Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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ALBRECHT II. (1438-39)

I.

Dt. Kg. (1438-39), Kg. von Ungarn (1437-39) und → Böhmen (1438-39), Hzg. (Albrecht V.) von → Österreich (1411-39); * 10. Aug. 1397; ∞ Elisabeth von Luxemburg, einzige Tochter Ks. → Sigismunds (1421); Kinder: Georg (1436), Ladislaus Postumus (1440-57), Hzg. von → Österreich (1452-57), Kg. von Ungarn (1445-57) und → Böhmen (1453-57), Anna (1432-62, ∞ Hzg. Wilhelm III. von Sachsen, Mgf. von → Meißen), Elisabeth (1437-1505, ∞ 1454 Kg. Kaziemierz IV. Jagiello von Polen, Großhzg. vonLitauen (→ Jagiellonen)); † 27. Okt. 1439 (auf der Rückreise nach Wien an der Ruhr, in Langendorf-Neszmély an der Donau bei Gran), ⚰ in Stuhlweißenburg, am 18. März in Frankfurt am Main einstimmig von den Ebf.en Dietrich von Mainz, Dietrich II. von Köln und Raban von Trier sowie von Pfgf. Otto I. von Mosbach, Hzg. von → Bayern (als Vormund Pfgf. Ludwigs IV. bei Rhein), Hzg. Friedrich II. von Sachsen und Mgf. Friedrich I. von Brandenburg gewählt, zur Krönung mit der Reichskrone kam es nicht; Eltern: Hzg. Albrecht IV. von Österreich (1377-1404) und Hzg.inJohanna Sophie von Bayern (-Straubing).

II.

Als österr. Hzg. führte A. den Abwehrkampf gegen die Hussiten und betrieb eine energ. Reformpolitik durch Landfriedenssicherung, Zentralisierung des Gerichtswesens, Konsolidierung der Finanzen, Stabilisierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen (v. a. mit dem S) und reformorientierte Landeskirchenpolitik. Die wirkungsvolle Förderung der habsburg. Stammlande setzte er auch als Kg. fort, so daß es schwer fällt, zw. kgl. und landesfsl. Politik eindeutig zu unterscheiden. Der Antritt des luxemburg. Erbes seit 1437, wobei die Übernahme derStephanskrone nach Verhandlungen mit den Vertretern der ungar. Stände ohne nennenswerte Opposition gelang, veranlaßte A. zu einer am Vorbild Ks. → Sigismunds orientierten Politik, in der v. a. die böhm. und ungar. Verhältnisse sein Handeln bestimmten. In → Böhmen wurde A. trotz gemäßigter Haltung und Anerkennung der Basler Kompaktaten mit einer hussit. Gegenpartei konfrontiert, die den jüngeren Bruder Kg. Władysławs III. von Polen, Kaziemierz, als Gegenkg. erhob. Das führte trotz mehrheitl. Zustimmung der böhm. Stände zum Kgtm. A.s zu einer Reihe vonKriegshandlungen in → Böhmen und → Schlesien. 1439 konnte der Kg. dennoch in Ungarn gegen die andrängenden Türken vorgehen (unter Einschaltung des Konzils von → Basel war es zu einem Waffenstillstand in → Böhmen und zu Friedensverhandlungen mit Polen gekommen). In der Abwehr der osman. Expansion erblickte A. eine seiner Hauptaufgaben, derer sich aber die ungar. Stände nur unzureichend annahmen. Kg. A. hat das engere Reichsgebiet nie betreten und delegierte die Aufgaben der Reichsregierung an seine Räte und die Mitglieder der Reichskanzlei. Dabeikonnten u. a. Kaspar Schlick und Konrad von Weinsberg bedeutenden Einfluß ausüben. Kaspar Schlick und Konrad von Weinsberg vertraten im Auftrag A.s jene Neutralitätspolitik, wie sie auch die Kur- und Rfs.en in der Kirchenfrage wahrten, und bestätigten namens des Kg.s die Mainzer Akzeptation vom 26. März 1439. In der Diskussion um die Reichsreform auf den (ergebnislos bleibenden) Reformreichstagen zu → Nürnberg (Juli und Okt. 1438) vertraten die kgl. Räte die städtefreundl. Haltung des Kg.s. Erkennbar sind überdies Ansätze einer Verwaltungsreform im Reich und Bestrebungen zurErneuerung der kgl. Rechte im Reich. Eine abschließende Beurteilung der Reichspolitik A.s ist wg. der Kürze seines Wirkens kaum möglich, sein polit. Potential, wie es aus der Tätigkeit als österr. Landesfs. erschlossen werden kann, war aber zweifellos sehr beachtlich. Dort war seine Politik von der Vorstellung bestimmt, ein regnum Austriae zu formen, wie dies wohl am deutlichsten in der in etl. Urk.n verwendeten Formel Reich und Haus Österreich zum Ausdruck kommt. A. hat schon als österr. Landesfs. ein hohes Herrschaftsgefühl entwickelt,ausgedrückt in dem ihm zugeschriebenen Satz, man müsse den Fs.en mehr lieben als seinen leibl. Vater, und es auch auf seine Kgtm.er und die Regentschaft im Reich übertragen. Seine allerersten Maßnahmen, die Reformreichstage des Jahres 1438, die er, wenn auch in absentia, sehr stark beeinflußt hat, das Vorgehen in → Böhmen und in der Kirchenfrage sowie die Umstände des Zuges gegen die Türken sprechen allesamt für eine von Souveränität und Würde durchdrungene Herrschaftsauffassung. Die meßbaren Erfolge seines Wirkens blieben allerdings in der kurzen Königszeit gering. Immerhin aberkam es zur Mainzer Akzeptation, die das Verhältnis des Reichs zum Papsttum klärte, zur Sicherung → Böhmens gegen poln. Ansprüche, für die Kräfte des Reiches bereitgestellt worden waren, und zu Maßnahmen, die die Wiedergewinnung der durch Burgund entfremdeten und bedrohten niederländ. Reichsgebiete, einschließl. → Luxemburgs und Frieslands, weiter betrieben hatten. Ersichtl. sind auch Bemühungen, die kgl. Einkünfte zu steigern und die kgl. Kammer zu sanieren, was, wie schon zu → Sigismunds Zeiten, abermals über die Judenbesteuerung in großem Maßstab versuchtwurde. Von den großen Problemen konnte ledigl. die böhm. Frage einigermaßen befriedigend gelöst werden, die Reichsreform scheiterte, und auch alle anderen Pläne und Vorhaben blieben im Ansatz stecken.

