Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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BREMEN, EBF.E VON

I.

Erzstift mit Virilstimme im Reichsfürstenenrat, zum Niedersächsischen Reichskreis gehörig. Die Gründung und Anfänge von B. mit einer Weihe Willehads zum Bf. 787, einer 789 geweihten St. Petri-Kirche, einem im Zusammenhang mit dem Paderborner Treffen 799 oder um 805 mit der Erhebung Willerichs gegründeten Bm., das zunächst → Köln unterstellt war, einer Vereinigung mit Hamburg 848/49 durch die Person von Ansgar und der anschließende Weg zum Ebm. sind unklar und z. T. umstritten. Im 10. Jh. wurden unter Adaldag (937-88) wichtige organisator. Grundlagenim Ebm. geschaffen ebenso wie die Beziehungen zum Kgtm. verstärkt. Im 11. Jh., nachdem der Sitz von Hamburg nach B. verlagert war, erreichte dieses einen Höhepunkt mit einem geistl. Einflußbereich bis nach Skandinavien und unter Adalbert (1043-72) große polit. Bedeutung im Reich. Die 947 eingerichteten skandinav. Suffraganbm.er → Schleswig, Ripen, Aarhus gingen jedoch durch die Gründung des Ebm.s Lund 1104 verloren. Im späten MA verblieben nur noch die im 12. Jh. wiederbelebten Bm.er → Lübeck, → Ratzeburg und → Schwerin in der Kirchenprovinz, ohne daßdie Metropolitanrechte deutl. zur Geltung gebracht werden konnten. Die Probleme mit dem 1140 wiederhergestellten Domkapitel von Hamburg um den Einfluß bei der Wahl des Ebf.s und die Organisation der Erzdiöz. wurden 1323 durch Kompromiß gelöst. Seitdem erscheint in der ebfl. Titulatur nur noch B., wie dies jedoch auch schon im 11. Jh. unter Bezelin und Liemar begegnet.

Für die weltl. Herrschaft der Ebf.e von B. bot neben der Immunität und den später in Frage gestellten Rechten in B. selbst auch die dem ebfl. Vogt von Otto I. verliehene Grafenengewalt einen Ansatzpunkt. Im 11. Jh. wurde unter Bezelin und bes. Adalbert - z. T. nur vorübergehend - einiger Besitz hinzu erworben (u. a. Herrschaft Lesum). Die durch Ebf. Hartwig I. 1144 an das Erzstift gelangte Gft. Stade, zwischenzeitl. an die → Welfen verloren, fiel 1227 und endgültig durch den Vertrag mit Otto von Lüneburg 1236 an B. Sie war der wichtigste territoriale Zugewinn im 13. Jh. Dasspätere Amt Wildeshausen, bereits 1229 zu Lehen aufgetragen, gelangte 1270 an das Erzstift, geriet jedoch durch Verpfändungen im 15. Jh. unter münsterschen Einfluß. Im Zuge des Landesausbaus im 12. Jh. war eine Erschließung der Marschengebiete und Besiedlung von Bruchland erfolgt, auch mit Hilfe holländ. Kolonisten. Der ebfl. Einfluß in den Wesermarschen und bes. links der Weser wurde aber durch die Auseinandersetzung mit den Stedingern geschwächt, deren Unterwerfung 1234 zwar Ausdruck des ebfl. Willens zur Herrschaftserweiterung und -intensivierung war, aber mehr noch den Gf.en von → Oldenburg zugute kam. Schwierig war die Durchsetzung der Herrschaft ebenso in der Elbmarsch, wo die 1275 und 1306 besiegten Kehdinger relativ selbständig blieben und keine Eingliederung gelang. An der Küste wehrten sich die Wurster Friesen lange erfolgreich und standen allenfalls in loser Abhängigkeit zum Erzstift; erst nach einer entscheidenden Niederlage 1524 mußten sie die brem. Landeshoheit anerkennen. Im Land Hadeln konnten die Ebf.e nicht die schwache lauenburg. Landesherrschaft zu ihren Gunsten nutzen, sondern vergrößerte sich der Hamburger Einfluß. Jenseits der Elbe gehörte immerhindie Haseldorfer Marsch bis zur Abtretung an die Gf.en von → Holstein 1379 zum Erzstift. Das B. bereits von Heinrich IV. zuerkannte, 1147 von Heinrich dem Löwen gewonnene, 1180 erneut B. zugesprochene Dithmarschen stand seit der Schlacht von Bornhöved (1227) bis zum Untergang der Bauernrepublik und dem Übergang an Schleswig-Holstein 1559 ebenfalls nominell unter ebfl. Oberhoheit. Allerdings besaß es auch über seine eigenen Vögte bzw. das Kollegium von Richtern und Ratgebern sowie die Landesversammlung eine selbständige Stellung. Im wesentl.beschränkte sich das Territorium des Erzstifts somit auf den Binnenraum zw. Unterweser und Elbemündung, da neben dem Land Hadeln lange Zeit auch Wursten sowie das zu Hamburg gehörige Amt Ritzebüttel auszuklammern sind und die nominell zum Erzstift gehörigen Bauerngemeinden auf den Marschen relativ selbständig blieben. Links der Weser gehörten ledigl. das Vieland sowie das Amt Thedinghausen längerfristig zum Erzstift, während alle anderen größeren Erwerbungen verloren gingen. So blieb auch die 1421 versprochene Herrschaft Delmenhorst zw. den Ebf.en und den Gf.en von → Oldenburgstrittig und fiel schließl. 1496 an → Münster. Die im 13. Jh. geschaffene Kernsubstanz des Erzstifts zw. Weser und Elbe aber wurde gegen die Interessen der benachbarten geistl. und weltl. Herrschaftsträger durch eine intensive Burgenpolitik und andere Mittel zu schützen gesucht und blieb trotz einiger Krisen weitgehend bestehen, bis mit der Annexion 1645 durch Schweden und der Umwandlung in ein säkularisiertes Hzm. 1647 das Erzstift B. aufhörte in der alten Form zu existieren.

