FERDINAND II. (1619-37) UND FERDINAND III. (1637-57)
I.
F. II. (* 9. Juli 1578 in Graz, † 15. Febr. 1637 in Wien, ⚰ 21. Febr. 1637 in Graz im Mausoleum). ⚭ (1) 23. April 1600 Maria Anna (1574-1616), Tochter Hzg. Wilhelms V. von Bayern, (2) 4. Febr. 1622 Eleonora (1598-1655), Tochter Hzg. Vinzenz‹ I. von Mantua. Sieben Kinder, u. a. (1) der spätere Ks. Ferdinand III. (1608-57), (2) Leopold Wilhelm (1614-62), Bf. von → Passau und → Straßburg, (3) Maria Anna (1610-65), Gemahlin Kfs. Maximilians I. von Bayern; (4) Cäcilia Renata, Gemahlin Kg. Wladislaws IV. von Polen. -Kg. von → Böhmen, Annahme 6. Juni 1617 in Prag, Krönung 29. Juni 1617 in Prag; Kg. von Ungarn, Wahl 16. Mai 1618 in Preßburg, Krönung 1. Juli in Preßburg; dt. Ks., Wahl 28. Aug. 1619 in Frankfurt, Krönung 9. Sept. 1619 in Frankfurt. Regierungsübernahme in Innerösterreich 4. Dez. 1596 (→ Österreich). - Vater: Karl II. von Innerösterreich (1540-90) (→ Österreich), Sohn Ks. → Ferdinands I., Mutter: Maria von Bayern (1551-1608), Tochter Hzg. Albrechts V. von Bayern. Bruder: Leopold V. (1586-1632), Bf. von → Passau und → Straßburg, seit 1625 Regent von Tirol (→ Österreich).
F. III. (* 13. Juli 1608 in Graz, † 2. April 1657 in Wien, ⚰ 5. April in Wien und Graz (Herz). ⚭ (1) 20. Febr. 1631 Maria Anna (1606-46), Tochter Kg. Philipps III. von Spanien, (2) 2. Juli 1648 Maria Leopoldine (1632-49), Tochter Leopolds V. von Tirol (→ Österreich), (3) 30. April 1651 Eleonora (1630-86), Tochter Karls II. von Mantua. Elf Kinder, u. a. der spätere Kg. Ferdinand IV. (* 8. Sept. 1633; Kg. von → Böhmen, Krönung 5. Aug. 1646 in Prag, Kg. von Ungarn, Wahl 3. Juni 1647 in Preßburg, Krönung 17. Juni in Preßburg. Röm.-dt. Königswahl31. Mai 1653 in → Augsburg, Krönung 18. Juni in → Regensburg, † 9. Juli 1654 in Wien, ⚰ 12. Juli 1654 in Wien), (2) der spätere Ks. Leopold I. († 1705), (3) Maria Anna Josefa (1654-89), Gemahlin Kfs. Johann Wilhelms von der Pfalz († 1716). - Kg. von Ungarn, Wahl 27. Nov. 1625 in Ödenburg, Krönung 8. Dez. in Preßburg; Kg. von → Böhmen, Krönung 21. Nov. 1627 in Prag; röm.-dt. Königswahl 22. Dez. 1636 in → Regensburg, Krönung 30. Dez. in → Regensburg; Ks. 15. Febr. 1637. - Vater: Ks. F. II., Mutter: Maria Anna (1574-1616),Tochter Hzg. Wilhelms V. von Bayern († 1626). Bruder: Leopold Wilhelm (1614-62), Generalstatthalter der span. Niederlande; Schwestern: (1) Maria Anna (1619-65), Gemahlin Kfs. Maximilians I. von Bayern († 1651), (2) Cäcilia Renata (1611-44), Gemahlin Kg. Wladislaws IV. von Polen/Litauen († 1648).
II.
F. II. entstammte der innerösterr. Linie der Habsburger (→ Österreich). Auch in Innerösterreich (→ Österreich) standen sich der auf die Erweiterung seiner konfessionellen und ständ. Rechte bedachte und überwiegend protestant. landständ. Adel und ein um die Gegenreformation und den Ausbau der Landesherrschaft bemühter Fs. gegenüber. Unter dem Eindruck der militär. Bedrohung durch die Türken war Ehzg. Karl zu Zugeständnissen an den Adel genötigt gewesen. F. wurde indes streng kathol. erzogen und von den Jesuiten geprägt. 1586als erster Student an der Grazer Universität immatrikuliert, ging er im Todesjahr seines Vaters (1590) nach → Ingolstadt, wo er bis 1595 an Gymnasium und Universität von Jesuiten im Geiste der entschiedenen Gegenreformation ausgebildet wurde. Nach seiner Rückkehr übernahm er, von Rudolf II. für großjährig erklärt, die Regierungsgeschäfte. Im Vorfeld der Huldigung kam es zu Auseinandersetzungen mit den Landständen, gegen deren Konzessionsforderungen sich F. jedoch durchsetzte. Eine Bestärkung des gegenreformator. Eifers bewirkte seine Italienreise i. J. 1598, bei der er PapstClemens VIII. traf und auch den Marien-Wallfahrtsort Loreto besuchte. Unter Berufung auf das im Augsburger Religionsfrieden reichsrechtl. festgeschriebene Reformationsrecht beseitigte er in den folgenden Jahren weitestgehend den Protestantismus in Innerösterreich. Da die innerösterr. Adeligen vornehml. Lutheraner und als solche der weltl. Obrigkeit zu Gehorsam bereit waren, stieß F. kaum auf Widerstand. Anders war dies im Türkenkrieg sowie im Uskokenkrieg mit Venedig (1615-17). Wegen der Kinderlosigkeit Ks. Matthias' kam F. für die Nachfolge im Hause Habsburg ins Gespräch. Beider Brüderverzichteten, Kg. Philipp III. wurde mit Aussichten auf die Belehnung mit italien. Reichslehen und die Abtretung österr. Herrschaften im Elsaß abgefunden (Oñate-Vertrag 1617), so daß F. 1617 böhm. Kg. (→ Böhmen) werden konnte. Die Vorbehalte der Stände kamen in der »Annahme« und der Diskussion ihres Widerstandsrechts zum Ausdruck. Mit ähnl. Vorbehalten erhoben ihn 1618 die ungar. Stände zum Kg. In → Böhmen brach indessen 1618 der Aufstand der protestant. Stände gegen die Habsburger aus, der sich bald auf Nieder- und v. a. Oberösterreich (→ Österreich)ausweitete. F. optierte mit der Festnahme des auf Verhandlungen setzenden ksl. Ratgebers Kard. Khlesl am 20. Juli 1618 für die offene Austragung des Konfliktes zw. gegenreformator. fsl. Landesherrschaft und ständ.