Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WORMS C.3.

I.

Warmatia (7. Jh.), civitas Vangionum (771); ab 9. Jh. meist Wormatia, Uormatia, Varmacia, Wormize, Wormbs - Stadt - Hochstift W. - Bischofssitz. - D, Rheinland-Pfalz, Reg.bez. Rheinhessen-Pfalz, kreisfr. Stadt.

II.

W. liegt am linken, hochwasserfreien Ufer des Rheins (Rheinübergang) in verkehrsgünstiger Lage an altbesiedelter Stelle; wohl seit der Mitte des 4. Jh.s Bistumssitz. Die topograph. Entwicklung des FrühMA ist in vielem unklar. Die Bischofskirche (spätröm. Vorgängerbau) befindet sich an der Stelle des spätantiken Forums, südl. benachbart die Tauf- bzw. Pfarrkirche St. Johannes. Zu einem polit. Bedeutungsanstieg kam es karoling. Zeit. Im 10. Jh. gelang aufgrund der Förderung durch das otton. Kgtm. der Ausbau der sich seit dem 9. Jh. festigenden bfl. Herrschaft. Zueiner dynam. Stadtentwicklung kam es unter Bf. Burchard (1000-1025; Domneubau, Förderung bzw. Errichtung v. a. von Kollegiatstiften, Stadtbefestigung, Ordnung der rechtl. Verhältnisse für die bfl. Familia und die entstehende Ministerialität (Hofrecht), Erweiterung der bfl. Stadtherrschaft); umstritten ist die Lage der frühma. Pfalz. Seit 1074 trat die an das Kgtm. angelehnte Stadtbürgerschaft als eigenständiger polit. Faktor auf, zugl. Beginn einer Schwächephase der bfl. Herrschaft zw. ca. 1070 und 1125. Seit der Mitte des 12. Jh.s fortschreitende Intensivierung der Beziehung zum Kgtm. DieSalier und Staufer förderten den Prozeß der wirtschaftl. und rechtl. Besserstellung der Bürgerschaft und damit die v. a. von der bfl. Ministerialität getragene Gemeindebildung, so daß es in der Zeit Barbarossas (Privileg 1184) fakt. zu einer zw. Bf. und Kg. geteilten Stadtherrschaft kam. Ein 1180 erstmals genanntes Friedensgericht entwickelte sich bis 1198/1200 zum Rat fort; Stadtsiegel seit ca. 1185. Um 1200 erfolgte eine Stadterweiterung nach O. Ab 1231 kam es zu Konflikten des Stadtrates mit Bf. und Geistlichkeit, die 1233 in einer Übereinkunft über die Stadtverfassung zugunsten derBf.e beigelegt wurden; ihr Handlungsspielraum blieb aber fakt. begrenzt. Seit Anfang des 13. Jh.s erfolgten zahlr. Kl.- und Stiftsgründungen, um 1500 bestanden neun Pfarreien in Stadt und Vorstadtbereich. Die wirtschaftl. Verhältnisse wurden bestimmt durch die Fruchtbarkeit der Region (u. a. bedeutender Weinbau) und die Lage am Rhein. Seit 1074 besaßen die Kaufleute Zollfreiheit an kgl. Zollstellen; bis in späte MA verfügten die 1165 von Ks. Friedrich I. privilegierten Münzerhausgenossen über eine starke, jedoch allmähl. abnehmende Bedeutung; 1243, 1330 und 1487 wurden kgl. Messeprivilegienerteilt. Die Zünfte gewannen im 13./14. Jh. polit. Gewicht. Die Stadt nahm eine führende Rolle im Rheinischen Bund (1254-56) ein und war an zahlr. regionalen Städtebünden beteiligt; frühe städt. Chronistik (13. Jh.). Der Rat erhielt im Gefolge von Konflikten um die Ungelderhebung seit 1300 ein aus den erstarkenden Zünften zusammengesetztes bürgerschaftl. Pendant. Die Zünfte konnten im Laufe des 14. Jh.s im Gefolge innerstädt. Unruhen ihren Anspruch auf polit. Mitwirkung gegen die sich abschließenden Geschlechter durchsetzen (endgültig 1366), während die Hausgenossen ihren gesondertenGerichtsstand und Steuervorteile bis zum Ende des 15. Jh. bewahrt haben. Das SpätMA war gekennzeichnet durch period. verschärfte Konflikte zw. dem mächtigen Stiftsklerus und der Bürgerschaft. Zu Auseinandersetzungen um die letztl. nicht angetastete Besteuerung des Klerus und die geistl. Sonderrechte kam es v. a. nach 1364/66, ab 1385/86, ab 1405 (Abschluß 1407) und erneut ab 1482/1494. Die Stadt war zwar langfristig erfolgreich um die Ausweitung ihrer Gerichtsbarkeit bemüht (v. a. im 15. Jh. wurden wichtige ksl. Privilegien erteilt, im SpätMA bestand eine fakt. selbständige Stellung der städt.Gerichte) und baute nach dem Erwerb der Münze ab 1491 das bürgerl. Zentrum repräsentativ aus (um 1500 wurde das Gericht vom Bischofshof zur Münze verlegt), eine obrigkeitl. Stellung konnte der Rat jedoch ebenso wenig erlangen wie es zu einer städt. Territoriumsbildung kam. 1519/26 wurde der bis zum Ende des Alten Reiches gültige Verfassungsstand festgeschrieben. Herrschaftsansprüche gegenüber der Stadt bestanden seitens des Kgtm.s, der Bf.e (Ratseinsetzung, Huldigungseid) und der rhein. Pfgf.en. Diese waren im späten MA zu den dominierenden Territorialherren der Region mitvielfältigen Einwirkungsmöglichkeiten auf die Stadt geworden. Um 1500 setzte W. in enger Bindung an das Kgtm. seinen Status als Reichsstadt gegen die bfl. Ansprüche Bf. Johann von Dalbergs (1482-1503) durch. Nach 1495 wurde W. zeitweilig Sitz des kgl. Kammergerichts und Vorort des oberrhein. Reichskreises; 1498/99 Wormser Stadtrechtsreformation mit starkem Einfluß des röm. Rechts. - Starken Anteil an der wirtschaftl. und geistigen Blüte v. a. des Hoch- MA hatten die seit um 1000 ansässigen Juden; spätestens seit Anfang des 11. Jh.s bestand eine zahlenmäßig starke, wohlhabende(Handelstätigkeit) und vielfältig geistig-religiös ausstrahlende Gemeinde. Auf den Rückschlag durch den Pogrom von 1096 folgte ein erneuter Aufschwung im 12. Jh. Das Verhältnis zu den Bf.en wurde 1312 geregelt (zwölfköpfiger Judenrat, an dessen Spitze stand ein vom Bf. bestätigter Judenbf.). 1348/49 übertrug Kg. → Karl IV. der Stadt alle kgl. Rechte an den Juden, im SpätMA kam es zu ihrer Unterstellung unter das städt. Gericht. Auf die Verfolgung von 1349 folgte die Wiederansiedlung unter sich verschlechternden rechtl. und wirtschaftl. Rahmenbedingungen und unter allmähl. räuml.Abgrenzung des Judenviertels (Ende 15. Jh.).

