Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich

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KONRAD IV. (1250-54)

I.

K., aus stauf. Haus, erwählter dt. Kg., Kg. von Jerusalem, Kg. von Sizilien, * 25. April 1228 Andria (Apulien), † 25. Mai 1254 Heerlager bei Lavello (Basilicata), ⚰ Kathedralkirche zu Messina; ⚭ Elisabeth († 1273), Tochter Hzg. Ottos II. von Bayern, Hochzeit in Vohburg am 1. Sept. 1246. Kinder: Konradin (1252-68), Kg. von Sizilien und Jerusalem, Hzg. von Schwaben, ⚭ (durch Vertreter) Sept. 1266 Sophia († 1318), Tochter des Mgf.en Dietrich von Landsberg; außerehel. Konradin († 1268).

Infolge des Todes der Mutter Isabella von Brienne († 1. Mai 1228) Erbe des Kgr.es Jerusalem. Febr. 1237 Wahl zum dt. Kg. in → Wien durch die anwesenden Fs.en, Juli 1237 bestätigtdurch eine größere Fürstenversammlg. in → Speyer; blieb ungekrönt, Titel in Romanorum regem electus. 1237 Erhebg. zum Hzg. von Schwaben, wohl gleichzeitig mit der Königswahl.

Vater: Ks. → Friedrich II. († 1250), Mutter: Isabella († 1228), Tochter des Gf.en Johann V. von Brienne, des Kg.s von Jerusalem.

II.

Am 25. April 1228 wurde K. als zweitältester Sohn Ks. → Friedrichs II. im apul. Andria, zw. Foggia und Bari gelegen, geb. Da die Mutter Isabella von Brienne, die Erbin des Kgr.s Jerusalem, wenige Tage nach der Geburt verstarb, fiel diese kgl. Würde K. zu. Formal-rechtl. fungierte sein Vater als Regent des Kgr.es, obgleich er dessen Königstitel weiterhin führte. Bevor er Ende Juni 1228 von Brindisi aus zum lang angekündigten Kreuzzug ins Heilige Land aufbrach, hatte er in einem Testament seinen ältesten Sohn → Heinrich (VII.) zu seinemNachfolger im Imperium und im Kgr. Sizilien eingesetzt. Falls dieser kinderlos sterben würde, sollte K. an seine Stelle treten. Unter anderen Umständen, als sie der Ks. damals im Blick gehabt hatte, folgte sein zweitältester Sohn 1237 → Heinrich (VII.) als dt. Kg. und ihm selbst 1250 im Regnum Sizilien nach. Die Kaiserkrone blieb K. allerdings zeitlebens verwehrt.

Dieser verbrachte seine ersten Lebensjahre in Süditalien. Die Erziehg. war zumindest zeitw. einem Angehörigen einer höchst angesehenen neapolitan. Familie, nämlich Ligorius Caracciolo, anvertraut. Als sich der Konflikt zw. → Friedrich II. und → Heinrich (VII.) zuspitzte, begab sich der Ks. 1235 von Italien nach Dtl. und führte K. mit sich. Der milit. Widerstand → Heinrichs (VII.) brach schnell zusammen, dieser verlor seine Königsherrschaft und Freiheit. Doch gelang es → Friedrich II. noch nicht, K. auf einem Hoftag zu → Mainz imAug. 1235 zum dt. Kg. wählen zu lassen. Dies erreichte er erst zwei Jahre später, nachdem intensive Verhandlungen mit den Großen des Reichs geführt worden waren. So erhoben die in → Wien versammelten Fs.en im Febr. 1237 seinen damals achtjährigen Sohn zum dt. Kg. und künftigen Ks. Dieser erhielt von seinem anwesenden Vater zugl. das Hzm. Schwaben. Eine größere Fürstenversammlg. bestätigte im Juli desselben Jahres die Königswahl. Zu einer Krönung des dt. Kg.s kam es jedoch nie, im übrigen auch nicht nach dem Tode seines Vaters. Daher führte K. den Titel inRomanorum regem electus. → Friedrich II. wollte wohl einen ähnl. Konflikt wie mit seinem ältesten Sohn → Heinrich (VII.) von vornherein verhindern. So mag es sich auch erklären, daß → Burgund unter direkte ksl. Verwaltung gestellt wurde.

