Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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PFALZ (RHEIN, PFGFT. BEI, PFGF.EN BEI)

I.

Pfgf.en bei Rhein (erstmals 1131: comes Palatinus de Reno), Rfs.en; Erztruchsesse des Hl. Röm. Reiches; seit 1214 Hzg.e in → Bayern; Reichsvikare am Rhein, in Schwaben und in den Landen des fränk. Rechts; Kfs.en (ständig seit 1356); Kg. (1400-10).

Für die - teilw. mit dem alten kgl. Amt verbundenen - bes. Vorrechte der Pfgf.en in der Reichsverfassung fehlen zeitl. fixierte Nachrichten; spätestens in der ersten Hälfte des 13. Jh.s wird ihre ältere Zuständigkeit als Richter über den Kg. sowie für die Vertretung bei Abwesenheit jenseits der Alpen und bei Thronvakanz ganz deutlich. Im Thronstreit von 1198 betonte der Papst die Wichtigkeit der pfgfl. Stimme für die Königswahl. Im Sachsenspiegel wurde um 1230 bereits die bes. Stellung des Pfgf.en als erstem unter den weltl. Königswählern bezeugt und ausdrückl. mit der Erztruchsessenwürdeverbunden.

In den hundert Jahren zw. 1150 und 1250 vollzog sich in der Geschichte der rhein. Pfgft. der entscheidende Wandel vom kgl. Amt zum Territorium. 1155/56 belehnte Ks. Friedrich I. seinen Stiefbruder Konrad von Staufen mit der zuvor an wechselnde Familien gelangten Pfgft. und erhob ihn zum Rfs.en. Zum pfgfl. Amts- und Hausgut erhielt er größere Teile des sal. Erbes am nördl. Oberrhein mit Alzey. Hinzu kamen Lehnsrechte und Vogteirechte über → Speyer, → Worms, → Lorsch und den Odenwald. Damit verschob sich der Schwerpunkt der rhein. Pfalzendgültig an den nördl. Oberrhein. Neben Bacharach wurden Alzey, Neustadt an der Haardt und v. a. das wohl noch durch Konrad gegründete Heidelberg zu den Zentren des werdenden Territoriums. Mit dem Übergang der Pfgft. an Heinrich d. Ä., einen Sohn Heinrichs des Löwen, ging die Pfgft. 1195 der stauf. Hausmacht verloren. Doch in ihrer verfassungsrechtl. Stellung blieb sie noch so stark ans Kgtm. gebunden, daß sie nach dem kinderlosen Tode des → Welfen Heinrich d. J. 1214 durch Ks. → Friedrich II. den Wittelsbachern übertragen werden konnte. Ludwig I. übernahm die Pfgft.zusätzl. zum → bayer. Hzm. vormundschaftl. für seinen Sohn Otto II., der mit der welf. Erbtocher Agnes verlobt wurde. Seit seiner Volljährigkeit herrschte Otto II. (1228-53) in der Pfalz wie in → Bayern. Nach seinem Tod wurde 1255 → Bayern geteilt. Die Pfgft. und die westl. oberen Teile von → Bayern übernahm der älteste Sohn Ludwig II., der 1268 seinen dortigen Besitz v. a. auf dem Nordgau durch das Erbe Konradins erhebl. erweitern konnte. Bereits 1257 wirkte Ludwig II., aufgerückt in die Reihe der einflußreichsten Rfs.en, als Kfs. an derKönigswahl mit; 1273 gelang es ihm durch sein Eintreten für → Rudolf von Habsburg, das pfälz. Wahlrecht abzusichern und auch weiterhin gegen bayer. Ansprüche zu behaupten. Unter seinen Söhnen Rudolf I. (1294-1319) und → Ludwig dem Bayern, der bis 1329 ebenfalls Pfgf. war, kam es zu einem langjährigen Erbstreit, in dem sich → Ludwig der Bayer zunächst fast ganz durchsetzen konnte, zumal er 1314 zum Kg. aufgestiegen war. Erst der Hausvertrag von Pavia 1329 konnte diese Nachfolgekrise beenden: Den Nachkommen → Rudolfs I. wurden die pfälz. Landesowie der größere Teil des bayer. Nordgaus (Oberpfalz zw. → Regensburg und Fichtelgebirge) zugesichert. Die seitdem für einen Wechsel zw. der pfälz. und oberbayer. Lande bestimmte Kurwürde konnte Ruprecht I. (1329/53-90) mit Hilfe → Karls IV. 1356 endgültig allein für die Pfälzer sichern. Unter ihm gewann die Pfalz durch Neuerwerbungen Gebiete mit relativ geschlossener Herrschaft. v. a. durch Reichspfandschaften kamen die Reichsstädte am unteren Neckar Mosbach, Eberbach, Sinsheim und Neckargemünd sowie am linken nördl. Oberrhein Germersheim, Annweiler mit dem Trifels,Kaiserslautern, Oppenheim und Ingelheim mit dem zugehörigen Reichsland an die Pfalz. Wichtige territoriale Gewinne waren neben Bretten das Hunsrückterritorium der Raugf.en mit Simmern und die Hälfte der Gft. Zweibrücken (→ Pfalz-Simmern-) Zweibrücken) mit → Bergzabern. Ruprecht II. versuchte in der sog. Rupertinischen Konstitution von 1395, die Primogenitur festzulegen. Damit ergänzte er die schon 1368 festgeschriebene Unteilbarkeit der integralen Bestandteile des Landes, des späteren Kurpräzipuums. Nach dem Tod des 1400 zum Kg. gewählten → Ruprecht III.(1398-1410), der 1408 seinem Sohn Ludwig die Reichslandvogtei im Elsaß verschaffte, wurde das Land jedoch unter den vier Söhnen aufgeteilt. Ludwig III. (1410-36) erhielt als der älteste überlebende Sohn das Kurrecht und mit dem ungeteilten Kurpräzipuum das Hauptterritorium. Neben dieser Kurpfalz entstanden die Seitenlinien → Pfalz-Zweibrükken-Simmern, → Pfalz-Mosbach und Pfalz- → Neumarkt. Erstere verzweigte sich nach der Beerbung der Gft. Veldenz (→ Pfalz-Veldenz) 1444 nochmals in die Linien → Pfalz-Simmern und → Pfalz-Zweibrücken-Veldenz. Pfalz- → Neumarkt fiel 1448 an → Pfalz-Mosbach, das seinerseits 1499 von der Kurpfalz beerbt wurde.

