Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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SIGISMUND (1410-37)

I.

Sigmund/Siegmund/Sigismund (zeitgenöss. Schreibung der volkssprachl. wie der latinisierten Namensform belegt), röm. Ks., dt. Kg., Kg. von Ungarn und von → Böhmen, Mgf. von → Brandenburg. * 15. Febr. 1368 → Nürnberg, † 9. Dez. 1437 Znaim (Südmähren im heutigen Tschechien). Vater: (Ks.) → Karl IV. von Luxemburg, Mutter: Elisabeth, Tochter Hzg. Bogislaws V. von Pommern. Ehefrauen: (1) ⚭ 1385 Maria († 1395), Tochter Kg. Ludwigs I. von Ungarn und Polen: (2) ⚭ 1406 oder 1408 Barbara († 1451),Tochter Gf. Hermanns von Cilli. Kind: * 1409 Elisabeth (1421 ⚭ → Albrecht II. von Habsburg, seit 1438 röm.-dt. Kg.). Titel: Mgf. von → Brandenburg seit 1373, Krönung zum Kg. von Ungarn am 31. März 1387, umstrittene Wahl zum dt. Kg. am 20. Sept. 1410 und erneut am 21. Juli 1411, Krönung zum Kg. von → Böhmen am 28. Juli 1420, zum röm.-dt. Kg. in Aachen am 8. Nov. 1414, Krönung mit der eisernen Krone der Lombardei in Mailand am 25. Nov. 1431 und Krönung zum röm. Ks. durch Papst Eugen IV. in Rom am 31. Mai 1433.

S. war der zweite überlebende Sohn aus der vierten Ehe → Karls IV., nach seinem Bruder → Wenzel (* 1361, † 1419). Nach dessen Absetzung als dt. Kg. 1400 und dem überraschenden Tod Kg. → Ruprechts von der Pfalz durch umstrittene Wahl am 20. Sept. 1410 und (nach dem Tod des Gegenspielers → Jobst von Mähren) einhellig am 21. Juli 1411 zum röm.-dt. Kg. gewählt, konnte S. die Reichskrone wieder in die Hand des Hauses Luxemburg bringen. Trotz zweier Ehen ohne männl. Nachkommen geblieben, war er der letzte regierende Vertreter des Hauses Luxemburg, dessenBesitz und Herrschaft durch die Ehe seiner einziger Tochter Elisabeth mit Albrecht V. von Habsburg (Kg. → AlbrechtII.) an dessen Haus überging. Insoweit trug diese Eheverbindung zur territorialpolit. Grundlage der späteren österr.-ungar. Herrschaft der → Habsburger bei.

II.

S.s Herrschaft im Reich blieb von »Anstrengung und Überforderung« (Moraw 1985, S. 362) gekennzeichnet, die durch die Umstände vorgegeben waren. Wie seine beiden Vorgänger vermochte auch er nicht an die Phase der Konsolidierung unter → Karl IV. († 1378) anzuschließen. Durch den Vater für eine dynast. fundierte Luxemburger Herrschaft über → Böhmen, Polen und Ungarn vorgesehen, mußte er dem Widerstand der poln. Stände weichen und, nach Heirat mit der ungar. Thronerbin Maria (bereits 1382 zur Kg.in gekröntund angebl. ihrerseits als »rex« tituliert), zeitlebens um Ausgleich mit den dortigen Magnaten ringen. Sein Ansehen im W Europas, v. a. in Frankreich und → Burgund, war durch den katastrophalen Ausgang der von ihm geleiteten Schlacht gegen die Türken vor Nikopolis 1396 beeinträchtigt. Die mühsame Durchsetzung der Thronansprüche im Reich minderte seine Stellung ebenso wie die später durch die Hussitenunruhen in → Böhmen erzwungene langjährige Abwesenheit von den Kerngebieten des Reiches in den zwanziger und die oberital. Episode in den dreißiger Jahren des 15.Jh.s.

