Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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WEISSENBURG C.4.1. (Wissembourg)

I.

Weißenburg am Rhein (sic), selten Kronweißenburg. - F, Dep. Bas-Rhin, arr. Wissembourg, Gem. Wissembourg.

II.

Gelegen an der Lauter, im Speyergau, südl. des Wasgaumassivs, auf der N-S-Achse zw. Elsaß und Pfalz (Südl. Weinstraße). Bis 1789/90 zur Diöz. → Speyer gehörig.

Die Stadt (civitas, 1201), hat sich östl. der Insel, auf der sich die Abtei befand, gebildet, zunächst als Markt. Sie wurde wahrscheinl. Ende des 12. Jh.s von Friedrich II. Barbarossa oder Heinrich IV. gegr. Die Pfarrei wurde 1207 organisiert (der Abt war der Kollator). Die Stadtmauern der ersten Hälfte des 13. Jh.s wurden flußaufwärts um den Vorort Bruch (1213) und flußabwärts um Bannacker erweitert, das 1265 mit Befestigungen umgeben wurde. Die Stadt war gleichzeitig Handelsstandort und Produktionszentrum sowie Sammelstelle für die Weinberge der Umgebung. 1495zählte sie 5180 Einw. Da sie seit → Friedrich II. als Reichsstadt gilt, zählte die Stadt zum Zehnstädtebund des Elsaß (Decapolis), der 1354 gegr. wurde. Die Zünfte waren seit 1358 dem Rat assoziiert.    

Als Herrscher über den Mundat und Träger der Immunität übte der Abt weiterhin Rechte über die Stadt aus. 1265 bestimmte Abt Edelin eine Kommission aus sechs seiner Ministerialen und aus zwei Richtern bürgerl. Herkunft, die an den Sitzungen des Stadtrates von zwölf Mitgliedern teilnehmen und wirtschaftl. Entscheidungen trafen. Die Stadt erhält das Recht von Hagenau, nachdem Kg. Rudolph seinen Streit mit der Abtei um den Wald, die Abläufe in den städt. Institutionen sowie die Rechtsprechung und die Wege etc. beigelegt hatte. Der Abt behielt das Recht auf die unveräußerl. Güter, auf denGerichtsbann und seine Grundherrschaft, was 1330 bestätigt wurde. Die Abhängigkeit der Stadt vom Reich wurde 1292 durch → Adolf von Nassau behauptet; ab 1305 hatten die Bürger das Monopol zur Verhängung des Stadtbanns und für das Staffelgericht. Die Beziehungen zum Abt gaben Anlaß zu Spannungen (Aufstand der Handwerker 1333) und wiederholten Rechtsstreitigkeiten (1442, 1458). Die Bürger unterließen den Eidschwur auf den Abt seit dem Ende der Amtszeit Abt Eberhards (1337-81). Der Status als Reichsstadt wurde schließlich definitiv durch → Sigismund bestätigt, nachdemder Abt gegen die Bürger auf dem Konzil zu Konstanz geklagt hatte (1417). 1518 befreite → Maximilian die Bürger von ihren Verpflichtungen gegenüber der Abtei für die Gegenleistung einer jährl. Pension von 65 Gulden; Fischerei und Jagd waren seitdem Gemeingut.

III.

Da die Stadt stark durch die Abtei geprägt ist, wurde sie wg. deren geringer Macht nicht zur Residenzstadt. Sie zog ein gewisses Prestige aus der Präsenz dieses Kl.s mit seiner glorreichen Vergangenheit, dem sie auch ihr Wappen verdankt. Die Burg St. Paul, im N der Stadtmauer, durch Abt Edelin befestigtes Priorat, wurde den Leiningen zu Lehen und den Fleckenstein zu Afterlehen gegeben, 1360 von der Stadt zurückgekauft und 1470 im Krieg gegen den Pfgf.en geschliffen. Die Burg St. Rémi, ein ehemaliges Priorat, die gegen 1325 befestigt wurde, diente gelegentl.im 14. und 15. Jh. den Äbten als Res. Nach ihrer Besetzung durch Friedrich den Siegreichen wurde sie 1504 der Abtei durch → Maximilian (I) zurückgegeben und schließl. durch aufrührer. Bauern in Brand gesteckt. Wieder aufgebaut diente sie dem Vogt des Bf.s von → Speyer als Herberge und 1719 Kg. Stanislas von Polen als Exil.