III.

A.s. Itinerar weist ihn als reisenden Herrscher aus. Kürzere Perioden ständiger Hofhaltung an bestimmten Orten wechseln ab mit raschen Reisen aus milit. oder diplomat. Gründen (zum Itinerar im einzelnen, das den kgl. Hof als Reisehof ausweist, siehe Hödl 1978, S. 28-37). Wie schon als Landesfs. förderte A. auch als Kg. die Hauptstadt und Res. Wien, deren Erscheinungsbild im ältesten bekannten Stadtplan, dem sog., um 1421/22, viell. im Zusammenhang mit der Heirat A.s. und im Um-kreis Johanns von Gmunden entstandenen Albertinischen Plan festgehalten ist, und auf dem neben Hofburg und Universität auch das paradeys als landesfsl. Lustgarten hervortritt. Der Sicherung des hauptstädt. Handels und Verkehrs diente die Errichtung neuer Brücken über die Donau (siehe RI XII, 1975, Nr. 1064), aber auch Interventionen zugunsten venezian. Händler, die sich unter kgl. Geleit auf dem Weg nach Wien befanden.

Kg. A. hat nur während seines mehrmonatigen, teilw. krankheitsbedingten Aufenthaltes in → Breslau (18. Nov. 1439 bis 4. März 1439), wo er schließl. den Reichskanzler Kaspar Schlick zur Regelung noch anstehender Probleme zurücklassen mußte, eine von ihm direkt und unmittelbar beeinflußte Regierungstätigkeit entfalten können. Dort wie auch sonst in den wenigen Monaten der Regierung A.s blieben Maßnahmen gegenüber den Reichsständen und den Reichsuntertanen des engeren Reichsgebietes weitgehend beschränkt auf Privilegienvergabe, auf die Verlängerungen und Bestätigungen bestehenderRechte und auf Belehnungen für anwesende und beim Kg. bzw. dessen Hof vertretene Reichsangehörige. Dies und eine gegenüber dem Vorgänger veränderte Geschäftspraxis zeigen bzw. dokumentieren, daß die unter der Leitung des bewährten Kaspar Schlick stehende Reichskanzlei völlig selbständig funktionierte und auch an sehr komplizierten Materien nicht scheiterte.