-protestant. Opposition. Diese führte ihren Kampf gegen F. II., dem die österr. Stände (→ Österreich) nach dem Tod des Ks.s → Matthias die Huldigung verweigerten, militär. fort und zog 1619 mit einem Heer gegen Wien. In → Böhmen wurde F. II. am 19. Sept. 1619 als Kg. abgesetzt und an seiner Stelle der calvinist. Kfs. Friedrich V. von der Pfalzerhoben. Zudem fiel noch der Fs. von Siebenbürgen, Gabriel Bethlen, in Ungarn ein. F. II. bat in dieser Situation Spanien und den Papst um Hilfe und bemühte sich um die Neugründung der kathol. Liga. v. a. aber gelang es ihm, im Sommer 1619 mangels durchsetzbarer Gegenkandidaten seine Kaiserwahl und Krönung in Frankfurt zu erreichen. Darauf mobilisierte er im Münchener Vertrag vom 8. Okt. 1619 die Kräfte des gleichfalls entschieden gegenreformator. Hzg.s Maximilian von Bayern gegen Ersatz der Kriegskosten und die Übertragung der pfälz. Kurwürde (25. Febr. 1623), über deren Inhaber am 23. Jan.1621 die Reichsacht verhängt worden war. Ebenso gewann er die Unterstützung Spaniens und gegen die Abtretung der Lausitzen diejenige Kursachsens (→ Sachsen). Dieser Koalition erlagen am 8. Nov. 1620 die Truppen der ungenügend organisierten protestant. Stände in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag. Wenngleich in der Folge des Strafgerichtes, massiver Konfiskationen und der Ausweisung der nichtkathol. Bevölkerung einschließl. des Adels die konfessionelle und verfassungsmäßige Umgestaltung → Böhmens (Verneuerte Landesordnung von 1627) und mit der Verlegung der böhm.Hofkanzlei nach Wien die verstärkte Eingliederung in den habsburg. Länderverband gelang, ließ sich der Konflikt lokal doch nicht mehr eingrenzen. Die rücksichtslose Durchführung der Gegenreformation, der Verlust der protestant. Kurwürde im Kurfürstenkollegium sowie die linksrhein. aufgezogenen span. Truppen riefen den Widerstand der protestant. Reichsstände hervor. 1625 trat mit der Erhebung der niedersächs. und weiterer kleinerer protestant. Reichsstände unter Führung des dän. Kg.s Christian IV. diese Dimension des Konfliktes offen zutage. In Ermangelung eigener Ressourcen übertrug F. II. dieKriegsführung dem Obristen Albrecht Wenzel Eusebius von Wallenstein, dem kriegserfahrenen Gubernator von → Böhmen. Vermögen und Kredit er-laubten diesem die Aufstellung eines für den Ks. zunächst kostenlosen Heeres, das später durch Kontributionen aus den besetzten Gebieten finanziert wurde. Bis Ende 1628 hatte dieses Heer zusammen mit dem Ligaheer unter Tilly die Gegner niedergeworfen und die Nord- und Ostseeküste erreicht. Im Frieden von Lübeck vom 22. Mai 1629 zog sich Dänemark aus den Reichsangelegenheiten zurück. F. II. wähnte sich in dieser Zeit machtvoll genug, um auch im Reich eine nachdrückl. gegenreformator. Tätigkeit zuentfalten und erließ unter dem Einfluß seines jesuit. Beichtvaters Lamormaini am 6. März 1629 sein Restitutionsedikt, wonach in Auslegung des Augsburger Religionsfriedens von 1555 die seit diesem Jahr in protestant. Besitz gelangten geistl. Reichsstifte und der seit 1552 säkularisierte landesunmittelbare Kirchenbesitz restituiert werden sollten. Zudem trat der Ks. 1629 gegen Frankreich militär. (erfolglos) in den Mantuanischen Erbfolgekrieg ein. Die protestant. Reichsstände sahen neben dem Protestantismus auch ihre ständ. Libertät gefährdet, litten unter Besatzung und Kontributionszahlungenund mußten einen neuen Reichskrieg fürchten. Während in der Forschung für F. II. umstritten ist, ob und wieweit er sich von einem als absolutist. zu charakterisierenden Konzept einer Herrschaft auch über das Reich leiten ließ, ist für Wallenstein belegt, daß er Pläne in dieser Richtung verfolgte. Da er zudem als Exponent ksl. Politik galt und als neugekürter Hzg. von Friedland, Sagan und → Mecklenburg das Ressentiment der alten Fs.en auf sich zog, wirkten die Reichsstände und insbes. die Kfs.en auf seine im Aug. 1630 erfolgte Absetzung hin. Damit erhoffte sich F. II. die Unterstützung derReichsstände gegen den im Juli 1630 in → Mecklenburg gelandeten Schwedenkg. Gustav Adolf zu sichern. Da er jedoch am Restitutionsedikt festhielt, erlangte er keine Unterstützung, sondern mußte zusehen, wie Kursachsen (→ Sachsen) und Kurbrandenburg (→ Brandenburg) sich im Sommer 1631 an Gustav Adolf anschlossen, der sich im Sept. 1631 mit dem Sieg bei Breitenfeld die Vormachtstellung im Reich sicherte und 1632 Süddtl. eroberte. F. II. berief Wallenstein erneut an die Spitze des Heeres (Dez. 1631 bzw. April 1632). Nach der Schlacht von Lützen, in derGustav Adolf am 16. Nov. 1632 den Tod fand, zog Wallenstein die Truppen nach → Böhmen zurück und verhandelte, nur teilw. autorisiert, mit den Gegnern. v. a. die Furcht vor gefährl. Eigenmächtigkeiten Wallensteins und der Druck → Bayerns, das auf milit. Hilfe gehofft hatte, führten zu seiner Absetzung und der vom Ks. trotz rechtl. und religiöser Skrupel gebilligten Tötung am 25. Febr. 1634. Die Verteilung seines außerordentl. reichen konfiszierten Landbesitzes vertiefte zusammen mit der Neuverteilung des böhm. Landes nach der ersten Konfiskationswelle und der seitdemanhaltenden Flut von Nobilitierungen die Ausbildung des neuen kaisertreuen kathol. Adels. Nach der Aufnahme von Friedensverhandlungen mit → Sachsen verlagerte das ksl. Heer den Kriegsschwerpunkt nach Süddtl., vereinigte sich mit einem span. Heer und konnte den Schweden am 6. Sept. 1634 in der Schlacht bei Nördlingen eine schwere Niederlage beibringen, in deren Folge diese Süddtl. aufgeben mußten. Damit waren wichtige Voraussetzungen für einen Friedensschluß zw. dem Ks. und Kursachsen (→ Sachsen) geschaffen, der aus Sicht des Ks.s auf die Bildung einer gegen Schweden undFrankreich, das verdeckt und seit 1635 offen in den Krieg eingetreten war, gerichteten Einheit der Reichsstände hinauslaufen sollte. Obschon F. II. der Sache nach durch die Anerkennung des für den konfessionellen Besitzstand ausschlaggebenden und gegenüber dem Besitzstand vor dem Siegeszug kaum Veränderungen bringenden Normaljahres 1627 das Restitutionsedikt preisgab und obwohl die meisten Reichsstände dem Friedensschluß beitraten, vermochte der am 30. Mai 1635 geschlossene Prager Frieden wegen der fehlenden Mitwirkung Frankreichs und Schwedens den Frieden nicht zu bringen. Es gelang dem Ks.1636 mit der Wahl seines Sohnes F. III. noch die Nachfolgeregelung. Mit seinem polit. Testament aus dem Jahr 1621 und dem Kodizill zum Testament von 1635 hatte er nach dem Vorbild seines Vaters Karl die Primogenitur grundsätzl. auch für die Erblande instituiert. Seine Bestattung in Graz verweist auf die prägende Erfahrung eines erfolgr. konfessionell orientierten Ausbaus fsl. Landesherrschaft, eines Modells, dessen auch nur teilw. Umsetzung für das Reich jedoch scheiterte.
