FRIEDRICH III. (1440-93)
I.
Als Friedrich V. Hzg. von → Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain etc. (leopold.-innerösterr. Linie der Habsburger), * 21. Sept. 1415 Innsbruck erstes Kind Hzg. Ernsts von Innerösterreich (1377-1424) und Cimburgis' von Masowien (1394/97-1429). - Geschwister: Margarethe (1416/17-86, ⚭ Kfs. Friedrich II. von Sachsen), Albrecht VI. (1418-63, ⚭ Mechthild von der Pfalz, Wwe. Gf. Ludwigs I. von Württemberg-Urach), Katharina (1420-93, ⚭ Mgf. Karl I. von Baden), Alexandra (* 1421? † vor 1422), Anna (1422-29), Rudolf(† vor 1423), Leopold († vor 1423), Ernst (II., † 1432). - 1435 Antritt der selbständigen Regierung. 2. Febr. 1440 Wahl zum röm.-dt. Kg. als F. (bei Ignoranz Friedrichs »des Schönen«) in Frankfurt am Main; 6. April 1440 Wahlannahme; 17. Juni 1442 Königskrönung in Aachen. - ⚭ 18. Aug. 1451 in Lissabon per proc. Eleonor von Portugal (* vermutl. 8. Sept. 1436-3. Sept. 1467), Tochter Kg. Duartes von Portugal (* 1391, reg. 1433-38) und Leonors († 1445) von Aragón; 16. März 1452 Hochzeit und Krönung zum ital. Kg. in Rom. - 19. März 1452 Krönung zum ital. Kg. und Kaiserkrönung inRom, 17. Febr. 1459 Wahl, 4. März 1459 Krönung zum Kg. von Ungarn. - Kinder: N.N. (* wohl 1. Juni 1454, † bald darauf), Christoph (* 16. Nov. 1455, † 21. März 1456), → Maximilian (I.) (* 22. März 1459, † 12. Jan. 1519), Helena (* 3. Nov. 1460, † 28. Aug. 1461), Kunigunde (* 16. März 1465, † 6. Aug. 1520), Johannes (* 9. Aug. 1466, † 10. Febr. 1467). - † 13. Aug. 1493 in Linz an den Folgen einer am 8. Juni 1493 vorgenommenen Amputation des rechten Fußes und an der Ruhr infolge übermäßigen Melonengenusses. Beisetzung der Intestate in der Stadtpfarrkirche in Linz, Leichnam aufAnordnung → Maximilians in St. Stephan in Wien beigesetzt.
II.
Das Verdikt der älteren Forschung, demzufolge dieser Habsburger ein kauziger, unritterl., konfliktscheuer und geiziger, von gänzl. armseligen Interessen geprägter und auf seinen häusl. Palast reduzierter Phlegmatiker gewesen sei, der mit seiner vermeintl. Devise aeiov (gedeutet als »Alles Erdreich ist Oesterreich untertan«) einen niemals weniger als hypertrophen Anspruch erhoben habe, ist seit den neuerenAnalysen seiner Regierungspraxis und seines Hofes obsolet. Diese lassen zwar keinen strahlenden Helden und dynam. Gestalter der polit. Verhältnisse hervortreten, aber doch einen Herrscher, der im Licht seiner Bedingungen und Leistungen mitnichten als »des Heiligen Römischen Reiches Erzschlafmütze« diskreditiert werden darf. Der erste seiner beiden maßgebl. Erfolge besteht in der am Ende einer außerordentl. langen und krisenhaften Regierungszeit bewirkten Wiedervereinigung der seit 1379 geteilten Länder des »HausesÖsterreich« in einer Hand, wodurch er in Verbindung mit der partiellen Aneignung der Hinterlassenschaft der → Luxemburger sowie einer verbürgten Anwartschaft auf Ungarn, v. a. aber durch die Anbahnung der burgund. Erbschaft das Fundament für den großdynast. Aufschwung der Habsburger legte. Sein zweites histor. Verdienst war, daß er die »ererbte«, um 1450 gipfelnde Krise der röm.-dt. Zentralgewalt durch die Kombination eines »römisch« gesteigerten monarch. Majestätsverständnisses mit einem dynast. Präeminenz- und Sendungsbewußtsein überwunden hat. Durch sein 1470/71verstärktes Bemühen, das Reich noch einmal als Hof-Staat zu organisieren, wurde die weitere Dualisierung der Reichsverfassung allerdings nur bis zu seinem Tod hintangehalten. Trotz der »monarchisch« gesteigerten Leistungsfähigkeit und Integrationskraft des Hofes - u. a. durch eine tendenziell reichsweite Wirksamkeit, durch Verschriftlichung, Verrechtlichung und Institutionalisierung bei klarer Umschreibung der monarch. Prärogativen und deren Sanktionierung sowie durch Akademisierung und Professionalisierung - erwies sich die Erfassung und Gestaltung des zunehmend entwickelten undverdichteten regionalen polit. Lebens von einem einzigen Herrschaftsmittelpunkt aus als überholt. Nur zwei Jahre nach seinem Tod wurden mit dem Kammergericht und dem Reichstag zwei neue Bühnen außerhalb der tradierten Hofstrukturen etabliert.
III.