III.

Zw. 1000 und 1025 erfolgte unter Bf. Burchard nach dem Bericht seiner Vita neben dem Dombau und dem weiteren Ausbau der Stadt auch eine burgähnl. Befestigung der der Kathedralkirche benachbarten curtis. Erste Nennungen des bfl. palatium finden sich (als Ausstellungsort von Urk.n) - abgesehen von Erwähnungen in den hebr. Kreuzzugsberichten zu 1096 - erst 1213/1215. Gen. werden Saal und Wohngebäude auch in dem um 1200/04 verfaßten Nibelungenlied, dessen Schauplatz der Dichter zum großen Teil in W. angesiedelt hat.Der auch als ksl. Pfalz (zahlr. Herrscheraufenthalte) dienende bfl. Palastbereich erstreckte sich im rechten Winkel nördl. des 1181 geweihten roman. Domes und fand seinen Abschluß in der einschiffigen Palastkapelle St. Stephan (seit vor 1055). Vor dem Domportal befand sich auch der zentrale städt. Versammlungsplatz. Eine Wiedererrichtung der beim Einsturz des nordwestl. Domturmes 1429 und der Aula maior 1452 zerstörten bfl. Gebäude erfolgte unter Bf. Reinhard von Sickingen (1445-82) bis 1472. Über Einzelheiten des in den spätmal. Quellen als desbischofs hof oder Saal umschriebenen Bereiches fehlen genauere Angaben. 1450 werden Gefängnisräume, verschiedene Stuben und 1496 eine wohl der hl. Walburga geweihte Hauskapelle gen. Unter Bf. Johann von Dalberg erfolgte ab 1484 ein durchgreifender Umbau des Domkreuzganges. Erwähnt werden im 16. Jh. vereinzelt die Grenzsteine der Domimmunität. Eine Zeichnung aus der Zeit unmittelbar nach der Stadtzerstörung 1689 gibt einen Überblick über den Baubestand (zwei getrennte aulae mit dazw. liegendem Tor, zweigeschossiger Bau mit einheitl.Fensterreihung). Bf. Theoderich von Bettendorf errichtete um 1577 einen großzügigen Kanzleibau (wohl hinter der Stephanskapelle gelegen); 1602/03 kam es zur Renovierung und programmat. gegen die luther. Stadt gerichteten künstler. Ausgestaltung des Bischofshofes unter Bf. Phillipp I. von Rodenstein, weitere Baumaßnahmen im Umfeld datieren 1662. Durch Zerstörungen 1689 und ab 1790 ist von den weiteren Baulichkeiten des Hofes nichts erhalten geblieben.

Quellen

Inschriften der Stadt Worms, 1991. - Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, hg. von Heinrich Boos, 3 Bde., Berlin 1886-93. - Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, bearb. von Gerold Bönnen, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 79).

Battenberg, Friedrich: Gerichtsbarkeit und Recht im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Worms, in: Residenzen des Rechts, hg. von Bernhard Kirchgässner und Hans-Peter Becht, Sigmaringen 1993 (Stadt in der Geschichte, 19), S. 37-76. - Bönnen, Gerold: Zur Entwicklung von Stadtverfassung und Stadtgemeinde im hochmittelalterlichen Worms, in: ZGO 150 (2002) S. 113-158. - Boos, Heinrich: Geschichte derrhei- nischen Städtekultur von den Anfängen bis zur Gegenwart, 4 Bde., Berlin 1897-1901. - Keilmann, Burkard: Der Kampf um die Stadtherrschaft in Worms während des 13. Jahrhunderts, Darmstadt/Marburg 1985 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 50). - Kranzbühler 1905. - Schulz, Knut: »... denn sie lieben die Freiheit so sehr«. Kommunale Aufstände und Entstehung des europäischen Bürgertums im Hochmittelalter, Darmstadt 1992, hier S. 75-99. - Seibert,Hubertus: Reichsbischof und Herrscher. Zu den Beziehungen zwischen Königtum und Wormser Bischöfen in spätsalisch-frühstaufischer Zeit (1107-1217), in: ZGO 143 (1995) S. 97-144.