S.s großer außenpolit. Erfolg war das Zustandekommen des Konstanzer Konzils (1415-18), das die Beendigung des Schismas durch die Wahl Papst Martins V. 1417 ermöglichte. Sein hohes persönl. Engagement vermochte die abendländ. Fs.en kurzzeitig hinter den übergreifenden Absichten des Konzils zu einigen. Um dieser kirchenpolit. Zielsetzung wie auch des weiterhin betriebenen Vorhabens willen, die Kräfte des christl. Europa gegen die Türken zu einen, gab S. sich die Rolle eines schiedsrichterl. Vermittlers, die er allerdings nur innerhalb des Reiches zur Geltung bringen konnte. Allenfalls inAnsätzen erfolgreich waren hingegen seine Bemühungen um die Anliegen der Reichsreform, die polit. Unterstützung für Städte und Ritterschaft sowie die Vermittlung in Konflikten zw. Rfs.en.

Außerhalb erschöpfte sich seine Akzeptanz weitgehend in repräsentativer Aufnahme als erwählter Ks.; seine polit. Vermittlungsbemühungen, etwa zw. den Kriegsgegnern Frankreich und England, griffen letztl. ins Leere. Trotz ungewöhnl. intensiver und durchaus erfolgr. diplomat. Bemühungen um Annäherung an die Höfe und Herrscher in Westeuropa lief S.s Auftreten Gefahr, zum Instrument in deren takt. Kalkül zu werden. So konnte er während des zweiten Jahrzehnts des 15. Jh.s im Zuge seiner internationalen Vermittlungsbemühungen nicht vermeiden, in die Wirren der frz.-burgund. Parteikämpfehineingezogen zu werden und selbst der Vertrag von Canterbury 1416 mit Heinrich V. von England spielte nur diesem das Gesetz des Handelns zu. S.s in diesem Umfeld erneut vorgebrachte Ansprüche, als ksl. Mediator zu fungieren, fanden hingegen keine ernsthafte Resonanz und blieben deshalb wirkungslos.

Dessen ungeachtet, vermochte die symbol. Repräsentation ksl. Autorität, die S. innerhalb wie außerhalb des Reiches inszenierte, einen theoret. Geltungsanspruch deutl. zu machen, der die mangelnde Geschlossenheit seiner prakt. und notwendig pragmat. Politik überwölben sollte. Ausdruck davon war schließl. in den 30er Jahren eine umfangr. literar. Panegyrik im Umfeld seiner Italienpolitik und der Kaiserkrönung 1433. Diese Widersprüchlichkeit läßt sich indessen nicht absichtsvoll oder aus der Persönlichkeit S.s erklären, sondern war der Notwendigkeit reaktiven Handelns in einer Zeitvervielfachter internationaler Einflußfaktoren und Herausforderungen geschuldet.

III.

Weitaus weniger als bei seinem Vater, Ks. → Karl IV., kann bei S. von einer Tendenz zur »Residenzbildung« gesprochen werden. Seinem pragmat., auf aktuelle Herausforderungen reagierenden Vorgehen entspr., kennzeichneten die bevorzugten Aufenthaltsorte jeweils aktuelle räuml. Schwerpunkte seines polit. Handelns. → Prag, die Res. seines Vaters als Kg. von → Böhmen und der Ort seiner Kindheit, spielte während der längsten Zeit der Regierung S.s und selbst nach der Krönung zum Kg. von → Böhmen 1420 keine erkennbarherausgehobene Rolle. In den Jahren seit seiner ungar. Krönung 1387 urkundete er nahezu ausnahmslos in Ungarn, vorzugsweise in Ofen (Buda), so auch bis in die Jahre seiner Wahl und Krönung zum dt. Kg. 1410/11. Bald danach führte ihn die aufwendige, persönl. Diplomatie im Vorfeld und während des Konstanzer Konzils (1414-18) durch Regionen des dt. Reiches und Oberitaliens sowie durch Frankreich und bis nach England. Seit den frühen 20er Jahren urkundete er wieder verstärkt in Ungarn; Ofen wird erneut als häufig gewählter Aufenthaltsort erkennbar. Im Zuge der in den späten 20erJahren eskalierten Konflikte mit den Hussiten in → Böhmen nahmen kurzzeit dortige Aufenthalte zu, während der beginnenden 30er Jahre durch eine starke Präsenz in Oberitalien abgelöst. Ofen verlor seither und auf Dauer seine bevorzugte Stellung im Königsitinerar, obwohl S. sich in den letzten beiden Lebensjahren wieder verstärkt in Ungarn und → Böhmen aufhielt, jetzt auch über längere Zeiträume hinweg in → Prag.