1. Mit der Konstituierung seines eigenen Hofes emanzipierte sich F. 1435 von der seit 1424 andauernden Vormundschaft seines Onkels Hzg. Friedrich IV. von Tirol und organisierte seine selbständige Regierung in seinen innerösterreich. Erblanden. Dies war binnen kurzem durchgeführt, so daß er schon wenig später eine Reise ins Heilige Land unternehmen konnte, auf welcher er und rund 50 adelige Begleiter zu Rittern des Hl. Grabes geschlagen wurden. Die weitere personelle, institutionelle und in mancherlei Hinsicht auch kulturelle Entwicklung des Hofes wurde imwesentl. geprägt durch das Aufeinandertreffen unterschiedl., sachl. und zeitl. variierender Anforderungen und Traditionsstränge infolge der Erhebung F.s zum röm.-dt. Kg. (1440) und Ks. (1452) sowie durch eine außerordentl. wechselvolle und konfliktreiche dynast.-territoriale Herrschaftsgeschichte. Seit etwa 1375 befand sich der Herrscherhof wg. der bes. ungünstigen und unabänderl. Rahmenbedingungen seiner Existenz und Struktur in einer Phase der Destruktion. Stärker als jemals zuvor reduzierten sich seine Funktionen darauf, die Selbstbehauptung des Herrschers in dem noch locker gefügtenGemeinwesen »Reich« zu organisieren, und um so weniger konzentrierte sich dort der durch eine relativ große Eigenständigkeit gekennzeichnete Adel aus dem Reich und den Erblanden. Der Tiefpunkt der Krise um 1450/60, an welchem F. im höf. Alltag von einem gleichermaßen provinziellen wie sozial bescheidenen Gefolge mit bes. geringer Integrationskraft umgeben war, wurde seit etwa 1470 durch eine höf. Intensivierung überwunden, indem allmähl. wieder Kfs.en und Fs.en höf. eingebunden wurden. Diesen Bedingungen des röm.-dt. Kgtm.s gingen fast noch mehr dynast. Variablen parallel. Die von F. alsSenior des Hauses → Österreich resp. Vormund regierten Länder der Tiroler Linie und der Albertiner gingen ihm 1446 bzw. 1453 wieder verloren. Erst mit dem Tod seines Bruders Albrecht VI. († 1463), welcher ihm erstmals 1443, v. a. aber seit 1458 mit Hilfe starker Landstände eigene Herrschaftsbereiche abgedrungen hatte, erweiterte sich der erbländ. Referenzbereich des Ks.s und seines Hofes auf das donauösterr. Erbe der Albertiner mit der Kapitale Wien. Die territoriale Herrschaft stabilisierte sich indes nicht dauerhaft, weil die 1458/59 begründete Konkurrenz mit seinem dynast.Adoptivsohn Matthias »Corvinus« um das Kgr. Ungarn sich verschärfte. Als dieser ungeachtet der andauernden Osmanenbedrohung ab 1482 die östl. Erbländer milit. zu okkupieren begann und schließl. Wien (1485) und Wiener Neustadt (1487) eroberte, mußten sich der Ks. und sein geschrumpfter Hof in das oberösterr. Linz flüchten. Dem Verlust eines Großteils des vormaligen erbländ. Substrats entsprach eine noch weitergehende Öffnung des Hofes zum außererbländ. Binnenreich als zuvor, der bescheidenen Linzer Residenzbildung eine rege und ausgedehnte Reisetätigkeit, im Zuge welcher derKs. die Wahl seines Sohnes → Maximilian I. (1486) zum röm.-dt. Kg. organisierte, dessen flandr. Abenteuer bereinigte (1488/89) und die zu dessen Lasten gehende Expansion der bayer. → Wittelsbacher unterband. Die letzten Jahre vom Anfall Tirols und → Vorderösterreichs sowie der von → Maximilian ins Werk gesetzten Rückeroberung der östl. Erblande (1490/91) bis zum Tod des Ks.s begreift man am besten als eine Situation polit.-personeller Konkurrenz und Überschneidung → Maximilians und seines Hofes mit dem kleinen, wenig prächtigen undzusehends residenten Linzer Hof des Vaters, der weitgehend in demjenigen des Sohnes aufging.
In Anbetracht all dessen konnte der ksl. Hof schwerl. international prägend sein. Seine Leistung wird man primär an dem durchschnittl. Niveau der »deutschen« Hofentwicklung messen und danach beurteilen, ob und wie ihm die Integration von Erbländern und Reich als der elementaren Herausforderung gelungen ist, vor die sich jeder röm.-dt. Herrscher des späten MA gestellt sah. Ein irreales Verhältnis von Reise- und Residenzherrschaft zugrunde legend, hat die ältere Forschung auch in dieser Hinsicht ärgste Defizite F.s. konstatiert. Tatsächl. hat dieser sich zusammengerechnet nur etwa neunvon 53 Regierungsjahren außerhalb seiner Erblande aufgehalten und diese zw. 1444 und 1471 mit Ausnahme zweier Reisen nach Italien (1452 und 1468/69) 27 Jahre lang überhaupt nicht verlassen. Auch das weniger stat. innererbländ. Itinerar zeigt die Präferenz einer residentiellen Regierung auf der »Schiene« Graz - Wiener Neustadt - Wien. In diesen Residenzen sowie zuletzt in Linz haben sich F. und sein Hof alles in allem 35 Jahre aufgehalten - ein Viertel der gesamten Regierungszeit allein in dem stark befestigten, zusammen mit den Vorstädten ca. 7-8000 Einw. zählenden Wiener Neustadt, woer ebenso seinem eigenen Baubedürfnis wie dem Ansiedlungswillen von Adel, Gelehrten und Künstlern willfahren konnte und Zugriff auf eine die höf. Bedürfnisse weitgehend erfüllende Bevölkerung besaß. Daß sich der Hof F.s weder im Inner- noch im Gesamt-Österr. erschöpft, sondern sich über die Fortsetzung des luxemburg. Modells (1440-50) und eine erbländ. Provinzialisierung (1450-69) weit zum außererbländ. Binnenreich geöffnet hat (1470-93), und daß diesen Stadien bei fortges. ansehnl. Fluktuation eine Entwicklung von kleinen Verhältnissen zum ausgeprägt differenzierten Hof der 1470er Jahre zumgeschrumpften Hof der Linzer Zeit entspricht, läßt sich wg. des Fehlens »regulärer« Personal-, Bewirtungs-, Stall- und Gagenlisten ebensosehr nur mittels der Korrespondenzanalyse und der Prosopographie erkennen wie in Anbetracht fehlender Hofordnungen, anderer »Ordonnanzen« und Zeremonienbücher die Struktur und das alltägl. Dasein des Hofes. Kombiniert mit einer zurückhaltenden Auswertung der anläßl. außergewöhnl. Gelegenheiten überlieferten Gefolgschafts-, Einzugs- und Beherbergungslisten ergibt sich immerhin zweifelsfrei, daß der auf den Herrscher und dessen persönl. Regimentausgerichtete und immer noch stärker personalisierte als - mit freilich zunehmender Tendenz - institutionalisierte Hof F.s. zumindest nominell erhebl. größer war als die meisten zeitgenöss. dt. Fürstenhöfe. Verursacht wurde dies allerdings im wesentl. durch verschiedene, nicht selten lockere Formen der Integration in den »weiten« Hof, welcher bei bestimmten Gelegenheiten 6-900 Pferde »benötigten« mochte, wobei die Spanne der von den Höflingen mitgeführten Pferde von fünf bis zwanzig reichte. Der tägl. Hof umfaßte fraglos erhebl. weniger als 600 Personen, die in den Res.en überwiegendin ihren Privathäusern und -unterkünften wohnten. Die als Mitunternehmer an dem verwickelten System »Hof« stark beteiligten Höflinge riskierten massive Eingriffe des Ks.s in ihr Privatleben, denn dieser verheiratete sie nicht nur zu gern, sondern erhob u. U. auch Ansprüche auf ihr Amts- und Privateigentum.