Die zentrale Figur unter den Pfgf.en des 15. Jh.s ist Friedrich I. der Siegreiche (1449/51-76), der die Vormundschaft für seinen Neffen Philipp erlangte, diesen 1451 in der röm.-rechtl. Form der arrogatio adoptierte, damit auf Lebenszeit in die vollen Rechte seines Mündels eintrat und gegen die anderslautenden reichsrechtl. Bestimmungen der Goldenen Bulle und daher ohne Zustimmung des Ks.s die Herrschaft und den Kurfürstentitel übernahm. In insgesamt sechs erfolgr. Kriegen leistete er den wichtigsten Beitrag zur territorialen Verdichtung des Territoriums und seinerVorherrschaft im Reich. Unter Philipp dem Aufrichtigen (1476-1508) war der absolute Höhepunkt der pfälz. Territorialausdehnung zu verzeichnen, als 1499 die Mosbacher Lande heimfielen. Der durch Philipp in offenem Bruch mit den Hzg.en von → Bayern-Landshut 1499 geschlossene Erbvertrag provozierte jedoch den am Rhein wie in → Bayern äußerst verlustreichen Landshuter Erbfolgekrieg, als 1504 der Erbfall eintrat. Damit erlebte die Pfalz ihren größten Niedergang als Territorialmacht.

II.