Weniger eine Neigung zu bevorzugtem Aufenthalt in bestimmten Res.en seiner Reiche als vielmehr eine ungewöhnl. große, in ihrer Erstreckung derjenigen → Karls IV. vergleichbare Reisetätigkeit kennzeichnet die Regierungszeit S.s. Sie erfaßte das Reich im ganzen weniger ausgiebig, → Böhmen erhebl. geringer, bezog dafür den ungar. Raum umfassend mit ein und berücksichtigte Westeuropa phasenweise deutl. stärker. Außer Ofen, einer traditionellen Res. der ungar. Kg.e, tritt kein anderer Ort durch vergleichsw. signifikant häufig gewählte Aufenthalte im Königsitinerarhervor.

Die durch latenten Mangel an verfügbaren finanziellen Ressourcen gekennzeichnete Regierungstätigkeit S.s führte nicht zuletzt dazu, daß er (gegenüber → Karl IV. nochmals gesteigert) seinen kgl. Anspruch auf Gastungsrecht erhob. Namentl. die Reichsstädte und v. a. die wohlhabenden Handelsstädte im dt. S waren häufig und durchaus längerfristig gewählte Aufenthaltsorte. Sie dürfen deshalb aber nicht als Standorte einer bevorzugten Königsres. veranschlagt werden, sondern ledigl. als Aufenthaltsorte des kgl. Gastes. Berichte über Feierlichkeiten in Gegenwart des Kg.s finden ihren Ortgewöhnl. in den Städten und zeugen von einer überaus lebhaften eigenen Beteiligung S.s, allerdings eher von einer Teilnahme des Kg.s und seines Hofes an städt. Festen als von Festen am Hof.

Für die Städte bot sich damit die gern genutzte Möglichkeit großzügiger Privilegierung, stets aber um dem Preis erhebl. finanzieller Belastung durch die angemessene Fürsorge für den Kg. und sein umfangr. Gefolge. Ein entspr. Ruf eilte S. voraus, weshalb es vorkam, daß einzelne Städte wenig Interesse an einem Königsbesuch, gelegentl. sogar Ablehnung zeigten. Nicht anders reagierte man auf die mehrfach zu beobachtende Tatsache, daß S. wertvolle Gastgeschenke - selbst diejenigen des engl. Kg.s - schnellstmögl. versetzen ließ. Hierfür bediente er sich kaufmänn. versierter Vertrauter, wovon derChronist Eberhart Windecke berichtet, der angebl. selbst derartige Aufträge ausführte. Bereits den Zeitgenossen drängte sich der Eindruck auf, daß der Kg. für seine persönl., vielfach spontanen und durchaus widersprüchl. Entscheidungen auf einen Kreis enger Vertrauter zurückgriff. Sie repräsentierten ein breites Spektrum an Rang und sozialer Stellung. Eine in Hierachien oder Ämtern organisierte feste Struktur des Hofes ist darin noch nicht zu sehen.

Verständl. wird dieser Befund anhand der notwendig ähnl. Feststellung zur Königskanzlei in ihrer Überlieferung. Durch einen Vergleich der Hände in den archival. Dokumenten (Reichsregisterbände, als vollständige Reihe erstmals für die Regierungszeit S.s überliefert; HHStA) ist erkennbar, daß die Kanzlei des Kg.s (verstanden als funktional und personell organisierte Verwaltungseinheit am Hof) ihn nicht immer auf seinen Fahrten begleitete. Am Beispiel der engl. Reise von 1416 zeigt sich, daß die dort vorgenommenen Aufzeichnungen über vollzogene kgl. Rechtsakte nach der Rückkehr auf denKontinent (in Calais oder Aachen, der zuerst erreichten Stadt auf Reichsgebiet?) in den Registerbüchern der Königskanzlei nachgetragen worden sind.