Dies war die Kehrseite der beträchtl. Einfluß-, Aufstiegs- und Bereicherungschancen, die sich ihnen boten und die zu der notor. Dominanz kleiner Personengruppen und konkurrierender Fraktionen beigetragen hat, die für den Hof charakterist. erscheint. Einem anfängl. maßgebl. Triumvirat illiterater steir. Barone, welches die kanzleinahen Gelehrten Räte bekämpfte, folgten um 1450 der bürgerl. Kanzler und zwei rechtsgelehrte Kanzlisten, ehe gegen Ende der Regierungszeit nach einer oberdeutschen Grafenfraktion ein einziger Vertrauter geradezu als »der junge Kaiser« bezeichnet wird. DemWechsel der bes. Mächtigen gingen allerdings eine Verbreiterung der Gruppe der mittleren Einflußreichen sowie eine regionale Ausweitung und partiell auch eine institutionalisierte Regulierung des Hofes parallel. Durch Familienbeziehungen und die noch nicht unterbundenen Loyalitäten und Dienstverpflichtungen gegenüber Dritten, die zahlr. Höflinge als Lobbyisten tätig sein ließen und spektakuläre Demissionen einschließl. Geheimnisverrats begünstigte, bestand überdies ein Netzwerk mit anderen Fürstenhöfen, doch blieb das Ausmaß der überregionalen familiären Vergesellschaftung bescheiden. Dasvielköpfige Eindringen der neuen sozialen Gruppen des Bürgertums und der Universitätsbesucher sowie die Ergänzung des gfl., freiherrl. und ritterl. Adels um weltl. Fs.en oder deren Söhne hat im letzten Regierungsdrittel maßgebl. zu der Ausweitung des traditionell erbländ.-oberdt. beschränkten Herrscherhofs zu dem gleichmäßiger politisierten Reich der Neuzeit beigetragen. Überwiegend handelte es sich schon aus versorgungstechn. Gründen um Geistliche, aber die Zahl der gelehrten Laien stieg zusehends an. Daß Vertreter des Wirtschaftsbürgertums ungeachtet der teils engen Geschäftsbeziehungenkeine Chance erhielten, in Ratspositionen vorzudringen, war demgegenüber ein eklatantes Defizit.
Die Diskrepanz zw. dem in gewisser Hinsicht noch gesteigerten Anspruch auf den Vorrang des Ksm.s und seiner vergleichsw. bescheidenen höf. Realisierung ist nur wenigen bewußt geworden und hat dessen Würde schwerl. widerlegt. Während die dt. Reichsstände den Kaiserhof als normal, ja respektabel empfanden und ledigl. Unzulänglichkeiten bei der Erfüllung ihrer eigenen Anliegen anprangerten, haben Vertreter und Kenner ital. und westeurop. Höfe die prunkvolle Repräsentation und andere Attribute ihres Majestätsverständnisses vermißt. Einige klerikale Gegenstimmen erhoben die Einfachheit derHofhaltung geradezu zum Vorbild.
2. Bei einigen der »täglichen« Hofämter ist die beim Kgtm. schon vorher angelegte Teilung in ein erbländ. und ein reichsbezogenes Amt endgültig durchgeführt worden, was Funktions- und Rangveränderungen nach sich zog. Unter dem nach 1455 tatsächl. eine Zeit lang am Hof wirkenden Mgf.en Albrecht (»Achilles«) von Brandenburg-Ansbach hat das Amt des zum Obersten (Groß-, »Reichs-«) Hofmeisters zusehends schutzfunktionelle und milit. Züge erlangt, so daß der Rfs. schließl. unter Beibehaltung des Titels als nicht höf. gebundener Exekutor des ksl. Willens im Reich fungierte undungewollt der Erbhofmeisterwürde der → Wittelsbacher »vorarbeitete«. Teile der von ihm nicht ausgeübten höf. Funktionen einschließl. der Aufsicht über den Küchenmeister - einer erst im letzten Regierungsdrittel »reichisch« besetzten Charge vorwiegend milit. Bedeutung - gingen auf den erbländ. gebundenen Haushofmeister, auf den Kammermeister und auf die am habsburg. Hof fortan anstatt eines fehlenden Zeremonienmeisters etablierte Charge des Stäbelmeisters über. Zum Leiter des gesamten Hofes avancierte im letzten Regierungsdrittel des Ks.s nunmehr als »Oberster«Hofmarschall bezeichneter Vertrauter Sigmund Prüschenk, der fünfte und letzte der bekannten Inhaber dieses immer nur »einfach« besetzten Amtes. Als ein Subunternehmer des »Systems Hof« einer der maßgebl. Kreditgeber seines kriegsbedingt bes. geldbedürftigen Herrn erlangte der auch auf der Gehaltsliste der bayer. Hzg.e stehende, ledigl. im diplomat. Außendienst funktionell eingeschränkte Hofmarschall eine solch dominante Stellung, daß er geradezu als der jung keiser bezeichnet wurde. Begonnen hatte Prüschenk seinen Dienst für den Ks. als einer von rund zwanzigüberwiegend der innerösterreich. Ritterschaft angehörenden und milit. verwendeten Truchsessen, denn dies war viel eher als das marginale Schenkenamt eine der Einstiegspositionen für junge Landadelige in den Hofdienst. Wie die beiden einzigen rgfl. Truchsessen setzte auch Prüschenk von hier aus zu einer steilen höf. Karriere an. Deren zweite Station war die Hofkammer als das mit eigenem Personal (Kammerschreiber, -knecht) versehene höf. Zentrum von über vierzig namentl. bekannten und vielerorts tätigen Kämmerern. Dieses nach dt. Königstradition erstrangige Sammelbecken der persönl.»Kammerdiener« und des kreditbereiten, zuletzt auch mit dem oberdt. Großkapital verflochtenen erbländ. Finanzadels, war ungeteilt auch für die Einkünfte zuständig, die der Herrscher aus dem Reich bezog. Nachdem die bis 1461 von einem höchst einflußreichen Vertrauten bekleidete Charge des Kammermeisters anschl. einen Teil ihrer Funktionen an den Hofmarschall und an den Ks. selbst verloren hat, kannte der Hof der Spätzeit auch in Anbetracht geschwundener Ressourcen nur noch zwei Kämmerer als de-facto Kammermeister. Indem diese und einige »Kollegen« zugl. Ratsmitglieder waren und engeBeziehungen zum Fiskalprokurator und zum Kammergericht sowie zur röm. Kanzlei unterhielten, nahmen sie die Kammerräte → Maximilians vorweg.
