Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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Prag, Ebf.e von

I.

Bf.e von P. ab 973-76, ab 1344 Ebf.e. Amtssitz und Res. war stets in P., der Diözesanbezirk umfaßte ganz Böhmen, ab 1344 ohne Nordostböhmen; ab demselben Jahr existierten die Provinzialbezirke Böhmen und Mähren; Suffraganbm.er waren bis zur Mitte des 16 Jh.s → Olmütz und → Leitomischl.

Das Bm./Ebm. war nie ein souveränes Territorium und sein Eigentum an Grund und Boden bildete nie ein abgeschlossenes Gebiet. Zurückzuführen ist das Bm./Ebm. auf eine Schenkung des Gründerfs.en Boleslav II. vom Ende des 10.Jh.s, besser überliefert seit dem 12.Jh., in dem sich die Bf.e um eine Konzentration der zersplitterten Güter und anschl. um den Landesausbau der höher gelegenen Gebiete bemühten. Abgetrennte Bezirke und einzelne Dörfer lagen in Mittel-, Nord-, Südost- und Südwestböhmen; die geschlossensten Herrschaften lagen im Gebiet von Pelhřimov und in nordöstl. Richtung davon,im Gebiet von Příbram, Rožmitál und Horšovský Týn sowie in der Umgebung von Týn nad Vltavou, Český Brod, Raudnitz an der Elbe und Helfenburg.

Bischofskirche war die inmitten der fsl., später kgl. Res. auf der P.er Burg gelegene Rundkirche St. Veit, ab Mitte des 11. Jh.s St.-Veit-Basilika gen., umgebaut zu einer got. Kathedrale ab Mitte des 14.Jh.s. Der Bf. residierte ursprgl. gemeinsam mit dem gesamten Klerus in enger Nachbarschaft zur Basilika (monasterium ecclesie) neben dem fsl. Palast. Noch vor der Mitte des 13. Jh.s wurde die bfl. Res. in die Vorburg in den ursprgl. wirtschaftl. Hof des Bf.s am linken Moldauufer (heutige P.er Kleinseite) verlegt; das Domkapitel verblieb auf der Burg.

II.

Ein eigenes dem Bf. unterstehendes Gefolge (militia sua) ist zum ersten Mal unter Bf. Daniel I. i. J. 1158 belegt, in dem der Bf. an einem Zug nach Mailand teilnahm. Es handelte sich damals um eine größere Gruppe der höheren Geistlichkeit, die den Bf. als Kaplane begleiteten. Zum Jahre 1177 und in einigen weiteren Belegen bis zum Ende des gleichen Jh.s sind unter der Sammelbezeichnung milites episcopi die ersten Hofämter in der Reihenfolge camerarius, dapifer, pincerna, subdapifer, agaso,subpincerna, subcamerarius überliefert. Die betreffenden Belege gehen ausschließl. auf die Zeit einiger Bf.e, die einem heim. oder fremden Herrscherhaus entstammten, zurück, und ihre Ämter richteten sich in ihrer Gestaltung nach der des Fürstenhofes. Ein aus den Bedingungen des Bm.s heraus konstituierter Hof stammt erst aus der Zeit nach der Übersiedlung der Bf.e auf die P.er Kleinseite unter Bf. Nikolaus (1240-58), nachdem dieser Bf die Grundlage der bfl. Kanzlei geschaffen hatte, die künftig ununterbrochen tätig war.

Seit seinen Anfängen um die Mitte des 13. Jh.s bestand der eigentl. Bischofshof stets aus einer geistl. Gruppe und einer Laiengruppe, wobei die Gruppe der geistl. Mitglieder des Hofes als bedeutender und zahlenmäßig stärker zu bezeichnen ist. Der Hof setzte sich einerseits aus Kaplanen, anderseits aus Gehilfen des Bf.s bei der Verwaltung der Diöz. zusammen, die zunächst aus dem Kapitel stammten, im 14. Jh. aber in wachsendem Maße auch aus den Reihen der außerhalb des Kapitels stehenden Personen berufen wurden. Aus der ursprgl. wenig profilierten Gruppe der delegiertenVerwaltungsgehilfen entwickelten sich allmähl. Beamte eines ausdifferenzierten Systems der geistl. Verwaltung der Diöz. Seit dem Anfang des 14. Jh.s bestand als permanenter Gerichtsvertreter ein officialis, unter Ebf. Ernst von Pardubice (1343-64) bildete sich das Amt der zwei bis drei gleichzeitig wirkenden Generalvikare aus, seit den 80er Jahren des 14. Jh.s wurde das Amt des corrector cleri zu einer Dauerinstitution. Einer der Generalvikare versah um die Mitte des 14. Jh.s gleichzeitig das Amt des ebfl. Kanzlers, dann veschwand dieser Titel aberendgültig, was das MA abgelangt. Die vorstehenden Verwaltungsbeamten bildeten den eigentl. Rat, der dem Ebf. zur Seite stand; dieser Terminus ist aber nicht verwendet worden; doch sind eigene Beratungen und Zusammenarbeiten auf dem Gebiet der kirchl. Normen belegt.