Anders als bei der Kanzleiführung der westeurop. Monarchien war diejenige am Hof S.s erhebl. weniger systematisch, die seriellen Kopial- und Registerausfertigungen von Urkundentexten - so auch Ernennungs- und Nobilitierungsurk.n - oder Rechnungsakten kennen kaum eine vorgegebene Rubrizierung und wählen zumeist die fortschreitende Eintragungnach Chronologie der Ausstellungsdaten. Nur in Ausnahmefällen bieten sie ausführl. Textwiedergaben, statt dessen zumeist regestenartige Zusammenfassungen von Rechtsakten unter Rekurs auf Formulare, die nur teilw. in einem eigenen Formularbuch mit überliefert sind. Hierdurch und wg. der chronolog., nicht sachbezogenen Zuordnung der Eintragungen, entsteht ein insgesamt wenig einheitl. Eindruck. Der Formularverweis macht aber deutl., daß mehr an normativen Vorgaben bestanden haben muß, als erhalten ist. Im Gegenzug erlaubt dieÜberlieferung daher einen paläograph. vergleichsw. sicheren Nachvollzug der Eintragungsmodalitäten.

Zugl. lassen die Kanzleiakten erkennen, daß der erreichte Grad an institutioneller Verfestigung von Hof- und Kanzleiorganisation demjenigen der engl. oder frz. Köngshöfe und selbst der exponierten Fürstenhöfe in Frankreich noch nicht vergleichbar entwickelt war. Eine weitergehende Institutionalisierung läßt sich hingegen in der Entwicklung des von S. nachhaltig zur Geltung gebrachten Hofgerichts im »Außenbereich des königlichen Hofes« (Battenberg 1986, S. 66) feststellen, das funktional wie personell mit dem Hof und seinen sonstigen Einrichtungen undFunktionsträgern (Kanzlei, Notariat) verschränkt war.

Hof und Kanzlei S.s blieben weitgehend von personaler Vernetzung zw. dem Kg. und seinen Gefolgsleuten und Vertrauten geprägt. In singulärer Position stand Kaspar Schlick, der gegenüber S. eine Generation jüngere, studierte Artist böhm. Herkunft. Er durchlief eine beispiellose Karriere, die ihn nach Heranziehung als Schreiber, Gesandter, Angehöriger des kgl. Reisegefolges und Rat über das Protonotariat seit 1429/30 zum Amt des Vizekanzlers führte und damit zur »einflußreichsten Person am Hof« (Heinig 1995, Sp. 1490) werden ließ. Vier Jahre später geadelt,wurde er der erste Kanzler eines röm.-dt. Kg.s aus dem Laienstand.

Typ. zur Personalrekrutierung ist an diesem Lebenslauf erkennbar: S.s Präferenz für qualifizierte, insbes. universitär gebildete Personen und für solche stadtbürgerl. Herkunft, seine Verfahrensform, geeignete Gefolgsleute für seinen Entourage bei bes. Gelegenheiten - wie hier dem Konzil in → Konstanz - für sich zu gewinnen und deren Chance, bei Bewährung in den engeren Kreis der kgl. Vertrauten aufzusteigen. Schlick diente nach S.s Tod dessen Nachfolgern → Albrecht II. und → Friedrich III. (bis 1449) ebenfalls als Diplomat und Kanzler. Trotz der nuransatzweise institutionalisierten Hoforganisation stand der Charakter des Hofdienstes als persönl. Gefolgschaft des Kg.s nicht im Weg, wenn qualifizierte und erfolgr. Funktionsträger sich für eine Weiterbeschäftigung im Dienst des nächstfolgenden Herrschers (auch über Dynastiewechsel hinweg) anboten. Auf persönl. Qualifikation begründete personale Kontinuität stellte eine Institutionalität in der Organisation des kgl. Entourage her, die die mangelnde Institutionalisierung am Königshof in bestimmten Fällen wirksam zu ersetzen vermochte.