Ks. F. III. wuchs in Graz auf, wo er sorgfältig von Jesuiten erzogen wurde. Erst 1619 nach dem Tod seines älteren Bruders Johann Karl wurde er Thronfolger und übernahm auch den bis dahin gemeinsamen Hofstaat. Anders als bei seinen beiden Vorgängern, Ks. Matthias und F. II., vollzog sich die weitere Vorbereitung auf das Herrscheramt ohne nennenswerte Schwierigkeiten. 1625 und 1627 wurde er zum Kg. von Ungarn und → Böhmen erhoben, 1631 wurde durch die Heirat mit Maria Anna, der Tochter Philips III. von Spanien, die Zusammengehörigkeit des Hauses Habsburg wiederum verdichtet. Frühin Regierungsgeschäfte eingebunden (seit 1632/34 Sonderverwaltung Königreich → Böhmen), stieß er mit dem Wunsch nach einem führenden Kommando und der Fortsetzung des Krieges auf den Widerstand Wallensteins und war seit 1633 offen im Gespräch als dessen Nachfolger, was zur Eskalation der Situation bei der Absetzung und Tötung Wallensteins beitrug. Nach Wallensteins Tod übernahm er 1634 unter Beifügung von Gallas den Oberbefehl. Den Truppen glückte darauf zusammen mit den span. unter dem Kardinalinfanten Ferdinand ein wichtiger Sieg in der Schlacht bei Nördlingen, in deren Folge dieSchweden die Herrschaft über Süddtl. verloren und der o.g. Prager Friede geschlossen werden konnte. I.J. der Regierungsübernahme (1637) verfügten die Franzosen im Elsaß und in → Lothringen über eine starke Basis, während die Schweden weit nach Norddtl. zurückgedrängt waren. Bis 1648 verschlechterte sich die ksl. Stellung im Reich jedoch so sehr, daß der Ks. weder über eine Feldarmee von einiger Bedeutung noch über wesentl. sonstige militär. Ressourcen verfügte. Die Gründe hierfür sind einerseits bei den ksl. Heerführern zu suchen, andererseits im Versiegen der span. Subsidien.Spanien mußte wegen seiner inneren Krise 1640 seine Zahlungen an den Ks. stark reduzieren und nach 1645 fast gänzl. einstellen. Ohne diesen Zufluß ließ sich mangels hinreichender Kreditwürdigkeit das für die Unterhaltung einer Feldarmee nötige Bargeld nicht in ausreichendem Maße beschaffen. Daß ein völliger Zusammenbruch vermieden werden konnte, hat seinen Grund in der Stärke der Defensivposition in der zeitgen. Kriegstechnik. Seit 1637 wurde in verschiedenen Orten (→ Köln, Lübeck, Hamburg) nach Wegen zu einem Frieden gesucht. Am 25. Dez. 1641 wurde in Hamburg einPräliminarfrieden geschlossen, nach dem der Ks. für sich und Spanien sowie Frankreich mit den Generalstaaten und Schweden in → Münster und → Osnabrück einen Frieden aushandeln sollten. Die dort ab 1643/44 eingetroffenen Gesandten setzten in den Vorverhandlungen gegen die ksl. Position durch, daß alle Reichsstände an dem Kongreß teilnehmen sollten. Durch die entsprechende Invitation vom 29. Aug. 1645 war nicht nur das Recht juris belli ac pacis der einzelnen Reichsstände fakt. anerkannt, sondern dem Friedenskongreß zugleich die Möglichkeit einerRevision der Reichsverfassung gegeben. Dementsprechend kamen die annähernd 200 diplomat. Missionen zu Ergebnissen auf zwei verschiedenen Ebenen: Auf der ersten wurden in dem ksl.-französ. und dem ksl.-schwed. Vorvertrag vom 13. Sept. 1646 bzw. 18. Febr. 1647 die Beendigung des äußeren Krieges gegen Gebietsabtretungen skizziert sowie die Entschädigungszahlungen für das schwed. Militär geregelt. Darüber hinaus erwirkte Frankreich das Verbot der Hilfeleistung von Ks. und Reich an Spanien und an den Burgundischen Reichskreis, solange der frz.-span. Krieg andauern würde. Diese ebenso unerwünschtewie unumgängl. Konzession bedeutete die Trennung der beiden Linien der Habsburger. Im übrigen konnte aufgrund der Konzessionsbereitschaft F.s III., die in der berühmten eigenhändigen Geheiminstruktion für seinen obersten Unterhändler Maximilian Gf. von Trauttmansdorff vom 16. Okt. 1645 ihren geschlossensten Ausdruck fand, zwar nachgiebig, teilw. jedoch erfolgreicher als erwartet verhandelt werden. Für die Länge der Verhandlungen war neben der hohen Komplexität auch der Umstand von Bedeutung, daß aktuelle militär. Erfolge die Verhandlungsposition der in der Regel siegreichen Feinde des Ks.sstärkten und die Kriegführung auch von hier aus immer neue Impulse erhielt. Auf der zweiten Ebene wurden zw. dem 3. März 1648 und dem 21. April wichtige Texte zur Reichsverfassung verabschiedet,durch die der Ks. zwar eine verfassungrechtl. Schwächung seiner Position hinnehmen mußte, das Reich als Rechtsverband aber wieder funktionstüchtig wurde. Es blieb ein Lehnrechtsverband mit dem Ks. an der Spitze, fand aber zu einer konfessionell ausgegl. Besetzung der Reichsgerichte (wenn auch unter Ausschluß der Calvinisten). Beim nächsten Reichstag sollten Beschlüsse zur Königswahl zu Lebzeiten des Ks.s, zur ständigen Wahlkapitulation und zu einer Verfahrensordnung für die ksl. Achterklärunggefaßt werden - hier erinnerte man sich an die über den Kfs. von der → Pfalz verhängte Reichsacht. Die einzelnen Reichsstände gewannen an Selbständigkeit erhebl. hinzu, das Reformationsrecht der Fs.en wurde ebenso wie ihre Bündnisfähigkeit bestätigt. Mit der Unterzeichnung der Verträge vom 24. Okt. 1648 und dem am 30. Jan. 1648 unterzeichneten Separatfrieden zw. Spanien und den Generalstaaten, in dem Spanien die Unabhängigkeit der Generalstaaten anerkannte, kam die Epoche der großen Religionskriege, die sich zugleich als Staatsbildungskriege darstellen, zu einem Ende, während fürdas Reich ein Neuanfang gestaltet werden konnte, dessen Bewertung in der Geschichtswissenschaft in den letzten Jahren zunehmend positiver ausfällt. Zur Durchführung insbes. der Demobilisierung bedurfte es noch weiterer, von ksl. Seite zwangsw. nachgiebig geführter Verhandlungen, die in den Nürnberger Rezessen mit Schweden und Frankreich im Juni und Juli 1650 ihren Abschluß fanden und 1650 den Frieden Wirklichkeit werden ließen. Der Aufbau eines »stehengelassenen Heeres« legte indes die Grundlage für das spätere militär. Eingreifen F.s III. an der Seite Polens in den Nordischen Krieg und ander Seite Spaniens in Italien. Auf der Verfassungsebene wurden beim Reichstag von 1653/54, bei dem F. III. persönl. anwesend war, mit dem jüngsten Reichsabschied nicht allein die Texte des Friedensschlusses als geltendes Reichsverfassungsrecht inseriert, sondern auch die Reichskammergerichtsordnung sowie die Zivilprozeßordnung novelliert (vom 16. März 1654 stammt zudem die von F. III. erlassene neue Reichshofratsordnung), während strittigere Fragen auf die Fortsetzung des suspendierten Reichstages verschoben wurden. Auf dem Reichstag konnte F. III. seinen Sohn Ferdinand IV. zum röm.-dt.König wählen lassen, der jedoch schon 1654 verstarb. Der nächste Sohn und spätere Ks. Leopold I. war bis zum Tode F.s III. zu jung, als daß man seine Wahl hätte erreichen können. Gleichwohl erbte er einen polit. wie konfessionell unter F. III. weiter konsolidierten Länderzusammenhang, in dem vor dem Hintergrund eines auch über weitgreifende adelige Mitgliedschaft im Hofstaat organisierten Herrschaftskompromisses zw. Adel und Krone dem Landesfs.en eine unangefochtene Machtposition zukam.