II.

Das ursprgl. Zentrum der Bischofsherrschaft in der Kathedralstadt war schon im 13. Jh. gefährdet, da sich B. mehr und mehr verselbständigte. An die Stelle dieses Standorts trat daher schon in dieser Zeit, insbes. nach dem endgültigen Erwerb der Gft. Stade 1236, in stärkerem Maße das in der Mitte des Territoriums gelegene Vörde (Bremervörde). Dennoch wurden weiterhin etl. Urk.n in B. ausgestellt und trat erst nach den Konflikten von Stadt und Stadtherr 1366 Vörde als Res. und spätere ordinair hoffstatt (1610) bes. in Erscheinung, ohne daßdie stadtherrl. Ansprüche in B. aufgegeben wurden. Zudem blieb die ebfl. Reiseherrschaft bis ins 17. Jh. bestehen und es ist zu bedenken, daß einige Ebf.e auch andere Hochstifter innehatten und daher ihren Standort häufiger wechseln mußten.

Ein ebfl. Hofgericht ist im späten MA mehrfach als Gerichtsstand für Inhaber von Amts- und Dienstlehen bei Streitigkeiten untereinander und anderen Angelegenheiten ebfl. Amtsträger bezeugt, so 1337 für Burgmannen. Darüber hinaus bezog es sich auf Rechtsstreitigkeiten der Stände. Der Begriff des Hofgerichts wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s dann speziell auf zwei 1517 beschlossene jährl. Gerichtstage angewandt, die nicht in Vörde, sondern in den Städten B. und Stade stattfanden.

Bei der Verwaltung des Erzstifts ist schon im hohen MA die Mitwirkung einer Gruppe von Ministerialen zu erkennen, die als Vorläufer ebfl. Räte angesehen worden sind. In späterer Zeit sind unter den Räten des Ebf.s diejenigen, die nur bei Bedarf »von Haus aus« beigezogen wurden, von den um 1517 erwähnten dagelickes hoffreden zu unterscheiden, die ständig am ebfl. Hof weilten. Im 14. Jh. setzte auch bereits eine Formierung der Stände ein, deren Ansprüche auf Mitwirkung im 15. Jh. zu Versuchen deutl. Kompetenzabgrenzung führte und von der Ausbildung neuerInstitutionen auf beiden Seiten begleitet war. Eine eigene Hofverwaltung neben der Landesverwaltung ist jedoch erst seit Heinrich von Sachsen-Lauenburg (1567-85) deutl. sichtbar.