Über die rechtl. Formen, in denen der Herrscher seine Obrigkeit gegenüber seinen territorialen Untertanen und gegenüber den Reichsständen zur Geltung brachte, ist erhebl. mehr bekannt als über den prozessualen Austrag binnenhöf. Konflikte durch den Ks., den Hofmarschall und ad hoc bestimmte Räte. Kennzeichnend ist neben der auch hier tendenziell durchgeführten Trennung zw. territorialen und reich. Prozeßmaterien die endgültig 1453 vollzogene Ersetzung des seit 1235 tradierten kgl. Hofgerichts durch das Kammergericht. Dieses prozedierte im Rahmen eines ausschließl. reichsbezogenen»Instanzenzugs« röm.-rechtl. und war der Präsenz und dem Einfluß des Herrschers wieder derart stark unterworfen, daß dieser es zw. 1464 und 1475 zusammen mit der für das Reich zuständigen Hofkanzlei nacheinander an zwei rechtsgelehrte geistl. Rfs.en verpachten konnte. Diese haben dann nicht nur Einfluß auf »ihr« niederes Gerichtspersonal (geschworener Rufer, Pedell, Knecht, Boten, Diener) erlangt, sondern mit ihnen verbindet sich tatsächl. eine maßgebl. neuartige Differenzierung der Geschäftsabläufe und damit ansehnl. höf. Modernisierung. Neben der Installierung desFiskalprokurators und selbständiger professioneller Hofprokuratoren nach kurialem Muster zeigt v. a. die beeindruckende Zahl von insgesamt fast 350 aus dem gesamten Reich stammenden Gerichtsbeisitzern, von denen rund hundert gelehrte Juristen waren, das Kammergericht als eines der höf. Zentren gelehrten Sachverstands neben den Kanzleien und dem Hofrat.
Die bis dahin überwiegend einheitl. Hofkanzlei wurde schon 1441/42 in zwei Kanzleien aufgespalten, von denen die »österreichische« für alle erbländ. und die »römische« für alle nichterbländ., also alle »Reichsmaterien«, zuständig war, was aber in der Praxis vielfach durchbrochen wurde. Beide Kanzleien blieben prinzipiell an die Präsenz und den Einfluß des Herrschers gebunden, doch hat die röm. Kanzlei ungeachtet der zurückgewiesenen Erzkanzellariatsansprüche schon deshalb ein größeres Eigenleben entwickelt, weil sie 1452/57-75 - seit 1464 zusammen mit dem Kammergericht - ausfiskal. Motiven gegen eine Jahrespauschale verpachtet wurde. Gleichwohl waren beider Aufbau und - einschließl. der eigenen Küche, Finanzverwaltung und des Hilfspersonals - genossenschaftl. Struktur sowie institutionelle und soziale Entwicklung identisch: Nachdem der soziale Rang der an ihrer Spitze stehenden Kanzler in der Mitte der Regierungszeit in geistl. Fs.en, ja sogar einem Kfs.en kulminiert hatte, erlangten die bürgerl., teils humanist. Kanzleileiter der Spätzeit allenfalls den Titel eines Vizekanzlers. Unterhalb der Kanzler organisierten stets mehrere universitär gebildete Protonotaredie auch in deren Privathäusern organisierte Kanzleiarbeit und waren als Räte und Diplomaten tätig, wohingegen außer den Notaren nun auch die Sekretäre die eigentl. Schreibarbeit vollführten.
Viele Protonotare und Sekretäre erlangten aufgrund ksl. Promotion Bm.er und andere geistl. Ämter. Spätestens dann stießen sie zu den insgesamt 433 vom Hof F.s teils locker in-tegrierten Räten, die cum grano salis je zur Hälfte aus den Erblanden und aus dem außererbländ. Binnenreich stammten. Im letzten Regierungsdrittel nahm nicht nur die Zahl der weltl. Räte aus dem außererbländ. Binnenreich zu, sondern waren v. a. nahezu alle oberdt. Bf.e dem Ks. wenigstens als Räte von Haus aus verpflichtet. Nicht zuletzt diese beförderten die Zahl sämtl. Gelehrter Räte auf gut 170 Personen, und Schwaben zu dem mit Abstand wichtigsten Rekrutierungsgebiet. Die Zahl der gleichzeitig am Hof präsenten»täglichen« Räte ging im Normalfall nicht über ein gutes Dutzend hinaus, von denen nur vier bis sechs den »engen« Rat als maßgebl., tägl. tagende Entscheidungsgremium des Ks.s bildeten. Die vom gesamten Rat getragene Diplomatie ist zum Ende der Regierungszeit wieder beträchtl. gesteigert worden. Eine Tendenz zur Akademisierung und Professionalisierung der rund 130 eingesetzten Personen ist unverkennbar, relativ am schwächsten ausgeprägt scheinen die Laisierung und die Entwicklung zu aktiven wie passiven Residenten. Kaum eine Rolle im zwischenhöf. Verkehr haben die ohnehin wenigenPersevanten, Herolde und Wappenkg.e gespielt, die wie übl. den Namen des von ihnen vertretenen Landes führten (»Romreich«, »Österreich«, »Steierland« usw.). Über gelegentl. Botendienste hinaus erfüllten sie diplomat. Aufträge wohl nur in dem nicht ungewöhl. Fall ihrer doppelten Indienstnahme und Rekreditierung.