Dennoch wurde die ständige Abwesenheit des Kg.s als störend empfunden. Die Meinung, daß die Anwesenheit des Kg.s im Reich unumgängl. sei, war nach wie vor weit verbreitet, wenngleich diskutiert wurde (bes. in den Sommermonaten 1439), ob nicht an die Stelle des Kg.s eine als gleichrangig einzustufende administrative Instanz treten und man dafür nicht das Amt der Reichsverweserschaft heranziehen könne. Konrad von Weinsberg machte nachdrückl. darauf aufmerksam, daß der Kg. bald zwecks Krönung und Huldigung sowie Besetzung des Hofgerichts ins Reich kommen solle, könne er dies nicht tun, so mögeer doch bis dahin das Reich wenigstens mit einem Verweser bestellen. Dem Problem versuchte Kg. A. auch mit dem Einsatz eines der Praxis der Konzilien vergleichbaren Gesandtschaftswesens beizukommen, im Zuge dessen verstärkt das Mittel schriftl. erteilter Vollmachten oft mit zusätzl. Instruktion eingesetzt wurde. In den Vollmachten wurde das Mandat der Gesandten manchmal samt gewünschtem Ergebnis zieml. präzise abgesteckt, sonst aber öfter auch als allgemeine Ermächtigung erteilt.

Energ. trat A. dafür ein, die kgl. Kammer, ähnl. wie er dies im Hzm. → Österreich getan hatte, zu konsolidieren, überließ aber diese Aufgabe der Tatkraft und Erfahrung des schon zu Zeiten Ks. → Sigismunds durch viele Jahre tätigen »Finanzministers« Konrad von Weinsberg, dem er dessen Vollmachten sämtl. erneuerte, der sich aber nicht neuen Konzepten zuwandte, sondern sich wie bisher auf bereits erprobte und erschlossene Finanzierungsquellen verließ (Reichssteuern, Judenbesteuerung und Goldener Opferpfennig, Abgaben der Reichsstädte), die keineswegs ausreichten undzudem öffentl. Unmut hervorriefen. Die Lage war so schlecht, daß sogar an die Verfremdung von Ablaßgeldern gedacht wurde. In erster Linie sollten aber »Judengelder« herangezogen werden. Akuter Geldmangel zwang bspw. den Kg. und seinen Hof, in → Breslau in eher minderen Quartieren abzusteigen und die Lebenshaltung sehr bescheiden zu gestalten, dennoch gab es unter dem Spott der Zeitgenossen bei der Abreise Zahlungsschwierigkeiten.

Erhebl. Probleme gab es auch mit der Reichsmünze - insgesamt ergibt sich ein zieml. desolates Bild einer Finanzverwaltung, die dem Kgtm. keine solide Basis zu bieten in der Lage war. Zw. den Finanzen des Hofes und der Hausmacht wurde kaum unterschieden, denn auch unter Kg. A. dominiert dabei der dynast. Anspruch bis hin zu der Auffassung, daß der Kg. letztl. der persönl. Eigentümer sei. Immer aber gibt es auch die unternehmer. prozentuale Beteiligung der Mitbeteiligten.

Der in der ersten Hälfte des 15. Jh.s zu beobachtende Prozeß, das traditionelle Hofgericht durch andere Formen der Gerichtsbarkeit zu ersetzen und dafür die persönl. Iurisdiktionsrechte des Kgtm.s als oberstrichterl. Instanz heranzuziehen, wurde unter A. wesentl. in Richtung Schieds- und Kammergerichtsbarkeit beschleunigt. Für das weiterhin bestehende Hofgericht waren Johann Geisler als Leiter der Hofgerichtskanzlei und Hofgerichtsnotar und Georg Hütel als Hofgerichtsprokurator tätig. Sie waren gleichzeitig Mitglieder des kgl. (Hof-)Rates und wie die Mitglieder der Kanzlei alspolit. »Beamte« tätig. Gerichtl. Aktivitäten haben, stetig anwachsend seit A., die Durchdringung des Reiches vom Hofe aus wesentl. gefördert.