III.
Ks. F. war seit 1585 von einem zunächst kleinen Hofstaat umgeben, der sich in der innerösterr. Tradition weiterentwickelte. Als er 1619 Ks. wurde, befand sich sein Hof in Graz und umfaßte über 300 Personen mit Hans Ulrich Fhr., später Fs., von Eggenberg als Obersthofmeister und Balthasar von Thanhausen als Oberstkämmerer an der Spitze. Zusammen mit den Hofstaaten seiner Kinder zählte der Hofstaat zu diesem Zeitpunkt etwa 390 Personen. Ausgewiesen ist im Grazer Hofstaatsverzeichnis von 1619 (ÖNB Cod. 8102) auch die Besoldung der Wiener Geheimen Räte (und desdort befindl. Teils der Garde) in der Größenordnung von etwa 120-130 Personen. Damit war der Hofstaat mit ca. 520 Personen, zu dem dann die übrigen Wiener Behörden kamen, in etwa so groß wie der des Ks.s. → Matthias. Der ksl. Hofstaat F.s II. in Wien ging so aus einer teilw. Vereinigung seines ursprüngl. innerösterr. und seit 1617 kgl. und dem von → Matthias hinterlassenen ksl. Hofstaat hervor. In Innerösterreich beließ er eine selbständige Hofkammer, den innerösterr. Hofkriegsrat sowie einen Geheimen Rat, der sich vom ksl. bald schied. 1656 jedoch wurden unter F. III.die Rangfolgen der Grazer und der Wiener Geheimen Räte wieder aufeinander abgestellt. Der ksl. Hofstaat wuchs unter F. II. kontinuierl., im Bereich der Behörden sehr moderat, im Bereich der adeligen Ehrenämter außergewöhnl. stark an. Die Zahl der Hofkammer- und Hofkriegsräte und Sekretäre, aber auch der Kammerdiener stieg bis 1637 geringfügig, die der Reichshofräte und Geheimen Räte etwas stärker an. Die Hofkammer, unter deren Aufsicht auch die Verwaltung der landesfsl. Herrschaften stand, umfaßte am Ende der Regierungszeit zw. 50 und 60 Bedienstete, der Hofkriegsrat immerhin etwa25. Dagegen ernannte F. II. insgesamt über 700 Kämmerer, bes. in den Jahren seiner Krönungen sowie im Krieg bes. an Militärs. Der tatsächl. Kammerdienst blieb jedoch auf wenige Personen beschränkt. Über die zahlenmäßige Entwicklung der übrigen adeligen Ehrenämter ist man nicht hinreichend informiert. Das Institut der adeligen Hofdiener, das im 16. Jh. und noch unter → Rudolf II. zahlenmäßig sehr stark war und unter Matthias in kleinerem Maßstab weiter bestand, dürfte aber schon unter F. II. verschwunden und in der inflationären Besetzung vornehml. des Kämmereramtes aufgegangen sein. DieZahl der beiden Garden und des zugehörigen Personals blieb stabil bei jeweils etwas über 100 Personen. Die Zahl der Edelknaben lag bei 20. Durch die Heirat mit Eleonora Gonzaga 1622 kam wieder der Hofstaat einer Ks.in hinzu, während die Hofstaaten der Kinder seit der Mitte der 1620er Jahre herausgelöst wurden.
F. III. teilte sich bis zum Tod seines älteren Bruders mit diesem einen kleinen und noch nicht selbständigen Hofstaat, der mit Christoph Simon Fhr. von Thun als Hofmeister und Dr. Elias Schiller als Präzeptor sowie u. a. fünf Kämmerern, einem promovierten Sprachmeister und einigen Edelknaben besetzt war. Seine ersten Kämmerer wurden bereits 1615 ernannt. Über die weitere Entwicklung bis zur Einrichtung des neuen ksl. Hofstaates ist man abgesehen von den Kämmerern wenig informiert, doch verfügte er wohl schon in den 1620er Jahren über ein eigenes Zahlamt; Hofkanzler war Wolf Fenkh. Sein ksl.Hof wurde seit dem 1. April 1637 mit der Vereidigung der ersten Geheimen Räte eingerichtet, am 15. April folgten die ersten Reichshofräte. Integriert war der Hofstaat seiner jeweiligen Gemahlin, seiner Kinder sowie anfängl. der seiner Schwester Cäcilia Renata. F. III. bestellte den größten Teil des mit dem Tod seines Vaters abgedankten Justiz- und Verwaltungspersonals neu, übernahm zahlr. Geheime Räte aber nur formell. Ebenso bestellte er nur wenige Kämmerer seines Vaters auch zu eigenen. Die meisten Spitzenämter des Hofes besetzte er neu, ksl. Obersthofmeister wurde Maximilian Gf. vonTrauttmansdorff. Während der Personalstand im Bereich der Justiz und Verwaltung, aber auch im Bereich der Haushaltung weiter langsam wuchs (v. a. die Zahl der freilich nur teilw. aktiven Hofkammer- und Hofkriegsräte), setzte sich unter F. III. die inflationäre Besetzung des Kämmereramtes mit über 230 Ernennungen zw. 1615 und 1657 fort, gegenüber F. II. freilich in abgeschwächter Form. Sein Sohn Leopold I. sollte dann wieder zu den Größenordnungen zurückkehren, die unter seinem Großvater bestanden. Die Zahl der Geheimen Räte wuchs bis 1657 auf zeitgl. etwa 30, von denen zusammen allerdings nurselten mehr als 12 bis 15 im Rat saßen. Daneben bestellte F. III. insgesamt etwas über 60 Mundschenken, zw. 1637 und 1652 19 Fürschneider, zw. 1634 und 1657 fast 100 Truchsessen. Während die Inhaber hoher Hof- und Verwaltungsämter in der Regel nur todeshalber ersetzt wurden, zeigt sich hier eine hohe Fluktuation von nur zeitweilig am Hof weilenden Adeligen, die teilw. allerdings ihre Präsenz überdauernde Mitgliedschaftsrechte erwarben. Ungeachtet der fortgesetzten Erweiterung des adeligen Hofstaats wurden immer wieder erfolglose Restriktionsmaßnahmen erörtert. 1651 erfolgte nach dem TodTrauttmansdorffs eine Revision und kleinere Reform des Hofstaates, der sich in den 1640er Jahren von den Ordnungen entfernt hatte und bes. zu Beginn der 1650er Jahren durch zahlr. Todesfälle von langjährigen Inhabern von Spitzenämtern sowie 1654 durch den Tod des vorgesehenen Nachfolgers, Ferdinand IV., in erhebl. Unruhe versetzt wurde. 1656 kehrte der Bruder des Ks.s, Ehzg. Leopold Wilhelm, aus den Niederlanden nach Wien zurück und ergänzte den ksl. Hof um einen hochkarätig besetzten Hofstaat, der den Übergang zu Leopold I. entscheidend prägte.