Der geistl. Hofkapelle gehörten über die Regierungszeit hinweg - teils nur ehrenhalber - knapp 170 Geistliche aus den Erbländern und aus dem Reich an. Der tägl. anwesende Kern, aus denen die Prinzenerzieher genommen wurden, war ansehnl. groß - sogar auf Reisen ließ sich der Ks. von bis zu fünf Kapellänen begleiten. Den höchsten Rang erlangte die Hofkapelle nach 1469, als zeitweilig ein eigener Hof-Bf. verfügbar war, welchem der Ks. auch als Beichtvater vertraute. Innerhalb der Kapelle hat sich durch frühzeitige Spezialisierung geistl. bei gleichzeitiger Integration weltl. Chorsänger dervokale Kern einer professionellen »Hofmusikkapelle« verselbständigt. Die aus durchschnittl. sieben bis zehn erstklassigen, fast ausschließl. aus Wallonien stammenden und teils von der Kurie abgeworbenen Sängern bestehende Kantorei schlug auch mit dem vorherrschenden franko-fläm. Musikstil eine Brücke zw. der luxemburg. Tradition und → Maximilian I. Sie wurde bei Aufführungen durch bis zu 17 verschiedene, überwiegend aus den Erbländern stammende Instrumentalisten ergänzt, die mit Ausnahme der Organisten anderen Hofämtern unterstanden und vielfach zu weltl. Zweckeneingesetzt wurden. Alles in allem hat die Hofmusik die repräsentativen Erfordernisse einer ksl. Umgebung erfüllt. Die entspr. Einrichtungen der dt. Fs.en hat sie bei weitem übertroffen, und zumindest ihr vokales Element war auch international »konkurrenzfähig«.
Die medizin. Versorgung des auf seine Gesundheit bedachten Ks.s oblag durchschnittl. zwei ständigen, besoldeten Leibärzten, die als Buchärzte auch für den Hof arbeiteten und von denen mancher zugl. Hofastronom bzw. -astrologe und »Philosoph« war. Ihre und die Zahl derjenigen, die gegen Honorar »von Haus« und aus fremden Diensten abrufbar waren, wurde offenbar mit fortschreitendem Alter des Ks.s vermehrt. Ebenfalls für den Hof arbeitete eine beträchtl. Zahl von Barbieren und Wundärzten, die als steuerbefreite Bürger in den Res.en lebten. Den Zugang zum Ks. kontrolliertendurchschnittl. vier gleichzeitige Türhüter, die eher dem Hofmarschall als der Hofkammer unterstanden. Sie waren - später gemeinsam mit einem eigens dafür angestellten Fechtmeister - für den Schutz des Ks.s zuständig und führten - auch mit eigenem Personal - gelegentl. Reisemissionen aus. Daß sie zunehmend aus dem oberdt. Bürgertum kamen, hat die erbländ. Kassen nicht entlastet, und nur ausnahmsweise gelang der Aufstieg zum niederen Adel.
Die verstreuten Quellen lassen erkennen, daß das übrige niedere Hofpersonal recht komplett war. Gen. werden Küchenmeister, -schreiber und Köche, Kellermeister, (Ober-) Stallmeister (fricator equorum), Licht- und Silberkämmerer und -knechte, Ökonom (villicus), Vorschneider und (Essens-) Auftrager, Harnischmeister und Plattner, Büchsenmeister und Bogenschützen, Uhrmeister, pollitor gemmarum pretiosissimarum, Parlierer, Seidennäher, Kürschner, Schuhmacher, Bäcker, Schneider, Fleischer, Zimmermann, Gärtner,Heizer, Hundewärter, Jäger, Wäscherinnen. Allein Hofnarren, »Zwerge« u. ä. sind nicht bekannt.
3. Die finanziellen Möglichkeiten eines Ks.s, der nach der herrschenden Grundanschauung seinen gesamten Unterhalt aus eigenen Ressourcen bestreiten sollte, waren außerordentl. begrenzt. Die Nettoeinkünfte der innerösterr. Hzm.er haben ausgangs der 1430er Jahre offenbar nur etwa 17 000 fl. betragen, was nicht viel mehr war als die Verwandten der Albertiner Linie allein aus der Stadt Wien bezogen. Die sukzessive Ausdehnung der Territorialherrschaft und die hartnäckigen Bemühungen um eine Steigerung der regulären Einkünfte aus dem Reich, die nicht erst am Ende der Regierungszeit auf wenigerals 7000 fl. beziffert wurden, haben diese Situation ebensowenig grundlegend verbessert wie eine in Ansätzen erkennbare erbländ. Wirtschaftspolitik und eine inflationäre Geldpolitik mittels der von rheinländ. Münzmeistern unter städt. Kontrolle wiederbelebten landesfsl. Münzstätten. Unter diesen Umständen mußte schon die durchgängige, überwiegend durch Anweisungen auf erbländ. Einkunftstitel in Geld oder Naturalien erfolgende Besoldung des gesamten höf. Personals des Ks.s und der Ks.in ein System fortwährender Aushilfen sein, dessen maßgebl. Stütze der Privatkredit und die Partizipation derBetroffenen an der Regierung waren. Sofern Mehreinnahmen erzielt wurden, wurden sie durch die Not der unablässigen Kriegführung mittels teurer »Condottieri« und Söldner so vollständig aufgezehrt, daß das Ringen um Kredit, Geschenke und außerordentl. Steuern zu einem ebenso markanten Signum der Regierung geworden ist wie das Beklagen der Ärmlichkeit der Verhältnisse.