Am kgl. Hof A.s wirkten Kräfte aus der Hausmacht und aus dem übrigen Reich nebeinander. Im Königsdienst wechselten sich »Beamte« aus beiden Bereichen ab, denn wie schon seine Vorgänger hat auch Kg. A. bewährte Landesbeamte in den Königsdienst berufen und dem vorhandenen Personal in landesfsl. Diensten erprobte Leute seines bes. Vertrauens beigesellt. Neben die Kontinuität wahrenden Kräfte trat damit ein neues Element in den Kreis der zum Dienst am Kgtm. Berufenen, das Dynastie reichspolit. Interessen gleichermaßen vertreten sollte. So wurde etwa mit Albrecht von Pottendorf einprominenter österr. Landherr und enger Vertrauter des Landesfs.en als kgl. Rat und Gesandter beim Reichstag von → Nürnberg im Okt. 1438, aber auch in diplomat. Missionen eingesetzt. Den langjährigen Hofmeister Ks. → Sigismunds, Gf. Ludwig XII. von Oettingen, ließ A. durch den österr. Gf.en Johann von Schaunberg ablösen, und den österr. Oberstkämmerer Hans von Ebersdorf machte er zum ständigen kgl. Rat, ebenso den österr. Landherrn Stephan von Hohenberg zu einem seiner engsten Ratgeber (v. a. in ungar. Angelegenheiten). Desgleichen wurde auch der österr. Hubmeister UlrichEizinger, den A. in den Freiherrenstand erhob und ihm wg. seiner Verdienste und Finanzkraft dabei eine gefürstete Freiung verlieh, zum Königsdienst herangezogen.

Mit Regierungsantritt Kg. A.s gab es zwei Hofkanzleien, denn der Kg. gliederte die österr. Kanzlei nicht mehr in die für das Binnenreich zuständige (röm.) Reichskanzlei ein. Gleichzeitig wurde auch eine gesonderte ungar. Kanzlei weitergeführt. So kann in den Jahren 1438 und 1439 nach regionaler Kompetenz zw. einer Reichs- (oder Römischen) Hofkanzlei und einer Österreichischen Hofkanzlei unterschieden werden, deren Kanzler spätestens seit 1442 als cancellarius Austrie eine gewisse Selbständigkeit der Kanzlei gegenüber dem Landesfs.en hervorkehrte und die durch eineigenes Kanzleihaus in Wien in der Hauptres. stationär wurde. In die Reichshofkanzlei flossen damals formale wie personelle Elemente aus der österr. Kanzleitradition ein (vgl. dazu Heinig, Tl. 1, 1997, S. 567ff.). Sie »war das Hofgebilde mit dem festesten Zusammenhalt« (Moraw 1983b, S. 39). Kg. A. hat für die Agenden der Reichskanzlei weitgehend das Personal seines Vorgängers übernommen. Während die Kfs.en gerne einen geistl. Kanzleileiter gesehen hätten, beharrte A. auf Kaspar Schlick (um 1395/96-1449),dem seit 1433 bewährten ersten Reichskanzler aus dem Laienstande, der schon als Vizekanzler (seit 1429) die einflußreichste Persönlichkeit am Hofe gewesen war. Ihm unterstanden vier hauptamtl. tätige Protonotare, von denen zwei, Dietrich Ebbracht und Petrus Kalde, geistl. Standes waren. Die Protonotare Marquard Brisacher und Hermann Hecht waren Laien, der Sekretär Wilhelm Tatz hingegen Freisinger Kanoniker. Für die Registratur war seit Sept. 1438 der zuvor in der böhm. Kanzlei beschäftigte Johannes Richter zuständig. Die Protonatore wurden von etl. nachgeordneten Beamten und Schreibernunterstützt. Von den Schreibern ist nur Jakob Widerl namentl. bekannt, doch haben auch die Protonotare selbst Urk.n und Briefe nicht nur verfaßt, diktiert und ausgefertigt, sondern auch selbst geschrieben. Noch mehr als unter A.s Vorgänger wurde die Kanzlei in den wenigen Monaten der Regierungszeit des Habsburgers in diplomat. Missionen eingesetzt, aber auch für die Unterstützung des weitgespannten Aufgabenkreises des Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg herangezogen.