Der Kaiserhof hatte über seinen im wesentl. konfessionsgebundenen Einflußbereich im Reich hinaus eine erhebl. europaweite Ausstrahlung. Ständige Botschaften unterhielten in dieser Zeit der Papst, Spanien und Venedig, zu denen zeitw. zahlr. Sonderbotschafter, kgl. (vornehml. poln., frz., schwed., aber auch dän., engl. oder russ.) und bes. kfsl. Abgesandte undResidenten kamen. Daneben standen Gesandtschaften aus zahlr. italien. Staaten sowie stete Besuche von Rfs.en und Abgesandten sonstiger Reichsstände einschließl. selbst kleinerer Reichsstädte. Ebenso war zahlr. Adel aus den vornehml. kathol. Teilen Europas bei Hof zugegen, häufig auch in nur vorübergehend bedienten Hofämtern, v. a. aber im Militär. Bes. stark war hier der italien. Adel vertreten. Seine Klientel pflegte der Kaiserhof in dieser Zeit hauptsächl. in Süddtl., vermochte aber über dieWiener Nuntiatur weitergehende kirchl. Netzwerke für die Klientelbildung mitzunutzen. Weniger beachtet wurde die Pflege der Beziehungen zu den eidgenöss. Kantonen vor deren Ausscheiden aus dem Reichsverband 1648. Bedeutsam sind auch die zahlr. Kommissionen des Reichshofrates, mit denen von Wien aus Einfluß ins Reich hinein ausgeübt werden konnte. Ein großer Teil des ksl. Hofstaats war in diplomat. Missionen ständig im Reich und darüber hinaus unterwegs.
Die Höfe F.s II. und F.s III. waren, allein wegen der zahlr. Krönungen, Kurfürsten- und Reichstage, noch relativ mobil. Die Erbhuldigungen nahmen F. II. und F. III. jedoch nur teilw. persönl. entgegen. Nach der Übersiedlung von Graz nach Wien blieb diese Stadt der wichtigste Bezugspunkt der Habsburger, wenngleich ein Umzug nach Prag v.a in der Endphase des Krieges erwogen wurde. Während der häufigen und oft monatelangen Abwesenheiten blieb zu Wien in der Regel ein Teil der Behörden sowie des Geheimen Rates zurück. Bedeutsam waren daneben als Aufenhaltsorte Linz sowie → Regensburg, aberauch Preßburg. Immerhin wurden neben den Wiener Hofquartierbüchern Hofquartierverzeichnisse für Prag (1638, 1647 und 1656), → Regensburg (1630, 1636, 1652/53), Preßburg (1646 und 1655), Ödenburg (1652), Frankfurt (1619) und → Augsburg (1653) angelegt. Um die Festung Wien herum bildete sich v. a. seit den 1620er Jahren ein Kranz kleiner Res.en heraus, die in der Jagdsaison sowie im Sommer kürzere Aufenthalte ermöglichten.
Der Kaiserhof F.s II. und F.s. III. fußt auf der tradierten Hofordnung Ks. Ferdinands I., wobei sich die Traditionen der ksl. und die innerösterr. Linie vermischen. Beispielhaft ist dafür etwa der Umstand, daß in innerösterr. Tradition der Oberstkämmerer in der Rangordnung der vier obersten Hofämter an die zweite Stelle rückte. 1651 wurde bei der Revision des Hofstaats auch festgestellt, daß man etwa für den Oberstallmeister die ehzgl. Instruktion benutzte. Wichtigeres Erbe der Grazer Tradition dürfte die häufigere Kumulation von Spitzenämtern des Hofstaats gewesen sein. Ebenso istauffällig, daß beim Erlaß neuer Instruktionen die ksl. Entwicklung des Hofstaats, insbes. unter Ks. → Matthias, nicht selten ausgeblendet war. Die Regierung lag weiterhin beim Ks. selbst, den der Geheime Rat, zu dessen Sitzungen die Räte in der Regel einzeln eingeladen wurden, beriet. Immer häufiger kam es jedoch im Verlauf des 17. Jh.s zur Bildung von Ausschüssen einzelner Geheimer Räte (Deputierte) sowie zur Einforderung schriftl. Einzelvoten. Entscheidungsgegenstände aus dem Bereich der Behördentätigkeit wurden in der Regel über die jeweiligen Vorstände als Mitglieder des GeheimenRates, über Einzelaudienzen der Führungskräfte oder schriftl. Gutachten in die ksl. Entscheidungsfindung eingespeist. Daneben stand der direkte persönl. sowie der über verschiedene Hofleute laufende informelle indirekte Zugang zum Ks. Das Zutrittsrecht auch Dritter zu den verschiedenen ksl. Vorzimmern wurde immer neu formuliert.
Seit 1624 war die böhm. Hofkanzlei in Wien angesiedelt, durch die Verneuerte Landesordung vom 10. Mai 1627 wurde sie oberste Verwaltungs- und Justizstelle für die Länder der böhm. Krone. Eine ebenso einschneidende Neuerung stellte die Verselbständigung der österr. Abt. der Reichskanzlei zur österr. Hofkanzlei mit Zuständigkeit auch für Innerösterreich dar, die F. II. seit 1620 gegen den Widerstand des Ebf.s von → Mainz durchsetzte. Zwar behielt die Reichskanzlei bis zu Ks. Josef I. den Großteil der diplomat. Korrespondenz in Händen, auch existierten die innerösterr. Behördenebenso fort wie die Selbständigkeit Tirols und der Vorlande, doch war damit zur Verselbständigung und Vereinheitlichung der österr. Länder (→ Österreich) ein wesentl. Schritt getan. Das Kanzleipersonal teilte sich unterhalb des Kanzlers in eine niederösterr. und eine innerösterr. Abt. Die Hofkammer war weiterhin nicht in der Lage, die ksl. Finanzen zu sanieren. Reformversuche in den 1620er blieben weitgehend fruchtlos, führten aber 1628 zur Aufhebung der niederösterr. Kammer und zu ihrer zeitweilig wiederum revidierten Vereinigung mit der Hofkammer. EinigeHofkammerräte verknüpften ihre unmittelbaren Amtsaufgaben mit priv. Finanzgeschäften und traten in großem Stil als Darlehensgeber auf, wobei sie die Rückzahlungen über ihr Amt sicherten. Ämter insbes. in der Finanzverwaltung leisteten der persönl. Bereicherung vieler Hofleute Vorschub. v. a. in den späteren Jahren geriet das Gebaren der Hofkammer immer stärkere Kritik, bes. des finanziell von ihr abhängigen Hofkiegsrats sowie eigener Mitglieder. Spannungsreich war bes. in den 1650er Jahren auch ihr Verhältnis zum Obersthofmeisteramt.
Im Bereich der Hofverwaltung wurde der (Oberst)Hofmarschall in Auseinandersetzungen mit dem Obersthofmeisteramt und der ausgreifenden Hofkanzlei in seinen Befugnissen immer weiter zurückgedrängt. Unter F. III. wurde der Rekurs vom Hofmarschallgericht zum Reichshofrat zulässig. Die Instruktion für den Hofmarschall wurde unter F. III. 1637 unter Anlehnung an diejenige Maximilians II. neu ausgearbeitet und 1651 bei der Revision des Hofstaats v.a im Hinblick auf die Entscheidung von Rangfragen überarbeitet. Bes. konfliktträchtig war auch die Vergabe der Hofquartiere durch den Hofmarschall.