Bis zum Vertrag von Pavia 1329 lagen die bevorzugten Aufenthaltsorte der Pfgf.en in den bayer. Besitzungen. In den pfälz. Gebieten wurde Heidelberg am häufigsten aufgesucht. Mit Beginn der territorialen Selbständigkeit der Pfgft. und unter der gemeinsamen Regierung Rudolfs II. (1329-53) und seines jüngeren Bruders Ruprecht I. (1329-90) waren Neustadt und Heidelberg die Hauptorte. Bes. seit dem Beginn von Ruprechts Alleinherrschaft 1353 lag Heidelberg an der Spitze seiner Aufenthaltsorte, mit großem Abstand gefolgt von Germersheim und weiteren Orten mitzentralörtl. Funktionen wie Bacharach, Amberg, Neustadt und Alzey. In dieser Zeit gab es eine erste Blüte des Hofes, wobei Heidelberg eine zunehmende Rolle für das Festwerden und die Zentralisierung der Herrschaft bekam. Hier wurden nicht nur die meisten Urk.n ausgestellt, sondern auch die hohen kirchl. Feiertage verlebt, polit. Handlungen vollzogen und Turniere veranstaltet. Die Zahl der Bediensteten für die tägl. Versorgung des Herrschers und seiner Familie schloß sich um 1380 zur Bruderschaft des hovegesindes off der burge zusammen, die sich nach der Res. Heidelbergbenannte.

Während der zweiten Hälfte des 14. Jh.s etablierten sich im oberpfälz. Amberg Filialhöfe der pfälz. Kurprinzen, die dort als Statthalter der pfälz. Lande zu Baiern selbständig hofhielten.

Die europ. Bedeutung und Ausstrahlung des pfälz. Hofes wird bes. nach dem Kgtm. → Ruprechts III. in polit. hochrangigen Heiratsverbindungen deutlich: Ludwig III. war in erster Ehe mit Blanka von England, in zweiter Ehe mit Mathilde von Savoyen verh., deren Sohn Ludwig IV. mit Margarethe, wiederum einer savoy. Prinzessin, verh. war. Diese war über ihre Mutter mit dem burgund. Herzogshaus verwandt, und ihr Vater stieg 1439 als Felix V. zum Gegenpapst der Konzilspartei auf.

Die pfälz. Erbhofämter waren im 14. Jh. bereits zu reinen Ehrentitel und Erblehen bestimmter Familien geworden und weder für den Hof noch für die Territorialverwaltung von Bedeutung. An ihre Stelle traten Hofmeister, Marschall, Kammermeister, Truchseß und Schenk als oberste Hofbeamte. Seit dem 13. Jh. war der Hofmeister der höchste und wichtigste der hohen Amtsträger. Er organisierte und kontrollierte die Hofhaltung und war nach dem Landesherrn oberster Richter. Spätestens 1397 wird eine Funktionsdifferenzierung des seit den 60er Jahren des 14. Jh.s doppelt besetzten Hofmeisteramtesfaßbar, als sich das Amt des Haushofmeisters abspaltete. Während dieser für die fsl. Hofhaltung und Versorgung des Hofes verantwortl. war, konnte sich der Hofmeister auf seine immer wichtiger werdenden polit. Aufgaben konzentrieren. Der Kammermeister war im 14. Jh. noch in erster Linie für die persönl. Bedürfnisse des Fs.en in Fragen der Finanzen und Wertgegenstände zuständig; erst im 15. Jh. wurde dieses reine Hofamt auf die Territorialverwaltung ausgedehnt.