Anhand der Königskanzlei ist, in Korrektur älterer Forschungsmeinungen, darauf hingewiesen worden (so Moraw und Erkens), daß die röm.-dt. Kg.e des SpätMA sich aus funktionalen wie legitimator. Gründen um personelle Kontinuität bemühten. Durchaus auch unter Rückgriff auf Personal der eigenen territorialfsl. Kanzlei, aber keinesfalls hauptsächl. auf sie gestützt, wurde stets (mit Ausnahme des Sonderfalles → Wenzel) der Aufbau einer Königskanzlei eigens betrieben. Dies galt auch für S., der unmittelbar nach seinerendgültigen Königswahl 1411 zunächst einen Personalbestand aus seiner ungar. Herrschaft übernahm, der zwar nicht dem röm. Reich zugehörte und deshalb auch teilw. abweichende Gebräuche kannte, dafür aber Rang und Erfahrung einer Königskanzlei vertrat. Während seiner gesamten Regierungszeit achtete S. darauf, personelle Vernetzungen zw. den Kanzleien des röm.-dt. Reiches und Ungarns herzustellen und aufrecht zu erhalten. Angesichts der Wirren um → Wenzel nach dessen Absetzung im Reich war S. fortan bemüht, auch die Belange der böhm. Königskanzlei in die Hände der für die Reichsspitzeund Ungarn bereits zuständigen Personen zu geben. Hierbei ging es allerdings ledigl. um Personalunionen, nicht um eine Verschränkung der Ämter.

Bis 1417 stand die Kanzlei des Reiches unter Leitung eines Ungarn, bevor sie an Georg von Hohenlohe, Bf. von → Passau, übergeben wurde, der seinerseits später in Ungarn bepfründet wurde. Er spielte eine zunehmend wichtige Rolle am Hof als Rat und persönl. Vertrauter des Kg.s, und war ihm nicht zuletzt eine wichtige Stütze bei den heiklen Anliegen der Konstanzer Konzilspolitik. Gewollte Kontinuität in röm.-dt. Königstradition drückte eine Übernahme v. a. von Kanzleibediensteten aus der Herrschaft → Ruprechts von der Pfalz aus, in geringerem Umfang auch noch→ Karls IV. und später → Wenzels. Für etl. Personen ist ein Wechsel von → Wenzel über → Ruprecht zu S. belegt. Einige von ihnen (Johann Metzumpfennig, Johann Kirchen u. a.) sind zugl. als Mitglieder der kgl. Familia belegt. Dazu zählte auch Simon Amman von Asparn, der mit dem neu ernannten Kanzleivorsteher aus → Passau an den Hof kam, ebenfalls bald zum Kreis der kgl. Vertrauten zählte und bis zu seinem plötzl. Tod als Vizekanzler vorgesehen war. Die funktional wie persönl. enge Verbindung zw. dem Kanzleramt und einer vielschichtigenpolit.-diplomat. Tätigkeit für den Kg. wurde zu einem Strukturmerkmal des Königshofes unter S.

Hierfür war auch die Rolle Kaspar Schlicks bezeichnend, den der Kg. seit der Anfangsphase des Konstanzer Konzils in seinen Dienst nahm und dessen Aufstieg in den späten 20er Jahren mögl. wurde, als die Phase der von Personalunionen geprägten Kanzleipolitik S.s endete. Es gelang ihm auf Dauer erfolgreich, ein außergewöhnl. Maß persönl. Engagements und hoher Flexibilität erfolgreich der Sache seines Kg.s nutzbar zu machen. In den vielfältigen Herausforderungen, auf die S. polit. zu reagieren hatte, wurde Schlick eine verläßl. Stütze, die sich nicht nur bei den Verhandlungen mit der Kurie imVorfeld der Kaiserkrönung 1433 oder zwei Jahre später mit den Hussiten nachhaltig bewährte.

