Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WÖRTH AN DER DONAU C.3.

I. / II.

Der älteste schriftl. Beleg zu W. findet sich in einer wohl zw. 765 und 788 zu datierenden → St. Emmeramer Traditionsnotiz, die den Ort einer Schenkung als ecclesia sancti Petri in loco, qui dicitur Uuerid ubi monachorum est congregatio bezeichnet. Neuere Untersuchungen identifizieren dieses Uuerid eindeutig als W. an der Donau, obwohl die dort lokalisierte Mönchsgemeinschaft rasch untergegangen sein dürfte. Spätere Einzelschenkungen ergänzen den frühen kirchl. Besitz um W., vermutl. in der zweitenHälfte des 10. Jh.s gelang dem Hochstift → Regensburg die Übertragung einiger Immunitätsrechte aus dem benachbarten Donaustaufer Forst auf das Gebiet um W., und in einer Urk. Papst Luzius' III. von 1182 werden ecclesia et villa de Werid als Besitz der Regensburger Kirche bestätigt. Der weitere Ausbau der Herrschaft gipfelte in der Übertragung von Grafschaftsrechten an Bf. Heinrich II. (1277-96), der 1285 diese Rechte von Kg. → Rudolf von Habsburg für die comitiam in Thumstaufe (Codex chronologico-diplomaticus episcopatusRatisbonensis, 1, 1816, Nr. 634, S. 606) auch ausdrückl. für seinen Besitz um W. zugestanden erhielt. Obwohl es als Sitz eines Pflegers und Richters administrative Mittelpunktfunktionen hatte, 1339 sogar als Gft. ze Werd (Regensburger Urkundenbuch, 1, 1912, Nr. 839) erwähnt wird, dürfte W. in seiner Bedeutung für das Hochstift → Regensburg hinter → Donaustauf anzusiedeln sein.

Als Pfandobjekt hatte die Herrschaft W., bes. in Folge der schismat. Besetzung des Regensburger Bm.s 1340, eine wechselvolle Besitzgeschichte, in die das Regensburger Domkapitel, Regensburger Bürger, bayer. Hzg.e, aber auch Ks. → Ludwig der Bayer, das Papsttum in Avignon und kurzfristig auch → Karl IV. involviert waren. Auslösungen, Teilauslösungen und Neuverpfändungen in komplizierter Folge wechselten sich ab, bis schließl. auf dem Konzil von Basel im April 1433 ein Kompromiß geschlossen wurde: unter günstigen finanziellen Bedingungen konnte das Hochstift Schloß undHerrschaft W. von Hzg. Wilhelm (III.) von Bayern zurücklösen, und in Zukunft durfte die Herrschaft auch nicht mehr verkauft oder verpfändet werden. In den Wahlkapitulationen wurde dies für die Bf.e immer wieder verbindl. fest geschrieben. 1803 säkularisiert (Fsm. Regensburg unter Dalberg), gelangte die frühere Herrschaft W. 1810 zu Bayern.

Umstritten ist die Datierung der Burg W. auf dem isolierten Bergkegel über dem Ort. 1264 erstmals als Burg (castrum Werde) gen., sprechen die häufigen Nennungen aus der zweiten Hälfte des 13. Jh.s gegen frühere Datierungsversuche, die v. a. den Bergfried der bfl. Burg schon in das 12. Jh. datieren wollen (vgl. Boos 1998, S. 413). Deutl. wird in den Quellenbelegen der fortifikator. Charakter der Burg W. (etwa um 1332: in vnser vestt ze Werde, Regensburger Urkundenbuch, 1, 1912, Nr. 675). Spätere Baumaßnahmen (sieheunten III.) verhindern weitere archäolog. und bauhistor. Erkenntnisse über die frühe Geschichte der Burg.

Administrative Funktionen W.s lassen sich nur in Umrissen auch personell fassen: 1267 bzw. 1269 taucht ein Gerhardus de Werd (Codex chronologico-diplomaticus episcopatus Ratisbonensis, 1, 1816, Nr. 524 bzw. 536, S. 497 bzw. 510) in milit. Funktion als Ministeriale des Hochstifts auf; erst im 14. Jh. werden Pfleger und Richter in W. häufiger gen. Eine Ämterorganisation ist erst gegen Ende des 15. Jh.s faßbar, ablesbar etwa aus einem Salbuch von 1470. Der Ort W. selbst hatte bis in die Neuzeit hinein dörfl. Charakter.

Das Itinerar der Bf.e weist W. nur vereinzelt als Aufenthaltsort aus; stärker frequentiert nur in Krisenzeiten (etwa Bf. Nikolaus in den 30er Jahren des 14. Jh.s), wurde es erst unter Bistumsadministrator Pfgf. Johann III. (1507-38) zeitweilig Res. der Regensburger Bf.e. - D, Bayern, Reg.bez. Oberpfalz, Kr. Regensburg.    

III.

Die ma. Burganlage ist, durch spätere Umbauten und Veränderungen überdeckt, kaum mehr zu erkennen. Ledigl. der Bergfried, ein sechsgeschossiger Wohnturm, weist Bruchsteinmauerwerk aus dem 13. Jh. auf, wurde im Inneren aber auch durch spätere Umbauten verändert. Eine intensive Bautätigkeit ist ab 1522 unter dem bfl. Administrator Pfgf. Johann III. (1507-38) festzustellen. Torbau (nach der Bauinschrift 1525 vollendet), Wehranlagen, Wohn- und Wirtschaftsgebäude (»Fürstenbau« und »Dienstgebäude«), wobei die Bauarbeiten bis in den Episkopat Bf. Alberts vonTörring (1613-39) andauerten (Einzelheiten in: Die Kunstdenkmäler des Königreiches Bayern, Bezirksamt Regensburg, 1910, S. 184ff.; mit Katasterplan). Einzelne Räumlichkeiten (etwa das Archiv im Bergfried) sind nur nach einem Inventar von 1771 zu erschließen; auch die Schloßkapelle ist erst 1616 gen., ein Schloßbrunnen wird bereits im 15. Jh. erwähnt, der zw. 1563 und 1567 modernisiert wird.

Quellen

Codex chronologico-diplomaticus episcopatus Ratisbonensis, 1-3, 1816. - Regensburger Urkundenbuch, bearb. von Franz Bastian und Josef Widemann, 2 Bde., München 1912/56 (MB, 7 und 8).

Boos 1998, S. 413-16. - Die Kunstdenkmäler des Königreiches Bayern, Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg vom elften bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts, Bezirksamt Regensburg, bearb. von Felix Mader, München 1910 (Die Kunstdenkmäler von Oberpfalz und Regensburg, 21), S. 184-203. - Popp, Marianne: Wörth - ein benediktinisches Urkloster?, in: Wörth, 1979, S. 21-26. - Regensburg, 1976. - Schindler, Herbert: Eine Residenz der Renaissance inBayern. Schloß Wörth in kunsthistorischer Sicht, in: Wörth, 1979, S. 52-62. - Schmid, Diethard: Schloß und Herrschaft Wörth, in: Wörth, 1979, S. 26-51.