Ein nicht festumrissener, engerer Kreis von Personen in der Umgebung des Herrschers stand dem Landesherrn als beratendes Gremium zur Seite, für das in der ersten Hälfte des 14. Jh.s die Bezeichnung Rat geläufig wurde. Ihm wurde auch die Schiedsgerichtsbarkeit übertragen. Da es in der Kurpfalz - abgesehen von der Oberpfalz - nie zu organisierten Landständen kam, war hier wohl auch die Anlaufstelle für die Wünsche und Interessen des Landes. Dem Rat gehörten die wichtigsten Vasallen der Pfgf.en und einige der obersten adeligen Hofbeamten an, wobei der Hofmeister eine führende Rolle spielte.Seit dem späten 14. Jh. drangen hier auch bürgerl. Gelehrte vor, v. a. aus der 1386 von Ruprecht I. gegründeten Heidelberger Universität. Im Laufe des 15. Jh.s bildete sich - gefördert durch die Regentschaftsräte während der Krankheit Ludwigs IV. und der vormundschaftl. Regierung für Ludwig IV. 1436/42-49 - ein ständiger Hofrat als Zentralbehörde aus. Seinen Kern bildeten - abgesehen von den vier höchsten in Heidelberg ständig lebenden Beamten (Hofmeister, Kanzler, Marschall, Vogt) - vier bis fünf ständige Räte, darunter zunehmend gelehrte Juristen, die die adeligen Lehnsleute in denHintergrund drängten. In wichtigen Angelegenheiten des Territoriums wurden allerdings weitere adelige Räte, die »von Haus aus« dem Landesherrn zu Dienst und Rat verpflichtet waren, hinzugezogen. In Vorbereitung der Hochzeit des Erbprinzen Philipp, der die Oberpfalz als Nebenland weitgehend selbständig regieren und mit seiner Gemahlin einen selbständigen Hof unterhalten sollte, erließ Friedrich I. 1474 eine Hofordnung. Sie diente der Kontrolle des aus der persönl. Umgebung Philipps stammenden adeligen Personals des Amberger Hofes.

Die Finanzverwaltung wurde lange in der Zuständigkeit von Beamten in der Lokalverwaltung belassen. Erst unter der Regierung Friedrichs I. wurden wichtige Schritte hin zu einer zentralen Verwaltung der Finanzen unternommen. Regelmäßig anfallende Ausgaben wurden nicht mehr durch Zahlungen auf die Ämter angewiesen, sondern durch den Kammermeister in Heidelberg geleistet. 1467 wurde eine grundlegende Reform der Einnahmeverwaltung durchgeführt, indem alle Überschüsse der Ämter, die Zölle, Schutzgelder u. a. sowie wohl auch außerordentl. Steuern an die Zentralkasse gingen. Die Rechnungslegung derlokalen Verwaltung wurde von der Zentrale aus jährl. kontrolliert. Mit diesen neuen Funktionen, die der im Hofstaat verankerte Kammermeister nicht mehr alleine tragen konnte, entstanden die neuen zentralen Ämter des Rentmeisters, des Rechenmeisters und des Rechenschreibers, eines spezialisierten Schreibers der Kanzlei. Aus dieser Rechenstube erwuchs später eine eigene Rechenkammer.

Die Anfänge einer pfälz. Kanzlei liegen am Beginn des 13. Jh.s, als ein Heidelberger Kleriker für die Pfgf.en arbeitete. Nach 1226 stand ein Geistl. mit dem Titel Protonotar einer kleinen Anzahl von Schreibern vor. Als Otto II. 1228 seine Herrschaft antrat, wurde vermutl. neben der bayer. Kanzlei eine pfälz. eingerichtet, die sich unter der Regierung seines Sohnes Ludwig II. weiter verfestigte. In der Nachfolgekrise nach dessen Tod gibt es jedoch keine Hinweise mehr für eine selbständige Kanzlei am Rhein. Die pfgfl. Ausfertigungen des 1329 geschlossenen Hausvertrags von Pavia wurde vonSchreibern der Kanzlei → Ludwigs von Bayern hergestellt. Aus diesem Kreis enstand sukzessive eine pfälz. Kanzlei. Die mit Ruprechts allmähl. Regierungsübernahme 1346-49 und v. a. seit seiner Alleinschaft 1353 stark angewachsene Urkundenaustellung führte zum Ausbau einer zentralen Kanzlei in Heidelberg. Geleitet wurde sie durch den obersten Schreiber bzw. den Protonotar, der auch das Siegel führte. Er gehörte zu den engsten Beratern des Fs.en und wurde in die prakt. Gestaltung der pfälz. Politik einbezogen. 1355 begann die Registrierung des Urkundenauslaufs. 1356 wurde derHeidelberger Landschreiber Konrad von Aschaffenburg mit der Anlage des ersten noch erhaltenen Kopialbuchs beauftragt. Eine bes. Funktion erfüllte der Hofschreiber, der vom Fs.en für Schreibarbeiten mehr persönl. Charakters herangezogen wurde. Aus dieser Funktion könnte das spätere Amt des Kammerschreibers (1486) bzw. Kammersekretärs hervorgegangen sein.