Der ebfl. Vogt der Res. Vörde, im 14. Jh. bereits als Amtmann bezeichnet, wurde im 15. Jh. und 16. Jh. neben seiner lokalen Funktion zum zentralen Stiftsamtmann und Landdrosten, der in etl. Regierungsangelegenheiten mit herangezogen wurde. Der auf eine Wiedergewinnung ebfl. Rechte bemühte Johann Rode (1497-1511), unter dem auch eine Münztätigkeit in Vörde belegt ist, bestellte für die Verwaltung der Einkünfte der Burg, so der vom Zolleinnehmer abgelieferten Zölle, einen Rentmeister. Dieser zählte ebenfalls zu den ebfl. Räten und übernahm teilw. zentrale Aufgaben. Die Konsolidierung derFinanzen war um 1500 eine vordringl. Aufgabe, war doch das gesamte 15. Jh. von einer ebfl. Schuldenwirtschaft geprägt. Die ebfl. Kammer, die als zentrale Finanzverwaltungs-stelle diente, gehörte nach 1566 zum Bereich der geheimen Sphäre mit hinzu. Für sie wurde seit dieser Zeit ein Kammermeister bestellt. Ebenso wie die Kammer war er durchaus nicht ständig an den Standort Vörde gebunden, sondern stand dem Ebf. anscheinend auch an anderen Orten zur Verfügung.

Ein Archiv könnte schon im 13. Jh. existiert haben. Im Hinblick auf die Kanzlei ist im registrum bonorum ecclesiae Bremensis um 1500 nur von Sekretären des Ebf.s, aber noch nicht von einem Kanzler die Rede. Als Vorsteher der ebfl. Kanzlei ist ein Kanzler erstmals i. J. 1509 unter Johann Rode nachzuweisen. Der betreffende Amtsträger reiste in der ersten Hälfte des 16. Jh.s mit den Ebf.en an unterschiedl. Orte mit. Die Kanzlei, die im 16. Jh. gerichtl. Kompetenzen hinzu gewann, sollte nach der Kanzleiordnung von 1593 außerdem mit drei Sekretären, drei Konzipisten undzwei Kopisten besetzt sein. Einer der Sekretäre hatte auch die Funktion des im Vörder Register um 1500 erwähnten Gerichtsschreibers inne. Ferner nennt diese Quelle einen Hausschreiber mit der Aufgabe, die grundherrl. Einnahmen zu verzeichnen. Ob der 1567 und 1634/35 genannte Küchen- und Kornschreiber mit letzterem ident. war, sei dahingestellt.

Ein Hofmeister existierte im Erzstift B. im gesamten Untersuchungszeitraum nicht. Einen ebfl. Truchsessen (dapifer) zur Zeit Adalberts erwähnt bereits Brunos Buch vom Sachsenkrieg. In einem Diplom von 1186 erscheinen die von Ministerialen besetzten (Haupt-) Hofämter, neben denen auch seit dem 12. Jh. von Edelfreien besetzte Erzhofämter existierten. Ihre Inhaber traten jedoch nur bei zeremoniellen Akten wie dem ebfl. Einritt in B. in Erscheinung. Die genannten ministerial. Ämter von Kämmerer, Marschall, Truchseß und Mundschenk wurden - was auch noch um 1500 galt - nacheiner Urk. → Friedrichs II. von 1219 beim Tode eines Ebf.s nicht vakant. Sie scheinen zudem bereits um 1200 erbl. gewesen zu sein, was für die übrigen Hofämter erst um 1500 zu belegen ist. Eine Aufzählung von 1420 enthält insgesamt acht Hofämter, näml. des Drosten, Marschalls, Schenken, Puttikers, Kämmerers, Küchenmeisters, Brotspenders sowie das Fronenamt. Ein Küchenmeister für die 1270 belegte ebfl. Küche läßt sich bereits seit 1282 nachweisen; das aus dem Schenkenamt abgespaltene Puttikamt ist urkundl. nur 1417 erwähnt. Das für das Ansagen zuständige Fronenamt ist wohl mitdem seit 1306 belegten Fronboten- und Heroldsamt gleichzusetzen. Nach dem registrum bonorum um 1500 hatten die Inhaber all dieser Hofämter einen Treueid zu leisten.