Für den minderjährigen Kg. berief der Ks., der im übrigen nach 1237 nie mehr Dtl. betreten sollte, wie i. J. 1220 einen Vormund und Reichsprokurator, nämlich den Mainzer Ebf. Siegfried III. von Eppstein, den ein Regentschaftsrat unterstützen sollte. Das Einvernehmen zw. dem Metropoliten von → Mainz und dem jungen Staufer wurde durch die Exkommunikation, mit welcher Papst Gregor IX. am Palmsonntag des Jahres 1239 → Friedrich II. aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen hatte, und dem sich abzeichnenden Endkampf zw. Papsttum und stauf. Ksm. in wachsendem Maßebelastet. Freilich brach Siegfried III. von Eppstein v. a. aus territorialpolit. Ehrgeiz im Sept. 1241 mit den Staufern und bildete fortan zusammen mit dem Kölner Ebf. Konrad von Hochstaden die Spitze der päpstl. Partei im dt. Reich. Der Ks. reagierte auf den Abfall des Mainzer Kirchenfs.en, indem er den Lgf.en → Heinrich Raspe von Thüringen und den böhm. Kg. Wenzel I. zu Reichsprokuratoren bestellte. Bei diesem dürfte es sich nur um einen ehrenden Titel gehandelt haben. Somit war K. gezwungen, seit 1241 für sein Kgtm. und die stauf. Machtstellung in Dtl., v. a. imRhein-Main-Gebiet und im Hzm. Schwaben, energ. zu kämpfen, und mußte hierbei manche Rückschläge hinnehmen. Als die Konzilsväter in Lyon, auf Betreiben von Papst Innozenz IV. hin, → Friedrich II. als Ks. im Juli 1245 absetzten, hielt sich der junge Staufersproß bei seinem Vater in Oberitalien auf. Nach Dtl. zurückgekehrt, hatte er sich in schweren Kämpfen gegen die von der päpstl. Fürstenpartei gewählten Gegenkg.e, den Lgf.en → Heinrich Raspe von Thüringen (1246-47) und den Gf.en → Wilhelm II. von Holland (1247-56), zu behaupten, was dem jungen Staufer teilw.gelang. Dessen Hochzeit mit Elisabeth, der Tochter Hzg. Ottos II. von Bayern, am 1. Sept. 1246 in Vohburg bei → Ingolstadt - wenige Monate nach der Wahl → Heinrich Raspes - stärkte die stauf. Allianz im Reich. Eine Schwester Elisabeths war bereits Ende Okt. 1235 mit dem Staufer verlobt worden, doch schon kurz darauf verstorben. Während sich → Wilhelm von Holland im wesentl. auf die geistl. Rfs.en und überhaupt den NW Dtl.s stützen konnte, verfügte K. v. a. im SW und SO über Rückhalt. Diesem standen neben einigen Fs.en wie dem bayr. Hzg. hauptsächl.Reichsministeriale sowie Bürger der stauf. und meisten rhein. Bischofsstädte bei.

Der Tod → Friedrichs II. am 13. Dez. 1250 im apul. Castel Fiorentino, der seinen zweitältesten Sohn testamentar. zu seinem Nachfolger im Imperium und im Kgr. Sizilien eingesetzt hatte, erschütterte nachhaltig dessen Stellung in Dtl. und die der stauf. Verbündeten. Einem Mordanschlag im Regensburger Kl. → Sankt Emmeram nur wenige Tage später entging der Kg. nur knapp. Bisherige Bundesgenossen verließen den Staufer, wichtige strateg. Machtpositionen, wie zum Beispiel die Stadt Boppard am Rhein, gingen verloren. In dieser außerordentl. schwierigen Lage entschloß sich K.dazu, den weiteren Kampf gegen das Papsttum und die antistauf. Partei im Reich zu führen, indem er zunächst das Kgr. Sizilien in Besitz nehmen und dessen Ressourcen für seine Sache nutzen wollte. Vor dem Aufbruch nach Italien im Okt. 1251 bestellte er den ihm treu ergebenen → Wittelsbacher, den Hzg. Otto II. von Bayern, zu seinem Stellvertreter im dt. Reich und verkaufte oder verpfändete Reichs- und Hausgut, um sein gewagtes Unternehmen zu finanzieren.