Unter → Ruprecht III. begegnet zum ersten Mal der Titel Kanzler. Dies wurde Ende 1400 nach kgl. Tradition der Bf. von → Speyer, Raban von Helmstatt, der über eine gelehrte Ausbildung und jurist. Wissen verfügte. Raban übernahm eine Schlüsselstellung für den Aufbau des kgl. Regierungsapparates und leitete die Politik nach innen wie nach außen. Ihm waren neun Protonotare unterstellt, die neben der Hauptlast der höheren Kanzleiarbeit auch zu den engsten Beratern und Diplomaten des Kg.s gehörten. Von ihnen war nur noch die Hälfte durch mehrjährige prakt. Kanzleierfahrungin die Führungsfunktionen aufgestiegen - Matthias Volz von Sobernheim war der einzige unter den Protonaren Kg. → Ruprechts, der auf jahrzehntelange Erfahrungen in der pfälz. Kanzlei zurückgreifen konnte. Die andere Hälfte zeichnete sich durch universitäre Bildung und jurist. Wissen aus. Herausragendes Beispiel für das gelehrte Element in der pfälz. Rat und Kanzlei ist der um 1400 in Dtl. wohl einzige doctor utriusque iuris Job Vener. → Ruprecht ließ die pfälz. Kanzlei nicht getrennt für den territorialen Bereich weiterführen, sondern in die neueKöngskanzlei hineinwachsen, die etwa das Zehnfache an schriftl. Verwaltungsaufwand seiner territorialen Vorgängerin zu leisten hatte. Allerdings richtete er wie seine Vorgänger Nebenkanzleien für seineSöhne im Elsaß und in der Oberpfalz ein. Nach dem Tod Kg. → Ruprechts stand Raban - nun als kurpfälz. Kanzler - an der Spitze des Gremiums der sieben Räte, das mit dem schwierigen Wechsel der Königsdynastie und der Landesteilung für den reibungslosen Abösung der Fürstenkanzlei von der kgl. Kanzlei zu sorgen hatte.

Unter Friedrich wurde ein ordentl. Hofgericht eingerichtet. 1462 erließ er eine Ordnung für das Hofgericht, nach deren Vorbild die erste erhaltene Ordnung von 1479 entworfen ist. Als Quartembergericht bedurfte es zwar noch der Hilfe des Hofrates, doch in seinem Personal war es nun bereits deutl. von diesem geschieden. Nachdem bereits Ludwig III. gelehrte Juristen als Beisitzer bei Gerichtsverhandlungen herangezogen hatte, wurde der Einfluß der gelehrten Fachleute neben den Adeligen als den traditionellen Beisitzern immer größer. Nach der Hofgerichtsordnung von 1479 sollten von denvorgesehenen sechs Beisitzern (in der Praxis waren es stets mehr) zumindest zwei bis drei jurist. graduiert sein. Erst zu Anfang des 16. Jh.s gelang die seit Friedrich I. angestrebte ständige Beiziehung von jurist. Professoren.