Die Ks.ein lebte, nachdem der Großteil ihrer umfangr. und hochrangigen portugies. Gefolgschaft sie schon in Italien verlassen hatte und ihre letzte heimatl. domizella wenige Monate später verstorben war (1453), in einer überwiegend innerösterr. Umgebung in Wiener Neustadt, während ihr Gatte sich nach Graz zurückzog. Der weibl., von einer Hofmeisterin geleitete Teil ihes Hofes umfaßte etwa zwanzig Frauen und Mädchen niederadeliger und bürgerl. Provenienz. Der männl. Teil des »Frauenzimmers« war komplett ausgebildet mit Hofmeister, Marschall, Kammermeister,Kämmerern, Truchseß, Mundschenk, Küchenmeister, Silberkämmerer, Kammerschreiber, drei bis vier Türhütern, Hofschneider, Seidensticker, Werkleuten. Eine Reihe von Räten, Hofkaplänen und Dienern/Familiaren hat die Ks.in persönl. ernannt, für ihren Schriftverkehr standen ihr ein eigener Vize-Kanzler und Sekretäre/Schreiber zu Gebote. Der fast regelmäßigen Trennung von ihrem Gatten, mit dem sie gleichwohl nicht nur den Leibarzt gemein hatte, entsprach ein ansehnl. Maß an Selbständigkeit. Sie verwaltete mit ihrem Gefolge nicht nur ihr Wittum und förderte ihre Klientel bei auswärtigen Potentaten,sondern sie durfte auch aus »eigenem« Recht privilegieren und gelegentl. sogar polit. intervenieren, wobei sie sich des Urkundenformulars ihres Gatten bediente. Für die Priester der zu ihrem Gebrauch geschaffenen, dem hl. Christophorus und dem hl. Florian geweihten Kapelle in der Wiener Neustädter Burg hat sie eigenhändig ein gold- und silbergewirktes Meßgewand gefertigt. Dem Anpassungsdruck und ihrer Vereinsamung begegnete sie durch das Erlernen der dt. Sprache, durch einen regen Briefwechsel mit Verwandten und »Leidensgenossinnen« sowie mit einer von Besuchern gerühmtenGastfreundschaft, die ihren Hof im Vergleich mit demjenigen ihres Gatten als gesellig erscheinen ließ. Bis zu ihrem Tod (1467) befand sich der von ihr verwöhnte und bereits von eigenen Bediensteten umsorgte Sohn → Maximilian im Frauenzimmer, wo dieser und an die zwanzig adelige Spielgefährten von einem Schulmeister unterrichtet wurden. Für die Tochter Kunigunde, die der Ks. bald nach ihrer Geburt (1465) zu sich genommen hatte, wurde nach dem Tod ihrer Mutter deren Hofmeisterin als Nukleus eines alt-neuen Frauenzimmers zuständig. Beigesetzt wurde die Ks.in an der Seite ihrer frühverstorbenen Kinder und ihrer portugies. Zofe im Chor des Zisterzienser-»Neuklosters« in Wiener Neustadt. Ihr Gatte hat anschl. nicht noch einmal geheiratet, und daß er jemals Mätressen oder gar unehel. Kinder gehabt hätte, erscheint eher unwahrscheinl.
4. So einflußreich der Ks. an sich blieb oder wieder wurde, so wenig anziehend wirkte dessen patrimonial-asket. Arbeitshof auf »international« herausragende Persönlichkeiten. Zwar war die Besucherfrequenz nicht nur des reisenden, sondern auch des abseits gelegenen »erbländischen« Hofs recht ansehnlich. Aber die Gesandten der europ. und der »deutschen« Potentaten, die Bittsteller und die Prozeßparteien blieben in der Regel nur kurz und haben vielfach keinen positiven Eindruck mitgenommen. Phasenweise akkreditiert waren päpstl. Legaten anläßl. der Durchführung ihrerBefriedungsaufträge. Längere Zeit binden lassen hat sich indes v. a. Enea Silvio Piccolomini, welcher von hier aus die maßgebl. Stationen seiner mit der Tiara gekrönten Karriere unternahm. Obwohl oder gerade weil damals noch Vertreter der Scholastik wie Thomas Ebendorfer diplomat. tätig und sogar mit der Abfassung histor. Werke beauftragt waren, hat dieser erste nördl. der Alpen gekrönte poeta laureatus in den ersten Jahren nach seinem Eintritt in den Kanzleidienst (1442) das sehr subjektive Bild eines niveaulosen Hofes überliefert. Bis zu seinem Abschied (1455) hat derSienese dies in seinem Sinne zwar nicht grundlegend verändert, aber als die in den Hof eingelagerte Zentralfigur des nordalpinen Humanismus doch die Voraussetzungen dafür erhebl. verbessert. Nach der gelehrten Jurisprudenz, deren komplette, teils humanist. Elite am ksl. Hof zu tun hatte oder gar akkreditiert war, etablierten sich auch einige literate moderni, so daß der Einfluß des Hofes auf Humanismus, Kunst und Kultur sowie auf die Naturwissenschaften trotz allenfalls partieller Förderung durch den Ks. nicht zu unterschätzen ist.