Im sizil. Reich, bes. in Apulien und Kampanien, waren unterdessen nach dem Tode → Friedrichs II. Aufstände ausgebrochen, die stauf. Herrschaft schien in ihren Grundfesten gefährdet. Wenn es K. trotzdem gelang, die Widerstände im Regnum bis zum Okt. 1253 zu überwinden, dann verdankte er dies nicht zuletzt seiner Willensstärke, polit. Klugheit und seinen milit. Fähigkeiten als Heerführer. Für ihn hatte zuvor sein begabter Halbbruder Manfred († 1266), der Fs. von Tarent, dessen eigene Hoffnungen auf das sizil. Kgtm. sich erst 1258 mit der Krönung in Palermo erfüllen sollten, gemäß dertestamentar. Verfügung → Friedrichs II. die Regentschaft im Regnum Sizilien ausgeübt. Zur Sicherung der Nordgrenze des Reiches ließ K. zu Beginn des Jahres 1254 die Stadt L'Aquila in den Abruzzen gründen. Seinen Bemühungen, zu einem Ausgleich mit Innozenz IV. zu kommen, war kein Erfolg beschieden. Denn das Papsttum war wie schon in den Jahrzehnten zuvor bestrebt, eine Verbindung des Regnum mit dem Imperium, also eine Umklammerung des Kirchenstaates im N und S durch die stauf. Macht, zu verhindern. Deshalb bereitete der Papst die sizil. Thronkandidatur eines engl. oder frz.Prinzen vor und exkommunizierte K. am 9. April 1254. Einige Wochen später, am 25. Mai 1254, raffte der Tod diesen im Heerlager bei Lavello (Basilicata) hinweg, als sich der 26jährige Herrscher auf dem Weg nach N, wahrscheinl. nach Dtl., befand und ihn wohl eine Malariainfektion befiel. Es ist bezeichnend für das Schicksal der stauf. Dynastie, daß die beiden ältesten Söhne → Friedrichs II. und Inhaber der dt. Königswürde, → Heinrich (VII.) wie K., in Süditalien den Tod fanden und ein Dom ebendort ihre sterbl. Überreste aufnehmen sollte, nämlich jenen derjenige im kalabr.Cosenza, diesen die Kathedrale von Messina. Doch ein Brand zerstörte zu einem großen Teil diese Kirche mit dem dort aufgebahrten Herrscher, was ihm feindl. gesonnene Zeitgenossen als Gottesurteil werteten. Mit dem Ableben K.s fand zugl. die stauf. Königsherrschaft in Dtl. ihr Ende.

III.

K. und sein Hof haben bislang noch nicht die Aufmerksamkeit in der Mediävistik gefunden, die sie verdienten. Von allen stauf. Kg.en ist ihm sogar die geringste Beachtung von seiten der Geschichtswissenschaft zuteil geworden. Eine moderne Biographie, eine krit. Edition seiner Urk.n (mehr als 150 aus der Zeit bis Okt. 1251, mehr als 70 danach) sowie eine umfassende Darstellung seines Hofes stehen weiterhin aus. Demzufolge konnten bisher nur einzelne Aspekte des höf. Lebens etwas erhellt werden.

Wie bei → Heinrich (VII.) standen zunächst die verschiedenen Reichsverweser an der Spitze des Königshofes, so bis 1241 der Mainzer Ebf. Siegfried III. von Eppstein, dann der Lgf. → Heinrich Raspe von Thüringen. Doch trat der thüring. Lgf. Anfang des Jahres 1244 zur päpstl.Koalition über. Zum Regentschaftsrat, zu den consiliarii et familiares, zählten im wesentl. Adelige und Ministeriale aus dem schwäb.-fränk. Kernraum der stauf. Macht, bspw. Walter von Limpurg, Heinrich und Gottfried von Hohenlohe sowie Konrad von Winterstetten. Die eigentl. Erziehung wurde diesem anvertraut. Mehrmals wandte sich der Ks. an seinen Sohn, ermahnte ihn, seinen Lehrern und dem Rat weiser Männer zu folgen, und empfahl ihm die Jagd und den Vogelfang als herrscherl. Vergnügen.