Konrad von Weinsberg (um 1378-1448), Reichsprotektor beim Konzil von → Basel, unterhielt auch unter A. auf seiner Burg Guttenstein (nördl. Heilbronn) eine Art Außenstation des Hofes in Form eines nachgerade zentralen Stützpunktes für das gesamte Reichsgebiet. Kein kgl. »Finanzminister« des SpätMA war bedeutender als dieser sich in Reichs- und Königsdiensten schließl. ruinierende oberste Administrator, in dessen von den Vorgängern übernommene Verpflichtungen → Friedrich III. nichtmehr eintrat. Konrad verfügte über eine eigene »Behörde« samt einem eigenen kleinen Stab von Mitarbeitern und Boten. Sie kann bürokratiegeschichtl. gesehen als höher entwickelt eingestuft werden als die Hofinstitutionen und war eine Informationsdrehscheibe, die sich an allen wesentl. Zusammenkünften von Reichsständen beteiligte und u. a. auch für die zahlr. Huldigungen von Reichsstädten sorgte, die dem neuen Kg. zugedacht waren. Konrad von Weinsberg hat eine ganze Reihe polit. Komptenzen bei sich gebündelt, Innen- undAußenpolitik ebenso wie kirchen- (Konzil von → Basel) und dynastiepolit. Agenden, aber auch solche des Finanz-, Steuer- und Justizwesens. Mit Ausnahme der Kanzleigeschäfte gab es kaum etwas, an dem der Kämmerer, immer ausgestattet mit entspr. kgl. Vollmachten, nicht beteiligt war (siehe dazu im einzelnen Hödl 1978, S. 173ff.).

Im Justizwesen hat Kg. A. seine persönl. Jurisdiktion unter Miteinbeziehung schiedsrichterl. Gerichtsformen und der Kammergerichtsbarkeit als eine aus der persönl. Iurisdiktion des Kg.s abgeleitete Gerichtsform, die die kgl. Machtfunktionen stärken sollte, zu fördern gesucht und dafür zunehmend gelehrte Mitglieder seines Hofrates herangezogen. »Verbehördlicht« wurde dieses Kammergericht durch das Zusammenwirken persönl. Gerichtsrechte des Kg.s mit seinem Hofrat, der nun immer mehr aus gelehrten, gut ausgebildeten Juristen bestand, die in der Erfüllung ihrer Aufgaben von der Hofkanzleiunterstützt wurden. Mitglieder (consiliarii) dieses Rates, der die Hauptlast der diplomat. Missionen zum Papst, zum Konzil und zu den Kfs.en trug, waren neben den drei Spitzen Konrad von Weinsberg, Kaspar Schlick und dem Reichserbmarschall Haupt II. von Pappenheim, der wie seine Vorgänger seit dem 12. Jh. für den Schutz des Judenrechtes zuständig war, die Bf.e Johannes Schele von Lübeck, Leonhard von Passau, Friedrich von Regensburg, Nikodemus della Scala von Freising, Sylvester von Chiemsee, Peter von Augsburg und der in A.s. Zeit nicht mehr in Erscheinung tretendeWalram von Utrecht, weiters der Abt des Wiener Schottenkl.s Johannes von Ochsenhausen und der Propst der Augustiner-Chorherren von Klosterneuburg Georg Muestinger sowie die gelehrten Kleriker und Doktoren Georg Fischel, Johannes von Eich und Rudolf von Rüdesheim. Als Administrator (Geschäftsführer?) des Hofrates war der Protonotar Dietrich Ebbracht tätig. Für die Reformreichstage bediente sich Kg. A. nahezu ausschließl. der dem Laienstand angehörigen Mitglieder des Rates, also neben Kaspar Schlick, Konrad von Weinsberg und Haupt von Pappenheim der Hofgerichtsbeamten Johann Geisler undGeorg Hütel, aber auch Marquard Brisachers und des österr. Marschalls Albrecht von Pottendorf. Weil man eine bedeutende Gesandtschaft des Basler Konzils dort erwartete, wurde dieser Gruppe beim Nürnberger Oktoberreichstag des Jahres 1438 auch der Bf. von → Passau, Leonhard, beigegeben. Ständige Funktionen im Rat übte auch der Ritter Hartung Klux, der schon Ks. → Sigismund als familiaris gedient hatte, und seit Juli 1439 wahrscheinl. auch Heinrich von Beinheim. Temporär tätig und mit Spezialaufgaben betraut waren auch Persönlichkeiten aus demreichsstädt. Bereich wie Walter von Schwarzenberg d. Ä. aus Frankfurt am Main, Walter Ehinger aus Ulm, Ulrich aus → Augsburg, Michael aus Oberehnheim sowie der Basler Ratsherr Henmann Offenburg und wohl auch Sebald Beheim aus → Nürnberg. Zusätzl. zog A. auch Räte aus dem böhm. und ungar. Kgr. und aus dem österr. Hzm. für Agenden seiner Regierung heran, bspw., wie erwähnt, Albrecht von Pottendorf auf den Reichstagen, Johann von Schaunberg für → Schlesien und Stefan von Hohenberg für Verhandlungen mit Polen. Angemerkt sei, daß A. eine im Vergleich zur kurzenRegierungszeit sehr große Zahl von Personen in den Kreis seiner familiares aufnahm und sie damit, in welcher Form auch immer, zu Diensten bei Hof verpflichtete. Hofkapläne A.s waren der → Passauer Dekan Burkhard Krebs und der gelehrte Theologe Rudolf Wolkardi von Heringen, letzterer diente dem Kg. auch als Leibarzt.