5. Das Verhalten des Herrschers, des Hofes und der Hofbesucher folgte keinen schriftl. fixierten Regeln und Instruktionen, sondern mündl. tradierten Gewohnheitsregeln. Auch auf Reisen hat man die der ksl. Würde angemessenen Formen eher vorausgesetzt als gestaltet, und wo - v. a. in den »internationalen« Beziehungen - der Comment verletzt schien, hat der Ks. persönl. Protest erhoben. In das ksl. Gefolge wurden bei festl. Auftritten sogar die Kfs.en und deren Abgesandte eingeordnet, welche dann einen Kodex zahlr. ungeschriebener Verhaltensnormen akzeptierten, demzufolge sie z. B. denHof nur nach vorheriger Urlaubsgewährung verlassen durften. Während sie es sich gefallen lassen mußten, vom Herrscher geduzt zu werden, sprachen sie diesen als »Eure Majestät«, »allergnädigster Herr« u. ä. an, und diese Unterordnung wurde - etwa in Form des Aufwartens bei Tisch - gelegentl. öffentl. zelebriert. Auf derlei höf. Aufgipfelungen war das zeremonielle Dasein F.s aber weitgehend beschränkt. Sein Alltag wurde zum einen von seinem eigenen Wollen und Befinden sowie von seinen Vorlieben beherrscht, zum anderen von einer Vielzahl gewohnheitl. Rituale und Verhaltensformen aus derkgl.-ksl. und der erbländ. Tradition. Gemäß der Vorstellung vom »persönlichen Regiment« blieb er stark in das höf. Tagesgeschäft involviert und beeinflußte es folgl. durch seine privaten Attitüden. Wenigstens bei hochoffiziellen Gelegenheiten, bei denen er vielfach nur schlicht gekleidet war, ließ er in der Regel einen anderen für sich sprechen. Im Alltag war er demgegenüber ansprechbar und leutselig, statt großer Aufzüge herrschten in den äußeren und inneren Gemächern Intimität und Formlosigkeit. Literar. überliefert ist eine nicht spezifizierte tageszeitl. Ordnung, derzufolge der Klangvon Trompeten und Zinken die Mahlzeiten anzeigte und der Ks. zu unterschiedl. Zeiten für Besucher und höf. Funktionsträger zu sprechen war. Viele Besucheraudienzen fanden allerdings völlig spontan im kleinen Kreis enger Räte statt. Wenn Gesandte ihm und den Höflingen Geschenke mitgebracht hatten, dann empfing er sie sogar zu »Vieraugengesprächen« im Garten oder in seiner Schlafkammer - wo er in Säcken auch eingelaufene Briefe verwahrte. Dabei beharrte er, obwohl des Lat. mächtig, auf der dt. Sprache als der »Verkehrssprache« seines Hofs und fand es nicht unter seiner Würde, sich sogarvor städt. Gesandten zu erheben und diese per Handschlag zu begrüßen. Wg. seines Schlafbedürfnisses am hellichten Tag ist der Nachtmensch von der Nachwelt sicher zu Unrecht als untätig denunziert worden, denn er ließ sich nächtens nicht nur unterhalten oder vorlesen, sondern führte auch ernsthafte Verhandlungen. An seine wenig »heroische« Praxis, in Begleitung eines engen Vertrauten im Wagen zu fahren statt zu reiten, scheint man sich nach anfängl. Erstaunen bald gewöhnt zu haben.
Höf. Lustbarkeiten hat der Ks. weniger aus Geldmangel und Geiz als aus einem lebendigen Gefühl für temperantia und die vanitas mundi eher als Gast über sich ergehen lassen denn als Gastgeber gestaltet. Während seiner gesamten Regierungszeit hat er in seinen Res.en wohl weniger als eine Handvoll Turniere veranstaltet, an denen er aus demselben Widerwillen nicht persönl. mitgewirkt hat, den er z. B. auch gegen das Weintrinken und das Tanzen hegte. Auch der Jagd hat er weniger gefrönt als andere Fs.en, wenngleich er natürl. ein eigenes Vogelhausunterhielt, in welchem die von entspr. Bediensteten versorgten Jagdfalken untergebracht waren. Neben einer gesundheitsbewußten Lebensführung einschließl. des regelmäßigen Besuchs von Heilbädern galt seine Leidenschaft dem Gartenbau und der Pflanzenzucht sowie der Astronomie/Astrologie, schwerl. hingegen der Alchemie. Seitl. der Wiener Neustädter Burg ließ er einen Park mit einer »Allee« und einem Gehege für Damwild anlegen, bewässern und umzäunen (1446-65), in dessen Gartenteil er die exot. Blumen und Obstbäume persönl. pflegte und Früchte zog. Seinem Hang zu Natur und Exotik entsprachdie Aufforstung der Wiener Neustädter Umgebung mit Föhren (1457) ebenso wie die Besorgung eines vorzeitig verendeten Elefanten (1485).
Seinen aus wichtigen Urk.n und Büchern, aus Silbergeschirr, Kleinodien, goldgewirkten Tüchern und Ornaten sowie Gemmen, Trinkpokalen und anderen geschliffenen Kristallen bestehenden und in Gewölben der Residenzburgen gelagerten »Schatz« hat F. durch kräftige Investitionen derart vermehrt, daß er weithin als einer der reichsten Kleinodienbesitzer seiner Zeit galt. Die von ihm bei namhaften Künstlern über einen vermittelnden Juwelenhändler zunächst in → Nürnberg, dann auch in Wiener Neustadt in Auftrag gegebenen, z. T. nur aus Abbildungen bekannten Stücke standen denerhaltenen burgund. bzw. ungar. Pokal-Geschenken in Qualität und kompositor. Modernität nicht viel nach. Ausnahmsweise verteilte der - wohl auch mit einem von Pisanello gestalteten Tafelbesteck - reich beschenkte Ks. seinerseits nicht nur Diplome als Ehrengeschenke, sondern auch Goldschmiedearbeiten, doch sind diese ebenso unidentifiziert wie seine Hochzeitsgeschenke an → Maximilian und Maria, die er in dem »burgundnahen« → Köln hatte besorgen lassen.