Anders als seine Vorgänger in den Ämtern an der Spitze der Kanzlei brachte Schlick weder eine bereits erreichte soziale Stellung noch eine hochrangige Verwaltungsposition mit, als er in den Königsdienst eintrat; vielmehr stand er für jene Kräfte, denen ohne exponierten Hintergrund durch Bewährung im Königsdienst und in unmittelbarem Umfeld des Herrschers eine individuelle Karriere erreichbar war. Seine fortan zunehmend einflußreiche Stellung ist v. a. aus seinem persönl. Vertrauenverhältnis zu S. zu erklären. Sie zeugt auch von dessen Entschluß, in einer aktuellen Situation ihmnotwendig erscheinende Personalentscheidungen zu treffen, die einerseits Traditionen fortschreiben konnten, andererseits ungewohnte Neuordnungen wagten.

Aufschlußreich für die spezif. personelle Prägung des Königshofes unter S. ist deshalb weniger die Entwicklung der im ganzen unverändert weitergeführten Ämterhierachie, als vielmehr die offenkundig persönl. betriebene Personalrekrutierung durch den Kg. Sie findet ihren deutl. Ausdruck in der familia regis, einem informellen, wenn auch festen Verfahrensformen der Rekrutierung und Handhabung folgenden Personenverband, der als persönl. Gefolgschaft unmittelbar auf den Kg. ausgerichtet war. Kaspar Schlick wurde bereits 1418 in die Familiarität S.s aufgenommen, wie sichnahezu sämtl. Vertrauenspersonen des Kg.s als familiares belegen lassen.

Eine Zwangsläufigkeit der Aufnahme von Vertrauten scheint hingegen nicht bestanden zu haben; das Fehlen eines Familiaritätsnachweises für einige hochrangige Räte des Kg.s mag nicht nur aus den (stets zu erwägenden) Überlieferungslücken in den Kanzleiregistern zu erklären sein. Dies gilt etwa für den Nürnberger Bgf.en Friedrich IV. von Zollern und v. a. für Wilhelm III., Gf. von Holland, Ludwig III. von der Pfalz oder Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt, den Schwager Karls VI. von Frankreich; sie alle waren in den ersten Regierungsjahren Sigmunds enge und verläßl. polit. Vertraute v. a. in derAußenpolitik, ohne daß sie als Familiaren belegt sind. Aus unterschiedl. Gründen verlor sich ihre Bindung an den Kg. bis zum Ende der Konstanzer Konzilszeit. Seither kam es nicht mehr zum Aufbau ähnl. persönl. Bindungen an Rfs.en.

Grundsätzl. einem hôtel du roi/du duc frz., dem royal household engl. Prägung oder auch der Familiarität am aragones. Königshof und der päpstl. Kurie vergleichbar - selbst in ihrer Mitgliederzahl von etwas mehr 500 Personen wäh-rend der Regierungszeit S.s -, unterschied sich die familia regis im Reich doch von diesen. Die förml., urkundl. (litera familiaritatis) bestätigte Aufnahme in die Königsfamiliarität verlieh ledigl. einen Titel. Über bes. Funktionen oder Zuständigkeiten eines Familiaren (in deutschsprachigen Urk.n als Diener und Hofgesinde bezeichnet) war damit nichts gesagt. Vielmehr verstand sich die Familiarität unter S. als potentielle Verfügbarkeit für den Kg. nach dessen jeweils aktuellenBedürfnissen. Soweit die neu Ernannten mit ihrer Aufnahme oder bei der Zuweisung eines Auftrages einen förml. salvus conductus verliehen bekamen, sind sie als Gesandte erkennbar. In den meisten Fällen wird hingegen nicht deutl., an welche künftigen Tätigkeiten im einzelnen gedacht war.

In aller Regel befristet, aber wiederholbar, wurde ein Familiare nur in Ausnahmefällen für mehrere Jahre oder gar auf Lebenszeit aufgenommen. Stets war (und dies wohl nicht nur top.) die Ernennung zugl. als Tätigkeitsbeginn und als Auszeichnung für bereits geleistete Dienste ausgewiesen. So hatte Kaspar Schlick bereits einige Jahre im Umfeld des Kg.s verschiedene anfallende Tätigkeiten ausgeführt, bevor er den Titel eines familiaris erhielt. Die Aufnahme hatte für den Ernannten wesentl. auch repräsentative Ausdrucksfunktion: Sie symbolisierte seine bewährte, jetztförml. anerkannte und künftig noch engere Nähe zur Person des Kg.s, zum inneren Kreis der Hofgesellschaft. Es dürfte deshalb der zeitgenöss. Wahrnehmung gerecht werden, von der förml. Familia Regis als einer engeren Hofgesellschaft gegenüber der Vielzahl der übrigen sonstigen Personen als einer weiteren Hofgesellschaft zu sprechen. Nochmals zu unterscheiden sind jene, die Vertraute des Kg.s ohne förml. Familiarenstatus waren und solche, die innerhalb der familia durch bes. Auszeichnungen (milites curie u. a., unbefristeteAufnahme, hohes Jahresgehalt) hervorgehoben waren.