In der Kanzlei des 13. Jh.s waren zunächst zwei Notare tätig; ihre Zahl war dann jedoch im Zunehmen begriffen. Seit der Mitte des 14. Jh.s wurde die Kanzlei unter die Aufsicht eines der Generalvikare gestellt und wurde allmähl. zu einer umfassenden Institution mit zwei Protonotaren, am Ende des 14. Jh.s wirkten parallel neun Schreiber, jurist. geschulte Kräfte und Boten, zudem wurden hier Hilfsschreiber ausgebildet. Die Arbeit der Kanzlei war zum größten Teil auf die Diözesanverwaltung ausgerichtet und wurde direkt im Bischofshof auf der Kleinseite besorgt, dies während der ganzen Woche(Sonntags freilich nur in begrenztem Maß). Die Schreiberwerkstätten der anderen Verwaltungsbeamten waren unabh. von der eigentl. ebfl. Kanzlei tätig. Der corrector cleri wirkte auch direkt am Hof, das Offizialat amtierte in einem gesondert gelegenen Haus auf dem kleinseitigen Újezd. Die in der bfl. Kanzlei beschäftigten Personen, der Gerichtsapparat rund um den Offizial und der Korrektor mit seinen Gehilfen bildeten einschließl. aller anderen unterstellten Personen eine Gruppe von etwa 40 ständig tätigen Personen, die dem Bischofshof angehörten.

Durch die räuml. Trennung des ebfl. Hofes von der Kathedrale kam es zur Ausgliederung der übl. liturg. Funktionen unter dem Metropolitankapitel und anderer Kollegien an der Kathedrale, v. a. der Mansionare und der Vikare. Der Tätigkeitssbereich des Bf.s konzentrierte sich meist auf feierl. Anlässe im Lauf des Kirchenjahres, auf die mit bedeutenden Ereignissen des Kgr.s verknüpften Feierlichkeiten (Krönungen, Taufen, Heiraten und Begräbnisse innerhalb der Herrscherfamilien usw.) und auf die Pontifikalämter. An der Kathedrale sind ein Organist und ein in vier Chören organisierterOffiziengesang belegt, hier existierte eine Partikularschule und es bestand eine laufend ergänzte Bibliothek. Mit der unmittelbaren Umgebung des Bf.s hing sowohl die Tätigkeit seiner Kaplane zusammen als auch die seiner persönl. Sekretäre. Diese waren weder der Verwaltung der Diöz. zugeordnet noch versahen sie fest umrissene liturg. Funktionen an der Kathedrale. Bei den meisten Kaplanen war näml. ihre persönl. Beziehung zum Bf. und seinen religiösen oder intellektuellen Bedürfnissen ausschlaggebend. In den Quellen lassen sie sich nur aufgrund ihrer Taufnamen ermitteln, für einen bestimmtenZeitraum sind von den betreffenden Personen höchstens sieben gleichzeitig belegt. Was ihre Bindung an den Ebf. betrifft, so ist die Annahme gestattet, daß sie hauptsächl. im ebfl. Hof selbst lebten. Doch ist auch die Beziehung zw. den Kaplanen und der Verwaltung der St. Antonius-Kapelle an diesem Hof nur fragmentar. überliefert.

Der Einsatz in der temporalen Verwaltung des Bm.s, die der Verwaltung in spiritualibus äquivalent gewesen wäre, gestaltete sich auf interessante Weise in den 30er Jahren des 14. Jh.s, als Johann IV. von Dražice (1301-343) versuchte, dies unter der Leitung des iudex curiae zusammenzufassen, dem die Inhaber der kleinen Lehen der damals in Entstehen begriffenen Lehnsstruktur (nápravy) unterstellt sein sollten. Als zweite Möglichkeit war die Leitung durch denKämmerer in Erwägung gezogen worden, was mit den machtpolit. Ambitionen des Bf.s zusammenhing, denen allerdings kein Erfolg beschieden war. Auch das System der napravy gelangte nie zur vollen Entfaltung. Nach der Mitte des 14. Jh.s wurde ein thesaurarius zur Zentralperson der wirtschaftl. Verwaltung und der Sicherheit des Hofes, bei dem sich der Geldertrag aus der Besteuerung konzentrierte, d. h. des bfl. Teils des alten Zehnts, der von der gesamten Bevölkerung zu entrichten war(fumales) und v. a. aus den ebfl. Städten und Gütern stammte, die direkt von Bggf.en verwaltet wurden. Der thesaurarius gehörte stets dem geistl. Stand an; der Unterkämmerer, dem die bfl. Städte unterstanden, war schon Laie.