Auf ein sonstiges größeres ebfl. Gefolge (familiaritas) bei der Reiseherrschaft deutet schon der Bericht Adams von Bremen im 11. Jh. zu Adalbert hin. Für das späte MA wurde eine Eulenspiegel-Episode zum Anlaß genommen, um auf ein dageliges hoffgesinde von 16 Rittern und Knappen am Hof zu schließen. Eine Verpflegung des Personals aus der ebfl. Küche läßt sich aus einer entspr. Bedingung bei der Bestallung des Drosten zu Vörde von 1500 erschließen. Im registrum bonorum um 1500 ist davon die Rede, daß der Ebf. sein Hofgesindeund ebenso den Drosten und seine drei Diener bzw. Knappen kleiden lasse. Zum ebfl. Personal gehörten nach den Küchenregistern von 1566-68 u. a. Hausvogt, Koch, Küchenjungen, Backmeister, Bäkkerknecht, Weinschenk, Müller, Fischer, Pförtner, der Wachtmeister mit acht Fußknechten, Wallmeister, Büchsenmeister u. a.; in dieser Zeit wurden jeden Tag ungefähr siebzig Personen auf der Burg verköstigt.

Die Ausstrahlung des brem. Hofes, seine Bedeutung in Geistesleben, Kunst und Kultur im späten MA läßt sich nur teilw. ermessen. Immerhin tritt im 13. Jh. Ebf. Giselbert von Brunckhorst als Mäzen in Erscheinung, dem Heinrich Frauenlob ein Lobgedicht widmete. Die Ausstattung der kleinen ebfl. Nebenres. Hagen mit ausdrucksstarken Malereien aus dem beginnenden 16. Jh. und späterer Zeit deutet auf eine ähnl. repräsentative Ausstattung der leider nicht mehr erhaltenen anderen Wohnsitze in B. und Vörde hin. Ebf. Johann Rode gewann auch 1502 Cord Poppelken als Baumeister für die Umgestaltung desDoms; in Verbindung mit ihm arbeitete die Bildhauerwerkstatt der Brabender am Dom in B. Die aufwendige Gestaltung von Festen ist ebenfalls partiell belegt, z. B. durch Ebf. Burchard Grelle 1335 anläßl. der Wiederauffindung der Reliquien von Cosmas und Damian in B. mit einem glänzenden Turnier oder durch Ebf. Albert von Braunschweig i. J. 1360 mit einem aufwendigen Festmahl. Einen Anlaß zu erzstift. Repräsentation boten neben feierl. Einzügen der Ebf.e in B. speziell Besuche auswärtiger Herrschaftsträger und wichtiger kirchl. Personen wie des Kardinallegaten Raimund von Gurk in B.1504.

Quellen

Chroniken der deutschen Städte, 37: Bremen, 1968. - Geschichtsquellen des Erzstifts und der Stadt Bremen, 1841. - Johannis Rode, 1926. - Regesten der Erzbischöfe von Bremen, 1-2/1, 1937-53. - Bremisches Urkundenbuch, hg. von Dietrich R. Ehmck u. a., Bd. 1-7, Bremen 1873-1993.

1200 Jahre St. Petri-Dom, 1989. - Aschoff, Hans-Georg: Bremen, Erzstift und Stadt, in: Die Territorien des Reichs, 3, 1991, S. 45-57. - Elfers, August: Das Erzstift Bremen im Zeitalter der Reformation, in: Stader Archiv 19 (1929) S. 3-52; 20 (1930) S. 3-15. - Geschichte des Landes zwischen Elbe und Weser, 1995. - Geschichte Niedersachsens, 2,1, 1997. - Lehe 1926. - Lorenz, Gottfried: Das Erzstift Bremen und der Administrator Friedrich während desWestfälischen Friedenskongresses. Ein Beitrag zur Geschichte des schwedisch-dänischen Machtkampfes im 17. Jahrhundert, Münster 1969. - May, Otto Heinrich: Untersuchungen über das Urkundenwesen der Erzbischöfe von Bremen im 13. Jahrhundert (1210-1306), in: Archiv für Urkundenforschung 4 (1912) S. 39-112. - Merker, Otto: Die Ritterschaft des Erzstifts Bremen im Spätmittelalter. Herrschaft und politische Stellung als Landstand (1300-1550), Stade 1962. - Rüther, Heinrich: Der Burgenbau als Mittel zur Befestigungder Landeshoheit im Erzstift Bremen, in: Jahrbuch der Männer vom Morgenstern 22 (1925/26) S. 68-74. - Rüther 1940. - Schleif, Karl H.: Regierung und Verwaltung des Erzstifts Bremen am Beginn der Neuzeit. Eine Studie zum Wesen moderner Staatlichkeit, Hamburg 1972 (Schriftenreihe des Landschaftsverbandes Stade, 1). - Trüper, Hans G.: Ritter und Knappen zwischen Weser und Elbe. Die Ministerialität des Erzstifts Bremen, Stade 2000 (Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen undVerden, 12).