Letztl. war es → Friedrich II., der von seinem Hof in Italien aus - gerade nach dem Fiasko mit seinem ältesten Sohn → Heinrich - regen Austausch mit den dt. Fs.en hielt, die wichtigen Regierungsgeschäfte im Reich aufmerksam verfolgte und wesentl. bestimmte. Dies geschah über Boten und Beauftragte von Rang - wie Bartholomäus von Alba, Heinrich von Rivello oder Walter von Ocre - sowie seine Vertrauten am Königshof, v. a. im Regentschaftsrat. Anscheinend kamen auch Adelssprößlinge aus Italien als valets an den Hof K.s. Zahlr. Urk.n für dt.Empfänger legen Zeugnis davon ab, wie stark der Ks. in diesen Jahren die Geschicke des Reiches prägte. Erst ab 1245 überließ er seinem nunmehr volljährigen Sohn weitgehend die Regierungsgeschäfte.

Während der gesamten Königsherrschaft K.s gelangte sein Hof nie in den N Dtl.s, die Stadt → Köln stellt bereits den nördl. Punkt in seinem Itinerar dar. Noch weitaus stärker als bei → Heinrich (VII.) zeigt sich in den Jahren von 1237 bis 1251 unter seinem jüngeren Bruder eine Konzentration auf den Zentralraum stauf. Königs- und Herzogsmacht, also auf das nördl. Elsaß und das Rhein-Main-Neckar-Gebiet. Eine ähnl. Tendenz läßt sich auch bezügl. des Personenkreises am Hof - und etwas weniger ausgeprägt - der Urkundenvergabepraxis feststellen. Einen Ausnahmecharakter imItinerar besaßen die beiden Reisen K.s nach Oberitalien 1238 und 1245, in deren Verlauf sich Vater und Sohn wiedersahen. Die drei am häufigsten aufgesuchten Orte waren bezeichnenderweise → Nürnberg, → Augsburg und Hagenau. Wie bei → Heinrich (VII.) treten die Königspfalzen und Reichsstädte im Itinerar deutl. hervor, die Bedeutung der Bischofsstädte nimmt dementsprechend ab.

Die Kanzlei K.s besaß anders als diejenige seines älteren Bruders keine größere Eigenständigkeit, sondern hing bis zum Tode → Friedrichs II. stark von der ksl. ab. Die Notare der kgl. Kanzlei, die wohl wie der capellanus Konrad von Ulm - er gehörte der Hofkapelle an - zuvor in der ksl. tätig waren, haben die mehr als 150 aus der Zeit bis Okt. 1251 erhaltenen urkundl. Zeugnisse, darunter die erste Königsurkunde in dt. Sprache aus dem Jahre 1240, weithin nach dem Muster der Kaiserdiplome geformt. Das Hofgericht vermochte unter K. nicht mehr die Bedeutung zuerlangen, die es zu Zeiten des regierenden Kg.s → Heinrich (VII.) besessen hatte. Der zahlenmäßige Rückgang des Zusammentritts und der Wichtigkeit der verhandelten Streitsachen zeigen diese Veränderung an. Nach der Wahl des Gegenkg.s → Heinrich Raspe erlischt die Tätigkeit des stauf. Hofgerichts (nach Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451, Bd. 2, S. XXIII).

Wie → Heinrich (VII.) erwies sich K. als Freund und Förderer der Dichter und Minnesänger. So entwickelte sich auch unter diesem Staufer ein ausstrahlendes Zentrum höf. Kultur. Sein Königshof zog u. a. die Dichter Burkhard von Hohenfels, Gottfried von Neifen, Ulrich von Türheim, Ulrich von Winterstetten und Rudolf von Ems an, der für K. eine in über 100 Handschriften überlieferte Weltchronik schrieb. All diese hatten bereits am Hof → Heinrichs (VII.) geweilt. Ob zwei Minnelieder (in der Großen Heidelberger Liederhandschrift C) von K. oder seinem Sohn Konradin stammen,ist umstritten.