Der zeremonielle, adlige Teil des bfl. Hofes läßt sich seit der Mitte des 13. Jh.s belegen, Angaben über die einzelnen ausgeübten Funktione erlauben aber noch keine nähere Beschreibung der Hofstruktur für diese Zeit. Erst nachdem das in den 30er Jahren des 14. Jh.s entstandene Amt des Hofrichters eingegangen war, gewann der ebfl. Hof eine fester umrissene Struktur. An der Spitze des Hofes standen seit der Zeit mit Ernest von Pardubice zwei Würdenträger, von denen der eine der Hofmeister war, der für gewöhnl. dem niedrigen Adel entstammte, der andere der hierarch. etwas niedriger stehendemarescalcus. Das Amt des marescalcus erschient vereinzelt seit dem 13. Jh. und bestand, wie es scheint, ohne Unterbrechung, im Rahmen der höf. Hierarchie war es aber jenem des Hofmeisters nachgeordnet.

Außer diesen beiden Würdenträgern gehörte auch eine größere Gruppe von Hofleuten zum Hof, die für den wirtschaftl. Betrieb verantwortl. waren. Der cellerarius besorgte den Keller, die Lebensmittelvorräte und die Getränke, der procurator curiae war für den gesamten ebfl. Hof, für seine Instandhaltung und seinen Betrieb verantwortl. - beide begegnen sporad. seit dem 13. Jh. - und der magister coquinae war für die Küche, die Zubereitung und Zusammensetzung der Speisen zuständig, ist aber für die vorangehenden Zeit nichtbelegt, wenn auch die Annahme nahe liegt, daß eine ähnl. Funktion bestanden haben dürfte. Die obengenannten Ämter wurden manchmal von Adligen und sogar Geistlichen wahrgenommen, was bes. für den Küchenmeister gilt. Eine wichtige Stellung zw. Hofleuten und Hofdienern hatte auch der Pförtner (portulanus) inne.

Zahlr. war die Gruppe der Diener (cocus), unter denen sich auch ein pincerna befand, und Angestellten des Hofes (barverii, sartores, macellarii, panifices, auch cursores). Sie entstammten am häufigsten bürgerl. Kreisen der Kleinseite, manchmal befanden sich in dieser Stadt auch ihre Werkstätten und der ebfl. Hof war erster Kunde. Vereinzelt kamen unter den Dienern, insbes. unter den Schneidern, auch ebfl. nápravníci vor.

Eine nicht fest umrissene Gruppe am ebfl. Hof stellten die curienses, seine clientela bzw. familia, dar. Zur familia zählten einerseits Kapläne und Hofleute, die spezialisierte Ämter inne hatten, andererseits aber auch Adlige niedriger Herkunft, die eine Ehrenfunktion mit der Waffe versahen, ohne aber mit einem bestimmten Aufgabenkreis betraut gewesen zu sein (clientes, armigeri, milites). Für bewaffnete Gefolgsleute bediente sich der Bf. eines Wappens, zum ersten Mal Bf.Thobias von Bechyně (1278-96). Es handelt sich aber noch um das Geschlechtswappen eines Adligen, der Träger des Bischofsamtes war. Das eigentl. Wappen des Bm.s, ein goldener Balken im schwarzen Feld, entstand unter Johann IV. von Dražice. Die adlige Familia des Bf.s war von ihrer persönl. Zusammensetzung her vielen Änderungen unterworfen gewesen und stellte eine mobile Gruppe von einem bis elf so zu kennzeichnenden Mitgliedern dar. Der feudale Hof wurde - von den Würdenträgern bis zu den näher nicht bestimmbaren bfl. familiares über die Angestellten des Hofes bis hinzu den Dienern und Handwerkern - von etwa 35 Personen gebildet, die für bestimmte Zeiten auch namentl. bekannt sind. Die wirkl. Zahl der Mitglieder des Hofes lag, wenn wir die gesamte Dienerschaft und die Besucher des Hofes mitrechnen, mit Sicherheit höher als die angegebene Zahl. Bei vorsichtiger Schätzung dürfte der Hof 100 Personen umfaßt haben, gelegentl. auch signifikant höher. Eine schriftl. bekannte Hofordnung ist nicht überliefert.