Nicht hinsichtl. aktueller Funktionen, aber grundsätzl. Tätigkeitsfelder sind Differenzierungen erkennbar. Nach ident. Formular (litera cappellanatus) wurden die Hofkapelläne ernannt, zwangsläufig ausnahmslos Kleriker und zunächst für einen eingegrenzten geistl. Verantwortungsbereich zuständig. Auch sie konnten aber mit salvus conductus aufgenommen werden und ihre genauen Zuständigkeiten wie auch die Grenzen zu denjenigen der Familiaren bleiben undeutl. Ein größerer Teil der Kapelläne wurde überdies später zu Familiaren ernannt. Unter denFamiliaren mit bes. Tätigkeitsfeldern sind weiterhin secretarii und notarii (also das Kanzleipersonal) und consiliarii herausgehoben, diese in ritterbürtige und bürgerl.-gelehrte Personen unterschieden.

Zu den im europ. Vergleich auffallenden Eigenarten der Hoforganisation S.s gehört schließl. die ungewöhnl. breite soziale Streuung: Personen ohne hervorgehobene soziale Herkunft (wie Kaspar Schlick) standen neben Kleinadeligen (wie Oswald von Wolkenstein oder dem Doppelfamiliaren und bedeutenden Diplomaten zw. dem dt. und engl. Hof, Hartung von Clux), Pfarrkleriker und niederrangige Ordensangehörige neben Bf.en; an der Spitze rangierten Rfs.en (wie die Hzg.e von → Bayern und → Sachsen, insg. aber deutl. weniger als 20 Personen). In allen Gruppen konnten Angehörigerauswärtiger Reiche vorkommen, da S. über personelle Bindung von Gefolgsleuten anderer Herrscher eine Grundlage seiner Politik gegenüber den Höfen in Westeuropa legen wollte.

Je höher der soziale Stand eines Familiaren, desto schwieriger war es, dessen tatsächl. Verfügbarkeit für den Kg. sicherzustellen - was zugl. davon zeugt, daß der Typus des continuus commensalis/familiaris/teglich hofgesind den innersten Kreis der Familiarität bezeichnet, jene Vertrauten des Kg.s, die ständig um ihn, für ihn verfügbar und bereit waren, jederzeit die unterschiedl. Dienste zu versehen. Dies setzte ihre Abkömmlichkeit voraus und wirkte als soziale Selektion sowohl gegenüber bürgerl. Erwerbstätigkeit wie auch bezügl. fsl. Personen mit eigener Hofhaltung.Im Gegenzug läßt sich hier die Spitze der persönl. Vertrautheit mit dem Herrscher fassen. Die Erhebung eines familiaris zu einem continuus commensalis oder analog diejenige eines consiliarius zu einem consiliarius aule nostre regie bezeugt den höchstmögl. Aufstieg für die Betreffenden, in die unmittelbare und ständige Umgebung des Kg.s und damit in einen engsten Kreis von Familiaren bzw. Räten. Zur Bezeichnung solcher Vertraulichkeit ist bisweilen eine seltene oder gar singuläreTerminologie gewählt worden (intimus familiaris). Erst bei solchen Personen läßt sich eindeutig ausschließen, daß sie ihre Ernennung nur als Titularehrung erhielten, was bei den Mitgliedern auch der förml. Familiarität und damit der engeren Hofgesellschaft im Einzelfall nie grundsätzl. abzuweisen ist.