Inwieweit sich der Königshof vor und nach Okt. 1251 vom ksl. im einzelnen strukturell und personell unterschied, bedarf noch einer sorgfältigen Untersuchung. Nachdem der Staufer im Okt. 1251 aufgebrochen war, um sich über den Brenner zum damaligen Adriahafen Latisana zu begeben, brachten sizil. Galeeren ihn und sein nicht unbeträchtl. Gefolge dt. Ritter und Kleriker am 8. Jan. 1252 ins apul. Siponto. Dort erwartete sie der Regent Manfred. Bis zum Mai 1254 hielt sich der Königshof in Apulien, Kampanien und der Basilicata auf, gelangte jedoch nicht mehr auf die Insel Sizilien, wo imübrigen selbst → Friedrich II. zuletzt i. J. 1234 gewesen war. Der erste Hoftag, die curia generalis, fand im Febr. 1252 in Foggia statt, auf dem wichtige Personalentscheidungen getroffen und neue Gesetze erlassen wurden, welche die rigide steuerl. Belastung der Untertanen verringerten und ihre Rechtsstellung verbesserten. Vertraute und Berater → Friedrichs II. begegnen wohl in nicht geringer Zahl in der Umgebung seines Sohnes. Zu den einflußreichen und herausgehobenen Persönlichkeiten am Hof zählte der Adelige Walter von Ocre, der1249 in die Stellung des Logotheten Petrus de Vinea im sizil. Regnum nachgerückt war. K. bestellte ihn - dies war eine seiner ersten Amtshandlungen in Süditalien - zum Kanzler in seinem Kgr. und betraute ihn wie bereits sein Vater mit wichtigen und heiklen polit. Missionen. Der Staufer übernahm wohl zum größten Teil das Personal der ksl. Kanzlei, Notare → Friedrichs II., wie zum Beispiel Rudolf von Poggibonsi, Johannes von Brindisi oder Nikolaus von Rocca, setzten ihre Tätigkeit auch unter seinem Sohn fort. Des weiteren stützte sich K. bes. auf seinen Halbbruder Friedrich vonAntiochia, den er in seinem Amt als Vikar in Kalabrien und Sizilien bestätigte, Petrus Ruffus, vom Ks. schon zum Marschall erhoben, und Johannes Morus, den er zum Kämmerer im Kgr. bestimmte. Diesem, dem Sohn einer schwarzen Sklavin, war bereits am Kaiserhof eine bemerkenswerte Karriere vergönnt gewesen. Großes Vertrauen entwickelte K. zu dem hochgebildeten, wissenschaftl. stark interessierten Mgf.en Berthold von Hohenburg, der zu Zeiten → Friedrichs II. zum Befehlshaber der dt. Soldritter im Regnum Sizilien aufgestiegen war. Der Kg. berief ihn kurz vor seinem Tod zum Regenten anStelle seines in Dtl. zurückgelassenen Sohnes Konradin, der am 25. März 1252 auf der Burg Wolfstein bei Landshut geb. worden war.

Mit dem Gefolge, das K. nach Süditalien begleitet hatte, verstärkte sich die dt. Präsenz in Schlüsselpositionen des sizil. Reiches und auch am stauf. Königshof. Er setzte die dt. Ritter und Kleriker ein, um seine Herrschaft abzusichern und vertraute ihnen Burgen des Landes beziehungsweise Bischofskirchen an, zum Beispiel diejenigen in Bari und Aversa. Allerdings war allein die dem Staufer in Süditalien bemessene Regierungszeit von etwas mehr als zwei Jahren viel zu kurz, als daß sein Hof eine mit dem ksl. auch nur annähernd vergleichbare Ausstrahlung und Bedeutung im Mittelmeerraum undin Europa gewinnen konnte.