Von einer Hofdame der machtbewußten Ehefrau Kg. A.s, der Frau des Wiener Patriziers Johann Kottanner, des Kammerherrn des Wiener Dompropstes, und Wwe. des Ödenburger (Soproner) Bürgermeisters Peter Székeles, Helene Kottannerin, stammt eine in spannendem und detailgenauen Erzählstil, in bayer.-österr. mundartl. gefärbter Sprache um 1450 verfaßte Denkschrift, die zeigt, wie die 31jährige Königinwitwe Elisabeth gemeinsam mit Helene nach dem Tod ihres Gemahl vom Hofe aus dynast. Politik machte: Elisabeth geht zum Schein auf den ihr von ungar. Standesherren vorgelegten Plan ein,den 16jährigen Polenkg. Władisław zu heiraten, um Zeit zu gewinnen, weil ihr die Geburt eines Sohnes vorausgesagt ist. Sie beauftragt ihre Kammerfrau Helene, die streng bewachte Stephanskrone aus der Plintenburg (heute Visegrád) zu entwenden, was der Kottannerin in der Nacht vom 21. auf den 22. Febr. 1440 mit Hilfe eines ungar. Adeligen und dessen Dieners gelingt. Noch am 22. Febr. 1440 bringt sie die Krone auf einem Schlitten über die zugefrorene Donau zur Kg.in in Komorn, die eine Stunde nach Eintreffen der Krone des Ladislaus Postumus entbunden wird, wobei Helene Hebammendiensteleistete. Knapp drei Monate später kann Ladislaus in Stuhlweißenburg vom Graner Ebf. mit der ungar. Stephanskrone gekrönt werden. Bei diesem Akt hielt Helene Kottanerin den Säugling im Arm.

Quellen

Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin (1439-1440), hg. von Karl Mollay, Wien 1971 (Wiener Neudrucke, 2). - Das Reichsregister König Albrechts II., bearb. von Heinrich Koller, Wien 1955 (MÖStA. Ergbd. 4). - RI XII, 1975. - RTA.ÄR XIII, 1925; XIV, 1935. - Stehlin, Karl/Thommen, Rudolf: Aus der Reisebeschreibung des Pero Tafur 1438 und 1439, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 25 (1926) S. 45-107.

Hauser, Wilhelm: Der Trauerzug beim Begräbnis des deutschen Königs Albrecht II. († 1439), in: Adler 85,7 (23) (1967) S. 191-195. - Heinig 1997. - Hödl, Günther: Albrecht II. Königtum, Reichsregierung und Reichsreform 1439, Wien u. a. 1978 (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, RI, 3). - Hödl 1988. - Moraw 1983b. - Pohanka, Reinhard: DerAlbertinische Plan von Wien, in: Schauplatz Mittelalter Friesach. Kärntner Landesausstellung 2001, Bd. 2: Katalog, hg. vom Land Kärnten. Red. Barbara Maier, 2., verb. Aufl., Klagenfurt 2001, S. 18.