In ihrer finanziellen Leistungskraft und wirtschaftl. Macht galt die Kurpfalz im 15. Jh. als eines der reichsten dt. Territorien. Ein Viertel der Einnahmen erwuchs immer noch aus den Rheinzöllen, hinzu traten 18 Landzölle. Die Hälfte der Einkünfte erbrachten die Ämter, den Rest lieferten zentrale Einnahmen aus den Regalien wie Bergwerken und Münze, aus Forsten, außerordentl. Steuern, Mitgiften sowie durch die während der Kriege eingehenden Lösegelder und Subsidien. Zur Kreditschöpfung (v. a. für die vielen Kriege Friedrichs des Siegreichen) begab sich das Territorium kaum in Abhängigkeitvon den Nachbarn, sondern zog den Adel, die Kl. und Städte heran.

Eine selbständige Münzpolitik in der Pfgft. gab es seit der Zeit Ruprechts I., dem → Karl IV. 1353 seine Münzhoheit bestätigte. Obwohl bereits kurz nach 1200 in Heidelberg Münzen geschlagen wurden, existierten erst seit dem 14. Jh. kontinuierl. Münzprägestätten in Heidelberg, Bacharach, Neustadt und Oppenheim. Ab 1468 war Heidelberg einzige und zentrale Münzstätte.

Für das Leben am Heidelberger Hof, die Hofhaltung und Hofversorgung gibt es aus dem MA weder von städt. noch von fsl. Seite hinreichende einschlägige Quellen. Sicher ist jedoch, daß die in ihrem Zuschnitt immer noch dörfl. Stadt und ihre Bewohner kaum in die Repräsentation des Hoflebens einbezogen waren. Versuche Ruprechts I., das wirtschaftl. Leben Heidelbergs durch eine Messe anzukurbeln, schlugen fehl. Der Hof zog jedoch neben zahlr. Gasthäusern und Herbergen eine Reihe von spezialisierten Gewerben an. Manchen der Maler, Buchmaler (Caspar Radheimer, 1465-79; Lienhard 1480/81) undBuchbinder (Albert Schwab 1447-82), Buchdrucker (Heinrich Knoblochzer), Bildhauer, Büchsenmeister, Goldschmiede und Seidensticker verliehen die Fs.en Besitz unterhalb der Burg, um sie fester an den Hof zu binden. Zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor wurde die Universität, die mit ihren Angehörigen ein Zehntel der Stadtbevölkerung ausmachte.

Von der Universität bezogen die Pfgf.en nicht nur ihre jurist. und theolog. Ratgeber, sondern auch ihre Leibärzte (im 14. Jh. Burchard von Walldorf, Peter de Brega und Hermann Poll aus Wien, im 15. Jh. Gerhard von Hohenkirchen, Heinrich Münsinger, Erhard Knab und Konrad Schelling).

Die wesentl. Impulse für das kulturelle Leben am Hof kamen allerdings von außerhalb der Universität, gingen von den Fs.en selbst aus. Seit dem ausgehenden 14. Jh. wurden hoforientierte volkssprachl. Schriften in Vers und Prosa in kostbar illustrierten Handschriften für die Pfgf.en und ihre Gemahlinnen kopiert, religiöse und fachwissenschaftl. Texte übersetzt. Mit Ludwig III. setzte bereits früh das Interesse für lat. Literatur ein. Die über 150 theolog., jurist. und medizin. Handschriften seiner ansehnl. Bibliothek vermachte er dem Heidelberger Heiliggeiststift, wo sie den HeidelbergerUniversitätsangehörigen zur Verfügung stehen sollten.

Seinen Höhepunkt erlebte das höf. Leben unter Friedrich I. und Philipp. Diese zogen unter der Leitung des Sängermeisters Johann von Soest (1472-95) einen der besten dt. Chöre an ihre Schloßkapelle, sorgten für hervorragende Orgeln und öffneten ihre Hofkapelle den damals in der Komposition führenden Niederländern. Friedrich, der über eine persönl. Handschriftensammlung von über 100 Bänden, ein Viertel davon antike Klassiker, verfügte, zog als einer der ersten dt. Fs.en seit 1456 humanist. Gelehrte wie Peter Luder, Petrus Antonius de Clapis und den jungen Jakob Wimpfeling anseinen Hof. Mit ihrer neulatein. Publizistik sorgten diese für das Lob und die Legitimation der reichsrechtl. problemat. Stellung des Fs.en.