In Graz setzte F. II. den Umbau (1570 bis 1600) der ma. Burg nach Plänen des Wiener Hofarchitekten Ferabosco fort und ließ auch die Arbeiten an der Grabkapelle in der Kirche des Augustiner-Chorherrenstiftes und Bischofssitzes Seckau weiterführen, 1614 jedoch mit dem Bau des Mauseoleums neben dem Grazer Dom mit einer cuppola imperiale beginnen. Für die Wiener Hofburg war der Ks. als Bauherr weniger bedeutsam (etwa: Kapelle, Badehaus, Brunnenerneuerung, Basteierweiterung). Wichtiger wurde der auf Wunsch der Ks.in ausgeführte Bau eines hölzernen Tanz- und Festsaals alsVorgängerbau des späteren Redoutensaales (um 1629/30). Der Ks.in Eleonora, auf die auch die Einrichtung einer Loretokapelle in der Wiener Augustinerkirche in den 1620er Jahren zurückgeht, waren seit 1622 auch der Vorgängerbau Schönbrunns und seit 1623 die Favorita zugewiesen, deren Umbau 1625 abgeschlossen wurde. Die Favorita wurde ebenso wie das Lustschloß Laxenburg in ein System saisonaler Res.en eingebunden, zu dem auch Ebersdorf gehörte, das 1660 ein vollständiges Kaiserappartement erhielt. F. III. ließ in Wien die Hofkapelle neu ausstatten und das baufällige Ball- und Kunsthaus vonGiovanni Battista Carlone renovieren, der auch das 1619 verwüstete Schloß bei Preßburg wiederherstellte. Der Wiener Hofgarten erhielt etwas später eine neue Grotte. 1652 errichtete Giovanni Burnacini ein Komödienhaus im Bereich der Hofburg. Die Favorita ging nach dem Regierungsantritt F.s III. an die neue Ks.in und wurde zw. 1642 und 1655 durch Carlone mit einem neuen Lustgarten, einem zweiten Hof, einem Kaiser- und Kaiserinnenappartement ausgebaut. Die Wwe. F.s II. ließ 1642/43 den Vorgängerbau Schönbrunns in italien. Stil erweitern. In Prag wurde unter F. III. zw. 1638 und 1643 in der Burgein neues Appartement für die Ks.in und später eine Kapelle errichtet. Ehzg. Leopold Wilhelm wählte 1656 die Stallburg für seine außerordentl. bedeutsame Kunstsammlung.
Die Gewerbezählung in Wien von 1621 ergab, daß 1366 bürgerl. Meistern 400 bis 500 hofbefreite Handwerker gegenüberstanden, deren Zahl später noch anstieg und deren Freibriefe nach 1629 meist durch die österr. Hofkanzlei ausgestellt wurden. Die Versorgung mit Verbrauchsgütern erfolgte somit hauptsächl. aus der Res., wofür auch Hofeinkäufer unter der Kontrolle des Hofkontralors zuständig waren. Luxusgüter, darunter zahllose Geschenke für Botschafter, Adelige oder Familienmitglieder, v. a. Goldketten und Silbergeschirre bzw. Schmuckstücke und Preziosen wie Diamantsträuße, wurden hingegenmeist aus dem Geheimen Kammerzahlamt bezahlt oder unter den außerordentl. Ausgaben verbucht. Von den auswärtigen Lieferanten sind bes. Augsburger Handwerker sowie die Miseroni zu nennen. Für die Mitglieder des Kaiserhauses standen eigene Schneider zur Verfügung, Livreen ließ man hingegen in der Regel außerhalb des Hofes an-fertigen. Südfrüchte wurden wohl eher der Zier halber in der Hofburg gezüchtet (Feigen und Granat), ebenso gab es dort einen kleineren Gemüsegarten. Rindfleisch bezog der Hof vornehml. aus Ungarn, Wild aus der sehr intensiven höf. Jagd, Wein u. a. aus Niederösterreich.
Für die Geschichte der Münzprägung stellt die Regierung F.s. II. einen dramat. Abschnitt dar. Zwar waren 1619 bis auf Tirol und die Vorlande die habsburg. Lande wieder in einer Hand vereinigt (→ Österreich), doch prägte in den böhm. Wirren der Winterkg. ebenso wie die böhm. Stände (→ Böhmen). Es folgte mit der berüchtigten »Kipper- und Wipperzeit« ein einzigartiger monetärer Zusammenbruch. Seit 1620 war in → Böhmen und Mähren, aber auch in Wien, Graz, Klagenfurt und Hall minderwertig gemünzt worden. Am 22. Jan. 1622 schloß der Ks. mit einemMünzkonsortium, an dem teils offen, teils verdeckt, u. a. Karl von Liechtenstein und Hans de Witte, Wallenstein und Eggenberg, aber auch einige Hofkammerleute beteiligt waren, einen einjährigen Pachtvertrag über die Prägestätten in → Böhmen, Mähren und Niederösterreich (→ Österreich). Flankierende Maßnahmen wie Abnahmezwang neuer minderwertiger Münzen ergänzten diese Grundlage für eine systemat., wirtschaftl. ruinöse Münzverschlechterung. Begünstigt wurden dagegen die Kriegsfinanzierung sowie die Beteiligten. Seit 1622 wurde zuerst im an → Bayern verpfändetenOberösterreich entwertet, 1623 folgte der Ks., bis 1623 zur alten Münze bei einer Entwertung auf 1/8 zurückgekehrt wurde. F. II. deckte zeitlebens die Beteiligten des Münzkonsortiums, so daß eine Untersuchung erst unter F. III. stattfand. Die Schadensersatzforderungen gegen die Erben Liechtensteins in Höhe von 31 Mio. Gulden in guter Münze konnten mit 275 Tsd. Gulden abgeglichen werden, bevor Leopold I. das Absolutorium erteilte. Unter F. III., der seit 1626 ein eigenes Münzrecht in Glatz hatte, konnte die Münzprägung bei geringem Umlauf an landeseigenen Münzen inflationsfrei weiterkonsolidiert, nicht aber zufriedenstellend geordnet werden. In den einzelnen Landschaften wurde weiterhin unterschiedl. ausgemünzt, die Wiener Münze war kaum rentabel, während die mit Metall gut versorgten Prägestätten in Ungarn, Kremnitz und Nagybánya florierten. Die Goldprägung des 17. Jh.s erreichte unter F. III. indes ihren Höhepunkt.
Das ksl. Hofzahlamt, die wichtigste Rechnungsstelle des Hofstaates, bezog seine Geldmittel bzw. sein Anweisungspotential aus einer nach Hunderten zählenden und kaum überschaubaren Menge von verschiedenen Einnahme- und Vermögensstellen sowie Einzelpersonen. Die zahlungskräftigsten waren unter F. II. und F. III. (im folgenden Einnahmen des Hofzahlamtes von 1618 bis 1657) die der böhm. Krone mit einem Beitrag von über 10 Mio. Gulden aus den verschiedenen böhm., mähr. und schles. Rent- und Steuerämtern, Herrschaften und sonstigen Stellen. Aus Ungarn lieferten der Oberdreißiger der HerrschaftUngarisch-Altenburg mit ca. 700 Tsd. Gulden und die Kammer Kremnitz mit ca. 1,7 Mio Gulden die größten Posten. Niederösterreich trug mit über 2 Mio. Gulden aus dem Landschaftseinnehmeramt, über 2 Mio. Gulden aus dem Handgrafenamt Niederösterreich und Mähren, mit etwa 3 Mio. Gulden aus dem niederösterr. Salzamt und annähernd 800 Tsd. Gulden aus der Maut Wien zur Finanzierung des Hofstaats bei. Der oberösterr. Landschaftseinnehmer lieferte etwa 1,2 Mio. Gulden, hinzu kamen bes. die Mautstellen von Ybbs und Linz, während das innerösterr. Hofpfennigamt über 2 Mio. Gulden zahlte. Annähernd 1,5 Mio.Gulden waren außerordentl. Einnahmen, worunter auch Darlehen Adeliger fielen. Die Ausgaben des Hofzahlamtes stiegen unter F. II. auf über 1 Mio. Gulden jährl., unter F. III. auf über 2 Mio. Gulden jährl. Im Mittel wurden (bei erhebl. Abweichungen in einzelnen Jahren) aus dem Hofzahlamt zw. 1639 und 1657 jährl. etwa 70 Tsd. Gulden in die Geheime Kammer geleistet, während an Küche, Keller und Somelier zusammen etwa 160 Tsd.Gulden gingen. Die Versorgung der Pferde (Hoffutter) kostete über 100 Tsd. Gulden, annähernd 400 Tsd. Gulden wurden im Mittel für Tilgung und Zinsen aufgebracht, 100 Tsd.Gulden für Gnadengaben, deren größter Teil an den Hofadel ging; mit etwa 90 Tsd. Gulden jährl. wurden Reisekosten der Hofleute abgeglichen. Die finanziell schwierigste Zeit waren die letzten Kriegsjahre, in denen das Hofzahlamt teilw. die Zahlung von Hofbesoldungen einstellte. Hofjuden spielten für den Kaiserhof zu dieser Zeit eine noch gänzl. untergeordnete Rolle. 1632/33 ist explizit der Hofjude Fröschl erwähnt. Daneben aber wurden Judenschaften zu Zahlungen an das Hofzahlamt herangezogen, in den 1620er Jahren diejenigen von Eisenstadt, → Worms und Frankfurt am Main(auch 1630). Die Judenschaft Wiens und in den 1650er Jahren auch die Niederösterreichs wurden 1619 und in den 1620er Jahren, mehrfach in den 1630er Jahren sowie zw. 1650 und 1657 mit insgesamt etwa 150 Tsd. Gulden stark in Anspruch genommen.