Viele der familiares sind sozialständ. oder hinsichtl. ihrer Herkunft nicht eindeutig zuzuweisen; geringfügig mehr als ein Zehntel waren Kleriker, nur etwas weniger als die Hälfte adeliger Herkunft, zahlenmäßig deutl. hinter den Bürgerlichen rangierend. Deren soziale Zuordnung ist allerdings nicht immer so naheliegend wie bei den ausdrückl. als cives Benannten, unter denen sich bspw. der wohlhabende Kaufmann und Basler Ratsherr Henmann Offenburg findet, der als erfolgreicher Diplomat S. wertvolle Dienste leistete. Personen bürgerl. Herkunftbildeten nicht zuletzt die weit überwiegende Mehrheit der universitär Graduierten, mit einem Anteil von insg. wenig unter einem Zehntel. Ungefähr die Hälfte der Familiaren stammte aus dem Deutschen Reich, mit einem leichten Übergewicht der südl. Regionen, gleichmäßiger Verteilung auf die Grenzregionen im W und O (allerdings nur sehr geringem Anteil von Ungarn) und ohne nennenswerte Berücksichtigung des Nordens.

Gleich stark waren Angehörige ital. Reichsteile in der förml., engeren familia vertreten, namentl. aus polit. wichtigen oberital. Kommunen. Insg. nahezu 600 Personen ital. Herkunft sind von S. mit unterschiedl. Ernennungen oder Privilegienverleihungen bedacht worden, unter ihnen ein auffallend hoher Anteil Gelehrter, v. a. Rechtsgelehrter. Den Schwerpunkten seines polit. Engagements folgend, wandte er sich diesem Personenkreis zunächst zu Beginn seiner Regierungszeit zu und dann erneut und erhebl. verstärkt in den 30er Jahren.

Grundsätzl. war der Ort der Ernennung von der Herkunft der Betreffenden unabhängig da der Kg. nach aktuellem Bedarf - und zwangsläufig in Kenntnis der verfügbaren Personen im Umfeld des Hofes - entschied, wen er in der jeweiligen Lage ernennen oder anderweitig privilegieren wollte. Anhand der ital. Vertrauten des Kg.s wird das Spektrum der Möglichkeiten erneut deutlich: Neben die Ernennung zum Diener oder Familiaren konnte diejenige zum Rat oder zum comes palatinus treten, Privilegierungen konnten von der geburtsständ. Legitimierung über Nobilitierungen oderErteilung des Ritterschlages und Wappenbesserungen bis zur Verleihung des Notariats oder Doktorgrades reichen.

Entsprechend dem Anteil der Kleriker von etwa einem Zehntel griff S. zur Finanzierung seiner ausgreifenden Personalpolitik am Hof eher moderat auf kirchl. Pfründvermögen zurück. Gewöhnl. hielt die Ernennungsurkunde von Familiaren fest, daß die ausgesetzte Besoldung aus der kgl. Kasse zu erfolgen habe. Zahlr. überlieferte Klagen über verzögerte und völlig unterbliebene tatsächl. Zahlungen zeichnen jedoch ein eindeutiges Bild. Deshalb griff S. immer wieder auf die Mittel der Verpfändung oder der Übertragung finanziell nutzbarer Rechte zurück, um seinen Gefolgsleuten die Möglichkeit zum fakt.Erwerb ihrer Besoldung zu geben. Privilegierungen waren hingegen für den Hof mit häufig nicht unerhebl. Einkünften verbunden; S.s auffallende Freigebigkeit bei der Privilegienverleihung ist gewiß auch daraus zu erklären.

Insgesamt bleibt festzuhalten, daß der Hof S.s einige ausgeformte Institutionen kannte (Hofgericht, Kanzlei), im ganzen aber wesentl. durch Personenbeziehungen strukturiert und damit auf die persönl. Entscheidung und den polit. Bedarf des Kg.s bezogen blieb. Die nur ansatzweise durch Ernennungsmodalitäten und wenige Tätigkeitsfelder geprägte, ansonsten weitgehend dem beliebigen Zugriff des Kg.s verfügbare familia regis bot S. offenkundig ein geeignetes Instrument zur funktionalen und personellen Gestaltung seiner pragmat. Politik.

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