heutigen Slowenien. In Verbindung damit stand die Verlegung des Bischofssitzes von St. Andrä nach Marburg an der Drau (heute Maribor in Slowenien) unter Bf.Martin Slomšek (1846-62), der am 4. Juli 1858 in der Kathedrale zu Marburg inthronisiert wurde.
Durch die Neuordnung nach dem Ersten Weltkrieg fiel das gesamte Diözesangebiet der Diöz. L./Maribor an das Kgr. der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat), das Bm. Maribor wurde zu einem Suffraganbm. des Ebm.s Laibach. Die endgültige Festlegung der Diözesangrenzen erfolgte erst 1964, als die bis dahin von Marburg/Maribor administrierten Pfarren der Diöz.n Graz-Seckau, Klagenfurt-Gurk und Steinamanger-Szombathély endgültig dem Bm. Maribor zugeteilt wurden.
II.
Die Bf.e von L. unterhielten an ihrem Bischofssitz St. Andrä nur eine bescheidene Res., die durch die geringe Ausstattung des Bm.s aber auch durch die häufige Abwesenheit der Bf.e im Dienst des S.er Ebf.s oder der → Habsburger bedingt war. Hofordnungen der Bf.e sind nicht bekannt, auch zum höf. Leben in St. Andrä bzw. auf Burg Lavant in Friesach finden sich nur wenige Hinweise. Die ersten Bf.e treten fast durchwegs im Gefolge der S.er Ebf.e auf. Bf. Konrad überließ nach seiner Wahl zum Ebf. von S. seinem Nachfolger Heinrich 1291/93 neben zusätzl.Einkünften auch einen Teil des Petersberges in Friesach als Res. 1293 wird erstmals die Burg L. urkundl. gen. Sie bildete ursprgl. einen Teil der großen Burganlage auf dem Petersberg, der für den Bedarf der L.er Bf.e abgetrennt und ausgestaltet wurde. Sie bestand aus einer Vorburg mit Speicherbau und einer Hauptburg mit Küche, repräsentativen Wohntrakten an drei Seiten und einem Turm, der in die Stadtmauer einbezogen war. Die ursprgl. frei stehende Kapelle wurde im 14. Jh. in den Neubau des Westtrakts eingebunden. Die bfl. Wohnräume befanden sich im Nordtrakt, der im 14. Jh. neu gestaltet und mit einer aufwendigen Hoffassade ausgestattet wurde.
Im 14. Jh. bildete die Burg L. die Hauptres. der Bf.e, die teils als Generalvikare der S.er Ebf.e, teils als Vizedome von Friesach fungierten und sich fast ständig in der Stadt aufhielten. Im 15. und 16. Jh. wurden die Aufenthalte der L.er Bf.e in Friesach zwar seltener, aber noch 1561 wurde die Burg L. unter Bf. Martin Herkules Rettinger als zweite Res. baul. umgestaltet. Im 16. und 17. Jh. stand die Burg unter der Verwaltung von Pflegern, an die sie teilw. verpachtet war. Nach dem Brand der Stadt Friesach 1673 wurde Burg L. nicht mehr hergestellt und verfiel, obwohl die Bf.e vom frühen18. Jh. bis zur Säkularisation 1803 S.er Vizedome in Friesach waren. Für diese Aufgabe stand ihnen in Friesach die Propstei St. Mauriz und Magdalena zur Verfügung, die ihnen 1780 formell verliehen wurde.
Quellen
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