Nur zu wenigen bemerkenswerten Persönlichkeiten des ksl. Hofes liegen mehr oder weniger ausführl. Studien vor. Eine Ausnahme machen etwa Wallenstein, Auersperg, Lisola, Eggenberg, Lobkowitz, die Trautson und seit kurzem auch Montecuccoli sowie Gundaker Fs. von Liechtenstein, der zeitw. Obersthofmeister F.s. II. war. Bes. zu beklagen sind die Kenntnislücken über Maximilian Gf. von Trauttmansdorff, doch auch die übrigen Hofleute bzw. Familien wie bes. die Breuner, Cavriani, Harrach, Jörger, Khevenhüller, Kolowrat, Lamberg, Losenstein, Mansfeld, Meggau, Pricklmayr, Puechheim, Slawata,Starhemberg, Waldstein und Weißenwolf-Ungnad wären als kleiner Auszug zu nennen. Daneben fehlen Arbeiten über die Gesandten bei Hof, selbst über die Nuntien. Für eine vertiefte Kenntnis gerade der Finanzpraxis des Hofes wären Studien zu Hofkammerräten und Sekretären wie etwa Berchtold, Bonacina oder Radolt von höchstem Interesse. Unter den dem Hof verbundenen Wissenschaftlern ragt Athanasius Kircher SJ heraus, der Mitgliedern des Kaiserhauses einige seiner Arbeiten widmete, so die »Musurgia Universalis«. Ansonsten stand es mit der Förderung der profanen Wissenschaft trotz eines gewissenInteresses der Ks. im 17. Jh., von zahlr. Stipendien abgesehen, nicht zum besten. Die Interessen wandten sich weit mehr der Musik und der bildenden Kunst zu. Die bedeutendsten Musiker am Kaiserhof waren Giovanni Valentini, Antonio Bertali, Pietro Verdina, Johann Jakob Froberger und Wolfgang Ebner. Auch Monteverdi schrieb für den Kaiserhof. F. III. komponierte kleinere musikal. Werke, verfaßte selbst vornehml. italien. Gedichte, die er mit seinem Bruder Leopold Wilhelm austauschte, und unterstützte die Gründung einer literar. Akademie, die sich einige Jahre hielt; v. a. aber verhalf er derOper und dem Ballett zur Durchsetzung nördl. der Alpen. Daneben waren bedeutende Tanzmeister am Hof tätig. Unter den Architekten ragen der 1605 geadelte Erbauer des Grazer Mausoleums, Giovanni de Pomis (auch Medaillenschneider) und unter F. III. Giovanni Burnacini hervor. Geadelt wurden u. a. weiter der Maler Justus Sustermans (1624), der Architekt Melchior Stölzlin, der Maler Anton Stevens (1643), 1652 und 1653 die Maler Anselm von Hulle und Joachim Sandrart sowie 1654 der Gießer Balthasar Herold. Große Bedeutung hatten H. von Aachen, Giovanni Peroni und Frans Luyckx, wegen ihrerKristall- und Edelsteinarbeiten die Miseroni. Die herausragende, vom Hofmaler und Kanonikus Anton van der Baren betreute Kunstsammlung Leopold Wilhelms wies 1659 über 400 Gemälde zuzügl. Zeichnungen sowie über 500 Skultpuren auf. Die Kunstsammlungen auch der übrigen Habsburger gehören in diesem Zusammenhang zu den am besten erforschten Gebieten. Anders steht es mit den Hofzwergen, die es nicht nur in den ksl., sondern bes. in den Hofstaaten junger Ehzg.e wie etwa dem des Ehzg.s Carl Joseph gab. Ihnen standen eigene Diener sowie Tafeldecker zu. Die Ks. verfügten je über einen Herold für dasReich, Ungarn, → Böhmen und → Österreich. Dem Hof standen unter F. II. und F. III. Hofärzte, den Dynasten, auch den Ks.innen, eigene Leibärzte zu, F. II. etwa Thomas Mingonius und Gilbert Voss von Vossenberg, F. III. etwa E. Sachs, Konrad Wechtler und Johann Wilhelm Managetta. F. III. standen als Apotheker Paul Weidner, dem Ehzg. Leopold Wilhelm Johann Gilgen zur Verfügung. Beichtväter F.s. II. waren Balthasar Valery SJ, Martin Beccanus SJ und Wilhelm Lamormaini SJ, F. III. hörten Johann Gans und Philipp Müller SJ. An der Erziehung der jungen Habsburger nahmen neben denHofmeistern und Kämmerernsowie den Kammerzwergen auch Sprachmeister, Tanz- und Fechtmeister teil. Bibliothekar F.s. III. war Dr. Matthaeus Mauchter, Kanonikus zu St. Stefan. In den unteren Rängen kamen Frauen im Hofstaat v. a. als Dienerinnen, Wäscherinnen, Krankenpflegerinnen, aber auch in größerer Zahl als Ammen vor. Adelige Frauen bekleideten etwa die Hofmeisterstellen bei den Ehzg.innen und sehr jungen Ehzg.en. Zentral waren freilich die Hofstaaten der Ks.innen und erwachsenen Ehzg.innen, die mit Oberst- undFrauenzimmerhofmeisterin, zahlr. adeligen Hofdamen sowie Kammerfrauen besetzt waren. Die Hofdamen, deren familiäre Verflechtung mit Inhabern hoher Hofämter auffällt, waren etwas geringer besoldet als die Kämmerer (zuzügl. Dienerin), erhielten aber nicht unerhebl. Abfindungen beim Ausscheiden sowie anläßl. ihrer Hochzeiten (in der Regel zus. 1900 fl). Die Hofstaaten der Ks.innen waren in der Regel zu einem Teil mit Personal aus dem Herkunftsland, stets jedoch auch mit dt. Hofdamen besetzt und umfaßten meist zumindest auch eine eigene Kuchlpartei. Mätressen gab es am Hof F.s II. und F.s. III.dem Vernehmen nach nicht. Bedingt durch die fortwährenden Kriege gab es bei Hof stets Militärs, institutionalisiert im Hofkriegsrat, daneben jedoch immer wieder an den Hof reisende Offiziere, wegen des »stehengelassenen Heeres« auch nach dem Dreißigjährigen Krieg. Das Militär wurde in den Vorzimmerordnungen denn auch eigens bedacht. Bei der Rekrutierung des Hofpersonals war, von den wenigen protestant. Reichshofräten abgesehen, die kathol. Konfession in der Regel unabdingbare Voraussetzung. Bei höheren Hofämtern sah sich der Ritterstand zunehmend marginalisiert und vermochte nur mehrKammerdienerstellen und niedrigere Stellen in den Behörden zu erlangen, der Herrenstand dominierte den Hofstaat immer stärker. Bei den Herkunftsländern der Inhaber höherer Hofämter standen unter F. II. Innerösterreich und die sonstigen österr. Hzm.er im Vordergrund (→ Österreich), unter F. III. weitete sich der Bezugskreis in jeder Richtung aus, die Ungarn bleiben jedoch schwach vertreten. Während der ganzen Zeit finden sich zahlr. italien. und südwestdt. Adelige, immer weniger Spanier, stärker zunehmend wieder Adelige aus den Ländern der böhm. Krone(→ Böhmen).