Daß F. diesen schon zu seinen Lebzeiten legendären Schatz mit Ausnahme der in einem großen Schrein ausgestellten, partiell aber auch auf Reisen mitgeführten Reliquien nicht zur Repräsentation einsetzte, entspricht ebensowenig dem Bild eines Renaissancefs.en wie sein Desinteresse an Münzen und an Tafelbildern sowie sein Umgang mit Büchern, bei denen seine themat. Vorliebe neben einigen erbaul. Werken wohl am ehesten der histor.-dynast. und der staatsrechtl. Literatur galt. Der Gesamtbestand einschließl. der ererbten und der ihm - wie die wenigen Inkunabeln - dedizierten Bücher umfaßte zwarrund 150 Exemplare, von denen er eines persönl. »verfaßt« und etl. - auch eigenhändig - mit seiner Eigentumsdevise versehen hat sowie weitere kostspielig binden und mangels einer höf. Malerwerkstätte durch die Wiener Illuminatorenschule prunkvoll ausmalen ließ. Dennoch und obwohl die »Sammlung« künstl. z. T. höchst bedeutende Stücke enthält, hält sie einem Vergleich mit den Glanzlichtern der zeitgenöss. Fürstenbibliotheken auch deshalb nicht stand, weil F. weder systemat. gesammelt noch die Bücher geordnet oder auch nur ausgestellt hat, sondern tatsächl. einem nach innen gewandtenSchatzgedanken folgte. Gleichwohl offenbaren weitere Bereiche des ksl. Kunstinteresses mehr oder wenige starke »moderne« Züge, so daß es von dem Konzept des »gotischen Menschen« (Fillitz 1966, S. 190), der nur am Wert des Materials und an dessen mag. Kräften ein intimes Vergnügen gefunden habe, zweifellos nicht voll erfaßt wird. Weniger zeigen sich solche schon darin, daß der Ks. bei entscheidenden Gelegenheiten Pracht zu entfalten verstanden und seinen Repräsentationspflichten ausweisl. seiner anspruchsvollen Turnierharnische sogar hinsichtl. der ihmcharakterl. fernstehenden Waffen genügt hat. Züge einer »modernen« fsl. Sammelidee trägt indessen die Tatsache, daß er seinem Schatz z. B. Kameen sowie Funde undErzeugnisse verschiedenster Art (Mammutknochen, Haifischzähne, Sonnenquadrant, Klappsonnenuhr etc.) integrierte, mit denen die Schatzkammer wohl zur »Wunderkammer« werden mochte.
Mit seiner - naturgemäß auf die Erblande konzentrierten - Bautätigkeit und mit seinem Interesse an der Monumentalskulptur folgte er sogar einem Impetus, Territorium und Herrschaft zu definieren und erfahrbar zu machen. Seinem Mäzenatentum verdankt sich ein ausgedehnter, im Hof zentrierter und untrennbar mit den Residenzstädten verbundener Kreis von Künstlern. Während die Gesamtheit der von ihm bezahlten oder bezuschußten, allesamt durch die Anbringung seiner Eigentumsmarke aeiov markierten Bauten unter Beteiligung lokaler Baumeister durch einen facettenreichenStilpluralismus gekennzeichnet ist, läßt der engere Kreis der nachweisl. von »internationalen« Künstlern ausgeführten Aufträge seines Eigenbedarfs nicht nur den subtilen Geschmack des schon von Enea Silvio Piccolomini als »vortrefflicher Baumeister« gerühmten Ks.s erkennen, sondern auch die Neigung zu einer renaissancehaften Selbstinszenierung. Maßgebl. Teile der in seinem Auftrag geschaffenen Architektur und Skulptur von der als sein und seiner Familie »Mausoleum« gedachten, reliquienbesetzten Georgskirche und der Wappenwand in Wiener Neustadt bis hin zu seinem Grabmonumenterfüllen in der Verbindung von Realismus mit monumentaler Größe zu prägend-denkmalhaftem auf programmat.-moderne Art ihren Zweck, dem Ruhm der eigenen Person und dem Glanz des Hauses → Österreich zu dienen sowie »territoriale Herrschaft auffällig und identifizierbar zu machen« (Warnke 1999, S. 18). Zweifellos stand er somit zumindest in Elementen »dem Geist der Renaissance viel näher als der heimische Gotik« (Feuchtmüller 1966, S. 204).
In diese Zusammenhänge lassen sich auch die Stiftungen von Orden und Bruderschaften sowie die Mitgliedschaften in solchen stellen. Lebenslängl. eignete dem allenthalben als sehr fromm geltenden, tägl. drei Messen hörenden F. eine ausgeprägte Marienfrömmigkeit, die bereits der Beitritt des Jünglings zur Liebfrauenbruderschaft in → Innsbruck (1429) andeutet. Nach Stätten der Marienverehrung richtete er seine Reisewege ebenso aus wie nach Heilbädern und der Konstellation der Sterne. Bei seinem Hochzeitsaufenthalt in Neapel wurde er 1452 Mitglied und nach dem Tod Kg. Alfonsosvon Aragón (1394-1458), des Onkels seiner Gemahlin, auch eines der Häupter des der Gottesmutter und der Mäßigkeit verpflichteten »(Weiß-) Stolen-« oder »Kannenordens«. 1473 trat er in → Köln der von Heinrich Institoris gegründeten Rosenkranzbruderschaft bei, einige Jahre später in Wiener Neustadt der Gottesleichnamsbruderschaft, welcher auch etl. seiner Höflinge angehörten. Mit der Dotierung eines dortigen Paulinerkl.s (1480) endete seine rege, nach den Zisterziensern v. a. den Dominikanern und Franziskanern zu Gute gekommene geistl. Stiftungstätigkeit in den Territorienund Res.en. Die Förderung konzentrierte sich nunmehr auf den St. Georgs-Ritterorden, den er nach seinem zweiten Romzug (1468/69) zur Türkenabwehr ins Leben gerufen hatte. Möglicherw. war er - nicht installierter - Ritter des engl. Hosenbandordens, zweifelsfrei aber des Ordens vom Goldenen Vlies, dessen Wahl und Insignien er 1492 annahm. Einen Höhepunkt hinsichtl. der Integration des eigenen Hofes und der eigenen Länder bildete fraglos der erfolgreiche Abschluß der langjährigen Bemühungen, durch die Kanonisation des vom Ks. zu seinen Vorfahren gezählten Babenbergers Leopold III. (1075-1136)einen Familien- und Landesheiligen zu erlangen (1484/85). Der Ks. persönl. organisierte 1491 die Familienstiftung eines hochwertigen »Sarges« resp. Reliquienbehältnisses.