Der ebfl. Hof hatte - abgesehen von verschiedenen Ansätzen in den 30er Jahren - keine eigenständige polit. Funktion; seine öffentl.-polit. Rolle war gegenüber dem Königsshof nur von unterstützender Bedeutung. Die zeremonielle prestigeerhöhende Ausstattung des Hofes trat deshalb hinter seinen geistl. Aufgaben, in der Verwaltung in spiritualibus, zurück. Dies sicherte dem Ebf. eine erhebl. Einflußnahme auf das öffentl. Leben. Der Anteil Geistlicher am Hof war für den Charakter des zeitgenöss. Kulturmilieus verantwortl. und prägte maßgebl. die religiösenVerhältnisse im Land mit Hilfe der von den Provinzial- und Diözesansynoden erlassenen Rechtsnormen und Bestimmungen des Ebf.s, hatte somit einen bedeutenden Einfluß auf die Religiosität der Bevölkerung und die Stabilität der öffentl. Verhältnisse. Dank persönl. Beziehungen im Rahmen universitärer Kreise war die Geistlichkeit des ebfl. Hofes ebenfalls fördernd an der literar. Formulierung reformator. Gedankengutes beteiligt.

Einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf einzelne Ebf.e hatte im geistigen Sinn, vermittelt durch die Beichtväter, das Kl. der Augustiner-Chorherren in Raudnitz. In diese ihre Stadt begaben sich manches Mal die Ebf.e, um sich zu erholen oder um in intensiver Arbeit Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zu treffen; für gewöhnl. nur in Begleitung der ihnen am nächsten stehenden Kapläne und Sekretäre, nie des ganzen Hofes. Von den Ebf.en selbst war v. a. Johann von Jenstein (1379-96) literar. tätig, für das Gebiet der Medizin wäre Albík von Uničov zu nennen (1412). Die Tätigkeitder Schreiberwerkstatt für liturg. Hss, die im ebfl. Hof auf der Kleinseite unabh. von der ebfl. Kanzlei wirkte, ist unter Ernst von Pardubice belegt.

Der Hof ging i. J. 1421 ein, als Ebf. Konrad von Vechta zum Hussitentum übertrat und die bisherigen Verwaltungsämter, deren Vorgesetzte die Funktion der Administratoren übernahmen, zunächst von Prag nach Zittau gingen und von dort zweimal nach Pilsen. Zur Wiederbesetzung des Ebm.s kam es erst i. J. 1561. Dem neu begründeten Stuhl fehlte aber noch die wirtschaftl. Grundlage, so daß nur der Kern der Verwaltung der Diöz. in spiritualibus erneuert wurde: Kanzler, Generalvikar und Offizial. Leider fehlt es an Belegen über die tatsächl. Ausgestaltung des Hofes in derFrühneuzeit; informiert sind wir ledigl. über das Vorhandensein der notwendigsten Dienerschaft.

Quellen

Acta iudiciaria consistorii Pragensis. - Archiv pražské metropolitní kapituly, Bd.1: Katalog listin a listů z doby předhusitské, hg. von Jaroslav Eršil und Jirf Pražák: Prag 1956 (Inventáoe a katalogy, 1). - Chaloupekký, Václav: Účet pokladníka arcibiskupství pražského z let 1382/83, Prag 1912 (Historický archiv, 3). - Chronicon Vincentii canonici Pragensis, in: FRB II, 1874, S. 403-460. - Codex diplomaticus regni Bohemiae, Bd. 1-5, begr. vonGustav Friedrich, hg. von Zdenek Kristen, Ján Bystřický, Jindrich Šebánek, Sasá Dušková und Vladimír Vašků, Prag 1904-2000. - Decem registra censuum Bohemica compilata aetate bellum hussiticum praecedente, hg. von Josef Emler, Prag 1881, S. 1-3, 92-148. - Fontes metropolitanae ecclesiae Pragensis, hg. von Vìra Jenšovská, Prag 1967-82 (Regesta Bohemiae et Moraviaeaetatis Venceslai IV., 1,1-1,6). - Libri erectionum, 1-6, 1875-1927. - Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae, 3-4, 1890-92. - Vita Arnesti, Vita Johannis de Jenstein, in: FRB I, 1873, S. 378-400, 439-468.

Dějepis města Prahy, hg. von Václav Vladivoj von Tomek, 5 Bde., Prag 1892-1905 (Novoèeská bibliothéka, 18,1-5; Spisy musejní, 51,1-5). - Hledíková, Zdenka: (Arci) biskupský dvůr v Praze do doby husitské, in: Documenta Pragensia 9 (1991) S. 341-360. - Hledíková, Zdenka: Biskupské a arcibiskupské centrum ve středověké Praze, in: Pražský sborník historický 17 (1994) S. 5-25. - Hrad Pražský a Hradčany, 1872. - Kadlec, Jaroslav:Přehled českých církevních dějin, Bd. 1-2, Řím 1987, Prag 1991.