Dabei wirkten sie zusammen mit dem ebenfalls humanist. interessierten Hofkapellan Matthias von Kemnath († 1476), der sowohl Friedrichs Herkunft als auch dessen Hofhaltung, Politik und Kriegführung in propagandist. Absicht beschrieb. Seine volkssprachige Welt- und Fürstenchronik und die auf der Grundlage seiner Materialien ungefähr gleichzeitig entstandene Pfälzische Reimchronik des Berufssängers und -dichters Michel Beheim sind neben den gegenwartschronist. Aufzeichnungen des Vener-Verwandten Reinbold Slecht († 1430) und in der Speyerer Chronik die beiden einzigen im Umkreis des Hofesentstandenen histor. Werke, die sich der Geschichte der pfälz. Wittelsbacher und ihrer Lande widmen.

Nachdem in der ersten Hälfte des 15. Jh.s bereits der gelehrte kurpfälz. Kanzler Ludwig von Ast frühhumanist. Gedankengut ins Zentrum der pfälz. Regierung gebracht hatte, waren es dann die beiden Kanzler Matthias Ramung (1457-78) und Johannes von Dalberg (1482-1503), die als Förderer eines exklusiven Humanistenkreises wirkten.

Als Fürstenerzieher sind seit Ludwig III. Lehrmeister mit universitärer Bildung nachweisbar, wobei die Theologen gegen Ende des Jh.s von jurist. geschulten Gelehrten verdrängt wurden: Johannes von Frankfurt, Hans Ernst Landschad von Steinach, für Philipp: Peter Brechtel, für dessen Söhne: Adam Werner von Themar (ab 1488) Konrad Celtis (1495/96) und Johannes Reuchlin (ab 1497).

In Umfang und Prachtentfaltung stand die Hofhaltung der Pfgf.en der des kgl. Hofes in nichts nach. Sowohl die eigenen wie die auswärtigen Beobachter sprechen vom königsgleichen Glanz der fsl. Feste, der Repräsentationsbauten und ihrer Ausstattung. Die reichspolit. Bedeutung der Pfälzer Kfs.en führte immer wieder auswärtige Fs.en und andere hochgestellte Gäste nach Heidelberg, für die festl. Empfänge, musikal. und literar. Darbietungen, Gastmähler, Turniere und Jagden ausgerichtet wurden. Philipps Hochzeit, die 1474 in Amberg für weit über 400 adelige Gäste ausgerichtet wurde, bedeuteteden Höhepunkt der weltl. Feste des Hofes. Bes. Beachtung fand das 1481 in Heidelberg gefeierte Turnier, das von der Turniergesellschaft Zum oberen Esel ausgerichtet wurde. Von der großen Anziehungskraft des Heidelberger Hofes für diese Rittergesellschaft, in der ein großer Teil des pfälz. Niederadels versammelt war, zeugt ein Wappenfresko im Chor der Heiliggeistkirche aus der Mitte des 15. Jh.s. Friedrich der Siegreiche ließ hier wie im Schloß und auf dem Schlachtfeld das Gedächtnis an seine überragenden milit. wie diplomat. Erfolge bei Pfeddersheim 1460 und bes.Seckenheim 1462 in Gedenkgottesdiensten, Prozessionen und die Ausstellung verschiedener Erinnerungszeichen regelmäßig feiern. Weitreichende Herrschaftsansprüche repräsentierte Friedrich in dem mit der Darstellung seiner königsgleichen Majestät und fsl. Legitimität illuminierten Lehensbuch von 1471, auf das die ca. 400 mit ihren Wappen verzeichneten Vasallen ihren Treueeid zu leisten hatten.

Quellen

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