Die höf. Repräsentation vollzog sich einerseits in den zahlr. Krönungen und teilw. auch einigen Erbhuldigungen, wie auch bei den zahlr. Reichs- und Kurfürstentagen. Bei diesen Gelegenheiten trat der Hofstaat im engeren Sinne jedoch hinter der Repräsentation des jeweiligen Herrschaftszusammenhanges zurück, wichtiger waren dann die Reichs- oder Landesämter. Gleichwohl war bei den Hofreisen der Hofstaat regelmäßig in großer Zahl vertreten, die Einzüge, Schlüsselübergaben, Ansprachen boten dann zur Repräsentation auch des Hofes Gelegenheit. In Wien entfaltete der Hof vergleichsw. wenig Prunk,bestand dafür aber umso strenger auf der Einhaltung der einfachen strengen Hoftracht sowie insbes. eines auch für zeitgenöss. Maßstäbe äußerst strengen Zeremoniells, das selbst Details des Zusammentreffens, der Audienzen und bes. des Essens mit den Herrschern präzise regelte. In den Regelungsbereich fiel weiter die zwar stets im Fluß befindl., doch immer rigide Hierarchie der Mitglieder des Hofstaats und teilw. selbst ihrer Angehörigen untereinander, die sich immer weiter ausdifferenzierte und seit der Mitte des 17. Jh.s noch die Handreichung der Gattinnen mittlerer adeliger Hofchargenregelte. Die zahlr. Aufzeichnungen über Verhaltensmodi wurden nach 1651 im laufend geführten Hofzeremonialprotokoll systematisiert. Die Ks. vermochten sich jedoch in ihren Retiraden vom Hofstaat abzuschotten und sich so gewisse Freiräume zu erhalten. In diesem Rahmen wurde bes. die Kammermusik gepflegt. Im offiziellen Bereich lag der Schwerpunkt auf größeren Formen wie dem Ballett und der Oper, welche mit der zweiten Gattin F.s. II. in Wien ihren Siegeszug antraten. Die erste Ballettaufführung wird auf den 23. Aug. 1622 datiert, der Beginn der Oper am Kaiserhof fällt in das zweite oder dritteJahrzehnt des 17. Jh.s, sie etabliert sich mit kontinuierl. Aufführungen seit den frühen 1620er Jahren. Zum Fasching sowie zu Krönungen und Huldigungen sowie zu Geburtstagen des Ks.s und der Ks.in wurden später fast regelmäßig Opern und/oder Ballette unter Beteiligung der Hofgesellschaft zur Aufführung gebracht. Beim Fasching wurden die sonst getrennt gepflegten Unterhaltungen der Oper und der Kammermusik, der »Wirtschaft« und des Maskenfestes, der commedia dell'arte und des Balletts zunehmend vereinigt, Feuerwerke erfreuten sich einiger Beliebtheit. Während Turniere kaum nochstattfanden, wurde das Roßballett intensiv gepflegt. Zentral war für den Wiener Hof die Demonstration des Katholizismus. F. II. und F. III. trugen zum Ausbau der Kirchen und Kl. sowie zur Durchdringung des öffentl. Raumes v. a. mit der bedeutsamen Stiftung der Mariensäule durch F. III. auf dem Wiener Platz am Hof sowie mit der Teilnahme an Prozessionen, Gebeten in der Öffentlichkeit, dem Besuch des Jesuitentheaters sowie dem regelmäßigen Besuch der zahlr. Wiener Konvente unter Begleitung des Hofstaates bei. In diesen Zusammenhang gehört auch die Hoftrauer. Die Hofjagd nahm unter F. II. und F.III. einen wichtigen Platz ein, wovon Jagdtagebücher der Ks. zeugen. F. III. war zw. 1638 und 1657 an über 550 Tagen auf Jagd. Da davon neun Jahre wegen der Abwesenheit von Wien oder aus Krankheitsgründen sehr dürftig ausfielen, ergeben sich für die normale Jagdsaison durchschnittl. etwa fünf bis 12 Jagdtage pro Monat. Gejagt wurde mit sehr wenigen Ausnahmen in der unmittelbaren Umgebung Wiens, bes. in den Donauauen. Die Jagd ist dem Bereich höf. Repräsentation nicht gänzl. zuzuordnen, häufig wies sie bezügl. der Begleitung und Jagdarten mehr »privaten« Charakter auf.
F. II. und F. III. verwendeten wie → Matthias auf der Basis des von → Ferdinand I. geschaffenen Wappentypus (von Ungarn und Böhmen gevierter Schild) teilw. den österr. Binnenschild allein als Herzschild. Im 17. Jh. verliehen zwar die span. Habsburger den habsburg. Hausorden (Orden vom Goldenen Vlies), doch konnten die österr. Habsburger für ihre Hofleute diesen erwirken, so daß es regelmäßig zu festl. Ordensverleihungen kam. Die Wwe. F.s. III., Ks.in Eleonora, gründete 1668 den Sternkreuzorden für adelige kathol. Damen.
Quellen
Die wichtigsten Quellen zum ksl. Hof befinden sich im Österreichischen SA, dort im HHStA, dem Hofkammerarchiv, dem Kriegsarchiv (Allgemeines Verwaltungsarchiv), in der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) sowie in den österr. Landeshauptstädten, v. a. in St. Pölten, Graz, Linz und Klagenfurt, weniger in Innsbruck. - Mit Gewinn heranzuziehen sind die Familienarchive der Inhaber wichtiger Hofämter vornehml. in Österreich und Tschechien, aber auch Dtl., Ungarn und Norditalien. - Aufschlußreiche ungedruckte Gesandtenberichte liegen vornehml. in Simancas, Paris, London,Stockholm und Rom. - Von den gedruckten Quellen sind bes. hervorzuheben: Nuntiaturberichte aus Deutschland. Nebst ergänzenden Aktenstücken. Abt. 4: Siebzehntes Jahrhundert, hg. vom K. Preuß. Historischen Institut in Rom, Berlin 1895-1913; Die Relationen der Botschafter Venedigs über Deutschland und Österreich im siebzehnten Jahrhundert, Bd. 1. K. Mathias bis K. Ferdinand III., hg. von Joseph Fiedler, Wien 1867 (FRAU. Österreichische Geschichtsquellen, 2. Abt.); dann die große Quellensammlung Österreichische Zentralverwaltung, 1907. Bedeutsam ist weiter dieausführl. Schilderung des Nuntius Caraffa: Carlo Caraffa, Vescovo d'Aversa. Relatione dello stato dell'Imperio e della Germania fatta dopo il ritorno della sua Nuntiatura appresso l'Imperatore 1628, hg. von Joseph Godehard Müller: in: AÖG 23 (1860) S. 101-450.
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